Forderungen des Bündnisses für Gute Pflege für eine Reform der Pflegeversicherung

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3697
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Pflege hat mehr erwartet - Bundesrat verabschiedet weitgehend substanzloses GVWG

Beitrag von WernerSchell »

Bild


Pflege hat mehr erwartet - Bundesrat verabschiedet weitgehend substanzloses GVWG


Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) hat die Bundesregierung ihre gesundheits- und pflegepolitische Arbeit für diese Legislaturperiode beendet. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) wertet das Gesetz als halbherzigen pflegepolitischen Schnellschuss zum Ende der Legislaturperiode.

„Dieses Gesetz wird den pflegepolitischen Herausforderungen nicht gerecht“, diagnostiziert DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. So sei die angekündigte Reform der Pflegeversicherung beispielsweise mit der Deckelung der Eigenanteile mehr Ankündigung als Wirkung für die Bewohner/innen. „Auch die Regelung zur Verbesserung der Gehälter für Pflegende in der Langzeitpflege wird für die große Mehrheit nicht spürbar sein,“ bewertet Bienstein das Gesetz. „Ein wichtiges Ziel der Konzertierten Aktion Pflege war ein flächendeckender Tarifvertrag für die Langzeitpflege. Dieses Ziel wurde ebenso verfehlt wie die vereinbarte schnelle Einführung eines Personalbemessungsverfahrens. Es kommt zwar der gesetzliche Auftrag zur Entwicklung eines Pflegepersonalbemessungsverfahrens im Krankenhaus bis 2025, wir fordern aber die sofortige Einführung der PPR 2.0 als dringend notwendige Zwischenlösung im Krankenhaus. Dies wurde rundweg abgelehnt.“ Der DBfK sieht auch bei der Übertragung heilkundlicher Aufgaben nur einen Teilerfolg: Es bleibe bei – wenn auch verbindlicheren – Modellversuchen und einem Auftrag an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), etwas mehr Autonomie in der häuslichen Krankenpflege zuzulassen.

Die schnelle Verabschiedung eines halbherzigen Gesetzes, das als Pflegereform angekündigt war, werfe insgesamt kein gutes Licht auf die pflegepolitische Arbeit der Bundesregierung. „Mit der KAP wurde mit viel Engagement und guten Vorsätzen gestartet, aber in der Pandemie haben wir immer wieder erlebt, dass die professionelle Pflege noch immer nicht den politischen Stellenwert hat, den sie braucht“, so Bienstein. „Es gab pandemiebezogen immer wieder Gesten der Wertschätzung, harte Fakten in Form von Gesetzen wären aber mehr wert gewesen. Die kommende Bundesregierung erbt in der Gesundheits- und Pflegepolitik Probleme, die sich durch die Pandemie noch verschärft haben. Wir sind bereit, bei der Lösung zu unterstützen und werden die neue Regierung aufmerksam und tatkräftig begleiten.“

Quelle: Pressemitteilung vom 25.06.2021
Susanne Adjei|Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de| www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-11 | Fax 030-219157-77

Bundesverband
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Ansprechpartnerin:
Anja Kathrin Hild
T +49 30 219 157 – 0
F +49 30 219 157 - 77
dbfk@dbfk.de
www.dbfk.de

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist die berufliche Interessenvertretung der Gesundheits- und Krankenpflege, der Altenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege. Der DBfK ist deutsches Mitglied im International Council of Nurses (ICN) und Gründungsmitglied des Deutschen Pflegerates (DPR).
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3697
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Bundesrat billigt Pflegereform - mahnt aber weitere Reformschritte an

Beitrag von WernerSchell »

Bundesrat

Beschluss -
1006. Sitzung des Bundesrates am 25. Juni 2021



Bundesrat billigt Pflegereform

Der Bundesrat billigte am 25. Juni 2021 das vom Bundestag beschlossene Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung - es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet werden.
Mit umfangreichen gesetzlichen Änderungen will der Bundestag Qualität und Transparenz in der medizinischen Versorgung verbessern. Das Gesetz sieht neue Vorgaben für den Gemeinsamen Bundesausschuss, mehr Rechte für Krankenversicherte sowie Reformen in Krankenhäusern und Hospizen vor.

Pflegereform
Den zugrundeliegenden Regierungsentwurf ergänzte der Bundestag während seiner Beratungen um eine Pflegereform. Sie soll dazu beitragen, Pflegekräfte besser zu bezahlen und zugleich Pflegebedürftige und ihre Angehörigen zu entlasten. Der Bund beteiligt sich ab 2022 jährlich mit einer Milliarde Euro an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung. Der Beitragszuschlag für Kinderlose ab dem vollendeten 23. Lebensjahr in der gesetzlichen Pflegeversicherung steigt von 0,25 Prozent des Bruttogehalts um 0,1 Punkte auf 0,35 Prozent an.

Tariflöhne für Pflegekräfte
Ab September 2022 dürfen Versorgungsverträge nur noch mit Pflegeeinrichtungen abgeschlossen werden, die ihren Pflegekräften einen Lohn zahlen, der in Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen vereinbart worden ist, an die die Pflegeeinrichtungen gebunden sind. Mit Einrichtungen, die nicht an Tarifverträge oder kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, dürfen Versorgungsverträge nur noch abgeschlossen werden, wenn diese ihre Pflegekräfte nicht untertariflich bezahlen.

Geringerer Eigenanteil an der Pflegevergütung
Um vollstationär versorgte Pflegebedürftige finanziell nicht zu überfordern, wird ihr Eigenanteil an der Pflegevergütung schrittweise verringert. In den Pflegegraden 2 bis 5 reduziert er sich durch einen von der Pflegekasse zu zahlenden Leistungszuschlag um fünf Prozent in den ersten zwölf Monaten, nach einem Jahr um 25 Prozent, nach zwei Jahren um 45 Prozent und nach drei Jahren um 70 Prozent.

Anspruch auf Übergangspflege
Der Bundestag beschloss zudem einen Anspruch auf Übergangspflege im Krankenhaus. Voraussetzung ist, dass nach einer Krankenhausbehandlung erforderliche Leistungen der häuslichen Krankenpflege, der Kurzzeitpflege, der medizinischen Rehabilitation oder weitere Pflegeleistungen nur unter erheblichem Aufwand sichergestellt werden können.

Bundeszuschuss für Pflegeleistungen
Die gesetzliche Krankenversicherung beteiligt sich künftig mit 640 Millionen Euro pro Jahr an den Kosten der medizinischen Behandlungspflege in vollstationären Pflegeeinrichtungen. Die Reform beinhaltet für 2022 schließlich auch einen ergänzenden Bundeszuschuss an die GKV in Höhe von sieben Milliarden Euro, um einen Anstieg der Zusatzbeiträge zu verhindern.

Differenziertes Inkrafttreten
Das Gesetz soll im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten. Für zahlreiche Einzelregelungen sind allerdings abweichende Termine vorgesehen.

Weitere Reformschritte nötig
In einer begleitenden Entschließung mahnt der Bundesrat weitere Reformschritte an. Diese müssten unter Einbeziehung der Länder auf den Weg gebracht werden und insbesondere auch spürbare Entlastungen für die häusliche Pflege einschließen. Zur Finanzierung weiterer Reformschritte sei davon auszugehen, dass eine weitergehende Steuerfinanzierung zwingend zur Stabilisierung der Finanzierungsgrundlagen der Pflegeversicherung notwendig bleibt, betont der Bundesrat.

Die Entschließung wurde der Bundesregierung zugeleitet. Sie entscheidet, wann sie sich damit befasst.

Quelle: Pressemitteilung vom 25.06.2021
Bundesrat | Presse und Kommunikation
11055 Berlin
Telefon: 030 18 9100-170 | E-Mail: newsletterredaktion@bundesrat.de
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3697
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Beitragssatzeffekte und Verteilungswirkungen der Einführung einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung

Beitrag von WernerSchell »

Am Montag, den 05. Juli 2021 um 14:00 Uhr (!) geben Janine Wissler und Dietmar Bartsch, Spitzenkandidierende der Partei DIE LINKE, gemeinsam mit Susanne Ferschl MdB, Gesundheitspolitikerin, eine Pressekonferenz.
Sie werden das bei Prof. Dr. Heinz Rothgang (Universität Bremen) in Auftrag gegeben Gutachten "Beitragssatzeffekte und Verteilungswirkungen der Einführung einer solidarischen Gesundheits- und Pflegeversicherung" vorstellen. Das Gutachten bestätigt, dass eine von der LINKEN geforderte solidarische Gesundheits- und Pflegeversicherung, in die alle einzahlen, die große Mehrheit der Menschen entlasten und gleichzeitig die Leistungen erhöhen würde.
Der Termin ist für die Bildberichterstattung gepoolt. Es wird der notwendige Sicherheitsabstand gewährleistet. Wir bitten darum, einen medizinischen Mund- und Nasenschutz zu tragen. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, die Pressekonferenz über einen Livestream zu verfolgen und Fragen per SMS oder Mail einzureichen. Wir bitten um Anmeldung, falls Sie vor Ort an der Pressekonferenz teilnehmen möchten, an: pressestelle@die-linke.de.
So können Nachfragen gestellt werden:
Wenn Sie Fragen oder Nachfragen haben, ohne vor Ort zu sein, gibt es zwei Möglichkeiten:
Vorab: Gern können Sie vorab Fragen per Mail an pressestelle@die-linke.de einreichen.
Während des Livestreams: Sie können Fragen per SMS an Matthias Hinze unter 0151-15535928 schicken.
Bitte geben Sie in beiden Fällen Namen und Medium an. Eingereichte Fragen werden live vorgelesen und beantwortet.
Ort: Karl-Liebknecht Haus, Kleine Alexanderstr. 28, 10178 Berlin.
Technische Hinweise zum Livestream: Den Livestream finden Sie auf Twitter (https://twitter.com/dieLinke) sowie eingebettet auf unserer Homepage (https://www.die-linke.de).

Quelle: Mitteilung vom 29.06.2021
Antje Dieterich - Pressestelle DIE LINKE. Parteivorstand
Pressesprecher Matthias Hinze – Büro 030 24009-543 matthias.hinze@die-linke.de
Stellv. Pressesprecher Götz Lange – Büro 030 24009-674 goetz.lange@die-linke.de
Stellv. Pressesprecherin Antje Dieterich – Büro 030 24009-544 antje.dieterich@die-linke.de


+++
Die Veranstaltung wird aufgezeichnet und auf dem Twitter und dem Youtube Account der Bundespartei DIE LINKE abrufbar sein:
https://www.youtube.com/user/dielinke
https://twitter.com/dieLinke
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3697
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Pflegereform wird wirkungslos bleiben ....

Beitrag von WernerSchell »

VdK-Präsidentin: "Geplanter Zuschuss für Heimbewohner löst sich schneller in Luft auf als gedacht"
• Zahlen des Verbands der Ersatzkassen belegen, dass Pflegereform wirkungslos bleiben wird
• VdK fordert Pflege-Vollversicherung, damit Pflege nicht zur Armutsfalle wird


Der Sozialverband VdK sieht in den steigenden Kosten für die Eigenanteile in Pflegeheimen einen weiteren Beleg dafür, dass die beschlossene Pflegereform wirkungslos ist. "Die Kosten gehen durch die Decke. Der beschlossene Pflegezuschuss löst sich damit schneller in Luft auf als gedacht", kritisierte VdK-Präsidentin Verena Bentele.

Um 185 Euro stieg die Zuzahlung im Vergleich zu Anfang letzten Jahres. Mussten die Pflegebedürftigen Anfang 2020 noch insgesamt 1.940 Euro für einen Pflegeheimplatz dazu bezahlen, sind es jetzt schon 2.125, wie die Daten des Verbands der Ersatzkassen zeigen.

"Gerade die Zuzahlungen zur reinen Pflege wollte die Bundesregierung mit ihrer Pflegereform einhegen. Aber statt einen Deckel zu schaffen und dafür zu sorgen, dass alles, was darüber hinausgeht, von der Pflegeversicherung gezahlt wird, gibt es jetzt nur einen Zuschuss. Und der schützt die Pflegeheimbewohner nicht vor den immer weiter steigenden Kosten und Zuzahlungen", sagte Bentele weiter.

Die nächste Bundesregierung, aber auch die Länder müssten sich jetzt Gedanken machen, wie eine Pflegereform reloaded aussieht: "Damit Pflege nicht immer mehr zur Armutsfalle wird." Bentele fordert, dass die Pflegeversicherung alle pflegebedingten Kosten übernehmen müsse: "So war es mal angedacht, als die Pflegeversicherung ins Leben gerufen wurde, und so muss es jetzt endlich umgesetzt werden."
Pressekontakt: Heike Vowinkel, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de

Der Sozialverband VdK
ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit - auch gegenüber Krankenkassen, Pflegekassen und der Rentenversicherung.
Wir betreiben keine Parteipolitik. Der Sozialverband VdK ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Als anerkannt gemeinnütziger Verband finanzieren wir uns durch die Mitgliedsbeiträge - so bleiben wir finanziell unabhängig von den Interessen Dritter. Der Sozialverband VdK gestaltet die deutsche Sozialpolitik aktiv mit und nimmt Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse - unter anderem durch Gespräche mit Politikern, medienwirksame Aktionen und Kampagnen und eine breite Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Sozialverband VdK bietet außerdem eine breite Rechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten. Weitere Infos unter: www.vdk.de

Quelle: Pressemitteilung vom 07.07.2021
Sozialverband VdK Deutschland
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Heike Vowinkel (verantwortlich)
Linienstraße 131 - 10115 Berlin
Telefon 030 9210580-400
Telefax 030 9210580-410
www.vdk.de - presse@vdk.de
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3697
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Die meisten Wahlprogramme springen bei Pflege zu kurz

Beitrag von WernerSchell »

Ärzte Zeitung vom 09.08.2021:
Verbraucherschützer
Die meisten Wahlprogramme springen bei Pflege zu kurz

Dicke Programme, etliche Leerstellen – so auch beim Thema Pflege, findet der Verbraucherzentrale Bundesverband und verweist auf einen aktuellen Wahlcheck zur Bundestagswahl.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Politik/Di ... 20[rundate]


+++
Deutsches Ärzteblatt vom 09.08.2021:
Caritas: Gute und bezahlbare Pflege bleibt Dauerbaustelle
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3697
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Ökonomen sehen Nachhaltigkeitslücke in der Pflegeversicherung

Beitrag von WernerSchell »

Ärzte Zeitung vom 12.08.2021:

Stiftung Marktwirtschaft
Ökonomen sehen Nachhaltigkeitslücke in der Pflegeversicherung

Der Staat verschuldet sich immer drastischer – und belastet so junge und künftige Generationen, warnen Wissenschaftler. Ein Paradebeispiel dafür sei die soziale Pflegeversicherung.
Berlin. Ökonomen haben der Bundesregierung schwere Fehler in der Pflegepolitik vorgeworfen. Die jüngste Reform erhöhe nicht nur die Nachhaltigkeitslücke in der sozialen Pflegeversicherung. Sie belaste wegen des neu eingeführten Bundeszuschusses auch die Gebietskörperschaften, erklärte das Vorstandsmitglied der „Stiftung Marktwirtschaft“ Professor Bernd Raffelhüschen am Donnerstag.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Politik/Oe ... 20[rundate]
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3697
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Verbraucherschützer für grundlegende Reform der Pflegefinanzierung

Beitrag von WernerSchell »

Verbraucherschützer für grundlegende Reform der Pflegefinanzierung

Der Chef des vzbv, Klaus Müller, sagte der Deutschen Presse-Agentur, Kosten seien so exorbitant gewachsen, dass sie für viele Menschen nicht zu stemmen und praktisch der sichere Weg in die sozialen Sicherungssysteme seien.

Quelle: Handelsblatt > https://newsletter.vzbv.de/d/d.html?o00 ... oe72j76ue6
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3697
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Bielefelder Appell 2021

Beitrag von WernerSchell »

Bielefelder Appell 2021

Es ist Zeit, nach 25 Jahren das schlechte Ergebnis der Logik von Marktmechanismen und Neoliberalismus zur Kenntnis zu nehmen und das Versagen des Vorrangs ökonomischer Aspekte in Pflege und Betreuung anzuerkennen. Die Qualität von Begleitung, Betreuung und Pflege muss wieder an erste Stelle gesetzt werden. Auch diese Bundesregierung hat dazu keinen Kurswechsel eingeleitet. Der Mensch muss in der Daseinsvorsorge im Mittelpunkt stehen und nicht das Geld!

Alle 28 Betriebsräte und Mitarbeitendenvertretungen in Bielefeld, die für mehr als 26.000 Beschäftigte stehen - in Altenhilfe, Eingliederungshilfe für Menschen mit geistiger und psychischer Behinderung, im Krankenhaus oder in kommunal unterstützten Beratungsstellen und Vereinen - wenden sich an die Öffentlichkeit sowie die Politik und stellen fest:
Nun sind plötzlich nicht die "üblichen Verdächtigen" im Jargon des Neoliberalismus "systemrelevant" - die Bereiche, die vermeintlich allein Profit erwirtschaften.


Hintergrundmaterial findet sich unter folgender Adresse:
Den Text des Bielefelder Appells 2021 und Hintergrundmaterial finden Sie unter http://www.sivus.net/Organisatorisches/ ... xt_47.html
und den Bielefelder Appell 2012 unter
http://www.sivus.net/Weitere_Themen/Bie ... ppell.html


Quelle: Mitteilung vom 16.08.2021
Christian Janßen
v. Bodelschwinghsche Stiftungen
Stiftung Bethel
Gesamtmitarbeitendenvertretung i.D.
Karl-Siebold-Weg 9
33617 Bielefeld

Tel./AB 0521-144 5049
Mobil 0151-72 74 68 55
mailto: christian.janssen@bethel.de
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3697
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Sozialhilfeausgaben bei Pflege gehen steil nach oben

Beitrag von WernerSchell »

Ärzte Zeitung vom 23.08.2021

Sozialhilfeausgaben bei Pflege gehen steil nach oben
Der Staat muss immer mehr Geld für die Grundsicherung im Alter berappen – den größten Sprung bei den Ausgaben macht die Sozialhilfe bei Pflege.
Von Thomas Hommel
Berlin/Wiesbaden. Die Sozialhilfeausgaben in Deutschland sind vergangenes Jahr stark gestiegen. Insgesamt wendeten die Sozialhilfeträger 14,4 Milliarden Euro für Leistungen nach dem zwölften Sozialgesetzbuch auf – das waren 6,5 Prozent mehr als im Jahr zuvor, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte.
Gut die Hälfte der Ausgaben 2020 machte demnach die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung aus: Auf diese Leistung, die vollständig aus Erstattungsmitteln des Bundes an die Länder finanziert wird, entfielen 7,6 Milliarden Euro – gut zehn Prozent mehr als im Vorjahr.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Politik/So ... 20[rundate]
WernerSchell
Administrator
Beiträge: 3697
Registriert: 06.02.2021, 16:16

Trotz Pflegereform weiterhin unkalkulierbare Kosten für Pflegebedürftige

Beitrag von WernerSchell »

Presseteam der DAK-Gesundheit

Auch nach der Pflegereform der Bundesregierung entstehen unkalkulierbare Kosten für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen. Das ist ein Ergebnis der neuen Studie des Bremer Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit. Mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen ist aktuell von Sozialhilfe abhängig. Lesen Sie mehr in der nachfolgenden Pressemitteilung.

Trotz Pflegereform weiterhin unkalkulierbare Kosten für Pflegebedürftige
• DAK-Studie: Anteil der Sozialhilfeempfänger in der Pflegeversicherung steigt 2021 Modellrechnungen zufolge auf Rekordniveau von 35 Prozent.
• Trotz Pflegenovelle weist die Pflegeversicherung ein Defizit von über einer Milliarde Euro auf, das bis 2025 auf rund 3,5 Milliarden Euro anwächst.
• DAK-Vorstandschef Andreas Storm fordert verlässliche und nachhaltige Begrenzung der Heimkosten für Pflegebedürftige.

Auch nach der Pflegereform der Bundesregierung entstehen unkalkulierbare Kosten für Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen. Das ist ein Ergebnis der neuen Studie des Bremer Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang im Auftrag der DAK-Gesundheit. Mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen ist aktuell von Sozialhilfe abhängig. Ihr Anteil wird in diesem Jahr das Rekordniveau von rund 35 Prozent erreichen. Das ist der höchste Wert seit Einführung der Pflegeversicherung Mitte der 1990er Jahre. An dieser Entwicklung wird sich auch durch die Pflegereform mittelfristig nichts ändern. Die mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (GVWG) verabschiedete Pflegereform führt nur zu einer kurzfristigen Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Auch in Zukunft wird daher ein erheblicher Teil der Pflegebedürftigen in Pflegeheimen auf Sozialhilfe angewiesen sein. Nach einem Rückgang 2022 ist bereits 2023 mit einem erneuten Anstieg zu rechnen. Zudem droht in der Pflegeversicherung eine reformbedingte Deckungslücke von 1,1 Milliarden Euro, die 2025 auf 3,5 Milliarden Euro steigt.

Laut DAK-Studie des Bremer Pflegeökonomen Prof. Dr. Heinz Rothgang wirkt die Pflegereform von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nicht nachhaltig. „Die Entwicklungen in der Pflegeversicherung sind alarmierend“, warnt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Die Pflegeversicherung kann trotz der jüngsten Reform ihren eigenen Anspruch, pflegebedingte Sozialhilfeabhängigkeit zu verhindern, zunehmend weniger erfüllen“, so Storm weiter. Die Pflegereform 2021 sei nicht geeignet, die Probleme der finanziellen Überlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu lösen. Die neuen Leistungszuschläge führten nur zu einer kurzfristigen Entlastung, begrenzten den weiteren Anstieg der Eigenanteile aber nicht. Nach wie vor sei es unmöglich vorherzusagen, wie hoch der Eigenanteil sein werde, wenn Pflegebedürftigkeit in Zukunft auftritt. „Gezielte Vorsorge ist daher weiterhin nicht möglich“, sagt Kassenchef Storm. Die in der Pflegereform beschlossenen Leistungszuschläge seien zudem so niedrig angesetzt, dass sie im Durchschnitt nicht einmal in der Lage seien, die reformbedingten Anstiege der Pflegesätze zu kompensieren – geschweige denn die Eigenanteile zu senken. „Diese Reform ist eine ‚Pflegereform light‘. Wir brauchen dringend verlässliche und finanzierbare Heimkosten für Pflegebedürftige“, sagt Kassenmanager Andreas Storm.

Datengrundlage der Expertise sind unter anderem Berechnungen zu Einkommen, Vermögen und Heimentgelten. Zudem wurden die Finanzwirkungen, die durch die Reformelemente des GVWG in Bezug auf Pflegefinanzierung, Entlohnung und Personalanstieg entstehen, analysiert. Ein Ergebnis: Durch die Verpflichtung zur Entlohnung auf Tarifniveau und die Refinanzierung von mehr Personal wird die finanzielle Entlastungswirkung der gestaffelten Leistungszuschläge zunichte gemacht. „Dies führt dazu, dass die Sozialhilfeabhängigkeit nach 2022 wieder ansteigt,“ sagt Pflegeökonom Prof. Rothgang. Schon ab 2024 werde die Sozialhilfequote der stationär versorgten Pflegebedürftigen von 2019 überschritten, deren Höhe bereits als zu hoch bewertet wurde und den Anstoß zur aktuellen Pflegereform lieferte.

„Die Modellwerte zeigen, dass – ohne eine echte Begrenzung der Eigenanteile – dauerhaft mehr als ein Drittel der Pflegebedürftigen in stationärer Versorgung auf Sozialhilfe angewiesen sein werden – mit steigender Tendenz“, so DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Der politische Handlungsbedarf bleibt unverändert hoch. Pflege darf kein Armutsrisiko sein. Deshalb gehört bereits in der ersten Hälfte der kommenden Wahlperiode eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung auf die politische Agenda.“

Die Pflegeversicherung wurde vor 26 Jahren nicht zuletzt deshalb eingeführt, um pflegebedingte Sozialhilfeabhängigkeit zu reduzieren. De facto führen steigende Heimkosten auch nach Einführung der neuen Leistungszuschläge zu steigenden Belastungen der Pflegebedürftigen und in der Folge zu wieder wachsenden Anteilen an Sozialhilfeempfängern. Durch die steigenden Ausgaben für Hilfe zur Pflege wächst auch die Belastung der Kommunen.

Die Pflegeversicherung übernimmt in Teilen gesamtgesellschaftliche Aufgaben. Dafür müsse es einen angemessenen Steuerzuschuss geben; notwendig seien systematische Änderungen in der Finanzierungsstruktur der Pflegeversicherung, so die Studienergebnisse. „Wir brauchen eine völlig neue Finanzstatik in der Pflege, um Menschen im Pflegefall vor einem Armutsrisiko zu bewahren“, sagt Storm. Das Ziel müsse eine faire Lastenverteilung zwischen Beitragszahlern, Steuerzahlern und Pflegebedürftigen sein. Nach dem von der DAK-Gesundheit vorgeschlagenen Reformkonzept würden Pflegebedürftige dagegen mehr finanzielle Sicherheit erhalten, indem ihre Eigenanteile gedeckelt und kalkulierbar werden. Die Eigenanteile würden entsprechend der Lohnentwicklung dynamisch steigen. „Dieses Modell ist nicht nur geeignet, Sozialhilfeabhängigkeit im Bereich der stationären Pflege deutlich zu reduzieren,“ so Storm. „Es ermöglicht darüber hinaus auch dem Einzelnen, rechtzeitig Eigenvorsorge für das Risiko der Pflegebedürftigkeit zu betreiben.“

4,1 Millionen Menschen in Deutschland sind pflegebedürftig, von ihnen werden rund 819.000 in Heimen vollstationär versorgt (Quelle Statistisches Bundesamt). Die Ausgaben der Pflegeversicherung sind zwischen 2015 und 2020 von 29 auf 49 Milliarden Euro gestiegen (Quelle BMG).
Das Statistische Bundesamt hat am 19. August die Daten zur Entwicklung der Sozialhilfeausgaben im Jahr 2020 publiziert: Insgesamt sind sie gegenüber dem Vorjahr um 6,5 Prozent gestiegen. Der stärkste prozentuale Anstieg mit 14 Prozent auf 4,3 Milliarden Euro war im Bereich „Hilfe zur Pflege“ zu verzeichnen.

Die Entgelte für einen stationären Heimplatz werden zum kleineren Teil von der Pflegeversicherung, zum größeren Teil aber von den Pflegebedürftigen selbst getragen. Die privat zu tragenden Kosten für einen stationären Heimplatz setzen sich für Pflegebedürftige aus folgenden Komponenten zusammen: Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) für pflegebedingte Kosten im engeren Sinn, Entgelte für Unterkunft und für Verpflegung sowie gesondert in Rechnung gestellte Investitions- und Ausbildungskosten.

Die DAK-Gesundheit ist mit 5,6 Millionen Versicherten eine der größten Krankenkassen in Deutschland.

Quelle: Pressemitteilung vom 23.08.2021
DAK-Gesundheit
Pressestelle
Telefon: 040-2364 855 9411
E-Mail: presse@dak.de

Attachments
2021-07-30 Entwicklung der Pflegekosten durch das GPVG.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... 2021-07-30 Entwicklu~ durch das GPVG.pdf
20210823_PM_Kosten_Pflegereform_DAK-Gesundheit_final-neu.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... al-neu.pdf


Auswirkungen der Regelungen des Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) auf die stationären Pflegekosten und ihre Aufteilung. Expertise im Auftrag der DAK-Gesundheit Prof. Dr. Heinz Rothgang Franziska Heinze, M.Sc. Dipl.-Geront. Thomas Kalwitzki Christian Wagner, B.A. - August 2021 … > https://www.dak.de/dak/download/studie-2413956.pdf
Gesperrt