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Entlassmanagement im Krankenhaus …
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Pflegegeldanspruch nach Krankenhausbehandlung ...
Deutsches Ärzteblatt vom 18.06.2021:
Bundessozialgericht stärkt Pflegegeldanspruch nach Krankenhausbehandlung
Kassel – Wenn nach einer Krankenhausbehandlung ein Anspruch auf Pflegeleistungen bestehen kann, muss die Klinik diese bereits beantragen oder sonst die Patienten darauf hinweisen. Tut sie dies nicht, ist der Fehler der Pflegekasse zuzurechnen, wie gestern das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.
Im konkreten Fall steht daher den Eltern eines krebskranken Kindes schon ab dem Entlassungstag Pflegegeld zu (Az: B 3 P 5/19 R). Der 2003 geborene Junge war im Mai 2013 wegen eines bösartigen Hirntumors operiert worden, anschließend erhielt er Bestrahlung und Chemotherapie.
,,, (weiter lesen unter) … > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
Bundessozialgericht stärkt Pflegegeldanspruch nach Krankenhausbehandlung
Kassel – Wenn nach einer Krankenhausbehandlung ein Anspruch auf Pflegeleistungen bestehen kann, muss die Klinik diese bereits beantragen oder sonst die Patienten darauf hinweisen. Tut sie dies nicht, ist der Fehler der Pflegekasse zuzurechnen, wie gestern das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.
Im konkreten Fall steht daher den Eltern eines krebskranken Kindes schon ab dem Entlassungstag Pflegegeld zu (Az: B 3 P 5/19 R). Der 2003 geborene Junge war im Mai 2013 wegen eines bösartigen Hirntumors operiert worden, anschließend erhielt er Bestrahlung und Chemotherapie.
,,, (weiter lesen unter) … > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e