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88 Prozent der Patientinnen und Patienten in Notaufnahmen sehen sich selbst als „dringlich“ oder „Notfall“

Verfasst: 30.11.2025, 09:42
von WernerSchell
Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung
Pressemitteilung vom 25.11.2025


Patientenbefragung in bayerischen Notaufnahmen zeigt hohe subjektive Dringlichkeit der Beschwerden


88 Prozent der Patientinnen und Patienten in Notaufnahmen sehen sich selbst als „dringlich“ oder „Notfall“ // 61,8 Prozent der Befragten kannten Servicenummer 116117 // 23,7 Prozent der Teilnehmenden würden digitale Selbsteinschätzung nutzen

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Seit Ende der COVID-19-Pandemie ist die Zahl der ambulanten Notfälle in den Notaufnahmen der Kliniken in Deutschland stetig angestiegen. Darunter ist ein hoher Anteil von Patientinnen und Patienten, die selbständig eine Notaufnahme aufsuchen. Weil steigende Patientenzahlen in den Notaufnahmen die Qualität der Versorgung beeinträchtigen können, zielt die anstehende Reform der Akut- und Notfallversorgung auf eine effektive und sichere Steuerung aller Patientinnen und Patienten, die sich mit einem Hilfegesuch an die Notfallversorgung wenden. Weniger dringliche und in Praxen behandelbare Inanspruchnahmen sollen in die vertragsärztliche Versorgung gelenkt werden. Um ein tieferes Verständnis für die subjektiven Vorstellungsgründe von Hilfesuchenden zu gewinnen, hat das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) gemeinsam mit zahlreichen Projektpartnern die derzeit deutschlandweit größte Patientenbefragung in bayerischen Notaufnahmen (> https://link.springer.com/article/10.10 ... 25-01660-y ) vorgenommen, deren Ergebnisse aktuell veröffentlicht worden sind.

Demnach schätzen sich 88 Prozent der Befragten selbst als „dringlich“ oder sogar als „Notfall“ ein. Rund 63 Prozent der Befragten hatten sich entweder selbst entschieden, die Notaufnahme aufzusuchen, oder waren von Freunden, Bekannten, Kollegen oder anderen nicht-medizinischen Stellen dazu angehalten worden. Nur etwa ein Fünftel (19,8 Prozent) der Befragten war der Meinung, dass ihr Anliegen auch vertragsärztlich hätte behandelt werden können. Knapp 40 Prozent der befragten Patientinnen und Patienten hatten vor der Konsultation der Notaufnahme versucht, eine haus- oder fachärztliche Praxis zu kontaktieren. Dabei wurden oftmals Terminprobleme bzw. Nichterreichbarkeit als Hürden genannt. Die Kontaktaufnahme war bei Hausärztinnen und Hausärzten in 87,5 Prozent und bei Fachärztinnen und Fachärzten in 73,2 Prozent erfolgreich.

Die Servicenummer 116117 war 61,8 Prozent der Befragten bekannt. Unbekannt war 34,8 Prozent der Studienteilnehmenden, dass der Ärztliche Bereitschaftsdienst über diese Rufnummer zu erreichen ist, und in 76,8 Prozent, dass Termine in Arztpraxen vermittelt werden können. Die telefonische Beratung unter der 116117 kannten 36,7 Prozent der Befragten. Das Wissen um die Rufnummer variierte allerdings signifikant nach Alter, Geschlecht, Bildungsstand, Migrationshintergrund und Online-Informationsverhalten. Rund ein Viertel der Befragten (23,7 Prozent) zeigte sich offen, eine strukturierte digitale Selbsteinschätzung vorzunehmen. Rund 90 Prozent davon hätten ein auf dieser Basis angebotenes Terminangebot in einer Praxis angenommen.

„Die Studienergebnisse legen nahe, dass die wahrgenommene Schwere der gesundheitlichen Beeinträchtigung und gesundheitsbezogenen Ängste eine große Rolle bei der subjektiven Dringlichkeitseinschätzung spielen. Dies unterstreicht einmal mehr die Notwendigkeit einer strukturierten Steuerung beim Zugang zur Notaufnahme. Denn nicht immer entspricht die subjektive Wahrnehmung der Hilfesuchenden der medizinischen Dringlichkeitsbewertung. Ein nicht unerheblicher Anteil der Hilfesuchenden kam auch nach einem vertragsärztlichen Kontakt in die Notaufnahme. Da ist oftmals der Wunsch nach spezialisierter Versorgung ein wesentliches Motiv, sich selbst in einer Notaufnahme vorzustellen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

„Die Studie ist für die geplante Reform der Akut- und Notfallversorgung hoch aktuell. Die telefonischen und digitalen Angebote des Patientenservice der Kassenärztlichen Vereinigungen, also die Rufnummer 116117 und die entsprechende Webseite (> http://www.116117.de/ ), können durch Terminvermittlung und Beratung einen wesentlichen Beitrag zur strukturierten Steuerung der Inanspruchnahme leisten, wenn klar ist, dass ein solcher Kontakt vor dem Aufsuchen einer Notaufnahme notwendig ist. Zudem zeigt die Studie, dass bei der Ausgestaltung der im Zuge der Notfallreform geplanten Integrierten Notfallzentren (INZ) sichergestellt werden muss, dass aus Sicht der Versicherten damit keine Überholspur für den Gang in eine Notaufnahme geschaffen wird“, so von Stillfried weiter.

Erfreulich sei das Ergebnis, dass rund ein Viertel der Patientinnen und Patienten in den bayrischen Notaufnahmen auch bereit wäre, die Dringlichkeit des eigenen Anliegens direkt in der Notaufnahme selbst mit Hilfe einer geeigneten Software strukturiert medizinisch einzuschätzen und ein mögliches Terminangebot einer geeigneten Praxis anzunehmen. „Ein solches digitales Verfahren könnte die Aufnahmetresen entlasten und mehr Zeit für die persönliche Betreuung hochdringlicher Notfälle schaffen. Im Erfolgsfall könnten möglicherweise auch jene Personengruppen erreicht werden, die sich in der Befragung noch unentschlossen gezeigt hatten. Deren Anteil lag bei 9,1 Prozent. Deshalb sollten entsprechende Lösungen jetzt zügig erprobt werden. Auch das Zi fördert aktuell solche Studien. Allerdings könnten die Voraussetzungen dafür standortspezifisch unterschiedlich sein,“ ergänzte der Zi-Vorsitzende. In einer vergleichbaren Befragung in Berliner Notaufnahmen (> https://www.aerzteblatt.de/archiv/titel ... 516e6853b8 ) war der Anteil derjenigen, die sich offen für eine digitale Selbsteinschätzung zeigten, deutlich höher.

Die Befragung wurde in 18 bayerischen Notaufnahmen durch eine standardisierte, querschnittlich angelegte Fragebogenerhebung vom 3. September bis 29. November 2024 vorgenommen. Im Erhebungszeitraum suchten insgesamt 34.572 Patientinnen und Patienten die beteiligten Notaufnahmen auf. Von diesen wurden 9.744 zur Teilnahme an der Befragung angesprochen. 7.527 Patienten erklärten sich bereit, an der Befragung teilzunehmen. Dies entspricht einer Teilnahmequote von 77,2 Prozent. 956 Personen wurden ausgeschlossen, weitere 297 konnten nicht erreicht werden. Darüber hinaus lehnten 964 Personen eine Teilnahme an der Befragung aktiv ab. Von der Notaufnahmegesamtpopulation konnten demnach 21,8 Prozent im Rahmen der Studie befragt werden.


Die Medieninformation zum Download >>> https://www.zi.de/fileadmin/Downloads/S ... -11-25.pdf

Quelle und weitere Informationen >>> https://www.zi.de/das-zi/medien/medieni ... ung-nutzen

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Zur Notfallversorgung ist aus der Neusser Sicht und eigenen unguten Erfahrungen anzumerken:

Die Krankenhauslandschaft muss gewährleisten, dass die älter werdende Gesellschaft ortsnah versorgt werden kann. Die zur Zeit beklagte Schieflage vieler Krankenhäuser hängt mit der mangelhaften Finanzierung durch Bund und Länder zusammen. Im Übrigen war die Einführung von Fallpauschalen ein Fehler und bedarf einer Rückabwicklung. Die Durchführung von medizinisch oft nicht notwendigen Behandlungsmaßnahmen (z.B. Rücken, Knie) muss beendet werden. Und die Notfallversorgung muss die wirklich notwendigen Notversorgungen im Blick haben. Wer aus purer Bequemlichkeit die Notfallversorgung behelligt, muss abgewiesen werden. Eigene Beobachtungen haben gezeigt, dass insoweit vieles im Argen liegt (Quelle: viewtopic.php?f=5&t=634&p=12931#p12931 ). – Im Übrigen wird nochmals erwähnt, dass auch die geriatrischen Angebote deutlich ausgeweitet werden müssen (> viewtopic.php?f=7&t=1149 ). Für ältere Menschen sollte es im Übrigen in den Krankenhaus-Notaufnahmen Lotsen geben (> viewtopic.php?f=5&t=1017 ).

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Viele Patienten suchen direkt eine Notaufnahme auf, ohne vorher eine medizinische Ersteinschätzung einzuholen. Dies zeigt eine aktuelle Forsa-Umfrage im Auftrag des AOK-Bundesverbandes. So geben 41 Prozent derjenigen an, die eine Notaufnahme aufgesucht hatten, sie hätten sich akut zu schlecht gefühlt, um abwarten zu können. Über den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116 117 gelangten lediglich elf Prozent der Befragten in die Notaufnahme. Die Zahlen zeigten die Unsicherheit der Menschen, was die beste Behandlungsoption sei, so AOK-Vorständin Carola Reimann. Sie begrüßt deswegen die Pläne der Koalition, die liegengebliebene Reform von Notfallversorgung und Rettungsdienst zeitnah anzugehen. Es werde Zeit, die für die Menschen verwirrende Trennung zwischen ambulanter und stationärer Versorgung im Notfallbereich endlich zu überwinden. – Quelle: Newsletter Verband der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) vom 24.07.2025

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Eine Bestandsaufnahme zur Personalstruktur und Ausstattung deutscher Notaufnahmen zeigt auch: Weder bei Ärzt:innen noch beim Pflegepersonal sind die geforderten Mindeststandards flächendeckend erfüllt. … > viewtopic.php?f=5&t=634&p=15729#p15729


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Bei der Anforderung von Rettungseinsätzen ist die augenblickliche Rechtslage, zumindest in NRW, wohl so, dass der Träger des Rettungsdienstes nur eine satzungsgemäß bestimmte Gebühr erhält und abrechnen kann, wenn ein Notfall tatsächlich angenommen und der Patient zur Notfallversorgung abtransportiert werden muss. Kommt es allerdings zu einer Leerfahrt, d.h., es wird kein Notfall festgestellt und der Patient nicht transportiert, gibt es keine Gebühr. – Siehe insoweit der Bericht der Rheinischen Post vom 28.11.2025 mit dem Titel „Rettung mit Rechnung?“ … > https://www.pressreader.com/germany/rhe ... 3836766278 - Angesichts dieser Rechtslage darf angenommen werden, dass bei Rettungseinsätzen eher von einem Erfordernis zur Notfallversorgung ausgegangen. Nur dies macht dann eine Gebührenrechnung möglich. – Die Kehrseite des Verfahrens ist möglicherweise eine größere Anzahl von Patienten in den Krankenhausnotaufnahmen, die eigentlich dort nicht hingehören; d.h. vorrangig ambulanter Hilfe bedürfen. Insoweit bedarf es aber dringend einer Neuregulierung, da – auch nach eigenen Feststellungen – die Notfallaufnahmen total überlastet sind und oft nicht zeitgerecht die Möglichkeit besteht, wirkliche Notfälle schnellstens zu versorgen. Dies gilt insbesondere dann, wenn solche Notfälle mit eigenem Fahrzeug zur Notfallversorgung gebracht werden. Im Zweifel müssen solche Patienten unzumutbar lange warten. Und zur gleichen Zeit werden Patienten mit Rettungsdiensteinsatz vorrangig versorgung, auch dann, wenn eine Behandlung vielleicht nicht nötig bzw. nicht dringlich ist.

Rechnung für Rettungsdienst
Bürger könnten bald für einige Rettungseinsätze eine Rechnung bekommen. Es geht dabei um sogenannte Fehlfahrten.
Das sind etwa Einsätze, bei denen die Patienten nicht ins Krankenhaus gefahren werden, weil eine Behandlung vor Ort ausreicht. Grund für die Diskussion sind gescheiterte Verhandlungen mit den Krankenkassen. Kommunen wären dann gezwungen, Gebührenbescheide an die Bürger zu schicken. Das Ganze sorgt für Kritik: Möglicherweise trauen sich dann weniger Leute, die 112 zu wählen. Gegenüber RTL WEST sagt NRW-Gesundheitsminister Laumann heute, dass es weitere Gespräche mit den Krankenkassen gibt. Unklar ist beispielsweise auch, wer Bescheide für Empfänger von Bürgergeld übernehmen würde. – Quelle:
https://www.facebook.com/rtlwest/posts/ ... 714690213/