Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Mysteriöser Ausbruch in Altenheim: Bewohner trotz Impfung positiv auf Corona getestet

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Mysteriöser Ausbruch in Altenheim: Bewohner trotz Impfung positiv auf Corona getestet
Ein rätselhafter Corona-Ausbruch in einem Altenheim sorgt für Erstaunen im nordrhein-westfälischen Leichlingen. In dem wurden gleich 17 geimpfte Heimbewohner positiv auf SarsCoV-2 getestet, wie "RP Online" berichtet. Auch eine vollständig geimpfte Mitarbeiterin des Heims sei positiv auf das Virus getestet worden. Wie sich die geimpften Bewohner mit dem Virus infizieren konnten, ist unklar.
Von den 17 infizierten und geimpften Heimbewohnern waren 14 Personen laut dem Bericht sogar vollständig geimpft. PCR-Tests haben das Ergebnis inzwischen bestätigt. Joachim Noß, Geschäftsführer des Altenheims, sagte: "Positiv ist, dass alle Betroffenen nur sehr leichte Symptome haben. Es musste bisher niemand ins Krankenhaus, die Bewohner befinden sich auf ihren Zimmern." Virologen zeigten sich überrascht von dem Ausbruch und betonten, dieser müsse aufgearbeitet werden.
Geimpfte können sich grundsätzlich mit dem Coronavirus infizieren, die Verläufe sind dann aber meist mild. Bislang ist unklar, ob geimpfte Personen auch das Virus übertragen.
Quelle: > https://www.focus.de/gesundheit/news/ak ... 05536.html / > https://rp-online.de/nrw/staedte/leichl ... d-57331131


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Anmerkung:
Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk macht seit geraumer Zeit darauf aufmerksam, dass die Pflegeeinrichtungen auch nach Durchführung von Impfungen weiterhin Schutzmaßnahmen gestalten müssen. Es ist ja bekanntlich so, dass die Schutzwirkung von Corona-Impfungen noch weitgehend ungeklärt sind. Gleichwohl haben verschiedene Verbände immer wieder dafür plädiert, einschränkende Maßnahmen in den Einrichtungen aufzuheben. Dem wurde von hier widersprochen.
Die hiesigen Mahnungen zur Vorsicht werden u.a. dadurch bestätigt, dass nach Meldungen vom 16./17.04.2021 auch in einem Remscheider Pflegeheim Krankheitsausbrüche trotz Impfungen eingetreten sind. - Werner Schell
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Der ältere Mensch - Ein neues Fortbildungsangebot für Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal

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Auftaktveranstaltung: Der ältere Mensch
Ein neues Fortbildungsangebot für Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Fachpersonal


In dieser neu entwickelten Fortbildungsreihe beschäftigen sich die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO), die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNO), das Institut für Qualität im Gesundheitswesen Nordrhein (IQN) sowie die Ärztliche Akademie für medizinische Fort- und Weiterbildung in Nordrhein (Akademie) mit der Gruppe der älteren Menschen.

Jede fünfte Bürgerin bzw. jeder fünfte Bürger in Nordrhein-Westfalen ist 65 Jahre oder älter. Seit Jahren steigt die Lebenserwartung. Das ist erfreulich, aber das Alter ist auch verbunden mit einem steigenden Risiko zu erkranken. Diese Veranstaltungsreihe richtet sich an Ärztinnen und Ärzten sowie medizinisches Fachpersonal, die häufig mit älteren Menschen arbeiten. Es werden zahlreiche Themen aufgegriffen: Selbstbestimmung und Selbstständigkeit, Medikation, Prävention, Pflegeforschung, Pflegeheimversorgung, Patientenkommunikation im digitalen Zeitalter etc.. Neben der Fortbildung ist auch die Vernetzung aller Beteiligten im Gesundheitswesen Ziel dieser Veranstaltung.


23. April 2021: Auftaktveranstaltung „Der ältere Mensch“ – Live-Online-Seminar
Was bedeuten Geburt, Gesundheit, Krankheit und Tod für den Menschen und wie geht die Medizin mit diesen Ereignissen und Zuständen um?
Prozess des Alterns und wie stehen wir dem Altern gegenüber?
anschließend Diskussionsrunde
Weitere Themen werden in weiteren Veranstaltungen betrachtet:
Selbstbestimmung und Selbständigkeit
Medikation im Alter
Prävention im Alter
Pflegeforschung
Pflegeheimversorgung
Patientenkommunikation im digitalen Zeitalter
Ambulante Versorgung älterer Menschen (speziell für Med. Fachangestellte im Rahmen der Ausbildung zur/m Fachwirt/in für ambulante Medizinische Versorgung)
Bitte beachten Sie, dass für den Erhalt einer Teilnahmebescheinigung sich jeder Teilnehmer anmelden und registrieren sowie mit einem eigenen Endgerät an der Veranstaltung teilnehmen muss.


Termine
23.04.2021 15:00 - 17:00 Uhr
Nur Online - Jetzt anmelden >>> https://www.kvno.de/termine/veranstaltu ... mensch/182


Ältere Menschen Seminar 24042021.PNG
Ältere Menschen Seminar 24042021.PNG (272.12 KiB) 3029 mal betrachtet

Quelle: Pressemitteilung vom 14.04.2021
BIANCA WOLTER
+49 211 5970 8092
Bianca.Wolter@kvno.de
KOSA - Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf
https://www.kvno.de/
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Besuchsregelung für Haushalte muss auch für Bewohnerzimmer in Pflegeheimen gelten

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Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.


Besuchsregelung für Haushalte muss auch für Bewohnerzimmer in Pflegeheimen gelten
BIVA fordert Klarstellung im Infektionsschutzgesetz


Bonn. Bewohnerzimmer in Pflegeheimen sind im Hinblick auf Besuche mit Privathaushalten gleichzustellen. Dies fordert der BIVA-Pflegeschutzbund anlässlich der aktuellen Änderung des Infektionsschutzgesetzes. „Eine fortwährende Schlechterstellung der Menschen in mittlerweile durchgeimpften Einrichtungen muss das neue Gesetz unbedingt verhindern“, fordert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. Hierzu sei eine Harmonisierung von Bundes- und Landesrecht notwendig.

In den Änderungen zum Infektionsschutzgesetz werden Verschärfungen festgelegt, für den Fall, dass bestimmte Inzidenz-Schwellenwerte überschritten werden. Für Besuche in Pflegeheimen mit geimpften Bewohnerinnen und Bewohnern darf es allerdings keine weiteren Verschärfungen geben, sondern endlich eine Anpassung an Besuchsregelungen in Privathaushalten. Nach wie vor gelten nämlich für Pflegeheime vielerorts weit strengere Besuchsbeschränkungen: Beispielsweise dürfen nach der aktuell gültigen Verordnung in Berlin Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner bei beliebiger Inzidenz lediglich eine Stunde pro Tag von einer Person besucht werden. Zum Vergleich: Selbst bei einem Schwellenwert von über 100 dürfen dem Änderungsentwurf zum Infektionsschutzgesetz nach private Haushalte jederzeit Besuch von einer Person bekommen. Die unverhältnismäßige Ungleichbehandlung von privat Wohnenden und im Heim lebenden Senioren muss aufgehoben werden. Mit der Durchimpfung in den Einrichtungen ist der Grund hierfür weggefallen.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Annette Stegger; Maria Sievers; Dr. David Kröll

Quelle: Pressemitteilung vom 15.04.2021
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
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Isolation von Pflegebedürftigen in Heimen

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VdK

VdK fordert „Öffnet die Heime“ – Bentele: Pflegebedürftige brauchen klare Regeln für Sozialleben
• VdK kritisiert Isolation von Pflegebedürftigen in Heimen
• Bentele: „Wir brauchen einen Öffnungsstufenplan anstatt Rumwursteln wie bisher.“


Der VdK war am 16.04. bei der Anhörung zum 4. Bevölkerungsschutzgesetz im Ausschuss für die Gesundheit. Dazu fordert Verena Bentele:
„Der Flickenteppich von unterschiedlichsten Regelungen zu Kontaktbeschränkungen, Besuchsverboten oder Ausgehverboten in Pflege- und Behinderteneinrichtungen muss mit dem Infektionsschutzgesetz ein Ende gesetzt werden haben. Keiner weiß mehr, wo was gilt. Uns liegen Berichte von Mitgliedern vor, die mitunter grotesk anmuten: Da werden Besuche nur einmal wöchentlich für eine Stunde ermöglicht oder der Besuch darf nur am Fenster stattfinden. Das treibt immer seltsamere Blüten aber und zeigt, dass es einer einheitlichen Gesetzgebung bedarf. Zudem berücksichtigen viele Länder in ihren Verordnungen gar nicht, dass 90 Prozent der Bewohner mittlerweile geimpft sind. Wir brauchen einen Öffnungsstufenplan mit qualifizierten Aussagen zu den AHA-Regeln, Maskenpflicht, Testungsstrategie. Ein Rumwursteln wie bisher darf es nicht mehr geben.“
Pressekontakt: 030 9210580-400 / presse@vdk.de

Der Sozialverband VdK
ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit - auch gegenüber Krankenkassen, Pflegekassen und der Rentenversicherung.
Wir betreiben keine Parteipolitik. Der Sozialverband VdK ist parteipolitisch und konfessionell neutral. Als anerkannt gemeinnütziger Verband finanzieren wir uns durch die Mitgliedsbeiträge - so bleiben wir finanziell unabhängig von den Interessen Dritter. Der Sozialverband VdK gestaltet die deutsche Sozialpolitik aktiv mit und nimmt Einfluss auf Gesetzgebungsprozesse - unter anderem durch Gespräche mit Politikern, medienwirksame Aktionen und Kampagnen und eine breite Presse- und Öffentlichkeitsarbeit.
Der Sozialverband VdK bietet außerdem eine breite Rechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten. Weitere Infos unter: www.vdk.de

Quelle: Pressemitteilung vom 16.04.2021
Sozialverband VdK Deutschland
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Andreas Wallenborn (verantwortlich)
Linienstraße 131 - 10115 Berlin
Telefon 030 9210580-400
Telefax 030 9210580-410
www.vdk.de - presse@vdk.de


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Dem VdK wurde am 16.04.2021 kurz mitgeteilt:
Ich bin entgegen Ihren Ausführungen der Meinung, dass die Heime weiterhin gute Schutzregelungen benötigen. Auch wenn es zu vielen Impfungen gekommen ist, muss Berücksichtigung finden, dass insoweit weitgehend Unklarheiten bezüglich der Impfwirkungen bestehen. Wir müssen noch eine gewisse Zeit einschränkende Regelungen aufrecht erhalten.
Auch das schnelle Testen ist zu hinterfragen. Mittlerweile sind viele solcher Verfahren auf dem Markt, die als inakzeptabel oder unbrauchbar beschrieben werden. Es ist daher zu fordern, dass die Schnelltests nur zur Anwendung gelangen, wenn sie auf Wirkung geprüft sind. Solange dies nicht gewährleistet ist, muss der Schutz in anderer Form aufrecht bleiben. Vielleicht greifen Sie dieses Thema einmal ergänzend auf. - Werner Schell
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Quarantäne für Altenheimbewohnerin rechtswidrig

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Quarantäne für Altenheimbewohnerin rechtswidrig

Das Verwaltungsgericht Münster hat durch Beschluss vom 19. April 2021 Az.: 5 L 255/21 dem Eilantrag einer Bewohnerin eines Altenpflegeheims in Altenberge stattgegeben, die sich gegen die Anordnung ihrer isolierten Versorgung wegen des Kontakts zu einer mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) infizierten Person gewandt hatte.

Nachdem der Kontakt der Antragstellerin zu einer infizierten Person festgestellt worden war, ordnete die Gemeinde Altenberge mit Ordnungsverfügung vom 12. April 2021 die Absonderung der Antragstellerin vom 8. bis zum 26. April 2021 an. In dieser Zeit sei es ihr untersagt, ihre Wohnung ohne ausdrückliche Zustimmung des Gesundheitsamtes zu verlassen und Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Haushalt angehörten. Hiergegen wandte sich die Antragstellerin an das Gericht unter anderem mit der Begründung: Sie sei bereits vollständig geimpft worden. Auch sei ein am 9. April 2021 durchgeführter PCR-Test negativ ausgefallen. Aus gesundheitlichen Gründen sei sie dringend auf Bewegung angewiesen. Ihre vollständige Isolierung in ihrer kleinen Wohnung im Pflegeheim für die Dauer von 21 Tagen sei daher unverhältnismäßig.

Diesem Eilantrag gab das Verwaltungsgericht Münster nunmehr statt. In den Gründen des Beschlusses heißt es unter anderem: Die Ordnungsverfügung sei rechtswidrig. In Bezug auf die Antragstellerin lasse sich zwar eine hinreichend wahrscheinliche Aufnahme von Krankheitserregern infolge eines Kontakts mit einer infizierten Person auch unter Berücksichtigung zweier bereits erfolgter Impfungen nicht verlässlich ausschließen. Auch führe ein negatives PCR-Testergebnis allein nicht dazu, dass die Absonderungsverfügung aufzuheben wäre. Es lägen allerdings Ermessensfehler vor. Zwar sei die Entscheidung der Antragsgegnerin, den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu folgen, mit Blick auf die Zielrichtung der Absonderungsverfügung geeignet, als Mittel erforderlich und bringe im Regelfall die gegenläufigen Grundrechtspositionen zu einem vertretbaren Ausgleich. Allerdings lasse sich der Ordnungsverfügung nicht entnehmen, dass die Antragsgegnerin die individuellen Belange der Antragstellerin in ihre Erwägungen eingestellt habe. Hierbei sei vor allem zu beachten, dass die Absonderung von Bewohnern in Pflegeeinrichtungen im Vergleich zu Personen, die sich im eigenen häuslichen Umfeld absondern müssten, für diese mit besonderen Belastungen verbunden sei. So habe die Antragstellerin unwidersprochen angegeben, aus gesundheitlichen Gründen dringend auf Bewegung angewiesen zu sein. Gleichwohl habe die Antragsgegnerin nicht einmal erwogen, der Antragstellerin Ausnahmen von der grundsätzlichen Absonderungspflicht zu ermöglichen. Dies hätte aber mit Blick auf die ohne Weiteres mögliche Ausstattung der Antragstellerin mit FFP2-Masken oder weitergehender Schutzkleidung – ebenso wie dies bezogen auf das Pflegepersonal gehandhabt werde – sowie durch die gleichermaßen mögliche Verhinderung des Zusammentreffens mit anderen Bewohnern für das zeitweise Verlassen ihres Zimmers zum Zwecke der körperlichen Betätigung nahegelegen.

Gegen den Beschluss kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

Der Beschluss (nicht rechtskräftig) wird in Kürze in der Rechtsprechungsdatenbank www.nrwe.de veröffentlicht.

Quelle: Pressemitteilung vom 20.04.2021

https://www.vg-muenster.nrw.de/behoerde ... /index.php
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Deutsches Ärzteblatt vom 20.04.2021:
Quarantäne für geimpfte Altenheimbewohnerin rechtswidrig
Münster – Die angeordnete Quarantäne für eine bereits vollständig gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpfte Bewohnerin eines Altenheimes im Münsterland ist rechtswidrig.
Das Verwaltungsgericht Müns­ter gab ihrem Eilantrag statt, wie es heute mitteilte – allerdings nicht wegen der bereits erfolgten Impfung. Es ging vielmehr um Ermessensfehler der Gemeinde Altenberge. Die Absonderung im Pflegeheim führe näm­lich zu besonderen Belastungen, hieß es (Az. 5 L 255/21). .... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Soziale Kontakte in Pflegeheimen mit Bedacht ermöglichen

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Diakonie-Zitat: Soziale Kontakte in Pflegeheimen mit Bedacht ermöglichen

Berlin, den 26. April 2021 - Die Diakonie Deutschland appelliert nach den heutigen Beratungen von Bund und Ländern, in den Pflegeheimen wieder mehr soziale Kontakte zu ermöglichen. Ein Großteil der Bewohnerinnen und Bewohner ist inzwischen gegen das Coronavirus geimpft.

Maria Loheide, Vorständin Sozialpolitik der Diakonie Deutschland:

"Die pflegebedürftigen Menschen in den stationären Einrichtungen haben über Monate viel mehr soziale Einschränkungen erleben müssen als andere. Deshalb ist es nur verständlich, dass die Forderungen nach Öffnungen und stärkeren sozialen Kontakten lauter werden. Wir finden es wichtig, Besuche zu ermöglichen und soziale Aktivitäten in und außerhalb der Einrichtungen zu unterstützen. Dabei darf der Schutz von nicht geimpften und anderen vulnerablen Personengruppen nicht zu kurz kommen. Genau wie bei anderen geimpften Personen sollten Schutzmaßnahmen aber nur so lange gelten, bis ein sicherer Schutz für alle Menschen gewährleistet ist. Ist dies der Fall, müssen weitere Öffnungen möglich sein."

Weitere Informationen:
Corona-Informationsseite der Diakonie Deutschland:
https://www.diakonie.de/coronavirus-hilfe-und-infos

Quelle: Pressemitteilung vom 26.04.2021
Kathrin Klinkusch, Pressesprecherin
Pressestelle, Zentrum Kommunikation
T +49 30 65211-1780
F +49 30 65211-3780
pressestelle@diakonie.de
Diakonie Deutschland
Evangelisches Werk für Diakonie und Entwicklung e.V.
Caroline-Michaelis-Str. 1, 10115 Berlin www.diakonie.de
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Einheitliche Regelung für Pflegeheime muss Fehler der Bundesländer vermeiden

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Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.

Einheitliche Regelung für Pflegeheime muss Fehler der Bundesländer vermeiden
BIVA-Vergleich der Bundeslandverordnungen zeigt Mängel auf


Bonn. Es ist höchste Zeit, dass bundesweit einheitliche Vorgaben für die Besuchsregelungen in Alten- und Pflegeheimen verabschiedet werden, deren Bewohner mittlerweile geimpft sind. Das stellt der BIVA-Pflegeschutzbund fest. Er hat die Verordnungen aller 16 Bundesländer verglichen, die die Besuchsrechte im jeweiligen Land regeln sollen. Er stellt den Ländern mehrheitlich ein schlechtes Zeugnis aus. Lediglich fünf Bundesländer, NRW, Rheinland-Pfalz, Baden Württemberg, Brandenburg und Schleswig-Holstein weisen ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Schutz und Einschränkungen auf. „Eine bundeseinheitliche Regelung muss endlich diese Mängel beseitigen“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes.

Nur die fünf genannten Länder berücksichtigen die jeweilige Impfquote in den Einrichtungen bei der Regulierung der Besuchsvorschriften. Bei allen anderen spielt die Impfquote keine Rolle – allenfalls der Inzidenzwert der umgebenden Region. Für Stegger ist dies unverständlich, schließlich leide die aufgrund der Impfungen am besten geschützte Gruppe der Heimbewohner in den anderen elf Ländern noch immer unter den schärfsten Grundrechtseinschränkungen. Es gehe nicht um Impfprivilegien, sondern um die Rücknahme von Einschränkungen, die weit über die der anderen Bürger hinausgehen.

Elf Landesregierungen entziehen sich weitgehend ihrer Verantwortung, denn die Abwägung von Gesundheitsschutz und Wahrung der Grundrechte ist nicht primäre Aufgabe der Heimbetreiber. Sie überlassen aber die konkrete Regelung der Besuchsrechte fast vollständig den einzelnen Einrichtungen. Das mag in einigen Fällen zu guten Lösungen führen, doch sind nach Erkenntnissen des BIVA-Pflegeschutzbundes viele Einrichtungen damit überfordert. Sie schießen aus Unsicherheit über das Ziel hinaus und schränken die Bewohnerrechte willkürlich ein, ganz gleich ob die Impfquote fast 100 Prozent beträgt. Um dies zu verhindern, bedarf es einer einheitlichen und verbindlichen Regelung.

Viele wichtige Fragen, wie die Anzahl der erlaubten Besucher oder die Dauer der Besuchszeit, bleiben mehrheitlich ungeregelt. Während sie in vier Bundesländern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Hamburg explizit nicht begrenzt oder so gehandhabt wird, wie vor der Pandemie, müssen in Berlin die Besucher nach zwei Stunden wieder gehen. Die meisten anderen gewähren eine Besuchszeit „entsprechend dem Hygienekonzept“ und überlassen damit die Regelung den Heimen selbst. Während in Baden-Württemberg die Anzahl der Besucher bei einer Impfquote von mehr als 90 Prozent nicht beschränkt wird, dürfen in Berlin nur eine Person im Haus und zwei Personen im Außenbereich zu Besuch kommen. In Thüringen dagegen gibt es nur bei einer regionalen Inzidenz von unter 100 keine Beschränkungen, aber bei einer Inzidenz von über 200 darf im wöchentlichen Wechsel nur eine Person zu Besuch kommen – ganz egal ob alle im Heim geimpft sind oder nicht. Thüringen wird daher vom BIVA-Pflegeschutzbund schlecht bewertet. Ebenso die Bundesländer Bayern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt,

Hessen und Niedersachsen. Weniger negativ bewerten die Pflegeschützer der BIVA die Regelwerke von Mecklenburg-Vorpommern und Bremen, wo man zumindest „den Versuch einer angepassten Regelung erkennen kann“, so Stegger. „Eine bundesweite Verordnung muss nicht nur Einheitlichkeit schaffen, sondern auch die Mängel der Länderverordnungen vermeiden!“

Der BIVA-Pflegeschutzbund hat eine ausführliche Vergleichstabelle der Verordnungen in den einzelnen Bundesländern erarbeitet. Diese finden Sie zum Download unter folgender Internetadresse: www.biva.de/besuchsmoeglichkeiten-in-pf ... ordnungen/


Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Annette Stegger; Maria Sievers; Dr. David Kröll

Quelle: Pressemitteilung vom 05.05.2021
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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Wann bekommen durchgeimpfte Heimbewohner ihre Grundrechte wieder?

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BIVA-Pflegeschutzbund


Wann bekommen durchgeimpfte Heimbewohner ihre Grundrechte wieder?
BIVA-Pflegeschutzbund fürchtet Rolle rückwärts bei Bewohnerrechten


Bonn. Pflegeheimbewohner sind die Personengruppe mit der höchsten Durchimpfung. Dennoch sind sie weiterhin teils starken Grundrechtseinschränkungen unterworfen - ohne Perspektive auf Lockerungen. Der BIVA-Pflegeschutzbund fürchtet eine dauerhafte „Rolle rückwärts“ in die Zeit, als Heimbewohner noch Insassen waren. In einem Offenen Brief wendet der Verbraucherschutzverein sich mit konkreten Verbesserungsvorschlägen für die Verordnung an den Bundesgesetzgeber.

Bereits Anfang Mai wurden bundesweite Lockerungen für Geimpfte beschlossen. Ausdrücklich ausgenommen davon wurden aber geimpfte Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner. Für sie gelten weiterhin 16 verschiedene Landesverordnungen, von denen nur wenige den Impfstatus der Bewohner berücksichtigen. Beispielsweise dürfen selbst geimpfte Besucherinnen und Besucher ihre ebenfalls geimpften Angehörigen je nach Landesverordnung nur sehr eingeschränkt sehen. Nach wie vor gibt es vielerorts Besuchszeiten.

„Es hat eine fatale Signalwirkung, Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner trotz Impfschutz weiterhin zu stigmatisieren“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. Als Hauptrisikogruppe für eine Corona-Erkrankung seien alte Menschen in den vergangenen 14 Monaten vor allem als ‚die Schwächsten der Gesellschaft‘ und als ‚Risikogruppe‘ wahrgenommen worden. Mit Eintreten des Impfschutzes gebe es hierfür keinen Grund mehr. Nach wie vor schreibe man den Pflegebedürftigen aber vor, was sie zu tun und zu lassen haben.
Einer der Gründe für diesen Missstand sei die Arbeitserleichterung für die Heime, die mit den Einschränkungen der Besuchszeiten einhergehen, sagt Stegger. Deshalb sei es Aufgabe des Gesetzgebers, angemessene Lockerungen für die durchgeimpfte Personengruppe verbindlich festzuschreiben. Konkrete Vorschläge bot der BIVA-Pflegeschutzbund aktuell in einem Offenen Brief an.

„Unsere große Sorge ist, dass die Corona-Krise Grundrechtseinschränkungen und Bevormundung wieder salonfähig gemacht hat, die wir eigentlich überwunden hatten“, fürchtet Stegger. Es sei nun an der Zeit, Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner wieder als Menschen mit Freiheitsrechten zu sehen und nicht länger nur als schützenswerte Hilfsbedürftige“, appelliert er an den Gesetzgeber, die Verordnung nachzubessern.
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Weitere Informationen:
Den Offenen Brief an die Parlamentarier des Bundestags finden Sie unter: www.biva.de/dokumente/gesetze/biva-offe ... rechte.pdf
Eine Übersicht der aktuell in den einzelnen Bundesländern geltenden Verordnungen und Verfügungen finden Sie unter: www.biva.de/besuchseinschraenkungen-in- ... en-corona/
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Annette Stegger; Maria Sievers; Dr. David Kröll

Quelle: Pressemitteilung vom 19.05.2021
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presse@biva.de | www.biva.de | www.facebook.com/biva.de
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Warum es in Pflegeheimen weiter zu SARS-CoV-2-Ausbrüchen kommt - Studie belegt verzögerte Impfantwort bei Älteren

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Warum es in Pflegeheimen weiter zu SARS-CoV-2-Ausbrüchen kommt - Studie belegt verzögerte Impfantwort bei Älteren

Deutschlandweit gibt es Berichte von SARS-CoV-2-Ausbrüchen in Pflegeheimen trotz vollständiger Impfung der Bewohner. Um dieses Phänomen besser zu verstehen, hat ein Forschungsteam der Charité – Universitätsmedizin Berlin einen solchen Ausbruch in einer Berliner Einrichtung virologisch analysiert und die Immunreaktion älterer Menschen auf die Impfung untersucht. Die im Fachblatt Emerging Infectious Diseases* veröffentlichten Ergebnisse belegen die Wirksamkeit der Impfung, deuten aber auch auf eine verzögerte und leicht reduzierte Immunantwort bei Älteren hin. Den Forschenden zufolge ist der Impfschutz der Kontaktpersonen wichtig, um diese besonders gefährdete Risikogruppe besser zu schützen.

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Für die Studie analysierten die Charité-Forschenden das Blut von älteren und jüngeren Impflingen auf das Vorhandensein von Antikörpern (darunter Immunglobulin G, kurz „IgG“) gegen SARS-CoV-2.
Victor Corman
© Charité | Victor Corman


Die Wirksamkeit der COVID-19-Impfung mit dem Vakzin von BioNTech/Pfizer gilt als sehr hoch: Eine Woche nach der zweiten Dosis verhinderte sie in den Zulassungsstudien mehr als 90 Prozent der symptomatischen Infektionen mit SARS-CoV-2. Auch in großen Beobachtungsstudien in der Bevölkerung hat sich die hohe Wirksamkeit der Impfung bestätigt. Dennoch kann es nach der Impfung in Einzelfällen noch zu Infektionen kommen. Aber wie erklärt sich, dass es trotz vollständiger Impfung der Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen noch größere Ausbrüche gibt? In zwei zusammenhängenden Arbeiten bestätigt ein interdisziplinäres Forschungsteam der Charité jetzt, was Medizinerinnen und Mediziner anhand ihrer Erfahrung mit anderen Impfstoffen vermutet hatten: Das Immunsystem von alten Menschen reagiert nicht ganz so effizient auf die Impfung wie das von jüngeren.

Für die Untersuchung arbeiteten die Forschenden zunächst einen Ausbruch in einer Berliner Pflegeeinrichtung auf, der im Februar bemerkt worden war. Dabei hatten sich – neben 11 Pflegekräften ohne vollständigen Impfschutz – auch 20 Bewohnerinnen und Bewohner mit SARS-CoV-2 angesteckt. Bis auf vier von ihnen waren alle vollständig mit dem BioNTech/Pfizer-Vakzin geimpft. Während die vier Ungeimpften so schwer erkrankten, dass sie in einem Krankenhaus behandelt werden mussten, zeigte nur rund ein Drittel der Geimpften Krankheitszeichen wie Husten oder Atemnot. Durch eine Bestimmung der Virusmenge in den Abstrich-Proben stellte das Team fest, dass Geimpfte tendenziell weniger Virus im Rachen aufwiesen als Ungeimpfte. Bei ihnen wurde das Virus zudem über einen deutlich kürzeren Zeitraum nachgewiesen, im Schnitt über knapp 8 statt 31 Tage. Vier weitere geimpfte Heimbewohner steckten sich trotz Exposition während des Ausbruchs nicht mit SARS-CoV-2 an. Weitere Übertragungen in andere Bereiche der Einrichtung wurden durch Hygienemaßnahmen verhindert.

Dennoch mussten zwei der 16 geimpften COVID-19-Patientinnen und -Patienten in ein Krankenhaus eingeliefert werden. Dort starb eine Patientin nach einem starken Anstieg des Blutdrucks an einer Hirnblutung. Eine zweite Patientin starb im Heim, nachdem sie über zwei Wochen schon kein Virus mehr ausgeschieden hatte. Die beiden Verstorbenen hatten keine Atemwegssymptome entwickelt. Die Forschenden gehen deshalb nicht von einem ursächlichen Zusammenhang mit der SARS-CoV-2-Infektion aus.

„Auf der einen Seite sehen wir an diesem Ausbruch, dass die Impfung die Bewohnerinnen und Bewohner des Pflegeheims insgesamt geschützt hat, denn ihre Krankheitsverläufe waren deutlich milder“, sagt Dr. Victor Corman, Stellvertretender Leiter des Konsiliarlabors für Coronaviren am Institut für Virologie der Charité und einer der drei leitenden Autoren der Studie. Der Wissenschaftler des Deutschen Zentrums für Infektionsforschung (DZIF) ergänzt: „Die kürzere Virusausscheidung hat außerdem vermutlich weitere Übertragungen verhindert. Gleichzeitig wird durch die Häufung der Infektionen klar, dass die hohe Wirksamkeit der Impfung bei alten Menschen manchmal nicht voll zum Tragen kommt.“

Einen der möglichen Gründe dafür sehen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler darin, dass der Ausbruch von der jetzt Alpha genannten Virusvariante B.1.1.7 ausgelöst worden war, die mit einer höheren Virusmenge im Rachen und einer größeren Übertragbarkeit einhergeht. Einen zweiten Grund fanden sie in der Immunantwort der Betroffenen auf die Impfung selbst. Dazu verglich das Forschungsteam die Immunreaktion auf die BioNTech/Pfizer-Vakzine bei über 70-jährigen Patientinnen und Patienten einer Hausarztpraxis mit der von Charité-Beschäftigten, die im Schnitt 34 Jahre alt waren. Dabei zeigten Blutanalysen, dass schon drei Wochen nach der ersten Dosis etwa 87 Prozent der Jüngeren Antikörper gegen SARS-CoV-2 gebildet hatten, unter den Älteren waren es nur rund 31 Prozent. Einen Monat nach der zweiten Dosis hatten fast alle jungen Impflinge (99 Prozent) SARS-CoV-2-spezifische Antikörper im Blut, unter den älteren waren es rund 91 Prozent. Zusätzlich reiften die Antikörper bei den Älteren langsamer, sie konnten das Virus also schlechter binden. Und auch der zweite wichtige Arm der Immunreaktion, die T-Zell-Antwort, fiel schwächer aus.

„Unsere Studie zeigt also, dass bei älteren Menschen die Immunantwort nach der Impfung deutlich verzögert ist und nicht das Niveau von jungen Impflingen erreicht“, resümiert Prof. Dr. Leif Erik Sander, Impfstoffforscher von der Medizinischen Klinik mit Schwerpunkt Infektiologie und Pneumologie der Charité und ebenfalls leitender Autor der Studie. „Man kann die Wirksamkeit der Impfung nicht anhand eines einzelnen Ausbruchs berechnen. Insgesamt sind die Infektionszahlen in den Pflegeheimen seit Beginn der Impfkampagne dramatisch gesunken. Aber es gibt einzelne Ausbrüche und dann scheinen ältere Menschen empfänglicher zu sein als jüngere, da bei manchen die Immunantwort etwas schwächer ausfällt.“

Privatdozent Dr. Florian Kurth, der dritte leitende Autor der Studie von der Medizinischen Klinik mit Schwerpunkt Infektiologie und Pneumologie der Charité, betont: „Zwar hat nach der vollständigen Impfung nur knapp jeder Zehnte der über 70-Jährigen keine Antikörper im Blut. Da wir aber derzeit keine Möglichkeit haben, die Personen mit geringem Impfschutz anhand einzelner Messwerte zu erkennen, können wir uns für den Schutz dieser besonders gefährdeten Risikogruppe nicht allein auf die Impfung verlassen. Stattdessen spielen zum jetzigen Zeitpunkt, wo große Teile der Bevölkerung noch nicht immun sind, Hygienemaßnahmen und Testungen noch eine wichtige Rolle. Insbesondere die Impfung des pflegerischen Personals sowie der Besucherinnen und Besucher ist immens wichtig, um Ausbrüche in Pflegeheimen zu verhindern. Mittelfristig kommt sicherlich auch eine weitere Auffrischimpfung für ältere Menschen infrage, um deren Impfschutz zu verbessern.“

*Tober-Lau P et al. Outbreak of SARS-CoV-2 B.1.1.7 Lineage after Vaccination in Long-Term Care Facility, Germany, February–March 2021. Emerg Infect Dis (2021). doi: 10.3201/eid2708.210887

Schwarz T et al. Delayed Antibody and T-Cell Response to BNT162b2 Vaccination in the Elderly, Germany. Emerg Infect Dis (2021). doi: 10.3201/eid2708.211145

COVIM-Projekt des Netzwerks Universitätsmedizin:
Teile dieser Arbeiten sind im Rahmen des Verbundprojektes „COVIM – Bestimmung und Nutzung von SARS-CoV-2 Immunität“ entstanden. Das COVIM-Konsortium untersucht, wer wodurch und wie lange vor einer SARS-CoV-2-Infektion immunologisch geschützt ist und wie immunologischer Schutz von wenigen immunen Personen auf viele nichtimmune Personen übertragen werden kann. Koordiniert wird das Projekt von der Charité und dem Universitätsklinikum Köln. COVIM ist eines von 13 Verbundprojekten innerhalb des Netzwerks Universitätsmedizin (NUM), das von der Charité initiiert und koordiniert und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert wird. Das NUM vereint die Kräfte der 36 Universitätsklinika in Deutschland.

Studienplattform zur Erforschung von COVID-19 an der Charité:
Basis für die Generierung der jetzt veröffentlichten Daten war die Studienplattform Pa-COVID-19, die zentrale longitudinale Registerstudie für COVID-19-Patientinnen und -Patienten an der Charité. Sie zielt darauf ab, COVID-19-Betroffene klinisch sowie molekular schnell und umfassend zu untersuchen, um individuelle Risikofaktoren für schwere Verlaufsformen sowie prognostische Biomarker und Therapieansätze zu identifizieren. Das Protokoll zur Studie ist hier veröffentlicht.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Leif Erik Sander
Medizinische Klinik mit Schwerpunkt Infektiologie und Pneumologie
Charité – Universitätsmedizin Berlin

Markus Heggen
Pressesprecher
Charité – Universitätsmedizin Berlin
t: +49 30 450 570 400
E-Mail: presse@charite.de

Originalpublikation:
https://wwwnc.cdc.gov/eid/article/27/8/21-0887_article
https://wwwnc.cdc.gov/eid/article/27/8/21-1145_article

Weitere Informationen:
https://virologie-ccm.charite.de/ Institut für Virologie
https://infektiologie-pneumologie.charite.de/ Medizinische Klinik mit Schwerpunkt Infektiologie und Pneumologie

Quelle: Pressemitteilung vom 09.06.2021
Manuela Zingl GB Unternehmenskommunikation
Charité – Universitätsmedizin Berlin
https://idw-online.de/de/news770398
WernerSchell
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Pflegeheimbesuche noch immer eingeschränkt - BIVA-Pflegeschutzbund fordert Sanktionierung

Beitrag von WernerSchell »

Pflegeheimbesuche noch immer eingeschränkt
BIVA-Pflegeschutzbund fordert Sanktionierung


Bonn. Während aktuell über eine Abschaffung der Maskenpflicht in der Öffentlichkeit diskutiert wird, sind Besuche im Pflegeheim trotz hoher Impfquoten immer noch vielerorts unverhältnismäßig eingeschränkt. „Es darf nicht sein, dass Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen trotz Impfschutz je nach Bundesland nur zwei oder dreimal pro Woche Besuch empfangen dürfen“, kritisiert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Wir fordern eine Bundesverordnung mit verbindlichen Mindestvorgaben für Besuchsmöglichkeiten, damit auch die schwarzen Schafe unter den Ländern hier endlich zur Normalität zurückkehren. Ungerechtfertigte Grundrechtseinschränkungen durch die Einrichtungen müssen ansonsten sanktioniert werden.“

Seit über sechs Wochen gelten bundesweit Lockerungen für Geimpfte, während Besuche in Pflegeheimen auch weiterhin nur durch die jeweilige Landesverordnung geregelt werden. Nach wie vor gibt es darunter „schwarze Schafe“, die entweder den Impfstatus nicht berücksichtigen oder den Einrichtungsleitungen durch fehlende Vorgaben für die Besuchskonzepte zu viel Freiraum lassen. Die BIVA-Rechtsberater wissen von Betroffenen vor allem aus Bayern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt, dass Besuche nur in bestimmten Zeitfenstern an festgelegten Tagen möglich sind, auch wenn Bewohner und Angehörige geimpft sind.

Bereits am 19. Mai 2021 hatte der BIVA-Pflegeschutzbund in einem Offenen Brief eine Bundesverordnung mit verbindlichen Mindestvorgaben für Lockerungsmaßnahmen in durchgeimpften Heimen gefordert – bislang ohne Erfolg. „Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner müssen endlich mit geimpften Personen außerhalb von Einrichtungen gleichgestellt werden“, fordert Stegger. „Wenn die Einrichtungen weiterhin ihren gesetzlichen Freiraum missbrauchen, um ungerechtfertigte Grundrechtseinschränkungen der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner anzuordnen, müssen diese sanktioniert werden!“
………
Hintergrund:
Der BIVA-Pflegeschutzbund hat eine Vergleichstabelle der Verordnungen in den einzelnen Bundesländern erarbeitet. Diese finden Sie zum Download unter folgender Internetadresse:
www.biva.de/besuchsmoeglichkeiten-in-pf ... ordnungen/
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Annette Stegger; Maria Sievers; Dr. David Kröll

Quelle: Pressemitteilung vom 17.06.2021
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