Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Lockerungen in den Heimen wünschenswert - aber zu früh!

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Lockerungen in den Heimen wünschenswert - aber zu früh!

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Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat nach den aktuellen Medienberichten die Besuchsbeschränkungen für die stationären Pflegeinrichtungen aufgehoben. Die Rheinische Post berichtet darüber am 12.03.2021 in großer Aufmachung und beschreibt die Situation u.a. wie folgt: "Die Seniorenheime in Nordrhein-Westfalen kehren wieder zur Normalität zurück. Personal und Bewohner seien überwiegend geimpft, es herrsche ´Herdenimmunität in Altenheimen`, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag. Die strenge Maskenpflicht werde aufgehoben, ebenso die Pflicht für die Bewohner, sich regelmäßig testen zu lassen. Auch solle es ab sofort wieder Angebote wie gemeinsames Singen, Basteln oder Gymnastik geben. ..."

Die Lockerungen, so wünschenswert sie auch sein mögen, stoßen auf ein geteiltes Echo. Zahlreiche Einrichtungen bzw. deren Leitungen meinen, die Lockerungen kämen viel zu früh. Diesen Einschätzungen muss leider zugestimmt werden. Auch wenn es umfängliche Impfungen gegeben hat, bedeutet das noch nicht, dass es keine Infektionen mehr geben könne. Wir wissen doch alle, dass die Wirkmechanismen der Corona-Schutzimpfung noch nicht endgültig beurteilt werden können. Daher wäre allein aus diesem Gesichtspunkt eine mehrmonatige Hinauszögerung der Aufhebung von Beschränkungsmaßnahmen sinnvoll gewesen. Auch die verschiedenen Mutationen geben Veranlassung, besonders vorsichtig zu agieren, gerade bei den älteren Menschen.

Werner Schell
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Langzeitpflege: Was kommt nach der Impfung?

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Langzeitpflege: Was kommt nach der Impfung?

Weil die COVID-Impfungen in der stationären Langzeitpflege relativ gut vorangehen, werden die Rufe nach einer schnellen Öffnung der Einrichtungen lauter. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) warnt vor voreiligen Schritten, in denen die individuellen Bedingungen vor Ort nicht berücksichtigt werden.

„Selbstverständlich wünschen wir alle uns, dass die Pflegeeinrichtungen schnell wieder zur Normalität zurückkehren können, mehr Teilhabe und auch Besuche bei den Bewohnerinnen und Bewohnern wieder leichter möglich werden“, sagt DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Man darf hier aber keine unbedachten Schritte in Richtung Öffnung machen, ohne die Situation in den jeweiligen Einrichtungen im Blick zu haben. Ich warne daher vor allgemeinverbindlichen Standardregelungen auf Länderebene, die dies nicht berücksichtigen. Eine große Hürde für gute Lösungen ist nach dem DBfK vorliegenden Berichten zudem die Zuständigkeit unterschiedlicher Behörden.“

Es gibt weiterhin Einrichtungen, in denen nicht alle Bewohnerinnen und Bewohner und auch nicht das gesamte Personal geimpft sind. Außerdem ziehen immer wieder Menschen neu in die Einrichtungen, die noch nicht geimpft wurden. „Wenn hier nun schnelle Lockerungen der Besuchsregelungen verordnet werden, ist all das Erreichte, wofür die beruflich Pflegenden in der Langzeitpflege sich nun seit einem Jahr über die Maßen engagieren, schnell wieder dahin. Es steigt das Risiko für Infektionen und auch für schwere Verläufe“, so Bienstein weiter. „Die Einrichtungen vor Ort können am besten abschätzen, welche Öffnungsschritte möglich sind, wenn sie den Infektionsschutz und die soziale Teilhabe im Sinne ihrer Bewohnerinnen und Bewohner vereinen wollen. Hier gilt es sorgfältig abzuwägen zwischen dem berechtigten Wunsch der Bewohnerinnen und Bewohner und ihrer Angehörigen nach mehr Lebensqualität und dem Risiko einer schweren Erkrankung. Eine gewisse Flexibilität der Vorgaben ist hier unerlässlich und es ist notwendig, auf die Fachlichkeit der Pflegefachpersonen zu hören“, mahnt Bienstein.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.03.2021
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 0 | Fax 030-219157-77
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Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen sind weiterhin dringend geboten

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Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


19.03.2021

An die
Neuss-Grevenbroicher Zeitung
- Lokalredaktion Neuss -


Sehr geehrter Herr Jansen,

Sie berichten heute zum Thema "Altenheime zögern mit Lockerungen". Es wird verdeutlicht, dass die vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ermöglichten Besuchsregelungen teilweise nicht nachvollzogen werden können. Dem kann ich nur zustimmen. Die großzügigen Öffnungsregeln des Ministerium halte ich für verfrüht und als Botschaft inakzeptabel. Auch aus anderen Landesteilen gibt es viel Kritik an der Ministeriumsregelung.

Ich habe dazu bereits am 13.03.2021 geäußert:

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW hat nach den aktuellen Medienberichten die Besuchsbeschränkungen für die stationären Pflegeinrichtungen aufgehoben. Die Rheinische Post berichtet darüber am 12.03.2021 in großer Aufmachung und beschreibt die Situation u.a. wie folgt: "Die Seniorenheime in Nordrhein-Westfalen kehren wieder zur Normalität zurück. Personal und Bewohner seien überwiegend geimpft, es herrsche ´Herdenimmunität in Altenheimen`, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Donnerstag. Die strenge Maskenpflicht werde aufgehoben, ebenso die Pflicht für die Bewohner, sich regelmäßig testen zu lassen. Auch solle es ab sofort wieder Angebote wie gemeinsames Singen, Basteln oder Gymnastik geben. ..."
Die Lockerungen, so wünschenswert sie auch sein mögen, stoßen auf ein geteiltes Echo. Zahlreiche Einrichtungen bzw. deren Leitungen meinen, die Lockerungen kämen viel zu früh. Diesen Einschätzungen muss leider zugestimmt werden. Auch wenn es umfängliche Impfungen gegeben hat, bedeutet das noch nicht, dass es keine Infektionen mehr geben könne. Wir wissen doch alle, dass die Wirkmechanismen der Corona-Schutzimpfung noch nicht endgültig beurteilt werden können. Daher wäre allein aus diesem Gesichtspunkt eine mehrmonatige Hinauszögerung der Aufhebung von Beschränkungsmaßnahmen sinnvoll gewesen. Auch die verschiedenen Mutationen geben Veranlassung, besonders vorsichtig zu agieren, gerade bei den älteren Menschen.
(Quelle: viewtopic.php?f=5&t=14&p=518#p518 )

Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe e.V. hat die Lockerungen ebenfalls in einer Presseinfo vom 18.03.2021 kritisiert > viewtopic.php?f=5&t=14&p=597#p597

Die steigenden Infektionszahlen - auch im Rhein-Kreis Neuss - geben Anlass zu umfänglichen Sicherungsmaßnahmen. Wer jetzt voreilig auf großzügige "Freiräume" setzt und so tut, als sei das Schlimmste überstanden, liegt mit dieser Einschätzung völlig daneben.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
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Coronatests: Ärztlicher Pandemierat legt Empfehlungen für Pflegeeinrichtungen vor

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Deutsches Ärzteblatt vom 25.03.2021:

Coronatests: Ärztlicher Pandemierat legt Empfehlungen für Pflegeeinrichtungen vor

Berlin – Aktualisierte Empfehlungen für eine an wissenschaftliche Erkenntnisse angepasste Teststrategie in Senioreneinrichtungen legte der Pandemierat der Bundes­ärzte­kammer (BÄK) vor. Demach sollten un­ter anderem Mitarbeitende in Pflegeeinrichtungen bezüglich der speziellen Warnsymptome der SARS-CoV-2-Infektion bei Hochbetagten und an Demenz erkrankten Personen geschult werden.
In dem vorgelegten Papier heißt es, in den vergangenen Wochen sei es trotz der Empfehlung zur breiten Anwendung von Antigenschnelltesten und deren Kostenübernahme durch die Coronavirus-Testverord­nung des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter­iums (BMG) in Senioreneinrichtungen zu zahlreichen, auch großen Ausbrüchen mit hoher Letalität bei den zu Pflegenden in diesen Einrichtungen gekommen.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Ostern - Altenheime lockern Regeln nicht ...

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Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung berichtet am 30.03.2021 zum Thema:
"Ostern - Altenheime lockern Regeln nicht"
Es wird in dem Beitrag ausgeführt, dass in den Senioreneinrichtungen in Neuss auch an den kommenden Feiertagen täglich getestet wird. Das hängt mit den Virusmutationen zusammen und damit, dass noch nicht überall alle Bewohner geimpft sind - so die Zeitung.
Diese Verfahrensweise ist grundsätzlich zu begrüßen. Selbst wenn alle Bewohner*Innen geimpft wären, müsste mit aller Vorsicht vorgegangen werden. Es ist nämlich keineswegs sicher, ob und ggfs. inwieweit der Impfschutz wirkt. Insoweit bedarf es sicherlich noch eine gewisse Zeit, bis abzuschätzen ist, welche Wirkungen wirklich von den Impfungen ausgehen.
Es gibt unabhängig von diesen wichtigen Erkenntnissen einige Verbandsvertreter, die lauthals komplettes Öffnen und ungehinderten Besuch einfordern. Dem kann und darf nicht entsprochen werden. Es wäre mit Blick auf Heimbewohner*Innen und Besucher verantwortungslos. Angesichts der steigenden Infektionszahlen müssen wir uns alle wieder mehr zurücknehmen! - Werner Schell
WernerSchell
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Osterbesuche in den meisten Pflegeheimen möglich – trotz unnötiger Beschränkungen

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Osterbesuche in den meisten Pflegeheimen möglich – trotz unnötiger Beschränkungen

Bonn. Am zweiten Osterfest in der Corona-Pandemie werden viele Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner Besuch erhalten, nachdem die Mehrheit von ihnen mittlerweile geimpft ist. Dennoch verbleiben vielfach belastende Beschränkungen bei Besuchen. Das kritisiert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. Gegenüber allein lebenden alten Menschen werden viele Altenheimbewohner weiterhin ohne nachvollziehbare Gründe an freien Besuchsentscheidungen gehindert. Das ergab die jüngste Online-Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbundes, an der bisher mehr als 1.000 Betroffene teilgenommen haben.

Rund 30 Prozent der Umfrageteilnehmer dürfen wieder täglich Besuch erhalten und fast 40 Prozent mehrmals die Woche. Das ist eine deutliche Steigerung gegenüber Herbst 2020, als nur etwa 17 Prozent täglich besucht werden durften, wie eine frühere Umfrage ergeben hatte. Auch dürfen mittlerweile über 70 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner auf ihren Zimmern Besuch erhalten. Erfreulich ist auch, dass inzwischen in über 80 Prozent der Fälle keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Einrichtung mehr bei den Besuchen anwesend sind und damit für diese Menschen wieder Vertraulichkeit gewährleistet ist.

Leider bedeutet dies im Umkehrschluss, dass offenbar immer noch etwa 30 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner zu Ostern keinen oder kaum Besuch erhalten können. Einer der Gründe dürfte sein, dass vielfach an den Ostertagen aus Personalmangel weniger Tests in den Einrichtungen durchgeführt werden können und Besuche ohne Tests nicht möglich sind.

Rund 20 Prozent der Befragten gaben an, dass in den Einrichtungen nach wie vor Kontrollen durch anwesendes Personal bei Besuchen als notwendig erachtet werden. Bei einen Drittel dürfen Besuche nur in einem Besuchszimmer stattfinden unter Verzicht auf Privatheit. Kritisch sieht der BIVA-Pflegeschutzbund auch, dass bei 60 Prozent die Besuchszeit nicht länger als eine Stunde dauern darf. „Eine entspannte Besuchsatmosphäre, wie man sie sich gerade zu Ostern wünscht, kann unter Zeitdruck nicht entstehen“, sagt Stegger und fordert an den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohner orientierte, nachvollziehbare und einheitliche Besuchsregelungen in allen stationären Einrichtungen.

Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Annette Stegger; Maria Sievers; Dr. David Kröll

Quelle: Pressemitteilung vom 01.04.2021
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Dr. David Kröll (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
presse@biva.de | www.biva.de | www.facebook.com/biva.de
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Altern ohne alt zu werden

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rbb Praxis Feature
Altern ohne alt zu werden
Mi 07.04.2021 | 20:15 | rbb Praxis
Jeder will gesund alt werden. Nur wie? rbb Praxis fragt nach: Was verlangsamt das Altern effektiv? Welche Rolle spielen Anti-Aging-Mittel? Und was kann die Kraft der Natur?
Quelle und weitere Informationen > https://www.ardmediathek.de/video/alter ... W15dGhlbg/ - Video verfügbar bis 31.03.2022
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Bei hoher Impfquote müssen Besuche in den Pflegeheimen wieder unkompliziert möglich werden

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Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft fordert Landesregierungen zum Handeln auf: Bei hoher Impfquote müssen Besuche in den Pflegeheimen wieder unkompliziert möglich werden

Berlin, 12. April 2021. In Pflegeheimen ist mittlerweile der größte Teil der Bewohnerinnen und Bewohner vollständig geimpft. Laut RKI sind sowohl Erkrankungs- als auch Übertragungsrisiko für das Coronavirus ganz deutlich reduziert. Dennoch gelten vielerorts weiter strikte Besuchsbeschränkungen, unter denen Menschen mit Demenz besonders leiden. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft (DAlzG) ruft die Länderregierungen auf, hier schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen.

Eine Enkelin berichtet weinend am Alzheimer-Telefon, dass sie ihre 94-jährige demenzkranke Großmutter im Heim nach wie vor nur für drei Stunden pro Woche besuchen darf: „Ich bin ihre einzige Angehörige. Mit der Maske erkennt sie mich nur schwer und in den Arm nehmen darf ich sie schon seit über einem Jahr nicht mehr. – Und das, wo in der Einrichtung bereits Mitte Februar fast alle Bewohner zweimal geimpft waren!“ Solche Anrufe erreichen die DAlzG weiterhin beinahe täglich. Fast überall ist in den Pflegeeinrichtungen die zweite Impfdosis gegen Covid-19 bereits vor Wochen verabreicht worden. Das RKI weist darauf hin, dass das Risiko einer Übertragung des Corona-Virus durch vollständig geimpfte Personen zwar nicht ausgeschlossen ist. Es ist jedoch niedriger als das bei Personen mit einem negativen Schnelltest. Pflegeeinrichtungen müssen daher selbstverständlich weiterhin Maßnahmen zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner ergreifen. Aber die Möglichkeiten für Besuche und Kontakt müssen schnellstmöglich an die deutlich geringere Gefährdungssituation angepasst werden. Manche Bundesländer wie NRW, Brandenburg oder Schleswig-Holstein haben ihre entsprechenden Verordnungen bereits verändert. Unter der Voraussetzung eines negativen Corona-Tests sind dort Besuche ohne Maske wieder möglich und auch körperliche Berührungen. In anderen Ländern wie Bayern gelten nach wie vor strikte Besuchsbeschränkungen und Abstandsregeln - sogar zwischen den Bewohnerinnen und Bewohnern. Doch auch dort, wo auf Landesebene Besuchskontakte wieder erleichtert wurden, wird dies nicht unbedingt in allen Einrichtungen umgesetzt.

Sabine Jansen, Geschäftsführerin der DAlzG, erklärt: „Wir fordern die Gesundheitsbehörden aller Bundesländer auf, durch geeignete Maßnahmen wie eine weitere Anpassung der landesrechtlichen Vorgaben oder ausdrückliche Weisungen an die Heimaufsichtsbehörden dafür zu sorgen, dass Besuche in vollstationären Pflegeeinrichtungen – soweit kein akutes Infektionsgeschehen vorliegt - wieder ohne zeitliche Beschränkungen und Berührungsverbote möglich sind. Dass in diesem Fall geimpfte Heimbewohnerinnen und –bewohner ggf. früher als andere Bevölkerungsgruppen von bestimmten Einschränkungen befreit werden, hat auch der Deutsche Ethikrat bereits in seiner Ad-hoc-Empfehlung vom 4. Februar 2021 ausdrücklich befürwortet. Denn diese Gruppe hat durch die Pandemie wohl mit am stärksten unter Beschränkungen ihrer elementarsten Rechte gelitten.“
Hintergrund

In Deutschland leben heute etwa 1,6 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Etwa zwei Drittel davon werden in der häuslichen Umgebung von Angehörigen betreut und gepflegt. Jährlich erkranken rund 300.000 Menschen neu. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzerkrankten wird bis 2050 auf 2,4 bis 2,8 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in Prävention und Therapie gelingt.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz. Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffentlichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen.
Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.04.2021
Kontakt
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Susanna Saxl
Friedrichstraße 236, 10969 Berlin
Tel.: 030 - 259 37 95 0
Fax: 030 - 259 37 95 29
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de
www.deutsche-alzheimer.de
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Keine Fortsetzung der sozialen Isolation für Menschen in Pflegeeinrichtungen

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BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.

Keine Fortsetzung der sozialen Isolation für Menschen in Pflegeeinrichtungen
BAGSO fordert Ausnahmeregelung im Infektionsschutzgesetz


Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes darf nicht zu einer erneuten sozialen Isolation von Bewohnerinnen und Bewohnern in Pflegeheimen und anderen Senioreneinrichtungen führen. Das fordert die BAGSO vor den Beratungen im Bundestag. In dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die besondere Situation in Pflegeeinrichtungen und anderen Senioreneinrichtungen nicht berücksichtigt. Nach Ansicht der BAGSO muss im Infektionsschutzgesetz über eine gesonderte Regelung sichergestellt werden, dass Bewohnerinnen und Bewohner, die einen vollständigen Impfschutz erhalten haben, Besuch empfangen und innerhalb der Einrichtungen Kontakte pflegen können. Das gilt auch für die gemeinsame Einnahme von Mahlzeiten.
Die BAGSO unterstützt deshalb den Vorschlag der Freiburger Rechtsanwälte Prof. Dr. Thomas Klie und Dr. Patrick Heinemann, den aktuellen Gesetzentwurf zu erweitern. Dem Absatz 4 des geplanten § 28b IfSG soll hinzugefügt werden: „Von den Maßnahmen nach Absatz 1 Nr. 1 ausgenommen sind Zusammenkünfte im privaten Raum von Personen, die über einen vollständigen Impfschutz gegen das SARS-CoV-2 verfügen und in Senioren- und Behindertenheimen sowie in Einrichtungen des betreuten Wohnens für Senioren und Behinderte leben.“

Über die BAGSO
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind rund 120 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.04.2021
Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Noeggerathstr. 49
53111 Bonn
Tel.: 0228 24 99 93 0
Fax.: 0228 24 99 93 20
www.bagso.de
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Mysteriöser Ausbruch in Altenheim: Bewohner trotz Impfung positiv auf Corona getestet

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Mysteriöser Ausbruch in Altenheim: Bewohner trotz Impfung positiv auf Corona getestet
Ein rätselhafter Corona-Ausbruch in einem Altenheim sorgt für Erstaunen im nordrhein-westfälischen Leichlingen. In dem wurden gleich 17 geimpfte Heimbewohner positiv auf SarsCoV-2 getestet, wie "RP Online" berichtet. Auch eine vollständig geimpfte Mitarbeiterin des Heims sei positiv auf das Virus getestet worden. Wie sich die geimpften Bewohner mit dem Virus infizieren konnten, ist unklar.
Von den 17 infizierten und geimpften Heimbewohnern waren 14 Personen laut dem Bericht sogar vollständig geimpft. PCR-Tests haben das Ergebnis inzwischen bestätigt. Joachim Noß, Geschäftsführer des Altenheims, sagte: "Positiv ist, dass alle Betroffenen nur sehr leichte Symptome haben. Es musste bisher niemand ins Krankenhaus, die Bewohner befinden sich auf ihren Zimmern." Virologen zeigten sich überrascht von dem Ausbruch und betonten, dieser müsse aufgearbeitet werden.
Geimpfte können sich grundsätzlich mit dem Coronavirus infizieren, die Verläufe sind dann aber meist mild. Bislang ist unklar, ob geimpfte Personen auch das Virus übertragen.
Quelle: > https://www.focus.de/gesundheit/news/ak ... 05536.html / > https://rp-online.de/nrw/staedte/leichl ... d-57331131


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Anmerkung:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit geraumer Zeit darauf aufmerksam, dass die Pflegeeinrichtungen auch nach Durchführung von Impfungen weiterhin Schutzmaßnahmen gestalten müssen. Es ist ja bekanntlich so, dass die Schutzwirkung von Corona-Impfungen noch weitgehend ungeklärt sind. Gleichwohl haben verschiedene Verbände immer wieder dafür plädiert, einschränkende Maßnahmen in den Einrichtungen aufzuheben. Dem wurde von hier widersprochen. - Werner Schell
Gesperrt