Ambulantisierung der Krankenhausleistungen in Deutschland

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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DBfK zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz: „Das nachgebesserte Gesetz ist ein Erfolg unserer Arbeit.“

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„Das nachgebesserte Gesetz ist ein Erfolg unserer Arbeit.“
DBfK zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz


Mit über 30 Änderungsanträgen wurde gestern im Gesundheitsausschuss das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) gebilligt, das am Freitag im Bundestag verabschiedet werden soll. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hatte mehrfach auf Nachbesserungen gedrängt, die nun weitgehend berücksichtigt wurden.

Die verbindliche Einführung der Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0) war für den DBfK der zentrale Punkt des Gesetzes, damit die Personalausstattung endlich am tatsächlichen Pflegebedarf ausgerichtet wird. „Das Gesetz geht mit den von uns geforderten Nachbesserungen nun in eine gute Richtung für die Personalbedarfsermittlung im Krankenhaus“, so die Präsidentin des DBfK, Christel Bienstein. „Die PPR 2.0 wird für Erwachsene und Kinder umgesetzt und auch die von uns geforderte Personalbedarfsermittlung für Intensivstationen wird erprobt. Außerdem stellt das Gesetz nun klar, dass die PPR 2.0 für alle Kliniken gilt, statt Häuser mit einem Entlastungstarifvertrag vom Gesetz auszunehmen.“

Im nachgebesserten KHPflEG wurde auch erklärt, dass die wissenschaftliche Weiterentwicklung eines Instruments zur Personalbemessung auf der PPR 2.0 basieren wird. „Das ist ein richtiger Schritt, da ein erprobtes Instrument optimiert wird und wir bei der Entlastung der Kolleg:innen keine unnötige Zeit verlieren“, so Bienstein.

Das Bundesministerium für Gesundheit muss zum November 2023 eine Rechtsverordnung erlassen, um die Einführung zum 1. Januar 2024 detailliert zu regeln. „Dabei sollte das Ministerium die Pflegeverbände frühzeitig und intensiv einbinden, damit die Regelungen auch wirklich im Sinne der beruflich Pflegenden getroffen werden“, fordert Bienstein. „Das nachgebesserte Gesetz ist ein klarer Erfolg unserer intensiven berufspolitischen Arbeit gemeinsam mit dem Deutschen Pflegerat. Natürlich werden wir im Umsetzungsprozess sehr genau hinschauen. Die notwendige Zustimmung des Finanzministeriums und des Bundesrates birgt die Gefahr, dass die Sicherheit und Qualität pflegerischer Versorgung im Krankenhaus von der Kassenlage oder der Uneinigkeit zwischen Bund und Ländern abhängen. Die Personalausstattung muss am Bedarf der Menschen ausgerichtet sein, darauf haben die Menschen in der Sozialversicherung einen Rechtsanspruch.“

Quelle: Pressemitteilung vom 01.12.2022
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
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Krankenhauspflegeentlastungsgesetz verabschiedet - Verbesserung der Arbeitsbedingungen ...

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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (02. Dezember 2022, Nr. 47/2022)


Deutscher Bundestag verabschiedet Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Deutscher Pflegerat: Gesetz ist nun auf einem guten Weg, die Arbeitsbedingungen zu verbessern


Anlässlich der 2. und 3. Lesung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes im Deutschen Bundestag (2. Dezember) und der darin beschlossenen Regelungen für die Personalbesetzung in der Pflege äußert sich Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Verabschiedung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes. Im Gesetzgebungsverfahren wurden wichtige Vorschläge des Rats aufgegriffen. Es wurde deutlich nachgebessert. Die PPR 2.0 ist nun eindeutig im Gesetz geregelt. Das Thema Personalbedarfsermittlung kann jetzt in die richtige Richtung gehen. Das ist ein gutes Zeichen für die beruflich Pflegenden.

Neben der PPR 2.0 für Erwachsene und Kinder wird zudem auch ein System für die Intensivstationen erprobt. Die Federführung für die Beauftragung liegt hierfür richtigerweise beim Bundesgesundheitsministerium. Richtig ist auch, dass Krankenhäuser mit einem Entlastungstarifvertrag die PPR 2.0 anzuwenden haben.

Die nun festgeschriebene wissenschaftliche Weiterentwicklung der Personalbemessung greift auf die Forderung des Deutschen Pflegerats zurück. Damit wird die PPR 2.0 der Ausgangspunkt der Personalbedarfsermittlung im Krankenhaus. Konkretisiert für die Weiterentwicklung werden die Themen Qualifikationsmix, Digitalisierung und auch die Personalbemessung in Notaufnahmen. Das folgt dem Anliegen des Rats und wird zu einer zukunftsweisenden Ausrichtung der PPR 2.0 führen.

Entscheidend ist nun die Rechtsverordnung zu einem Pflegepersonalbemessungsinstrument des Bundesgesundheitsministeriums. Diese Verordnung muss im Sinne der beruflich Pflegenden erlassen werden und die PPR 2.0 als starkes Instrument implementieren. Der Deutsche Pflegerat muss bei der Ausgestaltung der Rechtsverordnung intensiv einbezogen werden.

Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz ist nun auf einem guten Weg, die Arbeitsbedingungen der beruflich Pflegenden zu verbessern. Der Deutsche Pflegerat wird wachsam seinen weiteren Verlauf verfolgen. Denn nach wie vor sind viele Entscheidungen in die Zukunft verschoben und zudem seitens des Bundesfinanzministeriums wie auch des Bundesrates zustimmungspflichtig.“

Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Die Entscheidung für das Personalbemessungsverfahren ist gefällt

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Was lange währt: Krankenhauspflegeentlastungsgesetz vom Gesundheitsausschuss gebilligt. Die Entscheidung für das Personalbemessungsverfahren ist gefällt.

Der Gesundheitsausschuss hat am 30.11.2022 das lange erwartete Krankenhauspflege-entlastungsgesetz gebilligt. Das Besondere an dem Prozess: zahlreiche Änderungen und Ergänzungen wurden berücksichtigt. Ein Meilenstein für den berufspolitischen Einfluss der Pflegefachverbände.
Seit dem 14.09.2022 drehte sich bei den Verantwortlichen im Bundesministerium für Gesundheit aber auch bei den Vertretungen der Pflegefachverbände alles um das angekündigte Gesetz. Das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz wurde von Gesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach als große Reform in Bezug auf das Pflegepersonalbemessungsinstrument, die Budgetverhandlungen, das Verfahren zur Übermittlung von Daten sowie bezüglich der Konkretisierung von Verwaltungsverfahren angekündigt.

Die Bemühungen des Deutschen Pflegerats, im Rahmen der konzertierten Aktion Pflege gemeinsam mit Vertretern der Mitgliedsverbände ein valides Personalbemessungsverfahren zu entwickeln kann aus heutiger Sicht als wichtiger Schritt für den Gesetzesentwurf gewertet werden.

Zum Zeitpunkt der Anhörung am 09.11.2022 im Bundestag war noch nicht einzuschätzen, inwieweit die zahlreichen Änderungsanträge Berücksichtigungen finden würden. Der zunehmend gute und vertrauensvolle Kontakt der Mitgliedsverbände aus dem DPR in die Abteilungen des Ministeriums mag einer der Gründe sein, warum letztlich 32 Änderungsanträge der SPD, Grünen und FDP angenommen wurden. Die Linke und die Union stimmten gegen die geänderte Version, die AfD enthielt sich.

Die Abstimmung war insbesondere deshalb von großer Bedeutung, da das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz empfindliche Veränderungen bezüglich der Verordnungsbemächtigung im BMG, die Rolle des Bundesrats und des Finanzministers enthält. Der Bundesverband Pflegemanagement hat seit Jahren immer wieder deutlich Stellung bezogen und kurz vor der Abstimmung eine konzertierte Stellungnahme aller Landesgruppen abgegeben.

Das in den Reihen des Pflegemanagements kontrovers diskutierte Erhebungsverfahren zur Pflegepersonalbemessung wird trotz des insgesamt als positiv zu wertenden Ergebnisses kommen. Nun heißt es, die PPR 2.0 weiterzuentwickeln, den Einfluss auf die Politik aufrecht zu erhalten, aktiv mitzugestalten und Prozesse zu steuern. Positiv hervorzuheben ist, dass der geforderte Qualifikationsmix, die Notfallpflege und die Digitalisierung als für die Weiterentwicklung ausschlaggebend berücksichtigt wurden. Auf Basis der getroffenen Entscheidung ist es nun an der Zeit, die Verantwortlichen in den Gesundheitseinrichtungen zu befähigen, aus einem Interimsinstrument ein zukunftsfähiges, wissenschaftlich basiertes Instrument zu erarbeiten, das verlässliche Daten für eine sichere und qualitativ hochwertige Patientenversorgung ermöglicht.

„Auch wenn wir mit der Entscheidung für PPR 2.0 nicht ganz glücklich sind, so gilt es jetzt umso mehr, die Kontakte ins Ministerium weiterauszubauen und unser Expertenwissen in die Weiterentwicklung des Bemessungsinstrumentes zu stecken“, so die neue Vorstandsvorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement Sarah Lukuc. „Als Verband werden wir uns in den Gremien für eine praxisorientierte Umsetzung stark machen, um eine bedarfsgerechte Personalplanung sicherzustellen,“ so Lukuc weiter.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.12.2022
Sabrina Roßius
Geschäftsführerin
Bundesverband Pflegemanagement e.V.
Mitgliedsverband Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Tel. +49 (0)30 44 03 76 93
Fax +49 (0)30 44 03 76 96
sabrina.rossius@bv-pflegemanagement.de
www.bv-pflegemanagement.de
www.nachwuchs-pflegemanagement.de
https://www.facebook.com/bvpflegemanagement

Die Entscheidung fuer das Personalbemessungsverfahren ist gefaellt 221202.pdf (119,2 kB)
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9,8 Millionen Behandlungen in Notfallambulanzen im Jahr 2021

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) „Zahl der Woche“ vom 20.12.2022

9,8 Millionen Behandlungen in Notfallambulanzen im Jahr 2021

WIESBADEN – An Feiertagen wie Weihnachten und Neujahr sichern die Notfallambulanzen in Deutschland vielfach die ärztliche Grundversorgung, doch nicht nur dann sind sie oft erste Anlaufstelle. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, wurden in Krankenhäusern hierzulande im Jahr 2021 rund 9,8 Millionen ambulante Notfälle behandelt. Das waren 3,9 % mehr als im stark von der Corona-Pandemie geprägten Jahr 2020. Damit wurden im Durchschnitt rund 26 800 Menschen täglich in einer Notfallambulanz in einem Krankenhaus versorgt. Zum Vergleich: Die Zahl der vollstationären Behandlungsfälle betrug im Jahr 2021 insgesamt rund 16,7 Millionen.

+++
Die vollständige „Zahl der Woche“ sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
www.destatis.de/kontakt
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Deutscher Pflegerat: Die Regierungskoalition muss 2023 zum Jahr der beruflich Pflegenden machen

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (06. Januar 2023, Nr. 01/2023)


Deutschland braucht eine starke und kompetente Pflegeprofession
Deutscher Pflegerat: Die Regierungskoalition muss 2023 zum Jahr der beruflich Pflegenden machen


„Die Regierungskoalition und allen voran Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach muss 2023 zum Jahr der beruflich Pflegenden machen“, fordert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), in ihrem Jahressausblick 2023:

„Die Einführung von Personalbemessungsinstrumenten und die ersten Ansätze im Rahmen einer umfassenden tariforientierten Bezahlung werden verpuffen, wenn nicht umfassende weitere Maßnahmen gesetzlich verankert und zügig umgesetzt werden. Der Koalitionsvertrag bietet gute Ansätze. Die Bundesregierung hat diese bis jetzt nicht oder nur bescheiden umgesetzt.

Bessere Arbeitsbedingungen liegen nicht alleine bei der Politik – aber diese muss mit gesetzlichen Rahmenbedingungen zwingende Voraussetzungen schaffen, wie z.B. bei unseren Forderungen nach Steuerbefreiung aller Zuschläge oder der Reduzierung des Lohnsteuersatzes für die beruflich Pflegenden. Stärker als bisher müssen die Anstrengungen bei der Digitalisierung und Entbürokratisierung der beruflich Pflegenden vorangetrieben werden.

Eine wirkungsvolle Stärkung der Pflege oder gar Mitwirkungsmöglichkeit im Gemeinsamen Bundesausschuss ist kaum gegeben. Der Deutsche Pflegerat ist nach wie vor nicht besser im G-BA vertreten als ein Jahr zuvor.

Angegangen werden muss das Heilberufegesetz. Erfolgen muss ein Kompetenzneuzuschnitt für alle Gesundheitsberufe. Beruflich Pflegende benötigen mehr Kompetenzen und mehr Handlungsautonomie. Die Hochschulplätze für Pflege-Bachelor und sich daran anschließende Masterstudiengänge müssen ausgebaut werden. Für die Studierenden muss es eine finanzielle Hilfe geben.

Volle politische Unterstützung braucht die stationäre Langzeitpflege bei der Umsetzung des bundeseinheitlichen Personalbemessungssystems. Die zum 1. Juli 2023 gesetzlich vorgesehene Umsetzung von nur 40 Prozent des notwendigen Personals reicht bei weitem nicht. Es müssen zügig weitere Umsetzungsschritte folgen. Für die ambulante Pflege müssen neue Strukturen der Versorgung und Finanzierung entwickelt werden.

Gelöst werden muss der Engpassfaktor in der Ausbildung zur Pflegeassistenz. Diese Qualifikation muss 2 Jahre umfassen. Nötig sind mehr Plätze und mehr Pädagog*innen für die Ausbildung. Geschaffen werden muss generell eine bundesweit einheitliche Bildungsstruktur für die Pflege.

Für den Krankenhausbereich sind die PPR 2.0 und die Kinder-PPR 2.0 eindeutig geregelt. Das Thema Personalbedarfsermittlung kann jetzt in die richtige Richtung gehen. Dieses wichtige Zeichen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen gilt es im Jahr 2023 deutlich weiterzuentwickeln. Der Zeitplan muss eingehalten werden.

Benötigt wird eine konkrete Visionsentwicklung für ein neues Gesundheitswesen unter Beachtung der maßgeblichen Funktion und der Kompetenzen der beruflich Pflegenden in diesem. Dies gemeinsam entwickelt von der Politik mit dem Deutschen Pflegerat und seinen Verbänden. Und das über alle Sektoren des Gesundheitswesens hinweg.

Die Pflegefachpersonen müssen in die sie betreffenden Selbstverwaltungsstrukturen einbezogen werden, bis hin zur Bildung von Pflegekammern in allen Bundesländern. Die beruflich Pflegenden müssen gleichberechtigt in die Telematikinfrastruktur aufgenommen werden. Beides bedarf der Unterstützung durch die Politik. Die Mitsprache muss gesichert werden. Auch auf der Bundesebene müssen hierfür ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen geschaffen werden.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
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Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Community Health Nurses und Gesundheitslotsen sichern künftige Versorgung

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GEMEINSAME PRESSEMELDUNG vom 09.02.2023
Deutscher Pflegerat e. V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK e. V.
Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. (VdS)



Gemeinsame Erklärung
Community Health Nurses und Gesundheitslotsen sichern künftige Versorgung

Zum Einsatz und der Zusammenarbeit von Community Health Nurses und Gesundheitslotsen in der regional orientierten Versorgung haben der Deutsche Pflegerat e. V. (DPR), der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK e. V. und der Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. (VdS) eine gemeinsame Erklärung herausgegeben.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e. V. (DPR):

„Der Koalitionsvertrag der Bundesregierung sieht zu Recht die Einführung von Community Health Nurses und Gesundheitslotsen vor. Mit der Umsetzung dieser beiden Berufe kommt die notwendige sektorenübergreifende und patientenorientierte Versorgung ein wesentliches Stück voran. Dadurch entstehen wertvolle Synergien.

Eine qualitativ hochwertige und vor allem auch in der Fläche gesicherte gesundheitliche und pflegerische Versorgung würde somit wohnortnah auf einer wesentlich besseren Basis stehen als dies heute der Fall ist. Dies ist eine klassische Win-Win-Situation für alle Professionen im Gesundheitsbereich und vor allem für die der Hilfe bedürftigen Menschen.“

Dr. Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe – DBfK e. V.:

„Die Community Health Nurse kann ein breites Aufgaben- und Leistungsspektrum abdecken. Das ist wichtig für einen flexiblen Einsatz, um unsere Gesundheitsversorgung zu sichern. Eine gute Zusammenarbeit mit allen Beteiligten in der Versorgung ist essenziell: das abgestimmte Zusammenspiel von Community Health Nurses und Gesundheitslotsen dürfte große Synergieeffekte erzeugen.“

Grace-Gabriela Kottmeier, Verbandsoberin und Referentin für Verbandsentwicklung beim Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. (VdS):

„Ich freue mich, dass mit der vorliegenden gemeinsamen Erklärung ‚Community Health Nurses und Gesundheitslotsen in der regional orientierten Versorgung‘ ein weiteres gemeinsames Statement zu einer zukunftsfähigen Gestaltung der Gesundheitsversorgung vorliegt. Die Profession Pflege übernimmt sowohl in neuen Rollen/ Berufsbildern direkt Verantwortung in der Gesundheitsversorgung als auch über die Pflegefachverbände in der berufspolitischen Entwicklung und Neustrukturierung des Gesundheitssystems.“

Weitere Informationen:

Die gemeinsame Erklärung des DPR, des DBfK und des VdS „Zum Einsatz und der Zusammenarbeit von Community Health Nurses und Gesundheitslotsen in der regional orientierten Versorgung“ finden Sie in der Anlage. Weiter steht sie Ihnen zum Download zur Verfügung (Download DPR | Download DBfK | Download VdS).

Ansprechpartner*innen:

Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303, Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de, Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Dr. Bernadette Klapper
Bundesgeschäftsführerin

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Tel. (030) 21 91 57-0, Telefax: (030) 21 91 57-77
E-Mail: presse@dbfk.de, Internet: www.dbfk.de

Grace-Gabriela Kottmeier
Verbandsoberin und Referentin für Verbandsentwicklung

Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e. V. (VdS)
Carstennstr. 58, 12205 Berlin

Telefon: (030) 854 04 925, Telefax: (030) 854 04 6925
E-Mail: g.kottmeier@drk.de, Internet: www.rotkreuzschwestern.de
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DBfK zur vierten Stellungnahme der Regierungskommission

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Vorschläge zur Notfallversorgung zeigen Weitblick
DBfK zur vierten Stellungnahme der Regierungskommission


Die Regierungskommission hat mit ihren Vorschlägen zur Reform der Notfall- und Akutversorgung aus Sicht des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK) weitsichtige Vorschläge unterbreitet, die den Problemen und zukünftigen Herausforderungen gerecht würden.

„Die Analyse der Kommission zeigt, dass die bestehenden Probleme der Notfallversorgung auch durch die Fehlversorgung in anderen Gesundheitsbereichen begründet sind“, sagt DBfK-Bundesgeschäftsführerin Bernadette Klapper. „Es ist daher dringend notwendig, die Notfall- und Akutversorgung sektoren- und professionsübergreifend zu denken. Pflegerische Kompetenzen müssen dabei strukturell verankert werden.“

Der DBfK begrüßt vor allem, dass Pflegefachpersonen in den Vorschlägen eine zentrale Rolle beigemessen wird. „Insbesondere hochschulisch ausgebildete Pflegefachpersonen haben die Kompetenz, den Versorgungsbedarf einzuschätzen und die Versorgung zu steuern“, meint Klapper. „Auch die von der Kommission vorgeschlagene wohnortnahe pflegerische Notfallversorgung wird aus unserer Sicht deutliche Verbesserungen für die Patient:innen bringen. Pflegefachpersonen mit Masterabschluss wie Advanced Practice Nurses und Community Health Nurses können beispielsweise in Primärversorgungszentren genau diese Aufgaben übernehmen, sobald die Weichen im Heilberufe- und Leistungsrecht gestellt sind.“

„Wir sehen, dass Menschen immer wieder in die Notaufnahmen kommen, weil sie nicht wissen, wo sie sonst Hilfe bekommen, oder weil sie mit einer chronischen Erkrankung schlecht versorgt sind. Man muss hier an die Strukturen der Primärversorgung“, fordert Klapper. „Gesundheitskioske in betroffenen Stadtteilen oder Primärversorgungszentren im ländlichen Raum, die interprofessionell arbeiten und von Community Health Nurses geleitet werden können, sind das Mittel der Wahl und müssen daher aus unserer Sicht zuerst kommen.“

Bei der Neuausrichtung der Notfallversorgung müssten auch die Personalbemessung sowie der Qualifikationsmix berücksichtigt werden. „Notfallversorgung ist eine Vorhalteleistung, deshalb muss auch der Personalbedarf unabhängig von der durchschnittlichen Arbeitsbelastung erhoben und regelmäßig evaluiert werden. Jetzt müssen Bundes- und Landesregierungen zeigen, dass sie den Mut für diese weitsichtigen und notwendigen Reformen aufbringen“, so Klapper.

Quelle: Pressemitteilung vom 16.02.2023
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – DBfK Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 21 91 57 - 30 | Telefax +49 30 21 91 57 - 77 | hild@dbfk.de | www.dbfk.de
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Schlag ins Gesicht der Pflege - DBfK-Statement zum Eckpunktepapier „Krankenhausreform“

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Schlag ins Gesicht der Pflege
DBfK-Statement zum Eckpunktepapier „Krankenhausreform“



Das Bundesministerium für Gesundheit hat ein Eckpunktepapier zur geplanten Krankenhausstrukturreform vorgelegt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) bewertet die Eckpunkte als Schlag ins Gesicht für die professionelle Pflege. Nachdem die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ vielversprechende Reformvorschläge vorgestellt hatte, werde vom Ministerium ein für die professionell Pflegenden empörender Vorschlag vorgelegt, konstatiert DBfK-Präsidentin Christel Bienstein:

„Die Reform wäre die große Chance, den Weg für ein zukunftsfestes Gesundheitswesen zu bahnen. Für die aktuellen und kommenden Herausforderungen mit immer mehr chronisch kranken und alten Menschen müssen Sektoren- sowie Professionsgrenzen überwunden und Aufgaben neu verteilt werden. Die von der Regierungskommission empfohlenen Level Ii-Krankenhäuser mit pflegerischer Leitungsfunktion durch Advanced Practice Nurses (APN) sind ein gutes Beispiel dafür: Sie können einen Schlüssel für die sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung bieten und es wäre richtig und dringend, der pflegefachlichen Leistung den notwendigen Stellenwert zu geben. Im Eckpunktepapier wird stattdessen die Pflege wieder in ihre traditionellen Schranken verwiesen: Statt die angekündigte pflegerische Leitung in den Level Ii-Häuser fachlich auszugestalten, soll sie lediglich die Geschäfte verwalten dürfen. Das ist verschwendetes Potenzial und ein Schlag ins Gesicht für die Profession.

Die drei Ziele der Reform – Versorgungssicherheit, Behandlungsqualität und Entbürokratisierung – werden mit den Eckpunkten nicht erreicht. Dort heißt es einerseits, dass die Ermittlung des Pflegebudgets unangetastet bliebe und andererseits, dass zukünftig pro Fall Pflegebewertungsrelationen herangezogen werden sollen. Das klingt nach Pflege-DRG und widerspricht der Zielsetzung des Pflegebudgets. Zudem wird es voraussichtlich zu mehr Bürokratie führen.

Als fortgesetzter Fehler der Vergangenheit erscheint außerdem, die Qualität der Versorgung und damit die Leistungsgruppen ausschließlich über medizinische und technische Kriterien zu definieren. Die Qualität pflegerischer Versorgung und Leistung werden in den Eckpunkten nicht einmal erwähnt. Pflege erscheint wie bereits im DRG-System lediglich als Kostenfaktor. Wenn Pflege als Kostenfaktor und nur Medizin als Leistung betrachtet wird, zeugt das von einem mangelnden Verständnis von guter Gesundheitsversorgung und von mangelnder Wertschätzung pflegerischer Leistungen. Denn ohne professionelle Pflege kann moderne Medizin nicht erfolgreich sein! Man wiederholt damit einen Fehler der Fallpauschalen und zementiert überkommene Machtstrukturen, anstatt die Reform an den Patient:innen und ihrem Versorgungsbedarf zu orientieren.

Nach dem enttäuschenden Eckpunktepapier ist lediglich Minister Lauterbachs Aussage im Bundestag, dass die Vorbehaltsaufgaben der Pflegefachpersonen weitergefasst werden und eine Regelung zur Heilkundeübertragung kommen soll, ein Lichtblick. Hier werden wir den Minister beim Wort nehmen!“

Quelle: Pressemitteilung vom 25.05.2023
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
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GVSG: Ein Schritt in die richtige Richtung zur Neuausrichtung unseres Gesundheitssystems

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AOK Rheinland/Hamburg
Pressemitteilung vom 21.06.2023

GVSG: Ein Schritt in die richtige Richtung zur Neuausrichtung unseres Gesundheitssystems
Statement von Matthias Mohrmann, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, zum Referentenentwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes

„Unser Gesundheits- und Versorgungssystem ist in seinem Kern für die Patientinnen und Patienten da. Zuletzt ist diese Nutzerorientierung jedoch ein Stück weit verlorengegangen.

Das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz der Bundesregierung kann bei aller begründeter Kritik – etwa an der fehlenden Konsequenz bei der Einbeziehung aller Sozialleistungsträger und einer breiteren Finanzierung neuer Versorgungsangebote – ein Wendepunkt sein.

Gesundheitsregionen, Gesundheitskioske und Primärversorgungszentren bilden eine sinnvolle Einheit – ihre Kombination und intelligente Vernetzung potenziert den Nutzen. Es geht nicht darum, überall neue Strukturen zu schaffen: Primärversorgungszentren, in denen medizinische Leistungen erbracht werden, benötigen wir beispielsweise nur dort, wo es heute schon Schwierigkeiten mit der hausärztlichen Versorgung gibt. Dort, wo Versorgung gut funktioniert, sollten wir die vorhandenen Strukturen respektieren, erhalten und stärken.

Ziel muss es sein, über sektoren- und trägerbezogene Zuständigkeitsgrenzen hinweg eine bestmögliche Versorgung für alle sicherzustellen. Das gelingt heute zu oft nicht, da es zu wenige Angebote und Anlaufstellen gibt für Menschen, die sich aus unterschiedlichen Gründen nicht in unseren komplexen Strukturen zurechtfinden. Dazu können die im Gesetzentwurf genannten Instrumente und Einrichtungen nachhaltig beitragen.
Hier liegt freilich eine entscheidende Schwäche des Gesetzentwurfs: Neben den Krankenkassen und Kommunen sollten auch Sozialleistungsträger wie Jobcenter und Rentenversicherung von Anfang an verbindlich einbezogen werden, auch bei der Finanzierung der Angebote. Die Potenziale liegen nicht nur zwischen den Sektoren-, sondern auch zwischen den Zuständigkeitsgrenzen der Sozialleistungsträger: Viel zu selten gehen das Gesundheits- und das Sozialsystem Hand in Hand.“

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WernerSchell
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Erweiterte Beteiligung der Pflegeberufe im G-BA ist positives Zeichen

Beitrag von WernerSchell »

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (22. Juni 2023, Nr. 26/2023)


Referentenentwurf Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Deutscher Pflegerat: Erweiterte Beteiligung der Pflegeberufe im G-BA ist positives Zeichen
Mitentscheidungsrechte und Finanzierung ausreichender personeller Ressourcen sind zu ergänzen

Zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit für ein Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz – GVSG) betont Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der vorliegende Referentenentwurf eines Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetzes setzt um, was der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/ Die Grünen und FDP beinhaltet und was eine langjährige Forderung des Deutschen Pflegerats ist.

Die Einräumung von Antrags- und Mitberatungsrechte für die Berufsorganisationen der Pflegeberufe bei den Richtlinien und Beschlüssen über die Qualitätssicherung sowie bei weiteren Aufgabenbereichen des G-BA, die die Berufsausübung der Pflegeberufe betreffen sowie deren finanzielle Unterstützung, sind klare, positive Zeichensetzungen für die Profession Pflege und für die Zukunft der pflegeberuflichen Versorgung. Das ist ein guter Schritt in die richtige Richtung und eine echte Stärkung der Profession Pflege.

Gestützt werden muss dieser Schritt durch ausreichende personelle Ressourcen für die Arbeit der Berufsorganisationen der Pflegeberufe im G-BA und deren Finanzierung, bis hin zu umfassenden Mitentscheidungsrechten. Diese beiden Punkte gehen bislang nicht aus dem Referentenentwurf hervor.“

Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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