Heimbewohner sollten wegen Corona-bedingter Versorgungsmängel entschädigt werden ...

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WernerSchell
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Heimbewohner sollten wegen Corona-bedingter Versorgungsmängel entschädigt werden ...

Beitrag von WernerSchell »

BIVA


BIVA fordert Entschädigung für Heimbewohner wegen Corona-bedingter Versorgungsmängel


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Bonn. Viele Pflegeheimbewohner*innen erhalten seit Beginn der Corona-Beschränkungen nicht mehr die vollen Leistungen. Versorgungs- und Pflegemängel häufen sich. Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert jetzt eine pauschale Erstattung von mindestens 10 Prozent der monatlich gezahlten Eigenanteile und nimmt dabei die Pflegekassen in die Verantwortung. Dabei geht es nicht um die per Gesetz auferlegten Kontaktbeschränkungen, unter denen die Bewohner*innen ganz besonders gelitten haben und teilweise noch leiden. Sondern es geht um weitere Einbußen, die durch mangelhafte Versorgung im Betreuungs- und Pflegealltag in den Heimen entstanden sind. Verursacht sind diese vorwiegend durch Corona-bedingten organisatorischen Mehraufwand und akute Krankheitsausfälle des Personals, die durch den bestehenden Personalmangel verstärkt werden.

Vor allem zu Beginn der Pandemie gab es gravierende Probleme in den Heimen in der Betreuung und Versorgung, wie es Umfragen des BIVA-Pflegeschutzbundes belegen: Das Anreichen von Getränken unterbleibt, die Reinigung der Zimmer erfolgt unregelmäßig, die notwendige Mobilisierung von Menschen mit Bewegungseinschränkungen findet nicht statt, sogar die Grundpflege und Lagerung erfolgen unzureichend mit gesundheitlichen Folgen für die Betroffenen. Kurzum: In vielen Einrichtungen leiden die Menschen unter spürbarer Vernachlässigung. Die Leistungen, für die sie laut Vertrag bezahlen, werden nur in verminderter Form erfüllt.

Über zweitausend Euro zahlen Pflegebedürftige monatlich durchschnittlich aus eigener Tasche für die Pflege in einer stationären Einrichtung. „Auf entsprechende Pflege- und Betreuungsleistungen haben sie einen vertragsmäßigen Anspruch“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Als Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen treten wir auch für den Verbraucherschutz dieses Personenkreises ein“, begründet Stegger diesen Vorstoß.

Er sieht dabei vor allem die Pflegekassen in der Pflicht als „Sachwalter“ der Empfänger von Pflegeleistungen. Die Kassen sind gesetzlich verpflichtet, bei mangelhafter Pflegeleistung für die Bewohner*innen Minderung zu verlangen, die an die Bewohner*innen auszuschütten ist. In der Regel sind diese Minderungen an den Nachweis im Einzelfall gekoppelt. In der akuten Corona-bedingten Situation will der BIVA-Pflegeschutzbund erreichen, dass auf den Einzelnachweis verzichtet wird und stattdessen eine pauschale Kompensation der entgangenen Leistungen durch die Kassen erfolgt.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Annette Stegger; Maria Sievers; Dr. David Kröll

Quelle: Pressemitteilung vom 17.02.2021
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für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
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Stellungnahme zur Pressemitteilung der BIVA vom 17.02.2021 betreffend Entschädigung für Heimbewohner wegen coronabedingter Versorgungsmängel

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Angesichts des seit vielen Jahren bestehenden Pflegenotstandes (siehe auch Rothgang-Gutachten) wurde immer wieder über gravierende Pflegemängel berichtet. Solche Berichte gibt es seit Beginn der Corona-Pandemie nicht mehr. Nur vereinzelt kommt es zu Infos, die auf Mangelsituationen hindeuten. Die Kontrollen durch MDK, Heimaufsicht und Angehörige fehlen. Es ist für jeden, der sich ein wenig auskennt, klar, dass sich die Mängel durch die gegebenen Umstände massiv verstärkt haben müssen. Pflegekräfte sind ausgefallen oder mussten andere Aufgaben, Besuchsbegleitungen, Testungen usw., übernehmen. Aber das interessiert Herrn Spahn & Co. anscheinend eher nicht. Es wird vieles schön geredet. Und die Heimträger sind auch relativ still, wollen ihr Image nicht beschädigen.

Man darf nun in der Tat wegen der Minderleistungen von einem Ersatzanspruch der Pflegeheimbewohner*Innen sprechen. Dieser muss sich aber m.E. zunächst gegen den Vertragspartner, den Heimträger, richten. Dieser kann / sollte dann ggf. die Pflegeversicherung für den Ausfall in Anspruch nehmen. Aber all das und die Vorgehensweise kann unterschiedlich beurteilt werden, streitig sein. Heimbewohner*Innen dürften allein überfordert sein, insoweit Ansprüche geltend zu machen und durchzusetzen.

Ich habe daher mit der BIVA Kontakt aufgenommen und erfahren, dass ggf. Bereitschaft besteht, bei einem Prozess, in dem es um die grundsätzliche Klärung von Rechtsfragen im Pflegebereich geht, fachlich und auch ggf. durch Prozesskostenhilfe zu unterstützen. Die BIVA könne aber wegen der Entschädigung für Versorgungsmängel keinen Musterprozess aus eigenem Recht bestreiten, dies könne nur ein Betroffener oder sein Betreuer. Sobald sich aber jemand finde, der dazu bereit sei, werde die BIVA sehr gerne einen solchen Prozess begleiten.

Werner Schell


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Hinsichtlich der notwendigen Heim-Schutzmaßnahmen siehe unter
> viewtopic.php?f=5&t=14
> viewtopic.php?f=5&t=13


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