Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen ("Bundesnotbremse") und Schulschließungen für zulässig erklärt ...

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Das Bundesverfassungsgericht hat am 30.11.2021 durch entsprechende Beschlüsse die streitig gewordenen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen ("Bundesnotbremse") und Schulschließungen für zulässig erklärt. Näheres hier > viewtopic.php?f=5&t=294 / > viewtopic.php?f=5&t=295
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DIVI fordert umgehend bundesweit einheitliche Maßnahmen zur größtmöglichen Kontaktbeschränkung

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DIVI fordert umgehend bundesweit einheitliche Maßnahmen zur größtmöglichen Kontaktbeschränkung

Die Lage in der Pandemie war aus Sicht der Intensiv- und Notfallmedizin noch nie so bedrohlich und ernst wie heute. Schon vor Weihnachten werden wir mehr als 6.000 Patienten mit COVID-19 auf den Intensivstationen behandeln müssen – und damit wird das bisherige Allzeithoch des letzten Jahres mit Sicherheit deutlich überschritten. Allein in der vergangenen Woche haben wir mehr als 2.300 intensivpflichtige Patienten neu aufgenommen. 886 Covid-19-Patienten sind verstorben.

Und die Situation setzt sich unverändert fort. Das Gesundheitssystem, insbesondere die Intensivstationen, sind vielerorts bereits überlastet, sodass erneut schwerstkranke Patienten von Ost nach West und Süd nach Nord verlegt werden müssen. Aber auch diese Strategie verschafft uns nur kurzfristig Zeit. Das ist keinesfalls eine Lösung.

Als Intensiv- und Notfallmediziner sehen wir keine andere Möglichkeit, als sofort bundesweit einheitliche notbremsende Maßnahmen zur größtmöglichen Kontaktbeschränkung zu fordern. Das kann – wenn notwendig – auch ein zeitlich begrenzter Lockdown sein.
Wir brauchen konkrete Maßnahmen, um die aktuelle dramatische pandemische Entwicklung umgehend zu stoppen. Als Grundlage hierfür muss die epidemische Lage nationaler Tragweite als Gesetz reaktiviert werden, um bundeseinheitliche Maßnahmen schnell durchsetzen zu können.
Um unsere Patienten und Mitarbeiter zu schützen und die Kliniken vor dem Kollaps zu bewahren, müssen bzw. muss ebenfalls – insofern medizinisch vertretbar – umgehend

1. alle bundesweit nicht dringend medizinisch notwendigen Eingriffe und Behandlungen nicht mehr vorgenommen werden und das Personal in die Intensiv- und Notfallbereiche umgesetzt werden.
2. mindestens 1 Million Impfungen und Booster-Impfungen pro Tag verabreicht werden.
3. die Impfpflicht für alle Erwachsenen umgesetzt werden, um eine sehr wahrscheinliche fünfte und sechste Welle verhindern zu können.

Hierbei gilt es, aus den Fehlern vorheriger Lockdowns zu lernen und vor allem die vulnerablen Gruppen wie Kinder- und Jugendliche sowie Hochbetagte fest im Blick zu behalten. Schließungen von Kitas und Schulen sollten im Rahmen allgemeiner Maßnahmen weitestgehend vermieden sowie nur angesichts besonders bedrohlicher Infektionslagen vorgenommen werden.
Angesichts der neu festgestellten Omikron-Variante – und in dem Wissen, noch kaum Kenntnisse über diese zu besitzen – gilt es aber mehr denn je, umsichtig und vorausschauend zu handeln.
Wir brauchen eine leistungsstarke Intensiv- und Notfallmedizin zur Bewältigung der Herausforderungen unserer Zeit. Diese können wir aber nur aufrechterhalten, wenn die Politik jetzt umgehend handelt! Hier braucht es konkrete wie auch nachhaltige Maßnahmen.

Ansprechpartnerin für Journalisten:

Nina Meckel
Pressesprecherin der DIVI

presse@divi.de
Tel +49 (0)89 230 69 60 21

www.divi.de/presse

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Akkreditieren Sie sich gerne für den wissenschaftlichen Teil des „DIVI21 VIRTUELL“ vom 01. bis 03. Dezember 2021: Senden Sie uns Ihre Kontakt- und Redaktionsdaten sowie eine Kopie Ihres Presseausweises einfach per E-Mail an presse@divi.de – Wir schalten Sie dann für die Teilnahme frei.
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Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI)

Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 3.500 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

Mehr über die DIVI im Internet: www.divi.de

Weitere Informationen: > https://www.divi.de/aktuelle-meldungen- ... chraenkung

Quelle: Pressemitteilung vom 01.12.2021
Nina Meckel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.
https://idw-online.de/de/news783298
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AWMF fordert sofortige und konsequente Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung

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AWMF fordert sofortige und konsequente Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung

Vierte Welle lässt sich nur mit Kontaktbeschränkungen und intensiviertem Impfen brechen

Berlin, 1. Dezember 2021 – Um die vierte Welle der Corona-Pandemie zu bewältigen, fordert die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) gemeinsam mit ihrer Task Force „COVID-19 Leitlinien“ umgehend ein umfassendes Maßnahmenpaket in allen Bundesländern umzusetzen – angepasst an das jeweilige Infektionsgeschehen.

Dazu gehören Kontaktbeschränkungen, der sofortige Verzicht auf Großveranstaltungen und das intensivierte Impfen, das auch in Impfzentren sowie durch niederschwellige Angebote vorangetrieben werden muss. Darüber hinaus halten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler angemessene Schutzmaßnahmen mit dem Ziel der Aufrechterhaltung des Schulbetriebs für notwendig. Außerdem fordern sie alle Bürgerinnen und Bürger auf, Hygienemaßnahmen weiterhin konsequent einzuhalten.

„Die hohe Anzahl der schwer an COVID-19 Erkrankten und die aktuell sehr hohe Hospitalisierungs¬rate können wir nur reduzieren, indem jetzt schnell zielgenaue Maßnahmen umgesetzt werden“, sagt Professor Dr. med. Rolf-Detlef Treede, Präsident der AWMF. Bereits zu Beginn der Pandemie hat die AWMF eine Task-Force gegründet, die seitdem innerhalb kürzester Zeit Leitlinien zu unterschiedlichen Infektionsaspekten wie beispielsweise zu Schutzmaßnahmen oder auch der ambulanten oder stationären Behandlung von Patientinnen und Patienten mit COVID-19 erarbeitet und aktualisiert.

Auf Basis dieses Wissens fordert die AWMF jetzt als zentralen Bestandteil der Infektions-bekämpfung, Kontakte deutlich einzuschränken. Wissenschaftliche Daten zeigen, dass vor allem der Verzicht auf Großveranstaltungen einen effektiven Nutzen bringt, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Auch Veranstaltungen in Innenräumen beispielsweise in Clubs und Bars bergen ein hohes Infektionsrisiko, weshalb die AWMF fordert, diese zu reduzieren, wenn Hygienekonzepte nicht strikt eingehalten werden können. „Kontaktbeschränkungen sind ein dringend notwendiger Schritt, zumal in vielen Bundesländern Infektionsketten aufgrund der hohen Infektionsinzidenzen nicht mehr verfolgt werden können“, so Treede. Die AWMF empfiehlt auch weiterhin 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen zu halten. Einen besonderen Stellenwert in der Infektionsprävention nimmt aktuell außerdem das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung ein. Die AWMF fordert, erneut Masken kostenfrei für bestimmte Bevölkerungsgruppen zur Verfügung zu stellen, wie beispielsweise ältere Menschen oder Personen mit Immunerkrankungen.

„Zentral für die Bewältigung der Pandemie ist das Impfen. Zum Brechen der vierten Welle müssen neben der Erstimpfung auch die Booster-Impfungen von bereits vollständig Geimpften vorangetrieben werden, weil dadurch besonders schnell ein deutlich verbesserter Immunstatus erzielt werden kann“, fordert Professor Dr. med. Dr. med. dent. Henning Schliephake, stellvertretender Präsident der AWMF. Gleichzeitig müsse die Durchimpfungsrate deutlich steigen, um weitere Ausbruchswellen zu verhindern und das aktuelle Infektionsgeschehen zu verlangsamen. Damit das Impfen der Menschen in Deutschland rasch vorangeht, fordern die Fachgesellschaften daher die unverzügliche Reaktivierung der Impfzentren. Als besonders wichtig sehen sie niederschwellige Impfangebote an, mit denen man die Menschen unmittelbar in ihren Lebensbereichen erreicht.

„Schon bisher werden Hygienemaßnahmen in Schulen zuverlässig umgesetzt, was einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung des Infektionsgeschehens leistet“, betont der stellvertretende AWMF-Präsident Professor Dr. med. Fred Zepp, der Kinder- und Jugendmediziner ist und verweist auf die Empfehlungen der S3-Leitlinie zu Schulmaßnahmen unter anderem zu Kontaktbeschränkungen, Maskentragen und zum Umgang mit Verdachtsfällen. „Angesichts der aktuell hohen Infektionsraten sollten Schutzmaßnahmen angemessen angepasst und aufgrund erwartbarer negativer psychosozialer Auswirkungen für Kinder und Familien Schulschließungen unbedingt vermieden werden“, sagt Zepp.

„Die vierte Welle werden wir nur mit schnell umgesetzten zielgenauen Maßnahmen brechen“, so AWMF-Präsident Treede abschließend. 41 Fachgesellschaften aus der AWMF COVID-19 Task Force haben sich der Stellungnahme angeschlossen.

Hier gelangen Sie zur aktuellen Stellungnahme der AWMF zu den erforderlichen Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung der vierten Welle: > https://www.awmf.org/fileadmin/user_upl ... _final.pdf

Kontakt für Rückfragen:
Sabrina Hartmann
AWMF-Pressestelle
0711/8931649
hartmann@medizinkommunikation.org

Quelle: Pressemitteilung vom 01.12.2021
Medizin - Kommunikation Medizinkommunikation
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.
https://idw-online.de/de/news783360
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Corona-Drittimpfung unerlässlich bei fehlender Immunantwort

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Corona-Drittimpfung unerlässlich bei fehlender Immunantwort

Studie zeigt Wirkung der Boosterimpfung für Menschen ohne Immunantwort

In einer neuen Studie des Deutschen Zentrums Immuntherapie unter Leitung der Medizinischen Klinik 3 – Rheumatologie und Immunologie (Direktor: Prof. Dr. med. Georg Schett) am Universitätsklinikum Erlangen der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) wurden Patientinnen und Patienten, die auf zwei Impfungen gegen das neue Coronavirus keine Immunantwort entwickelten und damit keinen Schutz vor einer Infektion hatten, einer dritten Impfung unterzogen. Die Ergebnisse zeigen, dass diese Personen – medizinisch auch „Impfversager/-in“ genannt – nach der Drittimpfung in den allermeisten Fällen einen sehr guten Impfschutz aufbauen.*

„Wir hatten bereits in einer früheren Studie (https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33958324/) zeigen können, dass Patientinnen und Patienten mit Autoimmunerkrankungen wesentlich häufiger als gesunde Menschen keinen adäquaten Immunschutz nach zweimaliger Corona-Impfung aufweisen“, sagt Studienleiter Dr. David Simon von der Medizinischen Klinik 3. In diesen Untersuchungen sprach einer von zehn Patient/-innen mit einer Autoimmunerkrankung nicht ausreichend auf die Corona-Impfung an, während bei Gesunden nur einer von hundert keinen ausreichenden Immunschutz nach zweimaliger Impfung aufbaute. Damit sind Patient/innen mit Autoimmunerkrankungen besonders anfällig für Impfdurchbrüche.

„Durch die konsequente Durchführung von Tests, die die Antiköperantwort nach der Impfung untersuchen, konnten bereits im Frühjahr all jene Patientinnen und Patienten aus der Studie identifiziert werden, die keine entsprechende Immunantwort auf die Corona-Impfung entwickelten“ erklärt Dr. Koray Tascilar von der Medizinischen Klinik 3. Dabei handelte sich in erster Linie um Menschen mit Autoimmunerkrankungen wie Arthritis. Die Betroffenen wurden über diese Situation aufgeklärt und bereits im Sommer 2021, als eine der ersten Patientinnen und Patienten einer Drittimpfung unterzogen. Auf die Drittimpfung bildeten die allermeisten dieser Patient/-innen mit primären Impfversagen eine robuste Immunantwort gegen das neue Coronavirus.

Die Daten der Studie belegen die Bedeutung der Drittimpfung. Der Status „vollimmunisiert“ nach zwei Impfungen gilt nicht für alle Menschen nach zwei Impfdosen. Gerade bei Patientinnen und Patienten mit Autoimmunerkrankungen ist eine fehlende Immunantwort nach zwei Impfdosen gar nicht so selten, sodass bei diesem Personenkreis eine Überprüfung des Immunstatus nach der Impfung wichtig erscheint, um frühzeitig Impfversager/-innen zu identifizieren und Impfdurchbrüche zu verhindern. „Geimpft und erkrankt“ ist somit möglich, wobei es sowohl primäre Impfversager/-innen gibt als auch solche, die ihre Immunantwort nach einiger Zeit wieder verlieren. Autoimmunerkrankungen begünstigen beide Situationen. Diese Untersuchungen legen daher nahe, dass gerade Risikogruppen, wie Patientinnen und Patienten mit Autoimmunerkrankungen, von einer raschen Drittimpfung profitieren.

Die Untersuchungen wurden im Rahmen des Deutschen Zentrums Immuntherapie (DZI) durchgeführt und von der Deutschen Forschungsgemeinschaft über den Sonderforschungsbereich 1181 und die Forschergruppe 2886 unterstützt.

* https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/34819271/

Kontakt für Medien:
PD Dr. David Simon
Lehrstuhl für Innere Medizin III
Tel.: 09131/85-39109
david.simon@uk-erlangen.de

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
PD Dr. David Simon
Lehrstuhl für Innere Medizin III
Tel.: 09131/85-39109
david.simon@uk-erlangen.de

Originalpublikation:
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/34819271/

Quelle: Pressemitteilung vom 01.12.2021
Blandina Mangelkramer Presse und Kommunikation
Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
https://idw-online.de/de/news783373
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Corona-Schutzverordnung

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Das NRW-Gesundheitsministerium hat am 03.12.2021 die neue Corona-Schutzverordnung öffentlich gemacht. > https://newsletter.rp-online.de/d/d.pdf ... =topthemen - Bereits ab dem 04.12.2021 haben nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zum Einzelhandel, ausgenommen sind lediglich Geschäfte für den täglichen Bedarf. Auch Clubs und Diskotheken dürfen am Wochenende nicht mehr öffnen. Die weiteren Regelungen (auch für Weihnachtsmärkte und Stadien) > https://newsletter.rp-online.de/d?o0chy ... =topthemen
Quelle: Newsletter der Rheinischen Post vom 03.12.2021
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DGIM unterstützt Impfpflicht

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DGIM unterstützt Impfpflicht

Wiesbaden – Mehr als 73.000 Corona-Neuinfektionen und über 380 Todesfälle im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 haben die Gesundheitsämter dem Robert-Koch-Institut in den letzten 24 Stunden gemeldet – ein historischer Höchststand (Stand 02. Dez. 2021). Die Impfung bietet weiterhin einen sehr guten Schutz vor einem schweren Krankheitsverlauf von COVID-19, reduziert aber auch ganz wesentlich das Risiko, sich überhaupt zu infizieren und das Virus weiterzutragen. Daher unterstützt die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM) die Einführung einer Impfpflicht. Um das Infektionsgeschehen nachhaltig in den Griff zu bekommen und eine andauernde Überlastung des Gesundheitswesens abzuwenden, ist eine deutliche Anhebung der in Deutschland zu niedrigen Impfquote durch eine allgemeine Verpflichtung notwendig. Eine Beschränkung einer Impfpflicht auf die Gesundheitsberufe ist dafür nicht ausreichend.

Ärzte und Pflegekräfte auf den COVID-Stationen arbeiten seit Wochen an der Belastungsgrenze, selbstverständlich sowohl für Geimpfte als auch für Ungeimpfte. „Ungeimpfte haben jedoch ein vielfach höheres Risiko, im Krankenhaus und insbesondere auf einer Intensivstation behandelt zu werden. Eine Impfung hätte bei vielen COVID-Patienten einen schweren Krankheitsverlauf verhindert“, sagt Professor Dr. med. Georg Ertl, Generalsekretär der DGIM, Internist und Kardiologe aus Würzburg. Die Impfung sei nach aktueller wissenschaftlicher Erkenntnis die mit Abstand wichtigste Maßnahme, um das Risiko einer SARS-CoV-2-Infektion und -Übertragung und vor allem einen schweren Krankheitsverlauf zu reduzieren, betont Ertl.

Daher fordert die größte medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft Europas die Einführung einer allgemeinen Impfpflicht gegen SARS-CoV-2 auf der Grundlage der STIKO-Empfehlungen. „Wir begrüßen die gestrigen Bund-Länder-Beschlüsse, eine allgemeine Impfpflicht auf den Weg zu bringen“, sagt Professor Dr. med. Markus M. Lerch, der Vorsitzende der DGIM. Der Ärztliche Direktor am LMU Klinikum München drängt darauf, dass dieser Beschluss möglichst schnell umgesetzt wird. Denn die gegenwärtige Überlastung der Intensivstationen führe zwangsläufig auch dazu, dass viele lebensnotwendige Operationen, etwa auch bei Krebserkrankungen, verschoben werden müssen.

Lerch begrüßt, dass die Impfpflicht nicht nur auf Gesundheitsberufe beschränkt sein soll. „Wem die Fürsorge für Kranke, Pflegebedürftige und Kinder anvertraut worden ist, von dem darf unsere Gesellschaft unbedingt erwarten, dass er oder sie sich zu deren Schutz gegen COVID-19 impfen lässt. Infektionen passieren aber überall und nicht nur in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen - daher muss die Impfpflicht für alle Menschen gleichermaßen gelten“, betont der DGIM-Vorsitzende. „Für die Überlastung der Krankenhäuser sorgen derzeit vor allem die vielen ungeimpften COVID-19-Patienten, für deren Behandlung die Kliniken Kapazitäten bereit stelle müssen, die eigentlich für die Versorgung anderer Schwerstkranker, beispielsweise Unfall- oder Krebspatienten, benötigt werden“, so der Internist und Intensivmediziner. Zudem lag die Impfquote unter Krankenhausmitarbeiterinnen und -mitarbeitern einer RKI-Befragung zufolge im Juli 2021 bereits über 90 Prozent, während derzeit nur rund 68 Prozent der Allgemeinbevölkerung vollständig geimpft sind (1).

Entschieden widerspricht DGIM-Generalsekretär Ertl einer Impfskepsis aufgrund der kurzen Entwicklungszeit der Vakzine. „Noch nie zuvor wurden neu entwickelte Impfstoffe so vielen Menschen in so kurzer Zeit verabreicht und ihre Wirkung und Nebenwirkungen so genau nachverfolgt wie im Fall der Corona-Impfung“, so Ertl. Impfschäden seien sehr selten, die Impfnebenwirkungen ganz überwiegend vorübergehend. Der DGIM-Vorsitzende Lerch betont, dass die Mitarbeiter in Kliniken und Pflegeheimen die Corona-Pandemie nicht allein bewältigen könnten, sondern dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei. „Wir alle müssen unseren Teil dazu beitragen, und wenn ein sicheres, effektives Mittel zur Eindämmung dafür bereitsteht, sollen und müssen wir dieses auch nutzen – zur Not eben auch mit einer gesetzlichen Impfpflicht“, sagt der Experte.

Quellen:
(1) Robert Koch Institut, KROCO - die Krankenhausbasierte Online-Befragung zur COVID-19-Impfung, Ergebnisbericht Zweite Befragungswelle, 04. 10. 2021: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... cationFile

Quelle: Pressemitteilung vom 03.12.2021
DGIM Pressestelle
Dr. Andreas Mehdorn
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931-313
Fax: 0711 8931-167
E-Mail: mehdorn@medizinkommunikation.org
www.dgim.de | www.facebook.com/DGIM.Fanpage/ | www.twitter.com/dgimev
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Allgemeine Impfpflicht erscheint dringend notwendig ...

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Allgemeine Impfpflicht erscheint dringend notwendig ...

Es war nach der Entwicklung von wirksamen Impfstoffen zur Corona-Pandemiebekämpfung früh klar, dass eine hohe Durchimpfungsrate (von mindestens rd. 90%) zur Immunisierung der Bevölkerung notwendig ist. Einen solchen Impferfolg auf freiwilliger Basis zu erreichen, ist grundsätzlich wünschenswert. Da aber recht früh Impfverweigerer mit nicht nachvollziehbaren Begründungen eine Corona-Schutzimpfung ablehnten und dafür sogar auf die Straße gingen, war erkennbar, dass an einer Impfpflicht nicht vorbei zu kommen ist. Erklärungen der verantwortlichen Gesundheitspolitiker, eine solche Impfpflicht werde es nicht geben, waren die völlig falschen Signale und für eine wirksame Pandemiebekämpfung nicht hilfreich. Die allermeisten Gesundheitsminister haben aber angesichts der aktuellen und zukünftig zu erwartenden Infektionsgefahren eine Korrektur ihrer Einschätzungen vorgenommen mit dem Ergebnis, dass jetzt schnellstmöglich eine Impfpflicht beschlossen werden soll. Interessant ist in diesem Zusammenhang die Einschätzung von Peter Biesenbach, Justizminister von NRW: "Ich bin nahe dran zu sagen: Der Gesetzgeber ist in Ermangelung anderer effektiver Möglichkeiten nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet, eine Impfpflicht einzuführen" (Quelle: Beitrag "Impfpflicht ist keine Gewissensfrage" in Rheinischer Post vom 04.12.2021). - Von hier gibt es dazu folgende Beurteilung / Empfehlung: Allein richtig ist, eine allgemeine Impfpflicht zu beschließen und diese nicht berufsbezogen oder einrichtungsbezogen zu gestalten. Es macht auch keinen Sinn, erst eine Teil-Impfpflicht zu verfügen und dann für alle nachzuziehen. Wenn nämlich eine berufsbezogene oder einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt werden sollte (vorweg), wird es möglicherweise viele Berufsaussteiger geben. Kommt hingegen eine allgemeine Impfpflicht in einem Wurf, wird die Berufsflucht, wenn überhaupt, nur in bescheidener Form stattfinden. Es wird daher dringend angeraten, sofort eine allgemeine Impfpflicht einzuführen. Dabei kann vorgesehen werden, dass der Impfbeginn unterschiedlich gestaltet wird.

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Siehe auch die Presseinfo vom 19.11.2021 > viewtopic.php?f=5&t=13&p=3285#p3285
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Gesetzentwurf sieht Coronaimpfpflicht für Pflege- und Gesundheitsbranche ab März vor

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Deutsches Ärzteblatt vom 06.12.2021:

Gesetzentwurf sieht Coronaimpfpflicht für Pflege- und Gesundheitsbranche ab März vor

Berlin – Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitswesen sollen ab dem 16. März 2022 verpflichtend eine vollständige Impfung gegen SARS-CoV-2 nachweisen müssen. Zudem sollen zusätzliche Berufsgruppen, unter anderem Apotheker, die Impfungen „ausnahmsweise“ verabreichen dürfen, sofern sie „entsprechend geschult“ sind. Dies geht aus einem dem Deutschen Ärzteblatt vorliegenden Gesetzentwurf von SPD, Grünen und FDP für die Änderung des Infektionsschutzgesetzes hervor.

Die Ampel-Parteien begründen die Impflicht für Pflege- und Gesundheitsbeschäftigte mit dem „Schutz der öffentlichen Gesundheit und vulnerabler Personengruppen vor einer COVID-19-Erkrankung“, wie es in dem Gesetz heißt. In entsprechenden Einrichtungen und Unternehmen müssten die Beschäftigten „ge­impft oder genesen sein oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung“ vorlegen.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e

+++
Eine lediglich berufsbezogene Impfpflicht ist inakzeptabel. -Siehe dazu das hiesige Statement > viewtopic.php?f=5&t=13&p=3466#p3466
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Zahlreiche Fragen zur Impfpflicht und zu Impfungen sind noch nicht beantwortet

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (09. Dezember 2021, Nr. 49/2021)


Zahlreiche Fragen zur Impfpflicht und zu Impfungen sind noch nicht beantwortet
Deutscher Pflegerat mahnt präzisere Gesetzgebung zur Impfprävention an


Zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Deutsche Pflegerat begrüßt die Regelung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zum Schutz der vulnerablen Gruppen und deren beabsichtigte Evaluation. Klarzustellen gilt es, ob es sich um eine Impfpflicht aller Mitarbeitenden einer Einrichtung oder um eine Impfpflicht bestimmter dort tätiger Berufsgruppen handelt. Eine gesamtgesellschaftliche Ausrichtung ist hier zwingend geboten.

Offen bleiben im Gesetzentwurf zahlreiche Fragen zur konkreten Umsetzung: Wie müssen sich Arbeitgeber verhalten, wenn am 16. März 2022 Mitarbeiter in einer entsprechenden Einrichtung ohne Impfnachweise und ohne ärztliche Bescheinigung über eine Kontraindikation zum Dienst erscheinen? Muss ein solcher Mitarbeiter ohne Bezug eines Entgelts freigestellt werden?

Hier gilt es aus Sicht des Deutschen Pflegerats Reglungen zu erlassen, wie die Impfpflicht konkret umgesetzt werden kann.

Neben Ärzt*innen sollen nun auch Zahnärzt*innen, Tierärzt*innen sowie Apotheker*innen Impfungen gegen das Coronavirus durchführen. Pflegefachpersonen werden hier nicht explizit genannt, obwohl die für das Impfen notwendigen Kenntnisse bei ihnen im höheren Maße vorliegen. Aus Sicht des Deutschen Pflegerats müssen daher für Pflegefachpersonen dieselben Zugangsvoraussetzungen umgesetzt werden wie für Zahnärzt*innen, Tierärzt*innen sowie Apotheker*innen.

Schnell umgesetzt werden muss zudem die im Gesetzentwurf vorgesehene Regelung der Delegation ärztlicher Tätigkeiten auf Pflegefachpersonen. Das erhöht das Impftempo. Für den ambulanten Bereich wäre eine schnelle Umsetzung über die Verordnungsfähigkeit einer Impfung im Rahmen der Häuslichen Krankenpflege möglich.

Grundsätzlich gilt es, die Übertragung heilkundlicher Aufgaben auf Pflegefachpersonen in das Infektionsschutzgesetz zu integrieren. Das fehlt bislang und ist dennoch zur Pandemie-Bekämpfung unabdingbar.“



Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Corona-Pandemie führt zu Übersterblichkeit in Deutschland

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 563 vom 09.12.2021

Corona-Pandemie führt zu Übersterblichkeit in Deutschland

• Von März 2020 bis Februar 2021 starben fast 71 000 Menschen mehr als
in den zwölf Monaten davor.
• Bei 47 860 Verstorbenen im Jahr 2020 war COVID-19 entweder die
Haupttodesursache oder trug als Begleiterkrankung zum Tod bei.
• Rund 176 000 Personen waren im Jahr 2020 mit oder wegen COVID-19 im
Krankenhaus, rund 36 900 mussten intensivmedizinisch versorgt werden.


WIESBADEN – Die Corona-Wellen haben in Deutschland zu einer Übersterblichkeit geführt. Zu diesem Befund kommt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis einer Auswertung der Sterbefallstatistik im bisherigen Pandemieverlauf.
Das führt auch zu erhöhten Sterbefallzahlen im gesamten bisherigen Zeitraum der Pandemie. „Von März 2020 bis Mitte November 2021 sind in Deutschland mehr Menschen verstorben, als unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung zu erwarten gewesen wäre. Der Anstieg der Sterbefallzahlen ist nicht allein durch die Alterung der Bevölkerung erklärbar, sondern maßgeblich durch die Pandemie beeinflusst“, sagte Christoph Unger, Vizepräsident des Statistischen Bundesamtes, am 9. Dezember 2021 bei einer Pressekonferenz in Wiesbaden.

+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt
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