Forderungen des Bündnisses für Gute Pflege für eine Reform der Pflegeversicherung

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Schöne heile Pflegewelt suggeriert

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Schöne heile Pflegewelt suggeriert
2. Bericht zur Konzertierten Aktion Pflege (KAP) veröffentlicht



Die drei federführenden Bundesministerien haben den 2. Umsetzungsbericht zur Konzertierten Aktion Pflege (KAP) veröffentlicht. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) stuft ihn als unverhältnismäßige Beschönigung der Situation in der Pflege ein.

Der Bericht suggeriert, in der beruflichen Pflege sei sehr viel erreicht worden: Mehr Menschen, die in der Pflege arbeiten, mehr Menschen, die die Ausbildung machen wollen, bessere Bezahlung usw. Gleichzeitig streiken aber Pflegende in Berlin für bessere Stellenpläne bzw. eine dem verfügbaren Personal angemessene Bettenauslastung.

„Rückblickend war die KAP vor allem ein Beschäftigungsprogramm für Vertreter/innen von Verbänden und Mitarbeitende in den Ministerien. Es fehlte nicht an Einsicht, sondern es mangelte am politischen Willen zur Durchsetzung von Veränderungen“, schätzt DBfK-Präsidentin Prof. Christel Bienstein ein.

Dem Gesundheitsminister musste in monatelangem Diskurs der Auftrag zur Entwicklung eines Personalbemessungsverfahrens für die Krankenhäuser abgerungen werden. Die dringend erforderliche Soforthilfe durch die PPR 2.0 verweigerte er. Der Stellenzuwachs über die Pflegestellenförderprogramme ist erstmal weitgehend theoretisch. Denn wegen der langjährigen politischen Untätigkeit bzw. Halbherzigkeit ist der Stellenmarkt leergefegt. Die eingesetzten Instrumente hätten vor zehn Jahren noch etwas bewirken können. Jetzt kamen sie schlichtweg zu spät.

Die Gehälter werden sich für die, die bisher ganz schlecht bezahlt wurden, vermutlich verbessern. Der Durchbruch für eine wirklich angemessene Bezahlung der Pflegenden in allen Sektoren in ganz Deutschland steht aber in weiter Ferne.

Bleibt der Zuwachs in der Ausbildung. Hier fehlen belastbare Vergleichszahlen zu den Vorjahren. Und angesichts der Ausbildungs- und späteren Arbeitsbedingungen besteht immer die Gefahr, dass die Auszubildenden frustriert vorzeitig hinschmeißen.

Der Zwischenbericht zeichnet ein sehr positives Bild der Entwicklungen in der beruflichen Pflege und soll den Erfolg der Regierungsarbeit belegen. Einem Realitätscheck hält er nicht stand. Er müsste auch deutlich die noch bestehenden Problembereiche ausweisen und die erforderlichen Lösungsschritte aufzeigen.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.08.2021
Ivonne Köhler-Roth | Redakteurin Online, Social Media, Print | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
koehler-roth@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-0 | Fax 030-219157-77


+++
Zu der vorstehenden Pressemitteilung wurde dem DBfK am 23.08.2021 mitgeteilt:

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe Ihre Pressemitteilung ins hiesige Forum übernommen > viewtopic.php?f=5&t=23&p=2461#p2461

In der Angelegenheit habe ich u.a. per Facebook mitgeteilt:

• Die Bundesregierung lobt sich für ihre Pflegepolitik. Verbände und Kenner der Pflegeszene beklagen aber den Fortbestand des Pflegenotstandes und sehen dringenden Reformbedarf! - Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk dazu: … "Es hat zwar einzelne Regelungen gegeben, die positive Entwicklungen begünstigen sollen. In Wirklichkeit hat sich aber an dem seit vielen Jahren beklagten Pflegenotstand nichts geändert. Mit Rücksicht auf die zunehmende Zahl der pflegebedürftigen Menschen und dem damit wachsenden Bedarf an Pflegekräften wird alles noch schlimmer. Es bleibt festzustellen, dass es die Bundesregierung nicht geschafft hat, die Pflegebedingungen in Deutschland entscheidend zu verbessern. …" > viewtopic.php?f=4&p=2433#p2433
• Auch nach der Pflegereform der Bundesregierung entstehen unkalkulierbare Kosten für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen. Das ist ein Ergebnis der neuen Studie des Bremer Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit. Mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen ist aktuell von Sozialhilfe abhängig. Ihr Anteil wird in diesem Jahr das Rekordniveau von rund 35 Prozent erreichen. Das ist der höchste Wert seit Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 1990er Jahre. … (weiter lesen) … > viewtopic.php?f=5&t=23&p=2460#p2460 - Die Ärzte Zeitung vom 23.082021 hat das Thema ebenfalls aufgegriffen … > viewtopic.php?f=5&t=23&p=2455#p2455

Leider ist es so, dass die Pflege-Interessenverbände allesamt zu wenig Druck gemacht haben. Es wurde z.B. Herrn Spahn allzu oft bescheinigt: Schritt in die richtige Richtung … Der Groko muss man zum Thema Pflege Totalversagen bescheinigen. Nichts war wirklich hilfreich. Und nun liegt das "Kind ganz tief im Brunnen". Nach der Wahl wird kein Geld mehr für entscheidende Verbesserungen zur Verfügung stehen. Die Verschuldung liegt bereits jetzt bei rd. 500 Milliarden Euro (Tendenz jeden Tag steigend)! Nach der Wahl werden wir das blaue Wunder erleben!

Im Übrigen setzt das BMG auf mehr niedrigschwellig ausgebildete Dienstkräfte im Pflegesystem. Die Qualität ist damit weiter im Sinkflug. Eine ehemalige Altenheimleiterin: "Es werden heute Personen in die Pflegeausbildung übernommen, die wir früher nicht einmal zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen hätten". … Die Abbrecherquote ist hoch.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell


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Die Vergessenen der Pandemie - Studie zu den zu Hause Gepflegten und ihren Angehörigen

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SOZIALER AUFSCHWUNG JETZT!
Pressekonferenz: Die Vergessenen der Pandemie - Studie zu den zu Hause Gepflegten und ihren Angehörigen. Der VdK präsentiert Ergebnisse aus seiner großen Pflegestudie und stellt Forderungen an die nächste Bundesregierung
... (weiter lesen unter) ... > https://www.vdk.de/deutschland/pages/so ... ie/image/0

+++
Nachfolgenden ein Zitat von Pia Zimmermann, Sprecherin für Pflegepolitik der Fraktion DIE LINKE, zur heute vorgelegten Corona-Pflegestudie des VdK „Die Vergessenen der Pandemie“ sowie die Kurzversion einer Studie zu Beitragssatzeffekten und Verteilungswirkungen der Einführung einer "Solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung".

Pia Zimmermann: „Die heute vorgelegte Studie des VdK zeigt, dass gerade pflegende Angehörige zur spürbaren und dauerhaften Entlastung mehr professionelle Angebote und Unterstützung im Haus und im häuslichen Umfeld brauchen. Um diese zusätzlichen Leistungen finanzieren zu können, muss die Finanzierung der Pflegeversicherung endlich auf ein solides, auskömmliches Fundament gestellt werden. Dazu hat DIE LINKE ein von Prof. Rothgang durchgerechnetes Konzept vorgelegt, mit dem ohne einen Cent aus dem Bundeshaushalt die Pflegevollversicherung finanziert werden kann. Die immer wieder geforderten Steuerzuschüsse zur Pflegeversicherung sind der völlig falsche Weg. Die Finanzierung der Pflege darf nicht weiter der Spielball von Hasardeuren wie Jens Spahn sein, denen die Menschen mit Pflegebedarf und die pflegenden Angehörigen völlig egal sind.“

Quelle: Pressemitteilung vom 23.08.2021
Benjamin Wuttke
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer, Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Sandy Stachel, Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/22 10 28 35 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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„Schulterklopfen hilft genauso wenig wie klatschen“

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (24. August 2021, Nr. 32/2021)


„Schulterklopfen hilft genauso wenig wie klatschen“
Deutscher Pflegerat zu den Ergebnissen der Konzertierten Aktion Pflege


Bessere Arbeits- und Ausbildungsbedingungen in der Pflege und eine höhere Entlohnung der Pflegekräfte sind die zentralen Ziele der vor drei Jahren gestarteten Konzertierten Aktion Pflege (KAP). Deren Ergebnisse wurden vom Bundesgesundheitsministerium, vom Bundesfamilienministerium sowie vom Bundesarbeitsministerium anlässlich der Veröffentlichung des Zweiten Umsetzungsberichts als Erfolg gewertet.

Zu den Ergebnissen der KAP sagt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR): „Bei all den Bemühungen und als positiv zu wertenden Aktivitäten der Bundesregierung sind die Probleme der Profession Pflege nicht kleiner, sondern größer geworden. Die Arbeitsbedingungen für die Pflegenden haben sich nicht spürbar verbessert. Die Veränderungen sind allesamt halbherzig und bei den Pflegenden ist fast nichts angekommen. Der wirkliche Reformwille fehlt. Schulterklopfen hilft hier genauso wenig wie klatschen.

Regelungen zur Tarifentlohnung gelten erst in einem Jahr, über Lohnhöhen wird geschwiegen. Die Ausübung der Heilkunde für Pflegeberufe wird auf Länderebene wieder in Modellprojekte gegossen, die durch die Länder und die Krankenkassen umzusetzen sind. Es wurde nicht angedacht, die Pflegeprofession einzubeziehen.

Getätigt wurden mit der einheitlichen Personalbemessung in der stationären Langzeitpflege ab Mitte 2023 nur Versprechungen in die Zukunft, für die ambulante Pflege fehlt die Personalbemessung gänzlich. Die Umsetzung einer besseren Personalbemessung in der Langzeitpflege dauert zu lange und steht zudem in ihrer vollständigen Umsetzung unter Genehmigungsvorbehalt der Bundesregierung und der Länder. Weiter fehlt es am ernsthaften Willen der Landesregierungen, eine zweijährige Pflegeassistenzausbildung bundesweit zu vereinheitlichen.

Nicht anders sieht es im Krankenhausbereich aus. Die auch hier dringend benötigte einheitliche Personalbemessung wird durch das Bundesgesundheitsministerium auf die lange Bank geschoben. Der Deutsche Pflegerat hat gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und ver.di mit der Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 eine wirksame und sofort umsetzbare Interimslösung zur Personalbemessung vorgelegt. Hierauf bleibt das Bundesgesundheitsministerium seit Januar 2020 eine Antwort schuldig.

Eine Finanzierungsreform der pflegerischen Versorgung mit Begrenzung der Zuzahlungspflicht in der ambulanten und stationären Langzeitpflege wurde nicht angegangen.

Wenn die KAP in der nächsten Legislatur nicht in der Bedeutungslosigkeit versinken soll, benötigen wir eine ehrliche Auseinandersetzung mit den Arbeitsbedingungen der Pflegenden und den Lebensbedingungen der Pflegebedürftigen und Ihrer Angehörigen.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Fachkräftemangel in der Pflege

Beitrag von WernerSchell »

Janine Wissler, Vorsitzende der Partei DIE LINKE kommentiert den vom Pflegerat genannten Fachkräftemangel in der Pflege:

"Der Pflegerat warnt seit Jahren eindringlich und seit Jahren ignorieren die Bundesregierung und Gesundheitsminister Spahn die Warnungen. Wir befinden uns in einem Teufelskreis, schon heute fehlen viele Tausend Pflegekräfte, das führt zu Überlastung bei den Menschen, die in der Pflege arbeiten. Diese Überlastung führt bei vielen dazu, dass sie den Beruf wechseln, was wiederum den Fachkräftemangel verschärft.
Wir müssen diesen Kreislauf durchbrechen. Da hilft kein Klatschen in der Krise, wir brauchen endlich höhere Löhne in der Pflege. Wir müssen diesen anspruchsvollen Beruf attraktiver machen. Es gibt tausende ausgebildete Pflegekräfte, die gerne in den Beruf zurückkehren würden, wenn die Arbeitsbedingungen besser wären. Neben besserer Bezahlung brauchen wir eine gesetzliche Personalbemessung im Krankenhaus und in Pflegeeinrichtungen."


Quelle: Pressemitteilung vom 25.08.2021
Antje Dieterich
Pressestelle DIE LINKE. Parteivorstand
Pressesprecher Matthias Hinze – Büro 030 24009-543 matthias.hinze@die-linke.de
Stellv. Pressesprecher Götz Lange – Büro 030 24009-674 goetz.lange@die-linke.de
Stellv. Pressesprecherin Antje Dieterich – Büro 030 24009-544 antje.dieterich@die-linke.de
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Vier Meilensteine für eine gute Pflege der Profession

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (27. August 2021, Nr. 33/2021)


Vier Meilensteine für eine gute Pflege der Profession
Deutscher Pflegerat zur Pressekonferenz des GKV-Spitzenverbandes


Anlässlich der gestrigen (26.08.2021) Pressekonferenz des GKV-Spitzenverbandes zum Thema „Drei Säulen für gute Pflege im Krankenhaus“ äußert sich Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

Eine sichere, gute und bedarfsgerechte Pflege im Krankenaus steht und fällt erstens mit einer guten und langfristig verlässlich finanzierten Personalausstattung auf allen Stationen. Der Deutsche Pflegerat hat gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft und ver.di mit der Pflegepersonal-Regelung PPR 2.0 eine wirksame und sofort umsetzbare Interimslösung zur Personalbemessung vorgelegt. Hierauf bleibt das Bundesgesundheitsministerium unverständlicherweise seit Januar 2020 eine Antwort schuldig.

Damit steht das Ministerium jedoch nicht alleine. Der GKV-Spitzenverband sieht in der PPR 2.0 als Interimslösung ein veraltetes Instrument und unterliegt damit einer grob fahrlässigen Fehleinschätzung. Die gesetzlich bedingte Personalbemessung im Krankenhaus kommt frühestens 2025.

Bis dahin allein auf die in vielen Schichten nicht erfüllten Pflegepersonaluntergrenzen, voll finanziertes Pflegepersonal und bedarfsgerechte, abnehmende Fallzahlen zu bauen, wie es der GKV-Spitzenverband tut, ist nicht sachgerecht.

Zu guten Arbeitsbedingungen gehört zweitens eine dem Verantwortungsbereich gerecht werdende Bezahlung. Unsere wiederholte Forderung ist ein Einstiegsgehalt für Pflegefachberufe von 4.000 Euro, eine sinnhafte und wertschätzende Personalführung und eine personalorientierte, flexible Arbeitsorganisation in den Krankenhäusern.

Drittens bedarf es auch endlich im Krankenhaus einer sinnvollen Aufgabenverteilung, die sich an der Fachlichkeit der Professionen orientiert. Professionell Pflegende können mehr als ihnen heute zugestanden wird. Ihnen kann und muss vertraut werden. Modellversuche in der Aufgabenübertragung ärztlicher Aufgaben, wie jetzt entschieden, sind eher das bürokratische Verhinderungsmuster als der Motor für längst fällige Veränderungen im deutschen Gesundheitswesen.

Viertens muss die Profession Pflege in allen sie betreffenden Fragen gestaltend einbezogen werden.

„Nur wenn es uns gelingt, für diese vier Meilensteine einer sicheren, guten und bedarfsgerechten Pflege im Krankenhaus schnellstmöglich Lösungen zu finden – mit der PPR 2.0 als Interimslösung – und diese auch direkt umsetzen, können die hierfür notwendigen professionell Pflegenden im Beruf gehalten und gewonnen werden. Dem GKV-Spitzenverband kommt hierbei eine entscheidende Rolle zu, die er ernster nehmen muss, als er dies in der Vergangenheit vielfach getan hat.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Pflegeleistungen beantragen - Wenn die Selbstständigkeit schwindet

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BARMER

Pflegeleistungen beantragen
Wenn die Selbstständigkeit schwindet


Berlin, 27. August 2021 – Wenn das selbstständige Leben immer schwerer wird, ist es Zeit, über Pflegeleistungen nachzudenken. Die gute Nachricht: Leistungen der Pflegeversicherung können unkompliziert und unbürokratisch bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden.

Drei Schritte bis zur Pflegeleistung
Ob Pflegegeld, Pflegedienst oder Heimplatz – Leistungen der Pflegekassen müssen auf jeden Fall beantragt werden. Der Weg zu Pflegeleistungen besteht im Wesentlichen aus drei Schritten. Die Anträge kann man vielfach auf den Internetseiten der Pflegekassen herunterladen oder direkt online ausfüllen. Persönliche Beratung gibt es in den Geschäftsstellen oder am Telefon. Der zweite Schritt ist die Begutachtung. Sie ist nötig, damit die Pflegekasse entscheiden kann, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Mit dem Gutachten beauftragt sie den Medizinischen Dienst. Die Begutachtung erfolgt normalerweise bei den Antragstellern zuhause, findet jedoch in Corona-Zeiten zumeist telefonisch statt. Das Gutachten soll zeigen, welche Hilfen aufgrund der schwindenden Selbstständigkeit nötig sind. Letzter Schritt ist der Leistungsbescheid der Pflegekasse. Er informiert auf Basis des Pflegegutachtens darüber, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Ist dies der Fall, wird der oder dem Versicherten mit der Höhe des Pflegegrades der Hilfebedarf und damit auch die Höhe der konkreten Leistung mitgeteilt. Zudem werden die Gründe für die Entscheidung genannt, damit sie für die Versicherten nachvollziehbar ist.

In zehn Minuten ist der erste Schritt getan
BARMER-Versicherte können den entsprechenden Antrag schnell und unkompliziert auch online stellen. Er kann innerhalb von etwa zehn Minuten ausgefüllt und verschickt werden. Weitere Unterlagen sind in den allermeisten Fällen nicht notwendig.

Mehr Informationen zu Pflegeleistungen und zum Onlineantrag unter: www.barmer.de/pflegeantrag

Diese Pressemitteilung finden Sie in unserem Presseportal unter: www.barmer.de/p017228

Quelle: Pressemitteilung vom 27.08.2021
Presseabteilung der BARMER
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon: 0800 33 30 04 99 14 21
Sunna Gieseke, Telefon: 0800 33 30 04 99 80 31
E-Mail: presse@barmer.de
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Zuzahlungen für Pflege im Heim steigen deutlich

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Spiegel - 20.01.2022

2179 Euro im Schnitt
Zuzahlungen für Pflege im Heim steigen deutlich

Für Bedürftige wird die Pflege in einem Heim immer teurer. Die Zuzahlungen sind 2021 im Schnitt um 111 Euro gestiegen: Die regionalen Unterschiede sind groß – mancherorts sind durchschnittlich mehr als 2500 Euro fällig.
Für Pflegebedürftige sind Zuzahlungen für die Pflege im Heim weiter gestiegen. Zum 1. Januar waren im bundesweiten Schnitt 2179 Euro im Monat aus eigener Tasche fällig, wie aus neuen Daten des Verbands der Ersatzkassen hervorgeht. Das waren 111 Euro mehr als Anfang 2021.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.spiegel.de/wirtschaft/sozia ... 80865e11b8
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Erhöhung der Mindestlöhne

Beitrag von WernerSchell »

Erhöhung der Mindestlöhne
DRK stimmt Empfehlung der Pflegekommission zu


Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) hat der Empfehlung der Pflegekommission über die Anhebung der Mindestlöhne für Pflegekräfte zugestimmt. „Wir sind froh, dass es in der Pflegebranche nun insbesondere im nicht tarifgebundenen Bereich zu einem deutlichen Anstieg der Löhne kommt. Dennoch mahnen wir beim Gesetzgeber dringend eine Regelung an, wie diese zusätzlichen Kosten verteilt werden sollen“, sagt DRK-Generalsekretär Christian Reuter.

Das DRK hat einer stufenweisen Anhebung der Mindestlöhne bis zum 1. Dezember 2023 um insgesamt 12,75% bis 18,51% - je nach Ausbildungsstand - zugestimmt. Bereits zum 1. September 2022 wird es zu Erhöhungen bei Ungelernten von 12,55 Euro auf 13,70 Euro, bei Pflegekräften mit einjähriger Ausbildung von 13,20 auf 14,60 Euro und bei dreijähriger Ausbildung von 15,40 auf 17,10 Euro pro Stunde kommen.

Die jetzt vereinbarten Erhöhungen seien für die Träger der Pflegeeinrichtungen jedoch eine extreme Belastung, weil diese Anhebung aktuell nicht durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt werde und die Mehrkosten voraussichtlich von den Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen getragen werden müssten, sagt Reuter. Er gehört der Pflegekommission auf Vorschlag der Bundestarifgemeinschaft des DRK, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und des Arbeitgeberverbandes Pflege an. Es bestehe die große Gefahr, dass sich der ohnehin ständig steigende Eigenanteil der Pflegebedürftigen an den Pflegekosten dadurch weiter erheblich erhöhen werde. „Das ist den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen finanziell nur schwer zumutbar. Derzeit beläuft sich der Eigenanteil eines Pflegebedürftigen im Bundesdurchschnitt bereits auf 2179 Euro pro Monat. Der Anteil der Pflegeversicherung ist dabei schon berücksichtigt“, sagt Reuter.

Das DRK hält eine Reform der Pflegeversicherung für dringend erforderlich. Es sei eine Systemumkehr notwendig. Die Eigenanteile der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen müssten auf einen festen Sockelbetrag begrenzt und Verbesserungen bei den Gehältern der Pflegekräfte künftig von der Pflegeversicherung übernommen werden. Die zum 01.01.2022 in Kraft getretene Regelung des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes stelle bei den stetig steigenden Kosten in der Langzeitpflege nur eine sehr geringfügige Entlastung dar. „Die Bundesregierung muss hier dringend handeln. Es darf nicht sein, dass der Staat Mindestlöhne in der Pflege festlegt, aber sich nicht um die nachhaltige Refinanzierung der Kosten kümmert“, sagt Reuter.

Das DRK betreibt bundesweit mit 39.600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern 535 stationäre Pflegeeinrichtungen mit insgesamt 41.500 Plätzen. Hinzu kommen 590 ambulante Pflegedienste mit 18.200 Pflegekräften für 51.600 Patientinnen und Patienten.

Dr. Dieter Schütz
Tel. 030 / 85404 - 158
0162 / 200 20 29
d.schuetz@drk.de

Christina
Wandel-Sucker
Tel. 030 / 85404 - 155
0176 / 470 19 429
c.wandel-sucker@drk.de

Annkatrin Tritschoks
Tel. 030 / 85404 - 201
0176 / 556 90 341
a.tritschoks@drk.de

Quelle: Pressemitteilung vom 08.02.2022
Deutsches Rotes Kreuz e.V.
DRK-Generalsekretariat
Carstennstraße 58
12205 Berlin
Telefon: 030 / 85404 - 0
Telefax: 030 / 85404 - 450
E-Mail: drk@drk.de
Internet: www.DRK.de
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Die Bezahlung in der Altenpflege ist weder konkurrenzfähig noch attraktiv und gefährdet die Versorgung

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DBfK - Nordwest e.V.

Die Bezahlung in der Altenpflege ist weder konkurrenzfähig noch attraktiv und gefährdet die Versorgung.

Vor dem Hintergrund des ab 1. September 2022 geltenden Tariftreuegesetzes in den Einrichtungen der Altenpflege zeigen die Zahlen der jetzt veröffentlichten AOK-Erhebung, wie dringend notwendig diese gesetzliche Regelung ist. Sie kann aber nur der allererste Schritt sein auf dem Weg zu einem adäquaten Lohngefüge.
„Natürlich ist die Bezahlung nicht das allein entscheidende Kriterium für die Attraktivität eines Berufs“, betont Martin Dichter, Vorsitzender des DBfK Nordwest. „Aber ohne eine leistungs- und verantwortungsgerechte Vergütung wird sich der jetzt schon dramatische Pflegepersonalmangel in der Altenpflege kontinuierlich verschärfen. Das werden wir verstärkt 2023 spüren, wenn Krankenhaus, stationäre und ambulante Altenpflege um die ersten Absolvent:innen der generalistischen Pflegeausbildung werben. Die Altenpflege ist hier bisher nicht konkurrenzfähig, also wird die jetzt schon vielerorts kaum zu gewährleistende Versorgung der Bewohner:innen dann noch prekärer. Und es werden immer mehr Menschen, die der stationären Versorgung bedürfen. Unter welchen Bedingungen soll sie stattfinden? Wer soll sie wie pflegen? Wenn wir wollen, dass es ihnen – und eines Tages auch uns – gut geht, müssen wir auch dafür sorgen, dass die uns Versorgenden gut bezahlt werden. Das ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die sich immer unaufhaltsamer stellt. Deshalb müssen wir jetzt endlich die Weichen stellen für ein flächendeckendes Einstiegsgehalt von 4000 Euro für dreijährig ausgebildete, examinierte Pflegefachpersonen. Wertschätzende Bezahlung ist nicht alles. Aber ohne sie ist auch der beste Beruf nicht konkurrenzfähig.“

Quelle: Pressemitteilung vom 08.02.2022
Katharina von Croy M.A. | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Nordwest e.V.
Geschäftsstelle | Bödekerstr. 56 | D-30161 Hannover
Regionalvertretung Nord | Am Hochkamp 14 | D-23611 Bad Schwartau
Regionalvertretung West | Beethovenstraße 32 | D-45128 Essen
Telefon +49 511 696844-136 | Mobil +151 42228489 | nordwest@dbfk.de
www.dbfk.de
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Missstände in Pflegeheimen - u.a. im Allo-Seniorenheim Dormagen!

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Missstände in Pflegeheimen - u.a. im Allo-Seniorenheim Dormagen! - Verantwortliche äußern sich entsetzt und erschüttert - Aber: Die Unzulänglichkeiten im Pflegesystem sind seit vielen Jahren bekannt! Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit vielen Jahren auf die gebotenen Reformen aufmerksam und hat u.a. auch bei zahlreichen Pflegetreffs und in der Gesundheitskonferenz des Rhein-Kreises Neuss wiederholt Hinweise gegeben. … > viewtopic.php?f=4&t=353
Gesperrt