Forderungen des Bündnisses für Gute Pflege für eine Reform der Pflegeversicherung

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und das gilt für jeden ...

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Die Würde des Menschen ist unantastbar. Und das gilt für jeden, ob das jetzt alte Menschen sind oder Kinder – das zählt für jeden.

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Eigenanteile in der Pflege

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Eigenanteile in der Pflege
Neuer Leistungszuschlag der Pflegekasse führt zu Entlastungen – deutlich spürbar aber nur bei längeren Heimaufenthalten
vdek: Pflegebedürftige müssen dauerhaft entlastet werden


Die Eigenanteile, die Pflegebedürftige in Pflegeheimen für pflegebedingte Aufwendungen, Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten aus eigener Tasche zahlen müssen, entwickeln sich weiter dynamisch. Die seit 1.1.2022 geltende gesetzliche Regelung, wonach sich die Pflegekassen mit einem nach Aufenthaltsdauer gestaffelten Leistungszuschlag an den Pflegekosten (Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil: EEE) beteiligen, bringt nur bei längeren Heimaufenthalten spürbare Entlastung, wie eine neue Datenauswertung der Vergütungsvereinbarungen der Pflegekassen mit den Pflegeeinrichtungen des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) im Zeitraum vom 1.1.2022 bis 1.7.2022 zeigt.

Entlastungseffekt verpufft bei kurzer Aufenthaltsdauer
Pflegebedürftige mit einem Aufenthalt bis zu 12 Monaten und einem Zuschlag von 5 Prozent mussten am 1.1.2022 bundesweit einen durchschnittlichen Eigenteil von bundesweit 2.133 Euro bezahlen. Am 1.7.2022 lag dieser bereits wieder bei 2.200 Euro.

Bei einem Aufenthalt von 12 bis 24 Monaten (Zuschlag von 25 Prozent) stieg der Eigenanteil im gleichen Zeitraum von 1.951 Euro auf 2.007 Euro, ab 24 Monaten (Zuschlag 45 Prozent) von 1.769 auf 1.814 Euro und ab 36 Monaten (Zuschlag 70 Prozent) von 1.541 auf 1.573 Euro pro Monat.

Ohne die Zuschläge hätten die Pflegebedürftigen am 1.1.2022 einen durchschnittlichen Eigenanteil von 2.179 Euro bezahlen müssen. Am 1.7.2022 lag dieser Wert bei 2.248 Euro monatlich. Es zeigt sich also, dass der Entlastungseffekt bei einer langen Aufenthaltsdauer trotz der grundsätzlich gestiegenen Anteile deutlich spürbar ist, während er bei einer Aufenthaltsdauer unter 12 Monaten bereits nach 6 Monaten verpufft ist.

Keine nachhaltige Entlastung für Pflegebedürftige
Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, betonte: „Die Entlastung bei den Eigenanteilen ist für die Pflegebedürftigen besonders im ersten Jahr nur begrenzt spürbar – sie wird durch die Steigerung der Pflegeentgelte marginalisiert. Die Eigenanteile sind in der Gesamtschau weiterhin zu hoch.“ Gründe für die Kostensteigerungen seien die Refinanzierung gestiegener Löhne und steigende Lebenshaltungs- und Energiekosten. Denn der gesetzliche Zuschlag beziehe sich nur auf die pflegebedingten Aufwendungen und nicht auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten.

„Bei so hohen Eigenanteilen bleibt Pflegebedürftigkeit ein Armutsrisiko“, so Elsner. „Wir brauchen dringend eine nachhaltige politische Lösung für das Problem insgesamt. Dabei stehen auch die Bundesländer in der Verantwortung, endlich die Investitionskosten für die Pflegeeinrichtungen zu übernehmen. Das würde die Pflegebedürftigen um durchschnittlich 469 Euro pro Monat entlasten“, so die vdek-Vorstandsvorsitzende.

Die vollständige Datenauswertung können Sie hier herunterladen. > https://www.vdek.com/content/dam/vdeksi ... i_2022.pdf

Aktuelle Fotos der vdek-Vorsitzenden für die Berichterstattung finden Sie in unserem Bildarchiv. > https://www.vdek.com/presse/bildarchiv.html

Quelle: Pressemitteilung vom 27.07.2022
Nicole Janke
Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek)
Stellvertretende Pressesprecherin
Referatsleiterin Presse/Social Media/Öffentlichkeitsarbeit Selbstverwaltung
Abteilung Kommunikation
Askanischer Platz 1
10963 Berlin
Tel.: 0 30 / 2 69 31- 12 51
nicole.janke@vdek.com
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Twitter: @vdek_Presse
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Dringender Handlungsbedarf in der Pflege: AOK Rheinland/Hamburg fordert klares Finanzierungskonzept

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Dringender Handlungsbedarf in der Pflege:
AOK Rheinland/Hamburg fordert klares Finanzierungskonzept


Angesichts massiver Preissteigerungen in der Pflege fordert die AOK Rheinland/Hamburg als größte gesetzliche Krankenkasse in Nordrhein-Westfalen ein klares Finanzierungskonzept von der Politik. Die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen dürften nicht allein gelassen werden. Zunächst müssten die Eigenanteile kurzfristig eingefroren werden.

Die Kosten für die ambulante und die stationäre Pflege drohen auszuufern – nach Ansicht der AOK Rheinland/Hamburg ist dies ein nicht haltbarer Zustand. „Die Politik muss endlich ein Finanzierungskonzept vorlegen, besser heute als morgen“, sagt Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg. „Es ist nicht mehr fünf vor zwölf, sondern bereits zwölf.“

Derzeit stehen vielen Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern Preiserhöhungen von 30 bis 40 Prozent bevor. Hintergrund ist die seit dem 1. September 2022 geltende gesetzliche Vorgabe, dass Pflege- und Betreuungskräfte in Pflegeeinrichtungen mindestens in Tarifhöhe bezahlt werden müssen. Die aufgrund des Ukraine-Krieges massiv gestiegenen Gas- und Energiekosten verschärfen die Situation zusätzlich. In der Folge schnellen sowohl im ambulanten als auch im stationären Pflegebereich die Eigenanteile nach oben. Der AOK-Vorstand fordert, dass die Betroffenen mit der Situation nicht allein gelassen werden.

„In Zeiten einer Inflation von knapp acht Prozent und damit verbundenen Kostensteigerungen in nahezu allen Bereichen des alltäglichen Lebens ist das für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen kaum mehr zu stemmen“, so Wältermann. „Die Ampelregierung muss nun umgehend und klar sagen, wie sie die Betroffenen entlasten will. Es rächt sich aktuell, dass die Pflegeversicherung bisher als politisch nachrangig betrachtet worden ist. Eine Finanzierung der Pflegeversicherung auf Darlehensbasis ist das Gegenteil von Nachhaltigkeit.“

Es gäbe Möglichkeiten, die akute Situation zumindest zu entspannen. Zunächst sei es aber wichtig, kurzfristig die Eigenanteile einzufrieren.
„Wir begrüßen den Vorschlag der Pflegebeauftragten des Bundes, Claudia Moll, kurzfristig einen Krisenzuschlag aus Steuermitteln bei allen Pflegeleistungen zu verabschieden“, sagt Wältermann. Darüber hinaus sei politischer Mut geboten, endlich ein nachhaltiges, faires Finanzierungskonzept für die Pflege vorzulegen, das auch die weitere Entwicklung im nächsten Jahr im Blick hat.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.09.2022
Pressestelle AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Kasernenstraße 61
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 819-28308
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Eigenanteile für die Pflege steigen um über 20 Prozent

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Eigenanteile für die Pflege steigen um über 20 Prozent

(16.11.22) Der seit mehreren Jahren zu beobachtende Kostenanstieg in der stationären Pflege spitzt sich zu. Pflegebedürftige in der stationären Pflege müssen Mitte November 2022 um durchschnittlich 21 Prozent höhere Eigenanteile zahlen als vor einem Jahr. Das zeigt eine erste Auswertung der "Echtdaten" aus dem Pflegenavigator der AOK. Ein Grund ist die seit dem 1. September 2022 bestehende das Pflegepersonal auf Tarifniveau zu entlohnen.

Weitere Zahlen und Daten:
https://aok-bv.de/presse/pressemitteilu ... 26061.html

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Quelle: Mitteilung vom 15.11.2022
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok-bv.de


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Die Kostensteigerungen in der Pflegeversicherung verdeutlichen, dass eine umfassende Pflegereform dringlich ist. Der zwangsläufig entstehende Mehraufwand muss solidarisch bzw. durch Zuwendungen des Staates (aus Steuermitteln) finanziert werden! - Werner Schell

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Pflege-Unterstützung für Patientinnen und Patienten nach Krankenhausbehandlung

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Landesvertretung Nordrhein-Westfalen


Versorgungslücke geschlossen
Pflege-Unterstützung für Patientinnen und Patienten nach Krankenhausbehandlung


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Wer nach einer Krankenhausbehandlung auf Hilfe bei der Pflege angewiesen ist, kann in NRW ab sofort die so genannte Übergangspflege in Anspruch nehmen. Eine entsprechende Vereinbarung haben die nordrheinwestfälischen Krankenkassen mit der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen (KGNW) getroffen.

„Es ist gut, dass diese Versorgungslücke geschlossen ist“, sagt Dirk Ruiss, Leiter des Verbands der Ersatzkassen (vdek) in NRW stellvertretend für die gesetzlichen Krankenkassen in NRW. „Pflegebedürftige Patientinnen und Patienten haben dadurch die Sicherheit, dass sie nach einer Krankenhausbehandlung nicht auf sich allein gestellt sind.“

„Mit der Vereinbarung auf Landesebene ermöglichen wir nun, dass die NRW-Krankenhäuser für die Übergangspflege eine angemessene Vergütung erhalten. Diese Lösung schafft für Patientinnen und Patienten sowie für die Kliniken zusätzliche Sicherheit“, ergänzt Matthias Blum, Geschäftsführer der KGNW.

Der Bundestag hatte im vergangenen Jahr beschlossen, dass pflegebedürftige Patienten nach abgeschlossener Behandlung im Krankenhaus bleiben können und dort die Pflege sichergestellt wird. Diese sogenannte Übergangspflege kommt dann zum Tragen, wenn keine Kurzzeitpflegeplätze zur Verfügung stehen und auch ambulante Pflegedienste keine ausreichenden Kapazitäten haben beziehungsweise keine direkte Aufnahme in einer Rehabilitationseinrichtung möglich ist. Grundsätzlich ändert die nun getroffene Vereinbarung allerdings nichts an der Tatsache, dass in NRW primär Kapazitäten für die Kurzzeitpflege fehlen. Deshalb appellieren die Vertragsparteien an die Träger von Pflegeheimen, entsprechende Angebote zu schaffen.

Hinweis: Die rechtlichen Grundlagen zur Übergangspflege sind in den Paragrafen 39e und 132m SGB V zu finden.

Pressemitteilung zum Download (21.12.2022) GPM Übergangspflege im Krankenhaus > https://www.vdek.com/content/vdeksite/L ... _final.pdf

Quelle Pressemitteilung vom 21.12.2022
Kontakt
Christian Breidenbach
Pressesprecher
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen

Tel.: 02 11 / 3 84 10 - 15
Fax.: 02 11 / 3 84 10 - 20
E-Mail: christian.breidenbach@vdek.com

und
Bärbel Brünger
Stellvertretende Pressesprecherin
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek)
Landesvertretung Nordrhein-Westfalen

Tel.: 02 31 / 9 17 71 - 20
Mobil: 01 73 / 73 83 758
E-Mail: baerbel.bruenger@vdek.com

>>> https://www.vdek.com/LVen/NRW/Presse/Pr ... assen.html
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Die Versorgung der Ältesten ist skandalös

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Die Rheinische Post /NGZ/ berichtete am 28.12.2022 über "Tops und Flops 2022".

Zum "Pflegesystem" wurde ausgeführt:

"Die Versorgung der Ältesten ist skandalös. Der Mangel am Pflegekräften ist in Krankenhäusern, aber vor allem in den Seniorenheimen derart schlimm, dass die Bedingungen für viele am Lebensende unwürdig sind, die Kosten dabei aber stetig steigen. Die Regelungen der Pflegeversicherung versteht kein Mensch. Bisher hat jede Regierung eine Reform des Systems gescheut."
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AfD fordert Abteilungen für Kurzzeitpflege in Krankenhäusern

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AfD fordert Abteilungen für Kurzzeitpflege in Krankenhäusern
Gesundheit/Antrag

Berlin: (hib/PK) Die AfD-Fraktion fordert, bundesweit Abteilungen für Kurzzeitpflege in Krankenhäusern einzurichten. Nach einer Krankenhausbehandlung führe der Mangel an Kurzzeitpflegeplätzen oft dazu, dass Patienten über das notwendige Maß hinaus in der Klinik blieben, heißt es in einem Antrag (20/5556 > https://dserver.bundestag.de/btd/20/055/2005556.pdf ) der Fraktion.
In Nordrhein-Westfalen werde mit einem Pilotprojekt ermöglicht, Kurzzeitpflegeplätze in Krankenhäusern anzubieten, die für eine begrenzte Zeit von maximal acht Wochen im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung die notwendige pflegerische Versorgung sicherstellen könnten. Nordrhein-Westfalen sei damit das erste Bundesland, in dem Krankenhäuser freie Ressourcen für die Kurzzeitpflege nutzen könnten.
Nicht nur für Patienten nach einer stationären Behandlung, sondern auch für ambulante Patienten, bei denen in Krisen vorübergehend stationäre statt ambulante oder teilstationäre Pflege erforderlich sei, fehlten Kurzzeitpflegeplätze.
Es müssten deshalb Möglichkeiten geschaffen werden, Abteilungen für Kurzzeitpflegeplätze in Krankenhäusern einzurichten. Dazu sollten auch die Pflegekassen eingebunden werden.

Quelle: Mitteilung vom 09.02.2023
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Fax: +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de


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Die Einrichtung von ausreichend Kurzzeitpflegen wird seit Jahren gefordert! Es verwundert, dass dem bislang nicht entsprochen wurde.
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Das Pflegereförmchen der "Ampel" löst den Pflegenotstand nicht auf

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Das Pflegereförmchen der "Ampel" löst den Pflegenotstand nicht auf. Im Gegenteil: Mit höheren Beiträgen & unzureichenden Leistungen ist eine Pflegekatastrophe absehbar. Da hilft wohl nur noch beten! - Am Reförmchen gibt es umfängliche Kritik wichtiger Interessenverbände und Institutionen (zahlreiche Beiträge im hiesigen Forum ab > viewtopic.php?p=8110#p8110 nachlesbar).

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Pflegereform ist Flickschusterei an einem kaputten System

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Zur heute beschlossenen Pflegereform sagt Janine Wissler, Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

„Die heute beschlossene Pflegereform ist Flickschusterei an einem kaputten System. Der Pflegenotstand wird damit nicht behoben. Den Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, wird viel zu wenig geholfen.
Dabei liegen die Alternativen auf dem Tisch. Die Linke hat eine umfassende Pflegereform hin zu einer solidarischen Pflege-Vollversicherung vorgeschlagen, bei der alle Einkommen vollständig angerechnet werden. Außerdem soll durch eine Pflicht zur Gemeinnützigkeit in der Pflege das Abfließen von Mitteln als Dividenden und Gewinnausschüttung verhindert werden. Damit wäre bessere Pflege und ein besseres Gesundheitssystem finanzierbar.“


Quelle; Mitteilung vom 16.06.2023
i.A. Götz Lange
Pressestelle DIE LINKE. Parteivorstand
Stellv. Pressesprecher Götz Lange – Büro 030 24009-674 goetz.lange@die-linke.de
Stellv. Pressesprecher Lars Peters – Büro 030 24009-544 lars.peters@die-linke.de
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VdK klagt gegen Pflegereform

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VdK klagt gegen Pflegereform
• VdK-Präsidentin Verena Bentele: „Die Pflegereform bleibt eine große Enttäuschung“
• „Rentnerinnen und Rentner mit Kindern über 25 Jahren werden über die Maßen belastet“


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Der Bundesrat hat heute das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Dazu erklärt VdK-Präsidentin Verena Bentele:
„Der VdK wird gegen die Pflegereform klagen und gegen die zeitliche Begrenzung der gestaffelten Beitragssätze für Eltern ab dem zweiten Kind vor Gericht ziehen. Die Ungleichbehandlung von Eltern mit mehreren Kindern gegenüber Eltern mit nur einem Kind ist nicht hinzunehmen. Gerade Familien mit mehreren Kindern sollten lebenslang den nach Anzahl der Kinder gestaffelt reduzierten Beitragssatz zahlen und nicht nur für die Erziehungszeit. Besonders Rentnerinnen und Rentner mit mehreren Kindern über 25 Jahren werden über die Maßen belastet. Fast die Hälfte der Pflegebedürftigen im Rentenalter wird von ihren Kindern gepflegt. Das belegt die VdK-Pflegestudie.
Die gepflegten Eltern profitieren lebenslang von der Anzahl ihrer Kinder und haben eine größere Chance, zuhause gepflegt zu werden. Gerade sie sollten niedrige Beiträge zahlen müssen, auch wenn ihre Kinder über 25 Jahre alt sind. Zudem ist jetzt eine paritätische Finanzierung der Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentnerinnen und Rentner dringend notwendig.
Der heutige Beschluss des Bundesrats ändert nichts daran, dass die Pflegebedürftigen und ihre pflegenden Angehörigen viel mehr Unterstützung benötigen. Die Pflegereform bleibt eine große Enttäuschung. Die Erhöhungen des Pflegegelds reichen nicht aus, um die starke Inflation auszugleichen. Wir hatten eine Erhöhung von mindestens 16 Prozent gefordert. Das erhöhte Pflegegeld wird bei vielen schnell aufgezehrt sein, denn Rentnerinnen und Rentner müssen ja nun erhöhte Beitragssätze bezahlen.“
Pressekontakt: Claudia Kepp, Mobil: 0151 26163180, presse@vdk.de


VdK-Pflegestudie: www.vdk.de/pflegestudie

Über uns
Der Sozialverband VdK ist mit 2,2 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.
Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de

Quelle: Pressemitteilung vom 16.06.2023
Sozialverband VdK Deutschland
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Claudia Kepp (verantwortlich)
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Telefon 030 9210580-400
Telefax 030 9210580-410
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