Schutzmaßnahmen in den Pflegeeinrichtungen

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Besuchssituation nach Impfungen in Heimen - BIVA-Umfrage

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BIVA

Besuchssituation nach Impfungen in Heimen - BIVA-Umfrage

Der BIVA-Pflegeschutzbund hat die Corona-Krise in Pflegeheimen in bis heute vier Online-Umfragen begleitet. Auf diese Weise konnten wir die ohnehin schon zahlreichen Beratungsanfragen, die uns erreicht haben, einordnen und ein allgemeines Bild der Lage in jeder „Phase“ der Pandemie gewinnen.
Mittlerweile haben die meisten Pflegeheimbewohner ein Impfangebot und häufig schon die zweite Impfdosis erhalten. Das bedeutet, dass wieder eine neue „Phase“ der Pandemie beginnt, in der die Zahl der Infektionen und Todesfälle in Pflegeheimen zurückgehen und die starken Einschränkungen zurückgenommen werden können. Auch diese Entwicklung möchten wir mit einer Umfrage begleiten.
Bitte nehmen Sie sich wenige Minuten Zeit und helfen uns mit Ihren Erfahrungen dabei, uns ein umfassendes Bild zu machen: https://www.surveymonkey.de/r/PSYQS5F


Hier ein kurzer Überblick über unsere bisherigen Umfragen - und was wir damit bewirkt haben:

Umfrage Nr. 1: Diese Umfrage beleuchtete bereits Ende März 2020 die Auswirkungen der Corona-Krise auf die Besuchsrechte von Pflegeheimbewohnern. Mehr als deutlich wurden darin die drastischen Auswirkungen der zu der Zeit totalen sozialen Isolation der Pflegeheimbewohner geschildert. Durch diese Ergebnisse gleichermaßen erschüttert und bestärkt, initiierte der BIVA-Pflegeschutzbund eine Reihe von Maßnahmen: Forderungspapiere, Offene Briefe, Pressemeldungen, eine Petition usw. Letztlich waren die Bemühungen von Erfolg gekrönt: Nach und nach schrieben die Landesregierungen die Möglichkeit, Besuche zu empfangen, in ihren Corona-Verordnungen fest.
Umfrage Nr. 2: Auch in der Phase der Lockerungen der Besuchsverbote in Pflegeheimen im Mai 2020 befragte der BIVA-Pflegeschutzbund die Betroffenen. Ergebnis war, dass Pflegeheimbewohner zunächst kaum von den Lockerungen profitierten, die die Gesamtbevölkerung angesichts der sinkenden Zahlen genoss. Diese Ergebnisse gaben wiederum Stoff, um Politik und Öffentlichkeit zu informieren und so auf Verbesserungen zu drängen.
Umfrage Nr. 3: Am 07. Oktober wurde eine dritte Online-Umfrage zur Besuchssituation in den Pflegeheimen gestartet: Wie wirken sich die steigenden Corona-Fallzahlen im Herbst auf die Besuche aus?
Umfrage Nr. 4: Zuletzt richtete sich das Augenmerk Anfang Januar 2021 mittels einer erneuten Umfrage auf die Impfungen. Es ging dabei vor allem um Aufklärung in Richtung unserer Pressekontakte und Forderungen in Richtung politischer Entscheidungsträger hinsichtlich der schnellen Umsetzung der Impfungen.
Hier geht es zur aktuellen fünften Umfrage: https://www.surveymonkey.de/r/PSYQS5F

Quelle: Mitteilung vom 19.02.2021
Bundesinteressenvertretung für alte und
pflegebetroffene Menschen e.V.
Amtsgericht Bonn | Vereinsregister No. 3939
Siebenmorgenweg 6-8
53229 Bonn
Telefon: 0228 – 909048-0 | Fax: 0228 - 909048-22
info@biva.de | www.biva.de | www.facebook.com/biva.de
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Alte Menschen in der Pandemie: Umgang mit alten Menschen und ihren Angehörigen in Pflegeheimen

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BAG Krisentelefone über
Handeln statt Misshandeln - Forum Altern ohne Gewalt
c/o Prof. Dr. Dr. R.D. Hirsch, Moselstr. 28 – 53332 Bornheim


Prof. Dr. Dr. R.D. Hirsch/ A. Frey - Bornheim/München 04. 02. 2021

Stellungnahme der Bundesarbeitsgemeinschaft der Krisentelefone, Beratungs- und Beschwerdestellen für alte Menschen (BAG):

Alte Menschen in der Pandemie:
Umgang mit alten Menschen und ihren Angehörigen in Pflegeheimen


In den letzten Monaten wurden vielfältige Krisen- und Beratungsgespräche von den Mitgliedern der BAG mit alten Menschen, deren Angehörigen und Mitarbeiter*innen geführt (Beispiel einer Angehörigen: "Jeden Tag könnte mein Mann im Heim sterben. Es ist doch unmenschlich ihn so einsam sterben zu lassen. Das plagt mich jede Minute.“). Deutlich wurde, dass durch die Regelungen und Vorgaben, die gegen die Pandemie erlassen wurden, die Bedürfnisse der alten Menschen und ihrer Angehörigen sehr unterschiedlich in den Einrichtungen gehandhabt werden. Sie reichen von einfühlsamen und professionellen Handlungen bis zur Misshandlung, Kasernierung und Gewalt. Abhängig ist dies überwiegend von einem Menschenbild, welches in einer Einrichtung vorherrscht. Dementsprechend sind das Milieu und die Gestaltung der Beziehungen. Unterschiedliche regional voneinander abweichende und zeitlich immer wieder veränderte Vorgaben verunsichern die Einrichtungen und viele, die dort Verantwortung tragen, fühlen sich schlecht informiert und alleingelassen. Im Ergebnis prägen zu oft vorsorglicher Gehorsam, Angst, Unsicherheit und Unkenntnis den Umgang mit den Pandemie-Schutz-Vorgaben und Vorschriften. Professionelle Möglichkeiten sowie Chancen werden verschleiert. Einrichtungen werden oft alleingelassen. Dennoch gibt es auch viele Beispiele, wie verantwortungsvoll, beziehungsorientiert und am Einzelfall ausgerichtet ein würdevoller Umgang mit Betroffenen möglich ist.

Hinzukommt, dass auch der Schutz von in Pflegeheimen Tätigen erst allmählich verbessert wird. Dies trägt zusätzlich dazu bei, dass Mitarbeiter*innen Angst vor eigenen Infektionen haben und empfinden, von Vorgesetzten und Trägern von Einrichtungen sowie der Politik nicht ernst genommen zu werden. Die mancherorts diskutierte Impfpflicht für Mitarbeiter*innen weist ihnen die Verantwortung für den Umgang mit der Infektiosität der Pandemie zu und reglementiert die sowieso schon am Limit Arbeitenden mit Vorschriften und Verboten, anstatt das Management in die Pflicht zu nehmen.

Natürlich ist jetzt nicht die Zeit, auf die seit Jahrzehnten Jedem bekannte Misere der Pflege hinzuweisen wie z.B. Personalmangel, schlechte Arbeitsbedingungen und eine unzureichende Bezahlung der Mitarbeiter*innen sowie überzogene Renditeerwartungen, auch in der Sozialwirtschaft. Wohlgemeinte diesbezügliche Versprechungen zur Verbesserung nützen wenig, wenn sie nicht eingehalten werden (können). Sie nähren nur den Boden von Unzufriedenheit.

Die Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. hat in ihrer Leitlinie Empfehlungen im Oktober 2020 gegeben, die durchzuführen eine deutliche Verbesserung der Situation ergäbe und unseren Vorstellungen vom Umgang mit Bewohner*innen in Pflegeheimen voll entspricht.
Unser besonderes Augenmerk gilt dem Umgang mit den An- und Zugehörigen von Pflegeheimbewohner*innen. Mitglieder der BAG mit ihren bundesweit 14 Organisationen kritisieren die derzeitige Praxis der Besuchsregelungen aufs Schärfste. Nicht nur, dass Regelungen zum Teil stark einrichtungsspezifisch, scheinbar persönlichen Vorlieben von Einrichtungsleitungen folgen, sie werden zu häufig personalabhängig und unterschiedlich gehandhabt.

Als BAG haben wir auch schon vor der Corona-Pandemie auf problematische Besuchssituationen aufmerksam gemacht. Immer wieder hat es Beschwerden darüber gegeben, wonach auf Anregung von Berufsbetreuer*innen oder manchem Angehörigen willkürlich Besuchsverbote ausgesprochen wurden. Besuchsverbote in Pflegeheimen dürfen als letzte und drastische Maßnahme nur vor dem Hintergrund von behördlichen Anweisungen erfolgen und auch nur dann. Wir fordern, dass immer wieder eine -und immer wieder neu- Abwägung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Einzelnen, der Lebens- und Teilhabequalität sowie dem Schutz vor Infektionen stattfinden muss. Ist dies nicht der Fall, wird ein Besuchsverbot von den Angehörigen und den Bewohner*innen häufig als reine diktatorische Maßnahme von Heim- sowie Pflegedienstleitungen und als willkürliche Isolation empfunden. Allzu oft kommen Besuchsverbote einer freiheitsentziehenden Maßnahme nahe.

Die Rechtsprechung und die Literatur sind sich einig, dass Besuchsverbote auch in Zeiten der Corona-Pandemie nur in begründeten Ausnahmefällen rechtmäßig sein können. Erforderliche Schutzmaßnahmen, zu denen eine Einrichtung nicht in der Lage ist, können nicht durch Hinweis auf Mangel an diesbezüglichen Mitteln ein Besuchsverbot rechtfertigen. Die soziale Isolation von Bewohner*innen bedeutet einen erheblichen Eingriff in das Grundrecht der Ehe und Familie (Artikel 6 Grundgesetz) und eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Artikel 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Grundgesetz). Der Schutz der Bewohner*innen ergibt sich auch aus Artikel 12 des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, kulturelle und soziale Rechte sowie aus Art. 11 der UN-Behindertenkonvention.

Wir fordern, keine pauschalen Besuchsverbote zu dulden. Sie sollen einzelfallbezogen und unter Abwägung der Rechtsgüter mit den Betroffenen besprochen werden. Allgemeine Hinweise allein auf Vorgaben oder Vorschriften reichen nicht aus.

Es gilt also eine diesbezügliche Sensibilisierung und Aufklärung aller Beteiligten zu fördern, damit alte Menschen nicht misshandelt werden und Angehörige nicht verzweifeln müssen.

Der soziale Rechtsstaat verlangt den Schutz der Menschenwürde und der freien Entfaltung der Persönlichkeit der Bewohner*innen gerade in Zeiten der Corona-Pandemie!

Für Mitglieder der Bundesarbeitsgemeinschaft
der Krisentelefone, Beratungs- und
Beschwerdestellen für alte Menschen (BAG)

Prof. Dr. Dr. Rolf D. Hirsch
Handeln statt Misshandeln -
Forum Altern ohne Gewalt
Bornheim

Forum-Pflege-aktuell
Alexander FreyRechtsanwalt
München


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http://www.beschwerdestellen-pflege.de/
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Handeln statt Misshandeln - Forum Altern ohne Gewalt
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Vereinssport im Lockdown: ... Text verschoben ...

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) „Zahl der Woche“ vom 23.02.2021:
Vereinssport im Lockdown: Kein Training für 7,3 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland

.... Text verschoben nach >>> viewtopic.php?f=5&t=13&p=247#p247
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Umfrage: Geimpfte Heimbewohner bleiben isoliert – Länder weiter untätig

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BIVA-Pflegeschutzbund


Umfrage: Geimpfte Heimbewohner bleiben isoliert – Länder weiter untätig

Bonn. Die leidgeprüften Altenheimbewohnerinnen und -bewohner bleiben auch weiterhin isoliert und teilweise von der Außenwelt abgeschottet – selbst dann, wenn beide Impfungen erfolgt sind und sie den vollen Impfschutz erreicht haben. Das ergab jetzt eine Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbundes e.V. Für die Aufhebung der Isolierung von Pflegeheimbewohnern nach Erreichen des vollen Impfschutzes hatte sich jüngst der Ethikrat ausgesprochen. Doch die Bundesländer haben es bisher versäumt, die geltenden Schutzverordnungen für Heime in diesem Sinne anzupassen. Weiterhin leiden Tausende alte Menschen, die durch die Impfung vor Ansteckung geschützt sind, an der sozialen Isolierung durch Besuchsbeschränkungen.

Die deutschlandweite Online-Umfrage des BIVA-Pflegeschutzbundes hat ergeben, dass sich bei 80 Prozent der Bewohnerinnen und Bewohner, die bereits vollständig geimpft wurden, die Besuchssituation nicht gebessert hat bzw. die Beschränkungen nicht aufgehoben wurden. Im Gegenteil: Bei 10 Prozent der Befragten wurden die Schutzmaßnahmen sogar verschärft.

„Ein erschütterndes Bild zeichnet diese Umfrage und weist auf die Schwerfälligkeit der verantwortlichen Behörden und die Verunsicherung der Einrichtungen hin“, kritisiert Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. „Die Länder müssen umgehend handeln, damit die Menschen in Alten- und Pflegeheimen nicht länger unter Isolation leiden müssen.“ Schließlich gehe es hierbei nicht um Privilegien für Geimpfte, sondern lediglich für einen besonders betroffenen Personenkreis um die Rückkehr zu den allgemeinen Einschränkungen, wie sie für alle gelten.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Annette Stegger; Maria Sievers; Dr. David Kröll

Quelle: Pressemitteilung vom 23.02.2021
BIVA e.V. - Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Siebenmorgenweg 6-8 | 53229 Bonn | Telefon: 0228-909048-16 | Fax: 0228-909048-22
presse@biva.de | www.biva.de | www.facebook.com/biva.de
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BAGSO fordert Rückkehr zur Normalität in Pflegeheimen

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BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.


BAGSO fordert Rückkehr zur Normalität in Pflegeheimen
Schnell Konsequenzen aus Abschluss der Impfkampagne in Heimen ziehen


Vor dem Bund-Länder-Treffen am 3. März appelliert die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen an die Verantwortlichen, Kontaktbeschränkungen in Pflegeheimen zügig abzubauen. In einem Schreiben an die Gesundheitsministerinnen und -minister fordert die BAGSO, dass der baldige Abschluss der Impfungen in allen Pflegeeinrichtungen zur Aufhebung noch bestehender Freiheitsbeschränkungen führen muss.

„Wenn alle Impfwilligen eines Alten- und Pflegeheims ein Impfangebot erhalten haben und eine Frist von zwei Wochen nach der letzten Impfung vergangen ist, muss der Normal-Alltag in der Einrichtung vollumfänglich und sofort garantiert werden“, sagte der BAGSO-Vorsitzende Franz Müntefering.

Die BAGSO fordert, dass jede Bewohnerin und jeder Bewohner täglich Besuch empfangen kann, die Besuche grundsätzlich auf den Bewohnerzimmern stattfinden können und dass Bewohnerinnen und Bewohner auch untereinander Kontakt pflegen können. Die BAGSO beruft sich auf die Ad-hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrats vom 4. Februar 2021. Dort heißt es, dass die Sonderbelastungen für Menschen in Pflegeeinrichtungen für geimpfte Personen schnellstmöglich aufgehoben werden müssen.

Um die Menschen in Pflegeeinrichtungen zu schützen, die nicht geimpft werden möchten oder nicht geimpft werden können, bleiben nach Ansicht der BAGSO das Tragen von FFP2-Masken sowie Schnelltests für Personal und Besucherinnen und Besucher weiter eine wichtige Maßnahme. Schnelltests müssen deshalb vor Ort und kostenfrei angeboten werden.

Über die BAGSO
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind rund 120 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.

Quelle: Pressemitteilung vom 26.02.2021
Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Noeggerathstr. 49
53111 Bonn
Tel.: 0228 24 99 93 - 12
E-Mail: stupp@bagso.de
www.bagso.de


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Anmerkung der Moderation:
Der Wunsch nach Normalität für alle ist sehr verständlich. Auch für die Pflegeeinrichtungen sind daher "normale Verhältnisse" wünschenswert. Aber selbst nach den Corona-Schutzimpfungen bleiben hinsichtlich der Wirkungen einige Fragen offen, die weiterhin zur Vorsicht mahnen. Daher kann m.E. in den Heimen auf einschränkende Schutzmaßnahmen vorerst nicht verzichtet werden. Dies auch dann, wenn der Ethikrat etwa eine andere Position eingenommen haben sollte. Im Übrigen bleibt unklar, wie angesichts des Pflegenotstandes die völlig überlasteten Pflegekräfte all ihre Aufgaben mängelfrei erledigen sollen. - Werner Schell
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Honorarkräfte in der Pflege - Wirtschaftlichkeit darf nicht zu Lasten der Menschen mit Pflegebedarf gehen

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Honorarkräfte in der Pflege
Wirtschaftlichkeit darf nicht zu Lasten der Menschen mit Pflegebedarf gehen


Seit dem 1. März werden Pflegeeinrichtungen die Kosten für Honorarkräfte, die durch die Pandemie häufig zum Einsatz kommen, in der Regel nicht mehr erstattet. Dies hat der GKV-Spitzenverband nun mit der Begründung festgesetzt, dass die freiberuflichen Pflegefachpersonen nicht als Selbständige anzusehen seien und außerdem erheblich höhere Kosten verursachen würden.
„Mit dieser Entscheidung wird der Einsatz von Honorarkräften in den Einrichtungen praktisch unmöglich“, sagt Stefan Werner, Vizepräsident im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). „Honorarkräfte werden dann eingesetzt, wenn in einer Einrichtung plötzlich Personal ausfällt, weil die Kolleginnen und Kollegen erkrankt oder in Quarantäne sind. In den Einrichtungen wird dann schnell und zeitlich begrenzt Unterstützung gebraucht, damit die Versorgung der Menschen mit Pflegebedarf gewährleistet werden kann. Dies nun aus wirtschaftlichen Gründen komplett zu blockieren, ist falsch.“
Der DBfK schlägt stattdessen vor, die Refinanzierung von Honorarkräften an eine Honorarobergrenze zu knüpfen. Dabei sei zu bedenken, dass die Kosten für Honorarkräfte selbstverständlich über den Kosten für das Stammpersonal lägen, da in den Honoraren auch Anteile beispielsweise für Urlaub oder Ausfälle enthalten seien. „Es gab sicher Fälle, in denen sehr hohe Honorare gefordert und gezahlt wurden, so wie der GKV-Spitzenverband es mitteilt. Aber daraus zu folgern, dass gar keine Honorarkräfte mehr eingesetzt werden können, ist der falsche Weg“, so Werner weiter. „Diese Entscheidung wirkt sich negativ auf die Versorgungssicherheit der Menschen mit Pflegebedarf aus und belastet die Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen, die sowieso schon an und über ihre Grenzen arbeiten.“

Quelle: Pressemitteilung vom 02.03.2021
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 0 | Fax 030-219157-77
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Testpflicht für Pflegeheim-Mitarbeiter in Bayern gekippt

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BAYERISCHER VERWALTUNGSGERICHTSHOF Bild

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof entscheidet zu Corona-Schutzmaßnahmen für Alten- und Pflegeheime

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat sich in zwei Beschlüssen vom heutigen Tag mit den infektionsschutzrechtlichen Überwachungsmaßnahmen in Pflege- und Altenheimen auseinandergesetzt. Dabei setzte er die infektionsschutzrechtliche Beobachtung für die Beschäftigten von Pflege- und Altenheimen vorläufig außer Vollzug. Gleichzeitig lehnte er den Eilantrag gegen die Testpflicht für Besucher ab.

Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung stehen die Beschäftigten in Alten- und Pflegeheimen unter Beobachtung und müssen sich mindestens dreimal wöchentlich auf das Corona-Virus testen lassen. Mit der Beobachtung können für das Personal im Einzelfall weitreichende Grundrechtseingriffe, insbesondere Untersuchungspflichten verbunden sein. Hiergegen wandte sich die bereits gegen das Coronavirus geimpfte Pflegedienstleiterin eines Seniorenzentrums aus Unterfranken mit einem Eilantrag. Der für das Infektionsschutzrecht zuständige 20. Senat setzte diese Regelungen mit allgemeiner Wirkung zum 4. März 2021 vorläufig außer Vollzug. Zur Begründung führte er aus, eine behördliche Beobachtung setze nach dem Infektionsschutzgesetz den Verdacht voraus, dass sich die betroffene Person angesteckt habe. Ein solcher Verdacht bestehe bei den Beschäftigten von Pflege- und Altenheimen nicht ohne Weiteres.

Abgelehnt hat das Gericht den Eilantrag einer Privatperson aus dem Landkreis Würzburg, die sich gegen die Pflicht zur Vorlage eines negativen Corona-Tests für Besucher gewandt hatte. Die Pflicht sei derzeit voraussichtlich rechtmäßig, weil sie die Aufrechterhaltung wichtiger Sozialkontakte ermögliche und der Isolation der Bewohner vorbeuge. Der mit der Testung verbundene Aufwand sei den Besuchern angesichts dessen zumutbar. Dies gelte auch, wenn die Bewohner der Einrichtung bereits weitgehend geimpft seien, weil es immer noch ungeimpfte Bewohner und Pflegekräfte gebe und über die Wirksamkeit der Impfung jedenfalls derzeit noch keine gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse vorlägen. Solange nicht eindeutig erkennbar sei, dass durch das Impfprogramm das Infektionsgeschehen unter Kontrolle sei, sei die Testpflicht auch bei regional niedrigen
Infektionszahlen gerechtfertigt.

Gegen die Beschlüsse des Senats gibt es keine Rechtsmittel.


BayVGH, Beschlüsse vom 2. März 2021, Az. 20 NE 21.353 und 20 NE 21.369

Quelle: Pressemitteilung vom 02.03.2021
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH)
https://www.vgh.bayern.de/media/bayvgh/ ... heimen.pdf


+++
Ärzte Zeitung vom 02.03.2021
Bayern
Verwaltungsgerichtshof kippt Testpflicht für Pflegeheim-Mitarbeiter

Weil nahezu alle Bewohner eines Pflegeheims bereits gegen Corona geimpft sind, müssen die dort Beschäftigten sich nicht mehr engmaschig auf SARS-CoV-2 testen lassen.
... (weiter lesen) ...> https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft ... 20[rundate]
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Triage erneut Thema im Gesundheitsausschuss

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Triage erneut Thema im Gesundheitsausschuss
Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat sich in einem Fachgespräch mit Berichten über eine angebliche "Vor-Triage" in Alten- und Pflegeeinrichtungen befasst. Die Sachverständigen wiesen solche Überlegungen am Mittwoch strikt zurück und betonten das Recht auf Selbstbestimmung der Patienten.

Schon im Dezember 2020 hatte sich der Gesundheitsausschuss angesichts der teilweise hohen Belastung von Kliniken in der Coronakrise in einem Expertengespräch mit dem Thema Triage befasst. Dabei geht es bei mangelnden Ressourcen im Krankenhaus um die Entscheidung, welche Patienten vorrangig behandelt werden sollen. Die sogenannte Vor-Triage betrifft dem Vernehmen nach die Entscheidung, wer in einer medizinischen Überlastungssituation zur Behandlung in ein Krankenhaus kommt.

Der Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Andreas Westerfellhaus, sagte, wenn auf Heimbewohner Druck ausgeübt würde mit dem Ziel, auf eine intensivmedizinische Behandlung zu verzichten, wäre das schwerwiegend und womöglich strafrechtlich relevant. Ein hohes Alter dürfe kein Grund sein, eine medizinische Behandlung zu verweigern. Er könne solche Vorfälle aber nicht bestätigen, weder Angehörige noch Pflegekräfte hätten dies an ihn herangetragen.

Ähnlich äußerten sich der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, und die Patientenbeauftragte Claudia Schmidtke (CDU). Dusel sagte, das Thema Triage berühre den Kern des Wertesystems und sei aus medizinischer, ethischer und juristischer Sicht relevant. Ihm lägen aber keine konkreten Anhaltspunkte oder Fälle von "Vor-Triage" vor.

Dusel forderte im Ausschuss, die Barrieren für Behinderte in Krankenhäusern abzubauen. Menschen mit schweren Beeinträchtigungen, die im Alltag auf Assistenz angewiesen seien, bräuchten auch im Krankenhaus eine Assistenz.
Zum einen gehe es darum, solchen Patienten das Vorgehen in der Klinik zu erklären und sie zu beruhigen, zum anderen seien die regulären Pflegekräfte in den Kliniken schon voll ausgelastet und in der Kommunikation mit schwer- oder mehrfachbehinderten Menschen auch nicht ausgebildet. Dusel forderte, das lange bekannte Problem schnell zu lösen und einen Anspruch auf Assistenz im Krankenhaus gesetzlich festzulegen.

Quelle: Mitteilung vom 03.03.2021
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de
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Viele Ausländer sterben an Corona... ???

Beitrag von WernerSchell »

Es wurde am 03.03.2021 folgender Text bei Facebook gepostet:
Viele Ausländer sterben an Corona... Wieler: „Da sind Parallelgesellschaften mitten in unserem Land. Wenn man dort etwas ausrichten will, klappt das nur mit beinharter Sozialarbeit in den Moscheen. Und da kommen wir nicht rein. Und das ist Mist. Diese Gruppe besteht aus vier Millionen Menschen in Deutschland. Das entspricht einem Anteil von 4,8 Prozent. Auf den Intensivstationen liegen aber deutlich über 50 Prozent aus dieser Gruppe.“

Eine Nachfrage beim Robert-Koch Institut (RKI) ergab, dass das Zitat aus einem BILD-Bericht über ein angebliches "Expertengespräch" zwischen Herrn Wieler und Ärzten stammt. Es handelte sich dabei lt. RKI nicht um ein öffentliches "Expertengespräch", sondern um einen persönlichen, informellen Austausch. Die Inhalte sind nach der Erinnerung von Herrn Wieler in einigen Teilen nicht korrekt wiedergegeben. Insbesondere erfolgten keine abschließenden Feststellungen, sondern nur Überlegungen. Das hat das RKI dem Bild-Journalisten auch so mitgeteilt. Vor allem die Aussage "Auf den Intensivstationen liegen aber deutlich über 50 Prozent aus dieser Gruppe" sei aus dem Zusammenhang gerissen. Diese Zahlen bezogen sich auf konkrete Berichte von Ärzten dreier Intensivstationen in drei Großstädten in Deutschland. Die Zahlen spiegeln nicht die Situation in ganz Deutschland wider. Dem RKI liegen, wie weiter mitgeteilt wurde, hierzu generell keine Daten vor. Daten, die dem RKI gemäß § 11 Infektionsschutzgesetz übermittelt werden, enthalten nach der Rückmeldung keine Informationen zu einem etwaigen Migrationshintergrund der Fälle.

Werner Schell


+++
Focus-online berichtete am 04.03.2021 zum Thema und machte deutlich, dass offensichtlich doch viele Covid-Patienten Migrationshintergrund haben:

"Bitte nehmt Corona ernst!"
Ärzte besorgt über viele Covid-Patienten mit Migrationshintergrund - Kliniken starten Aufklärung

FOCUS-Online-Reporter Göran Schattauer

Es ist ein Thema, das in Deutschland kaum bekannt ist: Der relativ hohe Anteil von Bürgern mit Migrationshintergrund auf Covid-19-Stationen. RKI-Chef Lothar Wieler und mehrere Klinik-Ärzte zeigen sich besorgt. FOCUS Online sprach mit einem Mediziner über das Ausmaß des Problems, die Ursachen und mögliche Lösungen.
„Corona-Infektionen bei Göttinger Großfamilie“ oder „Clan-Beerdigung in Essen: 750 Trauernde“ – solche Schlagzeilen las man in den vergangenen Monaten häufiger. Erst vor wenigen Tagen titelte eine Zeitung: „Polizei löst illegale Hochzeitsfeier mit fast 60 Personen auf“. Tatort war ein Haus in Duisburg-Marxloh, ein sozialer Brennpunkt mit hohem Migranten-Anteil. Die Gäste feierten ohne Abstand, viele trugen keine Maske.
Migranten und Corona: Nachbarländer nennen Zahlen
Angesichts der hohen Corona-Risiken muten solche Mega-Treffen befremdlich an. Es steht zu befürchten, dass sich viele Menschen anstecken und aufgrund schwerer Krankheitsverläufe in Kliniken behandelt werden müssen. In der Schweiz und in Österreich haben Medien über entsprechende Entwicklungen bereits berichtet.
So schrieb die „Basler Zeitung“ im vergangenen Dezember, auf schweizerischen Intensivstationen lägen „überdurchschnittlich viele Corona-Patienten mit Migrationshintergrund“. Die Rede war von „70 Prozent“. Der österreichische Intensivmediziner Burkhard Gustorff bestätigte diesen Trend und erklärte, in seiner Wiener Klinik würden Migranten rund 60 Prozent der Corona-Intensivpatienten ausmachen.
Quelle: https://www.focus.de/politik/bitte-nehm ... 39874.html
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BIVA fordert unverzügliche Anpassung der Besuchsverordnungen für geimpfte Pflegeheimbewohner

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BIVA - Pflegeschutzbund


BIVA fordert unverzügliche Anpassung der Besuchsverordnungen für geimpfte Pflegeheimbewohner

Bonn. Der BIVA-Pflegeschutzbund appelliert an die Gesundheitsminister der Länder, Pflegeheimbewohnerinnen und -bewohnern unverzüglich Besuche nach den allgemein geltenden Regeln zu ermöglichen. Trotz erfolgter Impfungen in so gut wie allen Heimen der Bundesrepublik warten die alten Menschen weiterhin auf Erleichterungen der besonders strikten Kontaktbeschränkungen für Pflegeheimbewohner. Diese müssen jetzt mit den neuen Verordnungen der Länder endlich von den Heimen eingefordert werden.

„Die Politik hat bisher offenbar nach erfolgter Impfkampagne in den Heimen die Bewohnerinnen und Bewohner wieder vergessen“, sagt Dr. Manfred Stegger, Vorsitzender des BIVA-Pflegeschutzbundes. Seit Wochen liegt die Empfehlung des Ethikrates vor, dieser Personengruppe mit dem erreichten Impfschutz spürbare Erleichterungen zu ermöglichen. Doch bis heute ist wenig geschehen.

Mit den neuen Verordnungen, die in allen 16 Bundesländern jetzt überall in Arbeit sind, muss die Politik zeigen, dass ihr das Schicksal dieser Personengruppe nicht gleichgültig ist. „Die betroffenen Menschen setzen große Hoffnungen in diese neuen Verordnungen“, sagt Stegger.
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Der BIVA-Pflegeschutzbund vertritt seit 1974 bundesweit die Interessen von Menschen, die im Alter Wohn- und Pflegeangebote in Anspruch nehmen. Der BIVA-Pflegeschutzbund ist gemeinnützig, konfessionell ungebunden und überparteilich. BIVA ist die Abkürzung für Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e.V.
Ansprechpartner: Annette Stegger; Maria Sievers; Dr. David Kröll

Quelle: Pressemitteilung vom 06.03.2021
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