Deutsches Ärzteblatt vom 18.06.2021: Bundessozialgericht stärkt Pflegegeldanspruch nach Krankenhausbehandlung Kassel – Wenn nach einer Krankenhausbehandlung ein Anspruch auf Pflegeleistungen bestehen kann, muss die Klinik diese bereits beantragen oder sonst die Patienten darauf hinweisen. Tut sie dies nicht, ist der Fehler der Pflegekasse zuzurechnen, wie gestern das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel entschied.
Im konkreten Fall steht daher den Eltern eines krebskranken Kindes schon ab dem Entlassungstag Pflegegeld zu (Az: B 3 P 5/19 R). Der 2003 geborene Junge war im Mai 2013 wegen eines bösartigen Hirntumors operiert worden, anschließend erhielt er Bestrahlung und Chemotherapie.
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Ein Krankenhausaufenthalt erhöht das Risiko einer anschließenden Pflegebedürftigkeit älterer Menschen erheblich. Wenn Betroffene nach ihrer Behandlung im Krankenhaus auf einen Pflegeheimplatz angewiesen sind, haben sie aufgrund des Personalmangels in deutschen Pflegeheimen jedoch oftmals Schwierigkeiten, einen Platz zu finden. Dadurch erhöht sich die Verweildauer in den Krankenhäusern um bis zu 40 Prozent und es entstehen zusätzlich abgerechnete Krankenhauskosten in Höhe von durchschnittlich 400 Euro pro Patienten. ... > https://www.wernerschell.de/forum/2/vie ... f=5&t=1260