Katastrophenschutz - Vorsorge - Informationen ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Energiesparen im Alltag | Online-Seminar

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Effizient Energiesparen in den eigenen vier Wänden

Die Verbraucherzentrale NRW bietet kostenloses Online-Seminar zum sparsamen Umgang mit Energie und gibt Orientierung zu Fragen rund um Energiepreiskrise und Gasumlage
• Die Seminarreihe startet am 24. August und findet im zweiwöchentlichen Rhythmus immer mittwochs statt
• Laufend aktualisierte Informationen und konkrete Hilfestellung auf zentraler Webseite
• Antworten auf aktuelle Fragen zur Gasumlage


Die hohen Energiepreise treffen immer mehr Haushalte in Nordrhein-Westfalen. Einige Energieversorger schicken bereits Preiserhöhungsschreiben an ihre Kund:innen. Zum 1. Oktober kommt zusätzlich die neu beschlossene Gasumlage auf private Haushalte zu. Ob Gasumlage, Preissprünge oder Tipps zur Vorbereitung auf den Winter: Unter www.verbraucherzentrale.nrw/energiepreise bietet die Verbraucherzentrale NRW laufend aktualisierte Antworten, Tipps und Hilfestellung zu den wichtigsten Fragen rund um die steigenden Energiepreise und was zu tun ist, wenn Betroffene ihre Energiekosten nicht mehr zahlen können

Individuelle Einsparpotentiale entdecken
Auch wenn einige Details noch offen sind, ist eines sicher: Die Gasumlage und Preissteigerungen bei Strom und Gas werden langfristig viele Verbraucher:innen finanziell stark belasten. Umso mehr lohnt sich Energiesparen in den eigenen vier Wänden. „Die Möglichkeiten, selbst Gas und Strom im Haushalt zu sparen, sind vielfältig. Mit unserem kostenlosen Online-Seminar ‚Energiesparen im Alltag‘ möchten wir informieren und motivieren, den eigenen Energieverbrauch zu prüfen, Einsparpotentiale zu identifizieren und einfache Maßnahmen selbst umzusetzen“, erklärt Udo Sieverding, Energieexperte der Verbraucherzentrale NRW. Denn Strom und Gas lässt sich im Haushalt in allen Lebensbereichen sparen - mit geringem Aufwand und ohne größere finanzielle Investitionen. Schon kleinere Änderungen im Heizverhalten, wie etwa das Absenken der Raumtemperatur um ein Grad, erzielen beispielsweise eine Einsparung von bis zu sechs Prozent Heizenergie.

Im einstündigen Online-Seminar geben die Energie-Fachleute der Verbraucherzentrale noch weitere praxisnahe Tipps zum Energiesparen im Haushalt. Nach einem kurzen Vortrag bleibt Zeit für die Fragen der Teilnehmenden. Die kostenlose Seminarreihe startet am 24. August 2022, um 19.00 Uhr und findet im zweiwöchentlichen Rhythmus immer mittwochs statt.
Weitere Informationen und Links:
• Orientierung zu Fragen zu steigenden Energiepreisen und Gasumlage auf einen Blick: www.verbraucherzentrale.nrw/energiepreise
• Informationen zum Online-Seminar „Energiesparen im Alltag“ und die Zugangsdaten zur Veranstaltung finden sich hier: www.verbraucherzentrale.nrw/node/76067
• Informationen zur Online-Seminarreihe „Energie kompakt“ zu unterschiedlichen Energiethemen finden sich hier: www.verbraucherzentrale.nrw/energie-kompakt


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Einsparen im Alltag >> https://www.verbraucherzentrale.nrw/ene ... inar-76067

Für weitere Informationen:
Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw

Quelle: Pressemitteilung vom 18.08.2022
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216
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Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen.

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Maßnahmenpaket des Bundes zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen

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... Das 13-seitige Ergebnis des Koalitionsausschusses vom 3. September 2022 ist nachlesbar unter >>> https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/ ... npaket.pdf

Wichtige Punkte der Ergebnisse im Überblick unter >>> https://www.spd.de/aktuelles/entlastungspaket/
Und so berichtet die Tagesschau über die wesentlichen Ergebnisse >>> https://www.tagesschau.de/inland/entlas ... n-101.html
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Hilfe- und Entlastungsleistungen des Staates

Beitrag von WernerSchell »

Bei den aktuell gebotenen Hilfe- und Entlastungsleistungen des Staates sind die wirklich Bedürftigen in den Blick zu nehmen! - Das von der "Ampel" vorgestellte 3. Entlastungspaket wird unterschiedlich bewertet - u.a. ist vom "Gießkannenprinzip" die Rede (> viewtopic.php?f=5&t=27&p=6310#p6310 ). Weitergehende Forderungen sind bereits formuliert!

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Vielfältige - nie dagewesene - Krisensituationen, u.a. die Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg und die andauernde ungeregelte Zuwanderung, haben in jüngster Zeit in Deutschland und in der EU zu immensen Ausgaben bzw. Schulden (bislang über 3 Billionen Euro) geführt. Weitere hohe Ausgaben werden z.B. für den Klimaschutz, Gas- und Strombeschaffung, Sozialreformen (dringend v.a. Renten- und Pflegeversicherung), Infektionsschutzmaßnahmen, Verteidigung (Bundeswehr, Krieg in der Ukraine) und teilweise Rückabwicklung der Globalisierung anfallen (müssen). Die Rentenversicherung steht, auch wegen der anstehenden Verrentung der Babyboomer, vor dem totalen Kollaps. Für die Reform der pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung der pflegebedürftigen bzw. kranken Menschen sind zig Milliarden Euro erforderlich: Immer mehr kranke und pflegebedürftigen Menschen treffen auf unzureichende Personalausstattungen in den Einrichtungen. Aktuell müssen z.B. die Pflegekassen mit einem staatlichen Kredit zahlungsfähig gehalten werden. Die Krankenhäuser mahnen ebenfalls Unterstützungsleistungen an. Weitere Hilferufe von allen möglichen Interessenverbände türmen sich auf.

Es ist allein mit diesen Hinweisen mehr als deutlich, dass zwingende Reformmaßnahmen, Kostensteigerungen und Inflation zwangsläufig zu einer Einschränkung des Wohlstandes führen werden. Dieser Wohlstandsverlust kann nicht, wie gelegentlich suggeriert wird, durch staatliche Subventionen bzw. Lohnsteigerungen aufgefangen werden. Die vielfältigen Hilferufe einschlägiger Interessenverbände, in allen möglichen Lebensbereichen mit Geldleistungen zu helfen, müssen wohl weitgehend ins Leere laufen. Die Wortmeldungen der zahlreichen Lobbygruppen sind kaum noch zu überschauen.

Hilfe wird aber, jetzt oder später, nur eingeschränkt für die wirklich Bedürftigen infrage kommen können. Und diese Hilfe muss zielgenau gestaltet werden (ohne "Gießkanne"). Das alles gilt es zeitgerecht zu bedenken. Anderslautende Versprechungen der politisch Verantwortlichen werden nicht realisiert werden können. Es sei denn, die Schuldenlast wird im Galopp zu Lasten der nachfolgenden Generationen weiter deutlich gesteigert.

Die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger sind nach all dem, unabhängig von den politischen Ankündigungen, in ihrer Gesamtheit gut beraten, bereits jetzt "den Gürtel enger zu schnallen" (nach dem Motto "spare in der Zeit, so hast du in der Not"). Über die Häufigkeit und Dauer von Duschvorgängen und über Waschlappen zu diskutieren, zeigt leider, dass vielerorts die Ernsthaftigkeit der Lage noch nicht erkannt worden ist.

Werner Schell


Das Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) hat in einem Newsletter vom 05.09.2022 wie folgt zum 3. Entlastungspaket Stellung genommen:

Der 65-Milliardem-Euro-Bluff
Die Bundesregierung hat ein drittes Entlastungspaket auf den Weg gebracht. Die auf den ersten Blick gewaltig erscheinende Summe von 65 Milliarden Euro ist jedoch eine Mogelpackung: Mindestens 25 Milliarden Euro davon beziehen sich auf Vorhaben, die auch ohne Energiepreiskrise auf der Tagesordnung gestanden hätten.

Die Vertreter der Ampel-Koalition waren gestern voll des Lobes über ihr drittes Entlastungspaket: Von „Wumms“ war die Rede, von „Entschlossenheit“, die Bürger würden „dramatisch“ entlastet werden. Doch bei genauer Prüfung wird deutlich: „Dramatisch“ ist nur die Selbsteinschätzung der Koalition. Die Regierung macht viel Lärm um Selbstverständlichkeiten. Dazu gehört beispielsweise die überfällige Anpassung des Kindergelds an die Inflation oder der Ausgleich der kalten Progression. Auch die steuerliche Freistellung der Rentenbeiträge ist keine spontane Entlastungsmaßnahme der Politik, sondern eine Vorgabe des Verfassungsgerichts. Und das Abarbeiten des Koalitionsvertrags – Stichwort Bürgergeld und Wohngeldreform – ist in dem Entlastungspaket fehl am Platz. Immerhin sind Einmalzahlungen an Rentner und Studenten richtig und konsequent, gleichzeitig aber auch das Eingeständnis, die Gruppen bisher vergessen zu haben.

Fragwürdige Pläne beim Strompreis, keine Pläne beim Gaspreis
So bleibt am Ende nicht viel von den 65 Milliarden Euro des Entlastungspakets übrig: Ein höherer Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger ist gut. Sinnvoll – wenn auch nicht zielgenau – ist der Versuch, mit 1,5 Milliarden Euro einen Nachfolger für das 9-Euro-Tickets zu ermöglichen – auch wenn dieser dann eher 49 statt neun Euro kostet. Die Idee, Energieunternehmen mit extrem hohen Gewinnen in die Verantwortung zu nehmen, ist im Grundsatz richtig, der Weg, sogenannte „Zufallsgewinne“ abzuschöpfen, ist allerdings ordnungspolitisch fragwürdig und zudem mit ungewissen Einnahmen verbunden, die wiederum Bürger bei Stromkosten entlasten sollen. Der Umgang mit den hohen Gaspreisen wird gar in eine Expertenkommission weitergereicht.

Steuer- und abgabenfreie Lohnzahlungen bieten echte Chance auf Entlastung
Ob die Hilfsprogramme für die Unternehmen ausreichend sind, muss sich erst zeigen. Der Ansatz, bei Liquiditätsengpässen zu helfen, ist zumindest richtig. Steuerliche Schritte wie der Verzicht auf Steuervorauszahlungen wären noch eine sinnvolle Ergänzung zur Stärkung der Liquidität. Gleichzeitig setzt die Politik auf die Unternehmen, indem sie einmalige Lohnzahlungen von bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei stellt. Dieses Outsourcing zeigt, dass nicht politische Umverteilung, sondern unternehmerische Kraft das entscheidende Vehikel zur Bewältigung der Krise ist.

Ansprechpartner
Dr. Tobias Hentze
Leiter des Clusters Staat, Steuern und Soziale Sicherung
Tel.: 0221 4981-748
E-Mail: hentze@iwkoeln.de
WernerSchell
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Energiepreise und Inflation - Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegebranche untrstützen!

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (08. September 2022, Nr. 26/2022)


Energiepreise und Inflation
Deutscher Pflegerat fordert rasche finanzielle Unterstützung für die Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegebranche


Der gesamte Gesundheits- und Pflegebereich ist mit seinen ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Langzeitpflege, Krankenhäusern, Behinderten- und Rehabilitationseinrichtungen von den Belastungen der enorm gestiegenen Energiepreise und der auch dadurch bedingten hohen Inflation gravierend betroffen.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), mahnt und schlägt vor:

„Das Versprechen des Bundeskanzler Olaf Scholz, ´Wir werden niemanden alleine lassen´, ist gut gemeint, aber es richtet sich an die Menschen in unserem Land. Was aber passiert mit Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegebranche, die wegen der hohen Kostenbelastungen durch die Energiepreise und der Inflation extrem unter Druck geraten sind? Diese Kosten können nicht alleine durch sie oder durch Patienten und Pflegebedürftige, Kranke und hilfebedürftige Menschen getragen werden.

Für die Einrichtungen der Gesundheits- und Pflegebranche brauchen wir finanzielle Entlastungen. Diese Hilfen müssen durch Steuermittel oder Steuerentlastungen erfolgen. Unser Sozialstaat muss bei der Bewältigung dieser Kostensteigerungen helfen.

Für die Krankenhäuser ist der Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft, einen Rechnungsaufschlag auf die Krankenhausrechnung vorzunehmen, aus Sicht des Deutschen Pflegerats gangbar. Dies muss zwingend auch für die ambulanten Pflegedienste und Einrichtungen der Langzeitpflege sowie für die Behinderten- sowie Rehabilitationseinrichtungen gelten. Diese Einrichtungen können die massiv gestiegenen Preise nicht unmittelbar in ihre Vergütungen einberechnen oder an ihre Patienten sowie Pflege- und Hilfebedürftigen weitergeben.

Verhindert werden muss in jedem Fall, dass Patienten und Pflegebedürftige zusätzlich finanziell belastet werden. Deren Grenzen des Bezahlbaren sind längst erreicht. Auch sie bedürfen Schutz und Hilfe. Der Bund muss daher in dem Fall, in dem er nicht selbst hilft, die Sachleistungen der Pflegeversicherung erhöhen, um diese Mehrkosten aufzufangen. Im Krankenausbereich müssen die Krankenkassen seitens des Bundes und der Länder finanziell besser ausgestattet werden, um die jetzigen Mehrkosten der Krankenhäuser tragen zu können.

Möglich wäre auch die Wiederaufnahme eines Rettungsschirms, um die besondere finanzielle Belastung seitens der Einrichtungen geltend zu machen.

Der Bund und die Länder müssen auf die sozialen Missstände in unserem Gesundheits- und Pflegesystem schauen. Sie müssen sich um die gesundheitliche und pflegerische Versorgung in unserem Land kümmern. Dafür stehen sie in der Pflicht. Der Gesundheits- und Pflegebereich hat eine wesentliche Funktion in der Gesundheits- und Daseinsfürsorge für unsere Bevölkerung. Diese steht bedrohlich auf der Kippe. Hier muss wieder Vertrauen aufgebaut werden.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Heizenergie sparen und Schimmel vermeiden

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Heizenergie sparen und Schimmel vermeiden
Worauf private Haushalte zu Beginn der Heizsaison achten sollten


Die aktuelle Situation erfordert, sparsam mit Energie umzugehen. Zum 1. September 2022 hat die Bundesregierung Maßnahmen zur Heizungseinsparung verordnet, die auch das Absenken von Heiztemperaturen im Wohnraum vorsieht. Mieter:innen bleiben dennoch in der Pflicht, durch entsprechendes Heizen und Lüften Schimmelschäden zu vermeiden und die Bausubsubstanz vor Schaden zu bewahren.“ Dazu darf vor allem in älteren Gebäuden die Temperatur an den Heizköpern nicht beliebig weit reduziert werden. Dies kann zu Schimmelbildung in kritischen Bereichen wie Außenwänden, Außenecken, Fensterlaibungen oder hinter Möbeln führen”, erklärt Rita Maria Jünnemann, Referentin für Sanierung und Wohnungsmarkt der Verbraucherzentrale NRW.

Gemeinsam mit weiteren Fachorganisationen hat die Verbraucherzentrale NRW unter dem Dach des „Netzwerk Schimmelpilzberatung Deutschland“ sechs Tipps zum Heizenergie sparen und Schimmel vermeiden zusammengestellt:
• Wohnung gleichmäßig heizen
Wichtig ist es, die gesamte Wohnung gleichmäßig zu beheizen. Überall die Temperaturen auf 19 Grad Celsius einzustellen ist besser, als einzelne Räume auf 21 Grad Celsius zu halten und die übrigen gar nicht zu heizen.
• Räumlichkeiten regelmäßig stoßlüften
Alle Räume sollten regelmäßig stoßgelüftet werden. Dazu werden alle Fenster und die Innentüren weit geöffnet, so dass die verbrauchte, feuchte Raumluft schnell nach draußen abzieht. Am besten wirken gegenüberliegende Fenster (Querlüften). Dabei geht kaum Energie verloren, weil die in den Wänden gespeicherte Wärme erhalten bleibt. Das gilt insbesondere für Bäder nach dem Duschen und Küchen nach dem Kochen.
• Luftfeuchtigkeit im Griff haben
Die Raumluftfeuchtigkeit kann mit einem Thermohygrometer überprüft werden. Je kälter die Außenluft ist, desto niedriger sollte die Raumluftfeuchtigkeit sein. Bei Temperaturen unter 5 Grad Celsius ist in älteren, ungedämmten Gebäuden häufig eine Raumluftfeuchtigkeit unter 50 Prozent notwendig, um Schimmelpilzbildung zu vermeiden. Sonst kann sich an kälteren Stellen Feuchtigkeit niederschlagen und es bildet sich Schimmel.
• Außenwände und Außenecken freihalten
Außenwände und insbesondere Außenecken sollten möglichst frei und gut belüftet bleiben. Falls Möbel nicht anders gestellt werden können, ist ein großer Abstand zur Wand von möglichst zehn Zentimetern sinnvoll. Auch kleine Gegenstände in Raumecken oder Vorhänge vor den Außenwänden können in älteren Häusern ohne nachträgliche Dämmung zu Schimmelpilzbefall führen. An Außenwänden hängende Bilder sollten bei älteren Gebäuden mit Abstandhaltung aufgehängt werden.
• Wäsche klug trocken
Wenn es möglich ist, sollte Wäsche in Trockenräumen/-kellern oder draußen auf dem Balkon getrocknet werden - auch wenn dies manchmal länger dauert. Sollte das nicht möglich sein, ist es besser, die Wäsche im Wohnzimmer statt im Schlafzimmer oder im Bad zu trocken. Dunstabzugshauben mit Abluftbetrieb sowie Abluftventilatoren im Badezimmer sollten zusätzlich zur Entlüftung genutzt werden.
• Badezimmer trocken halten
Nach dem Duschen sollte Spritzwasser sofort von den Fliesen und elastischen Fugen mit einem Abzieher entfernt werden. Wer noch mehr tun möchte, kann alles zusätzlich mit einem Tuch trockenwischen und dieses anschließend an einem trockenen Ort aufhängen.
Weitere Informationen und Links:
• Im Landesnetzwerk Schimmelberatung NRW sind lokale Beratungsnetzwerke sowie Landesinstitutionen, Kammern, Berufs- und Fachverbänden und weiteren Akteuren aus Nordrhein-Westfalen zusammen geschlossen, die sich in unterschiedlicher Weise mit Feuchte- und Schimmelbildung in Wohngebäuden auseinandersetzen. Weitere Informationen unter: www.schimmelnetz.nrw
• Die Verbraucherzentrale NRW berät und informiert Ratsuchende zu Fragen rund um Schimmel, Feuchtigkeit und Sanierung. Weitere Informationen gibt es unter: www.verbraucherzentrale.nrw/schimmel
• Detaillierte Ausführungen und weitere Empfehlungen zu vorbeugende Maßnahmen finden sich in dem Vortrag „Sparsam Heizen ohne Schimmel“ unter: https://youtu.be/1oYOXjKPPcg

Informationen zum Sparen von Heiz- und Stromkosten bietet die Verbraucherzentrale NRW im Rahmen des Projekts Energie2020plus an, das mit Mitteln der Europäischen Union und des Landes NRW gefördert wird.

Für weitere Informationen
Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw

Quelle: Pressemitteilung vom 09.09.2022
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216

Attachments
20220909_Tipp Sparsam heizen ohne Schimmel-red.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... 20909_Tipp Sparsa~ne Schimmel-red.pdf
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Immer mehr Menschen wollen Konsum wegen teurer Energie einschränken

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Neue Befragungsergebnisse
Immer mehr Menschen wollen Konsum wegen teurer Energie einschränken – Effekte bisheriger Entlastungspolitik unterschätzt

Immer mehr Menschen in Deutschland empfinden die hohen Energiepreise als erhebliche oder sogar sehr schwere finanzielle Belastung. Das gilt insbesondere für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Gas beziehen: Fast zwei Drittel von ihnen bezeichnen die Kosten dafür mittlerweile als „eher schwere“ oder „sehr schwere“ finanzielle Belastung, und dieser Anteil ist in den vergangenen Monaten auch besonders stark gestiegen. Unter Haushalten, die mit Öl heizen, liegt die entsprechende Quote aktuell bei knapp 50 Prozent, im Fall von Fernwärme bei knapp 40 Prozent. Die Stromkosten empfinden etwas mehr als 40 Prozent der Menschen in Deutschland als eher schwere oder sehr schwere Belastung (siehe auch Abbildung 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten). Das ergibt eine neue Studie auf Basis der repräsentativen Energiepreisbefragung, für die das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung im August rund 2200 Personen zwischen 18 und 75 Jahren hat befragen lassen.*

Als Folge davon erreichen die Anteile der Menschen, die wegen der hohen Preise weniger Energie verbrauchen wollen und sich zudem genötigt sehen, auch bei anderen Konsumausgaben zurückzustecken, neue Höchststände, zeigt der Vergleich mit einer vorherigen Befragungswelle im Mai. Am häufigsten verzichten müssen Menschen mit niedrigen Einkommen, doch im Verlauf der vergangenen Monate ist gerade auch der Anteil der Menschen mit mittleren Einkommen gestiegen, die sich beim Konsum einschränken wollen. Gleichzeitig werden positive Effekte der Entlastungspakete I und II auf die persönliche finanzielle Situation vielfach nur unvollständig wahrgenommen. So wird die reale Entlastungswirkung in diesem Jahr je nach Haushaltstyp um ein Drittel bei Singles ohne Kinder und bis zu knapp zwei Drittel bei Familien mit zwei Kindern und zwei Erwerbstätigen unterschätzt (siehe Abbildung 2 in der pdf-Version). Ein Grund dürfte sein, dass diese Entlastungspakete sehr kleinteilig konstruiert waren, vermuten Prof. Dr. Sebastian Dullien, Dr. Jan Behringer und Dr Silke Tober, die die Studie erstellt haben. Sie warnen davor, diesen Fehler beim angekündigten Entlastungspaket III zu wiederholen. Energiepreisdeckel bei Strom und Gas könnten dagegen sowohl die Geldbörsen als auch das Bewusstsein der Verbraucherinnen und Verbraucher erreichen.

Trotz der geringen Wertschätzung in der Bevölkerung dürften die Entlastungspakete I und II aber geholfen haben, die Konsumnachfrage bislang zu stabilisieren. Der Tankrabatt und das 9-Euro-Ticket haben in den Monaten Juni bis August die Inflation gesenkt und die Kaufkraft gestützt. Auffällig ist etwa, dass seit Inkrafttreten des Tankrabatts die wahrgenommene Belastung durch hohe Benzinpreise spürbar abgenommen hatte: Gegen den Trend aller anderen Energieträger ging zwischen Mai und August der Anteil der Befragten, die sich davon eher oder sehr belastet sehen, von 45 auf 39 Prozent zurück. Auch hätten die Direktzahlungen die verfügbaren Einkommen – und damit den Privatkonsum – gestützt, so die Forschenden um IMK-Direktor Dullien. Zumindest die Auszahlung des Kinderbonus sei von den Befragten klar wahrgenommen worden.

Mindestens 60 Prozent wollen bei Bekleidung, Haushaltsgegenständen oder Gastronomie kürzertreten
„Gleichzeitig deuten die Umfrageergebnisse auf die Gefahr eines spürbaren Konsumrückgangs über die kommenden Monate hin, wenn die Endpreise für Gas und Elektrizität absehbar spürbar weiter steigen werden“, warnen die Forschenden. Berechnungen des IMK kommen zu dem Ergebnis, dass die deutsche Volkswirtschaft 2023 insgesamt um mehr als 200 Milliarden Euro belastet werden dürfte, die im Zuge der Energiepreisexplosion ins Ausland abfließen. Als Reaktion auf drohende erhebliche Kaufkraftverluste planen beträchtliche Teile der Bevölkerung laut der Studie, in den kommenden Monaten ihren Konsum nicht nur bei Haushaltsenergie (gut 60 bis rund 70 Prozent der Befragten, je nach Energieart) und Kraftstoffen (knapp 50 Prozent) etwas oder sogar bedeutend einzuschränken, sondern auch bei anderen Gütern und Dienstleistungen. Der wahrgenommene Spardruck reicht dabei bis weit in die Mittelschicht hinein. Das gilt insbesondere mit Blick auf Gaststätten- und Restaurantbesuche, wo insgesamt 64 Prozent aller Befragten etwas oder erheblich kürzertreten wollen. Zudem bei Innenausstattung, Haushaltsgeräten und -gegenständen (63 Prozent), sowie Bekleidung und Schuhen (61 Prozent; siehe auch die Abbildungen 3, 4 und 5). Deutlich geringer ist zwar der Anteil derer, die von Spardruck bei Nahrungsmitteln, Getränken oder Genussmitteln sprechen. Doch auch hier sehen sich 29 Prozent aller Befragten betroffen, unter Menschen mit niedrigeren Haushaltseinkommen unter 2000 Euro netto monatlich sind es fast 35 Prozent.

Ein Grund dürfte sein, dass die Entlastungspakete I und II nicht groß genug sind, um auch die nun anstehenden Belastungen der Haushalte abzudecken. Zwar hatte das IMK im Juni errechnet, dass für viele Haushaltstypen das Entlastungspaket einen spürbaren Anteil der Zusatzbelastungen ausgleicht, die 2022 aus hohen Energie- und Nahrungsmittelpreisen resultieren. Allerdings haben sich seitdem die Inflationsaussichten noch einmal deutlich eingetrübt, unter anderem, weil sich der Preis für Erdgas im Großhandel erneut mehr als verdoppelt hat. Außerdem bezogen sich die Berechnungen lediglich auf das Jahr 2022. „Die Energiepreise werden aber ins Jahr 2023 hinein hoch bleiben, und die daraus resultierende Zusatzbelastung ist noch nicht durch fiskalische Maßnahmen abgefedert und wird gesamtwirtschaftlich absehbar auch nicht durch Einkommenszuwächse ausgeglichen. Bleibt das so, droht eine konsumgetriebene Rezession“, sagt IMK-Direktor Dullien.
Das jüngst angekündigte Entlastungspaket III könnte diese Lücke zumindest zum Teil schließen, konstatieren die Fachleute des IMK. Allerdings seien viele Elemente des Vorhabens bisher noch nicht quantifiziert bzw. noch nicht quantifizierbar. So gibt es noch keine Details zur Umsetzung der angekündigten Strompreisbremse. Für den Gasmarkt ist bislang nur die Einsetzung einer Kommission versprochen, die eine Umsetzung eines Gaspreisdeckels für den Grundverbrauch prüfen soll.

Dabei könnten gerade solche Maßnahmen entscheidend für eine Stabilisierungspolitik sein, die sowohl in den Portemonnaies als auch im Bewusstsein der Bevölkerung ankommt, schließen die Forschenden aus den Befragungsergebnissen. „Die hohe gefühlte Belastung der Haushalte aus den steigenden Gaspreisen deutet darauf hin, dass gerade die effektive Begrenzung der Rechnungen für Haushaltsenergie und insbesondere von Erdgas zentral für den Erfolg oder Misserfolg einer Konsumstabilisierung durch das neue Entlastungspaket sein könnten“, schreiben Behringer, Dullien und Tober. Auch deute die Unterschätzung der Entlastung aus den Entlastungspaketen I und II darauf hin, dass für die Sichtbarkeit der Maßnahmen und ihre vertrauensstützende Wirkung eine Kleinteiligkeit eher ungünstig ist. Das Entlastungspaket III enthalte nun aber wieder eine Reihe teilweise recht kleiner Maßnahmen. „Die zügige Einführung eines – durchaus großvolumigen – Gaspreisdeckels für den Grundverbrauch könnte hier einen sichtbaren Gegenpol setzen“, empfiehlt daher das IMK.


*Jan Behringer, Sebastian Dullien, Silke Tober
Menschen in Deutschland nehmen Entlastungspakete I und II nur begrenzt wahr. Ergebnisse aus der IMK-Energiepreisbefragung. IMK Policy Brief Nr. 131, September 2022 MEHR › https://www.boeckler.de/de/faust-detail ... HBS-008390

Kontakt
Prof. Dr. Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor IMK ›
Rainer Jung, Leiter Pressestelle ›

Quelle: Pressemitteilung vom 14.09.2022
Hans-Böckler-Stiftung - Pressestelle
Georg-Glock-Straße 18, 40474 Düsseldorf
Telefon +49 211 7778 148
E-Mail: presse@boeckler.de

Die PM mit Abbildungen > https://www.boeckler.de/pdf/pm_imk_2022_09_14_.pdf
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Entlastungspaket der Bundesregierung soll Rentnerinnen und Rentner mit einer einmaligen Energiepreispauschale unterstütz

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. N 061 vom 29.09.2022

Mehr als ein Viertel der Rentnerinnen und Rentner haben ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1 000 Euro

• Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Rente aus Altersgründen von 16,6 Millionen im Jahr 2011 auf 17,6 Millionen im Jahr 2021 gestiegen
• 12,9 % der 65- bis 75-Jährigen sind erwerbstätig
• 589 000 Menschen erhielten im Dezember 2021 Grundsicherung im Alter


WIESBADEN – Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung soll Rentnerinnen und Rentner mit einer einmaligen Energiepreispauschale unterstützen. Im Fokus sind vor allem diejenigen mit geringeren Einkommen. Im Jahr 2021 hatten 4,9 Millionen Rentnerinnen und Rentner ein persönliches monatliches Nettoeinkommen von unter 1 000 Euro, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mit. Das entspricht einem Anteil von 27,8 % der Rentenbeziehenden. Bei Frauen liegt dieser Anteil deutlich höher: 38,2 % der Rentnerinnen hatten ein Nettoeinkommen von unter 1 000 Euro, dagegen nur 14,7 % der Rentner. Insgesamt bezogen 2021 17,6 Millionen Menschen in Deutschland aus Altersgründen eine Rente, zehn Jahre zuvor gab es nur 16,6 Millionen Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher. Auch der Anteil der Rentnerinnen und Rentner an der Bevölkerung in Privathaushalten ist gestiegen: von 20,9 % im Jahr 2011 auf 21,4 % im Jahr 2021.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt
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:GASPREISDECKEL KOSTET ZWISCHEN GUT 15 UND KNAPP 37 MILLIARDEN EURO

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Neue Modell-Rechnung des IMK
GASPREISDECKEL KOSTET ZWISCHEN GUT 15 UND KNAPP 37 MILLIARDEN EURO

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Ein Gaspreisdeckel für den Grundverbrauch der deutschen Privathaushalte kostet den Staat je nach Ausgestaltung zwischen 15,6 Milliarden Euro und 36,5 Milliarden Euro für das Jahr 2023. Am günstigsten wäre ein Gaspreisdeckel, bei dem ein subventionierter Grundverbrauch abhängig von der Zahl der Personen im Haushalt gewährt wird. Bei diesem Modell würde die Entlastung faktisch relativ stark fokussiert auf Haushalte mit kleinen Wohnungen und/oder niedrigem Gasverbrauch im Verhältnis zur Personenzahl und entsprechend niedrigeren Heizkosten. Ab einer mittleren Wohnungsfläche pro Person fiele der Anteil an der aktuell drastischen Gaspreissteigerung, den die staatliche Subventionierung abfängt, entsprechend geringer aus. Knapp doppelt so teuer wäre ein Gaspreisdeckel, der als Referenz den Vorjahresverbrauch (beispielsweise 80 Prozent davon) benutzt. In diesem Modell wäre die Entlastungswirkung dann aber absolut und entsprechend auch für Haushalte mit mittleren und größeren Wohnungsflächen und damit hohem Gasverbrauch pro Person deutlich größer. Das ergibt eine neue Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.

Mit Blick auf die fiskalischen Kosten wäre eine Finanzierung über eine kurzfristig höhere Staatsverschuldung ökonomisch am sinnvollsten. Eine einfache Möglichkeit wäre aus Sicht des IMK gewesen, für 2023 noch einmal die Schuldenbremse über die Notlagenklausel auszusetzen, es gibt aber auch verschiedene Möglichkeiten ohne Aussetzung. So könnten die notwendigen finanziellen Mittel auch über den Klima- und Transformationsfonds oder über ein spezielles Konto bei den Gasversorgern und Netzbetreibern organisiert werden, das der Staat kreditfinanziert füllt. Eine Finanzierung über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), die die Bundesregierung angekündigt hat, funktioniert nach dem gleichen Prinzip. Um die Ausgaben für die Entlastungen längerfristig gegen zu finanzieren, empfiehlt das IMK eine Gaspreisabgabe, die fällig würde, sobald der Gaspreis wieder auf einem deutlich niedrigeren Niveau ist.

„Die Bundesregierung hat sich mit ihren Beschlüssen von gestern erstmals klar zu einer Gaspreisbremse beziehungsweise einem Gaspreisdeckel bekannt und einen tragfähigen Weg für die Finanzierung aufgezeigt. Das ist gut, denn Strompreis- und Gaspreisbremsen haben das Potenzial, drohende massive Mehrbelastungen für Privathaushalte und Unternehmen wirksam abzumildern und zudem die Inflationsrate spürbar zu senken“, sagt Prof. Dr. Sebastian Dullien, wissenschaftlicher Direktor des IMK. „Wie stark die Entlastungswirkung eines Gaspreisdeckels wirklich wird, und was das konkret kostet, hängt von den Details der Ausgestaltung ab. Je nachdem, welche Gasmengen bei welchem Preis gedeckelt werden, kann es große Unterschiede geben, wie unsere Studie für mehrere Varianten aufzeigt.“

Knapp die Hälfte der deutschen Privathaushalte heizt und/oder kocht mit Gas. Ihre absehbare Zusatzbelastung ist in Folge des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine und der Lieferunterbrechungen weitaus höher als die von Haushalten, die andere Energieträger beziehen: Die Future-Preise auf den Energiemärkten deuten laut IMK darauf hin, dass sich die Gas-Heizkosten bis Ende 2023 gegenüber dem Niveau von 2019 fast verfünffachen dürften. Preisdeckel für den Grundverbrauch können diese enorme Zusatzbelastung dämpfen und gleichzeitig die gemessene Inflationsrate senken. Das kann dabei helfen, eine tiefe Rezession als Folge von drastischen Konsumeinschränkungen zu verhindern. In ihrer neuen Studie berechnen Dullien und die IMK-Forscher Dr. Tom Bauermann und Jan-Erik Thie nun Kosten und Entlastungswirkungen für drei aktuell diskutierte Konzepte von Gaspreisdeckeln, jeweils für 2023:

A. Ein Grundkontingent von 5.000 Kilowattstunden (kWh) pro Privathaushalt, das um 2.000 kWh pro weiterer Person im Haushalt aufgestockt wird. Dieses Modell entspricht weitgehend dem Konzept, das IMK-Direktor Dullien und Prof. Dr. Isabella Weber im Februar 2022 entwickelt haben.
B. Ein Grundkontingent von 80 Prozent des Verbrauchs, den der jeweilige Haushalt im Vorjahr hatte. Dieser Vorschlag wurde von anderen Fachleuten ins Gespräch gebracht, um den administrativen Aufwand zu vermeiden, die Zahl der in einem Haushalt lebenden Personen zu ermitteln.
C. Ein Grundkontingent von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, allerdings bis zu einem maximalen Bezug von 15.500 kWh im Jahr 2023. Diese Obergrenze soll verhindern, dass Haushalte mit hohen Einkommen, großer Wohnfläche und Zusatzeinrichtungen mit hohem Energieverbrauch wie etwa Schwimmbecken besonders profitieren.

Für jedes der drei Konzepte rechnen die Ökonomen des IMK mit zwei unterschiedlichen Preisen, zu denen das subventionierte Grundkontingent an die Gaskunden abgegeben wird, so dass insgesamt sechs Varianten kalkuliert werden. Im ersten Fall sind es 14 Cent pro Kilowattstunde, was in etwa dem aktuellen Durchschnittspreis für Endkunden entspricht. Im zweiten 10 Cent. Der Staat erstattet für das Grundkontingent den Energieversorgern die Differenz zum Marktpreis für Endverbraucher. Dieser dürfte nach der aktuellen IMK-Prognose im Jahresdurchschnitt 2023 bei 25,4 Cent/kWh liegen. Dementsprechend müsste die öffentliche Hand beim höheren Preis von 14 Cent 11,4 Cent pro Kilowattstunde Gasbezug im Grundkontingent ausgleichen, bei 10 Cent wären es 15,4 Cent.

Fiskalische Kosten im Jahr 2023

Auf Basis von statistischen Daten und Schätzungen zu Wohnflächen und Personenzahlen in Haushalten mit Erdgasbezug sowie durchschnittlichen Verbräuchen pro Quadratmeter ermitteln die Wissenschaftler einen erheblichen Korridor bei den Kosten eines Gaspreisdeckels für den Staat, je nachdem, welche Variante genutzt wird. Dabei gehen sie davon aus, dass sie die Ausgaben in jeder Variante etwas überschätzen, weil sich beispielsweise die Einsparungen, die Haushalte trotz subventioniertem Grundkontingent in den nächsten Monaten vornehmen werden, nicht seriös abschätzen können und daher von unveränderten Gasverbräuchen ausgehen.

Für die drei Modelle und jeweils zwei Preisvarianten (A1 bis C2) ergeben sich folgende Ergebnisse:

Am geringsten sind die Kosten für die Variante A mit einem festen (in KWh angesetzten) Grundkontingent pro Person. Wird der Preis im gedeckelten Bereich auf 14 Cent/KWh (Variante A1) festgesetzt, muss der Staat für 2023 15,6 Milliarden Euro aufwenden. Wird der Preis in diesem Bereich auf 10 Cent/KWh (A2) gedeckelt, so steigen die fiskalischen Kosten auf 21 Milliarden. Euro.

Ein an 80 Prozent vom Vorjahresverbrauch fest gemachtes Grundkontingent führt zu fast doppelt so hohen fiskalischen Kosten: 27 Milliarden Euro (bei 14 Cent/KWh, Variante B1) beziehungsweise 36,5 Milliarden Euro (bei 10 Cent/KWh, Variante B2).

Dazwischen liegen die notwendigen Ausgaben für Modell C, wenn man also die maximal geförderte Zahl an Kilowattstunden begrenzt. Dann ergeben sich fiskalische Kosten von 24,5 Milliarden Euro (14 Cent/KWh, Variante C1) beziehungsweise gut 33 Milliarden Euro (10 Cent/KWh, Variante C2).

Entlastungswirkung für die Haushalte

„Für die Haushalte in Deutschland bedeutet ein Gaspreisdeckel – unabhängig von seiner Ausgestaltung – teils erhebliche Entlastungen“, betonen Bauermann, Dullien und Thie. Gewissermaßen spiegelbildlich zu den Kosten variieren allerdings auch die Entlastungswirkungen für einzelne Haushalte, machen die Berechnungen des IMK deutlich:

So wird beispielsweise in Variante A1 bei einem Gaspreisdeckel von 14 ct/kWh ein 1-Personen-Haushalt durchschnittlich um 570 Euro pro Jahr entlastet. Läge der Preisdeckel bei 10 ct/kWh (Variante A2), würde die Entlastung auf knapp 770 Euro jährlich steigen. Noch deutlich höher ist die Wirkung beim für den Staat teureren Modell B: 1.010 Euro für einen 1-Personenhaushalt bei 14 ct/kWh (B1), 1.364 Euro bei 10 ct/kWh (B2).

Ein 3-Personen-Haushalt würde, ebenfalls abhängig von Modell und Abgabepreis zwischen 1.024 Euro (Variante A1) und 2.316 Euro (Variante B2) pro Jahr einsparen können.

Bei Haushalten mit fünf oder mehr Personen reicht die jährliche Entlastungswirkung von 1.472 Euro in Variante A1 bis 2.875 Euro in Variante B2.

Modell C sorgt für Entlastungen, die jeweils zwischen den Werten von A und B liegen.

Finanzierung: Es geht auch ohne Aussetzen der Schuldenbremse

Zwar dürfte Erdgas auch längerfristig mehr kosten als vor der russischen Invasion in der Ukraine. Doch bei den extremen aktuellen Preisausschlägen handele es sich aller Voraussicht nach um einen „vorübergehenden Schock“, analysieren die IMK-Experten. Damit dessen volkswirtschaftliche Wirkung nicht aus dem Ruder läuft, wäre „eine ideale Reaktion der Wirtschaftspolitik“, die privaten Haushalte durch den Gaspreisdeckel „heute kreditfinanziert zu entlasten und die Kredite in der Zukunft über höhere Abgaben oder Steuern der Haushalte zurückzuzahlen.“ Dafür sehen die Wissenschaftler mehrere Möglichkeiten.

Die nächstliegende Option wäre gewesen, für 2023 erneut die Notlagenklausel der Schuldenbremse im Grundgesetz zu nutzen und über eine erhöhte Nettokreditaufnahme die Kosten des Gaspreisdeckels direkt aus dem Bundeshaushalt zu decken. Für den Tilgungsplan würde sich anbieten, die Kosten des Gaspreisdeckels über eine zukünftige Abgabe auf Erdgas für die Privathaushalte zu finanzieren, die erhoben wird, sobald der Gaspreis wieder unter einen bestimmten, vorab definierten Preis fällt.

Als Alternative nennen die Experten, eine ähnliche Kombination aus Gaspreisdeckel für den Grundverbrauch heute und Refinanzierung in der Zukunft außerhalb des Bundeshaushaltes umzusetzen – und damit außerhalb des Geltungsbereichs der Schuldenbremse. So könnte der Gaspreisdeckel über den Klima- und Transformationsfonds (KTF) finanziert werden. Hier würden die benötigten Mittel aus dem KTF beglichen und in der Zeit danach über eine Abgabe auf Erdgas wieder aufgefüllt. Um sicherzustellen, dass keine Transformationsausgaben unter der vorübergehenden Entnahme aus dem Fonds leiden müssen, wäre es laut IMK sinnvoll, dem KTF für solche Überbrückungen eine eigene Kreditermächtigung zu erteilen. Ein Problem mit einer solchen Nutzung des KTF könnte allerdings sein, dass vor dem Bundesverfassungsgericht ein Verfahren zur Auffüllung des KTF mit Haushaltsmitteln aus der Corona-bedingten Aktivierung der Notlagenklausel ansteht. Das bedeutet erhebliche rechtliche Unsicherheit. „Die von der Bundesregierung beschlossene Reaktivierung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds ist daher wohl eine einfachere Variante, die nach demselben Prinzip funktioniert“, so IMK-Direktor Dullien.

Als weitere Option wäre es möglich, die Gaspreisstabilisierung auf die Ebene der Versorger und Netzbetreiber zu verlagern, schreiben die Forscher. Ähnlich dem EEG-Konto könnte ein Konto bei den Erdgasnetzbetreibern oder Versorgern eingerichtet werden, aus dem die Kosten des Gaspreisdeckels beglichen werden und das später mit einer Erdgasabgabe wieder aufgefüllt wird. Um die Liquidität für die aktuellen Auszahlungen zu gewährleisten, könnte der Bund diesem Konto einen Kredit geben, der wiederum über eine höhere Kreditaufnahme des Bundes finanziert wird. Eine solche Konstruktion wäre ebenfalls schuldenbremsenneutral, da der Kredit des Bundes an dieses Konto eine „finanzielle Transaktion“ wäre, die nicht auf die Verschuldungsgrenze des Bundes angerechnet würde.

Weitere Informationen:
Tom Bauermann, Sebastian Dullien, Jan-Erik Thie: Fiskalische Kosten und Finanzierungsoptionen für Varianten des Gaspreisdeckels. IMK Policy Brief Nr. 134, September 2022. > https://www.boeckler.de/content/xpublic ... HBS-008423

Die Pressemitteilung mit Tabelle und Abbildungen > https://www.boeckler.de/pdf/pm_imk_2022_09_30.pdf

Kontakt:
Prof Dr. Sebastian Dullien
Wissenschaftlicher Direktor IMK
Rainer Jung
Leiter Pressestelle

Quelle: Pressemitteilung vom 30.09.2022
Hans-Böckler-Stiftung - Pressestelle
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Verbraucherzentralen rufen neben Preisbremse zu Gassparen auf

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Verbraucherzentralen rufen neben Preisbremse zu Gassparen auf
BERLIN (dpa-AFX) -Die Verbraucherzentralen haben ungeachtet der geplanten Gaspreisbremse die Verbraucher in Deutschland zum Gassparen aufgerufen. Verbandschefin Ramona Pop begrüßte am Donnerstag in Berlin, dass sich die Bundesregierung auf eine milliardenschwere Finanzierung von Strom- und Gaspreisbremse geeinigt habe. Angesichts horrender Energiepreise sei eine schnelle Umsetzung nötig. Pop warnte anderenfalls vor weiterem Vertrauensverlust in die Regierung. "Gleichzeitig appelliere ich an alle Verbraucherinnen und Verbraucher, so viel Gas und Strom wie möglich einzusparen, damit wir gemeinsam sicher durch diesen Winter kommen", sagte Pop.
Quelle: https://www.handelsblatt.com/dpa/verbra ... 15690.html
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Tag der Deutschen Einheit 2022 - Solidarität in der Krise!

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Tag der Deutschen Einheit 2022 - Solidarität in der Krise!


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