Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Wenn Hitze zur Gefahr wird - Tipps für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen

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Wenn Hitze zur Gefahr wird
Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen


Für ältere und insbesondere für pflegebedürftige Menschen bedeuten heiße Sommertage große Strapazen. Besonders dann, wenn Hitzewellen sich über mehrere Tage oder Wochen erstrecken. Pflegebedürftige und bettlägerige Menschen haben ein deutlich erhöhtes Risiko, hitzebedingt gesundheitliche Probleme zu entwickeln. Müdigkeit, Schwächegefühl und Unwohlsein sind die ersten Anzeichen, bei denen die Alarmglocken schrillen sollten. Denn diese Warnsignale können für eine Überhitzung sprechen, treten aber erst mit einer zeitlichen Verzögerung auf. Was pflegende Angehörige an heißen Tagen beachten sollten, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.
• Wohnung kühl halten:
Früh morgens, abends und nachts, so lange es noch kühl ist, sollte gelüftet werden. Tagsüber helfen verdunkelte Räume dabei, die Hitze gar nicht erst eindringen zu lassen. Es sollte nur gelüftet werden, wenn es unbedingt notwendig ist, also wenn Geruchs- oder Schadstoffe heraus müssen. Oft hilft es, die Raumluft zu befeuchten, eventuell mit einem Luftbefeuchter oder mit nassen Handtüchern, die aufgehängt werden.
• Körper vor Überhitzung schützen:
Bettlägerige Angehörige freuen sich über dünne Bettwäsche und eine leichte Bekleidung, die ruhig öfters gewechselt werden sollte. Wenn möglich sollten keine Inkontinenzhosen, sondern Netzhosen mit Einlagen verwenden werden, um Wärmestaus zu vermeiden. Pflegebedürftige Menschen sollten an heißen Tagen mehrmals täglich kühl abgerieben werden. Auch feuchte Umschläge auf Arme, Beine oder Nacken sowie kühlende Wassersprays helfen. Kalte Fuß- und Handbäder regen den Kreislauf an.
• Trinken, trinken, trinken:
Noch mehr als sonst sollte auf eine regelmäßige Flüssigkeitszufuhr geachtet werden. Gesunde Abwechslung stellen Wasser, Fruchtsaftschorlen, ungesüßte Frucht- oder Kräutertees dar. Alles gerne kalt, aber nicht eiskalt. Leitungswasser kann mit Früchten, Gemüse und/oder Kräutern aromatisiert werden - ganz ohne Zucker. Auch wasserhaltige Lebensmittel wie Gurke oder Wassermelone können einen (kleinen) Beitrag leisten. Empfohlen ist, etwa alle Viertelstunde ein paar Schlucke oder alle zwei Stunden ein Glas zu trinken.
• Leichtes Essen belastet den Körper weniger:
In Hitzezeiten sollten pflegebedürftige Menschen mehrmals am Tag kleine, leichte Mahlzeiten zu sich nehmen. Gut geeignet sind Salate, gedünstetes Gemüse und wasserreiche Rohkost wie Tomaten und Gurken, oder auch mageres Fleisch und Fisch. Zum Nachmittagskaffe bieten sich Obstkuchen oder kleingeschnittenes Obst wie Wasser- und Honigmelonen, Trauben oder Pfirsiche an. Salzgebäck regt das Durstgefühl an und unterstützt den Salz-Haushalt.
• Hitze im Freien vermeiden:
Bei Hitze sollten pflegebedürftige Personen möglichst in der Wohnung bleiben. Für kleine Spaziergänge können die etwas kühleren Stunden am Morgen und am Abend genutzt werden. Dabei sollte immer an eine leichte Kopfbedeckung gedacht werden. Parks, Wälder und Plätze am Wasser bieten natürlichen Sonnenschutz und kühlere Temperaturen. Für unterwegs eignen sich hervorragend Kälte-Sofort-Kompressen. Wenn Arztbesuche anstehen, sollten die Termine in den kühleren Stunden des Tages vereinbart werden und falls möglich überfüllte Busse und Bahnen gemieden werden. Im Notfall kann in der Praxis um einen Hausbesuch gebeten werden.
• Auf Warnsignale achten:
Bei Anzeichen von Überhitzung oder Austrocknung sollte schnell gehandelt werden. Plötzliche Beschwerden wie Schwindel, Schwäche, schneller Puls, Kopfschmerz, Unruhe oder Verwirrtheit können anzeigen, dass der Körper in eine Mangelsituation rutscht. Pflegebedürftige Menschen sollten sofort in kühle Räume begleitet, mit Getränken versorgt und ruhig gehalten werden. Wenn die Symptome anhalten, sollte ärztlicher Rat eingeholt oder notfalls die 112 angerufen werden.

Für weitere Informationen:
Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw
--
Quelle: Pressemitteilung vom 11.08.2021
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216
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Kein neuer Lockdown in Pflegeheimen!

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Kein neuer Lockdown in Pflegeheimen!
BIVA-Pflegeschutzbund warnt vor Wiederholung der Isolation vom letzten Jahr


Bonn. Im Hinblick auf bundesweit steigende Corona-Inzidenzzahlen fordert der BIVA-Pflegeschutzbund, dass Pflegeheime auch in Zukunft für Besuche offen bleiben. Die Heime gelten überwiegend als durchgeimpft, Auffrischungsimpfungen starten im September und die Corona-Tests für Besuchende bleiben kostenlos. „Es gibt also keinen Grund, die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen anders zu behandeln als die sonstige Bevölkerung, für die es keinen Lockdown mehr geben soll“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Auch und besonders in Pflegeheimen muss ein erneuter Lockdown verhindert werden.“

In der BIVA-Rechtsberatung nehmen die Anfragen zu Besuchsverboten aktuell wieder zu. Auch hatte es vor kurzem in Sachsen-Anhalt gehäuft Meldungen von Verstößen gegen geltende Besuchserleichterungen in Form von Besuchsverboten und Quarantäneanordnungen gegeben. Im Hinblick auf die Erfahrungen aus dem Herbst 2020 warnt der BIVA-Pflegeschutzbund vor einer erneuten Isolation von Pflegeheimbewohnern. „Das darf sich keinesfalls wiederholen. Heimbewohnerinnen und -bewohner sind mit der übrigen Bevölkerung gleichzusetzen, und Verstöße gegen ihre Freiheitsrechte müssen für die Verantwortlichen rechtliche Konsequenzen haben“, fordert Stegger.

Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert daher, dass den Heimen keine Sonderwege erlaubt werden und dort Besuche auf den Zimmern auch bei weiter steigenden Infektionszahlen möglich bleiben. Voraussetzungen sind die Anwendung der 3-G-Regel (3-G = Geimpfte, Genesene, Getestete) und eines Hygienekonzeptes sowie zügige Auffrischimpfungen für die Bewohnerschaft.

Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Annette Stegger; Maria Sievers; Dr. David Kröll

BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
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Zu wenig Personal für erweiterte Testpflicht in Altenheimen

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Zu wenig Personal für erweiterte Testpflicht in Altenheimen
Die Sorgen der Einrichtungen müssen beachtet werden. Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Corona-Testverordnung ist nötig.

„Häufiges Testen ist in der aktuellen Lage unerlässlich, um Infektionsketten zu durchbrechen und Menschenleben zu schützen. Einrichtungen der Altenhilfe benötigen dabei dringend Unterstützung“, sagt Eva-Maria Güthoff, Vorsitzende des VKAD mit Blick auf die für Herbst und Winter geplante erweiterte Testverordnung in Altenheimen. Demnach sollen Pflegekräfte unabhängig vom Impfstatus mehrmals pro Woche getestet werden. Auch Externe, wie Angehörige oder Dienstleister, müssen sich unabhängig vom Impfstatus vor Betreten der Einrichtungen testen lassen.

„So notwendig die Ausweitung der Testpflicht auch ist, so wenig kann erwartet werden, dass diese von dem Stammpersonal in den Heimen umgesetzt wird. Unsere Mitgliedseinrichtungen haben große Sorgen, dass ohne Hilfe von außen keine Zeit mehr bleibt für die eigentliche Pflege. Jeder Corona-Test beinhaltet Vorbereitung, Durchführung, Wartezeit und Dokumentation. Zu testende Personen sind neben Mitarbeitenden auch Besucher, Dienstleister und ex-terne Therapeuten. Da kommt schnell ein Zeitaufwand von mehr als einer Vollzeitstelle zusammen. Das übersteigt die Kapazitäten um Längen“, so VKAD-Geschäftsführer Andreas Wedeking

Der VKAD fordert Bund und Länder zu Unterstützung auf: „Die Hilfe der Bundeswehr und der Rettungsdienste sowie der Einsatz Ehrenamtlicher in den zurückliegenden Wintermonaten wurde von unseren Mitgliedseinrichtungen sehr geschätzt. Auch jetzt wird diese Unterstützung wieder dringend benötigt“, erklärt VKAD-Vorsitzende Güthoff. Hilfreich wären ebenfalls kostenfreie Testzentren in der Nähe von Pflegeheimen.

Zudem ist eine Anpassung der Vergütungsverträge hinsichtlich der Testverordnungen notwendig. „Derzeit ist nicht geklärt, wie Einrichtungen die Mehrkosten für Personal nach Auslauf des Rettungsschirms stemmen sollen. Einrichtungen benötigen Planungssicherheit, um die Kosten in die künftigen Pflegesatzverhandlungen einzupreisen“, erklärt Güthoff.

„Es ist nicht nachvollziehbar, dass die Einrichtungen nach mehr als anderthalb Jahren Pandemie noch immer auf kurzfristige politische Entscheidungen reagieren müssen. Pflegeeinrichtungen brauchen Kontinuität und Verlässlichkeit und keine schlingernde Pandemiepolitik“, so Wedeking.

Quelle: Pressemitteilung vom 12.11.2021
Kontakt:
Andreas Wedeking, Geschäftsführer VKAD
E-Mail: andreas.wedeking@caritas.de
Tel.: 030 284447852
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BIVA-Pflegeschutzbund drängt auf Impflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen

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BIVA-Pflegeschutzbund drängt auf Impflicht für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen

Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund drängt auf eine rasche Einführung der Impfpflicht für alle Beschäftigten in ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen durch ein Bundesgesetz. Er unterstützt damit nachdrücklich die Forderung der Länder beim letzten Bund-Ländertreffen.
„Die jetzt beschlossene Einführung der täglichen Testpflicht für alle Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen, die wir seit Langem fordern, ist nur ein erster Schritt“, sagt der Vorsitzende des BIVA-Pflegeschutzbundes Dr. Manfred Stegger. „Dem muss nun endlich der nächste Schritt folgen: eine wirkungsvoll umgesetzte und kontrollierte Impfpflicht für alle Beschäftigten und Dienstleister, also z. B. auch des Reinigungspersonals.“
„Leider verweigern sich immer noch Mitarbeiter in Pflegeeinrichtungen einer Impfung. Angesichts der dramatischen Entwicklung muss endlich der Schutz der schwachen Bewohner Vorrang haben gegenüber der Entscheidungsfreiheit des Personals.“
„Vollständige Impfungen zusammen mit täglichen Tests können nach jetzigem Wissensstand zu fast einhundert Prozent verhindern, dass Pflegebedürftige durch das Personal in Einrichtungen angesteckt werden und dass sich eingeschleppte Infektionen weiter ausbreiten. Wir fordern diesen maximalen Schutz“, sagt Stegger.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
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Quelle: Pressemitteilung vom 19.11.2021
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Corona: BIVA sieht Weihnachtsbesuche in Pflegeheimen gefährdet

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Corona: BIVA sieht Weihnachtsbesuche in Pflegeheimen gefährdet

Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund warnt: Steigende Infektionszahlen in der vierten Coronawelle und die Angst vor der neuen Omikron-Virusvariante führen in vielen Pflegeheimen wieder zu Beschränkungen der Freiheitsrechte. Aktuell erfahren die BIVA-Rechtsberater nicht nur von unrechtmäßigen Quarantäneanordnungen, sondern auch von bereits jetzt reduzierten Besuchszeiten für die Weihnachtstage. „Die Maßnahmen sind unverhältnismäßig und willkürlich“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes.
Fast alle Pflegeheimbewohner:innen sind geimpft und Besucher:innen werden regelmäßig getestet. Es besteht somit kein Grund, ihre Freiheitsrechte stärker einzuschränken, als für alle anderen Bürger:innen. Trotzdem müssen in Sachsen Pflegeheimbewohner:innen nach einem Arztbesuch für sieben Tage in Quarantäne und in einem Pflegeheim in Bayern wurden bereits jetzt für die Weihnachtstage reduzierte Besuchszeiten angekündigt. Das sind nur zwei aktuelle Beispiele aus der Rechtsberatung des BIVA-Pflegeschutzbundes für unverhältnismäßige Kontaktbeschränkungen in Pflegeheimen. Der Pflegeschutzbund weist darauf hin, dass eine Quarantäne grundsätzlich nur von einer zuständigen Behörde wie dem Gesundheitsamt angeordnet werden kann.
„Die verheerende Isolation von Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern im letzten Jahr darf sich nicht wiederholen“, sagt Stegger. „Besuchseinschränkungen treffen die Menschen ins Herz. Sie dürfen nur das letzte Mittel sein, wenn alle anderen Schutzmaßnahmen ausgeschöpft sind.“
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Erfahrungsberichte und Befürchtungen finden sich auch in den Kommentare von Betroffenen unter: „Corona im Pflegeheim – Ihre Erfahrungen“
https://www.biva.de/corona-im-pflegehei ... fahrungen/
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Quelle: Pressemitteilung vom 01.12.2021
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Corona im Pflegeheim: BIVA-Pflegeschutzbund kritisiert Besuchseinschränkungen ‚durch die Hintertür‘

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Corona im Pflegeheim: BIVA-Pflegeschutzbund kritisiert Besuchseinschränkungen ‚durch die Hintertür‘

Bonn. Unzureichende Testangebote in Pflegeeinrichtungen führen vielerorts zu Besuchseinschränkungen ‚durch die Hintertür‘, kritisiert der BIVA Pflegeschutzbund. Die Umsetzung der bundesweit seit dem 24. November geltenden Corona-Testpflicht in Pflegeheimen ist oft mangelhaft, erfahren aktuell die BIVA-Rechtsberater:innen. Grundsätzlich begrüßt der Pflegeschutzbund diese neue Regelung. Vielerorts fehlen aber die Testangebote noch gänzlich. Oder Berufstätige werden durch eingeschränkte Testzeiten unter der Woche an einem Besuch gehindert. Beklagt werden durch Angehörige auch fehlende Testangebote am Wochenende und die Weigerung Testzertifikate auszustellen. „Damit werden die Bewohner erneut de facto teilweise isoliert“, beklagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. Über die schweren körperlichen und seelischen Folgen hat der BIVA-Pflegeschutzbund schon vielfach berichtet.
Besucher werden offenbar von manchen Einrichtungen als lästig empfunden, so die Einschätzung Steggers. Mit zusätzlichen Kosten oder fehlendem Personal sei die Besuchsbehinderung jedenfalls nicht zu erklären. Die Bereitstellung von ausreichenden Testangeboten werde den Einrichtungen über den Corona-Rettungsschirm finanziell erstattet. Pflegepersonal müsse für diese Arbeit nicht eingesetzt werden; geschultes Aushilfspersonal könne die Tests durchführen und auch offizielle Testzertifikate ausstellen. Der damit verbundene Aufwand sei jeder Einrichtung zuzumuten und gehöre zu einem verantwortungsvollen Betreuungsangebot. „Da die regelmäßigen Testungen uns die nächsten Monate begleiten werden, müssen sich bereits jetzt alle Heime darauf einstellen, auch im Hinblick auf die bevorstehenden Feiertage“, fordert Stegger.


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Quelle: Pressemitteilung vom 10.12.2021
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Keine Testpflicht für Menschen mit Booster-Impfung

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Keine Testpflicht für Menschen mit Booster-Impfung
BAGSO fordert Ausweitung der Regelung auf Besuche in Pflegeeinrichtungen


Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen unterstützt den Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, die Corona-Testpflicht für Menschen mit einer Booster-Impfung zu beenden. Dies gilt bereits in Baden-Württemberg, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Die BAGSO fordert, dass die Regelung bundesweit eingeführt wird und auch für Besucherinnen und Besucher in Pflegeeinrichtungen gilt. Die Booster-Impfung schützt in aller Regel sehr gut vor einer Infektion und reduziert die Ansteckungsgefahr erheblich.
Nach Ansicht der BAGSO geht es in Pflegeeinrichtungen in besonderem Maße darum, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren: Corona-Schutzmaßnahmen dürfen nicht erneut zu sozialer Isolation führen. Laut BIVA-Pflegeschutzbund gibt es vielerorts bereits wieder erhebliche Beschränkungen der Besuchsmöglichkeiten. Auch berichten Pflegeeinrichtungen von Schwierigkeiten, Testkapazitäten vor Ort bereitzuhalten. Eine Aussetzung der Testpflicht für Menschen mit einer Booster-Impfung könnte die Situation entlasten.
Die BAGSO fordert zudem, dass Impf- und Testangebote für alle zugänglich gestaltet werden. Sie müssen auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen geeignet sein, die nicht draußen und ohne Sitzgelegenheiten warten können. Aufsuchende Angebote wie mobile Impfteams sollten eingesetzt werden, um z.B. ältere und pflegebedürftige Menschen zuhause zu impfen. Zudem sind viele Testangebote nur online buchbar sind. Um die rund 8,5 Millionen Menschen ohne Zugang zum Internet nicht vom gesellschaftlichen Leben auszuschließen, muss es für sie auch alternative Anmeldemöglichkeiten geben.

Über die BAGSO
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind rund 125 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.12.2021
Pressekontakt
Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Noeggerathstr. 49
53111 Bonn
Tel.: 0228 24 99 93 - 12
E-Mail: stupp@bagso.de
www.bagso.de
twitter.com/bagso_de
www.deutscher-seniorentag.de
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Keine unverhältnismäßigen Besuchsverbote in Pflegeheimen wegen Norovirus

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BIVA-Pflegeschutzbund: Keine unverhältnismäßigen Besuchsverbote in Pflegeheimen wegen Norovirus

Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund erfährt aktuell bundesweit von pauschalen Besuchsverboten in Pflegeheimen wegen Infektionen wie dem Norovirus, obwohl bei dieser ansteckenden Magen-Darm-Erkrankung die altbekannten Hygienemaßnahmen ausreichen. „Das ist erneut eine unverhältnismäßige Einschränkung der Freiheitsrechte von Heimbewohnerinnen und -bewohnern, die sofort aufhören muss“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes, und fordert einen vernünftigen und professionellen Umgang mit der Gefahr statt übertriebener Vorsicht. „Gerade zu Weihnachten müssen Besuche im Pflegeheim möglich sein, um eine erneute vollständige soziale Isolation der Bewohnerinnen und Bewohner zu verhindern.“ Die BIVA-Rechtsberatung bietet Betroffenen Unterstützung dabei an, die Heimaufsichten zu informieren oder gegebenenfalls zu klagen.
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden und werden die Freiheitsrechte der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen eingeschränkt. Aktuell erreichen den BIVA-Pflegeschutzbund wieder verstärkt Anfragen von Betroffenen wegen unzulässiger Besuchsbeschränkungen, -verboten und Quarantäneanordnungen. Aber damit nicht genug: Derzeit verhängen Heimleitungen auch absolute Besuchsverbote wegen z.B. Infektionen mit dem Norovirus, obwohl es dafür allseits bekannte Hygienemaßnahmen gibt. „In der Vergangenheit haben Zimmerisolationen einzelner Betroffener und Hygienemaßnahmen auch ausgereicht“, stellt Stegger klar. „Das steht in keinem Verhältnis! Offenbar hat die Corona-Krise Grundrechtseinschränkungen und Bevormundung von Heimbewohnern salonfähig gemacht. Dagegen wehrt sich der BIVA-Pflegeschutzbund mit aller Kraft.“
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Dr. David Kröll; Maria Sievers; Annette Stegger

Quelle: Pressemitteilung vom 20.12.2021
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Patientenschützer fordert Pflege-Radar für Seniorenheime

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Rheinische Post / NGZ vom 15.01.2022:
Wegen Corona-Fällen
Patientenschützer fordert Pflege-Radar für Seniorenheime

Berlin Wie viele Pflegeheime kämpfen mit Corona-Ausbrüchen? Werden die Pflegebedürftigen noch in die Krankenhäuser gebracht? Um mehr Licht ins Dunkel zu bringen, fordert die Stiftung Patientenschutz ein neues Instrument.
Von Jan Drebes - Stellvertretender Leiter Parlamentsredaktion Berlin
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat sich besorgt über die Situation der Pflegebedürftigen in der aktuellen Omikron-Welle gezeigt. Stiftungs-Vorstand Eugen Brysch sagte unserer Redaktion: „Warum so viele hochbetagte, infizierte Menschen die Krankenhäuser nicht erreichen, bleibt nebulös. Im Mittel liegt das Alter der Corona-Intensivpatienten bei unter 70 Jahren. Gleichzeitig sind mehr als 60 Prozent der Corona-Toten älter als 80 Jahre.“
... (weiter lesen unter) ... > https://rp-online.de/politik/deutschlan ... d-65307443


+++
Zu dem o.a. Bericht wurde der Rheinischen Post mitgeteilt:

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


16.01.2022

An die
Rheinische Post

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie berichten in gewissen Abständen in großer Aufmachung über Statements von Herrn Eugen Brysch, Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz. So auch wieder am 15.01.2022 mit dem Beitrag "Patientenschützer fordert Pflege-Radar für Seniorenheime" (A4).

Bei diesem Beitrag, wie auch bei früheren Berichten, stellt sich die Frage, ob die Ausführungen bzw. Forderungen von Herrn Brysch Sinn machen und überhaupt aufgegriffen gehören. Wie mir scheint, sind zahlreiche Äußerungen von Herrn Brysch eher mit der Absicht verbunden, mit einer reißerischen Forderung auf das "Unternehmen Patientenschutz" aufmerksam zu machen und damit Förderer zu gewinnen. Es ist daher nicht erklärlich, mit welchen Absichten solche Statements breit vorgestellt werden. Pressemitteilungen von Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk werden hingegen nicht aufgegriffen.

Aktuell moniert Herr Brysch als selbsternannter Patientenschützer, dass angeblich mit Corona infizierte alte Menschen, v.a. aus Pflegeeinrichtungen, nicht rechtzeitig in die angeblich notwendige Krankenhausversorgung gelangen. Tatsächlich ist es angesichts der hohen Impfquote der PflegeheimbewohnerInnen aber so, dass Infektionen seltener geworden sind und eher mild verlaufen, so dass Krankenhausversorgungen weitgehend entbehrlich sind. Intensivmedizinische Versorgungen sind zum Glück auf jeden Fall weniger geboten.

Unter solchen Umständen die Situation zu dramatisieren, besteht überhaupt kein Anlass. Es ist nämlich eher so, dass HeimbewohnerInnn zu oft ins Krankenhaus transportiert werden. Dies ergibt sich u.a. aus einer Studie der Universität Witten/Herdecke, vorgestellt am 16.12.2021 (> viewtopic.php?f=5&t=308 ).

Davon unabhängig ist seit vielen Jahren bekannt, dass PflegeheimbewohnerInnen aufgrund der unzureichenden Stellensituation in den Einrichtungen viel zu oft ins Krankenhaus eingeliefert werden. Um dies durch zeitgerechte Verfügungen zu unterbinden, hat der Gesetzgeber vor Jahren den § 132g SGB V geschaffen. Darüber wurde u.a. in einen Pflegetreff ausführlich informiert (> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =2&t=22530 ). Die Regelung nach § 132g SGB V wird aber unzulänglich praktiziert, so dass die notfallmäßigen Einlieferungen von PflegeheimbewohnerInnen durch entsprechende Erklärungen kaum eingeschränkt werden konnten. Dafür sind Personalnot und Übervorsicht maßgeblich. Das hat aber Corona nichts zu tun.

Langer Rede kurzer Sinn: Die aktuell von Herrn Brysch erhobenen Forderungen liegen völlig daneben.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Buchautor/Journalist - Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- https://www.vmwj.de
https://www.wernerschell.de - Pflegerecht und Gesundheitswesen
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner


Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).
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Hohes Sterberisiko von Pflegeheimbewohnern nach Krankenhaus-Einweisung aufgrund von Covid-19

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Hohes Sterberisiko von Pflegeheimbewohnern nach Krankenhaus-Einweisung aufgrund von Covid-19

Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, die im Zusammenhang mit einer Covid-19-Erkrankung ins Krankenhaus eingeliefert werden mussten, hatten ein hohes Sterberisiko von über 50 Prozent. Dies zeigt eine aktuell im Deutschen Ärzteblatt veröffentlichte Auswertung auf der Basis von Abrechnungsdaten der im Pflegeheim lebenden AOK-versicherten Pflegebedürftigen, die das Institut für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswissenschaft der Berliner Charité und das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) gemeinsam durchgeführt haben.

Danach verstarben von den eingelieferten Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern im Durchschnitt 58 Prozent innerhalb der folgenden 90 Tage. Das Sterberisiko war innerhalb der zweiten Infektionswelle mit 59 Prozent am höchsten. In der ersten und dritten Welle lag es mit 53 Prozent beziehungsweise 52 Prozent etwas niedriger. Die Ursache für diese Unter-schiede könnten laut den Autoren die verschiedenen Krankenhaus-Aufnahmewahrscheinlichkeiten in den einzelnen Wellen sein.

Ein besonders hohes Sterberisiko hatten laut der Auswertung Bewohnerinnen und Bewohner mit Niereninsuffizienz, Demenz, Blutkrebs-Erkrankungen, immunsuppressiven Therapien und vorausgegangener Organtransplantation. Zudem war das Risiko zu versterben bei Männern größer als bei Frauen. Da Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen am Ende ihres Lebens stehen und im Vergleich zur Gesamtbevölkerung ohnehin ein erhöhtes Sterberisiko aufweisen, vergleicht die Studie die Gruppe der Eingelieferten mit Stichproben aus Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern ohne Covid-19-assoziierten Krankenhausaufenthalt. Bei diesen lag die Rate der Verstorbenen unter 10 Prozent.

„Die Pandemie hat viele Verliererinnen und Verlierer. Die Auswertung belegt erneut, dass zu ihnen insbesondere die Alten und Pflegebedürftigen in den Heimen zählen. Es ist ein ethischer Auftrag, aus den Ergebnissen Lehren für die zukünftige Ausgestaltung der Versorgung in den Pflegeeinrichtungen zu ziehen“, so Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey, Charité-Projektleiterin.

„Die Ergebnisse belegen eindrucksvoll, wie gefährdet und vulnerabel die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen in der Pandemie sind. Der Schutz dieser Menschen durch Impfungen bleibt besonders wichtig. Vor diesem Hintergrund erscheinen die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und die neuen Maßnahmen zur Erfassung des Impfstatus in den Pflegeeinrichtungen mehr als plausibel“, kommentiert Dr. Antje Schwinger, WIdO-Projektleiterin, die Ergebnisse der Studie.

Insgesamt sind 13.899 Covid-19-bedingte Krankenhausfälle in die Auswertung eingeflossen. Dies entspricht 64 Prozent der insgesamt an das Robert Koch-Institut übermittelten hospitalisierten Covid-19-Fälle aus Pflegeeinrichtungen. Basis der Analyse waren die Abrechnungsdaten von über 440.000 AOK-versicherten Pflegebedürftigen ab 60 Jahren. Für den Vergleich mit den Sterbequoten der Vorjahre 2015 bis 2019 wurden die Daten von insgesamt 1.070.000 Personen ausgewertet.

Die Auswertung ist ein Bestandteil des Projektes „Covid-Heim“, das durch Datenanalysen und unterschiedliche Studienansätze ein möglichst umfassendes Bild der Situation der Bewohnerinnen und Bewohner in deutschen Pflegeheimen während der Pandemie zeichnen soll. Ziel des Projektes ist es, die getroffenen Maßnahmen mit Blick auf ihre Wirkungen zu analysieren und hieraus Schlussfolgerungen für einen besseren Infektionsschutz in Pflegeheimen abzuleiten. Die Ergebnisse sollen auch in den Prozess der Gesetzgebung einfließen. Die Studie wird vom GKV-Spitzenverband gefördert.

Beitrag im Deutschen Ärzteblatt: https://www.aerzteblatt.de/archiv/22414 ... t-COVID-19

Weitere Informationen zum Projekt „Covid Heim“: https://medizinsoziologie-reha-wissensc ... ovid_heim/

Originalpublikation:
Kohl R, Schwinger A, Jürchott K, Hering C, Gangnus A, Steinhagen-Thiessen E, Kuhlmey A, Gellert P: Mortality among hospitalized nursing home residents with COVID-19. Dtsch Arztebl Int 2022; 119. DOI: 10.3238/arztebl.m2022.0140

Weitere Informationen:
http://www.wido.de

Quelle: Pressemitteilung vom 24.03.2022
Peter Willenborg Presse & Kommunikation
Wissenschaftliches Institut der AOK
https://idw-online.de/de/news790704
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