Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen

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Zum Thema "Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen" wurden im Forum - Archiv (bis 2020) zahlreiche Beiträge eingestellt: > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =4&t=23653 - Die Informationen zu diesem Thema werden hier - im Forum - Beiträge ab 2021 - fortgeführt!

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Pflegeausbildung nur noch mit Abstrichen möglich?

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Die Pflegegewerkschaft BochumerBund (BB) weist die neueste Idee von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vehement zurück, Pflegeauszubildende für Corona-Testungen einzusetzen. Vielmehr sei wichtig, dass der in vielen Fällen wegen der Pandemie ausgefallene theoretische Unterricht endlich nachgeholt werde: nach den Ehrenpflegas also bitte schön nicht auch noch Corona-Ehrentestas. - Angefügt die Pressemitteilung vom 03.12.2021


Pflegegewerkschaft BochumerBund: Pflegeausbildung nur noch mit Abstrichen möglich?

BOCHUM. Pflegeazubis auf dem Weg vom Ehrenpflega zum Corona-Ehrentesta?
Die Pflegegewerkschaft BochumerBund (BB) weist die neueste Idee von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn und Bundesfamilienministerin Franziska Giffey vehement zurück. „Auszubildende sind nicht dafür da, personelle Lücken zu füllen. Wieder einmal trifft fehlender Sachverstand der Politik auf Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die nur zu gerne bereit sind, Azubis noch stärker als bislang als billige Arbeitskräfte auszunutzen", so Clarissa Fritze genannt Grußdorf. Die Gesundheits- und Krankenpflegerin und stellvertretende Vorsitzende des BochumerBund fragt sich: "Ist die Pflegeausbildung künftig nur noch mit Abstrichen möglich?“

Auch BB-Beisitzerin Kerstin Paulus kann der neuesten Idee aus Berlin nichts abgewinnen: „Ein Blick in § 5 des Pflegeberufegesetzes hätte Herrn Spahn und Frau Giffey verraten, dass das Sich-Ausbeuten-Lassen nicht zu den Ausbildungszielen zählt.“ Viele Auszubildende in der Pflege haben wegen der Pandemie wochenlang keinen theoretischen Unterricht erhalten: „Der versäumte Stoff muss erst einmal nachgeholt werden. Da bleibt für Corona-Tests überhaupt keine Zeit.“

Fritze genannt Grußdorf verweist auf einen weiteren Aspekt: „Die Bundesregierung ist bereit, freiwilligen Hilfskräften bei Corona-Schnelltests in Alten- und Pflegeheimen 20 Euro pro Stunde zu bezahlen. Von solch einer Vergütung können Pflegeazubis nur träumen.“ Herr Spahn und Frau Giffey planten offenbar nichts anderes als ein Sparprogramm auf Kosten derjenigen, die ohnehin schon katastrophalen Ausbildungsbedingungen ausgesetzt sind.

Der BochumerBund fordert Franziska Giffey und Jens Spahn daher dazu auf, ihren Vorschlag zurückzuziehen. Stattdessen müssten sie andere Kräfte mobilisieren, um die Testungen in den Pflegeeinrichtungen zu gewährleisten. Hierfür würden sich nach Ansicht der Pflegegewerkschaft beispielsweise die 20.000 abrufbereiten Bundeswehrkräfte besser eignen als Pflegende oder Pflegeazubis.

„Die Politik sollte uns nicht immer mit schlechten Ideen von unseren eigentlichen Aufgaben abhalten. Wir würden uns bereits über ein bisschen mehr Sachverstand bei den Verantwortlichen freuen", meint Kerstin Paulus. Clarissa Fritze genannt Grußdorf ergänzt: "Und über bessere Arbeitsbedingungen, Wertschätzung sowie eine angemessene Bezahlung sowieso – 20 Euro zum Beispiel.“

Quelle: Pressemitteilung vom 03.012.2021
Pressekontakt BochumerBund
Pflegegewerkschaft BochumerBund
c/o
Sönke Petersen
Voltmerstraße 13
30165 Hannover
Telefon: 0511 3509180

presse@bochumerbund.de


Kontaktdaten BochumerBund
Pflegegewerkschaft BochumerBund
Im Heicken 3
44789 Bochum
Telefon: 0178 1612547
Vorstandsvorsitzende: Benjamin Jäger und Heide Schneider
info@bochumerbund.de
www.bochumerbund.de
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Freiheitsbeschränkungen für Menschen in Pflegeeinrichtungen nach Impfung beenden

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BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.


Außergewöhnliche Freiheitsbeschränkungen für Menschen in Pflegeeinrichtungen nach Impfung beenden
BAGSO begrüßt Klarstellung des Deutschen Ethikrats


Die BAGSO begrüßt die Positionierung des Deutschen Ethikrats in seiner Ad-hoc-Empfehlung „Besondere Regeln für Geimpfte?“ vom 4. Februar 2021. Die BAGSO hält es wie der Deutsche Ethikrat im Grundsatz für richtig, Menschen, die bereits geimpft wurden, und solche, die diese Möglichkeit noch nicht hatten, bis auf Weiteres gleich zu behandeln. Zugleich spricht sich das Gremium dafür aus, die besonderen Freiheitsbeschränkungen für Bewohnerinnen und Bewohner in Pflege-, Senioren-, Behinderten- und Hospizeinrichtungen für Geimpfte aufzuheben. Die BAGSO unterstützt diese Position ausdrücklich.

Der Deutsche Ethikrat weist zu Recht darauf hin, dass die Belastungen für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen „erheblich über das hinausgehen, was andere Bürgerinnen und Bürger erdulden müssen“. Das betrifft Ausgangs- und Besuchsbeschränkungen sowie Kontaktbeschränkungen innerhalb der Einrichtung wie etwa den Verzicht auf gemeinsame Mahlzeiten und Gruppenangebote. Diese Sonderbelastung sei, so der Deutsche Ethikrat, nur zu rechtfertigen, solange diese Menschen noch nicht geimpft sind. Auch die Tatsache, dass nicht alle in den Einrichtungen wohnenden oder arbeitenden Menschen bereit sind, sich impfen zu lassen, führe nicht zu einer grundsätzlich anderen Beurteilung. Es müsse dann vielmehr darum gehen, die nicht Geimpften mit den zur Verfügung stehenden Mitteln wie beispielsweise FFP-2-Masken, Schutzkleidung und Schnelltests besonders zu schützen.

Die BAGSO begrüßt die Klarstellung, dass es an dieser Stelle nicht um Vorteile, sondern um die Rücknahme besonderer Nachteile für eine in der Corona-Pandemie besonders schwer belastete Personengruppe geht. Die BAGSO weist zudem darauf hin, dass es für die oben genannten Freiheitseinschränkungen nicht nur ethische, sondern auch klare (verfassungs-)rechtliche Grenzen gibt, die der Mainzer Staatsrechtler Prof. Dr. Friedhelm Hufen in einem im Auftrag der BAGSO erstellten Gutachten herausgearbeitet hat.

Zur Stellungnahme des Deutschen Ethikrates > https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ ... impfte.pdf
Zum Rechtsgutachten von Prof. Friedhelm Hufen > https://www.bagso.de/publikationen/stel ... legheimen/

Über die BAGSO
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind rund 120 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.

Quelle: Pressemitteilung vom 05.02.2021
Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Noeggerathstr. 49
53111 Bonn
Tel.: 0228 24 99 93 - 12
E-Mail: stupp@bagso.de
www.bagso.de
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Rhein-Kreis Neuss erlässt erweiterte Allgemeinverfügung zum Schutz von Pflegeeinrichtungen

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Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 116/2021
Datum: 10. Februar 2021



Kreis erlässt erweiterte Allgemeinverfügung zum Schutz von Pflegeeinrichtungen


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Bildtext: Der Rhein-Kreis Neuss hat jetzt eine erweiterte Allgemeinverfügung zum Schutz von Pflegeeinrichtungen erlassen.
Foto: GettyImages-1284869020


Rhein-Kreis Neuss. Mit einer erweiterten Allgemeinverfügung erlässt der Rhein-Kreis Neuss zusätzliche Corona-Auflagen für Pflegeeinrichtungen. „Die Maßnahmen dienen vorrangig dem Schutz der Bewohner und Beschäftigten“, erläutert Landrat Hans-Jürgen Petrauschke vor dem Hintergrund, dass das Infektionsgeschehen und die Zahl der Todesfälle in Gemeinschaftseinrichtungen weiter überdurchschnittlich sind. Auch die zwischenzeitlich im Kreisgebiet nachgewiesenen Virus- Mutationen machen striktere Schutzmaßnahmen erforderlich.

Im Rhein-Kreis Neuss entfallen etwa 25 Prozent aller positiven Testergebnisse des Kreisgesundheitsamtes auf Gemeinschaftseinrichtungen. Wie das RKI feststellt, gehören Bewohner von Alten- und Pflegeeinrichtungen, Bewohner sowie Betreute von Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen aufgrund ihres Alters und wegen Vorerkrankungen oft zum Personenkreis mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Darüber hinaus besteht aufgrund der räumlichen Situation und nahem physischen Kontakt bei pflegerischen Tätigkeiten ein erhöhtes Risiko für den Erwerb einer Infektion.

„Im Rhein-Kreis Neuss setzen wir auf breitgefächerte Strategien für die Vermeidung von COVID-19-Erkrankungen und ihrer Verbreitung innerhalb der Einrichtungen und nach außen. Dazu gehört die Priorisierung von Pflegeeinrichtungen beim Impfstart genauso wie die jetzt erweiterte Allgemeinverfügung“, betont Landrat Petrauschke. Laut der neuen Allgemeinverfügung gelten für Pflegeeinrichtungen ab sofort folgende Regelungen:

Alle in einer Einrichtung tätigen Personen müssen in den Zimmern, den Wohnbereichen und den Gemeinschaftsräumen der Bewohner einen Mund-Nasen-Schutz nach FFP2, KN95 oder einem vergleichbaren Standard tragen. In gemeinschaftlich genutzten Räumlichkeiten wie Dienstzimmer, Pausenraum oder Küche ist ein einfacher medizinischer Mund-Nasen-Schutz ausreichend.

Das gesamte Personal muss täglich per Schnelltest (PoC-Test) auf eine Infektion mit dem Coronavirus getestet werden. Zudem müssen alle Besucher – von Angehörigen über Betreuer und Ärzte bis zu medizinisch-pflegerischen Dienstleistern –vor Betreten mit einem Schnelltest getestet werden. Alternativ können diese ein negatives PoC-Testergebnis vom selben Tag vorlegen. Bei einem positiven Ergebnis oder bei Test-Verweigerung ist der Zutritt zu untersagen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Kräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und der Polizei im Einsatz.

Bei Neu- und Wiederaufnahmen in Pflegeeinrichtungen sind die aufgenommen Personen nach drei Tagen mit einem PCR-Test auf eine Corona-Infektion zu testen. Bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses müssen diese isoliert von den anderen Bewohnern untergebracht und versorgt werden.

Es sollen einmal pro Monat Schulungen aller Pflegekräfte durch die Hygienebeauftragten der Einrichtungen zum richtigen Verhalten im Umgang mit dem Covid-19-Erreger stattfinden. Die Teilnahme der Beschäftigten ist durch Unterschriften zu belegen und der WTG-Behörde des Rhein-Kreises Neuss vorzulegen. Allen Pflegeeinrichtungen haben zudem die Möglichkeit, ihre Hygienebeauftragten vom Kreisgesundheitsamt schulen zu lassen, z.B. im Tragen der persönlichen Schutzausrüstung, richtige Desinfektion, korrekte Durchführung von PoC-Tests.

Sobald eine Corona-Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wird, werden weitere Maßnahmen zum Schutz der Bewohner durch die WTG-Behörde erlassen.

„Wir sind uns bewusst“, so Landrat Petrauschke, „dass diese Maßnahmen für die Einrichtungen, ihre Bewohner und Mitarbeiter weitere Einschränkungen und Anstrengungen bedeuten. Dahinter steht unser gemeinsames Ziel, Menschenleben zu schützen, die weitere Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und möglichst schnell eine 7-Tage-Inzidenz von dauerhaft unter 50 zu erreichen.“

Reinhold Jung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330
Email: Presse@rhein-kreis-neuss.de
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Pflegeeinrichtungen besser schützen - Pflegenotstand setzt aber Grenzen ....

Beitrag von WernerSchell »

Die Neuss-Grevenbroicher Zeitung hat in ihrer Ausgabe vom 11.02.2021 die Allgemeinverfügung betreffend Schnelltests usw. aufgegriffen und getitelt:

Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss
So sollen Pflegeeinrichtungen besser geschützt werden

Rhein-Kreis Der Rhein-Kreis reagiert mit zusätzlichen Corona-Auflagen auf hohe Zahl der Todesfälle. Ein Viertel aller positiven Testergebnisse des Gesundheitsamtes entfallen auf Gemeinschaftseinrichtungen.
...

In dem Beitrag der NGZ wird u.a. ausgeführt:
Markus Richter, Geschäftsführer der St. Augustinus Gruppe, betont: „Selbstverständlich setzen wir die Anordnungen um“, fügt aber hinzu: „Allerdings kam die Allgemeinverfügung für uns überraschend und ist so nur mit externem Personal umsetzbar. Neben den Bundeswehrsoldaten, die uns bereits jetzt stundenweise unterstützen, suchen wir daher dringend weiteres Personal für die Durchführungen der Tests – diese sind mit eigenem Personal nicht zu stemmen.“


+++
Dazu ergibt sich: Der Schutz der Pflegeeinrichtungen ist grundsätzlich geboten. Dabei sind auch Testungen sinnvoll. Insoweit hatte Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bereits im Frühjahr 2020 entsprechende Forderungen erhoben. Allerdings ist es so, dass die vorhandenen Personalausstattungen in den Pflegeeinrichtungen auch ohne Corona-Pandemie nicht ausreichend sind. Bekanntlich hat das Rothgang-Gutachten einen Personalmehrbedarf von rd. 36% aufgezeigt. Es fragt sich daher, woher das Personal kommen soll, das nun die umfänglichen Testmaßnahmen durchführen soll. Wenn dafür das hauseigene Personal eingesetzt wird, geht das klar zu Lasten der Versorgung und Pflege der Bewohner*Innen. Und das ist so nicht akzeptabel und zeigt auf, dass insoweit einige Fragen offen sind.
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Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen - Personalnot setzt Grenzen ...

Beitrag von WernerSchell »

Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


11.02.2021

An die NGZ / RP

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie haben die Allgemeinverfügung des Rhein-Kreises Neuss zum Schutz der Pflegeeinrichtungen vorgestellt. Dabei haben Sie auch Herrn Richter zitiert. In der Tat ist es so, dass sich Fragen hinsichtlich der Personalausstattung stellen. Darauf mache ich eigentlich seit vielen Jahren aufmerksam. Mit Herrn Gröhe, Ex-BMG, wurde in mehreren Neusser Pflegetreffs darüber diskutiert. Ich war auch dieserhalb mit Frau Albrecht, PD im Lukas, 2014 im BMG. Daraus ist letztlich der § 113c SGB XI hervor gegangen.

Die Heime leiden unter dem Personalnotstand, geben das aber meist so nicht gerne zu, weil sich diese Einrichtungen alle auf dem Pflegemarkt günstig präsentieren wollen.

Ich habe bereits vor über 10 Jahren den zusätzlichen Personalbedarf mit rd. 20% eingeschätzt. Siehe insoweit u.a.:
> https://rp-online.de/nrw/staedte/neuss/ ... d-12688867
> https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =3&t=23508

Seit dem vergangenen Jahr liegt ein Gutachten im BMG (auf der Basis von § 113c SGB XI erstellt) vor, das den Mehrbedarf in einer Größenordnung von 36% beschreibt! Darüber wird aber z.Zt. wenig gesprochen, weil andere Fragestellungen der Corona-Pandemie im Vordergrund stehen. Es muss daher gefragt werden, wie es um die Versorgung und Pflege der Heimbewohner*Innen bestellt ist. Leider fehlen dazu entsprechende Angaben, weil der MDK seit rd. einem Jahr keine Prüfungen mehr durchführt. Die Angehörigen sind bekanntermaßen auch nur begrenzt vor Ort, können Mängel eher nicht erkennen.

Ich will nichts so einfach schlecht reden, aber die Personalnot war auch schon vor Corona da und hat sich jetzt, das wird jeder Laie unschwer erkennen, verschärft. Dann kommen oben drauf noch weitere Schutzmaßnahmen. Das kann so nicht gut gehen.

Habe heute früh bei Facebook gepostet:

Der Rhein-Kreis Neuss hat am 10.02.2021 mit einer Allgemeinverfügung auf die hohe Zahl der Todesfälle in Seniorenheimen reagiert und Schutzmaßnahmen, z.B. Testungen, angeordnet (> viewtopic.php?f=5&t=14&p=74#p74 ). Dazu ergibt sich: Der Schutz der Pflegeeinrichtungen ist grundsätzlich geboten. Dabei sind auch Testungen sinnvoll. Insoweit hatte Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bereits im Frühjahr 2020 entsprechende Forderungen erhoben. Allerdings ist es so, dass die vorhandenen Personalausstattungen in den Pflegeeinrichtungen auch ohne Corona-Pandemie nicht ausreichend sind. Bekanntlich hat das Rothgang-Gutachten einen Personalmehrbedarf von rd. 3% aufgezeigt. Es fragt sich daher, woher das Personal kommen soll, das nun die umfänglichen Testmaßnahmen durchführen soll. Wenn dafür das hauseigene Personal eingesetzt wird, geht das klar zu Lasten der Versorgung und Pflege der Bewohner*Innen. Und das ist so nicht akzeptabel und zeigt auf, dass insoweit einige Fragen offen sind (> viewtopic.php?f=5&t=14&p=85#p85 ).

Für die gewünschten Schnelltests sollen Personen eingesetzt werden, die für solche Maßnahmen ggf. besonders geschult werden. Es stellen sich aber auch Fragen, wie es dann letztlich um die Qualifizierung dieser Personen bestellt ist. Auch "einfache" Abstrichmaßnahmen können schmerzhaft und risikoreich sein. Das Amtsgericht Meinungen hat insoweit am 18.01.2021 die Besorgnisse eines Amtsrichters verdeutlicht. Die Besorgnisse halte ich für sehr begründet. Dort heißt es u.a.:

Wie die Erfahrungen des Gerichts in den ersten Tagen nach Inkrafttreten des § 9a der Dritten Thüringer SARS-CoV-2-Sondereindämmungsmaßnahmenverordnung zeigen, handelt es sich bei den von der Einrichtung der Pflege durchgeführten PoC-Antigen-Tests, deren Auswertungen in der Regel bis zu einer Stunde in Anspruch nehmen, ausschließlich um Tests, die einen Abstrich aus dem Nasenrachen voraussetzen, der durch ein Einführen eines Teststäbchen gewonnen wird. Bei den den Abstrich nehmenden Personen handelt es sich zum Teil um nicht medizinisch ausgebildetes Personal, welches lediglich eine Unterweisung im Umgang mit dem jeweiligen Testverfahren erhalten hat. Das beruht darauf, dass der Bundesgesetzgeber mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite vom 18.11.2020 (BGBl. 2020, 2397) geregelt hat, dass der Arztvorbehalt für Schnelltests entfällt und diese Tests grundsätzlich durch entsprechend geschultes Personal angewendet werden können.
2. Das Gericht hat persönlich die Erfahrung gemacht, dass die Abstrichnahme auf diese Art nicht nur zum Zeitpunkt der Vornahme des Abstrichs erheblich schmerzhaft sein kann, sondern zum Teil auch noch Stunden danach Schmerzen infolge des körperlichen Eingriffs bestehen. Das Gericht hat sich deshalb zu dieser Abstrichmethode ärztlich fachkundig beraten lassen. Danach besteht bei einem nicht korrekt durchgeführten Nasenrachenabstrich die Gefahr erheblicher Verletzungen, insbesondere dann, wenn der Abstrichtupfer in der Nase nach oben in Richtung der Schädelbasis geschoben wird, da die Rhinobasis hier stellenweise nur einen papierdünnen Knochen darstellt. Nicht korrekt ausgeführte Abstriche bergen daher die Gefahr von Verletzungen von Nasenstrukturen und Schädelbasis (vgl. dazu auch Niederberger-Leppin /Luxenberger, Korrekte Technik und Risiken der Abstrichentnahme aus dem Nasenrachen - https://www.aekwien.at/documents/263869 ... 45eec538f9 -). Gerade bei Personen mit einer veränderten intranasalen Anatomie, die das nichtmedizinische und nur „geschulte“ Personal schon nicht erkennen kann, kann ein Nasenabstrich erhebliche Komplikationen hervorrufen (vgl. hierzu Lorenz, Liquorverlust nach Nasen-Rachen-Abstrich, https://www.medical-tribune.de/medizin- ... -abstrich/). In jedem Fall ist ein solcher Nasenabstrich unangenehm (vgl. hierzu Pressemitteilung der Charité vom 11.12.2020, ANTIGENTESTS: WÄREN SELBSTABSTRICHE ZUVERLÄSSIG? - https://www.klinikum.uni-heidelberg.de/ ... erlaessig/ -).
Siehe den Beschlusstext unter > https://landesrecht.thueringen.de/bsth/ ... E201662021

Wenn Sie die Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen nochmals aufgreifen sollten, können Sie meine Hinweise gerne übernehmen.

Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell - Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Buchautor/Journalist - Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- https://www.vmwj.de
http://www.wernerschell.de - Pflegerecht und Gesundheitswesen
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner
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BIVA fordert sofortige Lockerung der Besuchsbeschränkungen für geimpfte Pflegeheimbewohner

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BIVA-Pflegeschutzbund

Bund-Länder-Beschluss so schnell wie möglich umsetzen
BIVA fordert sofortige Lockerung der Besuchsbeschränkungen für geimpfte Pflegeheimbewohner


Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert die verantwortlichen Gesundheitsminister auf, die besonderen Besuchs- und Freiheitsbeschränkungen für eine stationäre Einrichtung aufzuheben, sobald alle Bewohner*innen und Mitarbeiter*innen dort ein Impfangebot erhalten haben und der Impfschutz wirksam ist. Er schließt sich damit den Beschlüssen der Bund-Länder-Konferenz an und bekräftigt, dass dem nun Taten folgen müssen.
Die Bund-Länder-Konferenz hatte am 10. Februar die Gesundheitsminister aufgefordert, zeitnah Empfehlungen vorzulegen, in welchem zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung und mit welchem Testkonzept die Besuchsregeln für die Einrichtungen wieder sicher erweitert werden können.
Aktuell werden auch bei bereits zweifach geimpften Bewohner*innen noch die derzeit geltenden Verordnungen angewendet: Zugang gibt es nur unter starken Auflagen und Beschränkungen. „Eine Verlängerung dieses Zustandes trotz zweifacher Impfung ist weder verhältnismäßig noch akzeptabel“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des Verbraucherschutzvereins.
Entscheidend sei nun, dass die Länder schnellstmöglich neue Regeln für Pflegeheime in den Corona-Schutzverordnungen erlassen, die den Schutz durch Impfungen berücksichtigten und verhältnismäßige Mittel für Menschen festschreiben, die nicht geimpft werden konnten. Die Einrichtungen benötigten Rechtssicherheit und die Betroffenen verbindliche Rechte. Schließlich gehe es hierbei nicht um Privilegien für Geimpfte, sondern lediglich für einen besonders betroffenen Personenkreis um die Rückkehr zu den allgemeinen Einschränkungen, wie sie für alle gelten.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Annette Stegger; Maria Sievers; Dr. David Kröll

Quelle: Pressemitteilung vom 12.02.2021
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
presse@biva.de | www.biva.de | www.facebook.com/biva.de
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Pandemierat fordert besseren Schutz von Pflegeheimbewohnern

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Ärzte Zeitung vom 17.02.2021:
Bundesärztekammer
Pandemierat fordert besseren Schutz von Pflegeheimbewohnern

Mehr Schnelltests, mehr Unterstützung, mehr Fachpersonal: Der Pandemierat der Bundesärztekammer mahnt einen besseren Schutz vulnerabler Gruppen an. Das sei Grundvoraussetzung für eine Beendigung des Lockdowns.
Berlin. Der Ärztliche Pandemierat der Bundesärztekammer (BÄK) hat Bund und Länder zu einem verlässlicheren Schutz von Pflegeheimbewohnern vor einer Infektion mit dem Coronavirus aufgerufen.
Die Testverordnung von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) sehe zwar die regelhafte Anwendung von Point-of-Care-Antigen-Schnelltests (PoC-Schnelltests) in Altenheimen vor. Es müsse allerdings auch kontrolliert werden, ob und wie die Tests in den Einrichtungen angewendet würden, heißt es in einem am Mittwoch vorgelegten Positionspapier. Nach den Thesen zum Umgang mit Corona-Schnelltests vom Dezember ist es das zweite Papier, das das Expertengremium vorlegt.
Pragmatische Lösungen gefragt ... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Politik/Pa ... _TELEGRAMM

Siehe auch die Hinweise im Deutschen Ärzteblatt vom 17.02.2021 > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/35 ... 6d3a56a1e3


Anmerkung:
Ich habe bereits im Frühjahr 2020 und anschließend immer wieder auf den dringend erforderlichen Schutz der Pflegekräfte und der Heimbewohner und Patienten aufmerksam gemacht. Aber die Schlaumeier ganz oben haben uns mit Sprechblasen traktiert und das wirklich Dringliche zeitgerecht unterlassen. Es gibt auch noch weitere Beiträge zur Corona-Pandemie >
https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =4&t=23653 > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... =6&t=23530
Werner Schell
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Corona-Pandemie - Schutz organisieren. - In den Pflegeeinrichtungen herrschen teils dramatische Zustände

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Ver.di -Infopost Altenpflege - Februar 2021

"Corona-Pandemie - Schutz organisieren. - In den Pflegeeinrichtungen herrschen teils dramatische Zustände. Hier fordert die Pandemie die meisten Opfer. ... Es muss alles daran gesetzt werden, die pflegebedürftigen Menschen und die Beschäftigten zu schützen."

Diesen Schutz fordert Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk bereits seit dem Frühjahr 2020 und hat in der Folgezeit immer wieder auf die Handlungserfordernisse aufmerksam gemacht. Es wurde dazu u.a. ausgeführt:
Die Pflege fühlt sich nach einer Online-Befragung in der Corona-Pandemie nicht gut geschützt. Ein Drittel der befragten Pflegekräfte denkt regelmäßig über einen Berufsausstieg nach (> viewtopic.php?f=5&t=13&p=111#p111 ). … Dazu ergibt sich: Ich habe bereits in der ersten Jahreshälfte 2020 - und dann immer wieder - für die dringend gebotenen Schutzmaßnahmen zu Gunsten der Pflegekräfte - und auch der Heimbewohner / Patienten - geworben, habe konkrete Hinweise gegeben (Testen usw.). Der bei nachträglicher Betrachtung zu beklagende Schutz der Pflege hat sicherlich zu vielen Corona-Infektionen beigetragen. Wie wir mittlerweile wissen, sind die Todesfälle bei den älteren Menschen, u.a. den Heimbewohner*Innen, hoch. Insoweit darf über Ursache, Wirkung und Verantwortlichkeiten nachgedacht werden. Es nützt jetzt auch nichts, darauf bezogen Kerzen ins Fenster zu stellen.
Der Ärztliche Pandemierat der Bundesärztekammer (BÄK) hat Bund und Länder zu einem verlässlicheren Schutz von Pflegeheimbewohnern vor einer Infektion mit dem Coronavirus aufgerufen. … Gut so! … Aber die Schlaumeier ganz oben haben uns mit Sprechblasen traktiert und das wirklich Dringliche zeitgerecht unterlassen. … > viewtopic.php?f=5&t=14&p=172#p172
WernerSchell
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Langzeitpflege in COVID-19-Zeiten: Neuer Leitfaden gibt erstmals gebündelt Hilfestellung

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Langzeitpflege in COVID-19-Zeiten: Neuer Leitfaden gibt erstmals gebündelt Hilfestellung


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Alte Frau im Rollstuhl

(17.02.2021) Bewohner von Langzeitpflegeeinrichtungen (LPE) sind besonders stark von der Corona-Pandemie betroffen. Klare Handlungsempfehlungen für ihre Prävention und medizinische Versorgung gibt nun eine frei zugängliche Publikation – in Deutsch und in Englisch.

„Die Intention dieses Leitfadens ist es, dass man den Bewohnern von LPE eine ihren Bedürfnissen und Wünschen angepasste individuelle Therapie anbieten kann, die auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft beruht“, sagt Hauptautor Professor Dr. Markus Gosch, Chefarzt der Klinik für Geriatrie im Klinikum Nürnberg. „Wir machen zum Beispiel die Erfahrung, dass viele Bewohner lieber in ihrer Einrichtung als im Krankenhaus versorgt werden wollen. Deswegen haben wir uns die Frage gestellt: Was können wir an Therapie auch ins Pflegeheim transferieren?“


Relevante Fragen der Langzeitpflegeeinrichtungen
Zusammen mit den Co-Autoren Professorin Dr. Katrin Singler, Oberärztin in der Klinik für Geriatrie im Klinikum Nürnberg, und DGG-Präsident Professor Dr. Hans Jürgen Heppner, Chefarzt der Geriatrischen Klinik und Tagesklinik im Helios Klinikum Schwelm, bündelte er dafür zunächst die für Langzeitpflegeeinrichtungen relevanten Fragestellungen:

Was kann man dort präventiv machen?
Was kann man Patienten anbieten, die nicht mehr ins Krankenhaus möchten?
Wie kann man Patienten betreuen, die wiederum auf die Intensivstationen wollen, wenn es notwendig ist?
Und wie geht man mit palliativen Situationen um?
Auf Basis der darauffolgenden intensiven Literaturrecherche entstand der Leitfaden, der kürzlich in zwei Fachzeitschriften – der Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie (ZfGG) sowie der Münchner Medizinischen Wochenschrift Fortschritte der Medizin (MMW) – veröffentlicht wurde und nun auch im Internet frei zugänglich ist.

Viele Maßnahmen auch in LPE möglich
Ein wichtiges Fazit dabei: Bis auf intensivmedizinische Eingriffe lassen sich ziemlich viele Maßnahmen auch in LPE mit entsprechender Ausstattung durchführen – zum Beispiel Sauerstoffgabe oder Vitaminsubstitutionen. „Damit dieser wichtige und nützliche Leitfaden, auf den viele Menschen gewartet haben, auch über den deutschsprachigen Raum hinaus positive Effekte erzielen kann, gibt es auch eine englische Version“, erklärt Professor Dr. Hans Jürgen Heppner. Die Handlungsempfehlungen darin sind klar gegliedert und tabellarisch aufbereitet. Individuell relevante Informationen in der Patientenbetreuung können so einfach herausgefiltert werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 17.02.2021
Pressesprecherin der DGG
Nina Meckel – Leiterin der Pressestelle der DGG
medXmedia Consulting KG
Nymphenburger Str. 19
80335 München
Tel.: 089 / 230 69 60 69
Fax: 089 / 230 69 60 60
E-Mail: presse@dggeriatrie.de
> https://www.dggeriatrie.de/ueber-uns/ak ... festellung#


Deutsche Version des Leitfadens > https://www.ncbi.nlm.nih.gov/pmc/articles/PMC7814258/

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Deutsches Ärzteblatt vom 18.02.2021
Neue Handlungsempfehlung für Bewohner von Pflegeeinrichtungen
Berlin – Die Deutsche Gesellschaft für Geriatrie (DGG) hat einen Leitfaden zur Prävention und medizinischen Versorgung von Pflegeheimbewohnern herausgegeben. „Die Intention dieses Leitfadens ist es, dass man den Bewohnern von... [mehr] > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/35 ... 8acb58f976
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