Corona-Pandemie und die wirtschaftlichen Folgen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Corona-Pandemie und die wirtschaftlichen Folgen

Beitrag von WernerSchell »

Zum Thema "Corona-Pandemie und die wirtschaftlichen Folgen" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt, u.a.: > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =4&t=23679 - Die Informationen zu diesem Thema werden hier - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt!
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Rekordausgaben durch Folgen der Pandemie

Beitrag von WernerSchell »

Bundesagentur für Arbeit

Die Folgen der Pandemie wirken sich auch auf den Haushalt der BA aus. Die BA hat im vergangenen Jahr eine Rekordsumme ausgegeben. Vor allem für das Kurzarbeitergeld und das Arbeitslosengeld stiegen die Ausgaben.

Rekordausgaben durch Folgen der Pandemie

Die BA hat im Jahr 2020 61 Milliarden Euro aufgewendet, um die Folgen der Pandemie am Arbeitsmarkt abzufedern. Im Jahr 2019 lagen die Ausgaben bei 33,2 Milliarden Euro. Die Ausgaben überstiegen zudem den bisherigen Höchstwert aus dem Jahr 2003 (56,8 Milliarden Euro).

Im vergangenen Jahr hat die BA 33,7 Milliarden Euro eingenommen. Durch die hohen Ausgaben musste ein Defizit von 27,3 Milliarden Euro ausgeglichen werden. Knapp 20 Milliarden Euro konnten aus der Rücklage eingesetzt werden, weitere rund 7 Milliarden Euro wurden aus dem Bundeshaushalt zugewiesen. Diese Liquiditätshilfe wird der BA zum Jahresende 2021 erlassen.

Die Rücklage, die aus Beitragsgeldern der Arbeitgeber und Beschäftigten angespart wurde, lag insgesamt bei 25,8 Milliarden Euro. Die noch verbliebenen 6 Milliarden Euro wird die BA einsetzen, um einen Teil des Defizits im Haushalt 2021 auszugleichen. Dieser Teil der Rücklage war noch in Termingeldern angelegt und steht erst in diesem Jahr zur Verfügung. Zum Jahresende 2021 wird die Rücklage aufgebraucht sein. Ins Jahr 2022 startet die BA ohne finanzielle Reserve.

Christiane Schönefeld, Finanzvorstand der Bundesagentur für Arbeit:
„Die BA hat im letzten Jahr eine Rekordsumme eingesetzt, um die Folgen der Pandemie für den Arbeitsmarkt abzufedern. Die Ausgaben für das Kurzarbeitergeld waren historisch hoch. In der Spitze haben wir an einem Tag mehr Kurzarbeitergeld ausgezahlt als im gesamten Jahr 2019. Die Ausgaben lohnen sich, denn die Kurzarbeit wirkt. Die Beschäftigten bleiben im Job und sind sofort wieder einsatzfähig, wenn die Betriebe wieder arbeiten können.
Die aus Beiträgen der Arbeitgeber und Beschäftigten angesparte Rücklage von knapp 26 Milliarden Euro ist jetzt goldwert und wird in dieser schwierigen Zeit sinnvoll eingesetzt.“

Vor allem steigende Ausgaben für Kurzarbeitergeld und Arbeitslosgengeld

Durch den Lockdown im Frühjahr 2020 waren in der Spitze bis zu 6 Millionen Beschäftigte in Kurzarbeit. Dadurch stiegen auch die Ausgaben auf ein historisches Hoch. Im vergangenen Jahr zahlte die BA 22,1 Milliarden Euro für das Kurzarbeitergeld aus. Im Jahr 2019 waren es 157 Millionen Euro. Während der Wirtschafts- und Finanzkrise, die sich finanziell zwischen 2008 und 2012 auswirkte, fielen insgesamt 8,5 Milliarden Euro für das Kurzarbeitergeld an.

Die Ausgaben für das Arbeitslosengeld lagen bei 20,6 Milliarden Euro, im Jahr 2019 waren es 15 Milliarden Euro. Für das Insolvenzgeld wurden 1,2 Milliarden Euro aufgewendet, im Jahr zuvor 840 Millionen Euro. Die Ursache für den Anstieg um rund 300 Millionen Euro liegt nicht in der Pandemie.

Trotz Pandemie gestiegene Investitionen in Weiterbildungen

Trotz der Einschränkungen durch die Folgen der Pandemie sind die Ausgaben für Weiterbildungen im vergangenen Jahr um 56 Millionen Euro auf 1,5 Milliarden Euro gestiegen. Davon entfielen rund 543 Millionen Euro auf die Qualifizierung von Beschäftigten. Weiterbildungen sind wichtig, um die Arbeitsmarktchancen von Arbeitslosen zu erhöhen oder den Arbeitsplatz von Beschäftigten zu sichern, denen etwa durch den Strukturwandel perspektivisch Arbeitslosigkeit drohen würde.

Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
https://www.arbeitsagentur.de/presse/pr ... ormationen

Quelle: Pressemitteilung vom 26.02.2021
Bundesagentur für Arbeit
Pressestelle
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
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EZB-Kritiker klagen in Karlsruhe gegen Corona-Nothilfe-Programm

Beitrag von WernerSchell »

Hinsichtlich der wirtschaftlichen Folgen der staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gibt es bereits zahlreiche kritische Beiträge. Nun werden die EU-Hilfsmaßnahmen, die auch die Bundesrepublik Deutschland in die Pflicht nehmen, kritisiert. Vor dem BVerfG ist Klage erhoben worden. Dazu wird in den Medien umfänglich berichtet, u.a.:

Bericht der Rheinischen Post vom 12.03.2021:
Sonderbericht für den Bundestag:

Bundesrechnungshof sieht enorme Haushaltsrisiken durch EU-Corona-Fonds
Berlin Der Bundesrechnungshof sieht im milliardenschweren Aufbaufonds der EU gegen die Corona-Wirtschaftskrise hohe Risiken für den Bundeshaushalt. „Faktisch handelt es sich um eine Vergemeinschaftung von Schulden und Haftung – eine Zäsur“, sagte Rechnungshof-Präsident Kay Scheller.
Offen sei etwa, wer wann welchen Beitrag zur Tilgung der hohen, gemeinsam aufgenommenen Schulden leisten werde. In einer Krise seien Kosten und Risiken womöglich gerechtfertigt, nicht aber auf Dauer. „Eine gemeinschaftliche Kreditaufnahme darf keine Dauereinrichtung sein“, warnte Scheller. Der Rechnungshof legte dem Bundestag einen Sonderbericht zum EU-Wiederaufbaufonds vor.
Die EU-Staaten hatten beschlossen, 750 Milliarden Euro in den wirtschaftlichen Wiederaufbau nach der Pandemie zu stecken. Einen Teil des Geldes gibt es als Zuschüsse, einen Teil als Darlehen. Dafür werden gemeinsam Schulden aufgenommen. Laut Rechnungshof wird Deutschland in den Fonds voraussichtlich 65 Milliarden Euro mehr einzahlen, als es selbst Zuschüsse bekommt.
…. (weiter lesen unter) … > https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-56732399


Das "Handelsblatt" berichtet am 12.03.2021:
EZB-Kritiker klagen in Karlsruhe gegen Corona-Nothilfe-Programm
Die Corona-Nothilfen gingen zu weit sagen Kritiker und klagen vor dem
Bundesverfassungsgericht. Die EZB habe kein Mandat, zur Rettung der Euro-Zone.
… (weiter lesen unter) … > https://www.handelsblatt.com/finanzen/g ... cvF1wl-ap5
Siehe auch > https://www.wiwo.de/bundesverfassungsge ... 95784.html
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Corona-Pandemie: Nachtragshaushalt mit 60 Milliarden zusätzlichen Schulden

Beitrag von WernerSchell »

Nachtragshaushalt mit 60 Milliarden zusätzlichen Schulden
Haushalt/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PST) Die Bundesregierung hat ihren Gesetzentwurf für den Nachtragshaushalt 2021 (19/27800 https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/278/1927800.pdf ) im Bundestag eingebracht. Er sieht eine Erhöhung der Netto-Neuverschuldung im laufenden Jahr um rund 60 Milliarden Euro auf rund 240 Milliarden Euro vor. Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit des Nachtragshaushalts mit dem "anhaltenden Pandemiegeschehen mit veränderten Virusvarianten" und der dadurch verzögerten wirtschaftlichen Erholung. Die Folge sind höhere Staatsausgaben und geringere Steuereinnahmen als zunächst erwartet. Mit dem Nachtragshaushalt werde "die finanzpolitische Handlungsfähigkeit des Bundes gewährleistet", heißt es in dem Gesetzentwurf. Mit dem Nachtragshaushalt soll unter anderem der Etat des Bundesgesundheitsministeriums von 35,3 auf 44,0 Milliarden Euro erhöht werden. Wesentlicher Punkt ist, dass der Bund an die Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds die Kosten erstattet, die den Gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung entstehen.

Quelle: Mitteilung vom 26.03.2021
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de
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KARLSRUHE STOPPT STEINMEIER: Befehl statt Bitte

Beitrag von WernerSchell »

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Mehr als 2200 Bürger haben Verfassungbeschwerde dagegen erhoben, dass Deutschland der EU eine Verschuldung von 750 Mrd Euro ermöglicht. Der vom gemeinnützigen Verein Bündnis Bürgerwille beauftragte Marburger Staatsrechtsprofessor Hans-Detlef Horn reichte die Klageschrift am 26.03.2021 zusammen mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung beim Bundesverfasssungsgericht in Karlsruhe ein. Ziel der einstweiligen Anordnung ist es, den Bundespräsidenten an der Ausfertigung des Gesetzes zu hindern, bis über die Verfassungsbeschwerde entschieden ist. ... Näheres nachlesbar in der Pressemitteilung des "Bündnis Bürgerwille" vom 26.03.2021 > https://buendnis-buergerwille.de/verfas ... chwerde-2/
Daraufhin erging am 26.03.2021 ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts, der es dem Bundespräsidenten untersagt, das ERatG auszufertigen, ehe das Bundesverfassungsgericht über den Antrag auf einstweilige Anordnung entschieden hat. Die entsprechende Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts können Sie hier abrufen: > http://xv923.mjt.lu/lnk/AU0AACiRB-8AAch ... DIzLmh0bWw


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Die Medien haben umfänglich berichtet - u.a. die Frankfurter Allgemeine - 26.03.2021

KARLSRUHE STOPPT STEINMEIER: Befehl statt Bitte

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Bundespräsidenten förmlich untersagt, das Zustimmungsgesetz zum Corona-Wiederaufbaufonds zu unterzeichnen. Üblicherweise werden solche Fälle in informeller Absprache geregelt.
Constantin van Lijnden, Redakteur
Das Bundesverfassungsgericht hat Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in einer Eilentscheidung angewiesen, das deutsche Beitrittsgesetz zum europäischen Corona-Wiederaufbaufonds vorerst nicht zu unterzeichnen. Der Bundestag hatte der deutschen Beteiligung an dem 750 Milliarden Euro umfassenden Hilfsprogramm am Donnerstag zugestimmt; am Freitag folgte sodann die Zustimmung des Bundesrates.
… (weiter lesen unter) … > https://www.faz.net/aktuell/politik/inl ... YaWM7mbk-E
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NACH CORONA: Schulden über Schulden

Beitrag von WernerSchell »

Frankfurter Allgemeine - 28.03.2021:

NACH CORONA:
Schulden über Schulden

In der Pandemie wächst der Schuldenberg Deutschlands. Und es wird immer schwerer, ihn zu bewältigen. Was tun?
Das Jahr 2021 ist wirklich nicht arm an Horrorzahlen, vergangene Woche ist noch eine dazugekommen: 240 Milliarden Euro. So viele neue Schulden plant Finanzminister Olaf Scholz für das laufende Jahr, im kommenden Jahr sollen noch mal mehr als 80 Milliarden Euro obendrauf kommen. Damit springt Deutschland in kurzer Zeit auf eine Staatsverschuldung, die in der Zukunft zu einem Problem werden kann. Denn Corona belastet die Haushalte vielfältiger, als im ersten Moment sichtbar ist.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/ ... 65154.html
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Gesundheitsausgaben im Jahr 2019 auf über 400 Milliarden Euro gestiegen

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 167 vom 06.04.2021

Gesundheitsausgaben im Jahr 2019 auf über 400 Milliarden Euro gestiegen

Geschätzte Ausgaben für 2020: weiterer Anstieg um 3,5 % auf 425,1 Milliarden Euro - Auswirkungen der Corona-Pandemie noch nicht vollständig absehbar

WIESBADEN – Die Gesundheitsausgaben in Deutschland beliefen sich im Jahr 2019 auf 410,8 Milliarden Euro. Das waren 4 944 Euro je Einwohnerin beziehungsweise Einwohner. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Weltgesundheitstag am 7. April 2021 weiter mitteilt, stiegen die Gesundheitsausgaben insgesamt um 19,3 Milliarden Euro oder 4,9 % gegenüber 2018. Damit überschritten sie die Grenze von 400 Milliarden Euro, nachdem erst im Jahr 2012 die 300-Milliarden- Euro-Grenze und davor im Jahr 1998 die 200-Milliarden-Euro-Grenze erreicht worden war. Der zeitliche Abstand bis zum Erreichen der jeweils nächsten 100- Milliardenmarke hat sich damit seit 1998 von 14 auf 7 Jahre halbiert. Der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt lag 2019 bei 11,9 % und damit 0,2 Prozentpunkte höher als 2018.

+++

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt
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Rechnungshof: Bundeshaushalt ist Fass ohne Boden

Beitrag von WernerSchell »

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BWV informiert über die Lage der Bundesfinanzen
Der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung hat den Haushaltsausschuss des Bundestages über die Lage der Bundesfinanzen informiert.


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Die Bundesfinanzen sind weiter im Klammergriff der Corona-Pandemie. Die besorgniserregende Finanzlage zeigt sich vor allem bei der Verschuldung des Bundes. Von 2020 bis 2022 explodieren die Kredite von Null auf über 450 Mrd. Euro – eine gewaltige Schulden-Lawine. Ein Herauswachsen aus dem Defizit allein durch wirtschaftliches Wachstum ist unrealistisch. Um die staatliche Handlungsfähigkeit nach der Pandemie zurückzugewinnen, sind konkrete fiskalische Maßnahmen und strukturelle Reformen notwendig.
Auf Grundlage des Beschlusses des Bundeskabinetts am 24. März 2021 zu den Eckwerten hat der Bundesbeauftragte für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung den Haushaltsausschuss des Bundestages über die Lage der Bundesfinanzen informiert.

Pressemitteilung > https://www.bundesrechnungshof.de/de/pr ... esfinanzen
Information an den Haushaltsausschuss > https://www.bundesrechnungshof.de/de/ve ... nanzen.pdf

Quelle: Mitteilung vom 08.04.2021
https://www.bundesrechnungshof.de/de/ve ... sfinanzen/


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Ärzte Zeitung vom 08.04.2021:
Brandbrief an Bundestag
Rechnungshof: Bundeshaushalt ist Fass ohne Boden

Die Schuldenpolitik der großen Koalition in der Corona-Pandemie wird vom Bundesrechnungshof in scharfen Worten gerügt. Allein Wachstum werde angesichts der „Schulden-Lawine“ nicht helfen.
Von Florian Staeck
Berlin. Der Bundesrechnungshof hat in einem Brandbrief an den Haushaltsausschuss des Bundestags ein schonungsloses Bild der Bundesfinanzen gezeichnet.
Diese befänden sich im „Klammergriff der Corona-Pandemie“, heißt es in dem Schreiben an den Ausschuss. Damit zeichnet die Behörde ein grundlegend anderes Bild als Bundesfinanzminister Olaf Scholz ... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Politik/Re ... 20[rundate]
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Corona-Krise hat deutlichen Einfluss auf den Ausbildungsmarkt

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 187 vom 14.04.2021

Zahl der neuen Ausbildungsverträge im Jahr 2020 um 9,4 % gesunken Corona-Krise hat deutlichen Einfluss auf den Ausbildungsmarkt

WIESBADEN – Im Jahr 2020 haben rund 465 200 Personen in Deutschland einen neuen Ausbildungsvertrag in der dualen Berufsausbildung abgeschlossen. Nach vorläufigen Ergebnissen des Statistischen Bundesamtes (Destatis) waren das 9,4 % weniger neue Ausbildungsverträge als 2019. Dieses Ergebnis zeigt damit einen deutlichen Effekt der Corona-Krise auf den Ausbildungsmarkt. Zwar sind die Ausbildungszahlen seit Jahren tendenziell rückläufig. Der aktuelle Einbruch ist in seiner Höhe aber bislang einzigartig.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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Ein Krankenhausfall kostete 2019 durchschnittlich 5 088 Euro

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 194 vom 16.04.2021

Ein Krankenhausfall kostete 2019 durchschnittlich 5 088 Euro
Kosten der stationären Krankenhausversorgung von 2014 bis 2019 um knapp ein Viertel gestiegen


WIESBADEN –– Die Kosten der stationären Krankenhausversorgung in Deutschland sind im Jahr 2019 gegenüber dem Vorjahr um 5,7 % auf rund 98,8 Milliarden Euro gestiegen (2018: 93,5 Milliarden Euro). Umgerechnet auf die rund 19,4 Millionen vollstationär im Krankenhaus behandelten Patientinnen und Patienten lagen die Kosten je Fall im Jahr 2019 bei durchschnittlich 5 088 Euro und damit 5,5 % höher als 2018 (4 823 Euro).Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stiegen die Krankenhauskosten im Fünfjahresvergleich von 2014 bis 2019 um 18,8 Milliarden Euro oder knapp ein Viertel (+23,5 %). Die Behandlungskosten je Fall stiegen in diesem Zeitraum um
912 Euro oder gut ein Fünftel (+21,9 %; 2014: 4 176 Euro).

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