Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
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Umfrage in Pandemiezeiten: Lebenszufriedenheit älterer Menschen trotz der Einschränkungen durch Corona hoch

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Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 028 Veröffentlicht am 03.05.2021

Umfrage in Pandemiezeiten:
Lebenszufriedenheit älterer Menschen ist trotz der Einschränkungen durch Corona hoch – aber, je einsamer, desto unzufriedener


Oder anders gesagt: Je gesünder und geselliger, desto zufriedener sind die Menschen über 75. Das hat eine Forsa-Umfrage ergeben, die im Januar und Februar 2021 im Auftrag der Malteser und gefördert vom Bundesseniorenministerium erstellt wurde und die den Fragen nachging: Wie geht es den Ältesten in unserer Gesellschaft? Welche Bedürfnisse und Interessen haben sie? Fühlen Sie sich durch Corona einsamer?

Das Ergebnis: Vor allem Alleinlebende und gesundheitlich eingeschränkte ältere Menschen sind tendenziell unzufriedener sowie einsamer und wünschen sich mehr Kontakt. Die Umfrage zeigt außerdem: Die ältere Generation kann inzwischen durchaus auch digital erreicht werden, um Einsamkeit entgegenzuwirken.

Erfreulich ist, dass ein Großteil der 1.000 in Privathaushalten lebenden Befragten zufrieden ist mit seiner Lebenssituation und dies trotz der empfundenen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie. Dieses positive Bild wird allerdings getrübt: Mehr als jede fünfte Seniorin und jeder fünfte Senior ab 75 sagt, dass er oder sie sich häufig oder zumindest hin und wieder einsam fühlt. Die Mehrheit von ihnen gibt an, dass dies erst seit Beginn der Corona-Pandemie der Fall sei. Besonders Alleinlebende, Hochaltrige und gesundheitlich stark eingeschränkte Menschen fühlen sich einsam. Regelmäßige wöchentliche Kontakte haben vier von fünf Befragten im Familien- und Freundeskreis und mehr als jeder Zweite auch mit Nachbarn, aber – zumindest in Corona-Zeiten – darüber hinaus kaum. Unabhängig vom eigenen Einsamkeitsgefühl ist das Bedürfnis nach Kontakt und Geselligkeit groß. Entsprechend sind Angebote zur sozialen Teilhabe bei Menschen ab 75 Jahre stärker gefragt als unterstützende Dienstleistungen.
Bundesseniorenministerin Franziska Giffey unterstreicht: „Kontakt und Gemeinschaft im direkten Umfeld sind gerade in der Pandemie relevanter denn je, das zeigt die Umfrage ganz klar. Die Ergebnisse bekräftigen uns darin, weiter auf zugehende und aufsuchende Angebote gegen Einsamkeit im Alter zu setzen. Niemand soll alleine sein. Und der Bund leistet Hilfe zur Selbsthilfe, indem wir dort etwas tun, wo die Menschen wohnen und leben. Die Städte und Gemeinden sind dabei ebenso wichtige Verbündete wie Verbände und Träger der freien Wohlfahrtspflege. Das Seniorenministerium fördert verschiedene Angebote, um Einsamkeit vorzubeugen und sie zu bekämpfen, unter anderem Mehrgenerationenhäuser, Telefonseelsorge oder Modellprojekte wie ‚Miteinander Füreinander‘ der Malteser, das neue Zugangswege zu schwer erreichbaren, alleinlebenden älteren Menschen erprobt. Außerdem wird in dem Modellprojekt ein riesiges Potenzial genutzt: Ältere Menschen für Ältere – durch die Stärkung des ehrenamtlichen Engagements. Mit den Befragungsergebnissen an den Projektstandorten sind wir sicher: Die Angebote sind kreativ und bedarfsorientiert und führen ältere Seniorinnen und Senioren aus der Einsamkeit.“ Zu den Angeboten von ‚Miteinander Füreinander‘ gehören Telefonbesuche, Einkaufshilfen, Brieffreundschaften für das Gemeinschaftsgefühl, Hausbesuche oder Literatur-Cafés. So wird gerade hochaltrigen, alleinlebenden und gesundheitlich beeinträchtigten Menschen aus der Einsamkeit geholfen. Zugehende niedrigschwellige Angebote und auch digitale Zugangswege werden in dem Modellprojekt erprobt. Man ist nie zu alt fürs Internet, ist ebenso ein Motto der Malteser wie des Bundesseniorenministeriums.

„Aber digital ist kein Ersatz für menschliche Nähe und Gemeinschaft. Deshalb ist es wichtig, dass Familie, Freunde und eben auch Angebote in der direkten Nachbarschaft, wie sie mit dem Modellprojekt gefördert werden, älteren Menschen Teilhabe ermöglichen“, so Ministerin Giffey.
Sabrina Odijk, Leiterin des sozialen Ehrenamts der Malteser: „Frauen, die bereits heute häufiger als Männer alleine leben, und hochaltrige Seniorinnen und Senioren über 85 Jahre sind besonders von Einsamkeit bedroht und auf Hilfe angewiesen. Ältere Menschen sind vielseitig interessiert, neugierig und sehnen sich nach Geselligkeit. Die Herausforderung ist es, Zugang zu genau diesen Menschen zu finden. Denn wer von Angeboten nichts weiß oder nicht alleine dorthin findet, kann sie auch nicht nutzen.“ Bundesseniorenministerium fördert den Aufbau neuer Angebote vor Ort und im Internet Neue Zugangswege sowie ehrenamtliche Besuchs- und Begleitungsangebote, die genau diesem Interesse nach Begegnung und Erlebniswert entsprechen, bauen die Malteser mit dem Projekt „Miteinander – Füreinander“ auf. Mit Unterstützung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend entstehen an bundesweit 110 Standorten bewährte und innovative Angebote, die Kontakte und Geselligkeit fördern.

Zu dem Projekt gehört auch das neue Online-Magazin „dabei“ (www.dabei-online.de). Es sensibilisiert für Themen des Lebens im Alter, gibt Hilfestellungen gegen die Einsamkeit und Inspiration für eigene Aktivitäten. Das neue Online-Magazin ist gut platziert: Die Forsa-Umfrage zeigt, dass 60 Prozent der der Befragten ein Smartphone haben; auch Laptop und Desktop-PC nutzt bereits jeder Zweite. Zwei Drittel der Befragten sind täglich oder mehrmals die Woche im Internet, um sich zu informieren, zu recherchieren und über Mails und Messenger zu kommunizieren.

Ergebnisse der Forsa-Umfrage:
www.malteser.de/miteinander-fuereinande ... frage.html
Informationen zum Malteser-Modellprojekt „Miteinander Füreinander“:
www.malteser.de/miteinander-fuereinander.html
Online-Magazin „dabei“ rund um die Themen des Lebens im Alter:
www.dabei-online.de


Kontakt:
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Telefon: 030 201 791 30
E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
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Immer mehr Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. N 027 vom 04.05.2021

Immer mehr Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung

• Zahl der Fälle von 2009 bis 2019 um 156 % gestiegen
• Im Jahr 2019 war fast die Hälfte der betroffenen Kinder zwischen 9 und 13 Jahre alt
• Zahl der Schülerinnen und Schüler mit emotionalem und sozialem Förderbedarf nahm binnen zehn Jahren um 72 % zu
• Deutlich mehr Integrationsschülerinnen und -schüler als noch vor zehn Jahren

WIESBADEN – Die seelischen und sozialen Probleme von Kindern und Jugendlichen spielen eine zunehmend größere Rolle – nicht erst seit Ausbruch der Corona- Pandemie. Im Jahr 2019 haben die Träger der Kinder- und Jugendhilfe rund 109
200 Eingliederungshilfen für Kinder und Jugendliche mit einer seelischen Behinderung gewährt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) zum Tag der Inklusion am 5. Mai mitteilt, waren das 156 % mehr als noch zehn Jahre zuvor.
Damals lag die Zahl der Eingliederungshilfen bei rund 42 600. Diese sollen Kindern und Jugendlichen, die von einer seelischen Behinderung betroffen oder bedroht sind, die Teilhabe am sozialen Leben erleichtern. Das kann beispielsweise in Form von Beratungs- und Therapieangeboten geschehen, aber auch mittels Schulbegleitungen und Integrationsassistenz. Letztere haben im Schulalltag an Bedeutung gewonnen – dies dürfte eine Ursache für den Anstieg der gewährten Hilfen sein. Die erhobenen Daten ermöglichen wegen des erfassten Zeitraums keine Aussagen über kurzfristige Corona-Effekte.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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Sterbefallzahlen in der 16. Kalenderwoche 2021: 8 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 213 vom 04.05.2021

Sterbefallzahlen in der 16. Kalenderwoche 2021: 8 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

WIESBADEN – Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind in der 16. Kalenderwoche (19. bis 25. April 2021) in Deutschland 19 387 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 8 % oder 1 385 Fälle über dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 für diese Kalenderwoche. Im Vergleich zur Vorwoche ist die Zahl der Sterbefälle erneut gestiegen. In der 15.
Kalenderwoche (12. bis 18. April 2021) lag sie nach aktuellem Stand bei 19 119 und damit 3 % über dem Durchschnitt der vier Vorjahre. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland bereits nach etwa einer Woche veröffentlicht werden.

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Jeder Zweite treibt wegen Corona weniger Sport

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Jeder Zweite treibt wegen Corona weniger Sport

Die Pandemie wirkt sich nachteilig auf die Fitness aus. Das zeigt eine große Umfrage im Auftrag der AOK Rheinland/Hamburg. Besonders deutlich wird diese Entwicklung in der jüngeren Altersgruppe.

Düsseldorf, 04.05.2021 – Die Lockdown-Monate mit ihren geschlossenen Fitnessstudios und Sporthallen sowie dem stark eingeschränkten Vereins- und Gruppensport führen dazu, dass die Menschen in Deutschland weitaus weniger sportlich aktiv sind als vor der Corona-Pandemie. Das belegt eine Civey-Umfrage im Auftrag der AOK Rheinland/Hamburg, an der sich mehr als 10.000 Menschen beteiligt haben. 48 Prozent der Befragten geben an, dass sie seltener trainieren als früher, also rund jeder Zweite.

Besonders deutlich wird der Rückgang bei den Jüngeren: 56 Prozent der 18- bis 29-Jährigen sagen, dass sie aktuell weniger Sport treiben. Nicht ganz so massiv fallen die Veränderungen bei den Älteren aus: In der Gruppe der Menschen über 65 Jahre haben „nur“ 43 Prozent ihr Trainingspensum in der Pandemie heruntergefahren.

Im Bundesländer-Vergleich schneidet Hamburg am schlechtesten ab, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern am besten. NRW im Mittelfeld
Im Bundesländer-Vergleich schneidet Hamburg am schlechtesten ab. Hier sind 61 Prozent der Menschen weniger sportlich aktiv als vor der Pandemie, gefolgt von Berlin mit einem Rückgang von 58 Prozent. Nordrhein-Westfalen liegt mit 49 Prozent ungefähr im Durchschnitt. Am geringsten sind die Veränderungen in Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern, wo jeweils 41 Prozent der Einwohner angeben, derzeit weniger Sport zu treiben. Grundsätzlich gilt: Je dichter eine Region besiedelt ist, desto weniger trainieren die Menschen in der Pandemie. In eng bebauten Großstädten sind derzeit 57 Prozent weniger aktiv, in ländlichen Regionen fahren 40 Prozent ihr Trainingspensum zurück.

Bei einer kleineren Gruppe sorgt der veränderte Alltag mit Homeoffice und Kontaktbeschränkungen allerdings auch dafür, dass sie intensiver Sport treibt: Deutschlandweit sagen das 15 Prozent der Menschen.

„Es ist wichtig, auch während der Pandemie aktiv zu bleiben. Bereits geringe körperliche Aktivitäten wie kleine Spaziergänge haben einen positiven Einfluss auf unsere Gesundheit. Solche Auszeiten vom Alltag tun gut und bringen Herz und Kreislauf in Schwung“, sagt Rolf Buchwitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg.

Tatsächlich ist das Spazierengehen bei vielen Menschen während der Pandemie beliebter geworden. Auch das zeigt die Umfrage im Auftrag der AOK Rheinland/Hamburg. 43 Prozent der Deutschen gehen nun mehr spazieren als früher. Spitzenreiter im Bundesländer-Vergleich ist Bremen, wo 52 Prozent der Einwohner häufiger zu Fuß unterwegs sind, auch die Hamburger sind viel auf den Beinen (Zunahme um 50 Prozent). Schlusslicht ist Sachsen-Anhalt mit einer Steigerung von 36 Prozent. Nordrhein-Westfalen liegt mit 43 Prozent genau im Durchschnitt.

Übungen online und zu Hause liegen im Trend
„In diesen Zeiten kann das Fitness- und Trainingsprogramm sogar intensiver ausfallen. Eine gute Alternative zum Sportkurs in der Gruppe können beispielsweise Online-Angebote für zu Hause sein“, sagt Rolf Buchwitz. Gerade in den Wochen und Monaten, in denen die Menschen im Homeoffice viel Zeit im Sitzen verbringen, müsse vermieden werden, dass sie sich zu wenig bewegen.
Immerhin 26 Prozent der Menschen geben bei der Umfrage an, dass sie während der Corona-Pandemie häufiger Übungen zu Hause machen als in der Vor-Corona-Zeit. Bei den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar 36 Prozent, also mehr als jeder Dritte.
WHO empfiehlt mindestens 150 bis 300 Minuten moderate Bewegung pro Woche
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat kürzlich ihre Bewegungsempfehlungen für Erwachsene aktualisiert. Demnach sollten Menschen zwischen 18 und 64 Jahren mindestens zweieinhalb bis fünf Stunden Bewegungszeit pro Woche einbauen und moderaten Sport wie Radfahren, zügiges Gehen oder Schwimmen betreiben. Das gelte auch für chronisch Kranke und Menschen mit Behinderungen.
Die AOK Rheinland/Hamburg unterstützt zahlreiche Fitness- und Gesundheitskurse, auch online, und bezuschusst die Kursgebühren. Einen guten Überblick über passende Angebote in der Nähe bietet die Seite www.fit-mit-der-aok.de Für eine persönliche Beratung in Sachen Fitness und Bewegung geben die AOK-Experten unter der kostenfreien Nummer 0800 3 265 265 gerne Auskunft.

Quelle: Pressemitteilung vom 04.05.2021
Pressestelle AOK Rheinland/Hamburg – Die Gesundheitskasse
Kasernenstraße 61
40213 Düsseldorf
Telefon 0211 8791- 1038
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Rolf Buchwitz, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg. Foto: AOK RH
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Neue Datenlage: DGN analysiert Sinus-Venenthrombosen nach COVID-19-Impfung in Deutschland

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Neue Datenlage: DGN analysiert Sinus-Venenthrombosen nach COVID-19-Impfung in Deutschland

Heute wurde eine in Deutschland durchgeführte Studie veröffentlicht, die das Auftreten von zerebrovaskulären Ereignissen, insbesondere Sinus- und Hirnvenenthrombosen im Gehirn, nach Impfung gegen SARS-CoV-2 beschreibt. Auffällig war, dass nicht nur jüngere Frauen ein höheres Risiko für zerebrale Sinus- und Hirnvenenthrombosen nach Impfung mit dem Vakzin ChAdOx1 (AstraZeneca) hatten, sondern auch ältere Frauen. Fazit der Deutschen Gesellschaft für Neurologie: Das Risiko von Sinus- und Hirnvenenthrombosen ist insgesamt sehr gering, aber Personen aller Altersklassen, im Besonderen Frauen, sollten umfassend über mögliche Risiken aufgeklärt werden.

Eine heute als Preprint publizierte Studie der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) zeigte, dass es nach Impfung mit dem COVID-19-AstraZeneca-Impfstoff (ChAdOx1) zu signifikant mehr zerebralen Sinus- und Hirnvenenthrombosen (CVT) kam als nach Impfung mit den mRNA-Impfstoffen. Die Rate der aufgetretenen CVT-Ereignisse war nach einer Erstimpfung mit ChAdOx1 um mehr als neunmal höher als nach Impfung mit den mRNA-Impfstoffen. Die Rate für Frauen war im Vergleich zu der von nicht weiblichen Personen mehr als dreimal erhöht.

Alle neurologischen Kliniken in Deutschland waren von der DGN unter der Projektleitung von Prof. Jörg Schulz (Universitätsklinik Aachen) am 6. April 2021 mit der Bitte angeschrieben worden, alle Fälle von zerebralen Sinus- und Hirnvenenthrombosen (CVT) sowie ischämischen und hämorrhagischen Schlaganfällen, die innerhalb eines Monats nach einer SARS-CoV-2-Impfung aufgetreten waren, mittels eines webbasierten Fragebogens bis zum 14. April 2021 zu melden.

Insgesamt gingen 87 Meldungen ein, von denen bei 62 durch das Expertenteam ein möglicher Zusammenhang mit der Impfung bestätigt wurde. In 95,2% der Fälle waren die unerwünschten Ereignisse nach erster Gabe des Impfstoffs aufgetreten: bei 45 Fällen handelte es sich um zerebrale Venenthrombosen, bei neun um ischämische Schlaganfälle, bei vier um Hirnblutungen und bei vier um andere thrombotische Ereignisse. Das mittlere Alter der Betroffenen lag bei 46,7 Jahren, 77,4% der Betroffenen waren unter 60 Jahre alt.

53 der insgesamt 62 bestätigten Fälle (85,5%) waren nach Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff ChAdOx1 aufgetreten, neun Fälle (14,5%) nach Impfung mit dem BioNTech-Impfstoff BNT62b2. Es wurden keine Ereignisse nach Gabe des Impfstoffes mRNA-12783 von Moderna beobachtet (bei allerdings nur 1,2 Mio. verabreichten Dosen im Gegensatz zu Biontech mit 16,2 Mio. und AstraZeneca mit 4,6 Mio. Dosen bis Mitte April). 37 von 45 (82,2%) Fälle einer CVT waren nach Impfung mit ChAdOx1 gemeldet worden, acht Fälle nach BNT62b2. Von den neun nach Impfung gemeldeten ischämischen Schlaganfällen waren acht nach Vakzinierung mit ChAdOx1 und ein Fall nach BNT62b2 aufgetreten. Die vier Fälle intrazerebraler Blutungen waren nach Impfung mit ChAdOx1 beobachtet worden.

Gut Dreiviertel aller thrombotischer zerebralen Ereignisse (75,8%) waren bei Frauen aufgetreten. Von den 45 Menschen, die nach Impfung eine CVT hatten, waren 35 (77,8%) weiblich. 36 (80%) waren unter 60 Jahre alt.

Das Team von Prof. Tobias Kurth, Direktor des Instituts für Public Health an der Charité-Universitätsmedizin, ein führender Experte auf dem Gebiet der Neuroepidemiologie, hat die statistische Auswertung der Daten vorgenommen. Die aufgetretenen Fälle in den verschiedenen Gruppen wurden in Beziehung gesetzt zur Gesamtzahl der in der jeweiligen Alters-, Geschlechts- und Impfstoffgruppe verabreichten ersten Dosen des jeweiligen Impfstoffs. Auf diese Weise konnte die Ereignisrate pro 100.000 Personenjahre für jede Gruppe berechnet werden. Diese Berechnung lässt auch einen direkten Vergleich mit der in der Literatur dokumentierten Ereignisrate von spontanen Sinus- und Hirnvenenthrombosen, unabhängig von Impfungen, zu.

Bei Frauen unter 60 Jahren, die eine Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff erhalten hatten, betrug die Ereignisrate für Sinus- und Hirnvenenthrombosen innerhalb eines Monats nach der Erstimpfung 24,2/100.000 Personenjahre, bei gleichaltrigen Männern 8,9/100.000, lag damit also deutlich niedriger. Bei unter 60-Jährigen, die den BioNTech-Impfstoff erhalten hatten, betrug die Ereignisrate 3,6/100.000 Personenjahre bei Frauen und 3,5/100.000 bei Männern. Über 60-jährige Frauen wiesen nach Impfung mit BioNTech eine sehr geringe Ereignisrate von 0,8/100.000 Personenjahre auf, bei Männern über 60 Jahre gab es keine Ereignisse, egal mit welchem Impfstoff sie geimpft worden waren.

„Bis dahin haben uns die Daten nicht überrascht. Allerdings haben wir ein neues Sicherheitssignal gesehen“, erklärt Prof. Kurth. „Die Inzidenzrate der Hirnvenenthrombosen bei Frauen unter 60 nach Gabe des AstraZeneca-Impfstoffs betrug 24,2/100.000 Personenjahre, die von Frauen über 60 nach Gabe des gleichen Impfstoffs 20,5/100.000 Personenjahre. Unsere Daten zeigen also: Auch ältere Frauen haben ein erhöhtes Risiko, Sinus- und Hirnvenenthrombosen nach Gabe des AstraZeneca-Vakzins zu erleiden. Ob dies zu einer Änderung der Empfehlung für die Impfung mit ChAdOx1 führt, sollte mit den vorliegenden Daten in einer Risiko-Nutzen-Analyse schnell bewertet werden.“

Worauf ist das Risiko für thrombotische Ereignisse nach Impfung mit dem AstraZeneca-Vakzin ChAdOx1 zurückzuführen? Nach der Impfung kann es in sehr seltenen Fällen zu einer Vakzine-induzierten immunogenen thrombotischen Thrombozytopenie (VITT) kommen. Der Pathomechanismus dieser seltenen Impf-Nebenwirkung ähnelt der heparininduzierten Thrombozytopenie (HIT) Typ II, bei der es zur Antikörperbildung gegen den Komplex aus Plättchenfaktor 4 (PF4) und Heparin kommt. Erstmals beschrieben wurde die VITT in einer Arbeit des Instituts für Immunologie und Transfusionsmedizin der Universität Greifswald [2], die Anfang April veröffentlicht wurde. Auf die Frage, warum die VITT nicht nach Impfung mit mRNA-Impfstoffen auftritt, antwortet Prof. Peter Berlit, Generalsekretär der DGN: „Wir vermuten, dass die Antikörper gegen PF4 nicht mit dem Spike-Protein von SARS-CoV-2 kreuzreagieren, sondern die Impfkomplikation mit dem adenoviralen Vektor in Zusammenhang steht. Das muss weiter untersucht werden.“ In der vorliegenden Studie konnten 57,8% der gemeldeten Fälle von Hirnvenenthrombosen mit einer sehr hohen Wahrscheinlichkeit durch die Kliniker auf eine solche VITT zurückgeführt werden. Derselbe Mechanismus lag nach den Befunden vermutlich auch bei fünf von neun Patienten mit ischämischem Schlaganfall und bei zwei der vier Fälle einer Hirnblutung vor.

Wie sind die vorliegenden Daten nun abschließend zu beurteilen und was bedeuten sie für die Impfstrategie?

„Wir denken, dass der AstraZeneca-Impfstoff mit einem sehr geringen Risiko für zerebrale Sinus-und Venenthrombosen bei Männern einhergeht. Bei Frauen aller Altersklassen traten zwar mehr Fälle thrombotischer Ereignisse auf, die Rate war aber in Anbetracht der vielen Millionen verimpften Dosen insgesamt immer noch sehr gering. Bei der Abwägung muss auch berücksichtigt werden, dass das Risiko einer Sinus-Venenthrombose bei einer COVID-19-Infektion um den Faktor 10 erhöht ist, die Erkrankung führt verhältnismäßig häufig zu thrombotischen Ereignissen mit Todesfolge, die Impfung nur extrem selten“ so Prof. Diener, Pressesprecher der DGN.

Prof. Christian Gerloff, Präsident der DGN, führt weiter aus: „Höchste Priorität, gerade auch vor dem Hintergrund neuer Mutationen, ist, die Bevölkerung so schnell wie möglich durchzuimpfen. Global gesehen überwiegt der Nutzen der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe die sehr geringen Risiken um ein Vielfaches. Doch das Sicherheitssignal, dass nicht nur jüngere, sondern auch ältere Frauen ein erhöhtes Risiko für Sinus- und Hirnvenenthrombosen nach Impfung mit dem AstraZeneca-Vakzin haben, ist neu und muss transparent kommuniziert werden. Wir stellen damit nicht die Impfung in Frage, auch nicht das AstraZeneca-Vakzin, denken aber, dass alle Personen, vor allem Frauen vor der Impfung über dieses Risiko aufgeklärt werden sollten, gerade auch im Hinblick darauf, auf welche Symptome sie im Nachgang zu achten haben. Außerdem sollte sehr zeitnah eine neue Risiko-Nutzen-Bewertung durch die zuständigen Behörden erfolgen.“

Literatur
[1] Schulz J, Berlit P, Diener H, Gerloff C, Greinacher A, Klein C, Petzold G, Poli S, Piccininni M, Kurth T Röhrig R, Steinmetz H, Thiele T. COVID-19 vaccine associazed cerebrovascular events in Germany: a descriptive study. Preprint,
https://www.medrxiv.org/content/10.1101 ... 21256383v1

[2] Greinacher A, Thiele T, Warkentin TE et al. Thrombotic Thrombocytopenia after ChAdOx1 nCov-19 Vaccination. N Engl J Med. 2021 Apr 9. https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/33835769/

Pressekontakt
Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Neurologie
c/o Dr. Bettina Albers, albersconcept, Jakobstraße 38, 99423 Weimar
Tel.: +49 (0)36 43 77 64 23
Pressesprecher: Prof. Dr. med. Hans-Christoph Diener, Essen
E-Mail: presse@dgn.org

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN)
sieht sich als wissenschaftliche Fachgesellschaft in der gesellschaftlichen Verantwortung, mit ihren über 10.000 Mitgliedern die neurologische Krankenversorgung in Deutschland zu sichern und zu verbessern. Dafür fördert die DGN Wissenschaft und Forschung sowie Lehre, Fort- und Weiterbildung in der Neurologie. Sie beteiligt sich an der gesundheitspolitischen Diskussion. Die DGN wurde im Jahr 1907 in Dresden gegründet. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin. www.dgn.org

Präsident: Prof. Dr. med. Christian Gerloff
Stellvertretender Präsident: Prof. Dr. Gereon R. Fink
Past-Präsidentin: Prof. Dr. med. Christine Klein
Generalsekretär: Prof. Dr. Peter Berlit
Geschäftsführer: Dr. rer. nat. Thomas Thiekötter
Geschäftsstelle: Reinhardtstr. 27 C, 10117 Berlin, Tel.: +49 (0)30 531437930, E-Mail: info@dgn.org

Originalpublikation:
doi: https://doi.org/10.1101/2021.04.30.21256383

Quelle: Pressemitteilung vom 04.05.2021
Dr. Bettina Albers Pressestelle der DGN
Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V.
https://idw-online.de/de/news768132
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10,5 Millionen Menschen von 60 bis unter 70 Jahren mit erhöhter Impfpriorität

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. N 029 vom 05.05.2021

10,5 Millionen Menschen von 60 bis unter 70 Jahren mit erhöhter Impfpriorität

• Mecklenburg-Vorpommern mit dem höchsten Anteil in dieser Altersgruppe (16,1 %), Hamburg mit dem niedrigsten (9,7 %)
• Beschäftigte im Lebensmitteleinzelhandel zur Impfung zugelassen: 1,3 Millionen
• Knapp 3 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von 12 bis unter 16 Jahren

WIESBADEN – Die Ende 2020 gestartete Impfkampagne nimmt weiter an Fahrt auf. Während bereits mehr als ein Viertel der Bevölkerung in Deutschland eine erste Impfdosis gegen Covid-19 erhalten hat, wurde nun damit begonnen, die Menschen zur Impfung zuzulassen, die zur Gruppe 3 mit erhöhter Priorisierung gehören. Damit sind unter anderem Menschen im Alter von 60 bis unter 70 Jahren impfberechtigt. Bundesweit waren Ende 2019 rund 10,5 Millionen Menschen in diesem Alter, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt. Das waren 12,6 % der Bevölkerung. Der Anspruch auf eine Schutzimpfung leitet sich jedoch nicht nur aus Alters-, sondern auch aus Berufs- oder Gesundheitsgründen ab.

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Weitere Änderungen im Infektionsschutzgesetz

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Weitere Änderungen im Infektionsschutzgesetz
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Der Bund plant in der Coronakrise weitere Änderungen und Präzisierungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG). Dazu haben die Fraktionen von Union und SPD einen Gesetzentwurf (19/29287 > https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/292/1929287.pdf ) vorgelegt, der im Bundestag beraten wird. Der Entwurf sieht vor, dass neben Ärzten künftig auch Apotheker Nachtragungen im Impfpass vornehmen können. Dies soll zu einem erleichterten Zugang insbesondere für nachträgliche Einträge in digitale Impfausweise führen.
Ferner sollen Hochschulen von der Verpflichtung zum Wechselunterricht nach Paragraf 28b Absatz 3 Satz 2 IfSG ausgenommen werden. Die Beschränkung auf Wechselunterricht ziele in erster Linie auf Schulen und sei nicht ohne weiteres auf die Abläufe in Hochschulen übertragbar, heißt es dazu in der Vorlage. Geplant sind zudem Präzisierungen zu praktischen Ausbildungen an Hochschulen, Berufsschulen oder anderen Berufsbildungseinrichtungen. So sollen die praktischen Ausbildungsabschnitte von den Ländern auch oberhalb eines Inzidenzwertes von 165 ermöglicht werden können.
Ausnahmen von Schutzvorkehrungen werden auch für die Aus- und Fortbildung in den Bereichen Polizei, Rettungsdienst, Feuerwehr, Zivil- und Katastrophenschutz sowie für Piloten und andere Crewmitglieder geschaffen. Die Voraussetzungen für Flugreisen werden konkretisiert, um Infektionen vorzubeugen. Mit einer Corona-Testung vor dem Abflug solle die Wahrscheinlichkeit gesenkt werden, dass infizierte Personen reisen und andere anstecken.
Schließlich wird klargestellt, dass der Anspruch auf Versorgung bei Impfschäden auch bei Schädigungen durch die Corona-Schutzimpfung gilt.

Quelle: Mitteilung vom 05.05.2021
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Nächtliche Mobilität sinkt mit Ausgangssperre 12 Prozentpunkte stärker als ohne Ausgangsperre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 215 vom 06.05.2021

Nächtliche Mobilität sinkt mit Ausgangssperre 12 Prozentpunkte stärker als ohne Ausgangsperre
Sonderauswertung von Mobilfunkdaten zeigt Wirkung der "Bundesnotbremse" auf Mobilität zwischen 22 und 5 Uhr

WIESBADEN – Die mit der „Bundesnotbremse“ eingeführte Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr in Landkreisen und kreisfreien Städten mit hoher 7-Tage-Inzidenz wirkt auf die nächtliche Mobilität der Bevölkerung in Deutschland: Im Zeitraum vom 24. April bis zum 1. Mai 2021 ist die nächtliche Mobilität in Kreisen mit Ausgangssperre gegenüber den Referenzwerten des Vorkrisenjahres 2019 durchschnittlich um 12 Prozentpunkte stärker zurückgegangen als in Kreisen ohne Ausgangssperre. Dies geht aus einer Sonderauswertung experimenteller Daten hervor, mit denen das Statistische Bundesamt (Destatis) aktuelle Mobilitätsveränderungen in der Corona-Pandemie abbildet.

+++
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Bewegungsmangel und Gewichtszunahme im Homeoffice

Beitrag von WernerSchell »

Bewegungsmangel und Gewichtszunahme im Homeoffice

Neue DAK-Studie zeigt Gesundheitsrisiken durch die Arbeit zu Hause – Ein Viertel der Beschäftigten hat mehr Rückenbeschwerden
Das Homeoffice sorgt nicht nur für positive Effekte und einen besseren Schutz in der Pandemie: Für viele Beschäftigte entstehen durch die dauerhafte Tätigkeit zu Hause auch Gesundheitsrisiken. Nach einer aktuellen Forsa-Umfrage für die DAK-Gesundheit bewegen sich im Homeoffice 44 Prozent der Befragten „deutlich weniger“ als früher. Ein Drittel der Beschäftigten hat mindestens drei Kilogramm zugenommen – bei sieben Prozent waren es sogar mehr als fünf Kilogramm. Bewegungsmangel und Gewichtszunahme bleiben nicht folgenlos: 32 Prozent klagen über etwas oder sogar deutlich häufigere Rückenbeschwerden.

Für die aktuelle DAK-Studie wurden im Februar 2021 rund 2.500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vom Forsa-Institut befragt, die mehrmals pro Woche im Homeoffice arbeiten. „Die Arbeit zu Hause hat in der Pandemie viele Vorteile. Doch jetzt zeigt unsere Umfrage auch ernsthafte Gesundheitsrisiken für die Beschäftigten“, sagt Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. „Häufig verstärkt sich ein ungesunder Lebensstil. Das Homeoffice macht viele Menschen zum Bewegungsmuffel.“ Die Folge seien Gewichtszunahme und mehr Rückenbeschwerden. Zusätzlich steige das Risiko für chronische Erkrankungen. „Da viele Beschäftigte auch nach Corona weniger im Büro arbeiten werden, müssen wir einen stärkeren Fokus auf die Gesundheit im Homeoffice legen“, fordert Storm. „Wir brauchen eine kluge Aufklärung über die drohenden Risiken und passende Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung. Das Homeoffice darf nicht zur Bewegungsfalle werden.“ Für Beschäftigte sei auch wichtig, im persönlichen Bereich zu prüfen, wie sich der Tagesablauf aktiver gestalten lässt.

In der Studie der DAK-Gesundheit sagen 71 Prozent der Befragten, dass sie sich im Homeoffice weniger bewegen als vor der Pandemie – davon war es bei 44 Prozent sogar „deutlich weniger Bewegung“. Gründe: Gut die Hälfte (54 Prozent) der Befragten haben bei Transportaktivitäten weniger Bewegung. So falle der Fuß- oder Radweg zur Arbeit weg. Bedingt durch die Pandemie seien Einkäufe und Besuche im privaten Umfeld auch seltener. Ein Drittel berichtet, dass Alltagsaktivitäten wie Spazierengehen, Haus- und Gartenarbeit oder Treppensteigen weniger werden. Auf die Frage nach Strategien, um den Bewegungsmangel auszugleichen, gibt nur jeder und jede Zweite an, regelmäßig bewusst das Sitzen zu unterbrechen.
Geringe körperliche Aktivität im Alltag verbunden mit langem Sitzen hat nach den aktuellen Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) negative Auswirkungen auf die Gesundheit. Auf lange Sicht kann ein bewegungsarmer sitzender Lebensstil zu chronischen Erkrankungen führen. Die WHO empfiehlt ein Minimum von 150 Minuten körperlicher Aktivität pro Woche, um das Risiko auszugleichen.

Laut DAK-Studie möchten 46 Prozent aller Befragten in Zukunft auch nach Corona mindestens die Hälfte ihrer Arbeitszeit im Homeoffice arbeiten. Bei einer regelmäßigen oder dauerhaften Arbeit zu Hause bietet die DAK-Gesundheit Versicherten Unterstützung durch kostenlose Online-Kurse oder digitale Information im Rahmen der Prävention. Die Krankenkasse hilft gleichzeitig Unternehmen bei der Umsetzung entsprechender Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung. Mehr Information im Internet unter: www.dak.de/digitalesBGM

Die DAK-Gesundheit ist mit 5,6 Millionen Versicherten die drittgrößte gesetzliche Krankenkasse Deutschlands.

Quelle: Pressemitteilung vom 07.05.2021
DAK-Gesundheit
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Telefon: 040-2364 855 9411
E-Mail: presse@dak.de

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Rechtsanspruch auf Homeoffice: Neue Studie zeigt, warum er sinnvoll ist und was geregelt werden muss

Beitrag von WernerSchell »

Rechtsanspruch auf Homeoffice: Neue Studie zeigt, warum er sinnvoll ist und was geregelt werden muss

(Quelle: WSI) Die Corona-Pandemie hat mobiler Arbeit, vor allem im Homeoffice, einen enormen Schub gegeben. Allerdings fehlen immer noch gesetzliche Regelungen und Rahmenbedingungen, um sicherzustellen, dass auch jenseits der Sondersituation wirklich die positiven Potenziale mobiler Arbeit zum Tragen kommen: Vor allem bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, aber auch weniger Zeitverlust und CO2-Ausstoß durch Pendelei oder eine Linderung regionaler Fachkräfteengpässe, weil Beschäftigte nicht am Arbeitsort wohnen müssen. Forscherinnen des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) und des Hugo-Sinzheimer-Instituts (HSI) halten ein Recht auf mobiles Arbeiten in Zukunft daher für notwendig. In einer neuen Studie erklären die Rechts- und Sozialwissenschaftlerinnen die Gründe und zeigen, wie entsprechende Gesetze ausgestaltet sein müssten.* Heute nehmen die Expertinnen auch an einer Anhörung zum Thema im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales teil.
Nur ein Rechtsanspruch, „der mobile Arbeit legitimiert und normalisiert, holt mobile Arbeit aus der `Grauzone´ der betrieblichen Arbeitsgestaltung“, analysieren Dr. Yvonne Lott, Dr. Elke Ahlers, Dr. Johanna Wenckebach und Dr. Aline Zucco. Erst wenn die Möglichkeit zum Arbeiten im Homeoffice oder von unterwegs, anders als heute oft noch, nicht mehr als „Gunst“ des Arbeitgebers angesehen wird, könnten Schattenseiten mobiler Arbeit vermieden werden. Die belasten viele Beschäftigte: Etwa erhebliche Ungleichheit beim Zugang zum Homeoffice oder unbezahlte Mehrarbeit von mobil Arbeitenden, die nicht selten glauben, sich den empfundenen „Vertrauensvorschuss“ des Arbeitgebers durch besonderen Einsatz verdienen zu müssen. Derzeit zeigen zahlreiche Untersuchungen, dass mobile Arbeit und Homeoffice für Beschäftigte nicht nur Chancen, sondern auch Risiken bergen. So gaben rund 60 Prozent der befragten Beschäftigten mit Homeoffice in der aktuellen Erwerbstätigenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung an, die Grenzen zwischen Arbeit und Freizeit würden für sie verschwimmen. Zu Hause fühlen sich Beschäftigte etwa häufiger verpflichtet, ständig erreichbar zu sein.

„Ein Rechtsanspruch auf mobile Arbeit muss nicht nur so ausgestaltet sein, dass es in der Hand der Beschäftigten liegt, diese auch in Anspruch zu nehmen, sondern auch einen eindeutigen gesetzlichen Rahmen schaffen, anhand dessen im Streitfall eindeutig über Rechte oder Ansprüche entschieden werden kann“, sagt Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des HSI. Folgende Aspekte müssten dabei unbedingt geklärt sein, analysieren die Forscherinnen: Mobile Arbeit müsse für die Beschäftigten immer freiwillig sein, sie sollte flexibel, also ohne lange Vorlauffristen, genommen und beendet werden können. Ein neues zwingendes Mitbestimmungsrecht zur betrieblichen Einführung und Ausgestaltung mobiler Arbeit müsse das individuelle Recht auf mobile Arbeit flankieren. Hierzu bedarf es einer Ergänzung des Betriebsverfassungsgesetzes. Der Arbeitsschutz, insbesondere die Zeiterfassung, gelte zwar selbstverständlich schon nach heutiger Rechtslage auch bei mobiler Arbeit, dies sollte jedoch gesetzlich klargestellt werden. Des Weiteren müssten Regelungen zum Datenschutz, für den Versicherungsschutz und zur Ausstattung der Arbeitsplätze sowie zur steuerlichen Absetzbarkeit mit einem Rechtsanspruch auf mobile Arbeit einhergehen.

Mehr Informationen hier: > https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_55_2021_.pdf

Quelle: Mitteilung vom 09.05.2021
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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