Pflegenotstand und kein Ende in Sicht - Totalversagen der politisch Verantwortlichen!

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Die Politik fährt die Pflegeversicherung gegen die Wand ...

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DAK Gesundheit


Der Anteil des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) am Gesamtetat des Bundes wird im kommenden Jahr einen Tiefstwert erreichen und in den Folgejahren weiter absinken. Von 445,7 Mrd. Euro Ausgaben im Jahr 2024 entfallen 16,2 Mrd. Euro auf das BMG – das sind 3,64 Prozent. Das BMG ist damit am stärksten von allen Bundesministerien von den Einsparungen betroffen. „Der von der Ampel-Regierung aufgestellte Bundeshaushalt ist ein sozialpolitischer Offenbarungseid. Die Kürzungen im Etat des Bundesgesundheitsministeriums führen zu einer Umverteilung von den Steuer- auf die Beitragszahlenden und treffen damit die Schwächsten in unserer Gesellschaft am härtesten“, kritisiert der DAK-Vorstandsvorsitzende Andreas Storm.


Tiefstwert beim BMG-Anteil am Bundeshaushalt: Storm kritisiert „sozialpolitischen Offenbarungseid“
DAK-Chef zur Aussetzung der Zahlung an Pflegevorsorgefonds: “So fährt die Politik die Pflegeversicherung gegen die Wand“


Der Anteil des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) am Gesamtetat des Bundes wird im kommenden Jahr einen Tiefstwert erreichen und in den Folgejahren weiter absinken. Das geht aus Daten hervor, die das Bundesfinanzministerium seit 2012 zur Verfügung stellt. Am Mittwoch beschließt das Bundeskabinett für das Jahr 2024 Ausgaben in Höhe von 445,7 Mrd. Euro. Davon entfallen 16,2 Mrd. Euro auf das BMG – das sind 3,64 Prozent. Bis zum Jahr 2027 sinkt dieser Anteil weiter auf nur noch 3,44 Prozent. Das BMG ist damit am stärksten von allen Bundesministerien von den Einsparungen betroffen. „Der von der Ampel-Regierung aufgestellte Bundeshaushalt ist ein sozialpolitischer Offenbarungseid. Die Kürzungen im Etat des Bundesgesundheitsministeriums führen zu einer Umverteilung von den Steuer- auf die Beitragszahlenden und treffen damit die Schwächsten in unserer Gesellschaft am härtesten“, kritisiert der DAK-Vorstandsvorsitzende Andreas Storm. „Stetig steigende Kosten können nicht ausschließlich durch immer weiter steigende Beiträge der Versicherten gedeckt werden.“

Besonders kritisch sieht Storm die erneute Sparanstrengung des BMG: Da eine Milliarde Euro Bundeszuschuss für die Pflegeversicherung gestrichen wurde, hat Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach erklärt, im kommenden Jahr die Zuweisung an den Pflegevorsorgefonds auszusetzen. „Anstatt die Pflegeversicherung generationengerecht für die Zukunft aufzustellen, wird nun der Pflegevorsorgefonds ausgehöhlt“, sagt Storm. „Während in der Rentenversicherung der Einstieg in eine Teilkapitaldeckung beschlossen ist, wird diese in der Pflegeversicherung wieder abgebaut. Dieses widersprüchliche Vorgehen der Bundesregierung ist nicht zu vermitteln.“

Der Pflegevorsorgefonds war 2015 von der großen Koalition eingeführt worden, auch der heutige Bundesgesundheitsminister Lauterbach war daran beteiligt. „Eine nachhaltige Finanzierung der Pflege ist dringender denn je, doch stattdessen schwächt der Minister das einzige Element der Teilkapitaldeckung, das wir in der Sozialversicherung haben“, so Storm. „Zusammen mit den völlig unzureichenden Änderungen im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) ergibt sich ein verheerendes Gesamtbild: So fährt die Politik die Pflege gegen die Wand.“
Storm appelliert an die Bundesregierung, die nachhaltige Finanzierung von Gesundheit und Pflege müsse eine andere Priorität bekommen. „Mindestens der Einstieg in die Übernahme der Kosten für Bürgergeldbeziehende muss noch in dieser Wahlperiode vollzogen werden,“ fordert Storm. Zuletzt hatte das Bundesgesundheitsministerium beim Hauptstadtkongress im Juni signalisiert, Storms Vorschlag einer stufenweisen Erstattung dieser Kosten zu prüfen.

Quelle: Pressemitteilung vom 03.07.2023
DAK-Gesundheit
Pressestelle
Telefon: 040-2364 855 9411
E-Mail: presse@dak.de

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Pressemeldung 230703_PM_BMG-Etat_DAK-Gesundheit.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... ndheit.pdf
Grafik Entwicklung Anteil BMG-Etat an Bundeshaushalt.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... ntwicklung Anteil B~ Bundeshaushalt.pdf
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Bundesregierung entzieht sich ihrer Verantwortung für die Pflege

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Bundesregierung entzieht sich ihrer Verantwortung für die Pflege

(11.08.23) Mit scharfer Kritik hat der AOK-Bundesverband auf heute bekannt gewordene Pläne der Bundesregierung reagiert, den Steuerzuschuss zur Sozialen Pflegeversicherung bis 2027 zu streichen. Verbandschefin Dr. Carola Reimann sprach von einer "bösen Überraschung". Das strukturelle Defizit solle offensichtlich allein von den Beitragszahlenden gedeckt werden. "Dabei wird es ganz wesentlich durch versicherungsfremde Leistungen verursacht, die die Pflegeversicherung für den Staat übernimmt", betonte Reimann.

Das Statement im Wortlaut:
https://www.aok-bv.de/positionen/statem ... 26530.html

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Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
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Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok-bv.de
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Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG müssen für alle Versorgungsbereiche gleichermaßen gelten

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (11. Oktober 2023, Nr. 43/2023)


Statement des Deutschen Pflegerats veröffentlicht
Vorbehaltsaufgaben nach § 4 PflBG müssen für alle Versorgungsbereiche gleichermaßen gelten

Pflegefachpersonen haben spezifische Aufgaben, die sich auf die Analyse des Pflegebedarfs, die Organisation und Steuerung des Pflegeprozesses sowie die Qualitätssicherung beziehen. Diese Aufgaben sind im § 4 Absatz 2 des Pflegeberufegesetzes (PflBG) als Vorbehaltsaufgaben festgelegt.

Der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) gibt nachfolgend fachliche Hinweise zu den Vorbehaltsaufgaben in der Fachkrankenpflege für die klinische Intensivpflege (Erwachsene) und ergänzt damit die Veröffentlichungen der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF).

Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats, betont: „Vorbehaltsaufgaben beziehen sich auf den Kernbereich pflegefachlicher Praxis und sind Pflegefachpersonen mit dreijähriger Ausbildung sowie Pflegefachpersonen mit akademischem Grad vorbehalten. Sie gelten unabhängig von Spezialisierungen, wie der Fachweiterbildung für Intensivpflege und Anästhesie (FWB A+I). Damit Tätigkeiten, die über vorbehaltliche Aufgaben hinausgehen, übernommen werden können, benötigt es eine Anpassung der landesrechtlichen Regelungen der FWB A+I. Hierbei sind jedoch auch andere Weiterbildungen und Qualifikationsgrade, aber auch Abschlüsse, die im Ausland erworben wurden, miteinzubeziehen.

Gleiches gilt für Pflegende mit Fort- und Weiterbildungen wie beispielsweise der Notfallpflege oder Atmungstherapeut:innen und andere Pflegeexpter:innen, mit vertieftem Wissen und erweiterten Handlungskompetenzen. Auch Notfallsanitäter, die möglicherweise in spezifische Versorgungsprozesse involviert sind, sollten unter Berücksichtigung ihrer Ausbildungsinhalte in den Tätigkeitsbeschreibungen einbezogen werden.

Wichtig ist, dass in diesem Kontext auf den Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) Bezug genommen und dieser dem pflegerischen Bildungswesen angepasst werden muss.“

Für Dr. Markus Mai, Präsident der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz, ist klar: „Vorbehaltsaufgaben sind das Grundgerüst der pflegerischen Praxis und sollten für sämtliche Versorgungsbereiche einheitlich gelten, unabhängig von individuellen Spezialisierungen oder Qualifikationen. Dies gewährleistet eine konsistente Pflegequalität und Priorisierung der Patientensicherheit in allen Versorgungsbereichen.

Eine wichtige Grundlage zur Orientierung der einzelnen Bundesländer bei der Weiterentwicklung ihrer jeweiligen Weiterbildungsordnung ist eine letztlich von der Bundespflegekammer in Kraft zu setzende Musterweiterbildungsordnung, die unter anderem auch Regelungsvorschläge zur Intensivpflegeweiterbildung enthalten muss. In diesen Weiterbildungsordnungen sind dann die jeweiligen Vorbehaltsaufgaben thematisch auch umfassend zu berücksichtigen.“

Sandra Postel, Präsidentin der Pflegekammer Nordrhein-Westfalen, fordert: „Gesetzlich legitimierte Vorbehaltsaufgaben in der Pflege müssen auch für spezifische Aufgaben weitergebildeter Pflegefachpersonen geregelt werden. Hier braucht es die Klärung für die Grundausbildung auf Bundesebene.

Auf Landesebene streben wir an, dass wir als Pflegekammer NRW im Rahmen der Weiterbildungsordnung die notwendigen Merkmale hierfür festlegen können. Darüber hinaus bedarf es selbstverständlich eines Zusammenspiels auf Bundesebene, um für alle Pflegefachpersonen zu einer stimmigen Lösung zu kommen.“

Ergänzender Hintergrund zum DPR-Statement „Vorbehaltsaufgaben in der Intensivpflege“

Aufgaben und Tätigkeiten in der Pflege sind klar zu unterscheiden. Aufgaben und Prozesse stellen einen spezifischen Bereich dar, der möglichst vollständig und eindeutig beschrieben wird. Tätigkeiten hingegen dienen der Erfüllung von Aufgaben und bestehen aus mehreren Handlungen. Sie beschreiben, wie eine Aufgabe ausgeführt wird. Jede Tätigkeit muss eindeutig einer Aufgabe oder einem Prozess zugeordnet werden können.

Vorbehaltsaufgaben sind Arbeitsprozesse, die nur von Pflegefachpersonen mit bestimmten Qualifikationen ausgeführt werden dürfen. Bei Auflistung einzelner Tätigkeiten handelt es sich um Heilkundeausübung, anstelle der Ausführung vorbehaltlicher Aufgaben.

Der Gesetzgeber spezifiziert nicht explizit Vorbehaltsaufgaben für verschiedene Versorgungsbereiche, da sich diese Aufgaben auf den Kernbereich der pflegefachlichen Praxis beziehen. Die Ausführung von Vorbehaltsaufgaben ist den examinierten Pflegefachpersonen mit einer dreijährigen Ausbildung und Pflegefachpersonen mit einem akademischen Abschluss vorbehalten.

Dies gilt auch für die Intensivpflege im Rahmen einer zweijährigen Weiterbildung in Intensivpflege und Anästhesie sowie für andere pflegerische Versorgungsbereiche. Konkretisierungen, die sich auf Vorbehaltsaufgaben gemäß PflBG beziehen, müssen daher für alle Versorgungsbereiche gleichermaßen gelten und die gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen einschließen.

Es kann erforderlich sein, die landesrechtlichen Fachweiterbildungen für Anästhesie und Intensivpflege anzupassen, da derzeit keine bundeseinheitliche Musterweiterbildungsordnung existiert. Dies erfordert unter anderem die flächendeckende Einführung von Pflegekammern oder die Erstellung einer Musterweiterbildungsordnung durch die Bundespflegekammer.

Zu beachten ist zudem, dass für die Durchführung bestimmter Tätigkeiten möglicherweise eine weiterführende Einarbeitung, langjährige Erfahrung und zusätzliche Qualifikationen erforderlich sind.

Das Statement des Deutschen Pflegerats „Vorbehaltsaufgaben in der Intensivpflege“ liegt der Anlage bei und kann unter www.deutscher-pflegerat.de (Profession stärken -> Stellungnahmen) heruntergeladen werden.

Download Pressemitteilung

Ansprechpartner*in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Pflege nicht gegen die Wand fahren!

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www.buendnis-fuer-gute-pflege.de


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Das Bündnis für Gute Pflege hat heute, 08.12.2023, am ersten Tag die Delegierten des SPD-Bundesparteitags am Eingang begrüßt und ihnen seine Forderungen zur Pflege überreicht, verbunden mit der Aufforderung, sich für eine Reform der Pflegeversicherung noch in dieser Legislatur einzusetzen. Die Forderungen des Bündnisses sind dafür:

Pflege nicht gegen die Wand fahren!

Das Bündnis für Gute Pflege überreicht Ihnen mit freundlichen Grüßen eine Windel für Erwachsene.
Wenn Sie diese Windel zu Beginn des Parteitages anlegen, garantiert das Fassungsvermögen, dass Sie diese Windel bis zum Ende des Parteitages nicht wechseln müssen.
Personal und Geld Ihnen die Windel zu wechseln, wird es künftig nicht mehr geben.
Das ist der Vorgeschmack auf Ihre eigene Pflegebedürftigkeit, wenn Sie jetzt nicht politisch handeln und endlich das Ruder herumreißen und die Pflegeversicherung nachhaltig reformieren. Angesichts der demographischen Entwicklung braucht es dringend:

• die Begrenzung der Eigenanteile und die Übernahme der pflegebedingten Kosten durch die Pflegeversicherung;
• die nachhaltige Stärkung pflegender Angehöriger als tragende Säule der pflegerischen Versorgung;
• einen Systemwechsel in der Pflegeversicherung hin zu einer solidarischen und paritätischen Finanzierung von Pflege sowie die zukunftssichere Gestaltung des Pflegesystems;
• das gesetzliche Verankern der Pflege als zentralen Bestandteil öffentlicher Daseinsvorsorge. Pflege darf nicht weiter an den Prinzipien von Markt, Wettbewerb und Rendite ausgerichtet werden;
• die Steuerfinanzierung „versicherungsfremder“ Leistungen;
• die Übernahme der medizinischen Behandlungspflege in stationären Einrichtungen durch die Krankenkassen;
• die Übernahme der Investitionskosten durch die Länder, wie im Gesetz vorgesehen;
• die regelhafte Dynamisierung der Leistungen.

Das Bündnis für Gute Pflege ist ein Zusammenschluss von 24 bundesweit aktiven Sozial- und Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften, Berufsverbänden sowie Selbsthilfeorganisationen mit über 13,6 Mio. Mitgliedern.


Pflege nicht gegen die Wand fahren!

Mit ihren aktuellen Sparbeschlüssen fährt die Bundesregierung die Pflege vor die Wand und gefährdet die Versorgung von Millionen pflegebedürftiger Menschen in Deutschland. Durch die Finanzierung von immer mehr gesamtgesellschaftlichen Aufgaben aus den Kassen der sozialen Sicherungssysteme ist die Pflegeversicherung praktisch in die Insolvenz manövriert worden. Beispielhaft seien hier die Finanzierung der Kosten der Coronapandemie mit 5,5 Milliarden Euro sowie die Rentenversicherungsbeiträge für pflegende Angehörige mit 3,5 Milliarden Euro genannt. Ohne diese Ausgaben wäre die Pflegeversicherung heute nicht defizitär. Statt wie noch im Koalitionsvertrag vorgesehen, die Kassen durch entsprechende Bundeszuschüsse von diesen Kosten zu entlasten, wird nun auch noch der bisherige Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro für die nächsten vier Jahre gestrichen.

Diese Politik nimmt den Kollaps der Pflege auf dem Rücken der Pflegebedürftigen, ihrer Angehörigen und der in der Pflege Beschäftigten billigend in Kauf. Pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen werden dies durch höhere Eigenleistungen finanziell und durch die Übernahme von noch mehr Pflege und Betreuungsleistungen ausbaden müssen. Eine Heimbewohner*in zahlt heute im ersten Jahr im Durchschnitt monatlich 2.600 aus eigener Tasche hinzu. Auch die gesamtgesellschaftlichen Auswirkungen dürfen nicht außer Acht gelassen werden.
Wenn An- und Zugehörige mehr pflegen müssen, können sie weniger arbeiten oder steigen ganz aus dem Berufsleben aus und verstärken den ohnehin bestehenden Arbeitskräftemangel.

Das Bündnis für Gute Pflege fordert Sie als Delegierte des Bundesparteitages der SPD auf, sich dafür einzusetzen diese verheerende Politik zu beenden und in einem ersten Schritt die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Bundeszuschüsse zur Pflegeversicherung bereitzustellen, um die Zahlungsfähigkeit der Pflegeversicherung zu sichern. In einem zügigen zweiten Schritt muss die Pflegeversicherung strukturell reformiert werden, um ihre Einnahmebasis nachhaltig zu sichern und eine solidarische Finanzierung zu gewährleisten.

Pflege ist ein gesamtgesellschaftliches Thema, das sehr viele Wähler*innen betrifft. Diese erwarten gerade von der SPD konkrete Lösungsvorschläge, damit die pflegerische Versorgung nicht sehenden Auges von der Regierung gegen die Wand gefahren wird.

Quelle: Mitteilung vom 08.12.2023
Claus Bölicke
Leiter der Abteilung Gesundheit, Alter und Behinderung
Telefon: +49 30 26 309-161, Fax: +49 30 26 309 32-161
Mobil: +49 172 561 59 53
claus.boelicke@awo.org, www.awo.org


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Siehe auch:
• Pflegeversicherung - eine komplette Neuaufstellung ist wohl unvermeidlich ... > viewtopic.php?f=5&t=817
• Der Versorgungsnotstand in der ambulanten und stationären Pflege wird dramatische Ausmaße annehmen > … viewtopic.php?f=5&t=796
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