Einstieg in die Telematikinfrastruktur (TI) - CHECKLISTE FÜR PFLEGEEINRICHTUNGEN

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
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WernerSchell
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Einstieg in die Telematikinfrastruktur (TI) - CHECKLISTE FÜR PFLEGEEINRICHTUNGEN

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Einstieg in die Telematikinfrastruktur (TI) - CHECKLISTE FÜR PFLEGEEINRICHTUNGEN

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Die vorliegende Checkliste für Pflegeeinrichtungen ist im Projekt Care 4.0 des Deutschen Roten Kreuz in Kooperation mit dem Institut für Innovation und Technik (iit) der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH und der Arvato Systems Digital GmbH entwickelt worden. Sie soll Akteuren in der Pflege strukturiert Hilfestellung bei der Auseinandersetzung mit und bei einer geplanten Integration der Telematikinfrastruktur (TI) geben. Die Rahmenbedingungen für die Nutzung der TI werden im Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) geregelt. Während sich ambulante Pflegedienste, die Leistungen nach §§ 37 und 37c SGB V erbringen, ab dem 01. Juli 2024 (§ 360 Abs. 5 SGB V) verpflichtend an die TI anschließen sollen, bleibt die Anbindung für Pflegeeinrichtungen mit Versorgungsvertrag nach SGB XI vorerst freiwillig. Dennoch haben Pflegeeinrichtungen bereits die Möglichkeit, sich an die TI anzuschließen.
Ausgehend davon versteht sich die vorliegende Checkliste als sich weiter entwickelndes Dokument, das heißt, alle Interessierten können diese für ihre Zwecke unter den genannten Lizenzbedingungen (CC BY-SA 3.0 DE) anpassen und nutzen.


Download der Checkliste unter:
https://www.iit-berlin.de/wp-content/up ... dungTI.pdf


Quelle: Mitteilung vom 01.04.2022
Dr. Susanne Ritzmann
Institut für Innovation und Technik (iit)
Steinplatz 1
10623 Berlin
https://www.iit-berlin.de/
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