Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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BIVA kritisiert Aus für allgemeine Impfpflicht und fordert Festhalten an Impfpflicht im Gesundheitswesen

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BIVA-Pflegeschutzbund

BIVA kritisiert Aus für allgemeine Impfpflicht und fordert Festhalten an Impfpflicht im Gesundheitswesen

Bonn. Nach dem Aus für die allgemeine Impfpflicht werden Heimbewohnerinnen und -bewohner noch länger Grundrechtseinschränkungen ertragen müssen, fürchtet der BIVA-Pflegeschutzbund. „Die individuelle Freiheit, sich nicht impfen zu lassen, darf nicht wichtiger sein als die Grundrechte der Schwächsten in der Gesellschaft“, so Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des Verbraucherschutzvereins. Stegger warnt davor, jetzt auch an der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu rütteln.

Ohne Impfpflicht wird die im Herbst erwartete Corona-Welle deutlich heftiger ausfallen und zu neuen Einschränkungen führen. Diese werden, wie in jeder Infektionswelle zuvor, zuerst und am härtesten die Pflegeheimbewohner treffen. Im Gegensatz zum Rest der Gesellschaft sind Heimbewohnerinnen und -bewohner auch heute noch von Grundrechtseinschränkungen betroffen. Im Beratungsdienst des BIVA-Pflegeschutzbundes gibt es immer noch viele Berichte über Quarantänen oder Besuchsverbote und -einschränkungen. „Zum wiederholten Mal wurde eine Möglichkeit verpasst, sich solidarisch mit den Schutzbedürftigen zu zeigen.“ kritisiert Stegger.

Mit Sorge beobachtet Stegger, dass nun auch die vorher beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht in Frage gestellt wird. Damit würde das Coronavirus noch häufiger in die Pflegeheime getragen und die Zahl der Corona-Toten dort weiter ansteigen. Zwangsläufig käme es auch wieder zu harten Kontakteinschränkungen für Pflegebetroffene mit den bekannten folgenschweren Auswirkungen auf die psychische Gesundheit. Das wäre ein fataler Zickzack-Kurs in Sachen Impfpflicht. „Ein bereits beschlossenes Gesetz wieder rückgängig zu machen, wäre ein neuer Tiefpunkt, den wir unbedingt vermeiden müssen“, fordert Stegger.


Quelle: Pressemitteilung vom 15.04.2022
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Tägliche Besuche in Pflegeheimen müssen möglich sein

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BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.


Tägliche Besuche in Pflegeheimen müssen möglich sein
BAGSO warnt vor erneuter Isolation der Bewohnerinnen und Bewohner


Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen fordert, dass Besuche in Pflegeheimen auch dann weiter täglich möglich sein müssen, wenn die Corona-Testverordnung ausläuft. Die Verordnung, die die Finanzierung der kostenlosen Bürgertests regelt, ist bis zum 30. Juni 2022 befristet. In einem Schreiben an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder hat die BAGSO die Politik dazu aufgefordert, im Falle des Auslaufens der Verordnung dafür Sorge zu tragen, dass Besuche in Pflege-heimen und in Krankenhäusern ungehindert möglich sind.
Während in fast allen Bereichen die Corona-Schutzmaßnahmen aufgehoben wurden, gilt in Pflegeheimen und Krankenhäusern weiter eine Corona-Testpflicht zum Schutz der besonders verletzlichen Menschen in diesen Einrichtungen. In Pflegeeinrichtungen werden Testmöglichkeiten häufig nur an bestimmten Wochentagen und in engen Zeitfenstern angeboten. „Wird an einer Testpflicht festgehalten, dann muss sichergestellt werden, dass solche Tests entweder in den Einrichtungen oder zumindest in der unmittelbaren Nähe der Einrichtungen jederzeit und kostenfrei gemacht werden können“, heißt es in dem Schreiben. Dies müsse „mit höchster Dringlichkeit“ geregelt werden. Sonst drohe erneut eine soziale Isolation von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen. Das enorme Leid, das hier-durch verursacht wurde, dürfe sich nicht wiederholen.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.06.2022
Pressekontakt
Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
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Infektionsschutz ist nicht allein Aufgabe der Pflege.

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Pressemitteilung VKAD vom 07.09.2022:

Infektionsschutz ist nicht allein Aufgabe der Pflege.
Bürokratie und fehlende Refinanzierung belasten die Einrichtungen.


Während die Corona-Schutzverordnungen in den Einrichtungen der Langzeitpflege mit dem geänderten Infektionsschutzgesetz weiterhin umgesetzt werden müssen, ist deren Refinanzierung in Teilen ausgelaufen. Träger befürchten, dass Zusatzaufgaben dauerhaft vom Einrichtungspersonal gestemmt werden müssen. Auf mehr Bürokratie folgt weniger Personal und damit weniger Zeit für die Versorgung von Pflegebedürftigen. Pflegeheime lassen aus Protest die Türen zu.

Berlin/Freiburg 07.09.2022 | Am 8. September 2022 stimmt der Bundestag über das geänderte Infektionsschutzgesetz ab. Einrichtungen der Langzeitpflege müssen weiterhin zeitintensive Maßnahmen zum Infektionsschutz, wie Einlasskontrollen, Zertifikatskontrollen und Dokumentation der Vorgänge, umsetzen. Bis Juni 2022 konnten die Pflegeeinrichtungen die Aufwendungen, die durch die Umsetzung der Coronamaßnahmen entstanden, sowie coronabedingte Mindereinnahmen über den Pflegerettungsschirm geltend machen. Das ist durch das Auslaufen des Rettungsschirms nicht mehr möglich.

Zusätzliche Aufgaben erschweren ohnehin prekäre Personalsituation

VKAD-Vorsitzende Eva-Maria Güthoff sagt: „Die Corona-Schutzmaßnahmen sind ohne Refinanzierung zusätzlichen Personals weder mit unseren Versorgungsverträgen noch mit unserem Anspruch einer qualitativ hochwertigen Versorgung übereinzubringen. Eine Pflegekraft wird am Bett gebraucht und nicht an der Pforte.
Die Beschäftigten in der Langzeitpflege haben in den zurückliegenden zweieinhalb Jahren über ihr Limit hinaus gearbeitet. Sie haben die sich ständig ändernden Verordnungen umsetzen müssen, die den Pflegealltag erheblich erschwert haben. Das Maß ist voll.

Schon jetzt sind die Krankenstände hoch, teils durch Quarantäne und Coronainfektionen und teils durch die Erschöpfung der letzten Jahre. In der ambulanten und in der stationären Versorgung trifft die prekäre Personalsituation nun auf die unsichere wirtschaftliche Planungssicherheit. Die Politik scheint dafür kein Verständnis zu haben.“

Besuche finden am 7. September draußen statt

Um ein Zeichen gegen die dauerhafte Überlastung der Pflege zu setzen, hat der VKAD seine Mitgliedseinrichtungen bundesweit dazu aufgerufen, die Türen zu schließen und Besuche am 7. September 2022 vor der Tür stattfinden zu lassen. „Die Aktion soll deutlich machen: Wenn die Einrichtungen keine Entlastung erfahren, müssen die Türen bald dauerhaft geschlossen werden. Das wollen wir auf keinen Fall“, so Güthoff.

Offener Brief an die Politik

„Um den Schutz der Pflegebedürftigen auch in Zeiten hoher Infektionszahlen weiterhin zu gewährleisten, müssen sich Pflegeeinrichtungen auf die Unterstützung durch Bund, Länder und Kostenträger verlassen können“, fordert die VKAD-Vorsitzende.
In einem Offenen Brief fordern die Mitgliedseinrichtungen des VKAD vom Bund eine Verringerung der Bürokratie und eine dauerhafte und sichere Refinanzierung der coronabedingten Mehraufwendungen.

Mit Blick auf die Corona-Politik ergänzt Güthoff: „Es drängt sich der Eindruck auf, Corona existiere nur noch in der Pflege. Massenveranstaltungen sind gut besucht, Masken werden nur noch vereinzelt getragen. Eines steht fest: Für den Schutz vulnerabler Personengruppen ist nicht allein die Langzeitpflege verantwortlich. Es braucht eine gesamtgesellschaftliche Solidarität“.


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Ansprechpartner für Rückfragen:
Andreas Wedeking, Geschäftsführer VKAD
Telefon: 030 28 44 47 852
andreas.wedeking@caritas.de

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Anne Langer
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerschaftliches Engagement

Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e.V. (VKAD)
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
Tel. 030 284447-855
E-Mail: anne.langer@caritas.de
E-Mail: vkad@caritas.de
Internet: www.vkad.de
Twitter: @VKAD_web
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Keine Maskenpflicht für Pflegeheimbewohner:innen!

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BIVA-Pflegeschutzbund

Keine Maskenpflicht für Pflegeheimbewohner:innen!
BIVA-Pflegeschutzbund fordert Änderung des Infektionsschutzgesetzes


Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund fordert die Aufhebung der Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen innerhalb des Wohnbereichs, die nach den aktuellen Änderungen am Infektionsschutzgesetz ab 1. Oktober bundesweit gelten soll. „Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner wohnen dauerhaft in den Einrichtungen. Es ist ihr zuhause. Sie sind anders zu behandeln als Patienten im Krankenhaus, die sich nur für eine begrenzte Zeit dort aufhalten“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender der Interessenvertretung für Pflegebetroffene. Die oftmals unverhältnismäßige Beschränkung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen in Pflegeeinrichtungen müsse endlich vorüber sein.
Das neue Infektionsschutzgesetz, das letzten Freitag im Bundesrat verabschiedet wurde, schreibt eine Maskenpflicht für die Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen in den dortigen Gemeinschaftsräumen vor. Selbst Beschäftigungsangebote im Wohnbereich wären dann nur noch mit FFP2-Maske möglich. Lediglich in den privaten Räumen dürfen sich die dort lebenden Menschen demnach ohne Maske aufhalten. „Das ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte“, findet Stegger. Schließlich seien fast alle Bewohner:innen mehrfach geimpft und die medizinische Versorgung habe sich derart verbessert, dass man nicht mehr von einer Übersterblichkeit in den Einrichtungen sprechen könne. Dennoch wird keine andere Bevölkerungsgruppe derart stark in ihren Rechten eingeschränkt.
Demgegenüber habe das Tragen von Masken in Gemeinschaftsräumen im Pflegeheim auch handfeste negative Auswirkungen, die es zu berücksichtigen gelte. So würden demenziell veränderte Bewohner:innen oftmals Menschen, die eine Maske tragen, nicht erkennen oder Schwerhörigen würde die Kommunikation erschwert. Stegger: „Wir sprechen dabei von der Mehrzahl der Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohner, die nicht mehr am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann. Man hätte sie ebenso gut wieder auf ihren Zimmern einsperren können wie zu Beginn der Pandemie – ich dachte, das hätten wir überwunden.“
Wieder einmal sei eine Regelung, die im Krankenhaus vielleicht Sinn macht, für Pflegeheime nicht zu Ende gedacht worden. „Die Altenpflege wurde zum wiederholten Mal stiefmütterlich behandelt. Es ist etwas anderes, ob man in geschwächtem Zustand eine begrenzte Zeit im Krankenhaus oder ob man im Pflegeheim sein gesamtes Lebensende verbringt“, sagt Stegger. Gemeinschaftsbereiche seien der Kern des Lebens in der Einrichtung. Dort sollte es die freie Entscheidung der Bewohnerinnen und Bewohner sein, ob sie eine Maske tragen wollen oder nicht, fordert der BIVA-Pflegeschutzbund.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.09.2022
Ansprechpartner: Dr. David Kröll; Maria Sievers
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Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen aufheben

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BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.

Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen aufheben
BAGSO kritisiert unverhältnismäßige Eingriffe in Grundrechte


Ab dem 1. Oktober 2022 gilt bundesweit eine FFP2-Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner in den öffentlichen und gemeinschaftlich genutzten Bereichen von stationären Pflegeeinrichtungen. Die vom Bundestag beschlossene Neuregelung des Infektionsschutzgesetzes bedeutet, dass Bewohnerinnen und Bewohner sich nur in ihrem eigenen Zimmer ohne Maske aufhalten dürfen. Die Wege zu gemeinsamen Mahlzeiten sowie die Teilnahme an Freizeit- und Beschäftigungsangeboten sind nur mit Maske möglich. Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen sieht darin einen schwerwiegenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen.
„Nach fast drei Jahren Pandemie sollen in den Pflegeheimen wieder Maßnahmen greifen, die die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohnern massiv beschneiden. Dabei hatte die Politik versprochen, dass eine soziale Isolation in Pflegeeinrichtungen nie wieder vorkommen darf“, sagte die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner. „Als BAGSO appellieren wir an die Politik: Heben Sie die Maskenpflicht für die Bewohnerinnen und Bewohner auf. Keiner anderen Bevölkerungsgruppe wird zugemutet, trotz vier Impfungen im eigenen Zuhause eine Maske zu tragen.“

Aus Sicht der BAGSO führen die Regelungen im Infektionsschutzgesetz zu einem hohen Isolationsrisiko und verkennen die Bedürfnisse von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeeinrichtungen nach sozialen Kontakten, nach Nähe und Berührung. Insbesondere Menschen mit Demenz, die mehr als die Hälfte der Heimbewohnerinnen und -bewohner ausmachen, trifft das Tragen einer Maske schwer, da sie auf die Mimik des Gegenübers angewiesen sind, um Kontakt aufzunehmen. Es ist nicht nachvollziehbar, warum solche drastischen Eingriffe trotz eines hohen Schutzniveaus in der stationären Pflege durch regelmäßige Testungen und hohe Impfquoten sowie verbesserten medizinischen Versorgungsmöglichkeiten erfolgen sollen.

Mit Blick auf die Testplichten für Besucherinnen und Besucher kritisiert die BAGSO scharf, dass die Politik – in zahlreichen Bundesländern – nicht sicherstellt, dass solche Tests in den Einrichtungen oder in ihrer unmittelbaren Nähe angeboten werden. Rückläufige Testmöglichkeiten führen, wie Betroffene berichten, zu wesentlichen Einschränkungen der Besuchsmöglichkeiten.

Über die BAGSO
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind rund 120 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.

Quelle: Pressemitteilung vom 27.09.2022
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Einrichtungsbezogene Impfpflicht

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Einrichtungsbezogene Impfpflicht

Im Rahmen eines Web-Meetings haben sich die Landesgruppen-Vorsitzenden und der Bundesvorstand des Bundesverbands Pflegemanagement zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht ausgetauscht. Im Mittelpunkt der Diskussion standen neben der praktischen Realisierbarkeit, der Blick auf die Situation der Pflegenden sowie die Sinnhaftigkeit einer solchen Impfpflicht. Auf der Basis, dass das Pflegemanagement vollumfänglich hinter dem Sinn des Impfens steht, wurden folgende Punkte erarbeitet.
Verschärfung des Personalmangels


Die ohnehin seit Jahren angespannte Personalsituation hat sich infolge der Pandemie durch eine teilweise regelrechte Flucht aus der Profession enorm verschärft. Die einrichtungsbezo­gene Impfpflicht führt nun zu weiteren untragbaren Belastungen.

Dringend benötigte Bewerbende können nicht eingestellt werden, da sie nicht oder nicht vollständig geimpft sind.
Weiterer Verlust von Beschäftigten durch tatsächliche Kündigungen, darunter auch Hebammen mit der Konsequenz einer nur noch eingeschränkten Versorgung von Gebärenden in den Kreißsälen.
Besonders hohe Verluste durch Branchenwechsel im Bereich der Altenhilfe.
Verluste von Auszubildenden durch nicht einsetzbare Praxisanleiter*innen bis hin zum Nichtantritt der Ausbildung wegen nicht vorhandener Impfung.
Rückkehrer*innen aus der Elternzeit, die sich nicht impfen lassen möchten, verlän­gern die Elternzeit oder wechseln in andere Berufe.
Zusätzliche emotionale Belastung durch die Diskussion rund um das Thema Impf­pflicht und das zwar unausgesprochene, aber suggerierte Misstrauen gegenüber der Professionalität von beruflich Pflegenden.
Zweifel an Sinnhaftigkeit und Nutzen

Die wenig erkennbare Linie der Bundesregierung beim Infektionsschutz, das nach fast drei Jahren Pandemie häufig immer noch planlose Handeln sowie der Eindruck nicht durchdach­ter und wissenschaftlich begründeter Entscheidungen stellt die Sinnhaftigkeit und den Nut­zen einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf allen Seiten in Frage.

Der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fehlt die Geeignetheit einer Vermeidung von Infektionen vulnerabler Bewohner und Patienten. Der Schutz vor schweren Verläufen scheint gesichert, der Schutz vor Erkrankung hat sich nicht bestätigt. Vor diesem Hintergrund gibt es große Zweifel an der Sinnhaf­tigkeit einer vierten oder fünften Impfung.
Die Impfbereitschaft lässt insgesamt deutlich nach. Alle Impfwilligen haben mittler­weile mindestens zwei Impfungen erhalten. Menschen, die bisher nicht dazu bereit waren, sich impfen zu lassen, werden sich auch nicht mehr impfen lassen.
Auch Bewohner*innen in den Pflege- und Altenheimen stehen einer weiteren Impfung häufig skeptisch gegenüber.
Mangelnde Glaubwürdigkeit der Politik

Die Widersprüchlichkeit innerhalb der gesetzlichen Regelungen durch unzusammenhän­gende Gesetzeserweiterungen, die häufig politisch motivierten Entscheidungen, die unter­schiedliche Auslegung in den einzelnen Bundesländern sowie die Handhabe in anderen europäischen Ländern stellen die Glaubwürdigkeit der Politik in Deutschland zunehmend in Frage.

Forderungen an das Bundesgesundheitsministerium

Aussetzung der Bußgelder bis zur Entscheidung über eine allgemeine Impf­pflicht. Zumal in einzelnen Bundesländern, wie Hessen, das Verwaltungsgericht diese Bußgelder als ungültig beschied
Umsetzung einer allgemeinen Impfpflicht oder gar keiner Impfpflicht – nicht nur die Pflege hat Kontakt zu vulnerablen Gruppen somit wird die Beendigung der Stigmatisierung einer Berufsgruppe verlangt
Umgehender Stopp der Bürokratisierung, die unnötig Personal bindet
Künftig entweder mit uns oder gänzlich ohne uns – Keine politischen Grundsatzentscheidungen für die Profession Pflege ohne Beteiligung des Pflegemanagements.
Fokussierung auf eine Reform des Gesundheitswesens und damit eine Ent­lastung der Pflege die zum Beispiel ordnungsgemäße Hygienemaßnahmen, wie die notwendige Einwirkzeit von Händedesinfektionsmitteln, ermöglichen.

09 19 Stellungnahme Einrichtungsbezogene Impfpflicht 01 out
2022_09_19 Stellungnahme_Einrichtungsbezogene_Impfpflicht_01 out .pdf (147,0 kB) > https://www.bv-pflegemanagement.de/meld ... out%20.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 27.09.2022
Sabrina Roßius
Geschäftsführerin
Bundesverband Pflegemanagement e.V.
Mitgliedsverband Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Alt-Moabit 91
10559 Berlin
Tel. +49 (0)30 44 03 76 94
Fax +49 (0)30 44 03 76 96
sabrina.rossius@bv-pflegemanagement.de
www.bv-pflegemanagement.de
www.nachwuchs-pflegemanagement.de
https://www.facebook.com/bvpflegemanagement
> https://www.bv-pflegemanagement.de/meld ... s/712.html
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BAGSO fordert gesetzliche Korrektur der Maskenpflicht für Pflegeheimbewohner

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BAGSO fordert gesetzliche Korrektur der Maskenpflicht für Pflegeheimbewohner
Einzelne Länder weisen auf Möglichkeit einer großzügigen Auslegung hin


Seit dem 1. Oktober gilt das neue Infektionsschutzgesetz, das eine Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen in den öffentlichen und gemeinschaftlich genutzten Bereichen vorschreibt. Die BAGSO kritisiert diese Regelung als schwerwiegenden und unverhältnismäßigen Eingriff in die Grundrechte der Bewohnerinnen und Bewohner. Die Vorsitzende der BAGSO hat sich nun in Schreiben an die zuständigen Bundestagsausschüsse gewandt. Sie ruft die Vorsitzenden der Ausschüsse auf dafür zu sorgen, dass die gesetzliche Vorschrift schnellstmöglich im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen korrigiert wird.
Einzelne Länder, darunter Nordrhein-Westfalen, halten die Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner offenbar ebenfalls für unangemessen. Sie weisen die ihnen nachgeordneten Behörden an, die Ausnahmeregelungen von der Maskenpflicht großzügig zugunsten der Bewohnerinnen und Bewohner auszulegen. Auch Gesundheitsämter antworten Heimleitungen teilweise in diesem Sinne.
Nach Ansicht der BAGSO kann der Verweis auf Ausnahmen aber keine Lösung sein. „Es braucht dringend eine Korrektur der Vorschrift“, heißt es in dem Brief der BAGSO, „denn viele Einrichtungen werden die Regelung entgegen jeder Vernunft auch mit Zwang (nämlich dem, bei Missachtung auf dem Zimmer bleiben zu müssen) umsetzen, um nur ja nicht in Haftung genommen werden zu können, falls es zu einem Infektionsgeschehen kommt.“
Die BAGSO befürwortet uneingeschränkt, dass alle Menschen, die Pflegeheime von außen betreten, Masken tragen und sich auch testen lassen müssen. Im Hinblick auf die Testpflicht für besuchende Angehörige fordert die BAGSO aber, dass diese Tests dann auch vor Ort und zwar nicht nur in begrenzten Zeitfenstern angeboten werden müssen. Die Bewohnerinnen und Bewohner müssen demgegenüber nach Überzeugung der BAGSO selbst entscheiden können, ob sie in ihrem täglichen Aufenthaltsbereich eine Maske tragen oder nicht.

Über die BAGSO
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind mehr als 120 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.

Quelle: Pressemitteilung vom 07.10.2022
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Barbara Stupp
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Masken- und Testpflicht in Pflegeheimen beenden!

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BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen


Masken- und Testpflicht in Pflegeheimen beenden!
BAGSO fordert schnelles Handeln der Politik


Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen fordert ein unverzügliches Ende der Masken- und Testpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen wie auch für ihre Besucherinnen und Besucher. Nach dem Auslaufen der Schutzmaßnahmen in fast allen Bereichen des öffentlichen Lebens sind nach Ansicht des Dachverbands Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht von Bewohnerinnen und Bewohnern von Pflegeheimen unverhältnismäßig. Angesichts der hohen Immunität auch älterer Menschen durch
Impfungen und durchlebte Corona-Infektionen sowie der geringeren Krankheitslast unter den Bewohnerinnen und Bewohnern könnten diese Vorschriften nicht mehr mit dem Schutz besonders vulnerabler Gruppen begründet werden. In einem Brief an die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder schreibt die BAGSO, ein Ende der Corona-Schutzmaßnahmen in Pflegeheimen sei „nicht nur vertretbar, sondern auch geboten“.
Die BAGSO verweist darauf, dass Menschen in Pflegeheimen in den vergangenen drei Jahren einen drastischen Rückgang sozialer Kontakte hinnehmen mussten. Die Häufigkeit von Besuchen hat sich aufgrund der aufgebauten Hürden deutlich verringert und es gab auch erhebliche Einschränkungen beim Freizeitangebot so-wie bei Angeboten zur Gesundheitsförderung und Prävention. Neue Hürden entstehen aktuell dadurch, dass kaum noch Testmöglichkeiten angeboten werden. Die bestehenden Schutzauflagen erhöhen daher das Risiko einer Vereinsamung. Für Menschen mit kognitiven Einschränkungen erschwert die Maskenpflicht zudem die besonders wichtige nonverbale Kommunikation.
Die Masken- und Testpflicht für Besucherinnen und Besucher von Pflegeeinrichtungen gilt nach der aktuellen Regelung noch bis zum 7. April 2023. Das Infektionsschutzgesetz schreibt auch eine Maskenpflicht für Bewohnerinnen und Bewohner beim Aufenthalt in den Gemeinschaftsbereichen vor. Diese Regelung wird jedoch häufig nicht umgesetzt.


Über die BAGSO
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisa-tionen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind mehr als 120 Vereine und Verbände der Zivil-gesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.02.2023
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