Hilfe und Pflege zu Hause - Angehörigenpflege

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Zahl der Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten binnen 20 Jahren mehr als verdoppelt

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. N029 vom 11.05.2023

Zahl der Beschäftigten in ambulanten Pflegediensten binnen 20 Jahren mehr als verdoppelt

• 442 900 Beschäftigte bei ambulanten Pflegediensten Ende 2021 (+134 % gegenüber 2001); 814 000 in Pflegeheimen (+71 %)
• Zahl der ambulanten Pflegedienste binnen 20 Jahren um fast die Hälfte gestiegen
• Teilzeitquote bei ambulanten Pflegediensten beträgt 68,1 %, in Pflegeheimen 63,3 %
• Ein Viertel der Beschäftigten ohne Berufsabschluss


WIESBADEN – Mit der wachsenden Zahl pflegebedürftiger Menschen nimmt der Bedarf an Personal im Pflegebereich zu. Dabei spielen ambulante Dienste eine zunehmend wichtige Rolle, um die pflegenden Angehörigen zu entlasten, da immer mehr Pflegebedürftige zu Hause gepflegt werden. Zum Jahresende 2021 waren in Deutschland 442 900 Personen bei ambulanten Pflegeeinrichtungen beschäftigt.
Das waren 134 % mehr als Ende 2001, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) aus Anlass des Internationalen Tages der Pflege am 12. Mai mitteilt. Damals arbeiteten 189 600 Menschen bei ambulanten Pflegediensten. Die Zahl der Pflegebedürftigen, die von solchen Diensten zu Hause versorgt werden, ist im selben Zeitraum um 141 % gestiegen.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt
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Hohe Bereitschaft zur Pflege von Angehörigen

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Deutsches Ärzteblatt vom 30.05.2023:

Hohe Bereitschaft zur Pflege von Angehörigen

Berlin – Eine große Mehrheit der Bevölkerung sieht die künftige Situation der Pflegebedürftigen in Deutsch¬land pessimistisch. Das ist eines der Ergebnisse einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Forsa im Auftrag des Redaktionsnetzwerks Deutschland.
Zugleich gaben 59 Prozent der Bundesbürger, die zurzeit keinen Angehörigen pflegen, an, sie könnten sich dies grundsätzlich vorstellen. Für 38 Prozent kommt das hingegen nicht infrage. Die höchste Zustimmungs¬rate (65 Prozent) besteht bei den 18- bis 29-Jährigen, die niedrigste bei den 45- bis 59-Jährigen (53 Prozent).
71 Prozent der Befragten sind der Ansicht, dass sich die Versorgung von Pflegebedürftigen verschlechtern wird. Nur fünf Prozent gehen davon aus, dass sich die Lage verbessert. 21 Prozent erwarten keine wesentliche Veränderung. Besonders pessimistisch sind die Einschätzungen in dieser Frage bei den 45- bis 59-Jährigen (80 Prozent), denjenigen, die selbst einen Angehörigen pflegen (82 Prozent) und den AfD-Anhängern (83 Prozent).
Eine knappe Mehrheit (53 Prozent) in der Bevölkerung glaubt, dass künftig mehr Menschen als heute in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden. 29 Prozent sehen eine Veränderung zugunsten der Pflege zu Hause. 13 Prozent erwarten keine Änderung gegenüber heute.
… (weiter lesen unter) >>> https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Sorge und Pflege in kommunale Verantwortung geben

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BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.



Sorge und Pflege in kommunale Verantwortung geben
BAGSO veröffentlicht Positionspapier zur Neukonzeption der Pflege


Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen ruft dazu auf, das System von Sorge und Pflege grundlegend neu auszurichten. Knapp drei Jahrzehnte nach Einführung der Pflegeversicherung steht das bestehende System der Pflege am Scheideweg. Kleinteilige Reformen wie das jetzt beschlossene Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG) lösen die wesentlichen Probleme in der Pflege nicht. Gleichzeitig steigt der Bedarf an Leistungen zur Pflege und Unterstützung im Alltag. In ihrem Positionspapier „Sorge und Pflege: Neue Strukturen in kommunaler Verantwortung“ setzt sich die BAGSO für eine grundlegende Neukonzeption des Pflegesystems ein. Sie fordert, den Kommunen die Verantwortung dafür zu übertragen, Hilfs- und Pflegebedürftigkeit vorzubeugen, zu lindern und zu bewältigen.
Nach Ansicht der BAGSO muss es Aufgabe der Kommunen sein, bedarfsgerechte Angebote für Sorge und Pflege sicherzustellen und Akteure zu vernetzen. Die BAGSO fordert zudem die verpflichtende Einführung eines Case- und Care-Managements, das die Unterstützungsbedarfe älterer Menschen ermittelt und individuelle Hilfepläne entwickelt. Kommunen sollten zudem verpflichtet werden, kleinräumig Pflegebedarfsplanungen zu erstellen. Gleichzeitig sind präventive Angebote der Altenhilfe nach § 71 SGB XII auszubauen. Diese umfassende Steuerungs- und Gestaltungsverantwortung der Kommunen muss gesetzlich verankert und aus Landesmitteln finanziert werden.
„Die BAGSO appelliert an die Politik, endlich mit dem Flickwerk an der Pflege aufzuhören. Pflegebedürftige brauchen jetzt und in Zukunft eine verlässliche Versorgung. Diese kann nur vor Ort, in den Kommunen, bedarfsgerecht organisiert werden. Kommunen brauchen dafür einen gesetzlichen Auftrag und eine angemessene Finanzierung“, sagte die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner.
In ihrem Positionspapier legt die BAGSO zudem Vorschläge vor, wie die professionelle Pflege gestärkt und pflegende Angehörige besser entlastet werden können. Sie fordert, Pflege dauerhaft bezahlbar zu machen und soziale Ungleichheit abzubauen. Gute Rahmenbedingungen für ein gesundes Altern sind wichtig, um Krankheit und Pflegebedürftigkeit so lange wie möglich zu ver-meiden. Um schwerkranken und sterbenden Menschen ein würdevolles Leben bis zum Tod zu ermöglichen, muss die Hospiz- und Palliativversorgung gefördert werden.

Zum Positionspapier „Sorge und Pflege: Neue Strukturen in kommunaler Verantwortung“ > https://www.bagso.de/fileadmin/user_upl ... Pflege.pdf
Zur Bestellung > https://www.bagso.de/publikationen/posi ... nd-pflege/

Über die BAGSO
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind mehr als 120 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.05.2025
Pressekontakt
Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Noeggerathstr. 49
53111 Bonn
Tel.: 0228 24 99 93 - 12
E-Mail: stupp@bagso.de
www.bagso.de
twitter.com/bagso_de
facebook.com/bagso.de
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Pflege eines Angehörigen darf nicht zu einer beruflichen Schlechterstellung führen

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Bericht zur Pflegezeit thematisiert
Familie, Senioren, Frauen und Jugend/Ausschuss

Berlin: (hib/LL) Die Pflege eines Angehörigen darf nicht zu einer beruflichen Schlechterstellung führen. Das unterstrich Andreas Hoff, stellvertretender Vorsitzender des Unabhängigen Beirats für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf, im Fachgespräch des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochmittag bei der Vorstellung des „Teilberichts zur Weiterentwicklung der Pflegezeit und Familienpflegezeit“. Darin werden Veränderungen bei der Pflegezeit und die Einführung eines Familienpflegegeldes vorgeschlagen.
4,6 Millionen Pflegebedürftige gebe es in Deutschland, rief Hoff in Erinnerung. Fast fünf Millionen Menschen, Verwandte oder Vertraute pflegten jemanden privat zuhause. Die Hälfte davon sei erwerbstätig. Eine beträchtliche, weiter steigende Zahl, die von erheblicher volkswirtschaftlicher Relevanz sei.
Die „gesamtgesellschaftlich relevante Übernahme von Pflegearbeit“ dürfe aber nicht dazu führen, dass Menschen der Erwerbsarbeit den Rücken kehrten, hohe Einkommensverluste hinnehmen oder auf Rentenansprüche verzichten müssten, sagte Hoff. Angesichts eines akuten Fachkräftemangels könne es sich Deutschland auch nicht leisten, wenn Arbeitskräfte aus dem Beruf ausscheiden, um zu pflegen, so der Sachverständige.
Aus diesem gesellschaftlichen Kontext ergebe sich die Notwendigkeit einer Reform. Um Pflege und Erwerbstätigkeit besser miteinander kombinieren zu können, schlage der Beirat Veränderungen im Familienpflegezeitgesetz sowie die Einführung eines Familienpflegegeldes vor, was auf eine Erweiterung der Ansprüche hinauslaufe.
Um eine Pflegetätigkeit im häuslichen Umfeld wahrnehmen zu können, solle ein Arbeitnehmer sich in einem Zeitraum von 36 Monaten, in dem er seine Arbeitszeit auf maximal 32 Wochenstunden reduziert, maximal für ein halbes Jahr komplett freistellen lassen können. Zum Kreis der Anspruchsberechtigten wolle man auch Selbständige zählen. Um zu vermeiden, dass eine Person die gesamte Last der Pflege trägt, könne die Pflegezeit für einen Pflegefall unter mehreren Angehörigen aufteilbar sein. Jeder Pflegende solle zudem die Pflegezeit in mehre Zeitabschnitte aufteilen können.
Der Beirat sei sich bewusst, dass zahlreiche Angehörige viel länger pflegten, im Schnitt dreieinhalb bis fünf, in manchen Fällen auch zehn Jahre oder länger, etwa im Fall pflegebedürftiger Kinder. „Für diese Menschen müssen wir eine Lösung finden.“ Aber die 36 Monate betrachte man als „einen ersten wichtigen Schritt“.
Mit der Einführung eines einkommensabhängigen, steuerfinanzierten Familienpflegegeldes, das maximal 36 Monate gewährt werden solle, wolle der Beirat eine „Gerechtigkeitslücke schließen“, betonte Hoff. Viele Menschen fragten sich, warum es entsprechend zu den Lohnerstatzleistungen für die Betreuung Minderjähriger keine Leistung für die Betreuung Pflegebedürftiger gebe. Das Familienpflegegeld solle so ausgestaltet werden, dass es von den pflegenden Angehörigen hintereinander oder gleichzeitig beansprucht werden könne.
Bei der Berechnung und Höhe der Beträge lehne man sich an die Logik des bekannten Elterngeldes an. Komme es dort im Zuge einer Änderung des Bundeseltergeldgesetzes zu einer Erhöhung oder Dynamisierung der Beträge, müsse dies analog für das Familienpflegegeld gelten.
Die Gewährung eines Familienpflegegeldes werde zu einer größeren Wertschätzung der Pflegetätigkeit führen. Dabei handele es sich wie bei der Ausweitung der Pflegezeit nur um einen „ersten Schritt, dem weitere folgen“ müssten.
Auch im Bereich der Sozialversicherung sollten Pflegende keine Nachteile erleiden, sagte Hoff. Die Kündigungsschutzregel solle beibehalten werden. Geringere Beiträge etwa für die Altersabsicherung müssten dringend ausgeglichen werden.
Es sei extrem wichtig, die Rechte von Pflegenden mit einer zuverlässigen gesetzlichen Regelung zu stärken, sie damit im Erwerbsleben zu halten und gleichzeitig die Interessen der Unternehmen im Blick zu nehmen, die von den Leistungserweiterungen betroffen seien. Für keinen Arbeitgeber sei es schön, plötzlich auf einen Mitarbeiter verzichten zu müssen. Volkswirtschaftlich katastrophal sei es, wenn darüber hinaus Menschen wegen der Pflege ganz aus dem Berufsleben ausstiegen. Die besonderen Belastungen für kleine Unternehmen werde man in der kommenden, dritten Berichtsperiode schwerpunktmäßig in den Blick nehmen ebenso wie die Pflegesituation von Menschen mit Migrationshintergrund.
Der Bedarf an Pflegenden werde weiter steigen. Familien seien unter Druck ebenso wie der Arbeitsmarkt. „Wir haben das Dilemma, dass immer irgendwo jemand fehlt.“ Es gebe aber nicht die perfekte Lösung. Neben Puzzleteilen wie einer größeren Zahl professioneller Pflegekräfte, auch aus dem Ausland, und Automatisierungen sehe der Beirat den „Ausweg in der Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“.
Der „Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf“ begleitet auf Grundlage des Familienpflegezeitgesetzes die Umsetzung der gesetzlichen Regelungen zu Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes und will im Juli seinen zweiten Bericht vorlegen.

Quelle: Mitteilung vom 14.06.2023
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Fax: +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de
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Plege daheim - Welche Hilfe brauchen Angehörige?

Beitrag von WernerSchell »

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Stand: 16.06.2023

Pflege daheim - Welche Hilfe brauchen Angehörige?
Nun entscheidet auch der Bundesrat über die Pflegereform. Vom Bundestag wurde das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz bereits beschlossen. Doch reichen die geplanten Maßnahmen? Das war die zentrale Frage im Tagesgespräch.


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Gespräch rd. 53 Minuten >>>
https://ardmediathek.de/video/Y3JpZDovL ... OTgwNGVjZA
Video verfügbar: bis 15.06.2028


Quelle https://www.br.de/radio/bayern2/bundesr ... ge100.html
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Urlaub für pflegende Angehörige: Diese Unterstützungsangebote gibt es

Beitrag von WernerSchell »

Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)


Auszeit von der Pflege
Urlaub für pflegende Angehörige: Diese Unterstützungsangebote gibt es


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(Berlin, 17.7.2023) Die Pflege von Angehörigen braucht viel Kraft und Durchhaltevermögen. Umso wichtiger ist es, gelegentlich abschalten zu können. Zwei Angebote können pflegende Angehörige entlasten, wenn diese in den Urlaub fahren: die Verhinderungs- und die Kurzzeitpflege. Innerhalb eines Jahres können beide Möglichkeiten genutzt werden. Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) erklärt im Folgenden, was Versicherte über die Auszeit von der Pflege wissen sollten.

Verhinderungspflege: Vertretung für die häusliche Pflege
Option eins ist die Verhinderungs– bzw. Ersatzpflege. Die pflegebedürftige Person kann zum Beispiel vertraute Menschen – Verwandte, Freunde, Nachbarn – oder einen Pflegedienst als Ersatz für die abwesende Pflegeperson beauftragen. Dafür stellen die Pflegekassen bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr für bis zu sechs Wochen zur Verfügung. Voraussetzung: Die oder der Pflegebedürftige muss mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft und von der Pflegeperson bereits ein halbes Jahr in der häuslichen Umgebung gepflegt worden sein. Der Betrag kann um bis zu 806 Euro aus nicht verbrauchten Mitteln für die Kurzzeitpflege erhöht werden. Der Anspruch auf Kurzzeitpflege wird dann um diesen Betrag verringert. Zusätzlich wird die Hälfte des bis zum Zeitpunkt der Verhinderungspflege bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.

Kurzzeitpflege: stationäre Betreuung auf Zeit
Die zweite Möglichkeit ist die Kurzzeitpflege. Diese können ebenfalls alle Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen, die mindestens in den Pflegegrad 2 eingestuft wurden. Die pflegebedürftige Person wird dann vorübergehend in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung betreut. Dafür zahlt die Pflegekasse bis zu 1.774 Euro für längstens acht Wochen im Kalenderjahr. Dieser Betrag kann um die nicht verbrauchten Mittel für die Verhinderungspflege erhöht werden – also um bis zu 1.612 Euro. Maximal stehen hier pro Kalenderjahr also 3.386 Euro zur Verfügung.

Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Einrichtung werden nicht von der Pflegekasse übernommen. Die Hälfte des bezogenen Pflegegeldes während des Aufenthaltes in der Kurzzeitpflege wird jedoch weitergezahlt. Dies kann zum Beispiel für die entstandenen Kosten eingesetzt werden.

Pflegekassen beraten Versicherte
Die Pflegekassen beraten Versicherte bei der Entscheidung, welches Versorgungsangebot im Einzelfall das Richtige ist. Interessierte sollten sich frühzeitig informieren, denn es kann vier bis sechs Wochen dauern, bis die Verhinderungspflege organisiert beziehungsweise ein Kurzzeitpflegeplatz gefunden ist. Unterstützung bei der Suche nach einem Kurzzeitpflegeplatz in der Umgebung bietet der vdek-Pflegelotse auf pflegelotse.de.

Übrigens: Auch wer nicht wegen Urlaub, sondern aufgrund einer Erkrankung oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme für die Pflege ausfällt, kann die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege nutzen.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse
- BARMER, Twitter: @BARMER_Presse
- DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik
- hkk – Handelskrankenkasse, Twitter: @hkk_Presse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 400 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.07.2023
Nicole Janke
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Stellvertretende Pressesprecherin
Referatsleiterin Presse/Social Media/Öffentlichkeitsarbeit Selbstverwaltung
Abteilung Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31- 12 50
nicole.janke@vdek.com
www.vdek.com
Twitter: @vdek_Presse
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Pflege mit Herz ...

Beitrag von WernerSchell »

"Vielen Angehörigen ist die Betreuung der alten Eltern oder eines anderen Pflegebedürftigen eine Herzensangelegenheit. Doch häufig fühlen sie sich im bürokratischen Wirrwarr alleingelassen und von Kostenproblemen belastet“ (Zitat aus Zeitschrift „test“, 10/2008 (Seite 87ff.). - Die Vernachlässigung der pflegenden Angehörigen ist ein seit langer Zeit bekanntes Problem, das offensichtlich bis heute von den politisch Verantwortlichen nicht wirklich wahrgenommen wird. …

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Neues Erklärvideo: So finden Pflegende Angehörige in NRW Unterstützung

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Neues Erklärvideo:
So finden Pflegende Angehörige in NRW Unterstützung


Hier geht es zum Video. ….> https://www.youtube.com/watch?v=bZCyO19agwk

Hände.jpg
Hände.jpg (165.97 KiB) 982 mal betrachtet

Das Erklärvideo zu den Unterstützungsangeboten für Pflegende Angehörige in Nordrhein-Westfalen zeigt die Vielfalt der vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten in NRW für verschiedene Gruppen von Pflegenden Angehörigen auf.
Das Video ist in Zusammenarbeit mit dem Servicezentrum des Landesprogramms “Vereinbarkeit von Beruf & Pflege” und den Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW entstanden.
Im Mittelpunkt der Inhalte zu den verschiedenen Gruppen Pflegender Angehöriger steht die Botschaft “Pflege geht uns alle an”. Diese Gruppen umfassen Kinder, Partner:innen, Eltern sowie Freund:innen und Nachbar:innen, die alle Pflegeverantwortung übernehmen.

Quelle: Newsletterhinweis vom 31.07.2023
Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz NRW
> https://alter-pflege-demenz-nrw.de/akte ... stuetzung/


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Aktuelle Beratungsstandpunkte der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz … > https://alter-pflege-demenz-nrw.de/akte ... andpunkte/
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Ein Kraftakt – Häusliche Pflege

Beitrag von WernerSchell »

Ein Kraftakt – Häusliche Pflege
Es ist eine beinahe unmögliche Aufgabe: häusliche Pflege von alten, kranken oder dementen Familienmitgliedern. Angehörige opfern sich auf und müssen ihr eigenes Leben komplett zurückstellen – dennoch fehlt der gesellschaftliche Rückhalt.

... (weiter unter) ... > https://www1.wdr.de/radio/wdr5/sendunge ... e-100.html
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Berufstätig und gleichzeitig Angehörige pflegen?

Beitrag von WernerSchell »

Institut Arbeit und Technik
der Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen – Bocholt – Recklinghausen
Pressemitteilung vom 6. Dezember 2023


Berufstätig und gleichzeitig Angehörige pflegen?
IAT-Studie untersucht, wie Unternehmen damit umgehen


Viele Berufstätige üben den Spagat zwischen Job und Pflege. Kleine Kinder müssen betreut, die Eltern versorgt werden – und der Beruf stellt auch seine Anforderungen. Wegen der individuellen Belastungen werden Arbeitszeiten reduziert, Arbeit im Betrieb auf Kolleginnen und Kollegen umverteilt, auf Fort- und Weiterbildung und letztlich auch auf Laufbahnperspektiven wird verzichtet. Unternehmen kennen die Probleme, unterstützen die Pflegevereinbarkeit aber sehr unterschiedlich: Es gibt „Informierte Allrounder“, „Solide Kümmerer“ und „Unspezifische Soforthelfer“, wie eine aktuelle Studie des Instituts Arbeit und Technik (IAT/Westfälische Hochschule) zeigt.

Die IAT-Forscherinnen Silke Völz und Michaela Evans haben zusammen mit Uwe Borchers und Jan Hendrik Schnecke vom ZIG – Zentrum für Innovation in der Gesundheitswirtschaft OWL, Bielefeld, basierend auf einer Unternehmensbefragung eine explorative Typologie von Unternehmen entwickelt. Diese liefert Hinweise für gezieltere Informations- und Maßnahmenstrategien, um Vereinbarkeitskompetenz auf individueller, betrieblicher und regionaler Ebene zu stärken.

Die Analysen zeigen deutliche Unterschiede: Die „Informierten Allrounder“ messen der Vereinbarkeitsthematik eine hohe Relevanz bei. Es handelt sich oftmals um sensibilisierte und informierte Unternehmen, informelle Pflege- und Sorgetätigkeiten der eigenen Mitarbeitenden haben hier Einfluss auf die Implementierung von Maßnahmen, die über gesetzliche Vorgaben und individuell ausgerichtete Flexibilisierungsmaßnahmen hinausgehen. Diese Unternehmen haben größtenteils die unmittelbare Erfahrung gemacht, dass eine fehlende Pflegevereinbarkeit über die individuellen Folgen hinaus für den Betrieb selbst von struktureller Bedeutung ist.

Die „Soliden Kümmerer“ zeigen sich hinsichtlich der Bewertung der Vereinbarkeitsrelevanz für ihre Organisation eher als unsicher. Die Unternehmen möchten sich um pflegende Mitarbeitende kümmern, da sie zumindest einzelne negative Erfahrungen gesammelt haben, die auch für den Betrieb insgesamt als relevant erlebt wurden. Allerdings sind die Aktivitäten und Unterstützungsinstrumente dieser Unternehmen über die gesetzlichen Vorgaben hinaus nicht spezifisch auf die Bedürfnisse von pflegenden An- und Zugehörigen ausgerichtet. Vor allem flexible Arbeitszeit- und Arbeitsortgestaltung sowie Informationsangebote über gesetzlich verankerte Unterstützungsmaßnahmen stehen im Fokus.
Den „Unspezifischen Soforthelfern“ ist die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege für die eigene Organisation bislang eher unwichtig. Sie haben zwar negative Erfahrungen mit mangelnder Vereinbarkeit gemacht, die Folgen werden jedoch eher auf der individuellen Ebene der pflegenden Erwerbstätigen selbst adressiert. Bei individuellen Bedarfsfällen werden sie zwar über Flexibilisierungsangebote aktiv, halten jedoch insgesamt nur wenige pflegespezifische Unterstützungsmaßnahmen vor.

„Angesichts des in vielen Branchen und Berufen akuten Fach- und Arbeitskräftemangels gehören die Themen „Pflegevereinbarkeit“ und „Vereinbarkeitskompetenz“ auf die Agenda einer trans-formationsorientierten Arbeits(markt)- und Wirtschaftspolitik,“ fordert Michaela Evans, Direktorin des IAT-Forschungsschwerpunkts Arbeit und Wandel. Den Unternehmen gelingt es nur teilweise, passgenaue Angebote und Maßnahmen zur Pflegevereinbarkeit umzusetzen und diese auch strukturell zu verankern. Unterschiedliche Ausgangslagen, Kapazitäten und betriebliche Entwicklungspfade in der Förderung von Vereinbarkeitsstrukturen erfordern differenziertere Sensibilisierungs-, Informations- und Unterstützungsmaßnahmen für Unternehmen. Hierzu bietet die explorative Typologie, die aus der Unternehmensbefragung work & care entwickelt wurde, eine Grundlage sowohl für vereinbarkeits-förderliche Maßnahmenportfolios der Unternehmen als auch für regionale Unterstützungsstrategien: Wie können Unternehmen in ihrer jeweiligen Ausgangslage erfolgreich für die Förderung von Pflegevereinbarkeit aktiviert und wirksam unterstützt werden?

„Das ist auch Standortpolitik“, meinen die IAT-Forscherinnen. „Denn gerade dort, wo informelle und familiäre Sorgenetzwerke erodieren oder fehlen, entstehen Bedarfslagen, die weder von den pflegenden Erwerbstätigen noch von den Betrieben allein hinreichend aufgefangen werden können“, so die IAT-Forscherin Silke Völz. Dies erfordere eine bessere und gezieltere Einbettung von Betrieben in regionale, strukturpolitische Strategien und Maßnahmen für eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Pflege. Hier gebe es bislang nicht ausgeschöpfte Potenziale. Dies betrifft u. a. die Vernetzung mit Selbsthilfeorganisationen, lokalen Gesundheits- oder Rehabilitationseinrichtungen oder dem Betrieblichen Gesundheitsmanagement wie auch eine digitale Weiterentwicklung der Unterstützungsmaßnahmen.

Ihre Ansprechpartnerinnen: Silke Völz, Tel.: 0209/1707-131, voelz@iat.eu; Michaela Evans, Tel.: 0209/1707-121, evans@iat.eu
Publikation:
Völz, S., Evans, M., Borchers, U. & Schnecke, J.H. (2023): Wie unterstützen Unternehmen die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege? Eine explorative Typologie. Forschung Aktuell, 2023 (12). Gelsenkirchen: Institut Arbeit und Technik, Westfälische Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen. https://doi.org/10.53190/fa/202312

Quelle: Pressemitteilung vom 06.12.2023
Claudia Braczko
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Institut Arbeit und Technik
Zentrale wissenschaftliche Einrichtung der
Westfälischen Hochschule Gelsenkirchen Bocholt Recklinghausen
Telefon: 0209/1707-176
E-Mail: braczko@iat.eu
Web: www.iat.eu
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