Corona-Pandemie und die wirtschaftlichen Folgen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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NRW-Kreise warnen vor Ausweitungen von Corona-Schäden

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Vorstandssitzung mit Ministerin Ina Scharrenbach
NRW-Kreise warnen vor Ausweitungen von Corona-Schäden

Düsseldorf – Die NRW-Landräte warnen vor den massiven finanziellen Belastungen der Corona-Pandemie für das laufende Jahr 2021. Sie fordern von Bund und Land, die absehbaren weiteren Corona-Auswirkungen für die Kommunen wie im Vorjahr auszugleichen.

Anlässlich der jüngsten Vorstandssitzung des Landkreistags NRW (LKT NRW) erörterten die NRW-Landräte mit der nordrhein-westfälischen Kommunalministerin Ina Scharrenbach pandemiebedingte Finanzfragen, die die Kommunen enorm belasten. „Bereits 2020 hat die Pandemie zu dramatischen Steuereinbrüchen geführt. Durch Corona gehen auch in diesem Jahr die Steuereinnahmen massiv zurück. Wir befürchten, dass die für Mai terminierte Steuerschätzung 2021 für die Kommunen erneut verheerend ausfällt“ warnte der Präsident des LKT NRW, Landrat Thomas Hendele (Kreis Mettmann), im Gespräch mit der NRW-Kommunalministerin. „Daher fordern wir Bund und Land auf, den 2020 beschrittenen Pfad auch in diesem Jahr mit neuen Finanzmitteln fortzuführen“, fügte Hendele hinzu. Dies sei etwa im Hinblick auf das Covid-19-Isolierungsgesetz und die Gewerbesteuer für 2021 erforderlich. Ebenfalls thematisiert wurden der Umgang mit Elternbeiträgen für Betreuungsangebote in Kinderbetreuung und Schule sowie die finanziellen Defizite etwa im ÖPNV-Bereich.

Nach dem schweren Jahresauftakt und der anhaltenden dritten Corona-Welle hatten die führenden Wirtschaftsinstitute vor wenigen Wochen die der Steuerschätzung zugrundeliegende Prognose für das Wachstum der deutschen Wirtschaft für 2021 deutlich gesenkt. Darüber hinaus sind u.a. Kultur, Sport, Veranstaltungsbranche, Hotels und Gastronomie massiv von den Corona-Maßnahmen betroffen.

Es sei dafür Sorge zu tragen, dass die Investitionskraft der Kommunen weiter erhalten bleibe, um Wirtschaft, Gewerbe, Handel und Handwerk unterstützen zu können. „Wir brauchen auch für das Jahr 2021 schnelle und unbürokratische Lösungen wie im Vorjahr, um die kommunale Infrastruktur zu stärken“, sagte Hendele.

Die Corona-Pandemie belaste die Kommunen weiterhin in doppelter Hinsicht: Zu den Steuerausfällen für die Kommunen kämen die krisenbedingten Mehrausgaben hinzu. Seit nunmehr einem Jahr stünden die Kommunen bei der Bewältigung der Corona-Krise an vorderster Stelle. Sie stellen weiterhin wesentliche Teile der Daseinsvorsorge sicher und übernehmen immer neue Aufgaben zur Bewältigung der Pandemie. „Die Kommunen in NRW mobilisieren im Gesundheits- und Sozialbereich alle notwendigen Ressourcen, um die Corona-Krise zu managen“, erläuterte Hendele die Anstrengungen der NRW-Kreise in Hinblick auf deren Krisenstäbe und Gesundheitsämter, die seit März 2020 unermüdlich im Einsatz sind. „Um diese zusätzlichen Kosten zu stemmen, brauchen die Kommunen auch weiterhin Unterstützung von Bund und Land“, sagte Hendele.

Auch dürften weitere wichtige soziale Aufgaben der Kreise nicht in Vergessenheit geraten: „Die kommunalen Belastungen im Sozial- und Integrationsbereich bleiben bestehen. So laufen etwa die Erstattung der flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten sowie die Integrationspauschale des Bundes in diesem Jahr aus. Es ist nicht akzeptabel, dass die Langfristaufgabe der integrationsbezogenen Leistungen künftig zu einem großen Teil allein von den Kommunen gestemmt werden soll“, unterstrich Hendele.

Hinweis
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Pressesprecherin Rosa Moya, Telefon: +49 211 30 04 91 160, E-Mail: r.moya@lkt-nrw.de.

Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes mit rund 11 Millionen Einwohnern.

Quelle: Pressemitteilung vom 29.04.2021
Heike Schützmann
Pressewesen, Öffentlichkeitsarbeit
Verbandszeitschrift EILDIENST

Landkreistag Nordrhein-Westfalen
Kavalleriestraße 8, 40213 Düsseldorf
Fon +49 211 300491-101
Fax +49 211 300491-600
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Urteil des Landgerichts Stade wegen betrügerischer Erlangung von Corona-Soforthilfen rechtskräftig

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Bild Bundesgerichtshof

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Urteil des Landgerichts Stade wegen betrügerischer Erlangung von Corona-Soforthilfen rechtskräftig

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Beschluss vom 4. Mai 2021 – 6 StR 137/21

Das Landgericht Stade hat den Angeklagten wegen siebenfachen Subventionsbetruges, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Fälschung beweiserheblicher Daten, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt.

Nach den landgerichtlichen Feststellungen beantragte der vielfach einschlägig vorbestrafte Angeklagte im Frühjahr 2020 in sieben Fällen in vier Bundesländern (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen) sog. Corona-Soforthilfen für tatsächlich nicht existierende Kleingewerbe und erlangte auf diese Weise insgesamt 50.000 Euro. In drei Fällen nutzte er hierfür fremde Personendaten. Der Angeklagte täuschte dabei über subventionserhebliche Tatsachen, die in den jeweiligen Antragsformularen in der gebotenen Klarheit als solche bezeichnet waren.

Der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten verworfen, weil die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben hat. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

Vorinstanz:
Landgericht Stade - Urteil vom 16. Dezember 2020 – 600 KLs 141 Js 21934/20


Die maßgeblichen Vorschriften aus dem StGB lauten:

§ 264 Subventionsbetrug
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde oder einer anderen in das Subventionsverfahren eingeschalteten Stelle oder Person (Subventionsgeber) über subventionserhebliche Tatsachen für sich oder einen anderen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, die für ihn oder den anderen vorteilhaft sind,
[…]
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
aus grobem Eigennutz oder unter Verwendung nachgemachter oder verfälschter Belege für sich oder einen anderen eine nicht gerechtfertigte Subvention großen Ausmaßes erlangt,
seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger oder Europäischer Amtsträger mißbraucht oder
die Mithilfe eines Amtsträgers oder Europäischen Amtsträgers ausnutzt, der seine Befugnisse oder seine Stellung mißbraucht.
[…]
(8) Subvention im Sinne dieser Vorschrift ist
eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach Bundes- oder Landesrecht an Betriebe oder Unternehmen, die wenigstens zum Teil
ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird und
der Förderung der Wirtschaft dienen soll;
eine Leistung aus öffentlichen Mitteln nach dem Recht der Europäischen Union, die wenigstens zum Teil ohne marktmäßige Gegenleistung gewährt wird.
Betrieb oder Unternehmen im Sinne des Satzes 1 Nr. 1 ist auch das öffentliche Unternehmen.
(9) Subventionserheblich im Sinne des Absatzes 1 sind Tatsachen,
die durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes von dem Subventionsgeber als subventionserheblich bezeichnet sind oder
von denen die Bewilligung, Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung oder das Belassen einer Subvention oder eines Subventionsvorteils gesetzlich oder nach dem Subventionsvertrag abhängig ist.


Quelle; Pressemitteilung vom 12. Mai 2021
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
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Gesundheitsausgaben 2019: Sozialversicherungsbeiträge mit fast 65 % wichtigste Finanzierungsquelle

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 260 vom 02.06.2021

Gesundheitsausgaben 2019: Sozialversicherungsbeiträge mit fast 65 % wichtigste Finanzierungsquelle

WIESBADEN – 261,8 Milliarden Euro laufende Gesundheitsausgaben in Deutschland finanzierten sich im Jahr 2019 über Sozialversicherungsbeiträge. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, bildeten die Sozialversicherungsbeiträge mit einem Anteil von 64,9 % an den laufenden Gesundheitsausgaben von 403,4 Milliarden Euro deren wichtigste Finanzierungsquelle. Gegenüber 2018 stieg der Anteil um 0,4 Prozentpunkte.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt
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Bundesrechnungshof: Kritik an Spahns Geldverschwendung

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Tagesschau - 10.06.2021
Bundesrechnungshof
Kritik an Spahns Geldverschwendung

Apotheker hätten von der Maskenabgabe übermäßig profitiert, teuer finanzierte Intensivbetten seien nicht auffindbar. Das sind zwei der Kritikpunkte des Bundesrechnungshofs an Gesundheitsminister Spahn.
Der Bundesrechnungshof (BRH) hat am Mittwoch dem Haushaltsausschuss des Bundestags seinen ersten umfassenden Bericht über die Corona-Ausgaben der Bundesregierung vorgelegt. Im Zentrum steht dabei das Gesundheitsministerium (BMG) unter Jens Spahn.
Das BMG habe nicht nachvollziehbar hohe Preise für Masken an Apotheker bezahlt und Fehlanreize für Ausfallpauschalen bei Kliniken geschaffen, urteilen die Rechnungsprüfer. Der 42 Seiten umfassende Bericht ist noch nicht öffentlich, liegt NDR, WDR und "Süddeutscher Zeitung" aber vor.
"Apothekenpreise" für Masken
… (weiter lesen unter) … > https://www.tagesschau.de/investigativ/ ... a-101.html



Bild - 10.06.2021
Haben die Kliniken bei Intensivbetten manipuliert?
Meldeten die Krankenhäuser in der Corona-Krise weniger freie Intensivbetten, als sie wirklich hatten?
Ein neuer Bericht des Bundesrechnungshofs (liegt BILD vor), der am Mittwoch dem Haushaltsausschuss des Bundestags vorgelegt wurde, legt genau das nahe und zweifelt massiv die Verlässlichkeit der Intensivbelegung an – jener Zahl, die als harte Währung der Pandemie galt, auf deren Grundlage Deutschland mehrfach in den Lockdown ging.
Das Brisante: Das Robert-Koch-Institut (RKI) und die Bundesregierung wussten Bescheid!
… (weiter lesen unter) … > https://www.bild.de/politik/inland/poli ... .bild.html



Ärzte Zeitung vom 10.06.2021:
Krankenhäuser und Masken
Spahn kontert Kritik des Rechnungshofs an „teuren Entscheidungen“

Der Bundesrechnungshof wirft dem Gesundheitsministerium Verschwendung vor. Der bleibt gelassen und stellt das Kabinett und die Länder mit ins Feuer.
Von Anno Fricke
Berlin. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat Vorwürfe zurückgewiesen, er habe in der Pandemie zu teure Entscheidungen getroffen. Alle Verordnungen aus seinem Haus seien durch die Abstimmung aller Ministerien gelaufen, sagte Spahn am Donnerstag in Berlin. „Bis jetzt ist es uns gelungen, all die Dinge, die wir in der Pandemie aufbauen wollten, immer auch zügig aufzubauen“, so der Minister. „Wenn etwas schnell gehen soll und ein angemessener Aufwand betrieben wird, dann geht es auch um eine angemessene Vergütung“, verteidigte sich Spahn zudem.
… (weiter lesen unter) … > https://www.aerztezeitung.de/Politik/Sp ... =Digitaler%
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Bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen erhalten einmalig 100 EUR für jedes minderjährige Kind

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Ab August 2021 erhalten bedürftige Familien und Familien mit kleinen Einkommen einmalig 100 EUR für jedes minderjährige Kind.

Der Bundestag hat am 11.6.2021 mit dem Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ weitere finanzielle Hilfen für bedürftige Familien beschlossen. Mit dem Kinderfreizeitbonus sollen Kinder und Jugendliche Unterstützung erhalten, um Angebote zur Ferien- und Freizeitgestaltung wahrnehmen und Versäumtes nachholen zu können. Die Einmalzahlung wird nicht auf Sozialleistungen angerechnet. Familien, die Kinderzuschlag (KiZ), Wohngeld oder Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, erhalten den Kinderfreizeitbonus ab August 2021 von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.

Den Kinderfreizeitbonus gibt es für jedes Kind, für das im August 2021 Kinderzuschlag bezogen wird und das am 1. August 2021 noch nicht volljährig ist. Familien, die der Familienkasse bereits als KiZ-Beziehende bekannt sind, erhalten den Kinderfreizeitbonus automatisch in Form einer Einmalzahlung im August – hier muss daher KEIN Antrag gestellt werden. Auch bei parallelem Bezug von KiZ und Wohngeld bzw. KiZ und Leistungen der Grundsicherung (SGB II) wird der Kinderfreizeitbonus automatisch von der Familienkasse ausgezahlt.

Bei Empfängerinnen und Empfängern von ausschließlich Wohngeld sowie von Hilfen zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe nach SGB XII) ist Folgendes zu beachten: Damit die Familienkasse in diesen Fällen den Bonus zeitnah ab August 2021 auszahlen kann, muss der Kinderfreizeitbonus mit einem kurzen Antragsformular zu beantragt werden. Dieses Formular finden Sie ab Anfang Juli 2021 unter www.familienkasse.de. Der ausgefüllte Antrag und geeignete Nachweise zur Wohngeld- oder Sozialhilfebewilligung für August 2021 (z.B. Bewilligungsbescheid) können per Post an die zuständige regionale Familienkasse gesendet werden. Die zuständige Familienkasse ist auf dem Kindergeldbescheid vermerkt. Alternativ steht online der Dienststellenfinder (nach Postleitzahl) der Familienkasse zur Verfügung. Die Auszahlung erfolgt frühestens ab August 2021.

Alle aktuellen Informationen rund um den Kinderfreizeitbonus finden Sie auch auf der Sonderseite der Familienkasse, die laufend aktualisiert wird.
Für allgemeine Fragen zum Antragsverfahren steht ab Anfang Juli 2021 die gebührenfreie Rufnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung. Der im Internet bereitgestellte Antragsvordruck kann ab Juli an die eigens dafür eingerichtete E-Mailadresse Kinderfreizeitbonus@arbeitsagentur.de gesendet werden.

Kundinnen und Kunden, die weder Kinderzuschlag, noch Wohngeld oder Sozialleistungen nach SGB XII beziehen, allerdings Leistungsempfänger in den Bereichen SGB II, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) oder im Rahmen der Ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt im Sozialen Entschädigungsrecht nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) sind, erhalten ebenfalls den Kinderfreizeitbonus. Hierfür muss kein gesonderter Antrag gestellt werden; der Kinderfreizeitbonus wird von der jeweils zuständigen Stelle automatisch ausgezahlt.

Immer gut informiert: Aktuelle Informationen sowie Anträge finden Sie online direkt unter www.familienkasse.de.

Ihre zuständige Familienkasse finden Sie online unter https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok ... lienkassen

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Eine Gesamtübersicht der bisher erschienenen Presseinformationen der Bundesagentur für Arbeit finden Sie im Internet unter
https://www.arbeitsagentur.de/presse/pr ... ormationen

Quelle: Pressemitteilung vom 22.06.2021
Bundesagentur für Arbeit
Pressestelle
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487
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Landesrechnungshof: NRW ist so tief in den Miesen wie noch nie

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Landesrechnungshof: NRW ist so tief in den Miesen wie noch nie
Von Nina Magoley
Während sich NRW-Finanzminister Lienenkämper (CDU) gerne als kluger Zahlmeister präsentiert, attestiert der Landesrechnungshof ihm erneut schlechte Kassenführung, Rekordverschuldung und sogar "Irreführung".
... (weiter lesen unter) > https://www1.wdr.de/nachrichten/landesp ... z-100.html


Siehe auch
Jahresbericht 2021 des Landesrechnungshofes NRW
> https://lrh.nrw.de/images/LRHNRW/Jahres ... Teil_A.pdf
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Ein besserer Notfallplan muss her - Die soziale Lage in Deutschland ist dramatisch

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Ein besserer Notfallplan muss her

(Quelle: DIW) Die soziale Lage in Deutschland ist dramatisch. Die hohe Inflation trifft die vulnerabelsten Menschen unserer Gesellschaft hart – und das Ende ist wohl noch nicht erreicht. Die bisherigen Entlastungspakete der Bundesregierung sind jedoch unzureichend, um in dieser Notlage adäquat zu helfen. Sie erfüllen keine der vier notwendigen Kriterien einer effektiven Entlastung: Sie sind weder zielgenau noch schnell, weder ausreichend noch klug. Die Diakonie schlägt einen sozialen Notfallplan vor, um dieses Versagen der Entlastungspakete zu adressieren. Dieser wäre ein guter erster Schritt, der jedoch durch weitere grundlegende Veränderungen ergänzt werden müsste.
Eine Studie der DIW Econ, einer Tochtergesellschaft des DIW Berlin, im Auftrag der Diakonie zeigt, wie dramatisch die gegenwärtige Situation vor allem für einkommensschwache Gruppen ist. So erfahren Menschen mit geringem Einkommen eine – gemessen an ihrem Haushaltseinkommen – in etwa fünfmal höhere Inflation als Menschen mit hohem Einkommen. Der Grund ist, dass die 20 Prozent der Menschen mit den geringsten Einkommen knapp zwei Drittel ihres monatlichen Einkommens für Dinge der Grundversorgung wie Lebensmittel, Energie und Mobilität ausgeben müssen. Das Problem für diese Menschen ist nicht nur, dass sie nicht auf Essen, Heizen oder den Weg zur Arbeit verzichten können. Sondern das noch größere Problem sind die fehlenden Schutzmechanismen. Jeder dritte Haushalt in Deutschland hat kaum Erspartes, also keine Rücklagen, die für die Mehrausgaben beispielsweise des wöchentlichen Lebensmitteleinkaufs genutzt werden könnten.
Das Grundproblem der sozialen Krise heute ist daher ein doppeltes: eine Einkommensarmut und eine Vorsorgelücke. Und die Konsequenzen der sozialen Krise sind dramatisch. Soziale Einrichtungen berichten über eine stärkere Nutzung von Tafeln, Lebensmitteldiscountern, sozialen Beratungsstellen und Schuldnerberatungen. Die unweigerliche Konsequenz wird ein weiterer Anstieg des Armutsrisikos sein und für viele Menschen damit auch ein Verzicht auf Dinge, die essenziell für ihre gesellschaftliche Teilhabe sind. Dazu zählen etwa der Kinobesuch der eigenen Kinder oder die Möglichkeit einer Reise mit der Familie.
Die Diakonie schlägt deshalb einen Notfallplan vor, der sofortige zusätzliche Zahlungen von 100 Euro im Monat für über fünf Millionen Menschen mit Leistungen in der Grundsicherung (Sozialgesetzbuch II und XII) beinhaltet. Die Studie zeigt, dass eine solche Zahlung die höheren Kosten für die Betroffenen selbst bei einer Inflation von fast zehn Prozent kompensieren würde. Ein solcher Notfallplan für sechs Monate würde den deutschen Staat 5,4 Milliarden Euro kosten. Das ist zwar nicht wenig Geld, aber für den Staat mit Sicherheit leistbar – auch beispielsweise im Vergleich zu den drei Milliarden Euro für den Tankrabatt.
Ein solcher Notfallplan kann jedoch nur ein Element im Umgang mit der sozialen Krise sein. Denn, auch dies zeigt die Studie: Es gibt viele Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen, die bisher keine Grundsicherungsleistungen erhalten, aber ebenfalls hart von der Inflation getroffen sind und Unterstützung benötigen. Eine zweite Anmerkung zum vorgeschlagenen Notfallplan ist, dass die Sozialleistungen nicht nur temporär für sechs Monate steigen sollten, sondern permanent erhöht werden müssen. Denn häufig werden in dieser Krise Preise und Inflation verwechselt. Ein Rückgang der Inflation in den kommenden zwei Jahren bedeutet nicht, dass die Preise wieder fallen werden, sondern lediglich, dass die Preise auf dem gleichen hohen Niveau verharren werden. In anderen Worten: Die Preise für Energie und Lebensmittel werden wahrscheinlich nie wieder das Niveau von vor der Krise erreichen, sondern dauerhaft höher bleiben.
Zusätzlich zum vorgeschlagenen Notfallplan muss die Politik drei weitere Maßnahmen umgehend in Angriff nehmen. Zum ersten sollte sie sich in der konzertierten Aktion dafür einsetzen, dass die Löhne für möglichst viele deutlich erhöht werden. Denn für die große Mehrheit der Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen sind höhere Löhne und Arbeitseinkommen der einzige Weg, sich gegen die dauerhaft gestiegenen Preise absichern zu können. Natürlich muss der Ausgleich zwischen Arbeitgebern und Arbeitgeberinnen und Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen maßvoll und ausgewogen sein, aber höhere Löhne sind im Augenblick das wichtigste Element, um möglichst vielen eine Absicherung gegen die Inflation zu ermöglichen.
Die zweite Maßnahme ist ein weiteres Entlastungspaket der Bundesregierung, das anders als die bisherigen eben zielgenau, schnell, ausreichend und klug sein muss. Zielgenauigkeit erfordert Hilfen, die nicht per Gießkannenprinzip vergeben werden, sondern nur den betroffenen Menschen zugutekommen. Sie müssen schnell helfen, denn viele Menschen können nicht für weitere sechs Monate steigende Preise für Energie und Lebensmittel aus eigener Kraft stemmen. Die Hilfen müssen ausreichend sein. Und die Maßnahmen müssen klug sein, was prinzipiell bedeutet, dass direkte Transferzahlungen besser sind als konditionale Leistungen. Denn jeder Mensch hat andere Bedürfnisse und sollte selbst entscheiden können, wofür er oder sie die staatliche Unterstützung nutzen möchte.
Der Tankrabatt ist das Beispiel der Ursünde staatlicher Maßnahmen, denn dieser erfüllt kein einziges der vier Kriterien. Er verteilt von unten nach oben, ist völlig unzureichend für Menschen mit geringem Einkommen, erhöht den Energieverbrauch und ist enorm ineffizient und verzerrend.
Das dritte Element ist eine effizientere Bürokratie bei den Sozialsystemen, sodass an einer zentralen Stelle alle notwendigen Informationen zusammenlaufen, sodass der Staat in Zukunft die Möglichkeit hat, adäquat zu reagieren. Das ist zurzeit nicht möglich, denn es fehlen die Informationen und damit die Möglichkeit des Staats, richtig zu helfen.
Zu viele verkennen die soziale Krise, die viele Menschen in Deutschland heute schon erfahren. Die Politik sollte umgehend ein drittes Entlastungspaket gestalten, das aus den Fehlern der ersten beiden Pakete lernt und vor allem sehr viel zielgenauer Menschen mit geringem Einkommen entlastet. Ein Notfallplan mit einer sofortigen Erhöhung der Sozialleistungen um 100 Euro pro Person und Monat ist ein wichtiges Element eines solchen Pakets. Aber es muss darüber hinaus auch zu einer Entlastung von Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen führen. Das könnte über ein soziales Grundversorgungsgeld – ähnlich der Energiepauschale, allerdings begrenzt auf Menschen mit mittlerem und geringem Einkommen – geschehen.

Quelle: Mitteilung vom 14.08.2022
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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