Pflegenotstand und kein Ende in Sicht - Totalversagen der politisch Verantwortlichen!

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Pflegenotstand und kein Ende in Sicht - Totalversagen der politisch Verantwortlichen!

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Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss



23.02.2022

Pflegenotstand und kein Ende in Sicht ... Totalversagen der politisch Verantwortlichen!

"Gute Pflege setzt voraus, dass genügend Pflegekräfte eingesetzt werden,
die für ihre anspruchsvolle Arbeit auch ausreichend Zeit haben."

> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=21461

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Pflegemängel im Alloheim in Dormagen - die NGZ berichtete am 18.05.2022 über meine Kritik an der Einrichtung und darüber hinaus … Es wurden der Redaktion im Zusammenhang mit der Berichtsvorbereitung zahlreiche Informationen übermittelt, die verdeutlichen, warum das "Pflegekind im Brunnen liegt". Bereits 2007/2008 gab es erhebliche Mängelberichte aus Dormagen, die im Gefolge meiner weiteren Aktivitäten u.a. zu der Buchveröffentlichung "100 Fragen zum Umgang mit Pflegemängeln in Pflegeeinrichtungen" führten. Aktuell muss ich wegen der ausgebliebenen Auflösung des Pflegenotstandes von einem Totalversagen der politisch Verantwortlichen ausgehen. … > viewtopic.php?f=4&t=353&p=4211#p4211

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Ich nehme anlässlich der NGZ-Berichterstattung Gelegenheit, nochmals in Kürze meine Sicht der Pflegesituation vorzustellen:

Über Pflegemängel wird u.a. von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit vielen Jahren umfassend - auch in Richtung aller politischen Parteien - informiert. Es gab vielfach konstruktive Reformvorschläge. Auch bei den (31) Neusser Pflegetreffs wurden in Anwesenheit der jeweils zuständigen Minister/Politiker/Prüfer (usw.) entsprechende Handlungsanforderungen vorgestellt (siehe z.B. https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzw ... se2014.pdf ). Patienten- und Pflegebeauftragte der Bundesregierung waren neben zahlreichen Pflegeexperten vor Ort. Alle Aspekte des bestehenden Pflegenotstandes wurden ausführlich und gezielt angesprochen.

Es kam in Anerkennung der vielfältigen Bemühungen um bessere Pflegebedingungen und entsprechende Reformen zur Verleihung des Ehrenpreises des Landschaftsverbandes Rheinland für soziales Engagement (2010) sowie zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes (2013) und des Landesverdienstordens NRW (2017). Zusätzlich wurde (2017) seitens der Sparkasse Neuss der Bürgerpreis für das gemeinnützige Engagement verliehen (> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 3&p=106843 ). Dies alles belegt, dass die hiesigen Bemühungen "oben angekommen sein müssen. … Und dennoch … nichts wurde wirklich verbessert! Jedenfalls sind mit kleineren Reförmchen keine Verbesserungen zu erzielen. Das ist so, als wolle man "mit einer Wasserpistole einen Waldbrand löschen" (Zitat: Claus Fussek).

Ich gehe nach all dem von einem Totalversagen der seit Jahren verantwortlichen Politiker aus. Sie haben auch die Heim-Prüfvoraussetzungen geschaffen, die offensichtlich nicht immer zielgerichtet greifen. Entscheidend für die Pflegemängel sind die strukturellen Grundlagen, die die Politik gestaltet hat. Eine Verbesserung der Stellenschlüssel in den Pflegeeinrichtungen wird z.B. seit über 20 Jahren gefordert. Allerdings muss die Personalaufstockung unter Beibehaltung der Fachkraftquote von 50% erfolgen. Nur so kann eine einigermaßen qualitätsgesicherte Versorgung der pflegebedürftigen Personen in den Einrichtungen. Eine alleinige Vermehrung des Hilfspersonals, so wie es aktuell Frau Moll, die neue Pflegbeauftragte der "Ampel" plant, ist inakzeptabel und wird den Pflegenotstand nicht auflösen helfen …. > viewtopic.php?p=3463#p3463 Mittlerweile werden schon für die Ausbildung von Pflegeassistenten Personen eingeworben, die weder über einen Schulabschluss noch über ausreichende deutsche Sprachekenntnisse verfügen. Das Rothgang-Gutachten, auf das man sich jetzt stützt, ist für eine wirkungsvolle Auflösung des Pflegenotstandes nicht wirklich tauglich. Daher macht es jetzt auch wenig Sinn, wenn Politiker mit dem Finger auf andere zeigen: "Der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopf her!"

Im Übrigen ist noch wichtig: Die Kommunen müssen in den Quartieren (Stadtteilen, Ortschaften), nahe bei den BürgerInnen Konzepte gestalten helfen, die für ältere Menschen ein möglichst langes Verbleiben im gewohnten Umfeld gewährleisten (dem Grundsatz "ambulant vor stationär" folgend). Ein Manager, Kümmerer, muss vor Ort alle "Fäden ziehen", mit den BürgerInnen das Wohnumfeld im Blick haben und Hilfen bzw. Unterstützungen gestalten. Quartierskonzepte bestehen aus vielfältigen Bausteinen. Darauf mache ich seit Jahren aufmerksam und fordere die zuständigen Politikern zum Handeln auf. Nähere Informationen ergeben sich aus meinem Statement vom 14.08.2015, für eine Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss zusammen gestellt > https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzw ... 082015.pdf In Neuss-Erfttal gibt es bereits mit Unterstützung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk eine bescheidene Quartiersentwicklung, die ständig weiter entwickelt werden soll. Insoweit müssen aber gesetzliche Vorgaben geschaffen werden, damit auch eine finanzielle Absicherung der notwendigen Hilfe- und Unterstützungsstrukturen gewährleistet werden kann. Solche Strukturen können die stationäre Pflegeversorgung nachhaltig entlasten!

Werner Schell

Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Buchautor/Journalist - Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- https://www.vmwj.de
https://www.wernerschell.de - Pflegerecht und Gesundheitswesen
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner


+++
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
WernerSchell
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23.02.2022

Pflegenotstand und kein Ende in Sicht ... Totalversagen der politisch Verantwortlichen!

"Gute Pflege setzt voraus, dass genügend Pflegekräfte eingesetzt werden,
die für ihre anspruchsvolle Arbeit auch ausreichend Zeit haben."

> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=21461

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Pflegemängel im Alloheim in Dormagen - die NGZ berichtete am 18.05.2022 über meine Kritik an der Einrichtung und darüber hinaus … Es wurden der Redaktion im Zusammenhang mit der Berichtsvorbereitung zahlreiche Informationen übermittelt, die verdeutlichen, warum das "Pflegekind im Brunnen liegt". Bereits 2007/2008 gab es erhebliche Mängelberichte aus Dormagen, die im Gefolge meiner weiteren Aktivitäten u.a. zu der Buchveröffentlichung "100 Fragen zum Umgang mit Pflegemängeln in Pflegeeinrichtungen" führten. Aktuell muss ich wegen der ausgebliebenen Auflösung des Pflegenotstandes von einem Totalversagen der politisch Verantwortlichen ausgehen. … > viewtopic.php?f=4&t=353&p=4211#p4211

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Ich nehme anlässlich der NGZ-Berichterstattung Gelegenheit, nochmals in Kürze meine Sicht der Pflegesituation vorzustellen:

Über Pflegemängel wird u.a. von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk seit vielen Jahren umfassend - auch in Richtung aller politischen Parteien - informiert. Es gab vielfach konstruktive Reformvorschläge. Auch bei den (31) Neusser Pflegetreffs wurden in Anwesenheit der jeweils zuständigen Minister/Politiker/Prüfer (usw.) entsprechende Handlungsanforderungen vorgestellt (siehe z.B. https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzw ... se2014.pdf ). Patienten- und Pflegebeauftragte der Bundesregierung waren neben zahlreichen Pflegeexperten vor Ort. Alle Aspekte des bestehenden Pflegenotstandes wurden ausführlich und gezielt angesprochen.

Es kam in Anerkennung der vielfältigen Bemühungen um bessere Pflegebedingungen und entsprechende Reformen zur Verleihung des Ehrenpreises des Landschaftsverbandes Rheinland für soziales Engagement (2010) sowie zur Verleihung des Bundesverdienstkreuzes (2013) und des Landesverdienstordens NRW (2017). Zusätzlich wurde (2017) seitens der Sparkasse Neuss der Bürgerpreis für das gemeinnützige Engagement verliehen (> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 3&p=106843 ). Dies alles belegt, dass die hiesigen Bemühungen "oben angekommen sein müssen. … Und dennoch … nichts wurde wirklich verbessert! Jedenfalls sind mit kleineren Reförmchen keine Verbesserungen zu erzielen. Das ist so, als wolle man "mit einer Wasserpistole einen Waldbrand löschen" (Zitat: Claus Fussek).

Ich gehe nach all dem von einem Totalversagen der seit Jahren verantwortlichen Politiker aus. Sie haben auch die Heim-Prüfvoraussetzungen geschaffen, die offensichtlich nicht immer zielgerichtet greifen. Entscheidend für die Pflegemängel sind die strukturellen Grundlagen, die die Politik gestaltet hat. Eine Verbesserung der Stellenschlüssel in den Pflegeeinrichtungen wird z.B. seit über 20 Jahren gefordert. Allerdings muss die Personalaufstockung unter Beibehaltung der Fachkraftquote von 50% erfolgen. Nur so kann eine einigermaßen qualitätsgesicherte Versorgung der pflegebedürftigen Personen in den Einrichtungen. Eine alleinige Vermehrung des Hilfspersonals, so wie es aktuell Frau Moll, die neue Pflegbeauftragte der "Ampel" plant, ist inakzeptabel und wird den Pflegenotstand nicht auflösen helfen …. > viewtopic.php?p=3463#p3463 Mittlerweile werden schon für die Ausbildung von Pflegeassistenten Personen eingeworben, die weder über einen Schulabschluss noch über ausreichende deutsche Sprachekenntnisse verfügen. Das Rothgang-Gutachten, auf das man sich jetzt stützt, ist für eine wirkungsvolle Auflösung des Pflegenotstandes nicht wirklich tauglich. Daher macht es jetzt auch wenig Sinn, wenn Politiker mit dem Finger auf andere zeigen: "Der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopf her!"

Im Übrigen ist noch wichtig: Die Kommunen müssen in den Quartieren (Stadtteilen, Ortschaften), nahe bei den BürgerInnen Konzepte gestalten helfen, die für ältere Menschen ein möglichst langes Verbleiben im gewohnten Umfeld gewährleisten (dem Grundsatz "ambulant vor stationär" folgend). Ein Manager, Kümmerer, muss vor Ort alle "Fäden ziehen", mit den BürgerInnen das Wohnumfeld im Blick haben und Hilfen bzw. Unterstützungen gestalten. Quartierskonzepte bestehen aus vielfältigen Bausteinen. Darauf mache ich seit Jahren aufmerksam und fordere die zuständigen Politikern zum Handeln auf. Nähere Informationen ergeben sich aus meinem Statement vom 14.08.2015, für eine Fachtagung im Rhein-Kreis Neuss zusammen gestellt > https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzw ... 082015.pdf In Neuss-Erfttal gibt es bereits mit Unterstützung von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk eine bescheidene Quartiersentwicklung, die ständig weiter entwickelt werden soll. Insoweit müssen aber gesetzliche Vorgaben geschaffen werden, damit auch eine finanzielle Absicherung der notwendigen Hilfe- und Unterstützungsstrukturen gewährleistet werden kann. Solche Strukturen können die stationäre Pflegeversorgung nachhaltig entlasten!

Werner Schell

Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Buchautor/Journalist - Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- https://www.vmwj.de
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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
WernerSchell
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Die (massiven) Probleme im Pflegesystem gibt es seit über 20 Jahren (mit zunehmender Tendenz)

Beitrag von WernerSchell »

Die (massiven) Probleme im Pflegesystem gibt es seit über 20 Jahren (mit zunehmender Tendenz). Immer weniger Pflegekräfte müssen für immer mehr scherst pflegebedürftige bzw. kranke Menschen tätig werden. Die Misere begann spätestens 1995 mit der Abschaffung der PPR und den unzureichenden Stellenschlüsseln in der neu geschaffenen Pflegeversicherung. Dann kamen die unsäglichen Fallpauschalen. … Seit dieser Zeit spreche ich die Fehlentwicklungen immer wieder an (mit Erfahrungen - seit 1969 - als Rechtskundedozent und Lehrbeauftragter im Pflegebereich) und habe Anfang der 2000er Jahr für ein Aktionsbündnis aller geworben, die sich mit Pflegethemen befassen (z.B. Pflegeverbände, Ver.di, Sozialverbände, Politiker, Pflegebevollmächtigte, Patientenbeauftragte, "Einzelkämpfer" usw.). Die unterschiedlichen Interessen (z.B. in den Krankenhäusern, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen) haben insoweit aber kein gemeinsames Agieren bewirken können. Daraufhin wurde u.a. hier in Neuss bei 31 Pflegetreffs mit führenden Politikern und Pflegeexperten über die verschiedenen Notstandsbereiche gesprochen und konkrete Vorschläge unterbreitet (z.B. > https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzw ... se2014.pdf ). Mehrfach war der zuständige Bundesgesundheitsminister vor Ort mit der Folge, dass ich 2014 mit einer Pflegedirektorin im BMG ausführlich den Pflegenotstand erläutern konnte. Letztlich ist daraus u.a. der § 113c SGB XI hervor gegangen. Diese Vorschrift habe ich aber kritisiert, weil angesichts der bekannten Stellenmisere die Handlungsanforderungen auf dem Tisch lagen und schnelles Handeln geboten erscheinen musste. Nun liegt das Rothgang-Gutachten vor mit der Folge, dass es mehr Hilfskräfte geben soll ( = Abwertung der Fachpflege). Die Qualitätsverluste sind bereits seit Jahren deutlich erkennbar. Eine ehemalige Leiterin einer Altenpflegeschule kürzlich: "Heute werden vielfach Personen in die Pflegeausbildung übernommen, die früher nicht einmal zu einem Bewerbergespräch eingeladen worden wären.". Pflegeassistenten können u.a. in NRW ohne Schulabschluss und ausreichende Sprachkenntnisse ausgebildet werden. Die neue Pflegebevollmächtigte, Frau Moll, lässt bislang nicht erkennen, dass sie brauchbare Konzepte für eine qualitätsgesicherte Pflege hat. Sie hat bereits angedeutet, dass sie das Rothgang-Gutachten (mit der Vermehrung von Helferstellen) umgesetzt sehen will. …. Ich habe früh dafür plädiert, die notwendigen Pflegereformmaßnahmen mit Steuermitteln zu finanzieren. Das wird aber nun kaum noch möglich sein. Denn mit der Corona-Pandemie und sonstigen Ausgabeverpflichtungen in einer Höhe von über 1 Billion Euro wird für die Pflege kein Geld übrig sein. … Siehe aktuelle auch > viewtopic.php?f=5&t=362 / > viewtopic.php?f=5&t=327 - Werner Schell
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In vielen Pflegeheimen herrscht nicht nur pandemiebedingt der Notstand

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In vielen Pflegeheimen herrscht nicht nur pandemiebedingt der Notstand. Vernachlässigte Bewohner, teils unausgebildetes Personal, profitgierige Konzerne. Die Pandemie hat sichtbar gemacht, was seit mehr als zwanzig Jahren Praxis ist, meint Eva Ohlerth. Die examinierte Altenpflegerin, langjährige Pflegekraft und Buchautorin, gibt Einblicke in skandalöse Zustände und schlägt Alarm: Nicht einmal die Grundbedürfnisse alter Menschen werde erfüllt.- Das Video "Alptraum Pflegeheim: In vielen Heimen herrscht Notstand" zeigt die Probleme auf (18:33 Min.) > https://www.youtube.com/watch?v=hhxEKhqzMx0 - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit Jahrzehnten auf die Probleme und die zunehmende Verschlechterung der Pflegebedingungen aufmerksam … > viewtopic.php?f=4&t=22 - Tausende Statements und über 30 Pflegetreffs mit Bundesministern, Pflege- und Patientenbeauftragten und sonstigen Experten haben die Handlungsaufforderungen deutlich gemacht. Verändert hat sich nichts - Totalversagen der Politik! … > viewtopic.php?f=5&t=362&p=4563

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WernerSchell
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Umsetzung des Personalbemessungsinstrumentes in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 113c SGB XI

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Umsetzung des Personalbemessungsinstrumentes in vollstationären Pflegeeinrichtungen nach § 113c SGB XI – Position der BAGFW

Nachdem das Projekt „Personalbedarfsbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen“ (PeBeM), welches durch Prof. Dr. Heinz Rothgang (Socium – Universität Bremen) mit dem Ziel zur Schaffung eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs nach qualitativen und quantitativen Maßstäben im Jahre 2020 abgeschlossen werden konnte, wurde die weitere Umsetzung, gemäß der Vereinbarungen aus der Konzertierten Aktion Pflege (KAP), ab dem Jahr 2021 über die Erstellung einer Roadmap und der gesetzlichen Einführung des Personalbemessungsinstruments (§113c SGB XI) sowie der Ausgestaltung des Modellprojekts nach § 8 Abs. 3b SGB XI zur modellhaften Einführung weiter vorangebracht. Der Paritätische hat sich intensiv für die Einführung und Umsetzung des wissenschaftlichen Personalbemessungsinstrumentes eingesetzt. Nun hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ein politisches Forderungspapier veröffentlicht, aus dem hervorgeht, welche Kontextfaktoren u.a. vom Gesetzgeber zu bearbeiten oder zu lösen sind, damit die Umsetzung gelingen kann.

Im Rahmen der in der BAGFW kooperierenden Verbände wird das Thema verbandsübergreifend bearbeitet. Gemeinsam treten sie für eine möglichst vollständige Umsetzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse ein. Ziel ist es, dass in allen vollstationären Pflegeeinrichtungen, für eine bessere Versorgung von Heimbewohner*innen und Entlastung der Beschäftigten, mehr Personal zur Verfügung steht (wissenschaftlich abgesicherte Mehrpersonalisierung) – ohne eine zusätzliche Belastung bei den pflegebedingten Eigenanteilen.

Die Umsetzung wird eine längere Zeit in Anspruch nehmen, als sich Politik und teilweise auch andere Verbände eingestehen wollen. Dies zeigt sich z. B. eindrucksvoll im aktuellen Koalitionsvertrag. Dort ist geplant, die ohnehin kaum einhaltbare Zeitschiene der ersten Ausbauphase aus dem Gesetz (bis 2025) sogar zu “beschleunigen”. Im Gegensatz dazu gehen wir davon aus, dass die von uns geforderte „vollständige“ Umsetzung der wissenschaftlichen Erkenntnisse 10 bis 15 Jahre in Anspruch nehmen wird.

Aufgrund der Komplexität und langjährigen Einführung einer Personalbemessung, der Verfügbarkeit von Pflegekräften und weiterer Limitationen hat sich der Gesetzgeber bis dato nicht festgelegt, ob die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus PeBeM 1:1 umgesetzt werden können. Dafür hat der Gesetzgeber Mitte 2025 eine Evaluation vorgesehen, die alles offen lässt. Dies führt in Bezug auf die bisher geplanten Phasen – trotz umfassender gesetzlicher Bestandsschutzregelungen für die Einrichtungen – zu Verunsicherung in der Fachwelt und Praxis. In mindestens sechs Bundesländern liegt die erste Ausbauphase unterhalb der Möglichkeiten im Bereich der Personalausstattung. Dort wird bezweifelt, dass die o. g. Bestandsschutzregelungen tatsächlich greifen und am Ende weniger Personal als vorher zur Verfügung steht. Dies ist aus unserer Sicht aber nicht beabsichtigt. Das Problem besteht u.a., weil der Gesetzgeber sich nicht festgelegt hat, welches Ziel darüber hinaus erreicht werden soll. In allen anderen Bundesländern, welche derzeit niedrigere Personalschlüssel umsetzen, bleibt die Umsetzung zu sehr im Belieben. Zudem fehlen in der Frühphase der Einführung weitere Erkenntnisse für die Umsetzung in das Vertragswesen, die im Prinzip erst über das o.g. Modellprojekt nach § 8 Abs. 3b SGB XI gewonnen werden können.

Bereits im Vorfeld zur Gesetzgebung durch das Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) haben sich zentrale Forderungen herauskristallisiert, die zu einer gelingenden Umsetzung erforderlich sind:

Der Gesetzgeber muss zügig festlegen, in welchem Umfang die wissenschaftlichen Erkenntnisse aus PeBeM umgesetzt werden sollen. Hierzu ist ein langfristiger Plan über einen Zeitraum von 10 bis 15 Jahren mit allen Ausbaustufen festzulegen. Aus unserer Sicht sollen 100 % des Personalmehrbedarfs aus PeBeM erreicht werden. Damit in allen Bundesländern mehr Personal als vorher eingesetzt werden kann und dauerhafte Bestandsschutzregelungen obsolet werden, sind vermutlich mindestens 80 % erforderlich.
Um § 113c SGB XI umzusetzen, bedarf es einer umfassenderen Begrenzung bzw. Deckelung der pflegebedingten Eigenanteile. Alleine die Überführung der Zusatzstellenprogramme in die Pflegesätze bis Ende 2025, wie in § 113c Absatz 6 SGB XI vorgesehen, ist ansonsten schlichtweg unmöglich.
Es bedarf einer Ausbildungsoffensive für die nach Landesrecht ein- bzw. zweijährig ausgebildeten Pflegehilfskräfte. Dazu müssen vor allem die Landesregierungen Verantwortung für die Schaffung von Schulplätzen übernehmen und den Lehrermangel beseitigen. Die Harmonisierung oder gar Vereinheitlichung dieser Ausbildungen in den Ländern ist zudem umzusetzen.
Der Algorithmus zur Berechnung des Personalbedarfs muss in geeigneter Form spätestens ab dem 01. Juli 2022 veröffentlicht werden, damit die Anpassung der Landesrahmenverträge bis Mitte 2023 – wie gesetzlich vorgesehen – vorgenommen werden kann.
Die Schnittstelle zum Ordnungsrecht der Länder in Bezug auf die Fachkraftquote, die perspektivisch im Personalmix durch einen Fachkraftanteil ersetzt wird, ist zu klären.
Die KAP-Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs sind konsequent weiterzuführen.
Diese Forderungen sind Konsens unter den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege und Bestandteil des Positionspapiers.

Der Paritätische hält es ergänzend für sehr wichtig, dass in Abgrenzung zum vollstationären Bereich der ambulante Pflegebereich nicht weiter ins Hintertreffen gerät. Er muss vollumfänglich gestärkt werden. So ist u.a. auch dort eine Begrenzung der Eigenanteile (hilfsweise eine sofortige angemessene Dynamisierung der Pflegesachleistungen) umzusetzen.

Hintergründe zum Thema Personalbemessung und ein Abriss der Entwicklungen der letzten 1,5 Jahre:

Roadmap (> https://www.bundesgesundheitsministeriu ... ahrens.pdf )

Die Roadmap zur Verbesserung der Personalsituation in der Pflege und zur schrittweisen Einführung eines Personalbemessungsverfahrens für vollstationäre Pflegeeinrichtungen, die vom BMG im Einvernehmen mit dem BMFSFJ unter Beteiligung der Trägervereinigungen der Pflegeeinrichtungen auf Bundesebene und vieler weiterer Akteure erarbeitet wurde, wurde im Februar 2021 veröffentlicht. Dem voraus gingen mehrere Gesprächsrunden und Konsultationen mit dem BMG und dem BMFSFJ, denn in der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) wurde vereinbart, dass die genannten Ministerien unter Beteiligung der relevanten Akteure eine Roadmap entwickelt, in der die notwendigen Umsetzungsschritte für das Personalbemessungsverfahren dargestellt und mit einem Zeitplan versehen werden. Allerdings wurden keine Festlegungen zu weiteren Ausbauschritten – insbesondere nicht hinsichtlich der Anzahl der Pflegekräfte – getroffen.

§ 113c SGB XI (GVWG)

Mit dem GVWG ist der § 113c SGB XI „Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen“ neu geregelt worden. Die Trägervereinigungen auf Bundesebene haben in § 113c Absatz 4 SGB XI einen konkreten Auftrag erhalten, bis zum 30. Juni 2022 zusammen mit dem Spitzenverband Bund der Pflegekassen Empfehlungen zu Inhalten der Verträge nach § 113c Absatz 5 SGB XI zu erstellen. Für den Fall, dass die Bundesempfehlungen nicht geeint werden können, ist ein Konfliktlösungsmechanismus vorgesehen. Diese Bundesempfehlungen sollen die Anpassung und Ergänzung der Rahmenverträge nach § 75 Absatz 1 SGB XI auf Landesebene (umzusetzen bis 30. Juni 2023) vorbereiten und zu einer einheitlichen Umsetzung beitragen.

Geregelt werden sollen die in § 113c Absatz 5 SGB XI genannten Inhalte. Diese umfassen die folgenden vier verhandlungsrelevanten Themenbereiche:

Prüfung/Anpassung bisher festgelegter Personalanhaltswerte für das Pflege- und Betreuungspersonal, wobei die personelle Mindestausstattung bezogen auf die Anzahl an Pflegebedürftigen definiert wird.
Berücksichtigung landesspezifischer Besonderheiten, Pflegesituation in der Nacht, Einrichtungsgrößen (Mindestausstattung Pflegefachkräfte) und von Einrichtungskonzeptionen.
Berücksichtigung besonderer Personalbedarfe beispielsweise für die Pflegedienstleitung, Qualitätsbeauftragte und die Praxisanleitung.
Regelung der Qualifikationsanforderungen von Fachkräften und Hilfskräften (Pflege- und Betreuungspersonal) unter Berücksichtigung der Vorschläge für die Qualifikationsniveaus (QN) aus PeBeM.
Modellprojekt nach § 8 Abs. 3b SGB XI (modellhafte Einführung)

Im Sommer 2021 fand eine erste Beiratssitzung zu dem Modellprojekt nach § 8 Abs. 3b SGB XI (modellhafte Einführung) statt, in dem die BAGFW vertreten ist. Das Projekt ist nicht im Qualitätsausschuss Pflege, sondern ausschließlich beim GKV sowie beim BMG angesiedelt. Da die Umsetzung der Ergebnisse aus dem ursprünglichen Projekt nach § 113c SGB XI einer längerfristigen Strategie bedarf, soll eine modellhafte Erprobung weitere Erkenntnisse u.a. zu Fragen der Organisationsentwicklung bringen. Konkret geht es um die Erprobung des Algorithmus 1.0 (dem eigentlichen Berechnungstool, mit dem gem. der Auslastung nach Pflegegraden bedarfsgerecht ein Personalmix errechnet wird) und eine kompetenzorientierte Aufgabenverteilung; Konzepte für die begleitende Organisations- und Personalentwicklung sowie Digitalisierung und Technikeinsatz in der Fläche sollen geschaffen und Effizienzreserven im Allgemeinen sollen berücksichtigt werden. Der Start des Projekts ist für Mitte 2022 avisiert, mit einer Laufzeit von 2 bis 2,5 Jahren, Zwischenergebnisse sollen der Praxis unverzüglich zur Verfügung gestellt werden. Der GKV hatte die Leistungsbeschreibung zur Vergabe des Projekts mittlerweile veröffentlicht. Alle Unterlagen zum Vergabeverfahren waren auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes zu finden: www.gkv-spitzenverband.de/gkv_spitzenve ... bungen.jsp oder direkt unter www.subreport-elvis.de  

Fazit:

Auf vollstationäre Pflegeeinrichtungen kommt ab spätestens Mitte 2023 ein größerer Organisationsentwicklungsprozess zu, damit der avisierte neue Personalmix umgesetzt werden kann. Dazu stehen voraussichtlich ab Mitte des Jahres 2023 erste Konzepte zur Implementierung aus der modellhaften Einführung (§ 8 Abs. 3b SGB XI) zur Verfügung. Bereits jetzt kann auf Grundlage der Interventionskataloge aus dem Projekt „PeBeM“ mit der vorhandenen Personalausstattung “Aufgabenverteilung” zwischen Fach- und Hilfskräften (im Sinne des neuen Personalmix) “geübt” werden. Die Kataloge liegen allerdings in einer Form vor, die im Augenblick nicht gut handhabbar sind. Der Paritätische setzt sich dafür ein, dass sie besser nutzbar gemacht werden können.

In der aktuellen Phase sind für die betroffenen Einrichtungen die Rahmenbedingungen ohnehin schwierig. Themen wie Corona, Impfpflicht, Tariforientierung usw. verunsichern und schränken die Versorgungs- und Leistungsfähigkeit ein. Die derzeit gesetzlich unklare Zielsetzung des § 113c SGB XI und die damit verbundenen Fragen und Unsicherheiten tragen insoweit noch nicht zu dringend benötigter Sicherheit und Planbarkeit bei.

Hier ist zu berücksichtigen, dass ein Personalaufbauprogramm in Zeiten, in denen Personal schwierig zu rekrutieren ist, nicht aus dem Stand heraus überzeugt. Daher ist ein langfristiger und gesetzlich abgesicherter Plan von 10 bis 15 Jahren erforderlich, der die Maßnahmen in realistische und handhabbare Bahnen lenkt, der überzeugt und somit letztlich breite Unterstützung in den Einrichtungen findet. Insbesondere sind umgehend Anstrengungen zu unternehmen, dass alle Landesregierungen ein Hauptaugenmerk auf die Schaffung von Schulplätzen legen. Das Programm steht und fällt ganz entscheidend damit, ob es gelingt, in den kommenden 10 Jahren 100.000 bis 120.000 Pflegehilfskräfte auszubilden und dem Pflegebereich zur Verfügung zu stellen.

Quelle: Mitteilung vom 05.04.2022
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband e. V.
Oranienburger Str. 13-14
D-10178 Berlin
info(at)paritaet.org
https://www.der-paritaetische.de/alle-m ... der-bagfw/



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Der Personalmehrbedarf in den stationären Pflegeeinrichtungen ist erheblich - dies verdeutlicht eine Studie von Prof. Heinz Rothgang - Das Personalbemessungssystem für die Pflegeeinrichtungen muss endlich auskömmlich gestaltet werden! - Soweit beabsichtigt ist, die Personalbemessung allein auf der Grundlage dieses Gutachtens neu zu gestalten, wird uns der Pflegenotstand in den Heimen mit seinen vielfältigen Mängel erhalten bleiben. Wir brauchen mehr Pflegefachkräfte; zumindest muss die Pflegefachkraftquote von 50% erhalten bleiben. Völlig unausgebildetes Personal zu beschäftigen, ist ein Irrweg! Siehe u.a. auch unter > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 71#p112471

Siehe § 113c SGB XI Personalbemessung in vollstationären Pflegeeinrichtungen > https://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbxi/113c.html
Interview zur Umsetzung von § 113 c SGB XI/PeBeM - Wie sich Einrichtungen auf PeBeM vorbereiten sollten. > https://www.michael-wipp.de/personalbemessung-pebem/#


WernerSchell
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Aufhebung der Fachkraftquote in Bremen erfordert verbindliche Regelung zum Einsatz von Pflegeassistenzpersonal

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Nordwest e.V.


Aufhebung der Fachkraftquote in Bremen erfordert verbindliche Regelung zum Einsatz von Pflegeassistenzpersonal

Bremen gehört zu den wenigen Bundesländern, die im Rahmen der Personalverordnung neben einer Fachkraftquote auch die Präsenz von Pflegefachpersonen regelt. Durch die Einführung eines Personalbemessungssystems soll in Zukunft nicht mehr eine grundsätzlich einzuhaltende Fachkraftquote, sondern eine an den individuellen Versorgungsbedarf angepasste Pflegefachkraftquote definiert werden. Das sieht eine Novellierung des Bremischen Wohn- und Betreuungsgesetzes (BremWoBeG) vor. Der DBfK Nordwest hat dazu Stellung genommen.

„Eine unserer unabdingbaren Forderungen in diesem Zusammenhang ist, dass für eine qualitativ hochwertige Versorgung auf den Einsatz von qualifiziertem Pflegeassistenzpersonal geachtet werden muss“, macht Swantje Seismann-Petersen deutlich, die stellvertretende Vorsitzende des DBfK Nordwest. „Wenn, wie jetzt in der Novellierung vorgesehen, die gesetzlich definierte Fachkraftquote aufgehoben wird, müssen Qualität und Quantität des Pflegeassistenzpersonal-Einsatzes verbindlich geregelt werden. Solange dies nicht der Fall ist, muss die Fachkraftquote von 50 % beibehalten werden.“

Ein weiterer nach Ansicht des DBfK kritikwürdiger Punkt betrifft die Planung und Gestaltung des Pflegeprozesses. Diese gehört zu den Vorbehaltsaufgaben von Pflegefachpersonen und beinhaltet per se eine angemessene, professionelle Beziehungsgestaltung sowie die Einbindung pflegebedürftiger Personen und deren Angehöriger. Die künftig geplante bloße Anhörung Pflegebedürftiger schließt sich demnach aus.
„Diese Form der Mitbestimmung ist zu schwach“, hakt Swantje Seismann-Petersen hier ein. „Sie beschneidet das Recht auf Selbstbestimmung Pflegebedürftiger. Aus pflegefachlicher Sicht kann die Hilfe-, Pflege- und Unterstützungsplanung nur im Einvernehmen mit der pflegebedürftigen Person erfolgen.“

Um Bremen zu einem attraktiven Arbeitsort für Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege zu machen, muss es ausreichend gut qualifiziertes Pflegeassistenzpersonal geben, an das pflegerische Aufgaben delegiert werden können. Daher plädiert der DBfK für eine zwingende Neuregelung der Personalverordnung im Zusammenhang mit der Gesetzesnovellierung.

Die Stellungnahme des DBfK Nordwest finden Sie unter https://www.dbfk.de/media/docs/regional ... mWoBeG.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 15.09.2022
Katharina von Croy M.A. | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Geschäftsstelle | Bödekerstr. 56 | D-30161 Hannover
Regionalvertretung Nord | Am Hochkamp 14 | D-23611 Bad Schwartau
Regionalvertretung West | Beethovenstraße 32 | D-45128 Essen
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WernerSchell
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Pflegepersonalbemessungsinstrument nach Paragraph 113 c des SGB XI

Beitrag von WernerSchell »

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Pflegepersonalbemessungsinstrument nach Paragraph 113 c des SGB XI

Der Bundesverband Pflegemanagement hat im Rahmen der Arbeitsgruppe zu SGB XI und SGB IX das Thema der Personalbedarfsplanung für die stationäre Langzeitpflege nach § 113 c des SGB XI diskutiert.

Die Vertreter*Innen des Pflegemanagements begrüßen ausdrücklich die Entwicklung zu einer flächendeckenden, qualitativen Personalbesetzung in der stationären Langzeitversorgung.

Gleichzeitig warnt der Bundesverband Pflegemanagement jedoch vor der Umsetzung eines derart umfassenden Instruments, ohne die zwingend erforderlichen Rahmenbedingungen zu definieren und deren Einhaltung sicherzustellen.

Ziele und Grenzen des Personalbemessungsverfahrens nach § 113 c SGB XI.

Ziel des Gesetzes ist es, die ungleichen Versorgungsstrukturen in der Bundesrepublik Deutschland durch einheitliche Maßstäbe und Qualitätskriterien zu egalisieren. Dabei gilt es, die professionelle Versorgung in der vollstationären Altenpflege flächendeckend zu sichern und die Stellenschlüssel in den einzelnen Regionen auf gleichhohem Niveau anzusiedeln.

In Anbetracht der dringenden Notwendigkeit solcher Anpassungen und Entwicklungen in Bezug auf die Personalbemessung stellt der Wechsel von der aktuellen Fachkraftquote auf ein vollkommen neues System - den Qualifikationsmix - die bestehenden Organisationsstrukturen vor enorme Herausforderungen.

Pflegefach- und Hilfskräfte arbeiten aktuell in der stationären Langzeitversorgung in gewachsenen Strukturen. Eine Umwandlung der Fachkraftquote in einen Qualifikationsmix bedeutet eine komplette Anpassung der Tätigkeits- und Verantwortungsprofile.
Als Berechnungsgrundlage den Case-Mix statt die den Care-Mix heranzuziehen, steht im Widerspruch zu dem enormen Anstieg pflegebedürftiger Menschen und dem Rückgang beruflich Pflegender. Hierdurch besteht das Risiko, dass Versorgungseinrichtungen sich aufgrund fehlenden Personals verkleinern müssen und somit Versorgungsplätze verloren gehen.
Die Übernahme von Vorbehaltsaufgaben durch Pflegefachkräfte bei gleichzeitiger Anleitung und Einbindung der Mitarbeitenden aus den Pflegehilfs- und Assistenzbereichen ist aufgrund der fehlenden Ausbildungsoffensive für das Qualifikationsniveau 3 und 4 derzeit nicht umsetzbar.
Die derzeitige IT-Ausstattung der EDV ist in den überwiegenden Fällen der Pflegeeinrichtungen nicht ausreichend, um den beschriebenen Anforderungen an Dokumentation, Einsatzplanung, Tätigkeitsverteilung usw. entsprechen zu können.
Auch die sozial-kommunikative Komponente ist auf dem Weg hin zum neuen Personalbemessungsverfahren eine für sich genommen enorme Herausforderung. Die pflegebedürftigen Menschen selbst, deren Angehörigen und die Mitglieder bestehender Teams müssen sich neu orientieren und finden. Es besteht die Gefahr, dass Teams aufgelöst werden müssen, um neu organisiert zu werden und pflegebedürftige Menschen sich durch Unruhe und fehlende Orientierung unsicher und schlecht versorgt fühlen.
Offene Fragen und Begrenzungen.

Die durch die Politik noch nicht beantworteten Fragen rund um die Etablierung des neuen Bemessungsinstruments zur pflegerischen Versorgung beeinflussen sowohl die Akzeptanz und als auch die Orientierungsfähigkeit aller Beteiligten.

Forderungen an die Politik.

Vor diesem Hintergrund fordert der Bundesverband Pflegemanagement:

Die Veröffentlichung der Kennzahlen zur Personalaufbaustufe 2 und 3.
Die Umsetzung der Stufe 2 darf auf keinen Fall dazu führen, dass die aktuellen Personalschlüssel einzelner Bundesländer unterschritten werden und damit paradoxerweise Personalabbau droht. Dies betrifft z.B. Baden-Württemberg, mit seinen aktuell hohen Pflegeschlüsseln.
Die gemeinsame Erarbeitung einer Übergangsregelung mit Vertretenden des Pflegemanagements.
Die Entwicklung von Rahmenplänen zur Ausbildung des Qualifikationsniveaus 2 und 3.
Die Veröffentlichung der angekündigten Bundesempfehlung.
Eine Vereinheitlichung der Pflegehelferausbildung auf bundesebene, die eine Anschlussfähigkeit an die generalistische Pflegeausbildung sicherstellt.
Refinanzierung der Pflegehelferausbildung analog zum Ausbildungsfond der Generalistik.
Anerkennung der einjährigen Pflege-Ausbildung als qualifizierte Ausbildung im AufenthG, damit nicht EU-Bürger mit dieser Qualifikation in den Einrichtungen eingesetzt werden können.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.11.2022
Sabrina Roßius
Geschäftsführerin
Bundesverband Pflegemanagement e.V.
Mitgliedsverband Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Tel. +49 (0)30 44 03 76 93
Fax +49 (0)30 44 03 76 96
sabrina.rossius@bv-pflegemanagement.de
www.bv-pflegemanagement.de
www.nachwuchs-pflegemanagement.de
https://www.facebook.com/bvpflegemanagement



11 23 Stellungnahme Personalbemessungsinstrument § 113 - 2022_11_23 Stellungnahme Personalbemessungsinstrument § 113 .pdf (102,2 kB) >>> https://www.bv-pflegemanagement.de/meld ... 113%20.pdf

+++
Anmerkung:
Prof. Rothgang hat ein Gutachten zur Stellensituation vorgelegt, das richtigerweise einen zusätzlichen Stellenbedarf von etwa 36% ausweist. Allerdings soll die Mehrzahl der Stellen auf Hilfskräfte entfallen. Wenn dies so oder so ähnlich umgesetzt wird, sind die Pflegeeinrichtungen endgültig nur noch Verwahranstalten, ohne jeglichen Anspruch auf fachliche Versorgung der pflegebedürftigen Menschen. Schon jetzt liegt hinsichtlich der Qualität des Personals vieles im Argen. Es werden aktuell schon Personen für eine Ausbildung zum Pflegeassistenten eingeworben, die weder einen Schulabschluss besitzen noch über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen. Hinzu kommt, dass sie meistens aus einem anderen Kulturkreis stammen. Eine Zumutung für die alten pflegebedürftigen Menschen, überwiegend mit einer Demenzerkrankung. - Frau Moll, die Pflegebeauftragte, mit der ich schon per E-Mail einen kurzen Austausch hatte, scheint mir mit ihren Vorschlägen auch nicht wirklich hilfreich zu wirken. Soweit sie das Rothgang-Gutachten unterstützt, liegt sie völlig daneben. - Werner Schell
WernerSchell
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Verfahren zur Personalbemessung in Heimen startet den Praxistest

Beitrag von WernerSchell »

Deutsche Ärzte Zeitung vom 29.11.2022:
Langzeitpflege
Verfahren zur Personalbemessung in Heimen startet den Praxistest

Wie viel Personal braucht es für gute Pflege? Das soll ein an der Uni Bremen entwickeltes Verfahren klären. Vorgesehen ist ein Mix aus Profis und Hilfskräften – jetzt wird das Projekt in die Praxis überführt.
Berlin. Was zeichnet ein gutes Alten- und Pflegeheim aus? Wie viele Fachkräfte und Assistenzkräfte braucht es im Verhältnis zur Zahl der Bewohner und deren Pflegegrad, um fachgerechte Pflege sicherzustellen? Und wie sieht eine moderne Arbeitsteilung zwischen Profis und Hilfskräften in Heimen aus?
Diese Fragen sind Gegenstand eines neuen Verfahrens zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Veranlasst wurde das Verfahren vom GKV-Spitzenverband, entwickelt worden ist es von Forschern der Universität Bremen unter Federführung des Gesundheitsökonomen Professor Heinz Rothgang. Der Auftrag dazu entstammt dem Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz, das Anfang 2021 in Kraft getreten ist.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Politik/Mo ... 20[rundate]
WernerSchell
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Personalbemessung (PeBeM) in der stationären Langzeitpflege

Beitrag von WernerSchell »

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Bundesverband Pflegemanagement begrüßt neue Personalbemessung (PeBeM) in der stationären Langzeitpflege und fordert einheitliches Vorgehen.

Berlin, 23. Mai 2023. Der Bundesverband Pflegemanagement begrüßt die neue Personalbemessung nach §113c SGB XI in der stationären Langzeitpflege sowie die damit angestrebte Vereinheitlichung der Personalschlüssel zwischen den Bundesländern.Die Verbesserung der Personalsituation in den Pflegeeinrichtungen und die Realisierung eines professionellen, an den individuellen Bedarfen der Bewohner orientierten,
zielgerichteten und kompetenzorientierten Personaleinsatzes ist ein wichtiger Schritt, der auch vom Bundesverband Pflegemanagement seit langem gefordert wird. Aufgrund der erst mit acht Monaten Verspätung durch den GKV vorgelegten gemeinsamen Empfehlungen nach § 113c Absatz 4 SGB XI zum Inhalt der Rahmenverträge nach § 75 Absatz 1 SGB XI, gestaltet sich die Umsetzung des PeBeM jedoch schwieriger als erhofft. Aktuell werden die leistungs- und ordnungsrechtlichen Regelungen auf Länderebene verhandelt, bzw. abgestimmt. Es besteht die Gefahr, dass es erneut zu einem
Flickenteppich mit unterschiedlichen Vorgaben kommt. Der Bundeverband Pflegemanagement spricht sich hier klar für eine Vereinheitlichung der Regelungen aus und appelliert an die Partner der Selbstverwaltungen in den Bundesländern und an die Landesministerien, ein einheitliches Vorgehen abzustimmen.
Die Einrichtungen brauchen vor allem Klarheit über die Fianzierung des geplanten Personalaufwuches, dieser kann nicht ausschließlich zu Lasten der Pflegebedürftigen in den Pflegeeinrichtungen gehen. Eine Fortführung der Finanzierung der sogenannten Spahn-Stellen (13.000 Fachkräfte/ 20.000 Hilfskräfte) über den 01.07.2023 hinaus, muss nun schnellstmöglich auf den Weg gebracht werden, wie dies auch am 12.Mai vom Bundesrat gefordert wurde. Der Bundesverband Pflegemanagement unterstützt diese Forderung ausdrücklich. Auch bei Neuabschluss von Pflegesatzvereinbarungen nach dem 01.07. muss es möglich sein, bisheriges Mehrpersonal über die Kostenträger vollständig refinanziert zu bekommen.
„Die Einrichtungen sind jetzt aufgefordert, sich mit dem PeBeM konkret auseinander zu setzen, auch wenn die Regelungen auf Landesebene noch nicht vorliegen. Sie stehen vor grundlegenden Organisationsentwicklungsprozessen. Es gilt Rollen, Aufgaben und Abläufe in den Einrichtungen zu beleuchtenn und neu zu definieren,“ resümiert Sarah Lukuc, Vorsitzende des Bundesverbands Pflegemanagement.
Der Bundeverband Pflegemanagement erarbeitet aktuell in einer Arbeitsgruppe einen Leitfaden,um seine Mitglieder bei dieser Herausforderung und Chance zu unterstützen.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.05.2023
Pressekontakt:
Bundesverband Pflegemanagement e.V.
Sabrina Roßius
Geschäftsführerin
Tel. 030 44 03 76 93
sabrina.rossius@bv-pflegemanagement.de
www.bv-pflegemanagement.de
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Abschaffung der Fachkraftquote verstärkt den Pflegenotstand

Beitrag von WernerSchell »

Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe | DBfK Nordost e.V.


Ohne Fachkräfte keine Pflege
Die Abschaffung der Fachkraftquote verstärkt den Pflegenotstand



Der Berufsverband für Pflegeberufe, DBfK Nordost e.V., kritisiert die Abschaffung der Fachkraftquote ohne alternatives Personalbemessungsinstrument in den Pflegeheimen in MecklenburgVorpommern.

Zum 1. Juli 2023 wurde die Fachkraftquote in Mecklenburg-Vorpommern ersatzlos gestrichen. Durch die Quote wurde in Pflegeheimen ein Personalschlüssel gewährleistet, der sicherstellen sollte, dass genügend gut ausgebildete Pflegefachpersonen für die pflegebedürftigen Menschen sorgen. Prof. Dr. Anja Katharina Peters, wohnhaft in Neubrandenburg, ist Mitglied im Vorstand des DBfK Nordost. Sie sagt dazu: „Das Signal der Landesregierung geht in die falsche Richtung. Wir brauchen nicht weniger, sondern mehr gut ausgebildete Pflegefachpersonen in der Langzeitpflege. Die Menschen kommen immer später ins Pflegeheim und haben dann oft mehrere Erkrankungen und einen hochkomplexen Pflegebedarf. Diese Menschen fast ausschließlich von Pflegehelfer:innen und angelernten Hilfskräften versorgen zu lassen, ist schlichtweg gefährlich. Es überfordert diese Kolleg:innen außerdem und treibt sie wieder raus aus der Pflege. Dass der Landtag anscheinend davon ausgeht, dass körperbezogene Pflegehandlungen größtenteils mal eben delegiert werden können, zeigt, dass man auf politischer Ebene Pflege als professionelle Disziplin immer noch nicht verstanden hat.“

Heike Prestin, Geschäftsführerin des DBfK Nordost, ergänzt: „Der Landtag M-V hat das Pferd von hinten aufgezäumt. Man kann die starre Fachkraftquote abschaffen, weil sie oft nicht die Bedarfe in den Pflegeheimen abbildet. Viele Tätigkeiten in der Langzeitpflege können auch von Hilfskräften ausgeführt werden. Aber man muss dann die Pflegehilfskräfte entsprechend gut ausbilden und in ausreichender Anzahl einstellen und vor allem sicherstellen, dass ausreichend Pflegefachpersonen zur Anleitung und Absicherung vorhanden sein. Auf die hochqualifizierten Pflegefachpersonen darf man trotzdem nicht verzichten, hier kommt es auf die richtige Mischung an. Die muss definiert werden, bevor die Fachkraftquote abgeschafft wird. Wenn das nicht gesetzlich vorgegeben wird werden die Einrichtungen es nicht machen und die Pflegekassen nicht bezahlen. Dieser Kreislauf ist fatal für die Pflege in Mecklenburg-Vorpommern.“

Quelle: Pressemitteilung vom 02.07.2023
Heike Prestin
Geschäftsführung | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe Nordost e.V.
Berlin / Brandenburg / Mecklenburg - Vorpommern
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