Hilfe und Pflege zu Hause - Angehörigenpflege

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Freie Plätze für die Schulung ehrenamtlicher HelferInnen für die Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss e.V.

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Freie Plätze für die Schulung ehrenamtlicher HelferInnen für die Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss e.V.

Es gibt noch freie Plätze für die Schulung von ehrenamtlichen HelferInnen für die Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss e.V. Die HelferInnen betreuen stundenweise Menschen mit Demenz in deren Häuslichkeit und entlasten damit die pflegenden Angehörigen. Die Beschäftigungsmöglichkeiten richten sich individuell an den Bedürfnissen und Fähigkeiten des Menschen mit Demenz, z.B. Spaziergänge, Spielen, Basteln, Erzählen, Museumsbesuche u.v.m.
Die 40 stündige Schulung ist geplant von Juli 2021 bis Ende September.
Genaue Hinweise zur Schulung und den Einsatzmöglichkeiten erhalten Sie bei einem persönlichen, unverbindlichen Gespräch. Anschließend entscheiden Sie, ob Ihr Engagement für die Alzheimer Gesellschaft und die betroffenen Familien möglich ist.
Bitte melden Sie sich zur Terminvereinbarung unter 02131-222110 oder alzheimer-neuss@t-online.de
Wir hoffen bei Ihnen Interesse geweckt zu haben und freuen uns auf Ihren Anruf!

Quelle: Mitteilung vom 22.06.20021
Marina Burbach
Bildungswissenschaftlerin B.A.
Lehrerin für Pflege
Krankenschwester
Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss/Nordrhein e.V.
Mohnstraße 48
41466 Neuss
Tel.: 02131 - 222110
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Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten

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Aus Forum:
viewtopic.php?f=6&t=190&p=1835#p1835



Bundesarbeitsgericht


Gesetzlicher Mindestlohn für entsandte ausländische Betreuungskräfte in Privathaushalten


Nach Deutschland in einen Privathaushalt entsandte ausländische Betreuungskräfte haben Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn für geleistete Arbeitsstunden. Dazu gehört auch Bereitschaftsdienst. Ein solcher kann darin bestehen, dass die Betreuungskraft im Haushalt der zu betreuenden Person wohnen muss und grundsätzlich verpflichtet ist, zu allen Tag- und Nachtstunden bei Bedarf Arbeit zu leisten.

Die Klägerin ist bulgarische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Bulgarien. Sie war seit April 2015 bei der Beklagten, einem Unternehmen mit Sitz in Bulgarien, als Sozialassistentin beschäftigt. In dem in bulgarischer Sprache abgefassten Arbeitsvertrag ist eine Arbeitszeit von 30 Stunden wöchentlich vereinbart, wobei Samstag und Sonntag arbeitsfrei sein sollten. Die Klägerin wurde nach Berlin entsandt und arbeitete gegen eine Nettovergütung von 950,00 Euro monatlich im Haushalt der über 90-jährigen zu betreuenden Person, bei der sie auch ein Zimmer bewohnte. Ihre Aufgaben umfassten neben Haushaltstätigkeiten (wie Einkaufen, Kochen, Putzen etc.) eine „Grundversorgung“ (wie Hilfe bei der Hygiene, beim Ankleiden etc.) und soziale Aufgaben (zB Gesellschaft leisten, Ansprache, gemeinsame Interessenverfolgung). Der Einsatz der Klägerin erfolgte auf der Grundlage eines Dienstleistungsvertrags, in dem sich die Beklagte gegenüber der zu betreuenden Person verpflichtete, die aufgeführten Betreuungsleistungen durch ihre Mitarbeiter in deren Haushalt zu erbringen.

Mit ihrer im August 2018 erhobenen Klage hat die Klägerin unter Berufung auf das Mindestlohngesetz (MiLoG) weitere Vergütung verlangt. Sie hat geltend gemacht, bei der Betreuung nicht nur 30 Wochenstunden, sondern rund um die Uhr gearbeitet zu haben oder in Bereitschaft gewesen zu sein. Selbst nachts habe die Tür zu ihrem Zimmer offenbleiben müssen, damit sie auf Rufen der zu betreuenden Person dieser - etwa zum Gang auf die Toilette - Hilfe habe leisten können. Für den Zeitraum Mai bis August 2015 und Oktober bis Dezember 2015 hat die Klägerin zuletzt die Zahlung von 42.636,00 Euro brutto abzüglich erhaltener 6.680,00 Euro netto nebst Prozesszinsen begehrt. Die Beklagte hat Klageabweisung beantragt und gemeint, sie schulde den gesetzlichen Mindestlohn nur für die arbeitsvertraglich vereinbarten 30 Wochenstunden. In dieser Zeit hätten die der Klägerin obliegenden Aufgaben ohne Weiteres erledigt werden können. Bereitschaftsdienst sei nicht vereinbart gewesen. Sollte die Klägerin tatsächlich mehr gearbeitet haben, sei dies nicht auf Veranlassung der Beklagten erfolgt.

Das Landesarbeitsgericht hat der Klage überwiegend entsprochen und ist im Wege einer Schätzung von einer Arbeitszeit von 21 Stunden kalendertäglich ausgegangen. Hiergegen richten sich die Revision der Beklagten und die Anschlussrevision der Klägerin mit Erfolg. Das Berufungsgericht hat im Ausgangspunkt zutreffend angenommen, dass die Verpflichtung zur Zahlung des gesetzlichen Mindestlohns nach § 20 iVm. § 1 MiLoG auch ausländische Arbeitgeber trifft, wenn sie Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Hierbei handelt es sich um Eingriffsnormen iSv. Art. 9 Abs. 1 Rom I-VO, die unabhängig davon gelten, ob ansonsten auf das Arbeitsverhältnis deutsches oder ausländisches Recht Anwendung findet. Die Revision der Beklagten rügt jedoch mit Erfolg, das Berufungsgericht habe ihren Vortrag zum Umfang der geleisteten Arbeit nicht ausreichend gewürdigt und deshalb unzutreffend angenommen, die tägliche Arbeitszeit der Klägerin habe unter Einschluss von Zeiten des Bereitschaftsdienstes 21 Stunden betragen. Das Landesarbeitsgericht hat zwar zu Recht in den Blick genommen, dass aufgrund des zwischen der Beklagten und der zu betreuenden Person geschlossenen Dienstleistungsvertrags eine 24-Stunden-Betreuung durch die Klägerin vorgesehen war. Es hat jedoch rechtsfehlerhaft bei der nach § 286 ZPO gebotenen Würdigung des gesamten Parteivortrags den Hinweis der Beklagten auf die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit von 30 Stunden/Woche nicht berücksichtigt, sondern hierin ein rechtsmissbräuchliches widersprüchliches Verhalten gesehen. Das führt zur Aufhebung des Berufungsurteils. Auch die Anschlussrevision der Klägerin ist begründet. Für die Annahme des Landesarbeitsgerichts, die Klägerin habe geschätzt täglich drei Stunden Freizeit gehabt, fehlt es bislang an ausreichenden tatsächlichen Anhaltspunkten, so dass auch aus diesem Grund das Urteil des Landesarbeitsgerichts aufzuheben ist. Die Sache war an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, um insoweit den Sachverhalt weiter aufzuklären, den Vortrag der Parteien umfassend zu würdigen und festzustellen, in welchem Umfang die Klägerin Vollarbeit oder Bereitschaftsdienst leisten musste und wie viele Stunden Freizeit sie hatte. Dass die Klägerin mehr als die im Arbeitsvertrag angegebenen 30 Stunden/Woche zu arbeiten hatte, dürfte - nach Aktenlage - nicht fernliegend sein.


Urteil des Bundesarbeitsgericht vom 24. Juni 2021 - 5 AZR 505/20 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17. August 2020 - 21 Sa 1900/19 -

Quelle: Pressemitteilung vom 24.06.2021
Bundesarbeitsgericht
Pressestelle
Hugo-Preuß-Platz 1
99084 Erfurt

Tel.: +49 361 2636-1227
Fax: +49 361 2636-2008
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www.bundesarbeitsgericht.de
> https://juris.bundesarbeitsgericht.de/c ... haushalten
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Kopf der Woche: Brigitte Bührlen

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Kopf der Woche: Brigitte Bührlen

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Brigitte Bührlen / © Esther Neumann

20 Jahre lang pflegte Brigitte Bührlen ihre Demenz-kranke Mutter. Sie weiß, wie es ist als pflegende Angehörige von Politik und Gesellschaft übersehen zu werden. Mit der WIR! Stiftung Pflegender Angehörige macht sie auf die Probleme der Berufsgruppe aufmerksam.
... (weiter lesen unter) ... > https://sheconomy.media/kopf-der-woche- ... DizxA2IxKE
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Ratgeber für Angehörige von Menschen mit Demenz

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Bayern veröffentlicht Ratgeber für Angehörige von Menschen mit Demenz - Bayerns Gesundheitsminister Holetschek: Sammlung von Tipps und Erfahrungen soll pflegenden Angehörigen den Alltag erleichtern

Mit einem neuen Ratgeber verbessert Bayerns Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek die Unterstützung für pflegende Angehörige von Menschen mit Demenz. Holetschek erläuterte am Dienstag: „Der Ratgeber wurde nicht nur FÜR, sondern auch MIT Angehörigen von Menschen mit Demenz entwickelt. Rund 140 pflegende Angehörige haben ihre persönlichen Erfahrungen und Tipps eingebracht. Dieser Wissensschatz hilft anderen Angehörigen von Menschen mit Demenz bei der Gestaltung des Alltags mit Betroffenen.“
Minister Holetschek ergänzte: „In Bayern leben mehr als 240.000 Menschen mit Demenz. Etwa zwei Drittel der Menschen mit Demenz werden über lange Phasen der Erkrankung im häuslichen Umfeld versorgt. Allerdings nimmt der Hilfebedarf mit fortschreitender Demenz häufig zu: Pflegende Angehörige haben oftmals mit veränderten Verhaltensweisen zu kämpfen, sind vielfach isoliert und fühlen sich mit der Versorgung des von Demenz betroffenen Menschen allein gelassen.“
Deshalb hat das Gesundheits- und Pflegeministerium den Ratgeber mit dem Titel „Den eigenen Weg finden. Ein Ratgeber von Angehörigen von Menschen mit Demenz für andere Betroffene“ in Auftrag gegeben. Sabine Tschainer-Zangl vom Institut „aufschwungalt“ hat ihn in Zusammenarbeit mit mehr als 140 Frauen und Männern erstellt, die den Alltag mit einem nahestehenden Menschen mit Demenz seit vielen Jahren leben und sich hier mit ihren Erfahrungen und Tipps eingebracht haben.
Der Ratgeber beinhaltet zentrale Aussagen zum Krankheitsbild Demenz und bietet Informationen zum Umgang mit der Diagnose, zu Alltagsprinzipien und zu Unterstützungsmöglichkeiten. Praktikable und herausnehmbare Checklisten sind dem Ratgeber beigefügt.
Der Ratgeber ist unter folgendem Link online verfügbar und bestellbar: https://www.bestellen.bayern.de/shoplin ... em_020.htm

Quelle: Pressemitteilung vom 17.08.2021
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
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Freie Plätze in der Schulungsreihe für Angehörige von Menschen mit Demenz in Büttgen

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Übernahme aus Forum > https://www.neuss-erfttal.de/forum/view ... 9038#p9038


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Freie Plätze in der Schulungsreihe für Angehörige von Menschen mit Demenz in Büttgen

Am 02. September 2021, von 17 – 19 Uhr, startet ein Kurs „Hilfe beim Helfen“. Dieser ist ausschließlich für Angehörige von Menschen mit Demenz und andere pflegebedürftigen Senioren, in der TZG Pflege Akademie in Kaarst-Büttgen, direkt am Bahnhof. Der Kurs besteht aus 8 Modulen, die aufeinander aufbauen und endet am 21. Oktober 2021. Die Beraterinnen der Alzheimer Gesellschaft Kreis Neuss/Nordrhein e.V. beleuchten dabei das Thema Demenz aus allen wichtigen Perspektiven, damit der Alltag in der Häuslichkeit gut bewältiget werden kann, mit allen möglichen Entlastungsangeboten.

Wenn sie in dieser Zeit eine Betreuung für den Menschen mit Demenz in der Häuslichkeit benötigen, bieten wir Unterstützung. Dafür ist eine frühzeitige Anmeldung erforderlich!

Für den Kurs ist eine Anmeldung unbedingt erforderlich, bis zum 29. August 2021, unter: 02131 222110 oder alzheimer-neuss@t-online.de
Er ist entgeltfrei und die Teilnehmerzahl begrenzt! Die Räume sind NICHT BARRIEREFREI!
Do. 02.09.2021 Modul 1 Wissenswertes über Demenz
Do. 09.09.2021 Modul 2 Demenz verstehen
Do. 16.09.2021 Modul 3 Recht
Do. 23.09.2021 Modul 4 Den Alltag leben
Do. 30.09.2021 Modul 5 Pflegeversicherung und Entlastungsleistungen
Do. 07.10.2021 Modul 6 Herausfordernde Situation und Pflegealltag
Do. 14.10.2021 Modul 7 Entlastung für Angehörige
Do. 21.10.2021 Modul 8 Wahl Krankenhaus, Wohnform, Sterbephase

Quelle: Mitteilung vom 19.08.2021
Marina Burbach
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41466 Neuss
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DBfK zum Europäischen Tag der pflegenden Angehörigen

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Potenzial der Pflege besser nutzen
DBfK zum Europäischen Tag der pflegenden Angehörigen



Seit letztem Jahr wird am 6. Oktober europaweit der Tag der pflegenden Angehörigen begangen. Neue pflegerische Rollen in der Primärversorgung sind dem Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) zufolge der beste Weg, um pflegende Angehörige zu stärken und die Gesundheitsversorgung insgesamt zu verbessern.

„Wir wissen, dass die Pflege von Angehörigen eine enorme Herausforderung ist und die Familien oft belastet und überfordert“, so Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des DBfK. „Pflegende Angehörige brauchen bessere Beratung und Unterstützung durch professionell Pflegende, auch wenn sie noch keinen Pflegedienst in Anspruch nehmen.“

In Deutschland werden rund 80 Prozent der 4,1 Millionen Menschen, die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung erhalten, zu Hause versorgt – 2,33 Millionen von ihnen überwiegend von ihren Angehörigen. Diese sind dabei oft auf sich allein gestellt, da es in Deutschland erhebliche Engpässe in der Primärversorgung vor Ort gibt.

„In Skandinavien, dem Vereinigten Königreich oder Kanada ist »Community Health Nursing« fest in der Primärversorgung verankert. Speziell qualifizierte Pflegefachpersonen arbeiten eigenverantwortlich beispielsweise in einem Gesundheitszentrum oder im Bereich des Öffentlichen Gesundheitsdienstes“, erläutert Klapper. „Community Health Nurses koordinieren die Versorgung, beraten und erheben die besondere Bedarfslage vor Ort. Dies führt zu einer Entlastung und besseren Begleitung der pflegenden Angehörigen“, so Klapper. „Es wird dringend Zeit, dass Community Health Nursing bei uns etabliert wird. Politisch heißt das in erster Linie, dass diese pflegerische Rolle im Berufsrecht sowie im Leistungs- und Leistungserbringungsrecht verankert werden muss. Für die neue Bundesregierung liegt hier eine Möglichkeit auf dem Tisch, um die Gesundheitsversorgung in unserem Land deutlich und nachhaltig zu verbessern. Pflege kann so viel mehr und dieses Potenzial muss nun endlich genutzt werden – für die Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen, aber auch schon dort, wo Pflegebedürftigkeit noch verhindert werden kann.“

Quelle: Pressemitteilung vom 05.10.2021
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
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Häusliche Pflege muss gestärkt werden ...

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Zum „Europäischen Tag der pflegenden Angehörigen“ am 6. Oktober: Häusliche Pflege muss gestärkt werden

Berlin, 5. Oktober 2021. Rund 4,1 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig. 80 Prozent von ihnen leben zu Hause und werden zum größten Teil von Angehörigen versorgt. Mit dem Europäischen Tag der pflegenden Angehörigen wird ihr Einsatz gewürdigt.
Die Zahlen verdeutlichen es: Die Versorgung pflegebedürftiger Menschen ausschließlich durch professionelle Pflegekräfte wäre gar nicht möglich, zumal wir schon heute von einem Pflegenotstand sprechen. Die Arbeit der unzähligen unbezahlten Angehörigen ist unverzichtbar. „Pflegende Angehörige verdienen nicht nur eine angemessene gesellschaftliche Anerkennung, auch ihre finanzielle und soziale Sicherheit muss endlich gewährleistet werden“, sagt Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG). „Dazu gehört der Ausgleich von Einkommensverlusten, wenn zum Beispiel die Arbeitszeit für die Pflege reduziert wird, und eine bessere Anrechnung von pflegerischen Tätigkeiten auf ihre Rente.“

Darüber hinaus müssen pflegende Angehörige die Möglichkeit haben, bei Bedarf Unterstützung bei der Pflege zu erhalten oder eine vorübergehende Auszeit zu nehmen. „Gerade die Pflege eines demenzerkrankten Menschen ist anstrengend und muss oft rund um die Uhr erfolgen. Angehörige stellen eigene Wünsche und Bedürfnisse hintenan und gelangen nicht selten an ihre körperlichen und seelischen Belastungsgrenzen“, so Jansen weiter. Deshalb brauche es flächendeckend leicht zugängliche Entlastungsangebote, die sowohl auf die Bedürfnisse der pflegenden Angehörigen als auch auf die der Pflegebedürftigen zugeschnitten sind.

Vor allem im Hinblick auf die anstehenden Koalitionsgespräche fordert die DAlzG, die Situation der pflegenden Angehörigen in den Fokus zu nehmen, sie zu entlasten und die häusliche Pflege spürbar zu stärken.

Hintergrund
In Deutschland leben heute etwa 1,6 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Etwa zwei Drittel davon werden in der häuslichen Umgebung von Angehörigen betreut und gepflegt. Jährlich erkranken rund 300.000 Menschen neu. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzerkrankten wird bis 2050 auf 2,4 bis 2,8 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in Prävention und Therapie gelingt.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz. Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffentlichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft.

Qurelle: Pressemitteilung vom 05.10.2021
Kontakt: Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Nora Landmann, Susanna Saxl
Friedrichstraße 236, 10969 Berlin
Tel: 030 - 259 37 95 0, Fax: 030 - 259 37 95 29
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de
Internet: www.deutsche-alzheimer.de
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125 Euro für mehr Entlastung in der Pflege: Wie gut klappt das wirklich?

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125 Euro für mehr Entlastung in der Pflege: Wie gut klappt das wirklich?

Die Verbraucherzentrale NRW sucht Betroffene für eine Umfrage
• Pro Monat können sich Pflegebedürftige für 125 Euro Unterstützung im Alltag organisieren („Entlastungsleistungen“)
• Betroffene berichten von fehlenden Angeboten oder von Schwierigkeiten bei der Abrechnung mit der Pflegekasse
• Die Umfrage kann bis zum 17.12.2021 ausgefüllt werden

Wer sich neben Beruf, Familie und Freizeit noch um die Pflege Angehöriger kümmert, hat kaum zeitliche Ressourcen, denn viele pflegebedürftige Menschen benötigen rund um die Uhr eine Betreuung. Um sich selbst Auszeiten vom Pflegealltag zu nehmen, können Pflegende den Entlastungsbetrag der Pflegekasse von monatlich 125 Euro nutzen.

Mit den sogenannten Entlastungsleistungen sollen vor allem Angehörige entlastet werden, die sich zuhause um Menschen mit Pflegegrad eins bis fünf kümmern. Für insgesamt 1.500 Euro im Jahr können sie sich Leistungen zur Unterstützung im Alltag einkaufen. Allerdings erhält die Verbraucherzentrale NRW immer wieder Beschwerden: „Wir hören von Problemen bei der Anerkennung und Abrechnung der Leistungen mit der Pflegekasse. Vielfach haben Betroffene auch Schwierigkeiten, überhaupt passende Angebote zu finden“, sagt Verena Querling, Referentin Pflegerecht bei der Verbraucherzentrale NRW. „Um mehr darüber zu wissen, wie es in der Praxis funktioniert und welche Probleme bei der Nutzung von Entlastungsleistungen auftreten, möchten wir die Erfahrungen von Betroffenen sammeln.“
Hier geht es zur Umfrage: https://www.verbraucherzentrale.nrw/umf ... leistungen. Die Teilnahme dauert knapp zehn Minuten und ist bis zum 17.12.2021 möglich.

Hintergrund:
Mit den Entlastungsleistungen sollen pflegebedürftige Menschen, aber auch Pflegepersonen (vor allem pflegende Angehörige) entlastet werden. Genutzt werden kann das Geld für alltägliche Unterstützungsleistungen, wie zum Beispiel stundenweise Betreuung, Hilfe beim Einkaufen, im Haushalt oder bei Behördengängen oder auch für den Besuch einer Betreuungsgruppe. Aber es kann auch anteilig für die Kurzzeit- oder Tagespflege eingesetzt werden.

Weitere Informationen und Links:
• Link zur Umfrage: https://www.verbraucherzentrale.nrw/umf ... leistungen
• Mehr zu Entlastungsleistungen unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/node/13449
• Die Verbraucherzentrale NRW bietet zudem eine anbieterunabhängige individuelle Rechtsberatung rund um Pflegerecht und Ansprüche gegenüber Pflegekassen, Pflegediensten und -heimen an. Mehr unter: https://www.verbraucherzentrale.nrw/pfl ... tsberatung

Für weitere Informationen
Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw
--

Quelle: Pressemitteilung vom 24.11.2021
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216

Attachments
20211124 PI Entlastungsleistung_adpic.jpg > https://cache.pressmailing.net/content/ ... c/20211124 PI Entlastu~sleistung_adpic.jpg
20211124 PI Umfrage Entlastungsleistung-red.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... a/20211124 PI Umfrage ~ngsleistung-red.pdf
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Gesundheitskurs „Andere pflegen – gut für sich sorgen“

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Gesundheitskurs „Andere pflegen – gut für sich sorgen“

Am 26.01.2022 startet ein 8-wöchiger Online-Gesundheitskurs der AOK für pflegende Angehörige. Unter fachlicher Anleitung und im Austausch mit anderen Betroffenen erlernen pflegende Angehörige bewährte Methoden, um gelassener mit Stress umzugehen und Lebensfreude und Leistungsfähigkeit zu erhalten und wiederzugewinnen.
Ein erstes Treffen zum Technikcheck und Kennenlernen findet bereits kommenden Mittwoch ab 18:30 Uhr statt.
Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeiten entnehmen Sie bitte dem unten angehängten Flyertext.
Diese Information können gerne weiterverteilt und pflegenden Angehörigen zur Verfügung gestellt werden.


Quelle: Mitteilung vom 12.02.2022
Karin Kalina
Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz
Eine gemeinsame Initiative zur Strukturentwicklung
Der Landesregierung und der Träger der Pflegeversicherung NRW

Regionalbüro Region Düsseldorf
in Trägerschaft der Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Soziales (50/30-02)
Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
Telefon Durchwahl: +49-211-89-22232, Zentrale: +49-211-89-22228
karin.kalina@duesseldorf.de
www.duesseldorf.de/senioren/regionalbue ... und-demenz
www.alter-pflege-demenz-nrw.de


Flyertext:
Pflegende Angehörige Kurs.PNG
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Menschen mit Demenz brauchen Stärkung häuslicher Pflege

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Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 034 Veröffentlicht am 29.04.2022

Menschen mit Demenz brauchen Stärkung häuslicher Pflege
Studie zeigt Bedeutung der vertrauten Umgebung für mehr Lebensqualität und weniger Depressionen bei Demenz auf.


Rund 18 Prozent der Menschen ab 80 Jahren in Deutschland sind an Demenz erkrankt. Die überwiegende Mehrheit (knapp 70 Prozent) lebt in Privathaushalten. Hochaltrige Menschen mit Demenz, die in ihren eigenen vier Wänden leben, haben im Schnitt eine höhere Lebenszufriedenheit und weniger Depressionen als gleichaltrige Demenzerkrankte in stationären Pflegeeinrichtungen. Das sind Ergebnisse des heute veröffentlichten siebten Kurzberichts zur Studie „D80+ - Hohes Alter in Deutschland“. Sie zeigen die Bedeutung einer guten häuslichen Pflege für die Betroffenen auf.

Bundesseniorenministerin Lisa Paus: „Auch wenn die Mehrheit der Menschen ab 80 Jahren sich einer guten kognitiven Gesundheit erfreut, ist eine bedeutsame Zahl Hochaltriger an Demenz erkrankt. Die Ergebnisse der Studie zeigen, wie wichtig es ist, diesen Menschen so lange wie möglich ein Leben in ihrer vertrauten Wohnumgebung zu ermöglichen. Denn die Autonomie, der Schutz und der Halt der eigenen vier Wände sind entscheidende Faktoren für die Lebensqualität der Betroffenen und können schwerwiegende Begleiterscheinungen wie Depressionen abmildern. Dafür muss die häusliche Pflege gestärkt werden. Neben der professionellen ambulanten Pflege ist dabei ein zentraler Baustein die Unterstützung pflegender Angehöriger. Mit der im Koalitionsvertrag vereinbarten Weiterentwicklung der Familienpflegezeit und der Einführung einer Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige haben wir den richtigen Weg aufgezeigt. Das muss jetzt schnell umgesetzt werden.“

Zentrale Ergebnisse der Studie

Der siebte Kurzbericht zur Studie D80+ beschreibt die Auswirkungen kognitiver Einschränkungen auf die Lebensqualität und Versorgung von Menschen ab 80 Jahren in Deutschland. Wesentliche Ergebnisse sind:

57 Prozent der Hochaltrigen haben keine kognitiven Einschränkungen. Bei einem Viertel (25 Prozent) sind leichte kognitive Beeinträchtigungen feststellbar. 18 Prozent sind an einer Demenz erkrankt.
Deutliche Unterschiede zeigen sich beim Bildungsniveau: Während nur sieben Prozent der Hochaltrigen mit hohem Bildungsabschluss von einer Demenzerkrankung betroffen sind, sind es bei den Menschen ab 80 Jahren mit niedrigem Bildungsabschluss 28 Prozent.
Die Mehrheit (69,3 Prozent) der hochaltrigen Menschen mit Demenz lebt in Privathaushalten. Weitere 18,6 Prozent leben in einem Alten- oder Pflegeheim, der Rest lebt in alternativen Wohnformen wie Mehrgenerationenhäuser und Wohnpflegegruppen.
Fast 38 Prozent der Demenzerkrankten in Privathaushalten werden weder von ihren Angehörigen gepflegt noch erhalten sie Unterstützung von einer Tagespflege oder einem ambulanten Pflegedienst. Das weist darauf hin, dass viele Menschen mit Demenz nicht dem Stigma der schwer pflegebedürftigen und betreuungspflichtigen Personen entsprechen. Allein leben kann gerade zu Beginn der Erkrankung möglich und stärkend für die Betroffenen sein - aber auch kritisch, wenn die Versorgung nicht sichergestellt ist.
Die subjektiv empfundene Lebensqualität ist bei Menschen ab 80 Jahren mit Demenz niedriger als bei Gleichaltrigen ohne oder mit nur geringen kognitiven Einschränkungen. Demenzerkrankte, die zu Hause leben, schätzen ihre Lebensqualität jedoch im Vergleich höher ein als diejenigen, die in stationären Pflegeeinrichtungen untergebracht sind. Das gilt für alle vier abgefragten Dimensionen von Lebensqualität (Wohlbefinden, Depressivität, Lebenszufriedenheit und Autonomie). Bei der Depressivität ist der Unterschied besonders deutlich: Auf einer Skala von 1 (keine Symptome) bis 5 (ausgeprägte Symptome) schätzten Demenzerkrankte in Privathaushalten ihre Depressivität im Schnitt mit 1,6 ein. Für Betroffene in Pflegeheimen liegt der Durchschnittswert bei 2,7.

Nationale Demenzstrategie sorgt für mehr Lebensqualität

Um die Lebensqualität von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen zu verbessern, hat die Bundesregierung die Nationale Demenzstrategie ins Leben gerufen. Sie setzt sich zum Beispiel für die Öffnung von Kultur-, Sport und Bildungseinrichtungen für Demenzerkrankte, für die Beratung und Begleitung von Betroffenen und für die Stärkung der häuslichen Pflege durch Angehörige ein. Das Bundesseniorenministerium fördert unter anderem den weiteren Aufbau Lokaler Allianzen für Menschen mit Demenz, in denen sich Akteure vor Ort für mehr Teilhabe und Unterstützung demenzerkrankter Menschen vernetzen. Im Programm „Leben wie gewohnt“ werden Wohnprojekte für ein möglichst langes Leben zu Hause gefördert.

Zum Hintergrund der Studie D80+

Immer mehr Menschen in Deutschland erreichen ein sehr hohes Alter. Über die Lebenssituation der aktuell rund 5,9 Millionen Hochaltrigen ist jedoch wenig bekannt. Deshalb fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) die Studie „D80+ - Hohes Alter in Deutschland“. Sie wird vom Cologne Center of Ethics, Rights, Economics, and Social Siences of Health (ceres) sowie dem Deutschen Zentrum für Altersfragen (DZA) durchgeführt. Für die Studie wurden zwischen November 2020 und April 2021 mehr als 10.000 zufällig ausgewählte Personen ab 80 Jahren in ganz Deutschland befragt. Über 3.000 Befragte nahmen im Dezember 2021 an zusätzlichen Telefoninterviews teil, die über ein kognitives Screening eine Klassifizierung der Teilnehmenden in kognitiv normales Altern, leichte kognitive Beeinträchtigung sowie demenzerkrankt ermöglichten.

Bislang sind insgesamt sieben Kurzberichte der Studie D80+ zu verschiedenen Themen erschienen. Bis zum Sommer 2022 folgen drei weitere Berichte zu den Themen Wohnumfeld und Alltagskompetenz, Präferenzen und Wünsche sowie Zufriedenheit und Wohlbefinden. Die Berichte und weitere Informationen erhalten Sie unter: https://ceres.uni-koeln.de/forschung/d80 und www.dza.de/forschung/aktuelle-projekte/ ... chland-d80.

Web-Ansicht: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/ ... ege-196926

Kontakt
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24, 10117 Berlin
Telefon: 030 201 791 30
Gesperrt