Die neue Bundesregierung ("Ampel") kann ihre Arbeit aufnehmen und die vereinbarten Reformen in Gang bringen ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Pflegereform: Wichtige Versprechen bleiben uneingelöst

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Pflegereform: Wichtige Versprechen bleiben uneingelöst
Statement von Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege, zur geplanten Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat am 27. Februar 2023 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege vorgelegt. Thomas Moormann, Leiter Team Gesundheit und Pflege im vzbv, kommentiert:

„Mit dem Gesetz sollen Pflegebedürftige und ihre An- und Zugehörigen entlastet werden. Eine gute Absicht – der Entwurf bleibt aus Verbrauchersicht allerdings deutlich hinter dem Handlungsbedarf zurück. Verbraucherinnen und Verbraucher erhalten erneut keine spürbaren finanziellen Entlastungen, obwohl diese dringend benötigt werden. Eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung bleibt ebenfalls aus. Ohne nennenswerten Steuerzuschuss wird dies auch nicht gelingen. Wenn die Bundesregierung es weiterhin unterlässt, eine echte Finanzierungs- und Leistungsreform auf den Weg zu bringen, wird die Pflegeversicherung eine Dauerbaustelle bleiben.

Laut dem Gesetzentwurf soll das Pflegegeld ab Januar 2024 angehoben werden, das ist zunächst eine gute Nachricht. Allerdings kommt die Anhebung zu spät und fällt mit fünf Prozent deutlich zu gering aus. Hier gibt es klaren Bedarf für Anpassungen im geplanten Gesetz. Positiv sind die Stärkung der Betroffenenvertretung im Qualitätsausschuss Pflege und die Einführung eines gemeinsamen Jahresbetrags für die Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Auch das vorgeschlagene Informationsportal zu Pflege- und Betreuungsangeboten kann nützlich sein. Mehr Pflege- und Entlastungsangebote schafft das allerdings nicht; das strukturelle Problem bleibt ungelöst.

Mehrere Versprechen aus dem Koalitionsvertrag bleiben leider ganz aus: Die Lohnersatzleistung für pflegende Angehörige, dauerhafte Entlastungen für stationär Gepflegte oder eine rechtssichere Gestaltung der 24-Stunden-Pflege.“


>> Hier klicken und Stellungnahme direkt im pdf-Format herunterladen > https://newsletter.vzbv.de/d/d.pdf?o00e ... ifz7zhfi30

Quelle: Pressemitteilung vom 09.03.2023
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
Pressestelle
Rudi-Dutschke-Straße 17
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Tel.: (030) 25 800-525
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Gesetzesentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz – PUEG)

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Gesetzesentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz – PUEG)

Der Bundesverband Pflegemanagement hat die enttäuschende Veröffentlichung des Referentenentwurfs zum PUEG in einem Online-Meeting diskutiert. Teilgenommen an dem Austausch haben Pflegefachpersonen sowie Führungskräfte des mittleren und oberen Pflegemanagements des SGB XI und IX.

Im Mittelpunkt der Diskussion stand neben der fehlenden Größe und damit zu erwartenden Wirkung der angekündigten Reform erneut die nicht vorhandene Berücksichtigung der Expertise der Profession Pflege in den gesetzgebenden Gremien. Folgende Positionen und Forderungen an die Politik sind Ergebnis des Austausches.

Konsequenzen und Gefahren der angekündigten Maßnahmen

Die ohnehin mehr als angespannte Situation der beruflich Pflegenden wird sich durch die geplanten Maßnahmen nicht im erforderlichen Maß verbessern und damit zu einer weiteren Verschärfung des Personalnotstands sowie der wirtschaftlichen Situation der pflegebedürften Menschen führen.

Im Vordergrund steht die Sicherung der wirtschaftlichen Basis der Sozialen Pflegeversiche­rung (SPV). Dabei wird lediglich auf die bekannte Mechanik der Beitragssatzerhöhung unter Berücksichtigung der Vorgaben des BVG-Urteils vom 07.04.2022 zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwandes von Eltern zurückgegriffen. Die seit langem geforderte grundlegende Finanzierungsreform bleibt jedoch erneut aus.
Die ab 01.01.2024 geplante Anhebung des Leistungszuschlages für Menschen, die in statio­nären Pflegeeinrichtungen versorgt werden, sowie die geplante Dynamisierung von Geld- und Sachleistungen werden durch das Tariftreuegesetz, die Anhebung des Mindestlohns und die seit 2022 enorm gestiegenen Sachkosten aufgezehrt. Da davon auszugehen ist, dass sich die Preissteigerung 2023 fortsetzt, wird es auch in der Folge zu keiner effektiven Entlastung der Betroffenen kommen. Bestenfalls kann der Anstieg moderat und vorübergehend abgemildert werden.
Als weitere Maßnahmen zur Schließung der Finanzlücke in der SPV ist vorgesehen, die jährli­che Zuführung an den Pflegevorsorgefonds auf 2024 zu verschieben. Dadurch entstehen ob­zwar im Jahr 2023 Minderausgaben von 1,7 Milliarden Euro, gleichzeitig jedoch Mehrausga­ben in gleicher Höhe im Jahr 2024.
Die Rückzahlung des in 2022 vom Bund gewährten Darlehens in Höhe von einer Milliarde Euro soll mit dem PUEG von Ende 2023 auf 2028 verschoben werden. Was zwar kurz- bis mittelfristig für Entspannung sorgt, am Ende allerdings einer Verlagerung der Problematik in eine ungewisse Zukunft entspricht.
Zur Kompensation zukünftiger Liquiditätsbedarfe soll die Bundesregierung ermächtigt werden, den allgemeinen Beitragssatz im Wege einer Rechtsverordnung anzuheben. Diese Verord­nungsermächtigung sowie die Nichteinhaltung von Vereinbarungen des Koalitionsvertrags zur Erhöhung des Einsatzes von Steuermitteln lassen befürchten, dass demokratische Entschei­dungsprozesse umgangen werden und der Bund sich seiner Finanzverantwortung entziehen will.
Über die SPV sollen jährlich 50 Millionen Euro für ein Förderbudget der Länder und Kommu­nen bereitgestellt werden, um innovative Modellvorhaben für neue Pflegestrukturen vor Ort zu realisieren. Voraussetzung ist, dass die Länder bzw. Kommunen sich hälftig an den Kosten beteiligen. Vom Grundsatz gut gedacht, doch derzeit erscheint die Finanzierung unmöglich, ohne in der aktuellen Versorgung Abstriche zu machen.
Das Thema Übernahme der Behandlungspflege in den stationären Einrichtungen ist ein weite­res Mal nicht berücksichtigt worden. Seit Einführung der Pflegeversicherung erbringen die Pflegeheime Leistungen der Behandlungspflege, ohne dass diese vergütet werden.
Bei der Digitalisierung in der Langzeitpflege hat sich in den vergangenen Jahren einiges bewegt und viele Einrichtungen sind auf einem guten Weg. Dass die Förderprogramme fort­geführt werden sollen, ist zu begrüßen. So sollen ambulante und stationäre Pflegeeinrichtun­gen verpflichtet werden, sich der Telematikinfrastruktur anzuschließen. Zudem soll ein Online­portal aufgesetzt werden, das tages- oder wochenaktuelle Informationen über freie Kapazitä­ten der ambulanten und stationären Pflege angezeigt.
Auch die Schaffung einer Referent*Innenstelle im Qualitätsausschuss Pflege nach § 118 SGB XI ist zu begrüßen.
Ebenso die öffentlichen Sitzungen des QA (§113b, 3a) sind im Sinne von mehr Transparenz im System ein Schritt in die richtige Richtung.
Das Programm zur Förderung von guten Arbeitsbedingungen in der Pflege soll über 2024 hin­aus bis 2030 verlängert werden. Für dieses Programm stellt die SPV pro Jahr 100 Millionen Euro zur Verfügung.

Forderungen des Pflegemanagement

Der Bundesverband Pflegemanagement sowie alle Beteiligten der Diskussion fordern daher:
Eine grundlegende Reform des Finanzierungsmodells, das nicht nur auf den Schultern der Beitragszahlenden lastet.
Eine Ergänzung des Entwurfs um die Übernahme der Behandlungspflege in den stationären Einrichtungen.
Der Bund muss die Finanzierungsverantwortung übernehmen und darf durch Verord­nungsermächtigungen nicht den Eindruck von Willkür vermitteln.
Es ist geboten, einen stabilen und dynamisierten Steuerzuschuss in die SPV zu gewähren. Der Zuschuss könnte regelgebunden z. B. als Anteil der Leistungsausgaben ausgestaltet werden, der im Gleichtakt mit den SPV-Ausgaben steigt.
Zudem sollte die Private Pflegeversicherung (PPV) am Solidarausgleich der SPV beteiligt werden. Der Finanzausgleich könnte die SPV um bis zu zwei Milliarden Euro jährlich entlasten.
Die Mechanik des § 43c könnte für die ambulanten Sachleistungen herangezogen werden, so dass Pflegebedürftige sich mehr Leistungen einkaufen können und der ambulante Sektor gestärkt wird.
Dringend geboten ist eine Vereinfachung des Systems statt einer weiteren Zunahme von Komplexität und Intransparenz.
Wünschenswert ist ein Modellprojekt zur Heilkundeübertragung ins SGB XI.
Ergänzung um das Thema einer einheitlichen Pflegehelferausbildung (QN 3) sowie deren gesetzlich gesicherten Finanzierung.

Stellungnahme PUEG 14032023 > https://www.bv-pflegemanagement.de/meld ... 032023.pdf
Stellungnahme PUEG 14032023.pdf (171,5 kB) > https://www.bv-pflegemanagement.de/meld ... e_PUEG.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 14.03.2023 > https://www.bv-pflegemanagement.de/meld ... s/732.html
Sabrina Roßius
Geschäftsführerin
Bundesverband Pflegemanagement e.V.
Mitgliedsverband Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Tel. +49 (0)30 44 03 76 93
Fax +49 (0)30 44 03 76 96
sabrina.rossius@bv-pflegemanagement.de
www.bv-pflegemanagement.de
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Pflegeversicherung in der Krise: Aktuelle Reformpläne greifen zu kurz

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Die große Mehrheit der Deutschen erwartet deutlich größere Anstrengungen, um die Pflegeversicherung aus der Krise zu führen. Das geht aus einer Forsa-Befragung im Auftrag der DAK-Gesundheit hervor. Gemeinsam mit dem Deutschen Landkreistag und der Diakonie Deutschland fordert die drittgrößte deutsche Krankenkasse weitreichende Änderungen an dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf eines Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG). Näheres in der nachfolgenden Pressemitteilung.


Pflegeversicherung in der Krise: Aktuelle Reformpläne greifen zu kurz
• DAK-Gesundheit, Diakonie Deutschland und Deutscher Landkreistag präsentieren aktuelle Forsa-Befragung
• Drei Viertel der Befragten erwarten Stabilisierung der Pflegeversicherung aus Steuern
• 96 Prozent der Befragten wünschen sich mehr Unterstützung für pflegende Angehörige
• Große Mehrheit (85 Prozent) findet, die Pflegeversicherung sollte weiterhin alle wesentlichen Pflegekosten übernehmen


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Die große Mehrheit der Deutschen erwartet deutlich größere Anstrengungen, um die Pflegeversicherung aus der Krise zu führen. Das geht aus einer Forsa-Befragung im Auftrag der DAK-Gesundheit hervor. Gemeinsam mit dem Deutschen Landkreistag und der Diakonie Deutschland fordert die drittgrößte deutsche Krankenkasse weitreichende Änderungen an dem vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegten Entwurf eines Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG).

„Der Referentenentwurf sieht trotz massiver Kostensteigerungen für Pflegebedürftige und Heime keinen zusätzlichen Cent aus Bundesmitteln vor. Dabei steht die Pflegeversicherung an einem Scheideweg“, sagt DAK-Chef Andreas Storm. Die Menschen wünschen sich laut Forsa-Befragung eine faire Lastenverteilung, die Bundesregierung setzt dagegen einseitig auf Beitragserhöhungen. „Wenn Minister Lauterbach keine Steuermittel zur Stabilisierung der Pflegeversicherung einsetzt, ist die Pflegereform zum Scheitern verurteilt“, so Storm.

Auch der Deutsche Landkreistag verfolgt die Entwicklung mit Sorge. „Der Gesetzentwurf enthält lediglich lange überfällige Reparaturmaßnahmen“, sagt Dr. Irene Vorholz, Stellvertreterin des Hauptgeschäftsführers. „Diese sind zwar für sich genommen richtig, werden aber nur zu kurzzeitigen und punktuellen Entlastungen führen. Der große Wurf, den wir eigentlich brauchen, ist das nicht. Es bedarf einer grundlegenden Reform, um die Pflege zukunftsfest zu machen. Das betrifft sowohl die Finanzierung als auch das erforderliche Personal und die Unterstützung der häuslichen Pflege. Steuert die Politik nicht entschlossen gegen, haben wir in wenigen Jahren den Pflegenotstand.“

Die Diakonie Deutschland sieht erheblichen Verbesserungsbedarf am vorliegenden Gesetzesentwurf. Vor allem die Finanzierung steht auf einem brüchigen Fundament. Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland: „Die Ergebnisse der Forsa-Befragung müssen ernstgenommen und eine grundlegende Pflegereform auf den Weg gebracht werden. Die große Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich eine starke solidarische Pflegeversicherung, die die wesentlichen Pflegekosten übernimmt. Alle Leistungen der Pflegeversicherung müssen entsprechend der Kostensteigerungen der letzten Jahre angepasst werden. Es darf nicht zu einer noch stärkeren Entwertung der Pflegeleistungen kommen.“ Zur Finanzierung seien ergänzend Steuermittel einzusetzen, insbesondere zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen. „Dazu zählen die Ausbildungskosten in der Pflege und die Rentenbeiträge für pflegende Angehörige, die ihre Erwerbstätigkeit einschränken. Die Zeit drängt: Nötig ist eine grundlegende Pflegereform. Ansonsten steht die Langzeitpflege vor dem Kollaps“, so Loheide.

Die Pflegeversicherung in Deutschland befindet sich in einer großen Krise. Enorme Kostensteigerungen in der stationären wie in der ambulanten Pflege können immer weniger gedeckt werden, so dass die Belastungen der Pflegebedürftigen und der kommunalen Sozialhilfe weiter steigen. Zugleich nimmt die Finanzlücke in der Pflegeversicherung zu. Das führt zu einem weiteren Anstieg der Beiträge. Der GKV-Spitzenverband warnte bereits: „Aufgrund der offensichtlich innerhalb der Regierungskoalition bestehenden gegenläufigen Prioritätensetzungen entsteht eine Situation, in der ein ganzer Sozialversicherungszweig in Bezug auf die finanzielle Ausgestaltung zusehends nicht mehr angemessen seinem Auftrag zur Absicherung eines zentralen Lebensrisikos (...) nachkommen kann.“

Vor diesem Hintergrund hat Forsa im Auftrag der DAK-Gesundheit repräsentativ erfragt, wie die Deutschen die aktuelle Pflegepolitik und ihre eigene Absicherung für den Pflegefall beurteilen. Die Studie kommt zu eindeutigen Ergebnissen: Die Bürgerinnen und Bürger sehen kritisch auf die Pflegeversicherung in Deutschland. Knapp zwei Drittel (65 Prozent) der Befragten sind der Ansicht, dass die Pflegeversicherung im Allgemeinen eher (52 Prozent) oder sehr (13 Prozent) schlecht für den Pflegefall absichert.

Auch ihre persönliche Pflegevorsorge sehen sie mit Sorge: Eine Mehrheit von 54 Prozent der Befragten macht sich große oder sogar sehr große Sorgen für den Fall, dass sie selbst einmal pflegebedürftig werden. Besonders groß sind diese persönlichen Sorgen im Osten: Hier sind es fast zwei Drittel (64 Prozent).

Dass pflegende Angehörige finanziell stärker unterstützt werden, halten 96 Prozent der Befragten für wichtig oder sehr wichtig. Das sehen vor allem Frauen so, die in Deutschland wesentlich stärker in die Angehörigenpflege involviert sind als Männer. Die vorgesehene Erhöhung des Pflegegelds um fünf Prozent im Jahr 2024 finden die Befragten vor diesem Hintergrund nicht angemessen: Die große Mehrheit (79 Prozent) der Bürgerinnen und Bürger empfindet die Erhöhung als zu niedrig.

Die aktuellen Reformpläne für die Pflegeversicherung gehen an den Realitäten vorbei, kritisiert vor diesem Hintergrund der DAK-Vorstandschef Storm. „Das zeigt die große Kritik in allen Altersgruppen. Wenn Minister Lauterbach keine Steuermittel zur Stabilisierung der Pflegeversicherung einsetzt, ist diese Pflegereform von vornhinein zum Scheitern verurteilt“, so Storm. Er warnt: „Viele Menschen sind selbst pflegebedürftig oder pflegen ihre Angehörigen, sie sehen die Probleme jeden Tag. Und auch allen anderen ist mit Blick auf ihre eigene Pflegevorsorge bang“, so Storm. „Insbesondere bei der Erhöhung des Pflegegelds muss die Politik nachbessern. In nahezu allen anderen Bereichen kommt es angesichts der massiven Preissteigerungen aktuell zu Lohnerhöhungen. Aber das Pflegegeld, das seit 2017 nicht mehr angepasst worden ist, soll nur um fünf Prozent erhöht werden – und das erst 2024. Die pflegenden Angehörigen, Deutschlands größter Pflegedienst, finden das völlig unzureichend, können aber nichts dagegen unternehmen. Denn pflegende Angehörige können nicht für die Interessen der Pflegebedürftigen streiken.“

Die Diakonie Deutschland sieht in der erstmals seit 2017 vorgesehene Erhöhung des Pflegegeldes um fünf Prozent eine fehlende Wertschätzung der enormen Pflegeleistungen von Angehörigen. „Wenn wir weiterhin wollen, dass Angehörige in großem Maße Pflegeaufgaben übernehmen, ist eine deutliche Erhöhung des Pflegegeldes und die finanzielle Absicherung der Pflegenden erforderlich. Außerdem muss ein begleitendes und entlastendes Pflegesystem weiter ausgebaut werden“, stellt Loheide fest.

Ebenso deutlich zu wenig ist die in der Pflegereform (PUEG) vorgesehene geringfügige Erhöhung der Zuschüsse bei den Eigenanteilen in der stationären Pflege. Sie trägt nicht einmal der Preisentwicklung Rechnung. Eine sehr große Mehrheit (83 Prozent) der Befragten ist der Ansicht, dass Menschen, die ihr Leben lang Beiträge an die Pflegeversicherung gezahlt haben, nicht zu Sozialfällen werden sollen. Der Deutschen Landkreistag erinnert: „Die Pflegeversicherung war eingeführt worden, um die Sozialhilfeabhängigkeit vieler Pflegebedürftiger zu beenden. Mittlerweile bezieht wieder über ein Drittel der Heimbewohner Sozialhilfe. Die Kosten für die kommunale Sozialhilfe steigen von Jahr zu Jahr. Auch hier muss deutlich nachgelegt werden“, kritisiert Vorholz.

Bei den Beiträgen für die Pflegeversicherung sieht die Pflegereform (PUEG) zur Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum 1. Juli 2023 eine Entlastung für Versicherte vor, die mehrere Kinder haben. Dazu sollen die Beiträge für Kinderlose erheblich steigen. Eine Mehrheit von 54 Prozent der Befragten findet dagegen, dass die Entlastung der Familien aus Steuermitteln erfolgen sollte. Insbesondere Jüngere sehen das so.
Dabei setzt eine große Mehrheit weiterhin auf ein umlagefinanziertes Solidarsystem: Die Aussage „Jeder Mensch hat hier eine Eigenverantwortung und sollte durch private Zusatzversicherungen selbst für den Pflegefall vorsorgen“ lehnen 70 Prozent der Befragten ab. „Private Vorsorge kann einen Beitrag leisten, aber sie ist nicht der Schlüssel zur Lösung der Finanzierungsprobleme der Pflegeversicherung“, sagt DAK-Chef Storm.

Drei Viertel (75 Prozent) der Befragten sind vor diesem Hintergrund der Meinung, dass die zusätzlichen Kosten zukünftig (auch) durch Zuschüsse aus Steuern finanziert werden sollten. Die derzeit vorgesehene Lösung, wonach lediglich die Beiträge erhöht werden sollen, befürwortet nur ein Fünftel (22 Prozent), eine Reduzierung der Leistungen will nahezu niemand (4 Prozent). Diese deutliche Positionierung zeigt sich über alle Parteipräferenzen hinweg. 85 Prozent der Deutschen meinen, dass die gesetzliche Pflegeversicherung weiterhin alle wesentlichen Pflegekosten übernehmen sollte.

Im Rahmen der Untersuchung hat Forsa 1.004 Bürgerinnen und Bürger ab 18 Jahren online befragt. Die Erhebung wurde vom 10. bis 14. März 2023 durchgeführt.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.03.2023
DAK-Gesundheit - Pressestelle
Telefon: 040-2364 855 9411
E-Mail: presse@dak.de



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Pressemeldung
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Ergebnisbericht Forsa
Ergebnisbericht_Forsa_Zukunft der Pflegeversicherung.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... herung.pdf

Präsentation DAK-Gesundheit
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Präsentation Diakonie
Präsentation_Diakonie_Pflege_Forsa.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... _Forsa.pdf

Präsentation Deutscher-Landkreistag
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Deutscher Pflegerat mahnt vor Einsparungen auf dem Rücken der beruflich Pflegenden

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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (23. März 2023, Nr. 14/2023)


Holzklasse statt Goldstandard
Deutscher Pflegerat mahnt vor Einsparungen auf dem Rücken der beruflich Pflegenden


Die jüngste Forderung des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. nach einem „Abschied vom Goldstandard beim Personal“ in der Langzeitpflege kommentiert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Wir können uns von nichts verabschieden, was wir nicht haben. Davon zu sprechen, dass es aktuell einen Goldstandard beim Personal in der Langzeitpflege gebe, ist irreführend falsch. Das verkennt die nachhaltig schlechten Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Pflege. Holzklasse statt Goldstandard beim Pflegepersonal wäre die treffendere Bezeichnung. Diese Klasse sind wir gerne bereit zu verlassen.

Dazu benötigen wir gute Arbeitsbedingungen und gute Arbeitsabläufe sowie ein Klima in den Einrichtungen, das das Personal wertschätzend mitnimmt. All dies kann wesentlich durch jeden Arbeitgeber beeinflusst werden. Einsparungen zulasten der Versorgung der Pflegebedürftigen und auf dem Rücken der Profession Pflege sind dabei jedoch niemals ein gutes Mittel.

Geboten ist ein bedarfsnotwendiger Personalaufbau beim Pflegepersonal der Langzeitpflege. Zum 1. Juli 2023 akzeptiert der Gesetzgeber einen solchen von rund 40 Prozent in der stationären Langzeitpflege. Notwendig sind nach den Ergebnissen des Projektes zur Personalbemessung gemäß § 113c SGB XI (PeBeM) jedoch im deutschlandweiten Schnitt 3,5 Prozent mehr Pflegefachpersonen und 69 Prozent mehr Assistenzkräfte. Das muss vollumfänglich umgesetzt werden.

Erforderlich ist zudem ergänzend eine Organisationsreform in den Einrichtungen. So könnte laut der o.g. Studie die Fachkraftzeit für Fachkrafttätigkeiten mit einem anderen Personalmix mehr als verdoppelt werden. Dazu müssen die Rollen neu definiert werden. Notwendig ist eine kompetenzorientierte Pflege.

Gute Arbeitsbedingungen bedürfen vor allem auch leistungsgerechter Entgelte und Vergütungen, für die die Kassen und Sozialhilfeträger zuständig sind, wie auch eines gesetzlichen Rahmens, der vor finanzieller Überforderung der Pflegebedürftigen schützt. Gefragt sind daher auch der Bund und die Länder. Angepasst werden müssen das Leistungserbringungsrecht wie auch das Ordnungsrecht. Benötigt wird ein Goldstandard für gute Arbeitsbedingungen.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Notwendige Reformen in der Pflege jetzt angehen

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Notwendige Reformen in der Pflege jetzt angehen
BAGSO fordert bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf


Zum Tag der älteren Generation am 5. April 2023 ruft die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen die Bundesregierung dazu auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Reformen in der Pflege umzusetzen. So muss die bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf noch in dieser Legislaturperiode angegangen werden. Mehr als vier Millionen Menschen werden zu Hause gepflegt, die meisten ausschließlich von Angehörigen. Die Mehrzahl dieser pflegenden Angehörigen ist im Erwerbsalter. Die BAGSO fordert, dass sie einen Anspruch auf Pflegezeit und Pflegegeld erhalten, analog zu Elternzeit und Elterngeld.
„Es darf nicht sein, dass Angehörige mit der Doppelbelastung von Beruf und Pflege alleine gelassen werden oder gar aus dem Berufsleben ausscheiden müssen, um die häusliche Pflege leisten zu können“, sagte Dr. Regina Görner, BAGSO-Vorsitzende. „Es ist nicht nur im Interesse der pflegenden Angehörigen, sondern in Zeiten des Fachkräftemangels auch im Interesse der Arbeitgeber, hier Möglichkeiten der Vereinbarkeit zu schaffen.“
Die BAGSO kritisiert, dass der aktuelle Gesetzentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege keine Einführung einer Lohnersatzleistung bei pflegebedingten Auszeiten vorsieht, obwohl dies im Koalitionsvertrag vereinbart wurde. Bereits im August 2022 hat der Unabhängige Beirat für die Vereinbarkeit von Pflege und Beruf ein Konzept vorgelegt, wie Pflegezeit und Pflegegeld konkret ausgestaltet werden können. Der Beirat schlägt vor, dass pflegende Angehörige ihre Arbeitszeit für Pflegeaufgaben bis zu 36 Monate reduzieren können. In dieser Zeit sollen sie Anspruch auf eine einkommensabhängige Lohnersatzleistung haben, das sogenannte Familienpflegegeld. Die BAGSO vertritt gemeinsam mit Mitgliedsverbänden die Betroffenen im Beirat und hat die Vorschläge mit erarbeitet.

Über die BAGSO
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind mehr als 120 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.

Quelle: Pressemitteilung vom 04.04.2023
Pressekontakt
Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Noeggerathstr. 49
53111 Bonn
Tel.: 0228 24 99 93 - 12
E-Mail: stupp@bagso.de
www.bagso.de
twitter.com/bagso_de
facebook.com/bagso.de
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Deutscher Pflegerat fordert seine Beteiligung an der Personalbemessung ein

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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (20. April 2023, Nr. 17/2023)


Gesetze müssen für alle gleich gelten
Deutscher Pflegerat fordert seine Beteiligung an der Personalbemessung ein


Im § 137 l SGB V ist eindeutig geregelt, dass bei der Weiterentwicklung der Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus der Deutsche Pflegerat e.V. (DPR) zu beteiligen ist. Das hierzu erfolgte Ausschreibungsverfahren ist bereits beendet. Erarbeitet wurde u.a. eine Leistungsbeschreibung für die Weiterentwicklung der PPR 2.0. Eine Beteiligung des Deutschen Pflegerats hat es bis heute nicht gegeben.

Hierzu äußert sich Irene Maier, Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats:

„In Deutschland scheint an manchen Stellen ein mangelndes Bewusstsein für die Einhaltung von Gesetzen zu herrschen. Müssen die Vertragsparteien auf Bundesebene Gesetze nicht mehr beachten? Und duldet die Politik dies? Der bis zum heutigen Tag fehlende Einbezug des Deutschen Pflegerats bei der wissenschaftlichen Weiterentwicklung der Personalbemessung in der Pflege im Krankenhaus ist ein eklatantes Fehlverhalten.

Ohne die Mitwirkung der Verbände der beruflich Pflegenden wurde eine Leistungsbeschreibung für die Weiterentwicklung der PPR 2.0 erarbeitet, auf deren Basis nun gearbeitet werden soll. Wenn nicht bei der inhaltlichen Konzeption der Weiterentwicklung, an welcher Stelle sonst soll die Pflegeexpertise des Deutschen Pflegerats und seiner Mitgliedsverbände denn sinnvollerweise eingebracht werden? Das ist nicht tolerierbar und wieder einmal ein Paradebeispiel dafür, dass über die beruflich Pflegenden, aber nicht mit ihnen geredet und beschlossen wird.

Der Deutsche Pflegerat ist explizit im § 137 l Abs. 2 SGB V als zu beteiligende Institution genannt. Diese Beteiligung fordern wir umgehend ein. Anders kann es nicht zu einer Stärkung der beruflich Pflegenden und damit zu einer deutlichen Verbesserung der Patientenversorgung in den Kliniken kommen.“

Ansprechpartnerin:
Irene Maier
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
WernerSchell
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Pflegereform bringt wenig und belastet einseitig die Beitragszahlenden – nachbessern!

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Erste Lesung im Bundestag zum Pflegegesetz (PUEG)
Pflegereform bringt wenig und belastet einseitig die Beitragszahlenden – nachbessern!


Heute wurde der Entwurf des Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetzes (PUEG) in erster Lesung im Bundestag beraten. Dazu erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek):
(Berlin, 27.4.2023) „Jetzt sind die Parlamentarierinnen und Parlamentarier gefordert. Das im Bundeskabinett verabschiedete Pflegegesetz sollte im weiteren Verfahren nachgebessert werden, denn es enthält keine Perspektive für eine nachhaltige Reform der Pflege. So wird weder das Problem der wachsenden Eigenanteile in der stationären Pflege gelöst, noch wird die soziale Pflegeversicherung finanziell auf stabile Beine gestellt. Außer der Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Berücksichtigung der Zahl der Kinder bei der Beitragsbemessung bleibt von der einst angedachten Pflegereform nicht viel übrig. Die wenigen Reformansätze werden darüber hinaus lediglich durch steigende Beiträge finanziert und damit einseitig die Beitragszahlenden belastet. Die angekündigte Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen bleibt aus, ebenso wie die Übernahme der Investitionsfinanzierung durch die Länder. Besonders schade ist, dass die Bundesregierung schon vorab auf die eigentlich geplante Zusammenlegung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege verzichtet hat. Das wäre für die vielen Menschen, die zu Hause gepflegt werden, eine echte Verbesserung gewesen. Bleibt es bei diesem Gesetz, wird es im nächsten Jahr einen neuen Anlauf für eine nachhaltigere Pflegereform geben müssen.“

Aktuelle Fotos der vdek-Vorstandsvorsitzenden für die Berichterstattung finden Sie in unserem Bildarchiv.

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleistungsunternehmen aller sechs Ersatzkassen, die zusammen mehr als 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

- Techniker Krankenkasse (TK), Twitter: @TK_Presse
- BARMER, Twitter: @BARMER_Presse
- DAK-Gesundheit, Twitter: @DAKGesundheit
- KKH Kaufmännische Krankenkasse, Twitter: @KKH_Politik
- hkk – Handelskrankenkasse, Twitter: @hkk_Presse
- HEK – Hanseatische Krankenkasse, Twitter: @HEKonline

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) wurde am 20. Mai 1912 unter dem Namen „Verband kaufmännischer eingeschriebener Hilfskassen (Ersatzkassen)“ in Eisenach gegründet. Bis 2009 firmierte der Verband unter dem Namen „Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V.“ (VdAK).

In der vdek-Zentrale in Berlin sind mehr als 290 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt. In den einzelnen Bundesländern sorgen 15 Landesvertretungen mit insgesamt rund 380 sowie mehr als 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Pflegestützpunkten für die regionale Präsenz der Ersatzkassen.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.04.2023
Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Pressesprecherin, Abteilungsleiterin Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31 – 12 00
Fax: 0 30 / 2 69 31 - 29 15
Mobil: 01 73 / 25 13 13 3
michaela.gottfried@vdek.com
www.vdek.com
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Deutscher Pflegerat: Pokern um finanzgesteuerte Pflegereform ist würdelos

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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (27. April 2023, Nr. 19/2023)


Erste Lesung Pflegereform
Deutscher Pflegerat: Pokern um finanzgesteuerte Pflegereform ist würdelos


Anlässlich der Ersten Lesung des Gesetzentwurfes eines Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes im Deutschen Bundestag kommentiert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Das Finanzgezerre um die Pflegereform strapaziert die Nerven aller. Weder die Politik noch die Pflegebedürftigen und deren Angehörigen und erst recht nicht die beruflich Pflegenden und ihre Arbeitgeber profitieren wirklich von dieser abgespeckten Reform.

Politisch einseitig bestimmt und eher nicht darum gerungen wurde bislang um dieses mehrfach verkleinerte Anhängsel weiterer gesetzlicher Regelungen der Pflegeversicherung. Seine sanften Anpassungen gehen nicht weit genug. Das Finanzministerium gibt den finanziellen Rahmen vor. Es zählt nicht, was vor Ort mehr an Leistungen und Unterstützung dringend benötigt wird. Machtpolitisch ausgeblendet wird der finanzielle Druck, der auf den Pflegebedürftigen und Angehörigen lastet.

Die Zukunft der pflegerischen Versorgung und der Profession Pflege steht auf dem Spiel und damit auch der gesellschaftliche Zusammenhalt. Das aktuelle finanzielle Pokern um die Pflegereform ist angesichts der Probleme, die es gibt, würdelos. Pflege benötigt nicht nur die gesellschaftliche, sondern auch die höchste politische Deckung. Diese Hilfe des Bundeskanzlers ist jetzt geboten.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Pflegeversicherung braucht fairen Ausgleich durch höhere Steuerzuschüsse

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Pflegeversicherung braucht fairen Ausgleich durch höhere Steuerzuschüsse

(09.05.23) Der AOK-Bundesverband hat seine Forderung nach fairer Lastenverteilung in der Pflegeversicherung bekräftigt. "Wir brauchen dringend zusätzliche Steuermittel für die Pflegeversicherung, insbesondere zur Finanzierung der versicherungsfremden Leistungen", sagte Verbandschefin Dr. Carola Reimann im Vorfeld der Anhörung zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages am Mittwoch (10. Mai). Es sei ein Unding, dass etwa die Rentenbeiträge pflegender Angehöriger weiter allein über Beitragszahlenden finanziert werden sollen. Der aktuelle WIdOmonitor zeige, dass sich die Menschen solidarische Lösungen wünschten.

Das vollständige Statement:
https://aok-bv.de/positionen/statements ... 26361.html

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Quelle: Mitteilung vom 09.05.2023
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:mailto:mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok-bv.de
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Deutscher Pflegerat: Gesundheit und Pflege nicht wieder in die Zukunft verschieben

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (10. Mai 2023, Nr. 20/2023)


Anhörung im Gesundheitsausschuss
Deutscher Pflegerat: Gesundheit und Pflege nicht wieder in die Zukunft verschieben
Jetzt Lösungen angehen – bereits heute können nicht mehr alle Pflegebedürftigen in Deutschland versorgt werden


Anlässlich der Ausschussanhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages zum Gesetzentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und –entlastungsgesetz – PUEG) betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat ist erschüttert darüber, dass die notwendigen und längst ausstehenden Reformen politisch weiterhin nicht angepackt werden. Es droht der Zusammenbruch der Versorgungsstrukturen in Deutschland, da die Akteur*innen im erheblichen Maße nicht mehr ihren Auftrag sicherstellen können. Gleichzeitig macht die Politik trotz Pflegekrise einfach weiter wie bisher.

Weder die Pflegebedürftigen und deren Pflegepersonen und erst recht nicht die beruflich Pflegenden und ihre Arbeitgeber*innen profitieren nachhaltig von dem vorliegenden Gesetzesentwurf.

Der einseitige Blick auf die Finanzierbarkeit durch Anheben der Beiträge zur Pflegeversicherung und die geringen Anpassungen der Leistungen sind keine Lösungen, um den Herausforderungen in der Pflege entgegenzutreten. Die dringend erforderliche Neustrukturierung insbesondere der beruflichen Pflege wird in die Zukunft verschoben.

Der Gesetzentwurf bietet keine Lösungen dafür, wie das, was vor Ort mehr an Leistungen und Unterstützung dringend benötigt wird, auch geleistet werden kann. Politisch wird ausgeblendet, welcher finanzielle Druck auf den Pflegebedürftigen und den Pflegepersonen lastet.

Der Deutsche Pflegerat fordert die Politik auf, das finanzielle Pokern um die Pflegereform aufzugeben, um endlich tragfähige und zukunftsfähige Rahmenbedingungen zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu schaffen. Anderenfalls rast die pflegerische Versorgung in einem hochentwickelten Land wie Deutschland auf eine humanitäre Katastrophe zu.

Längst sind Bettenschließung im Krankenhaus, Insolvenzen von stationären Pflegeeinrichtungen und Einschränkungen von Kapazitäten in den ambulanten Pflegediensten im Alltag spürbar. Die grundgesetzlich garantierte unantastbare Würde der Menschen, die auf medizinische und pflegerische Hilfen angewiesen sind, kann nicht mehr sichergestellt werden. Gleichzeitig führen der Fachkräftemangel und die Unvereinbarkeit von Pflege und Beruf zu einem Teufelskreis, der zu einem verheerenden Schaden des gesellschaftlichen Zusammenhalts führt.

Eine schnelle und spürbare qualitative Verbesserung der pflegerischen Versorgung und deren Sicherung ist möglich, wenn jetzt endlich die Handlungsautonomien der beruflich Pflegenden gestärkt und die Bedingungen für Pflegepersonen verbessert werden.“

Die Stellungnahme des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR) zum Gesetzentwurf zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz- PUEG) liegt der Anlage bei.

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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