"Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase"

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
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WernerSchell
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"Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase"

Beitrag von WernerSchell »

Der "Pflege-Report 2022" hat die spezielle Versorgungslagen in der Langzeitpflege aufgegriffen und ein Bild der letzten Lebensphasen im Pflegeheim gezeichnet. Siehe insoweit die Informationen unter > viewtopic.php?f=5&t=492

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Die Veröffentlichung gibt Veranlassung, auf die zurückliegenden Aktivitäten und Informationen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hinzuweisen und zu verdeutlichen, dass der fragliche Handlungsbedarf bereits seit Jahren bekannt ist und nur unzulänglich aufgegriffen worden ist. Der Rhein-Kreis Neuss hat in einer Pressemitteilung 26.08.2020 ein neues Konzept zur Patientenverfügung „Behandlung im Voraus planen“ angekündigt … > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 36#p114906 Diesbezüglich wurde am 06.07.2022 der Sachstand erfragt. …


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Dr. med. Verfürth und Werner Schell beim Pflegetreff am 10.05.2017
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =4&t=22110


Pflegetreff am 10.05.2017 - Thema: "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" (Dokumentation mittels Film rd. 121 Min.). > https://youtu.be/4JyK_cU1Ayo - "Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase" ist ein neues Konzept zur Erstellung und Umsetzung von Patientenverfügungen (§ 132g SGB V). Es soll darum gehen, in eingehenden Beratungen den jeweiligen Patientenwillen auszuleuchten und als Blaupause für die eigentliche Patientenverfügung zu nutzen. Gleichzeitig geht es darum, valide Festlegungen für Notfallsituationen zu treffen.

Weitere Informationen u.a. im Forum von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk:
• Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk vom 18.05.2017 hier (PDF https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzw ... 052017.pdf
• Bilderschau (Auswahl) hier (PDF) https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzw ... 052017.pdf

Mittlerweile wird in zahlreichen Buchveröffentlichungen informiert; z.B.:
• Wienke, A., Janke, K., Sitte, Th., Graf-Baumann, T. (Hrsg.): Aktuelle Rechtsfragen der Palliativversorgung … > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 165#p99165
• Michael Coors / Ralf Jox / Jürgen in der Schmitten (Hrsg.): Advance Care Planning - Von der Patientenverfügung zur gesundheitlichen Vorausplanung … > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 908#p97908
• Anne Volmering-Dierkes: Advance Care Planning in Deutschland - Eine kritische Diskursanalyse … > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... ce#p113094
• Christoph Gerhard. Palliativdienst - Handbuch zur Integration palliativer Kultur und Praxis im Krankenhaus … > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 907#p97907
• Günther Schlott | Dieter Mank: Versorgungsplanung in der letzten Lebensphase - Praxis-Handbuch für eine erfolgreiche BVP-Implementierung … > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 2&p=107175
• Ilona Grammer, Petra Schweller: Gesundheitliche Versorgungsplanung in Altenpflegeheimen - Beraten - begleiten - planen … > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 64#p116564
• Barbara Seehase, Arnd T. May: Ich bestimme selbst! Das ist mir wichtig. - Wünsche für die letzte Lebens-Phase mit Patienten-Verfügung in leichter Sprache … > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... ng#p116330
• Dr. Henrike Voß, M.A. (Autorin): Was bindet Menschen mit Demenz an das Leben? Eine erweiterte Perspektive auf Advance Care Planning … > viewtopic.php?f=7&t=350&p=4597
• Bundesärztekammer: Advance Care Planning - Kontinuierliche Beratung für mehr Autonomie am Lebensende - ZEKO-Stellungnahme zu Advance Care Planning - 13.12.2019 … > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... ce#p111580

Der "Pflege-Report 2022" gibt noch einmal Veranlassung auf die zurückliegenden Aktivitäten und Informationen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk hinzuweisen und zu verdeutlichen, dass der fragliche Handlungsbedarf bereits seit Jahren bekannt ist und nur unzulänglich aufgegriffen worden ist. Es gibt insoweit ein umfängliches Informationsangebot, das dringend ausgewertet gehört mit der Forderung, in der Heimversorgung endlich den jeweiligen Patientenwillen zu erkunden und diesen konsequent umzusetzen. Offensichtlich hat es seit Beginn der Corona-Pandemie vermehrt vermeidbare Krankenhauseinweisungen von HeimbewohnerInnen und Heimbewohnern gegeben.
WernerSchell
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Kreisprojekt „Behandlung im Voraus planen“ wird im Johanniter Stift Meerbusch umgesetzt

Beitrag von WernerSchell »

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG
Datum: 26. Februar 2024



Patientenverfügung 2.0:
Kreisprojekt „Behandlung im Voraus planen“ wird im Johanniter Stift Meerbusch umgesetzt



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Kreisdirektor Dirk Brügge (4.v.r.) informierte sich im Johanniter Stift in Meerbusch darüber, wie das Projekt „Behandlung im Voraus planen“ in der Praxis umgesetzt wird. © D. Staniek / Rhein-Kreis Neuss - Quelle: https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/ver ... umgesetzt/


Rhein-Kreis Neuss. Für Marianne M. (82 Jahre) war ein selbständiges Leben und Wohnen zuhause nicht mehr möglich. Vor einem Vierteljahr erlitt sie mehrere Schlaganfälle und zog ins Johanniter Stift in Meerbusch ein. Die Pflegeeinrichtung ist mittlerweile die zwölfte Altenpflegeeinrichtung im Rhein-Kreis Neuss, die das Projekt „Behandlung im Voraus planen“ – kurz BVP – und damit ein neues Konzept zur Realisierung wirksamer Patientenverfügungen umsetzt. Hierzu ist seit Januar dieses Jahres die qualifizierte BVP-Gesprächsbegleiterin Christiane Klindt als externe Mitarbeiterin im Johanniter Stift tätig. Ziel von BVP ist, dass Menschen so behandelt werden, wie sie das wollen – auch wenn sie sich nicht mehr selbst dazu äußern können. „Wir stehen voll und ganz hinter diesem Projekt und möchten es für unsere Bewohner umsetzen“, betont Einrichtungsleiter Detlef Wacker.
Auch Marianne M. profitiert von dem neuen Konzept. Im Austausch mit der Gesprächsbegleiterin ging es um die Einstellung zum Leben, zu schwerer Krankheit und zu Behandlungswünschen bei einer lebensbedrohlichen Krise. Die Behandlungswünsche der Patientin wurden anschließend in einer aussagekräftigen Vorausverfügung zusammengefasst, die mit den Bevollmächtigten, dem Hausarzt und den Mitarbeitenden der Einrichtung besprochen wurde. Teil dieser BVP-Dokumentation ist die „Festlegung für den Notfall“, ein so genannter Notfallbogen. Hierin wird klar und übersichtlich aufgelistet, welches Verhalten in einem Notfall gewünscht oder nicht mehr gewünscht ist. Dieses Dokument gibt in einer medizinischen Krise dann allen Versorgenden – von den Pflegekräften und den Ärzten bis hin zum Rettungsdienst und Notarzt – Orientierung und Handlungssicherheit.
Kreisdirektor Dirk Brügge erläutert beim Treffen im Johanniter Stift: „Der Kreistag hat sich dafür eingesetzt, das Projekt BVP im Rhein-Kreis Neuss einzuführen, und unterstützt es seit Beginn 2020. Die Autonomie und die selbstbestimmte Teilhabe unserer Menschen sind uns wichtig.“ Zudem wolle der Kreis mit der regionalen Implementierung von BVP die Professionalisierung der gesundheitlichen Vorausplanung voranbringen. Seit Beginn des Projektes werden hierzu neben den Pflegeeinrichtungen besonders auch die Hausärzte, der Rettungsdienst und die Notärzte informiert und geschult. Flächendeckend sollen im Kreis auch gemeinsame Standards und Dokumente zur Vorsorgeplanung entwickelt werden.
Der Rhein-Kreis Neuss ist Modellregion für „Behandlung im Voraus planen“ und wird von Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten vom Institut für Allgemeinmedizin an der Uni Essen unterstützt. Bereits von 2008 bis 2011 engagierte sich in der Schmitten, der auch Hausarzt in Meerbusch ist, für das Vorgängerprojekt „beizeiten begleiten“ im RKN.
Für die regionale Umsetzung des Projektes BVP ist das Technologiezentrum Glehn GmbH (TZG) zuständig. Als Tochterunternehmen des Rhein-Kreises Neuss sind dort zurzeit fünf qualifizierte BVP-Gesprächsbegleiter beschäftigt, die als externe Mitarbeiter in die 12 Kooperationseinrichtungen gehen. Seit Herbst 2022 werden sie durch BVP-Koordinator Andreas Gerdes unterstützt, der für Informations-, Fortbildungs- und Vernetzungsarbeit im Kreis zuständig ist.
In diesem Jahr soll das Konzept in weiteren Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe eingeführt werden. Zudem soll es BVP-Beratungsangebote für interessierte Bürger geben, die nicht in Pflegeeinrichtungen leben. Da weitere qualifizierte Gesprächsbegleiter für BVP benötigt werden, sind Fortbildungsangebote für nicht-ärztliches Personal nach den Standards der ACP-Deutschland und auf der Basis der Gesundheitlichen Versorgungsplanung geplant.
Im Johanniter Stift waren Frau M. und ihre bevollmächtigte Tochter sehr dankbar für das Angebot von BVP. „Durch die Gesprächsbegleiterin sind wir gut durch die sensiblen Themen geleitet worden, wir konnten wichtige Fragen klären und fühlen uns vorbereitet“, betonten sie.
Interessierte finden weitere Informationen und Kontaktdaten der Ansprechpersonen unter dem Link www.bvp-rkn.de.

Petra Koch
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
Tel: +49 (0) 2131-928-0
Fax: +49 (0) 2131-928-1198
Email: Presse@rhein-kreis-neuss.de


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Siehe auch Bericht der NGZ vom 15.03.2024:
Rhein-Kreis weitet „Behandlung im Voraus planen“ aus
Modellregion für Selbstbestimmung im Alter

Neuss · Mit dem Angebot „Behandlung im Voraus planen“, das der Rhein-Kreis schon auf zwölf Altenpflegeheime ausweiten konnte, sollen Menschen unterstützt werden, die für sie richtige Lösung in medizinischen Fragen zu finden und diesen Willen zu dokumentieren. Dabei geht es auch um die Patientenverfügung.
... (weiter lesen unter) ... > https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... -108785853
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