Ambulantisierung der Krankenhausleistungen in Deutschland

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Ambulantisierung der Krankenhausleistungen in Deutschland

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Vorschläge der Krankenhaus-Kommission zur Tagesbehandlung fördern weder Modernisierung noch Effizienz der Versorgung
AOK schlägt Quote für ambulante Behandlungen im Krankenhaus vor

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(27.09.22) Aus Sicht der AOK sind die heute vorgelegten Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform nicht geeignet, um die dringend notwendige Ambulantisierung der Krankenhausleistungen in Deutschland voranzubringen: „Die Vorschläge laufen darauf hinaus, dass ambulant erbrachte Leistungen künftig auf dem bisherigen DRG-Niveau bezahlt werden sollen, ohne dass sich die Strukturen ändern und die Versicherten davon profitieren“, kritisiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Stattdessen schlägt die AOK die Einführung einer definierten Quote von ambulanten Leistungen der Krankenhäuser vor.

Die Vorschläge der Regierungskommission sehen vor, dass es Kliniken künftig pauschal gestattet wird, im Einvernehmen mit den Patienten „Tagesbehandlungen“ durchzuführen. Wenn eine stationäre Leistung als Tagesbehandlung erbracht wird, soll es nur einen Abschlag für die Übernachtungskosten auf die DRG-Vergütung geben. „Das fördert weder die qualitätsorientierte Modernisierung der Krankenhaus-Strukturen, noch führt es zu mehr Effizienz der Versorgung“, kritisiert Carola Reimann. „Hier drohen neue, zusätzliche Ausgaben im Milliardenbereich, ohne dass die Beitragszahlenden dafür einen Mehrwert bekommen.“ Denn Krankenhäuser könnten zukünftig ihre Leistungen risikolos aus der ambulanten Vergütung nach dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) in die DRG-Vergütung steuern. „Das bedeutet im Kern: Dieselbe Leistung für die Patientinnen und Patienten zum vielfachen Preis“, so Reimann.

Zudem sieht der Kommissionsvorschlag vor, dass die bisherige EBM-Vergütung von ambulanten Notfällen im Krankenhaus um Betreuungszuschläge in Höhe von bis zu 400 Euro ergänzt wird. Angesichts der hohen Anzahl von etwa 10 Millionen ambulanten Notfällen pro Jahr in den Kliniken werde der vorgeschlagene Betreuungszuschlag zu erheblichen Mehrausgaben in Höhe von bis zu 4 Milliarden Euro führen, kritisiert Reimann. „Hier wird einfach nur mehr Geld ins System gepumpt, ohne Anreize für Verbesserungen in den Strukturen der Notfallversorgung zu setzen. In der Konsequenz kann man sich die geplante Notfallreform damit komplett sparen“, so Reimann.

Wirtschaftlichkeitspotenziale durch Ambulantisierung nutzen

Aus Sicht der AOK müsste die Neuordnung der ambulanten Leistungserbringung von Kliniken und Vertragsärzten dagegen genutzt werden, um Wirtschaftlichkeitspotenziale zu heben und die Versicherten spürbar zu entlasten: „Angesichts der riesigen Defizite der gesetzlichen Krankenkassen ist es zu kurz gesprungen, die Vergütung ambulanter Leistungen quasi auf DRG-Niveau anzuheben. Eine solche dauerhafte und systematische Überfinanzierung von ambulanten Leistungen können wir uns nicht mehr leisten.“ Eine rein auf finanzielle Anreize reduzierte Ambulantisierungs-Strategie trage überdies nicht zu einem ausgewogenen Angebot in den Regionen bei.

Ein weiterer negativer Effekt der von der Kommission vorgeschlagenen Regelungen sei, dass die Leistungserbringung in der vertragsärztlichen Praxis für Ärztinnen und Ärzte unattraktiv werde. Aufgrund der Überzahlung der Leistungserbringung im Krankenhaus könnten Vertragsärzte ihre Leistungen zukünftig erheblich lukrativer im Krankenhaus erbringen. Die entsprechenden rechtlichen Möglichkeiten seien vielfältig. So könnten zum Beispiel Krankenhausträger Tagesbehandlungen in den Räumlichkeiten eigener Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) anbieten. „Überspitzt gesagt bedeutet der Vorschlag eine De-Ambulantisierung der Vergütung“, warnt Carola Reimann. „Damit hat er das Potenzial, eine Erosion bewährter ambulanter Strukturen im vertragsärztlichen Sektor auszulösen.“

Zudem weist die AOK darauf hin, dass bei Umsetzung des vorgeschlagenen Konzeptes auch weiterhin bei jedem einzelnen Patienten entschieden werden müsse, ob er als ambulanter oder stationärer Fall einzustufen ist. „Die Prüfung, ob hier korrekt entschieden worden ist, bleibt damit auch in Zukunft bestehen und würde sogar noch komplizierter“, so Reimann. „Es wäre besser gewesen, wenn man die Akteure, die die Vorschläge umsetzen müssen, von Anfang an in die Kommission eingebunden hätte“, betont Reimann. Das zeige sich auch daran, dass in dem Konzept Ansätze fehlten, um die Komplexität des Abrechnungssystems zu reduzieren.

AOK: Definierte Ambulantisierungsquote einführen

Um mehr Wirtschaftlichkeit und weniger Komplexität zu erreichen, schlägt die AOK die Festlegung eines prozentualen, bundeseinheitlichen Zielwertes für die Ambulantisierungsquote von zunächst 85 Prozent der Leistungen mit ambulantem Potenzial vor. Man könne auch mit einem niedrigeren Prozentsatz starten, der dann schrittweise angehoben werde, so Reimann. Welche Behandlungen im Einzelnen ambulant oder stationär erbracht werden, liegt dann in der Entscheidung des einzelnen Krankenhauses und muss nicht mehr im Einzelfall vom Medizinischen Dienst geprüft werden. Auf Basis der Ambulantisierungsquote würden die Leistungen anteilig ambulant beziehungsweise stationär vergütet. Die von jedem einzelnen Krankenhaus realisierte Ambulantisierungsquote könnte in den Budgetverhandlungen auf Basis der Ist-Daten des Vorjahres pro Krankenhaus ermittelt werden. „Das wäre eine einfache und schnell umsetzbare Lösung, die die Abrechnungsprüfung deutlich entlasten und zu einer immensen Vereinfachung führen würde“, betont Reimann.

Auch bei der Vergütung von ambulanten Leistungen schlägt die AOK ein pragmatisches Vorgehen vor: „Wir würden zunächst auf den etablierten Vergütungssystemen aufzusetzen, um eine jahrelange Entwicklungsarbeit zu vermeiden“, so Reimann. Demnach würden stationäre Leistungen im Rahmen der Fallpauschalen und ambulante Leistungen im Rahmen der EBM-Systematik vergütet. „In Kombination mit der Ambulantisierungsquote könnte dies eine schnelle Umsetzung der Ambulantisierung ermöglichen, die wir in Deutschland so dringend brauchen.“

Mittelfristig muss aus Sicht der AOK eine dauerhafte Vergütungsdifferenz zwischen ambulanter Leistungserbringung am Krankenhaus und der vertragsärztlichen Versorgung ausgeschlossen werden. Es müsse zeitnah eine gesetzliche Grundlage für die einheitliche Erfassung der Kostendaten von Leistungen mit Ambulantisierungspotenzial von Kliniken und Vertragsärzten geschaffen werden, um eine sektorenunabhängige Vergütung der Leistungen zu erreichen.

Quelle: Pressemitteilung des AOK-Bundesverbandes vom 27.09.22
AOK-Bundesverband
Rosenthaler Straße 31
10178 Berlin
Telefon: (030) 346 46-0
Telefax: (030) 346 46 25 02
Internet: http://www.aok-bv.de
E-Mail: AOK-Bundesverband@bv.aok.de

Vorschläge der Krankenhaus-Kommission zur Tagesbehandlung fördern weder Modernisierung noch Effizienz der Versorgung. Die Pressemitteilung als PDF zum Download > https://aok-
bv.de/imperia/md/aokbv/presse/pressemitteilungen/archiv/pm_220927_ambulantisierungsvorschlaege_regierungskommission.pdf


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Deutsches Ärzteblatt vom 29.09.2022:
Leistungserbringer und Kassen protestieren gegen Pläne für Ambulantisierung
Berlin – Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und GKV-Spit­zen­verband wehren sich in einer konzertierten Aktion mit gleichlautenden Protestbriefen gegen die Vorge­hensweise der Krankenhauskommission für neue Reformvorschläge.
Die drei Verbände protestieren beim Koordinator der Kommission, Tom Bschor, dagegen, dass sie in die Arbeit bisher so gut wie gar nicht einbezogen worden seien – entgegen der Beteuerungen bei Vorstellung des Gre­miums, dass die Organisationen der Selbstverwaltung von Krankenkassen, Krankenhäusern und Vertragsärz­ten und -psychotherapeuten einbezogen werden.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Gesundheitsversorgung neu ausrichten - DBfK zu Lauterbachs Plänen für Ambulantisierung ...

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Gesundheitsversorgung neu ausrichten
DBfK zu Lauterbachs Plänen für Ambulantisierung und Gesundheitskioske



Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung in Deutschland, das dringend Reformen für eine Primärversorgung beinhalten müsse. Lauterbachs Pläne zur Ambulantisierung und den Gesundheitskiosken seien zwar wichtige Schritte, würden aber für nachhaltige Verbesserungen zu kurz greifen.

„Der Bundesgesundheitsminister hat sowohl mit seinen Plänen zur Ambulantisierung als auch den Eckpunkten für Gesundheitskioske einen Schritt in die richtige Richtung gemacht, allerdings braucht es ein Gesamtkonzept zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung anstelle vieler Einzelbaustellen“, sagt Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK.

„Wenn wir auf die Pläne zur Ambulantisierung schauen, ist es richtig, dass für viele Menschen ambulante Behandlungen besser sind. Dies gilt aber nur dann, wenn die Versorgung vor Ort und zu Hause gesichert werden kann. Dazu braucht es eine gestärkte Primärversorgung mit multiprofessioneller Teamarbeit. Pflegefachpersonen leisten dabei wichtige Beiträge“, so Klapper. „Insbesondere akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen wie Community Health Nurses sind qualifiziert, den Bedarf und die Versorgungssituation einzuschätzen, die Patient:innen vorzubereiten, zu beraten und die ambulante Behandlung mit der Versorgung zu Hause zu koordinieren.“ Community Health Nurses könnten laut DBfK vor Ort in Primärversorgungszentren, in Einrichtungen mit Tagesbehandlungen oder in Gesundheitskiosken arbeiten. Sie können die Versorgung vor und nach einer ambulanten Intervention sicherstellen und dies im Zusammenhang mit der gesamten Versorgungssituation der Betroffenen koordinieren.

Der DBfK begrüßt grundsätzlich die Einrichtung von Gesundheitskiosken, die Lauterbach in seinen Eckpunkten angekündigt hat. „Wir sehen am Beispiel des Gesundheitskiosks in Hamburg, dass dort eine innovative Gesundheitsversorgung umgesetzt wird“, meint Klapper. „Der Kiosk erreicht die Menschen vor Ort mit Angeboten zur Prävention und Gesundheitsförderung oft schon, bevor sie eine ärztliche Behandlung benötigen. Zielgruppen können besser angesprochen und beraten werden. Kioske können gut von Community Health Nurses geleitet werden.“

Wenn man die Gesundheitsversorgung in Deutschland mit anderen OECD Ländern vergleicht, zeigt sich, dass das deutsche Gesundheitssystem eines der teuersten ist, aber nur mittlere Ergebnisse für die Menschen erzielt. „Es wird dringend Zeit, hier umzudenken und notwendige, umfassende Reformen für mehr Ergebnisqualität einzuleiten. Die Community Health Nurse muss bald kommen!“, so Klapper.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.09.2022
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77


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Texte zu den geplanten Gesundheitskiosks siehe > viewtopic.php?f=5&t=532
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Krankenhausversorgung - Weniger Ökonomie und mehr Menschlichkeit!

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Statt schlecht gemachter Ambulantisierung der Krankenhausversorgung - Weniger Ökonomie und mehr Menschlichkeit!

Ambulantisierung der Krankenhausleistungen in Deutschland - Vorschläge der Krankenhaus-Kommission zur Tagesbehandlung fördern weder Modernisierung noch Effizienz der Versorgung … > viewtopic.php?f=5&t=564 - Prof. Dr. Jochen A. Werner hat dazu in seiner aktuellen Buchveröffentlichung "So krank ist das Krankenhaus - Ein Weg zu mehr Menschlichkeit, Qualität und Nachhaltigkeit in der Medizin" wertvolle Hinweise gegeben (> viewtopic.php?f=5&t=549 ). - Notwendig sind v.a. Verbesserungen der Krankenhausversorgung, die weg von der Ökonomisierung das Patientenwohl in den Mittelpunkt stellen. Dazu gehören u.a.: Auflösung des Pflegenotstandes, Abschaffung der Fallpauschalen, konsequente Umsetzung eines Entlassmanagements und die Gewährleistung sicherer Hygienebedingungen (Stichwort Krankenhauskeime)!

Auf zahlreiche Zuschriften zu dem vorstehenden Text ergibt sich folgende Ergänzung:

Am 02.05.2022 habe ich dem Bundesgesundheitsministerium geschrieben und dazu aufgefordert, die Ökonomisierung des Gesundheits- und Pflegesystems zu beenden! … > viewtopic.php?f=5&t=422 In der Zuschrift wurde ausgeführt:
"Die Ökonomisierung des bundesdeutschen Krankenhaus- und Pflegesystems durch Übernahmen von privaten und gewinnorientierten Anbietern muss beendet bzw. zurückgeführt werden. Die Gesundheitsversorgung der Patienten und Versorgung pflegebedürftiger Menschen darf nicht allein nach Profiterwägungen erfolgen. Die Versorgung muss allein auf medizinische und pflegerische Bedürfnisse ausgerichtet sein. Auch die Krankenhaus-Fallpauschalen gehören abgeschafft. Bislang wurden bereits vielfältige Einrichtungsübernahmen durch private und gewinnorientierte Krankenhaus- und Pflegeheimanbieter beklagt. Mittlerweile sind auch Arztpraxen im Visier solcher Anbieter. Man muss ernsthaft besorgt sein!
Das Bundesgesundheitsministerium wird gebeten, die angesprochene Ökonomisierung im Zusammenwirken mit den Bundesländern aufzugreifen und den allein auf Gewinn abzielenden Privatisierungen ein Ende zu bereiten. Allein das Patientenwohl darf dominieren!"
Eine Rückmeldung hat es dazu bisher nicht gegeben. Offensichtlich ist man an solchen patientenfreundlichen Reformen nicht interessiert und befasst sich lieber mit anderen Fragen, die von den vielfältigen Fehlentwicklungen im Krankenhausbereich ablenken sollen.


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Jetzt die Perspektiven für die Pflege schaffen!

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Jetzt die Perspektiven für die Pflege schaffen!
DBfK zu Lauterbachs Gesetzesvorhaben


Während der gestrigen Fragestunde im Bundestag hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach einige Gesetzesvorhaben angekündigt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegerufe (DBfK) vermisst in diesen Reformvorhaben noch konkrete Aussagen zu den Perspektiven für die Profession Pflege.

„Minister Lauterbach muss endlich das Signal in die Berufsgruppe senden, dass er wirksame Lösungen für das drängende Problem der Gesundheitsversorgung – die Pflege zukunftsfest aufzustellen – ergreift“, fordert Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin im DBfK. „Jetzt ist der Zeitpunkt, die richtigen Weichen für einen qualifikationsadäquaten Einsatz von Pflegefachpersonen im Gesundheitswesen zu stellen!“

Die von Lauterbach skizzierten Ansätze der Einführung von Gesundheitskiosken und die Verlagerung von Krankenhausleistungen in den ambulanten Bereich bieten nicht nur die Möglichkeiten, sondern setzen zwingend voraus, die fachliche Kompetenz der Pflegeberufe einzubinden.

„Die geplanten Gesundheitskioske sind dafür ein gutes Beispiel. Sie verbessern die Versorgung vor Ort nur dann, wenn dort die Kompetenzen der beteiligten Berufsgruppen voll genutzt werden können“, so Klapper. „Das betrifft vor allem das Profil der Community Health Nurse. Die Perspektive hier muss sein, dass Community Health Nurses gesetzlich die Kompetenzen eingeräumt werden, die ihrer Qualifikation entsprechen. Dafür braucht es gesetzliche Anpassungen im Leistungsrecht, in der Heilkundeübertragung und ihre Verankerung im heilberuflichen Ausbildungsgesetz. Dies sind auch wichtige Maßnahmen, um die Voraussetzungen zu schaffen, um mehr Leistungen ambulant erbringen und für die Sicherheit von Patient:innen nach ambulanten Eingriffen sorgen zu können.“

Positiv bewertet der DBfK die Pläne des Gesundheitsministers, die Akademisierung in den Pflegeberufen voranzubringen, auch wenn diese in der Gestaltung noch vage bleiben. Für den DBfK heißt das, dass die Hochschulen gefördert werden, um mehr pflegerische Studiengänge einzurichten, die für die Studierenden eine Vergütung der Praxiseinsätze enthalten. „Wir wissen aus internationalen Vergleichsstudien, dass eine höhere Quote an akademisch ausgebildeten Pflegefachpersonen die Versorgungsqualität verbessert und die Burn-Out-Rate senkt“, ergänzt Klapper. „Ein Studium in der Pflege muss attraktiv sein!“

„Es kommt jetzt auf Tempo an“, fordert Klapper. „Die Profession Pflege braucht dringend das Signal, dass nicht nur über Perspektiven für die Pflege geredet wird, sondern sie auch geschaffen werden.“

Quelle: Pressemitteilung vom 13.10.2022
Anja Kathrin Hild
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
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Krankenhausversorgung - Zu wenig Zeit für Patientinnen und Patienten

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (17. Oktober 2022, Nr. 34/2022)


Zu wenig Zeit für Patientinnen und Patienten - Der Deutsche Pflegerat fordert mehr politischen Mut zur Umsetzung von Lösungen

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat Ergebnisse einer von ihr in Auftrag gegebenen Bürgerbefragung zur Krankenhausversorgung veröffentlicht. Auf ein wesentliches Ergebnis weist Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), hin – und zeigt Lösungen auf:

„41 Prozent der von der DKG Befragten geben an, dass zu wenig Zeit des Personals für die Patienten der größte Handlungsbedarf im Gesundheitswesen ist.

Zu wenig Zeit bedeutet zum einen, dass es tatsächlich zu wenig Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflege gibt. Das ist Fakt und wird nicht bestritten. Zum zweiten, dass das Pflege- und Gesundheitswesen nach wie vor von kleinteiligen bürokratischen Prozessen durchzogen ist. Drittens benötigen die professionell Pflegenden mehr Kompetenzen. Sie müssen Entscheidungen selbst treffen können. Benötigt wird eine neue Aufgabenverteilung der Berufe im Gesundheitswesen. Seit langem werden diese Ansätze diskutiert, jedoch fehlt der politische Mut zur entsprechenden Umsetzung.

Alle drei Punkte müssen gleichberechtigt und unter Beteiligung des Deutschen Pflegerats umgehend von der Politik angegangen werden. Die vom Bundesgesundheitsminister bei der Befragung der Bundesregierung vor dem Deutschen Bundestag für die nächsten Monate angekündigten zwölf Gesetze müssen dies aufgreifen. Ihnen fehlt nach heutigem Stand jedoch die Vision für die Profession Pflege. Gefordert sind Lösungen für die zwei gewaltigsten Aufgaben im Gesundheitswesen: Das Personalproblem in der Pflege und die Refinanzierung von genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Benötigt wird in diesem Zusammenhang eine gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus, die sich am Pflegedarf der Patientinnen und Patienten orientiert, deren Sicherheit garantiert und zu einer signifikanten Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie zu einer vollständigen Refinanzierung führt. Das ist der entscheidende Paradigmenwechsel, der im Gesetzentwurf zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz noch ausformuliert werden muss.“

Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - gravierender Verbesserungsbedarf angemahnt

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (19. Oktober 2022, Nr. 36/2022)


Erste Lesung Krankenhauspflegeentlastungsgesetz
Deutscher Pflegerat mahnt gravierenden Verbesserungsbedarf an


Anlässlich der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz im Deutschen Bundestag (19. Oktober 2022) mahnt Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), gravierenden Verbesserungsbedarf an:

„Der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Fassung ist eine Gefahr für die Versorgung und die Patienten. Die Erwartungen der Gesellschaft an eine gute Pflege im Krankenhaus werden nicht erfüllt. Die Pflegenden sehen sich bezüglich der Einlösung des Koalitionsvertrages getäuscht.

Die geplante Beteiligung des Bundesfinanzministeriums bei der Personalbemessung ist nicht akzeptabel. Sie ist ersatzlos aus dem Entwurf zu streichen. Die benötigte Pflege muss sich am tatsächlichen Bedarf der Patient*innen orientieren und nicht an der ministeriell definierten Haushaltslage.

Mit dem Entwurf wird eine weitere Spirale des Vertrauensverlustes in Gang gesetzt. Er steht konträr zum Versprechen für bessere Arbeitsbedingungen für die Pflege. Wird er in dieser Form weiterverfolgt, bestehen Zweifel, ob das Bundesgesundheitsministerium noch die Fäden und damit die Verantwortung für die kommende Personalbemessung im Krankenhaus in der Hand hält.

Benötigt wird eine gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus, die sich am Pflegedarf der Patienten orientiert, deren Sicherheit garantiert und zu einer signifikanten Verbesserung der Arbeitsbedingungen sowie zu einer vollständigen Refinanzierung führt. Das ist der entscheidende Paradigmenwechsel, der im Gesetzentwurf noch ausformuliert werden muss.

Die Vorgabe hierfür muss die verbindliche Einführung der PPR 2.0 im Krankenhaus sein; das von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und ver.di entwickelte und zu Beginn des Jahres 2020 vorgelegte Personalbemessungssystem.“

Der Anlage liegt das gemeinsame Schreiben der Deutschen Krankenhausgesellschaft, des Deutschen Pflegerats und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) zum Gesetzentwurf des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes bei. Adressiert ist das Schreiben u.a. an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages.

Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Krankenhauspflegeentlastungsgesetz - Belastung erkannt, Gefahr gebannt?

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Belastung erkannt, Gefahr gebannt?
DBfK zur ersten Lesung des Krankenhauspflegeentlastungsgesetzes



Gestern fand im Bundestag die erste Lesung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz statt. Mit dem Gesetz soll unter anderem die Personalbedarfsermittlung PPR 2.0 eingeführt werden. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) hält den aktuellen Gesetzesentwurf für unzureichend und fordert umfangreiche Nachbesserungen vom Gesundheitsausschuss.

„Es ist gut, dass der Bundesgesundheitsminister erkannt hat, wie dringend die Überlastung des Pflegepersonals in den Krankenhäusern beendet werden muss und dass dazu eine am Pflegebedarf orientierte Personalbedarfsermittlung notwendig ist“, konstatiert Christel Bienstein, Präsidentin des DBfK. „Aber der aktuelle Gesetzesentwurf wird dem Problem keineswegs gerecht. Es fehlt die eindeutige Aussage, dass die Personalbedarfsermittlung bundesweit auf allen Stationen, auch den Kinder- und Intensivstationen, erfolgen muss. Das Ziel muss ebenfalls klar benannt sein: Der ermittelte Personalbedarf ist die Grundlage für die Soll-Besetzung auf den Stationen. Auch wenn der Personalaufbau nur schrittweise erfolgen kann, braucht es klare Zielsetzungen, Zeitpläne und Sanktionen bei Nichteinhaltung für diesen Aufbau. All das gehört zu einer wirksamen Personalbedarfsermittlung, wie sie die PPR 2.0 bietet. Es muss also im Gesetz klargestellt werden, dass die PPR 2.0 so umgesetzt wird, wie sie von Deutschem Pflegerat, Deutscher Krankenhausgesellschaft und der Gewerkschaft Verdi ausgearbeitet wurde. Wenn jetzt diese Chance vertan wird, riskieren wir weitere Berufsausstiege und außerdem Einbrüche in der Versorgungssicherheit. Bei der Personalbedarfsermittlung geht es schließlich nicht allein um die Entlastung der Kolleg:innen, sondern um die Sicherheit der Patient:innen.“

Für den DBfK ist außerdem inakzeptabel, dass der Bundesfinanzminister bei der Umsetzung der Pflegepersonalbedarfsermittlung beteiligt werden soll. „Wie viel Pflegepersonal gebraucht wird, muss allein vom Pflegebedarf abhängen und nicht von der Kassenlage“, so Bienstein.

Einen weiteren Schritt zugunsten des Pflegepersonals sieht Minister Lauterbach in der Ambulantisierung, wie er während der gestrigen Lesung erläuterte. Durch die Möglichkeit tagesstationärer Behandlungen im Krankenhaus sollen Schichtdienste entfallen und so ein weiterer Schritt gegen die Überlastung des Personals gegangen werden. Der DBfK sieht darin wenig Potenzial: Patient:innen, die aufgrund von geringem oder keinem Pflegebedarf über Nacht das Krankenhaus verlassen können, tragen dem Verband zufolge kaum zum Arbeitsvolumen auf den Stationen bei.

Der DBfK begrüßt die Ankündigung des Gesundheitsministers, die Akademisierung der Pflegeberufe voranzutreiben und die Strukturen im Gesundheitssystem so zu reformieren, dass professionell Pflegende ihre Kompetenzen auch adäquat einsetzen können. „Die Versorgungsbedarfe der Patient:innen werden immer komplexer und dem muss man begegnen. Internationale Studien zeigen, dass die Versorgungsqualität besser wird, wenn mehr akademisch ausgebildete Kolleg:innen in den Teams arbeiten. In Deutschland liegen wir hier um Jahrzehnte hinter der Entwicklung in anderen Ländern zurück. Es ist gut, dass der Minister dies erkannt hat und die hochschulische Ausbildung stärken will. Es kommt jetzt aber vor allem auf das Tempo der Umsetzung an!“

Bei der Anerkennung pflegerischer Kompetenzen geht es dem DBfK zufolge darum, dass insbesondere akademisch ausgebildete Pflegefachpersonen mit erweiterten pflegepraktischen Kompetenzen (Advanced Practice Nursing, APN), eigenständig heilkundliche Aufgaben übernehmen können. „Konkret heißt das, dass sie Gesundheitsbedarfe feststellen, pflegerelevante Untersuchungen durchführen und notwendige Maßnahmen, Materialien und Medikamente auch verordnen dürfen. Die Steuerung von Beatmungstherapien inklusive der Entwöhnung von der Beatmung ist ein gutes Beispiel, in dem die pflegerische Kompetenz viel stärker genutzt werden kann. Ernährungstherapie, Wundversorgung und Schmerzbehandlung sind ebenfalls Kompetenzbereiche von Pflegefachpersonen, die sie eigenständig ausführen können.“

Dem DBfK zufolge ist die aktuell noch vage formulierte Anerkennung pflegerischer Kompetenzbereiche auch für Lauterbachs Pläne zur Ambulantisierung zwingend. „Wenn Patient:innen sicher ambulant behandelt werden sollen, dann müssen zu Hause und in der Primärversorgung die dafür notwendigen Strukturen geschaffen werden“, fordert Bienstein. Dabei spielt die professionelle Pflege eine zentrale Rolle, um die Vor- und Nachsorge sicherzustellen, die Patient:innen und Angehörigen für die ambulante Versorgung zu beraten und anzuleiten. Die Community Health Nurse, für deren Einführung sich der DBfK aktuell stark macht, kann das leisten.“

Quelle: Pressemitteilung vom 20.10.2022
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
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Deutscher Pflegerat: Versorgungs- und Patientensicherheit ist in Gefahr

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (20. Oktober 2022, Nr. 37/2022)


8. Thieme Talk in Berlin
Deutscher Pflegerat: Versorgungs- und Patientensicherheit ist in Gefahr


Am gestrigen Mittwoch (19. Oktober 2022) fand der 8. Thieme Talk in Berlin statt. Thema war „Fachkräftemangel, Klimawandel, Versorgungsengpässe, demografischer Wandel: Worauf müssen wir uns vorbereiten?“.

Als Gesprächspartnerin mit dabei war Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR). Sie sagte:

„Die größte Sorge macht mir der Fachkräftemangel in der Pflege, der bereits heute zu Versorgungsengpässen führt. Ich habe Angst, dass wir in zehn Jahren unsere älteren Menschen nicht mehr versorgen können, dass kranke Menschen nicht mehr in die Krankenhäuser aufgenommen werden können und Operationen nicht mehr stattfinden können. Weil das Personal fehlt.“

Maier rief dazu auf, alles dafür zu tun, dass es im Pflege- und Gesundheitsbereich „mehr Personal“ gebe. Hierzu seien die Arbeitsbedingungen zu verbessern, Pflegebedarfe genau abzubilden und die Bezahlung zu verbessern. Zu reduzieren sei die Bürokratie, Erleichterung verschaffe eine sinnvolle Digitalisierung.

„Die Barrieren zwischen den Gesundheitsberufen müssen abgebaut werden. Die Kompetenzen der Pflegefachpersonen müssen genutzt und Entscheidungsbefugnisse müssen diesen gegeben werden. Wir brauchen eine neue Aufgabenverteilung in der Zusammenarbeit der Pflege- und Gesundheitsberufe untereinander“, sagte Maier weiter. Schaffe man dies, so werde die Attraktivität der Pflegeberufe steigen, was zur Versorgungs- und Patientensicherheit führe.

Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Deutscher Pflegerat: Klinische Geburtshilfe darf nicht gestrichen werden

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (21. Oktober 2022, Nr. 38/2022)


GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
Deutscher Pflegerat: Klinische Geburtshilfe darf nicht gestrichen werden


Zur gestrigen Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag und dessen Folgen für die klinische Geburtshilfe äußert sich Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach ist sein Amt als Minister angetreten mit dem Versprechen, dass keine Leistungen gekürzt werden. Die Verabschiedung des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes führt nun aber zu einer Leistungskürzung direkt am Beginn des Lebens.

Die beschlossene Neuregelung des Pflegebudgets, dass nur die Kosten für qualifizierte Pflegekräfte berücksichtigt werden, die in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen eingesetzt sind, streicht die klinische Geburtshilfe und deren Leistungen. Damit ist die Versorgung von Frauen und Kindern in unseren Krankenhäusern gefährdet.

Der Deutsche Pflegerat fordert den Gesetzgeber auf, den Fehler im Gesetz unmittelbar zu korrigieren und künftig die Expertise der Profession Pflege wie auch die der Hebammen nicht nur anzuhören, sondern auch einzubeziehen.“

Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Chance für Pflege im Krankenhaus nutzen: PPR 2.0 jetzt!

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Chance für Pflege im Krankenhaus nutzen: PPR 2.0 jetzt!

Am Mittwoch, den 09. November 2022, findet die Anhörung zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) im Gesundheitsausschuss des Bundestags statt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert eine ambitionierte und sofortige Umsetzung der darin enthaltenen Pflegepersonalregelung 2.0 (PPR 2.0). Dies sei dringend notwendig, um die professionell Pflegenden zu entlasten und damit weitere Berufsausstiege zu verhindern.

„Eine gute Personalbemessung im Krankenhaus ist die Bedingung für bessere Arbeitsbedingungen. Wenn das Gesetz nun die PPR 2.0 verwässert und wirkungslos macht, werden wir weitere Kolleg:innen verlieren“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Schlechte Personalausstattung führt zu Unzufriedenheit, weil man gezwungenermaßen keine qualitativ hohe und sichere Pflege leisten kann. Dieser Zustand ist einer der Hauptgründe für den Berufsausstieg. Jetzt besteht die Chance mit der PPR 2.0 sofort den Personalbedarf für qualitative Pflege sichtbar zu machen und den Weg zu einer bedarfsorientierten Personalausstattung zu beschreiten.“

Der DBfK sowie weitere Mitgliedsverbände des Deutschen Pflegerats (DPR) drängen schon seit Monaten darauf, den Gesetzesentwurf nachzubessern. Dabei geht es vor allem um drei Punkte:

1. Der Zusammenhang zwischen Pflegebudget und Personalbedarfsermittlung muss im Gesetzentwurf hergestellt werden. Die PPR 2.0 ist ein Instrument für die bedarfsgerechte Personalausstattung und muss langfristig zu 100% über das Pflegebudget refinanziert sein.
2. Benötigt wird ein klares politisches Bekenntnis zu den Instrumenten der PPR 2.0 und der Kinder-PPR 2.0 inklusive deren Eckpunkte und Anwendungsvorschriften. Diese sind im Gesetzentwurf eindeutig zu benennen.
3. Ziel der PPR 2.0 ist es, Transparenz zu schaffen und die Überlastung zu dokumentieren, außerdem einen verbindlichen Personalaufbau einzuleiten oder Leistungen einzuschränken, falls notwendig. Die Berufsgruppe braucht diese deutliche Botschaft, damit sich Berufsflucht und die Gefährdung der Sicherheit der Patient:innen nicht weiter verschärfen.

„Eine zahnlose Personalbedarfsermittlung, die im schlimmsten Fall auch noch je nach Kassenlage vom Finanzministerium ausgehebelt wird, ist ein Schlag ins Gesicht der professionell Pflegenden, mit dem der Teufelskreis Personalmangel noch befeuert wird“, so Bienstein. „Gerade angesichts der demografischen Situation mit mehr alten und multimorbiden Menschen, Menschen mit komplexen Pflegebedarfen brauchen wir einen Zuwachs an hochqualifizierten Pflegefachpersonen, auch an akademisch ausgebildeten Kolleg:innen. Sonst sind die Menschen im Krankenhaus nicht sicher versorgt.“

Die PPR ist dem DBfK zufolge ein erprobtes Instrument, um den Personalbedarf zu ermitteln. Sie werde seit vielen Jahren zur Kalkulation der Pflegeanteile der DRGs genutzt. Die weiterentwickelte PPR 2.0 sei ein unbürokratisches Instrument, das lediglich eine tägliche Einstufung durch Pflegefachpersonen von maximal einer Minute pro Patient:in erfordert. „Die pflegefachliche Erhebung des Pflegebedarfs ist eine Kernkompetenz der Pflegefachpersonen und außerdem eine Vorbehaltsaufgabe nach dem Pflegeberufegesetz“, so Bienstein.

Quelle: Pressemitteilung vom 08.11.2022
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe – Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
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