Arzneimittelversorgung - Polypharmazie - Medikationsplan - Mängel

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Arzneimittelversorgung - Polypharmazie - Medikationsplan - Mängel

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Zum Thema "Arzneimittelversorgung - Polypharmazie - Medikationsplan - Mängel" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt, u.a.:
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =6&t=14576
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =4&t=16652
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =4&t=23762
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =4&t=21858
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =4&t=21188
> https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzw ... tement.pdf
Die Informationen zu diesem Thema werden hier - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt!


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Mängel im Gesundheits- und Pflegesystem - z.B. Polypharmazie ...

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Mängel im Gesundheits- und Pflegesystem - z.B. Polypharmazie ...


Es gab wiederholt Anlass, über erhebliche Mängel im Gesundheits- und Pflegesystem zu berichten und entsprechende Reformen einzufordern. Solche Berichte sind seit Beginn der Corona-Pandemie nahezu verstummt. Dies v.a. deshalb, weil andere Handlungserfordernisse in den Vordergrund getreten sind. Es kann und muss aber davon ausgegangen werden, dass die zurückliegend aufgezeigten Mängel nicht etwa behoben sind, sondern eher unangesprochen zugenommen haben. Ein handfester Mangel ist z.B. die Polypharmazie, über die auch wiederholt in der Gesundheitskonferenz des Rhein-Kreises Neuss und bei den Neusser Pflegetreffs informiert und diskutiert wurde. Es gibt aber anhaltend Veranlassung, u.a. die Polypharmazie erneut in den Blick zu nehmen.
Dr. Lucy Pollock hat in ihrer Veröffentlichung "Das Buch über das Älterwerden" ( Dumont, 2021 > viewtopic.php?f=7&t=142 ) aufgezeigt, wie Patienten u.a. ihre Medikation hinterfragen können und hat dazu auf das Konzept namens "BRAN" aufmerksam gemacht (Seite 144 -147). Danach ergeben sich vier Fragen, die sich Menschen vor jeder Entscheidung für oder gegen eine medizinische Maßnahme stellen sollten: Wo liegen die Benefits (= B), also welche Vorteile sind erkennbar? Worin bestehen die Risiken (= R)? Was für Alternativen (= A) gibt es, und was passiert, wenn ich Nichts (= N) tue? Dr. Pollock hat bezüglich der Medikation folgenden Ratschlag parat: "Wenn wir langfristig ein Medikament einnehmen, ist es vernünftig und zumutbar, etwa einmal im Jahr dessen Vor- und Nachteile zu überprüfen. Und es ist angebracht, die BRAN-Fragen zu stellen, wenn man uns etwas Neues verschreiben will. Wir müssen die Vorteile, die Risiken und die Alternativen kennen und auch wissen, was passiert, wenn wir nichts tun."


Werner Schell
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Behandlung von Alzheimer: Körperliche Verfassung beachten

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Behandlung von Alzheimer: Körperliche Verfassung beachten

Studie mit Beteiligung des Universitätsklinikums Ulm zeigt: Gebrechliche Patient*innen sollten in klinischen Studien stärker berücksichtigt werden

Wissenschaftler*innen des Universitätsklinikums Ulm (UKU) haben in einer Kooperationsarbeit die Wirksamkeit und Sicherheit von Arzneimitteln überprüft, die bei der Behandlung von Patient*innen mit Alzheimer oder Demenz zum Einsatz kommen. Sie wollten wissen, wie diese Medikamente bei gebrechlichen Patient*innen wirken und konnten aufzeigen, dass ältere gebrechliche Alzheimer Patient*innen in den meisten klinischen Studien zur medikamentösen Therapie von Alzheimer und Demenz nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Die Gesellschaft wird immer älter, Menschen über 75 Jahre sind die am schnellsten wachsende demografische Gruppe der Welt. Die Gesundheitssysteme weltweit müssen sich neuen Herausforderungen stellen. Denn mit dem zunehmenden Alter der Bevölkerung verändern sich auch die Anforderungen an die medizinische Versorgung. Erkrankungen, die mit dem Lebensalter in Verbindung stehen, wie etwa die Alzheimer-Krankheit, Demenz oder eine generelle körperliche Gebrechlichkeit, rücken in den Fokus. Bei vielen Alzheimer-Patient*innen geht die Erkrankung auch mit Gebrechlichkeit oder funktionellen Beeinträchtigungen einher. Patient*innen sind dann chronisch weniger belastbar und haben weniger Kraftreserven. Damit sind sie anfälliger für weitere Erkrankungen, Behinderungen oder Stürze. Verschiedene körperliche Einschränkungen und Beschwerden wie Schwindel, Schmerzen und Verdauungsstörungen können zeitgleich auftreten und die Lebensqualität weiter beeinträchtigen.
„Dadurch scheinen die schädlichen Folgen einer Krankheit – bis hin zum Tod – wahrscheinlicher zu werden. Es gibt außerdem immer mehr Hinweise darauf, dass gebrechliche Alzheimer-Patientinnen und -Patienten ein höheres Risiko für Nebenwirkungen haben, die auf Medikamente zurückzuführen sind“, erklärt Prof. Carlos Schönfeldt-Lecuona, Oberarzt an der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie III und Mitautor der Studie. „Wirft man einen Blick auf die Weltliteratur, erfährt man, dass es bisher keine Studien gibt, die systematisch überprüft haben, wie sich medikamentöse Therapien bei Alzheimer- oder Demenz-Patientinnen und Patienten auswirken, wenn eine Gebrechlichkeit vorhanden ist“, so Prof. Schönfeldt-Lecuona. Forschende des UKU sind in einer Kooperationsarbeit deshalb genau dieser Frage nachgegangen. Zusammen mit der Agaplesion-Bethesda Klinik Ulm, der Universitätsmedizin Göttingen (UMG) und der Cochrane-Collaboration (Freiburg) haben die Wissenschaftler*innen eine vom Land Baden-Württemberg geförderte Studie durchgeführt, die auch im renommierten internationalen Journal Alzheimer's Research & Therapy erschienen ist.
Das Ziel der Studie war es, die Wirksamkeit und Sicherheit der Arzneimittel zu überprüfen, die bei der Behandlung von Patient*innen mit Alzheimer oder Demenz zum Einsatz kommen. Dafür wurde eine systematische Literaturrecherche in verschiedenen internationalen Datenbanken durchgeführt. Die Wissenschaftler*innen haben 45.045 Artikel identifiziert. 38.447 Abstracts und 187 Volltexte wurden gesichtet. Schließlich wurden 10 randomisierte kontrollierte Studien in die systematische Übersicht aufgenommen. Aus den ausgewählten Artikeln wurden die am häufigsten verwendeten Medikamente für die untersuchte Patientengruppe bewertet. Die Studien zu Antidementiva, also Medikamenten die Gedächtnisfunktionen sowie Konzentrations-, Lern- und Denkfähigkeit verbessern können, deuten darauf hin, dass auch Patient*innen mit funktioneller Beeinträchtigung leichte, aber signifikante Verbesserungen der kognitiven Fähigkeiten aufwiesen und dass die Medikamente allgemein gut verträglich sind. Die Studien zu Antidepressiva, also Medikamenten die unter anderem zur Behandlung von Depressionen eingesetzt werden, zeigten keine signifikanten Verbesserungen der depressiven Symptome der Patientengruppe. Die häufig eingesetzten Antipsychotika und Antikonvulsiva sind Arzneimittel, die hemmend auf die Aufnahme von Innen- und Außenreizen und ordnend auf Wahrnehmung und Denken wirken. Sie zeigten bei einigen Demenz-Patienten eine allenfalls geringe Wirkung, aber bei funktionell beeinträchtigten Patient*innen auch höhere Nebenwirkungsraten.
„Die geringe Anzahl in Frage kommender Studien zeigt deutlich, dass ältere gebrechliche Alzheimer Patientinnen und Patienten in den meisten klinischen Studien zur medikamentösen Therapie von Alzheimer und Demenz nicht ausreichend berücksichtigt werden“, erklärt die Seniorautorin der Studie Prof. Christine von Arnim, Direktorin der Abteilung für Geriatrie der Universitätsmedizin Göttingen. Konkrete Empfehlungen zur gezielten medikamentösen Therapie bei älteren Alzheimer- oder Demenz-Patient*innen mit erheblichen funktionellen Beeinträchtigungen oder Gebrechlichkeit können aufgrund der geringen Datenlage nicht gegeben werden. Was die Studie jedoch zeigt: Antidementiva sind am besten verträglich und führen zur signifikanten Verbesserung der kognitiven Fähigkeiten. Antidepressiva sollten nur nach harter Indikation gegeben werden. Antikonvulsiva und Antipsychotika verursachen Nebenwirkungen in dieser Patientengruppe, deren gewünschte Wirkung kann durch die aktuelle Analyse nicht endgültig bewertet werden. „Unsere Ergebnisse zeigen, dass bei künftigen Studien die besondere Fokussierung auf gebrechliche, ältere Menschen von großer Bedeutung ist“, plädiert der Erstautor der Veröffentlichung, Moritz Seibert, Doktorand an der Universität Ulm der große Teile dieser Arbeit im Rahmen seiner Promotion durchführte. “Eine standardisierte Berücksichtigung für körperliche Gebrechlichkeit in zukünftigen klinischen Studien wäre sehr wünschenswert.“

Quelle: Pressemitteilung vom 20.07.2021
Monika Huth Unternehmenskommunikation
Universitätsklinikum Ulm
https://idw-online.de/de/news773073


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WernerSchell
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BARMER-Arzneimittelreport 2021 - Riskante Medikamente gefährden Ungeborene

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BARMER


BARMER-Arzneimittelreport 2021 - Riskante Medikamente gefährden Ungeborene


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Der komplette Arzneimittelreport 2021 >
https://www.barmer.de/blob/330320/2e035 ... t-2021.pdf


Berlin, 12. August 2021 – Viele Frauen im gebärfähigen Alter bekommen potenziell kindsschädigende Arzneimittel verordnet, auch Teratogene genannt. Allein bei der BARMER waren im Jahr 2018 fast 154.000 Frauen zwischen 13 und 49 Jahren davon betroffen. Problematisch wird deren Einnahme ab dem Beginn der Schwangerschaft. Im ersten Schwangerschaftsdrittel bekamen 663 von rund 66.500 BARMER-Versicherten mit Entbindung im Jahr 2018 Teratogene verordnet. Das geht aus dem Arzneimittelreport 2021 hervor, den die BARMER am Donnerstag vorgestellt hat. „Die grundsätzliche Verordnung von Teratogenen vor einer Schwangerschaft ist nicht das Problem. Vor allem dann nicht, wenn verhütet wird. Spätestens mit Eintritt der Schwangerschaft darf aber kein Teratogen mehr zum Einsatz kommen. Genau genommen muss der Schutz des ungeborenen Kindes bereits davor beginnen“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BARMER, Prof. Dr. med. Christoph Straub. Deshalb sollten auch Frauen im gebärfähigen Alter mit Dauermedikation einen Rechtsanspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan erhalten. Damit könne das Risiko für das ungeborene Leben bei einer notwendigen teratogenen Medikation massiv reduziert werden. Derzeit werde die Arzneimitteltherapie unzureichend dokumentiert. Das führe zu gefährlichen Informationslücken zu Beginn der Schwangerschaft. Vor allem für Gynäkologinnen und Gynäkologen sei es schwer bis unmöglich, rechtzeitig Teratogene abzusetzen.

Nur wenige Frauen haben Medikationsplan

Laut Arzneimittelreport dürften rund 30 Prozent der Frauen vor einer Schwangerschaft regelmäßig Arzneimittel einnehmen. Allerdings besitzt offenbar nur eine kleine Minderheit einen Medikationsplan. Das legt eine vertiefende Umfrage für den Arzneimittelreport nahe. Befragt wurden dabei knapp 1.300 BARMER-Versicherte, die im vergangenen Jahr entbunden haben. „Der Schutz des ungeborenen Kindes muss schon vor der Schwangerschaft beginnen. Dazu sollte die Gesamtmedikation junger Frauen grundsätzlich auf kindsschädigende Risiken geprüft werden. In der Schwangerschaft kommt ein Medikamenten-Check zu spät, um das ungeborene Kind vor Schäden zu schützen“, sagte der Autor des Arzneimittelreports, Prof. Dr. med. Daniel Grandt, Chefarzt am Klinikum Saarbrücken. Nun seien nicht alle riskanten Wirkstoffe im selben Maße gefährlich. Es gebe aber starke Teratogene, die das Risiko für grobe Fehlbildungen des Embryos verzehnfachten. Das hieße, bis zu 30 Prozent der ungeborenen exponierten Kinder könnten eine Schädigung erleiden. Dennoch hätten im Jahr 2018 mehr als 11.000 BARMER-versicherte Frauen im gebärfähigen Alter ein starkes Teratogen verordnet bekommen, und auch während der Schwangerschaft habe es Einzelfälle gegeben. „Die behandelnden Ärztinnen und Ärzte passen die Arzneimitteltherapie an die Schwangerschaft zwar sehr wohl an. Das belegen die zurückgehenden Verordnungszahlen von Teratogenen. Allerdings liegen die Absetzquoten bei den besonders kritischen Präparaten lediglich zwischen 31 und 60 Prozent. Das ist viel zu wenig“, sagte Grandt. Gerade der Einsatz stark fruchtschädigender Arzneimittel sei in keinem Fall vertretbar, wenn es gleichwertige und sicherere Alternativen gebe.

Teratogen-Einsatz muss in Frühschwangerschaft „never event“ werden

Wie aus dem Arzneimittelreport weiter hervorgeht, bekommen Frauen auch im späteren Verlauf der Schwangerschaft Arzneimittel mit Risiken der Schädigung des ungeborenen Kindes verordnet. Demnach traf dies auf 1.210 BARMER-versicherte Frauen mit Entbindung im Jahr 2018 zu. „Zu einem späten Zeitpunkt der Schwangerschaft sind solche Arzneimittel im Einzelfall eventuell akzeptabel, weil die Gefahr für Missbildungen und Schädigungen des Kindes dann etwas geringer ist. Deren Verabreichung muss dann aber zwingend im Medikationsplan stehen“, forderte Grandt. Für einen bestmöglichen Schutz sei ein weiterer Schritt erforderlich. In Großbritannien etwa gelte das Verschreiben eines teratogenen Arzneimittels in der Schwangerschaft als „never event“. Das seien Ereignisse, die grundsätzlich vermeidbar seien und solche katastrophalen Konsequenzen hätten, dass sie nie auftreten dürften. „In Deutschland muss die Verordnung teratogener Arzneimittel ebenfalls zum ,never event‘ werden, zumindest in der Frühschwangerschaft“, sagte BARMER-Vorstandschef Straub.

BARMER-Projekte sollen kindsschädigende Verordnungen reduzieren

Die BARMER treibe mehrere Innovationsfondsprojekte voran, bei denen es auch darum gehe, dass riskante Verordnungen bei Schwangeren zu „never events“ würden, so Straub. Das neueste geplante Projekt eRIKA solle etwa dafür sorgen, dass die Ärztin oder der Arzt bereits beim Ausstellen eines Rezeptes Transparenz zur Gesamtmedikation erhalte. Hier arbeite die BARMER neben Ärzteschaft und Apotheken mit der Berliner Charité zusammen. Für Frauen im gebärfähigen Alter würden die Ärztinnen und Ärzte im Rahmen von eRIKA so zum Zeitpunkt der Verordnung automatisch Hinweise auf Arzneimittel erhalten, die in der Frühschwangerschaft problematisch seien. Weiterhin könne eine patientenfokussierte digitale Anwendung bereitgestellt werden, um ergänzend Schwangeren oder Frauen, die eine Schwangerschaft planen, derartige Warnhinweise zu geben.

Das komplette Pressematerial finden Sie unter: http://www.barmer.de/arzneimittelreport
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Quelle: Pressemitteilung vom 12.08.2021
Presseabteilung der BARMER
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon: 0800 33 30 04 99 14 21
Sunna Gieseke, Telefon: 0800 33 30 04 99 80 31
E-Mail: presse@barmer.de
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Bausteine der Arneimitteltherapie-Sicherheit (AMTS) für Pflegeeinrichtungen

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Aus Forum > viewtopic.php?f=5&t=249


Buchtipp!

Alexander Burgwedel:

Umgang mit Arzneimitteln professionell gestalten
Die 6 Bausteine der Arneimitteltherapie-Sicherheit (AMTS) für Pflegeeinrichtungen

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PPM Verlag Bonn, 1. Auflage 2020
ISBN: 978-3-8125-2821-4
€ 23,32 zzgl. MwSt.



Arzneimitteltherapie-Sicherheit (AMTS) senkt nicht nur die Fehlerrate im Medikationsmanagement, sondern macht erhebliche Fehler erst sichtbar, die zuvor gar nicht wahrgenommen wurden.

Das Thema Arzneimitteltherapie-Sicherheit (AMTS) wird bis heute in der Pflege noch viel zu wenig wahrgenommen. Die Broschüre „Umgang mit Arzneimitteln professionell gestalten“ zeigt Ihnen entscheidende Kausalzusammenhänge in der Arzneimitteltherapie-Sicherheit auf uns sensibilisiert Sie als Qualitätsverantwortlicher und Praktiker in der Pflege für die Risiken beim täglichen Umgang mit Arzneimitteln. Ziel der Broschüre ist es die Fehler sichtbar zu machen und darüber hinaus die Fehlerrate erheblich zu senken. Mithilfe von 6 Bausteinen beschreibt der Autor das AMTS Gebäude, von der Schaffung eines grundlegenden Risikobewusstseins über die praktischen Lösungen für Prozesse und Strukturen bis zum Ineinandergreifen und Zusammenwirken der Bausteine.

Quelle und weitere Informationen > https://www.ppm-online.org/shop/umgang- ... gestalten/
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Handy-App zeigt Urologen Nebenwirkungen von Medikamenten auf den Harntrak

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Handy-App zeigt Urologen Nebenwirkungen von Medikamenten auf den Harntrakt

Prof. Andreas Wiedemann von der Uni Witten/Herdecke fasst die Forschungslage erstmals praktikabel zusammen

In einer einfachen Handy-App können Ärztinnen und Ärzte erstmals nachschlagen, ob und welche Nebenwirkungen von Medikamenten auf den Harntrakt ausgehen. Prof. Dr. Andreas Wiedemann, Deutschlands erster Prof. für Uro-Geriatrie und Chefarzt der Urologie am Ev. Krankenhaus Witten, hat sie mit seiner Arbeitsgruppe am Lehrstuhl für Geriatrie der Universität Witten/Herdecke entwickelt. Der „Wittener Harntrakt-Rechner“ ist im Netz unter https://www.harntrakt.de/ zu finden.

„Dass viele Medikamente teilweise unbekannte Nebenwirkungen entfalten, sich nicht mit anderen Medikamenten vertragen und deren Abbau hemmen oder fördern, ist gerade in der Altersmedizin seit langem bekannt“, schildert Prof. Wiedemann die Ausgangslage des Projektes. Oftmals schaukele sich die "Multimedikation", bei der Ältere 5, 10 oder 15 Medikamente gleichzeitig einnehmen müssten, zu einem gefährlichen Cocktail auf. Nicht selten seien solche Medikamentennebenwirkungen bei Blutverdünnern, Zuckermedikamenten oder Blutdruckpräparaten der Grund für eine Krankenhausaufnahme.

Das Forscherteam hat medizinische Datenbanken durchsucht und die dort genannten Nebenwirkungen mit den aktuellsten Forschungsarbeiten abgeglichen. „Heraus kam eine Liste von 257 Medikamenten, die hier ein potentielles Risiko darstellen. Die haben wir 33 Expertinnen und Experten vorgelegt und sie bewerten lassen, ob sie eine solche Nebenwirkung schon selten, manchmal oder häufig erlebt haben“, beschreibt Wiedemann das weitere Vorgehen. Es sind also zwei Listen mit Punktwerten (scores) entstanden, die jeder urologisch tätige Arzt nutzen kann.

In der App können die Ärztinnen und Ärzte sowohl verschiedene Handelsnamen oder aber auch Wirkstoffe nachschlagen und sich deren Nebenwirkungen mit dem "Theorie-" und dem "Praxis-Punktwert" anzeigen lassen. Oder sie können die Nebenwirkungen eingeben und die App zeigt dann mögliche "Übeltäter" an. Erstmals wird es damit möglich, bei der Neuverordnung eines Medikaments einzuschätzen, ob es bei den jeweils bekannten Risiken und Vorerkrankungen der Patientinnen und Patienten zu Nebenwirkungen im Harntrakt kommen kann. Außerdem kann man einen bestehenden Medikationsplan durchsehen und klären, ob eine Störung im Harntrakt medikamentös (mit-) verursacht ist. Der "Wittener Harntraktnebenwirkungsrechner" wurde erstmals bei dem Deutschen Urologenkongress im September vorgestellt.

Es gibt zwar bereits einige Listen mit Nebenwirkungen, die betrachten aber nur eine bestimmte pharmakologische Gruppe von Nebenwirkungen („anticholinergic burden score“), eine Gruppe von Medikamenten bestimmter Indikation (LUTS-Forta) oder eine ausgewählte Gruppe von Patientinnen und Patienten (PRISKUS-Liste, beers-Liste). „Wir glauben mit dem „Wittener Harntrakt-Rechner“ ein praxistaugliches Instrument geschaffen zu haben, weil es schnell und zuverlässig speziell für den Harntrakt Auskunft gibt“, erklärt Prof. Wiedemann. Die Entwicklung wurde mit Unterstützung der Dr. Pfleger Arzneimittel GmbH ermöglicht.

Weitere Informationen: Prof. Dr. med. Andreas Wiedemann
awiedemann@evk-witten.de, Tel. 02302/175-2521

Ansprechpartner Presseteam: Malte Langer, 02302/926-931, malte.langer@uni-wh.de

Über uns:
Die Universität Witten/Herdecke (UW/H) nimmt seit ihrer Gründung 1982 eine Vorreiterrolle in der deutschen Bildungslandschaft ein: Als Modelluniversität mit rund 2.700 Studierenden in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft und Kultur steht die UW/H für eine Reform der klassischen Alma Mater. Wissensvermittlung geht an der UW/H immer Hand in Hand mit Werteorientierung und Persönlichkeitsentwicklung.
Witten wirkt. In Forschung, Lehre und Gesellschaft.
www.uni-wh.de / blog.uni-wh.de / #UniWH / @UniWH

Quelle: Pressemitteilung vom 21.10.2021
Kay Gropp Pressestelle
Universität Witten/Herdecke
https://idw-online.de/de/news777884
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Arzneimitteltherapiesicherheit für Pflegeheimbewohner

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Deutsches Ärzteblatt vom 22.10.2021:

Arzneimitteltherapiesicherheit für Pflegeheimbewohner
Ergebnisse einer pragmatischen cluster-randomisierten kontrollierten Interventionsstudie in 44 Pflegeheimen

Hintergrund: Die Arzneimitteltherapiesicherheit von Heimbewohnern wird durch Polypharmazie, potenziell inadäquate Medikamente (PIM) und Neuroleptika sowie wenig verzahnte interprofessionelle Abläufe im Heim beeinträchtigt. Die HIOPP-3-iTBX-Studie zielte darauf ab, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bei Heimbewohnern und Heimbewohnerinnen, inklusive Reduktion von PIM und/oder Neuroleptika, durch eine interprofessionelle komplexe Intervention zu verbessern.
...
Schlussfolgerung: Die Studie zur Steigerung der AMTS führte weder zu einer geringeren Verordnung von PIM und/oder Neuroleptika noch zu einer Verbesserung der gesundheitlichen Situation der Heimbewohner.

... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/archiv/221619
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Arzneimittelversorgung - Polypharmazie - Medikationsplan - Mängel

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Weniger sedierende Psychopharmaka für Heimbewohner

Ich habe die Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege vom 11.10.2020 ins hiesige Forum übernommen > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 39#p115539
In einer Zuschrift an das Ministerium habe ich bemerkt:
Die Reduzierung von Psychopharmaka und die Überprüfung der verordneten Arzneimittel wird seit Jahren gefordert. Hier im Rhein-Kreis Neuss wurde auf meine Initiative in einem Arbeitskreis der Gesundheitskonferenz über die Arzneimittelversorgung älterer Menschen diskutiert. Genützt hat es nicht. Nicht hilfreich waren auch die zahlreichen Statements der Krankenkasse in Reports und in Studien.
Festzustellen ist, dass es erhebliche Mängel in der Arzneimittelversorgung gibt. Der Medikationsplan hat insoweit nicht geholfen.
Da ich z.Zt. erneut mit der hiesigen AOK zum Thema Schriftwechsel führe, würde ich nähere Hinweise zu Ihren neuerlichen Bemühungen sehr begrüßen.


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Am 2.12.2020 habe ich dem Ministerium ergänzend mitgeteilt:

Zum Thema Psychopharmaka gibt es im Übrigen eine aktuelle Studie, die wieder einmal die Fehlentwicklungen zu Lasten der Menschen mit Demenz offen legt. Dazu gibt es im hiesigen Forum eine Presseinfo mit weiteren Hinweisen > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 57#p116157
Wann endlich gibt es Initiativen, die eine bundesweite Verbesserung der Fehlversorgung angehen? Ich schreibe dazu seit vielen Jahren … und nichts ändert sich.
Möglicherweise gibt es seit Beginn der Corona-Pandemie in den Einrichtungen noch mehr Medikamente und weniger Zuwendung - unkontrolliert. Die Anforderungen an die Pflegekräfte steigen bekanntlich und die Pflege, Betreuung usw. der Heimbewohner*Innen muss zwangsläufig eingeschränkt werden. Allein die Gestaltung der vielfältigen Besucherwünsche, Tests usw. verdeutlichen die Probleme.


+++
Das Ministerium hat daraufhin am 21.12.2020 wie folgt geantwortet:

Sehr geehrter Herr Schell,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 2. Dezember 2020.
Auch dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege (StMGP) ist es ein Anliegen, dass Medikamente, insbesondere Psychopharmaka, in stationären Pflegeeinrichtung verantwortungsvoll eingesetzt werden. Unter anderem aufgrund der Ergebnisse der rechtsmedizinischen Studie zum Medikamenten- und Psychopharmakaeinsatz in stationären Pflegeeinrichtungen sieht das StMGP Handlungsbedarf.
In dieser vom StMGP geförderte Studie der Ludwig-Maximilians-Universität München wurde aufgezeigt, dass Pflegeheimbewohnern abweichend vom Medikationsplan Psychopharmaka und Medikamente verabreicht wurden. Zum Teil konnten nicht verordnete Medikamente und Psychopharmaka im Körper der Pflegeheimbewohner nachgewiesen werden. Darüber hinaus wurden partiell Medikamentenkombinationen bei Pflegeheimbewohnern belegt, bei denen die Gefahr von Wechselwirkungen besteht. Ziel der Studie war es, den status quo der nachweisbaren Medikamente zu analysieren. Nicht untersucht wurden die Hintergründe, also wie und warum es zu einer bestimmten Medikation kam.
Die Ergebnisse der Studie sind in der von Frau Dr. med. Sabine Gleich öffentlich zugänglichen Habilitationsschrift eingeflossen, die Sie unter dem Link https://edoc.ub.uni-muenchen.de/26042/1 ... Sabine.pdf nachlesen können.
In diesem Themenbereich fördert das StMGP auch die Durchführung einer Studie der Katholischen Stiftungshochschule München (Projektleiter: Prof. Dr. Anita Hausen). Die Landeshauptstadt München beteiligt sich mit 50.000,- Euro. Im Rahmen der Studie „Umgang mit Psychopharmaka/Antihistaminika in der vollstationären Pflege in München (Psych-FEM) sollen bis zu fünf Pflegeeinrichtungen unterschiedlicher Träger im Stadtgebiet München unter dem Aspekt der Gabe von Psychopharmaka als freiheitsentziehende Maßnahme beleuchtet werden. Kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass Psychopharmaka zum Freiheitsentzug verabreicht wird, sollen Best Practice Beispiele aufgezeigt werden, wie die Verschreibung und Verabreichung von Psychopharmaka einschließlich Antihistaminika reduziert werden kann. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie pausiert die Studie derzeit.
Auch die Initiative München, bei der das StMGP vertreten ist, befasst sich mit der medikamentösen Freiheitsentziehung. Nähere Informationen zur Initiative München finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-u ... zial_1.php
Zweck der von uns geförderten Studien ist insbesondere die im Betreuungs- und Pflegeprozess beteiligten Personen im Umgang mit Medikamenten und insbesondere mit Psychopharmaka zu sensibilisieren und sie mithilfe von fundierten Wissen zu stärken. Dabei werden die Studien unter verschiedenen Blickwinkeln durchgeführt. Frau Dr. Gleich hat den Ist-Zustand der Medikamentengabe in Pflegeeirichtungen erfasst (ohne Ursachenforschung). Frau Prof. Dr. Diehl-Schmid vom Klinikum Rechts der Isar, auf deren Studie Sie sich in Ihrer Anfrage beziehen, wird in 60 bayerischen Pflegeeinrichtungen die Medikamentionspläne mit Blick auf Verbesserungspotential sichten. Die Studie von Frau Prof. Dr. Hausen wird aus der Perspektive der Versorgungsforschung durchgeführt und soll Best-Practice-Beispiele im Umgang mit der Reduzierung der Verschreibung und Verabreichung von Psychopharmaka inklusive Antihistaminika, die zu übertragbaren Handlungsempfehlungen führe, untersuchen. Wir hoffen, dass wir durch die Studienergebnisse hilfreiche Erkenntnisse gewinnen können, die uns bei der Reduktion unnötiger Medikamentengabe unterstützen können.

Wir hoffen, wir konnten Sie umfassend informieren und möchten Ihnen für Ihren Einsatz zur Reduzierung von Psychopharmaka bei demenziell erkrankten Pflegebedürftigen danken.

Mit freundlichen Grüßen
Isabell Kreuzer
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Referat 43 - Qualitätsentw. und -sicherung, Fachstellen für Pflege- und Behinderteneinrichtungen
Tel.: +49 (89) 540233-436 und +49 (911) 21542-436
mailto: isabell.kreuzer@stmgp.bayern.de
______________________________________________
Haidenauplatz 1, 81667 München
Gewerbemuseumsplatz 2, 90403 Nürnberg
http://www.stmgp.bayern.de


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Am 03.12.2021 wurde dem Ministerium folgende Anfrage übermittelt:
Sehr geehrte Frau Kreuzer,
Sie haben in Ihren hilfreichen Erläuterungen auch eine Studie angesprochen, die noch nicht abgeschlossen werden konnte. Daraufhin wollten Sie Handlungsempfehlungen prüfen.
Ich frage nun an, ob es insoweit zu weiteren Erkenntnissen / Folgerungen gekommen ist.
Danke im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell


Angefügt eine Presseinfo vom 02.12.2021 zum Pflegenotstand mit der Bitte um Kenntnisnahme:

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02.12.2021

Pflegenotstand in Deutschland
- seit vielen Jahren angesprochen - gehört endlich aufgelöst!

• Der Pflegenotstand in Deutschland wird nach neuesten Hochrechnungen der BARMER brisanter als bisher angenommen. Bis zum Jahr 2030 sollen bei konservativen Annahmen mehr als 180.000 Pflegekräfte fehlen, auch weil es mit den dann insgesamt rd. 6 Millionen Pflegebedürftigen über eine Million Betroffene mehr geben wird als bisher angenommen (> viewtopic.php?f=4&t=297 ).
• Völlig inakzeptabel ist, dass der größere Teil der fehlenden Pflegekräfte durch Pflegehilfskräfte und Personen ohne Ausbildung ersetzt werden soll. Damit ist einer völlig unzureichenden Versorgung der pflegebedürftigen Menschen Tür und Tor geöffnet. Die Pflegeeinrichtungen werden so zu bloßen Verwahranstalten verkommen.
• Im Übrigen ist nach anderen Berechnungen in den nächsten 12 Jahren sogar von einem Pflegekräftebedarf bis 2030 in einer Größenordnung von 500.000 Pflegepersonen auszugehen (Statement Deutscher Pflegerat vom 09.03.2021 > viewtopic.php?f=5&t=194&p=1879#p1879 / > viewtopic.php?f=4&t=22&p=465#p465 ). Es müssen u.a. auch das altersbedingte Ausscheiden oder vorzeitige Kündigen von Pflegekräften bei der Personalberechnung berücksichtigt werden. - Zum Rothgang-Gutachten (§ 113c SGB XI) siehe auch die Ausführungen unter > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 71#p112471
• Allein der immense Pflege-Personalbedarf und die gebotene Schaffung hunderttausender zusätzlicher Pflegeheimplätze wird die Pflegekosten in die Höhe treiben (Pflegeheim-Rating-Report 2022 > viewtopic.php?f=5&t=292&p=3403#p3403 ).
• Die neue Regierung aus SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP (Ampel) steht insoweit unter einem kostenträchtigen Reformdruck. Angesichts der coronabedingten Schuldenlast von weit über 500 Milliarden Euro (steigend) ist fraglich, wie das alles finanziert werden soll.
• Wie auch immer, es muss endlich ernsthaft um die Auflösung des Pflegenotstandes gehen. Dies in Verbindung mit Entlastungen der Pflegebedürftigen und der Angehörigen sowie der Schaffung von unterstützenden Netzwerken in den Kommunen (Anschreiben an die Koalitionäre > viewtopic.php?f=4&t=230&p=3079#p3079 ).
• Kurz und bündig: >>> Pflegenotstand auflösen und in den Kommunen unterstützende Netzwerke gestalten. Bund, Länder und Kommunen sind gefordert - eine umfassende Reform an "Haupt und Gliedern" ist dringlich. Jedes Zögern macht alles nur noch schwieriger! - Statement vom 28.06.2021 >>> viewtopic.php?f=5&t=194

Zu all dem passt:
• "Aufgrund des Personalmangels kann in der Pflege oft nicht einmal mehr der umstrittene Grundsatz der drei "S" - still, satt und sauber - gelten. Dabei sollte das Ziel die drei "Z" sein: Zeit, Zuwendung und Zärtlichkeit. - Pflegekräfte, die ihre ethischen Wertevorstellungen nicht umsetzen können, sind unzufrieden, unglücklich und brennen aus." - Franz J. Stoffer, Ehemaliger Geschäftsführer der Caritas Betriebsführungs- und Trägergesellschaft (CBT) in CAREkonkret vom 10.11.2017 (>https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 12#p100312 )

Werner Schell
Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Buchautor/Journalist - Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- https://www.vmwj.de
https://www.wernerschell.de - Pflegerecht und Gesundheitswesen
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
WernerSchell
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Arzneimittelversorgung, v.a. der älteren Menschen, erfordert mehr Sorgfalt!

Beitrag von WernerSchell »

Arzneimittelversorgung, v.a. der älteren Menschen, erfordert mehr Sorgfalt!


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"Mirtazapin" - Das Deutsche Ärzteblatt befasste sich unter dem Titel "Demenz: Antidepressivum Mirtazapin bleibt in Studie ohne Wirkung auf Agitation" kritisch mit dem Präparat … > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e / > viewtopic.php?f=7&t=293 - Mein seit Jahren lautender Ratschlag zu all dem lautet: Der Arzneimittelversorgung (Polypharmazie), v.a. der älteren Menschen, muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden (> viewtopic.php?f=5&t=48 ). Insoweit hat auch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege Initiativen auf den Weg gebracht und in einer Pressemitteilung vom 11.10.2020 getitelt: "Huml will weniger sedierende Psychopharmaka für Heimbewohner" (> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 39#p115539 ). Einige in Auftrag gegebene Studien sind noch nicht abgeschlossen.

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bleibt am Thema dran und empfiehlt allerseits, der Medikation mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Eigene Erfahrungen mit mehr als schmerzhaften Arzneimittelnebenwirkungen haben den sorgsamen Umgang mit Arzneimitteln nachhaltig verdeutlicht ( > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 39#p115539 ).


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Siehe auch den Buchtipp:
Verbraucherzentrale NRW, Düsseldorf (Hrsg.) - Autorin: Dr. med. Heike Grosse:
Neben- und Wechselwirkungen von Medikamenten - Erkennen und bewerten
… > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 3&p=112720


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WernerSchell
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Barmer will Gefahren der Polypharmazie digital verringern

Beitrag von WernerSchell »

Deutsches Ärzteblatt vom 05.10.2022:

Barmer will Gefahren der Polypharmazie digital verringern

Berlin – Im Durchschnitt besucht ein Patient ab einem Alter von 40 Jahren innerhalb eines Jahrzehnts 21 ver­schiedene Arztpraxen. In sieben davon erhält er eine Verordnung. Im Durchschnitt werden dabei 37 Diagnosen dokumentiert, 20 Wirkstoffe verschrieben und 76 Rezepte ausgestellt, die in sechs Apotheken eingelöst wer­den. Das geht aus dem Barmer Arzneimittelreport 2022 hervor, der heute in Berlin vorgestellt wurde.
Je älter die Menschen werden, desto höher liegen die jeweiligen Werte. So hatten die zehn Prozent der Patien­ten mit der höchsten Inanspruchnahme des Systems innerhalb eines Jahrzehnts im Durch­schnitt 35 behan­deln­de Ärzte, von denen 13 eine Verordnung ausgestellt haben. Die Patienten erhielten 60 Diag­nosen und 170 Rezepte, in denen 38 Wirkstoffe verordnet wurden, die sie in elf Apotheken einlösten.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztebl
att.de/nachrichten/137854/Barmer-will-Gefahren-der-Polypharmazie-digital-verringern?rt=546c7d84b1269cb910acd87ac2e8834e
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