Die neue Bundesregierung ("Ampel") kann ihre Arbeit aufnehmen und die vereinbarten Reformen in Gang bringen ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Fokus auf Prävention und Rehabilitation und damit auf die Profession Pflege setzen

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (13. November 2023, Nr. 47/2023)


9. Berliner Pflegekonferenz
Fokus auf Prävention und Rehabilitation und damit auf die Profession Pflege setzen


Auf der 9. Berliner Pflegekonferenz mahnte Annemarie Fajardo, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), „zur Bewältigung des Fachkräftemangels in der Pflege müssen wir Quantensprünge hinlegen. Stattdessen bewegen wir uns im Zentimeterbereich.

Um den Fachkräftemangel in der Pflege zu bewältigen, brauchen wir eine eigene Selbstverwaltungsstruktur für den Berufsstand Pflege mit einer Berufsordnung. Dies wird bereits seit 30 Jahren in Deutschland diskutiert und ist daher keine neue Erkenntnis. Neu ist jedoch das seit 2020 geltende Pflegeberufegesetz, das unter anderem die Definition von Vorbehaltsaufgaben beinhaltet. Dadurch kann der Berufsstand eine Eigenständigkeit entwickeln, die unabhängig von Ärzten ist. Die Übernahme von Vorbehaltsaufgaben bedeutet eine Emanzipation des Berufsstandes und ermöglicht den Zugang zu Bereichen, die zuvor nicht rechtlich oder unter dem Arztvorbehalt definiert waren.“

Die Pflege muss den gesamten Bereich der Heilberuflichkeit umfassen, einschließlich Prävention, Kuration, Rehabilitation, Palliation und sozialpflegerischer Intervention. Fajardo fordert, den Fokus neben der Akutversorgung verstärkt auf Prävention und Rehabilitation zu legen. „Das reduziert den pflegerischen Aufwand im Bereich der Kuration und sichert die Versorgung im Bereich Gesundheitsfürsorge. Das vorhandene Geld muss so verteilt werden, dass wir in Richtung Prävention und Rehabilitation gehen und damit Tätigkeiten aus dem Bereich der beruflichen Pflege abbilden und finanzieren können.“

Um dies zu erreichen, muss auch die Systematik des Gesundheitssystems betrachtet und infrage gestellt werden. Die veralteten Strukturen aus dem vorletzten Jahrhundert passen nicht mehr zur heutigen Demografie und den fachlichen Versorgungserfordernissen der Menschen.

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Ansprechpartner*in:
Annemarie Fajardo
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Profession Pflege muss im Mittelpunkt der Digitalisierung stehen

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (15. November 2023, Nr. 48/2023)


Entwurf Digital-Gesetz
Profession Pflege muss im Mittelpunkt der Digitalisierung stehen


Zur Anhörung des Entwurfs eines Gesetzes zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen (Digital-Gesetz DigiG) im Gesundheitsausschuss (15.11.2023) äußert sich Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), wie folgt:

„Die Profession Pflege und ihre Leistungen müssen stärker in den Mittelpunkt der Digitalisierung stehen. Dabei müssen Lösungen gefunden werden, die die Arbeit erleichtern, die Versorgungssicherheit gewährleisten und die Bürokratie reduzieren.

Der vorliegende Entwurf des Digital-Gesetzes ist ein guter erster Schritt. Allerdings müssen wir die täglichen Abläufe in der Pflege stärker berücksichtigen. Eine digitale Vernetzung und umfassende Interoperabilität spielen dabei eine entscheidende Rolle.

Besonders im ambulanten Pflegesektor ist es wichtig, dass die Pflege in die digitale Versorgung eingebunden wird. Dafür müssen verbindliche und zeitnahe Schnittstellen mit allen Beteiligten, einschließlich der Kostenträger, eingerichtet werden. Die noch überwiegend analogen Rahmenbedingungen wie Gesetze, Richtlinien, Verordnungen und Verträge müssen zeitnah an digitale Anwendungen, Strukturen und Prozesse angepasst werden.

Auch Pflegefachpersonen müssen die Möglichkeit haben, Videosprechstunden durchzuführen. Dadurch können beispielsweise Beratungen, Begutachtungen oder Nachsorgegespräche ebenso aus der Ferne stattfinden. Das ist besonders in ländlichen Gebieten von großem Vorteil und ermöglicht sektorenübergreifende Versorgungsprozesse.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Einbeziehung pflegefachlicher Aspekte in die elektronische Patientenakte (ePA). Alle relevanten pflegerischen Informationen sollten in der ePA auch durch die Profession Pflege erfasst und ausgelesen werden können. Dadurch wird eine umfassende und personenzentrierte Versorgung sichergestellt. Ein besserer Zugriff auf alle relevanten Daten kann wesentlich zur Qualitätssteigerung beitragen.

Der Ausbau digitaler Prozesse und Strukturen kann Pflegefachpersonen bei administrativen Tätigkeiten erheblich entlasten. Dadurch werden Kapazitäten für die direkte pflegerische Versorgung freigesetzt und der Informationsfluss verbessert.

Die Profession Pflege muss in die Gremien zur Umsetzung der Digitalisierung einbezogen werden, beispielsweise in das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die erfolgreiche Implementierung von digitalen Strukturen und Prozessen.

Das Digital-Gesetz bietet bei Einbezug pflegefachlicher Aspekte eine große Chance, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Versorgung effizienter zu gestalten. Die Bedürfnisse und Anforderungen der Pflegeprofession müssen dabei neben den technischen Aspekte bei dessen Umsetzung mit berücksichtigt werden.“

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Ansprechpartner*in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).

WernerSchell
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Zahl der Pflegebedürftigen steigt - Lange Wartelisten für Dormagener Altenheime

Beitrag von WernerSchell »

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet am 05.01.2024:

Zahl der Pflegebedürftigen steigt
Lange Wartelisten für Dormagener Altenheime

Dormagen · Die Lebenserwartung steigt, das Thema Pflege wird immer wichtiger. Auch in Dormagen ist das zu spüren, die Wartelisten in den Heimen werden immer länger. Wie die Altenheime damit umgehen und was helfen könnte.
... (weiter lesen unter) ... > https://rp-online.de/nrw/staedte/dormag ... 1704428676


Dazu wurde bei Facebook gepostet:

Die Probleme / Mängel im Pflegesystem bestehen seit vielen Jahren, und zwar mit zunehmender Tendenz. Darauf wurde in über 30 Neusser Pflegetreffs aufmerksam gemacht, gleichzeitig wurden hilfreiche Handlungsanforderungen aufgezeigt. Leider gab und gibt es keine Anzeichen dafür, dass die Politik angemessen auf die Notstandssituation reagiert. Fehlende Pflegefachkräfte führen mittlerweile dazu, dass Betten "stillgelegt" werden müssen. Nicht nur in Dormagen, sondern bundesweit, sind die Unzulänglichkeiten im Pflegesystem offensichtlich. Und die "Ampel" hat mit einem Pflegereförmchen reagiert, völlig unzureichend (> viewtopic.php?p=9292#p9292 ). Es liegt auf der Hand, dass grundlegende Verbesserungen bei der Unterstützung und Versorgung der alten / pflegebedürftigen Menschen erforderlich sind. Dazu wurde u.a. von hier ausgeführt:
"Pflegeversicherung - eine komplette Neuaufstellung ist wohl unvermeidlich" (> viewtopic.php?f=5&t=817 ).
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