Die neue Bundesregierung ("Ampel") kann ihre Arbeit aufnehmen und die vereinbarten Reformen in Gang bringen ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Nachbesserungen an der Pflegereform gefordert

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Nachbesserungen an der Pflegereform gefordert
Gesundheit/Anhörung

Berlin: (hib/PK) Gesundheitsexperten empfehlen der Bundesregierung deutliche Nachbesserungen an der jüngsten Pflegereform. Kritisiert werden vor allem die als zu gering empfundene Anhebung des Pflegegeldes und der ambulanten Sachleistungen sowie die nicht regelhafte Dynamisierung dieser Leistungen. Die Experten mahnten auch eine grundlegende Systemreform an, um die Pflege nachhaltig finanzieren zu können. Die Sachverständigen äußerten sich in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu dem Gesetzentwurf (20/6544 > https://dserver.bundestag.de/btd/20/065/2006544.pdf) am Mittwoch sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Mit der Pflegereform sollen Pflegebedürftige entlastet und die Einnahmen der sozialen Pflegeversicherung stabilisiert werden. Der Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP sieht zum 1. Juli 2023 eine Anhebung des Pflegebeitrags um 0,35 Punkte auf 3,4 Prozent vor. Der Pflegebeitragssatz wird ebenfalls zum 1. Juli 2023 nach der Zahl der Kinder weiter ausdifferenziert.
Das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungen sollen zum 1. Januar 2024 um fünf Prozent angehoben werden. Gestaffelt angehoben werden mit Jahresbeginn 2024 auch die Zuschläge der Pflegekassen an die Pflegebedürftigen in vollstationären Pflegeeinrichtungen.
Die Interessenvertretung der pflegenden Angehörigen, „wir pflegen!“, beklagte, etliche wichtige Vorhaben seien nicht berücksichtigt worden, so etwa die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen über Steuern. Pflegebedürftige und Angehörige müssten bei Bedarf die Leistungen auch erhalten können, das sei jedoch nicht der Fall. Die pflegerische Infrastruktur weise gravierende Lücken auf. In der Folge würden gesetzliche Leistungsansprüche nicht in Anspruch genommen werden. Der Interessenverband forderte einen Rechtsanspruch auf Tagespflege.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft mahnte eine große Systemreform an. Schon heute müssten Familien große Abstriche in der Versorgung hinnehmen, weil die Kosten einer am Bedarf orientierten Versorgung explodierten. Nötig sei die sofortige Dynamisierung der Leistungen.
Nach Ansicht des Sozialverbandes Deutschland bleibt die Vorlage weit hinter den Notwendigkeiten zurück. Trotz der angespannten Situation in der Langzeitpflege beschränke sich der Entwurf auf kurzfristig wirkende Vorschläge. Grundlegende Lösungen zur langfristigen Stabilisierung der pflegerischen Versorgung würden vertagt. Mit der Streichung der ursprünglich geplanten Zusammenführung von Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag sei eine zentrale Entlastungsregelung entfallen. Diesen Punkt kritisierten in der Anhörung auch diverse weitere Sachverständige.
Der Deutsche Pflegerat (DPR) bemängelte, notwendige Reformen würden nicht angepackt. Damit drohe der Zusammenbruch der Versorgungsstrukturen, da die Akteure ihren Auftrag nicht sicherstellen könnten. Die Anhebung der Beiträge und die geringen Anpassungen der Leistungen seien keine langfristigen Lösungen, um den Herausforderungen in der pflegerischen Versorgung entgegenzutreten.
Die Sachverständige Carola Reimann hob die Stärkung der häuslichen Pflege als zentrale Aufgabe hervor. Mit dem Entwurf würden keine Initiativen ergriffen, mit denen Potenziale zum Erhalt und zur Förderung der Selbstständigkeit und Fähigkeiten der Pflegebedürftigen gestärkt werden könnten, um Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern, kritisierte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes. Sie betonte in der Anhörung: „Die Langzeitpflege ist eine der größten gesamtgesellschaftlichen Aufgaben, die wir haben.“
Der Arbeitgeberverband BDA stellte die Umsetzung der geplanten Beitragsdifferenzierung nach Kindern zum 1. Juli 2023 infrage. Die dazu nötige Erhebung der Daten sei aufwendig, das sei in dem vorgesehenen Zeitraum nicht zu bewältigen. Sinnvoll wäre überdies, für diesen Zweck eine zentrale, digitale Erfassungsstelle einzurichten.
https://www.bundestag.de/ausschuesse/a1 ... 284-945284

Quelle: Mitteilung vom 10.05.2023
Deutscher Bundestag
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Pflegereform als Gesetzentwurf der Bundesregierung

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Pflegereform als Gesetzentwurf der Bundesregierung
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Die von den Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP in den Bundestag eingebrachte Pflegereform liegt nun auch gleichlautend als Gesetzentwurf (20/6869 > https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006869.pdf) der Bunderegierung vor. Der Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) soll in der kommenden Woche abschließend beraten werden.

Quelle: Mitteilung vom 19.05.2023
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Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG - Heftige Kritik

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In den sozialen Medien gepostet:

Die von den Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP in den Bundestag eingebrachte Pflegereform liegt nun auch gleichlautend als Gesetzentwurf der Bunderegierung vor (> https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006869.pdf ). Der Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) soll in der kommenden Woche abschließend beraten werden.

An dem Gesetzentwurf gibt es umfängliche Kritik wichtiger Interessenverbände und Institutionen z.B. mit den nachfolgenden Aussagen (vollständige Texte im hiesigen Forum ab > viewtopic.php?p=8110#p8110 nachlesbar):

• „Pflegekassen stehen vor der Zahlungsunfähigkeit“: AWO warnt vor Kollaps der Pflege
• Pflegereform: Keine Entlastung für Pflegeeinrichtungen in Sicht
• Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz stärkt nicht die pflegerische Versorgung
• Pflegegesetz löst Zusagen nicht ein
• BAGSO kritisiert Pläne der Bundesregierung zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege
• Pflegereform greift zu kurz und belastet Beitragszahlende einseitig – Staat zieht sich aus der Verantwortung
• Pflegereform: Wichtige Versprechen bleiben uneingelöst
• Pflegeversicherung in der Krise: Aktuelle Reformpläne greifen zu kurz
• Holzklasse statt Goldstandard - Deutscher Pflegerat mahnt vor Einsparungen auf dem Rücken der beruflich Pflegenden
• BAGSO fordert bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
• Deutscher Pflegerat fordert seine Beteiligung an der Personalbemessung ein
• Pflegereform bringt wenig und belastet einseitig die Beitragszahlenden – nachbessern!
• Pokern um finanzgesteuerte Pflegereform ist würdelos
• Pflegeversicherung braucht fairen Ausgleich durch höhere Steuerzuschüsse
• Deutscher Pflegerat: Gesundheit und Pflege nicht wieder in die Zukunft verschieben - Jetzt Lösungen angehen – bereits heute können nicht mehr alle Pflegebedürftigen in Deutschland versorgt werden
• Nachbesserungen an der Pflegereform gefordert


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WernerSchell
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Zu wenig Geld und Personal - Wie sichern wir die Pflege?" - Der Presseclub diskutierte am 21.05.2023

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Zu wenig Geld und Personal - Wie sichern wir die Pflege?" - Der Presseclub diskutierte am 21.05.2023 … > https://www.youtube.com/watch?v=f6S3MVy_mx0


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Diejenigen, die in der politischen Verantwortung sind und längst gute Reformen hätten gestalten können, hören leider nicht wirklich zu. Nach über 25 Jahren intensiver Bemühungen um Verbesserungen in der Pflege, ambulant und stationär, bin ich über "die da oben" (einschließlich Kanzlerin a.D.) stinke sauer! Auch der jetzige Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach, der noch 2017 bei Pflege am Boden "große Töne" hinsichtlich der lösbaren Pflegenot spuckte (ich habe mich damals ihm gegenüber zu Wort gemeldet), wird mit seinem aktuellen Reförmchen nichts verbessern - im Gegenteil.
Die aktuell diskutierte Reform ist bereits im Ansatz falsch angedacht und daher in der jetzigen Form nicht akzeptabel. Mit einigen Korrekturen an bestehenden Gesetzes ist es nicht getan. Leider haben es der Gesundheitsminister und seine Gesetzestextschreiber die wirklichen Probleme im Pflegesystem nicht sehen wollen. Man hätte intensiver die Betroffenen, die pflegebedürftige Menschen, die pflegenden Angehörigen und die Pflegekräfte befragen müssen. Dann wäre deutlich geworden, welche Pflegemängel vordringlich abgestellt gehören. Auch von hier wurde über Jahrzehnte auf die umfängliche und zunehmende Pflegenot mit konstruktiven Korrekturvorschlägen aufmerksam gemacht. Leider hat man aber immer nur an "kleinen Schräubchen" gedreht und so die notwendigen grundlegenden Verbesserungen verdrängt. Angesichts der rapide zunehmenden Zahl pflegebedürftiger Menschen ist eine Pflegekatastrophe kaum noch zu vermeiden. Oder ist so schon da? Die Verschuldung von Bund, Ländern und Kommunen gibt zu zusätzlicher Sorge Anlass.
Leider ist das Interesse am Pflegesystem bei denjenigen, die noch nicht mit dem Thema befasst sind, eher bescheiden. Daher gibt es insoweit auch keinen ausreichenden Druck in Richtung der politisch Verantwortlichen. Und das wissen die Damen und Herrn Angeordnete in den Parlamenten. … Für wirklich bessere Pflegebedingungen klebt sich niemand fest. … …

Die von den Ampel-Fraktionen SPD, Grüne und FDP in den Bundestag eingebrachte Pflegereform liegt nun auch gleichlautend als Gesetzentwurf der Bunderegierung vor (> https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006869.pdf ). Der Entwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz - PUEG) soll in der kommenden Woche abschließend beraten werden.

An dem vorliegenden Gesetzentwurf gibt es umfängliche Kritik wichtiger Interessenverbände und Institutionen z.B. mit den nachfolgenden Aussagen (vollständige Texte im hiesigen Forum ab > viewtopic.php?p=8110#p8110 nachlesbar):

• „Pflegekassen stehen vor der Zahlungsunfähigkeit“: AWO warnt vor Kollaps der Pflege
• Pflegereform: Keine Entlastung für Pflegeeinrichtungen in Sicht
• Referentenentwurf zum Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz stärkt nicht die pflegerische Versorgung
• Pflegegesetz löst Zusagen nicht ein
• BAGSO kritisiert Pläne der Bundesregierung zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege
• Pflegereform greift zu kurz und belastet Beitragszahlende einseitig – Staat zieht sich aus der Verantwortung
• Pflegereform: Wichtige Versprechen bleiben uneingelöst
• Pflegeversicherung in der Krise: Aktuelle Reformpläne greifen zu kurz
• Holzklasse statt Goldstandard - Deutscher Pflegerat mahnt vor Einsparungen auf dem Rücken der beruflich Pflegenden
• BAGSO fordert bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf
• Deutscher Pflegerat fordert seine Beteiligung an der Personalbemessung ein
• Pflegereform bringt wenig und belastet einseitig die Beitragszahlenden – nachbessern!
• Pokern um finanzgesteuerte Pflegereform ist würdelos
• Pflegeversicherung braucht fairen Ausgleich durch höhere Steuerzuschüsse
• Deutscher Pflegerat: Gesundheit und Pflege nicht wieder in die Zukunft verschieben - Jetzt Lösungen angehen – bereits heute können nicht mehr alle Pflegebedürftigen in Deutschland versorgt werden
• Nachbesserungen an der Pflegereform gefordert


Die Diskussion im Presseclub am 21.05.2023 war leider zu einseitig auf die finanziellen Erfordernisse im Pflegesystem abgestellt. Man hätte auch über die dringende Notwendigkeit zur Gestaltung von präventiven Hausbesuchen in den Kommunen (sog. Quartierskonzepte) reden müssen. Angesichts der zunehmenden Pflegenot sind auch dringend Strukturen erforderlich, die den älteren bzw. pflegebedürftigen Menschen zeitgerecht Unterstützung und Hilfen in ihrem häuslichen Umfeld anbieten bzw. vermitteln. Damit könnte auch der Vereinsamung entgegen gewirkt werden. Angesichts einer erst kürzlich selbst erlebten Erkrankung konnte ich vielfältige Unzulänglichkeiten hautnah miterleben.
Ich bemühe mich nun seit über 10 Jahren intensiv, präventive Hausbesuche, zumindest im Rhein-Kreis Neuss, zu gestalten. Zur Zeit führe ich diesbezüglich wieder Schriftwechsel mit den Verantwortlichen in der Kreisverwaltung.
Ich füge einige ältere Texte, die ich zum Thema gefertigt habe, zur Unterrichtung an: Quartierskonzepte gestalten: Kommunen sind mit Blick auf die Daseinsvorsorge der BürgerInnen gefordert - Quartiershilfen müssen die Leistungen der Pflegeversicherung zielgerichtet ergänzen > Pressemitteilung von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk vom 17.08.2015 > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =4&t=21213 - Umfangreiches schriftliches Statement von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk, das für die Fachtagung "Neue Wohnformen im Quartier" im Rhein-Kreis Neuss am 14.08.2015 als pdf-Datei zur Verfügung gestellt wurde, hier (PDF) > https://www.pro-pflege-selbsthilfenetzw ... 082015.pdf
WernerSchell
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Gesundheitsausschuss billigt Pflegereform mit Änderungen

Beitrag von WernerSchell »

Gesundheitsausschuss billigt Pflegereform mit Änderungen
Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat die geplante Pflegereform mit einigen Änderungen beschlossen. Insgesamt billigte der Ausschuss am Mittwoch zehn Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP. Änderungsanträge von Union und Linken fanden keine Mehrheit. Für den Gesetzentwurf (20/6544 > https://dserver.bundestag.de/btd/20/065/2006544.pdf) votierten die Ampel-Koalition, die Opposition stimmte dagegen. Die Vorlage soll am Freitag im Bundestag beschlossen werden.
Die Abgeordneten verständigten sich in den Beratungen mehrheitlich darauf, dass die Zusammenführung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem flexibel nutzbaren Gesamtbetrag doch kommen soll. Das sogenannte Entlastungsbudget soll zum 1. Juli 2025 wirksam werden. In der häuslichen Pflege können dann Leistungen der Verhinderungspflege (bisher bis zu 1.612 Euro) und Kurzzeitpflege (bisher bis zu 1.774 Euro) im Gesamtumfang von 3.539 Euro flexibel kombiniert werden.
Für Eltern pflegebedürftiger Kinder mit Pflegegrad 4 oder 5 steht das Entlastungsbudget schon ab dem 1. Januar 2024 in Höhe von 3.386 Euro zur Verfügung und steigt bis Juli 2025 auf ebenfalls 3.539 Euro an. Dafür soll die ab 2025 geplante Dynamisierung der Geld- und Sachleistungen in der Pflege von 5 auf 4,5 Prozent abgesenkt werden.
Der Ausschuss ergänzte zudem eine Regelung, wonach die Bundesregierung dazu ermächtigt werden soll, den Beitragssatz in der Pflegeversicherung künftig durch Rechtsverordnung festzusetzen, falls auf einen kurzfristigen Finanzierungsbedarf reagiert werden muss. Eine solche Verordnung darf demnach nur unter bestimmten Voraussetzungen und bis zu einer bestimmten Größenordnung genutzt werden. Zudem muss die Verordnung dem Bundestag zugleitet werden, der sie ändern oder ablehnen kann. Damit werde einerseits die schnelle Reaktionsmöglichkeit gewährleistet, andererseits der Bundestag an dem Verfahren beteiligt, heißt es in der Begründung.
Um die vom Bundesverfassungsgericht (BverfG) geforderte Differenzierung der Pflegebeiträge nach Kinderzahl möglichst unbürokratisch und effizient umsetzen zu können, soll bis zum 31. März 2025 ein digitales Verfahren zur Erhebung und zum Nachweis der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entwickelt werden. Bis dahin soll ein vereinfachtes Nachweisverfahren gelten.
Mit einer weiteren Änderung wird die Möglichkeit geschaffen, das Vorliegen einer Pflegebedürftigkeit regelhaft mittels strukturierter Telefoninterviews zu prüfen, jedoch nur bei Folgebegutachtungen und nicht bei einer Erstbegutachtung eines Antragstellers oder bei der Prüfung der Pflegebedürftigkeit von Kindern.

Quelle: Mitteilung vom 24.05.2023
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
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Telefon: +49 30 227-35642, Fax: +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de


+++
Dazu ist festzustellen:
Der Gesundheitsausschuss des Bundestages billigt die von der "Ampel" geplante Pflegereform mit Änderungen. Die Einzelheiten … > viewtopic.php?f=5&t=301&p=8861#p8861 - Leider bleibt das Gesetz ein Reförmchen, das die vielfältigen Pflegemängel nicht wirklich auflöst. Höhere Beiträge und sonstige Belastungen werden die Pflegenot - ambulant und stationär - weiter anwachsen lassen.
WernerSchell
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Pflegepolitik ohne Sicherung der Versorgung

Beitrag von WernerSchell »

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (25. Mai 2023, Nr. 22/2023)


Pflegereform vor der Verabschiedung
Deutscher Pflegerat: Pflegepolitik ohne Sicherung der Versorgung


Anlässlich der geplanten Verabschiedung des Gesetzentwurfes eines Pflegeunter-stützungs- und -entlastungsgesetzes im Deutschen Bundestag kommentiert Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Geht es bei diesem Gesetzentwurf tatsächlich noch um die Sicherung der Pflege in Deutschland? Das ist fraglich! Sollen wir jetzt loben, was mit dem Entlastungsbudget zurecht wieder in den Gesetzentwurf gekommen ist, aber deswegen an anderer Stelle die ohnehin zu niedrige und mit 2025 zu spät kommende Erhöhung der Leistungen in der ambulanten Pflege um 0,5 Prozent auf magere 4,5 Prozent abgesenkt wurde?

Bei diesem Gesetzentwurf hat man den Eindruck, dass sich die Pflege in Deutschland in einem Prozess des finanziellen Aushandelns, des Pokerns und Feilschens befindet. Dringend notwendige Verbesserungen unterbleiben weitestgehend. Auf die Zukunft ist eine solche Pflegepolitik nicht gebaut.

Das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz ist ein Versuch, zu retten, was wir übermorgen gar nicht mehr mit der vorhandenen Pflegeversicherung gestemmt bekommen. Das ist kein Gesetz, das die Versorgung sichert.

Wir hätten uns gewünscht, dass die Gesundheitsversorgung endlich insgesamt angefasst wird. Dass das System überhaupt stabilisiert wird. Verabschiedet wird jetzt dagegen eine nur kurzfristige, notdürftige Rettung des Systems, um dieses am Laufen zu halten. Wir vermissen eine politisch durchdachte gute Strategie für ein funktionierendes Gesundheitssystem.

Das wenig nachhaltige Handeln von heute holt uns spätestens in fünf Jahren ein. Dann ist der Kipppunkt erreicht.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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Richtiges Motiv – falscher Weg: AOK befürchtet Entwertung ambulanter Pflegeleistungen

Beitrag von WernerSchell »

Richtiges Motiv – falscher Weg: AOK befürchtet Entwertung ambulanter Pflegeleistungen

(25.05.23) Durch die letzten Änderungen im Entwurf des Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetzes (PUEG) wird die ohnehin nicht ausreichende Dynamisierung der ambulanten Pflegeleistungen noch einmal verringert, von der viele pflegende Angehörige profitieren würden. „Damit wird die Pflege- und Unterstützungsbereitschaft der pflegenden Angehörigen aufs Spiel gesetzt“, kritisiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Grundsätzlich sei das Motiv, die Versorgung von pflegebedürftigen Menschen in den eigenen vier Wänden zu stärken, aber zu begrüßen. Der Bundestag will das PUEG am Freitag (26. Mai) verabschieden.

Das vollständige Statement:
https://aok-bv.de/positionen/statements ... 26399.html

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Quelle: Pressemitteilung vom 25.05.2025
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:mailto:mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok-bv.de
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Pflege-Reform krankt an knapper Kasse und steuert von der akuten Krise in die Katastrophe

Beitrag von WernerSchell »

Diakonie-Zitat: Pflege-Reform krankt an knapper Kasse und steuert von der akuten Krise in die Katastrophe

Berlin, 26. Mai 2023 – Die Diakonie Deutschland kritisiert das im Bundestag verabschiedete "Pflegeunterstützungs- und entlastungsgesetz" (PUEG). Statt Flickschusterei fordert die Diakonie Deutschland einen Masterplan für eine grundlegende Reform der Pflege. Dazu erklärt Vorständin Sozialpolitik, Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Dieses Gesetz ist eine Enttäuschung für alle Pflegebedürftigen, Pflegenden und Angehörigen. Es lässt vor allem pflegende Angehörige im Regen stehen, die nach wie vor die größten Pflegeleistungen schultern. Die Kostensteigerungen der letzten Jahre werden bei weitem nicht von der Pflegeversicherung ausgeglichen. Zwar soll es nun ein Budget zur Entlastung pflegender Angehöriger geben, allerdings erst zum Juli 2025. Dafür wird beim Pflegegeld gespart. Die Leistungen reichen nicht aus und kommen viel zu spät."

Sozialvorständin Loheide fordert eine solide Finanzierung der Pflegeversicherung: "Die Pflegekassen mussten in der Pandemie hohe zusätzliche Kosten übernehmen. Jetzt fehlen ihnen die Mittel um ein tragfähiges Pflegesystem für die Zukunft auf den Weg zu bringen. Wir brauchen eine grundlegende Pflegereform – und zwar bald. Sonst riskieren wir, dass Pflegebedürftige nicht mehr professionell versorgt werden können und pflegende Angehörige erschöpft aufgeben müssen. Das wäre eine Katastrophe!"

Für Rückfragen und weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Quelle: Pressemitteilung vom 26.05.2023
Kathrin Klinkusch, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
T +49 30 65211-1780
F +49 30 65211-3780
pressestelle@diakonie.de

Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin www.diakonie.de
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Die Diakonie ist die soziale Arbeit der evangelischen Kirchen. Bundesweit sind 599.770 hauptamtliche Mitarbeitende in rund 33.000 ambulanten und stationären Diensten der Diakonie wie Pflegeheimen und Krankenhäusern, Beratungsstellen und Sozialstationen mit 1,2 Millionen Betten/Plätzen beschäftigt. Der evangelische Wohlfahrtsverband betreut und unterstützt jährlich mehr als zehn Millionen Menschen. Etwa 700.000 freiwillig Engagierte sind bundesweit in der Diakonie aktiv.
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Änderungen in der Pflegeversicherung: Eine große Enttäuschung für alle Betroffenen

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Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz


Deutsche Alzheimer Gesellschaft zu den Änderungen in der Pflegeversicherung: Eine große Enttäuschung für alle Betroffenen

Berlin, 26. Mai 2023. Heute hat der Deutsche Bundestag ein Gesetz über Änderungen in der Pflegeversicherung verabschiedet. Angesichts der dramatischen Situation in der Pflege und der steigenden Belastungen für pflegende An- und Zugehörige bedeuten die darin enthaltenen Verbesserungen nur einen Tropfen auf dem heißen Stein.

„Dieses Gesetz ist für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen, so wie für alle anderen Pflegebedürftigen auch, eine große Enttäuschung“, sagt Monika Kaus, 1. Vorsitzende der Deutschen Alzheimer Gesellschaft (DAlzG). „Von den Vereinbarungen, die die Regierungsparteien in ihrem Koalitionsvertrag getroffen haben, ist wenig übriggeblieben. An den immer größer werdenden Lücken bei den Unterstützungs-angeboten für die häusliche Pflege ändert sich nichts und der Spielraum für selbst organisierte Hilfe wird immer geringer, da beim Pflegegeld die Inflationsrate noch nicht einmal annähernd berücksichtigt wird.“

Derzeit leben in Deutschland rund 1,8 Millionen Menschen mit Demenz. Rund drei Viertel von ihnen wohnen zu Hause und werden von Familienangehörigen, Freunden oder anderen nahestehenden Personen gepflegt. Oft bedeutet dies einen Einsatz rund um die Uhr und ist häufig sehr belastend. Unterstützende professionelle Pflegeangebote– seien es Plätze in der Tagespflege, der Kurzzeitpflege oder auch Hilfe bei der Körperpflege durch ambulante Pflegedienste sind immer weniger verfügbar. Lösungen dafür sind in dem neuen Gesetz nicht vorgesehen.

Die Erhöhung des Pflegegeldes und der Sachleistungen ab 2024 um 5 Prozent und dann die Erhöhung aller Leistungen nach dem Gesetz um 4,5 Prozent ab 2025 gleichen die stark gestiegenen Preise aufgrund der Inflation und der darüber hinausgehenden Preissteigerungen für Pflegeleistungen nicht annähernd aus. Eine regelhafte Anpassung an die Preisentwicklung ist nach dem Gesetz erst ab 2028 vorgesehen – statt wie im Koalitionsvertrag vereinbart ab 2022. Eine Zusammen¬legung der Leistungen für Kurzzeit- und Verhinderungspflege zu einem gemeinsamen Jahresbudget wird es erst ab Juli 2025 geben – nachdem dieser Punkt nach zähen Verhandlungen wieder in das Gesetz aufgenommen wurde.

„Dem Gesetz fehlt es an Stellschrauben, die notwendig wären für die Gestaltung einer Pflege- und Versorgungsstruktur, die den Bedürfnissen der Betroffenen und ihrer An- und Zugehörigen gerecht wird“, sagt Saskia Weiß, Geschäftsführerin der DAlzG. „Trotz der Leistungssteigerungen an manchen Stellen bedeutet dieses Gesetz am Ende eine Fortschreibung der Verschärfung der Situation für die Betroffenen und ihre Familien.“

Hintergrund
In Deutschland leben heute etwa 1,8 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Rund zwei Drittel davon werden in der häuslichen Umgebung von Angehörigen betreut und gepflegt. Jährlich erkranken etwa 400.000 Menschen neu. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzerkrankten wird bis 2050 auf 2,4 bis 2,8 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in Prävention und Therapie gelingt.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz. Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffentlichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft ist als Interessenvertreterin von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen im Lobbyregister des Deutschen Bundestags eingetragen und hat sich dem dafür geltenden Verhaltenskodex verpflichtet.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.05.2023
Kontakt
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Susanna Saxl-Reisen, Jessica Kortyla, Marina Bayer
Friedrichstraße 236, 10969 Berlin
Tel: 030 - 259 37 95 0, Fax: 030 - 259 37 95 29
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de
Internet: www.deutsche-alzheimer.de
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Rund 47 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen erleben regelmäßig Personalmangel im Job

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In Nordrhein-Westfalen erleben rund 47 Prozent der Beschäftigten in ihrem Arbeitsalltag regelmäßig Personalmangel. Bei besonders betroffenen Berufsgruppen ist der Krankenstand deutlich höher als im Landesdurchschnitt. Das zeigt der aktuelle DAK-Gesundheitsreport. Die Studie „Gesundheitsrisiko Personalmangel“ dokumentiert auch die gesundheitlichen Folgen durch den zunehmenden Druck: Bei ständigen Personalengpässen ist mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer komplett erschöpft, viele leiden unter Beschwerden wie Kopfschmerzen. 72 Prozent der Beschäftigten mit regelmäßigem Personalmangel im Job haben in den vergangenen Monaten auch krank gearbeitet. Die DAK-Gesundheit warnt vor einem Teufelskreis und fordert die Arbeitgeber auf, das Potenzial von Betrieblichem Gesundheitsmanagement besser zu nutzen. Lesen Sie mehr in unserer aktuellen Pressemeldung vom 01.06.2023 > https://www.dak.de/dak/landesthemen/run ... 790.html#/. - Ihr Presseteam der DAK-Gesundheit Nordrhein-Westfalen

Rund 47 Prozent der Menschen in Nordrhein-Westfalen erleben regelmäßig Personalmangel im Job

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• DAK-Gesundheitsreport untersucht Gesundheitsrisiken und Krankenstand der Beschäftigten in Engpassberufen
• Betroffene leiden vermehrt unter Beschwerden wie Erschöpfung oder Kopfschmerzen
• Krankenkasse warnt vor Teufelskreis und wirbt für Betriebliches Gesundheitsmanagement


In Nordrhein-Westfalen erleben rund 47 Prozent der Beschäftigten in ihrem Arbeitsalltag regelmäßig Personalmangel. Bei besonders betroffenen Berufsgruppen ist der Krankenstand deutlich höher als im Landesdurchschnitt. Das zeigt der aktuelle DAK-Gesundheitsreport. Die Studie „Gesundheitsrisiko Personalmangel“ dokumentiert auch die gesundheitlichen Folgen durch den zunehmenden Druck: Bei ständigen Personalengpässen ist mehr als die Hälfte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer komplett erschöpft, viele leiden unter Beschwerden wie Kopfschmerzen. 72 Prozent der Beschäftigten mit regelmäßigem Personalmangel im Job haben in den vergangenen Monaten auch krank gearbeitet. Die DAK-Gesundheit warnt vor einem Teufelskreis und fordert die Arbeitgeber auf, das Potenzial von Betrieblichem Gesundheitsmanagement besser zu nutzen.

Für den DAK-Gesundheitsreport wurden die Daten von mehr als 423.000 erwerbstätigen DAK-Versicherten in Nordrhein-Westfalen ausgewertet und rund 1.000 erwerbstätige Männer und Frauen im Land repräsentativ durch das Forsa-Institut befragt. Laut Studie erlebt die Hälfte der Befragten regelmäßig Personalmangel im Job mit deutlichen körperlichen und psychischen Folgen. „Das ständiger Personalmangel gravierende Gesundheitsrisiken zur Folge hat, zeigt unsere Studie“, sagt Klaus Overdiek, Landeschef der DAK-Gesundheit in NRW. „Viele Beschäftigte reduzieren zudem ihre Arbeitszeit, um dem Druck standhalten zu können und verschärfen dadurch den Personalmangel weiter. So droht ein Teufelskreis“, betont Overdiek. „Die große Herausforderung wird sein, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen, zugleich die Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität der Unternehmen und damit den Wohlstand unserer Gesellschaft zu erhalten.“ Das sei eine Herkulesaufgabe, meint Overdiek und fordert alle maßgeblich Beteiligten aus Politik, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden und Krankenkassen auf, ihre Kräfte in einer konzentrierten Aktion zu bündeln.
Personalmangel beeinflusst den Krankenstand
Laut DAK-Gesundheitsreport gibt es in den Berufsgruppen, in denen die Personalnot am größten ist, auch die meisten Fehltage unter den Arbeitnehmerinnen und -nehmern. Zwar war nach den Auswertungen der Krankenkasse das dritte Pandemiejahr 2022 in NRW generell das Jahr mit dem höchsten Krankenstand seit 25 Jahren. Doch die Auswertung aller Krankschreibungen von DAK-versicherten Beschäftigten zeigt: In den Berufsgruppen mit dem größten Fachkräftemangel lag der Krankenstand noch deutlich über dem Durchschnitt von 5,4 Prozent. So waren es bei den Beschäftigten, die in der Altenpflege arbeiten, 6,9 Prozent – im Schnitt waren dort also an jedem Tag des Jahres 69 von 1.000 Beschäftigten krankgeschrieben. Bei Beschäftigten die Fahrzeuge fahren lag der Krankenstand bei 6,8 Prozent und in der Kinderbetreuung bei 6,6 Prozent.

Erschöpfung, Schlafstörungen und Schmerzen
„Der Trend hin zu ständigem Personalmangel ist alarmierend, denn diese Überlastung kann die Gesundheit entscheidend beinträchtigen“, sagt Klaus Overdiek. Laut Befragung zum DAK-Gesundheitsreport stehen die Betroffenen unter starkem Termin- und Leistungsdruck, machen Überstunden und versäumen Pausen. Wer regelmäßig Personalmangel erlebt, kann in der Freizeit oft nicht abschalten, verzichtet auf Sport und findet wenig Zeit für Hobbys, Familie und Freunde. In der Folge sind mehr als die Hälfte der Befragten ständig müde und erschöpft (56 Prozent). Auch andere Beschwerden treten in der Gruppe häufig oder sehr häufig auf: 39 Prozent haben Schlafstörungen, bei Beschwerden des Muskel-Skelett-Systems wie Rückenschmerzen sind es annähernd so viele (37 Prozent) und etwas mehr als jeder und jede Vierte (26 Prozent) leidet unter Kopfschmerzen.

Mehr Präsentismus in betroffenen Berufsgruppen
Einige Beschäftigte in Nordrhein-Westfalen haben aus der problematischen Situation bereits für sich Konsequenzen gezogen. Fünf Prozent haben ihre Arbeitszeit reduziert und 21 Prozent erwägen, dies zu tun – was die Arbeitslast der übrigen Kolleginnen und Kollegen noch weiter erhöhen dürfte. Diejenigen, die bleiben, neigen verstärkt zu Präsentismus, indem sie auch bei Krankheit arbeiten. Je ausgeprägter der Personalmangel ist, desto häufiger zeigt sich dieses Verhalten. Die große Mehrheit (72 Prozent) derjenigen, die regelmäßig Personalmangel erleben, hat in den vergangenen zwölf Monaten auch krank gearbeitet. In Belegschaften ohne erlebten Personalmangel gilt dies nur für etwas mehr als ein Drittel.

Gesundheitsaspekte vielfach ohne Beachtung bei täglicher Arbeit
Die Befragung zum Report zeigt auch, dass in den Betrieben der Gesundheitsschutz bei Personalmangel noch nicht ausreichend Thema ist. Von den Beschäftigten mit regelmäßigem Personalmangel hat nur ein Viertel den Eindruck, dass in ihrem Betrieb bei täglichen Aktivitäten und Entscheidungen grundsätzlich Gesundheitsaspekte berücksichtigt werden. Bei den Beschäftigten ohne Personalmangel ist es hingegen etwas mehr als die Hälfte. „Gerade wenn betriebliche Aufgaben unter den Zwängen des Mangels zu meistern sind, sollten die Arbeitgeber und Unternehmen die gesundheitliche Dimension stärker in den Fokus rücken“, sagt Overdiek. Dabei könne das Potenzial von Betrieblichem Gesundheitsmanagement noch viel mehr genutzt werden. „Vorausgesetzt, alle Beteiligten sind bereit, sich neuen Wegen zu öffnen und die vorhandenen Angebote zu nutzen“, sagt der DAK-Landeschef. Die DAK-Gesundheit plädiere für ein nachhaltiges Gesundheitsmanagement. „Wir unterstützen Unternehmen dabei, Arbeit so zu organisieren, dass sie für Führung und Beschäftigte möglichst gut zu bewältigen ist. Es geht unter anderem um eine Reduktion von Stress und um eine gute Balance von Arbeit, Erholung und privaten wie gesellschaftlichen Aufgaben.“

Die DAK-Gesundheit informiert zum Betrieblichen Gesundheitsmanagement und ihren Angeboten unter: www.dak.de/bgm

Quelle: Pressemitteilung vom 01.06.2023
Arno Prähler
DAK-Gesundheit
Unternehmenskommunikation / Public Relations
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