Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Covid-19-bedingte Fehlzeiten erreichten im November 2021 vorläufigen Höchststand

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Covid-19-bedingte Fehlzeiten erreichten im November 2021 vorläufigen Höchststand

Berlin. Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, dass im Pandemie-Zeitraum von März 2020 bis November 2021 von den 13,4 Millionen bei der AOK versicherten Erwerbstätigen knapp 700.000 Beschäftigte mindestens eine Krankschreibung aufgrund einer Covid-19-Diagnose erhielten. Damit sind in den ersten 21 Monaten seit Beginn der Pandemie 5,1 Prozent der AOK-Mitglieder im Zusammenhang mit Covid-19 krankheitsbedingt an ihrem Arbeitsplatz ausgefallen.

Die besondere Dynamik des Covid-19-Geschehens in der vierten Welle wird im November 2021 deutlich: Mehr als 20 Prozent aller bisher von Covid-19 betroffenen AOK-Mitglieder (142.786 Beschäftigte) haben eine Arbeitsunfähigkeit allein in diesem Monat erhalten. „Es ist zu erwarten, dass die Fehlzeiten im November 2021 nur einen vorläufigen Höchststand erreicht haben. Mit der zunehmenden Verbreitung der Omikron-Variante in Deutschland wird es eine Herausforderung sein zu gewährleisten, dass die Beschäftigten gerade in der kritischen Infrastruktur weiterhin gesund und arbeitsfähig bleiben“, so Helmut Schröder, stellvertretender Geschäftsführer des WIdO.

Vor allem Beschäftigte in den Branchen Erziehung und Altenpflege waren von Krankschreibungen im Zusammenhang mit Covid-19 betroffen: So gab es im bisherigen Verlauf der Pandemie 8.141 Krankschreibungen je 100.000 AOK-Mitglieder in den Berufen der Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege und 7.515 Krankschreibungen je 100.000 AOK-Mitglieder in der Altenpflege. Aber auch Berufe in der „nicht-ärztlichen Therapie und Heilkunde“, zu denen beispielsweise Physio- oder Ergotherapeuten gehören (7.438 je 100.000 AOK-Mitglieder), in Arzt- und Praxishilfe (7.323 je 100.000 AOK-Mitglieder) sowie in Gesundheits- und Kranken-pflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe (7.248 je 100.000 AOK-Mitglieder) hatten auffallend hohe Fehlzeiten im Zusammenhang mit Covid-19. Die niedrigsten Covid-19-bedingten Fehlzeiten wiesen dagegen die Berufe in der Landwirtschaft (1.270 je 100.000 AOK-Mitglieder), der Gastronomie (2.184 je 100.000 AOK-Mitglieder) und der Hotellerie (2.641 je 100.000 AOK-Mitglieder) auf.

Bei 65 Prozent der betroffenen Beschäftigten wurde der gesicherte Nachweis der Infektion auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert (ICD-10 GM: U07.1!). Bei den übrigen Fällen ist SARS-CoV-2 nicht durch einen Labortest nachgewiesen worden, sondern aufgrund eines klinischen Kriteriums (zum Beispiel typische Symptome für Covid-19) und eines epidemiologischen Kriteriums (zum Beispiel enger Kontakt zu einer Person mit bestätigter Infektion) als Verdachtsfall dokumentiert (ICD-10 GM: U07.2!).

Im Durchschnitt waren 5.144 je 100.000 AOK-Mitglieder im Zusammenhang mit Covid-19 mindestens einmal im gesamten Pandemiezeitraum krankgeschrieben.

Die isolierte Betrachtung des Monats November 2021 macht eine Verschiebung bei den betroffenen Berufsgruppen deutlich: In den „Top 20“ finden sich nun nicht nur die Berufe der Erziehung und der Altenpflege, sondern auch Beschäftigte aus den Berufen der Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- und Schiffbautechnik (1.561 Erkrankte je 100.000 AOK-Mitglieder), der Metallverarbeitung (1.546 Erkrankte je 100.000 AOK-Mitglieder) sowie aus Maschinenbau und Betriebstechnik (1.522 Erkrankte je 100.000 AOK-Mitglieder). Auch Berufe der Ver- und Entsorgung sind mit 1.303 Erkrankten je 100.000 AOK-Mitglieder relativ stark betroffen. „Die Daten aus dem November 2021 zeigen, dass infolge der aktuellen Omikron-Welle eine flächendeckende Betroffenheit in einer Vielzahl von verschiedenen Berufsgruppen zu erwarten ist. Auch in den technischen Berufen sind die Fehlzeiten stark angestiegen. Es sind gemeinsame Anstrengungen notwendig, damit die Beschäftigten gerade auch in diesen Teilen der kritischen Infrastruktur weiterhin gesund und arbeitsfähig bleiben“, so Helmut Schröder.

Vorläufiger Höhepunkt der Covid19-bedingten Krankmeldungen im November 2021

Der wellenartige Verlauf der Prävalenz von Covid-19-Infektionen in der Bevölkerung spiegelt sich auch in den krankheitsbedingten Fehlzeiten der AOK-versicherten Beschäftigten wider. Im April 2020 gab es mit 281 Erkrankten je 100.000 AOK-Mitglieder einen ersten Höhepunkt der Krankschreibungen aufgrund einer im Labor bestätigten Covid-19-Diagnose (ICD U07.1). Im Dezember 2020 erreichte die Anzahl der Erkrankten – nach einem deutlichen Rückgang im Sommer 2020 – den Spitzenwert in der zweiten Welle mit 486 je 100.000 AOK-Mitglieder. In der dritten Pandemiewelle lag der Spitzenwert im April 2021 mit 467 Erkrankten je 100.000 Beschäftigten. Ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte die Covid-19-Pandemie im November 2021 (918 Erkrankte je 100.000 Beschäftigte). „Die Befürchtung, dass die Omikron-Variante auch Auswirkungen auf die Covid-19-bedingten Fehlzeiten bei Beschäftigten in der kritischen Infrastruktur haben wird, ist angesichts des zuletzt sehr deutlichen Anstiegs der Fehlzeiten in den relevanten Berufsgruppen durchaus berechtigt,“ so die Einschätzung von WIdO-Geschäftsführer Helmut Schröder.

Weitere Informationen:
https://wido.de

Quelle: Pressemitteilung vom 19.01.2022
Peter Willenborg Presse & Kommunikation
Wissenschaftliches Institut der AOK
https://idw-online.de/de/news786865
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Maske tragen – aber richtig

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Maske tragen – aber richtig
Wie mit FFP2-Modellen ein optimaler Virenschutz gelingt


Die Zahl der Corona-Neuinfektionen eilt von Rekord zu Rekord und Fachleute gehen davon aus, dass die Omikron-Variante bald fast alle treffen wird. Was also tun? Die Antwort: Masken tragen, denn sie können das Ansteckungsrisiko deutlich senken. Die Verbraucherzentrale NRW rät, auf den richtigen Sitz zu achten, aber auch auf Details der Kennzeichnung.

• So unterscheiden sich OP- und FFP2-Masken:
OP-Masken sind angenehmer zu tragen, aber das zeigt auch ihre Schwäche: Sie liegen nicht so fest an, sind nicht so dicht wie FFP2-Masken und bieten daher einen geringeren Schutz. Wie gut FFP2-Masken infektiöse Partikel aus der Atemluft filtern, hat das Max-Planck-Institut in Göttingen in einer Ende 2021 veröffentlichten Studie untersucht. Danach beträgt das maximale Ansteckungsrisiko nach 20 Minuten selbst auf kürzeste Distanz kaum mehr als ein Promille, wenn eine infizierte und eine nicht infizierte Person gut sitzende FFP2-Masken tragen. Sitzen die Masken schlecht, also schließen sie an den Rändern nicht dicht ab, steigt die Wahrscheinlichkeit für eine Infektion auf etwa vier Prozent. Bei gut sitzenden OP-Masken wird das Virus innerhalb von 20 Minuten mit höchstens zehnprozentiger Wahrscheinlichkeit übertragen.

• Tricks für den richtigen Sitz der Masken:
FFP2-Masken müssen mindestens 94 Prozent der Aerosol¬Partikel aus der Luft zurückhalten – so steht es in der Norm Din EN 149. Das leisten sie in der Realität nur, wenn sie einigermaßen zur Gesichtsform passen und richtig aufgesetzt werden. Das heißt: Den Knick am Nasenbereich etwas glätten, damit er gut anliegt. Die Faltung bei neuen Masken kann man von innen mit dem (sauberen!) Finger glätten. Unterwegs sollte die Innenseite nur mit gewaschenen bzw. desinfizierten Händen berührt werden. Wer die Maske außen angefasst hat, sollte die Hände danach desinfizieren. Eine Kopfbanderweiterung ermöglicht es, die Maske anzupassen und am Hinterkopf zu verstellen. Das kann etwa für Menschen mit Hörgerät praktisch sein. Einige Modelle legen dafür spezielle Stäbchen bei, es gibt sie aber auch separat zu kaufen.

• Wie man geprüfte Masken erkennt:
FFP2-Masken müssen ein CE-Kennzeichen haben und eine vierstellige Prüfnummer. Von deutschen Prüfstellen stammen die Nummern 0044, 0121, 0418, 0158 und 0757. Auf der Maske sollte zudem ein Herstellername abgedruckt sein, auf der Verpackung die Anschrift des Herstellers. Fehlen diese Elemente, kann das ein Hinweis darauf sein, dass die Maske nicht die Sicherheitsanforderungen erfüllt.

• Getestete und zurückgerufene Masken:
Die Stiftung Warentest hat im Vorjahr 20 Atemschutzmasken getestet. Die Filterwirkung war bei allen Masken hoch, aber einige schnitten bei Atemkomfort, Passform oder Schadstoffprüfung schlechter ab. Es gibt jedoch zahlreiche Masken, die als „gefährliche Produkte“ gelten und zurückgerufen werden, wenn sie nicht ausreichend schützen oder gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten. Eine Liste der betroffenen Masken bietet die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in der Produktkategorie „Schutzausrüstung“.

• Wie man Masken wiederverwenden kann:
FFP2-Masken sind eigentlich nur für den einmaligen Gebrauch vorgesehen. Mit bestimmten Maßnahmen kann man sie für eine gewisse Zeit wiederverwenden. Die Faustregel lautet: Sieben Masken für sieben Tage. So lässt sich eine pro Wochentag nutzen. Am Ende des Tages hängt man zum Beispiel die getragene Maske für sieben Tage an Haken oder Leine auf. Dort kann die Maske trocknen und mögliche Viren auf dem Material werden inaktiv. Danach kann man die Maske wieder nutzen. Dieser Zyklus lässt sich bis zu fünfmal wiederholen.

Weiterführende Infos und Links
• Mehr über OP- und FFP2-Masken unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/46171
Dort ist auch die die Datenbank „Gefährliche Produkte in Deutschland“ der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verlinkt
• Der Masken-Test der Stiftung Warentest findet sich hier: www.test.de/Masken-Welcher-Mund-Nasen-S ... 2-5722124/

Für weitere Informationen
Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw

Quelle. Pressemitteilung vom 20.01.2022
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216

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93 100 Schülerinnen und Schüler wiederholten im Corona-Schuljahr 2020/2021 die Klassenstufe

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. N002 vom 21.01.2022

93 100 Schülerinnen und Schüler wiederholten im Corona-Schuljahr 2020/2021 die Klassenstufe

• Höchste Quote an Wiederholerinnen und Wiederholern in Bayern (2,8 %),
niedrigste in Berlin (0,9 %)
• Im Schnitt besuchten zuletzt 24 Schülerinnen und Schüler eine Klasse
• Das neue „Digitale Magazin Bildung“ bereitet Bildungsindikatoren
multimedial auf


WIESBADEN – Während der Corona-Pandemie haben im Schuljahr 2020/21 deutlich weniger Kinder die Klassenstufe wiederholt – unter anderem wegen veränderter Versetzungsregelungen. Insgesamt betraf dies 93 100 Schülerinnen und Schüler an allgemeinbildenden Schulen, die entweder freiwillig wiederholten oder weil sie im Schuljahr zuvor nicht versetzt worden waren. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 50 500 weniger als im Schuljahr 2019/2020. Damit sank die Quote der Wiederholerinnen und Wiederholer bundesweit von 2,3 % im Schuljahr 2019/20 auf zuletzt 1, %. Aufgrund von Unterrichtsausfällen, Wechsel- und Distanzunterricht wurden in vielen Bundesländern besondere Regeln in Hinblick auf die Versetzung eingeführt. So wurde die Versetzung vielfach nicht mehr an die schulischen Leistungen geknüpft.

+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt
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Coronavirus: Rund ein Drittel glaubt, sich nicht vor einer Ansteckung schützen zu können

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Coronavirus: Rund ein Drittel glaubt, sich nicht vor einer Ansteckung schützen zu können
Wer 60 oder älter ist, denkt eher als Jüngere, eine Infektion verhindern zu können


Die Infektionszahlen in Deutschland sind deutlich gestiegen. Ohne eine starke Einschränkung der Kontakte steigt damit auch das Risiko, einer infizierten Person zu begegnen. Dies spiegelt sich auch in der Einschätzung der Bevölkerung wider, wie gut sie vor einer Ansteckung geschützt ist. Das zeigen die Ergebnisse des aktuellen BfR-Corona-Monitors, einer regelmäßigen Befragung im Auftrag des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Während zu Beginn der vierten Infektionswelle Anfang Oktober 14 Prozent dachten, dass sie eine Infektion nicht verhindern können, hat sich dieser Wert inzwischen mehr als verdoppelt und liegt aktuell bei 30 Prozent. „Besonders Personen zwischen 40 und 59 Jahren schätzen ihr Infektionsrisiko als hoch ein“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Die ab 60-Jährigen sind sich dagegen am sichersten, eine Infektion vermeiden zu können.“

Link zu den Ergebnissen: BfR-Corona-Monitor | 18.-19. Januar 2022
> https://www.bfr.bund.de/cm/343/220118-b ... onitor.pdf

Vor allem die Nähe zu anderen Menschen wird als mögliches Ansteckungsrisiko angesehen. So schätzen 67 Prozent der Befragten die Wahrscheinlichkeit, sich durch nahen Kontakt zu anderen anzustecken, als hoch ein. Weiterhin denken 42 Prozent, dass Schmierinfektionen über Türklinken ein hohes Risiko bergen. Theoretisch können Coronaviren durch direktes Niesen oder Husten auf Oberflächen gelangen. Allerdings ist eine Infektion über diesen Weg eher unwahrscheinlich, da Coronaviren auf trockenen Oberflächen in der Regel nicht lange aktiv bleiben und so über Berührungen vergleichsweise wenige infektiöse Viren übertragen werden.

Um sich vor einer Infektion zu schützen, sind nach wie vor Masken das Mittel der Wahl: 94 Prozent gaben an, sie in den letzten zwei Wochen getragen zu haben. 74 Prozent achteten auf mehr Abstand zu anderen Personen, und jeweils rund zwei Drittel gaben an, sich vor einer Infektion durch gründlicheres Händewaschen, häufigeres Lüften oder das Nutzen von Testangeboten schützen zu wollen. Am häufigsten gaben Personen unter 40 Jahren an, dass sie sich auf das Coronavirus testen ließen (81 Prozent), bei den ab 60-Jährigen war dieser Anteil mit 47 Prozent dagegen am niedrigsten.

Das BfR hat Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus veröffentlicht:

https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neu ... mittel_und...

Über den BfR-Corona-Monitor

Der BfR-Corona-Monitor ist eine wiederkehrende (mehrwellige) repräsentative Befragung zur Risikowahrnehmung der Bevölkerung in Deutschland gegenüber dem neuartigen Coronavirus. Zwischen dem 24. März und 26. Mai 2020 wurden dazu jede Woche rund 500 zufällig ausgewählte Personen per Telefon unter anderem zu ihrer Einschätzung des Ansteckungsrisikos und zu ihren Schutzmaßnahmen befragt. Seit Juni 2020 wird die Befragung im Zwei-Wochen-Rhythmus mit jeweils rund 1.000 Befragten fortgeführt. Eine Zusammenfassung der Daten wird regelmäßig auf der Homepage des Bundesinstituts für Risikobewertung veröffentlicht. Mehr Informationen zur Methode und Stichprobe finden sich in den Veröffentlichungen zum BfR-Corona-Monitor.

Über das BfR

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.01.2022
Dr. Suzan Fiack Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
https://idw-online.de/de/news787090
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Corona - Maske mindert Leistung in der Schule nicht

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Corona - Maske mindert Leistung in der Schule nicht
Eine Studie mit 133 Kindern kann Eltern die Sorgen nehmen.


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Den ganzen Tag die Maske auf – viele vermuten, dass das Kinder in der Schule beeinträchtigt. © RUB, Marquard

Masken zu tragen ist auch in der Schule zum Alltag geworden. Immer wieder werden aber auch sorgenvoll Fragen gestellt: Treten dadurch gesundheitliche Schäden auf? Wird die Atmung beeinträchtigt? Und wie steht es mit der kognitiven Leistungsfähigkeit? Nein, ergab eine Studie der Universitätskinderklinik Bochum, die in Zusammenarbeit mit der Gesamtschule Berger Feld in Gelsenkirchen durchgeführt wurde: Das Tragen der Maske wirkt sich nicht negativ auf die Leistungs- und Aufnahmefähigkeit der Schüler aus. Die Forschenden berichten in der Zeitschrift "Children" vom 11. Januar 2022.

Unterricht mit und ohne Maske

An der Studie nahmen 133 Schülerinnen und Schüler im Alter von 11 bis 14 Jahren aus insgesamt 13 Klassen der Jahrgangsstufe 5, 6 und 7 teil. Alle Räume hatten gute Ventilationssysteme und waren mit einem Luftfilter ausgestattet. In den ersten beiden Unterrichtsstunden trugen alle beteiligten Kinder eine Maske - entweder eine FFP-Maske oder eine chirurgische Maske. Danach wurden die Gruppen geteilt und zwei weitere Stunden in getrennten Räumen unterrichtet. 65 Kinder trugen eine Maske, 68 keine. Es folgte ein computerbasierter Leistungstest in Kleingruppen auf Basis einer vom ALA-Institut für Arbeiten Lernen Altern in Bochum entwickelten standardisierten Messmethode.

Bewegung hilft

Signifikante Abweichungen in den Testergebnissen gab es - bezogen auf das Tragen der Maske - in keiner der drei Jahrgangsstufen. Darüber hinaus zeigte sich, dass sportliche Betätigung einen positiven Einfluss auf die kognitive Leistungsfähigkeit der Kinder hat. Unbeeinträchtigt von der Maske zeigten sich insbesondere Schülerinnen und Schüler, die viel Sport treiben.

"Für uns als Klinik zählt nicht nur die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen, sondern auch ihre kognitive Leistungsfähigkeit. Dabei standen bisher vor allem Ernährungsfragen im Vordergrund", sagt Prof. Dr. Thomas Lücke, Direktor der Universitätskinderklinik der Ruhr-Universität Bochum. "Die Maskenpflicht in der Pandemie stellt uns auch in dieser Beziehung vor ganz neue Herausforderungen. Gut zu wissen, dass die schulische Leistung durch die Maske nicht geschmälert wird. Das ist beruhigend."

"Seit Beginn der Pandemie zeigen sich viele Eltern besorgt über das Tragen der Maske in der Schule", berichtet Schulleiterin Maike Selter-Beer. "Die Durchführung einer fundierten Studie war eine hilfreiche Chance, dieser Besorgnis wissenschaftliche Ergebnisse entgegenzusetzen. Über das Resultat freuen wir uns sehr, zeigt es doch, dass die Ängste unbegründet sind."

Originalveröffentlichung
Anne Schlegtendal, Lynn Eitner, Michael Falkenstein, Anna Hoffmann, Thomas Lücke, Kathrin Sinngingen, Folke Brinkmann: To Mask or Not to Mask-Evaluation of Cognitive Performance in Children Wearing Face Masks during School Lessons (MasKids), in: Children, 2022, DOI: 10.3390/children9010095, https://www.mdpi.com/2227-9067/9/1/95

Quelle: Pressemitteilung vom 25.01.2022
Pressekontakt
Dr. Jürgen Frech
Unternehmenskommunikation
Katholisches Klinikum Bochum
Tel.: +49 234 509 6104
E-Mail: juergen.frech@klinikum-bochum.de
https://news.rub.de/presseinformationen ... hule-nicht
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Rund 20 Millionen Menschen noch nicht geimpft

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Rund 20 Millionen Menschen noch nicht geimpft
Gesundheit/Ausschuss

Berlin: (hib/PK) Die Bundesregierung geht davon aus, dass die geplante allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus rechtssicher ausgestaltet werden kann. Es sei verhältnismäßig und angemessen, zu einer Impfpflicht zu kommen, um einer Dauerschleife mit neuen Infektionswellen entgegenzuwirken und schrittweise zur Normalität zurückkehren zu können, sagte Gesundheits-Staatssekretär Edgar Franke am Mittwoch in einer Online-Sitzung des Gesundheitsausschusses des Bundestages.
Mit Blick auf die Orientierungsdebatte zur Impfpflicht an diesem Mittwoch im Bundestag und die geplanten fraktionsübergreifenden Gruppenanträge dazu bekräftigte Franke, die Bundesregierung wolle keinen eigenen Vorschlag machen. Er warb aber für die allgemeine Impfpflicht gegen das Coronavirus, um einen möglichen Lockdown bei einer erneuten Infektionswelle in der Zukunft auszuschließen.
Laut Franke sind derzeit rund 20 Millionen Menschen in Deutschland noch nicht gegen das Coronavirus geimpft, darunter etwa drei Millionen Bürger über 60 Jahre, die bei einer Ansteckung als besonders gefährdet gelten. Vor allem Menschen ohne Grundimmunisierung bräuchten dringend eine Impfung, um schwere Verläufe zu verhindern. Franke versicherte, Deutschland sei sehr gut mit Impfstoffen versorgt und auch für die Zukunft gut gerüstet.

Quelle: Mitteilung vom 26.01.2022
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Fax: +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de


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DIVI bekräftigt erneut: Die Impfpflicht für Erwachsene ist sinnvoll

Mit Blick auf die heutige Orientierungsdebatte im Bundestag zur allgemeinen Impfpflicht, wiederholt das Präsidium der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) seine bereits vor zwei Monaten ausgesprochene Meinung mit Nachdruck: Die Impfpflicht für Erwachsene ist ein zentraler Baustein zur Pandemiebekämpfung, so das Präsidium, um die Pandemie auch langfristig hinter sich zu lassen.

Die Intensiv- und Notfallmediziner sprechen sich damit für eine Impfpflicht aller Bürgerinnen und Bürger über 18 Jahre aus. „Es gilt, unsere Patienten wie auch unser Gesundheitssystem zu schützen und Menschenleben zu retten“, fasst DIVI-Präsident Prof. Gernot Marx die Überlegungen der Intensiv- und Notfallmediziner zusammen.

„Wir hatten eine höhere Impfbereitschaft in der Bevölkerung erhofft und erwartet“, so Marx. Mit Blick auf die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens sei nur durch die Impfpflicht sicher zu stellen, die epidemische Lage nationaler Tragweite auch langfristig zu bewältigen. „Die Mitarbeiter aller Bereiche der Kliniken – besonders die auf den Intensivstationen und in der Notfallmedizin tätigen – brauchen eine Perspektive! Wir können nicht in jeder Wintersaison wieder eine neue Welle zahlreicher schwerer COVID19-Verläufe riskieren.“

Keine Impfpflicht nur für selektive Berufsgruppen

Die Impfpflicht für selektive Berufsgruppen auszusprechen – wie kürzlich für die Gesundheitsberufe beschlossen – ist allein weder ausreichend noch moralisch zu rechtfertigen. Hier spricht sich die DIVI klar dagegen aus. „Die einrichtungsbezogene Impfpflicht für medizinisches Personal in den Kliniken und für Pflegekräfte in Alten- und Pflegeheimen durchzusetzen, reicht nicht aus, um das Pandemiegeschehen in den Griff zu bekommen“, konstatiert Präsident elect, Prof. Felix Walcher. „Wir erwarten eine Solidarität der gesamten Gesellschaft, um das Gesundheitssystem aufrecht erhalten zu können.“ Es gehe nicht nur um die Versorgung von Patienten mit einer Coronainfektion, sondern um eine Vielzahl von Patienten mit anderen schweren Erkrankungen und Verletzungen, die auch einer intensivmedizinischen Behandlung bedürfen.

Effekte einer Impfpflicht seien selbst bei sofortiger Umsetzung frühestens im Herbst zu erwarten. Aber durch die Einführung einer Impfpflicht für Erwachsene können weitere Ausbruchswellen wirksam verhindert und damit der Weg zur Pandemiebewältigung geebnet werden.

Ansprechpartnerin für Journalisten:
Nina Meckel
Pressesprecherin der DIVI
presse@divi.de
Tel +49 (0)89 230 69 60 21
www.divi.de/presse

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI)
Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 3.500 persönlichen Mitgliedern und 19 Fachgesellschaften aus Anästhesiologie, Chirurgie, Innerer Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie Neurologie und Neurochirurgie. Ihre fächer- und berufsübergreifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.
Mehr über die DIVI im Internet: www.divi.de

Weitere Informationen: > https://www.divi.de/presse/pressemeldun ... t-sinnvoll

Quelle: Pressemitteilung vom 26.01.2022
Nina Meckel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.
https://idw-online.de/de/news787257
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Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2022

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Epidemiologisches Bulletin 4/2022
Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut 2022
Die Impfempfehlungen der STIKO wurden auf der 100. Sitzung der STIKO verabschiedet. Die im Epidemiologischen Bulletin 4/2022 publizierten Ausführungen ersetzen die zuletzt dort 34/2021 veröffentlichten Impfempfehlungen. Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen und Ergänzungen zu den Empfehlungen 2021 sind die Aktualisierung des Abschnitts „Hinweise zur Durchführung von Schutzimpfungen“ inkl. neuem Teil zu „Impfungen zum Schutz der reproduktiven Gesundheit, bei Kinderwunsch und während Schwangerschaft und Stillzeit“.
Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 4/2022 (PDF, 3 MB, Datei ist nicht barrierefrei) > https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ep ... cationFile
Stand: 27.01.2022 - Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Ep ... belle.html


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Trage- und Pausenzeiten für FFP2-Masken in der Intensivpflege: Versetzung einer Krankenschwester wirksam?

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Streit über Trage- und Pausenzeiten für FFP2-Masken in der Intensivpflege: Versetzung einer Krankenschwester wirksam?

Das LArbG Hamm hat in einem Verfahren um die Versetzung einer Gesundheits- und Krankenpflegerin, die regelmäßige Maskenpausen auf der Intensivstation verlangt hatte, die Berufung der Frau zurückgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hatte jedoch nicht entschieden, ob es sich um eine unzulässige Zwangsversetzung handelte, da sich durch eine erneute Versetzung der Sachverhalt überholt habe.

Beim Landesarbeitsgericht Hamm stand am 6. Januar 2022 das Berufungsverfahren einer Gesundheits- und Krankenpflegerin wegen Versetzung zur Verhandlung an. Die bei einer im Kreis Recklinghausen ansässigen Klinik seit rund zwanzig Jahren beschäftigte Pflegekraft war zuletzt fünf Jahre lang auf der interdisziplinären Intensivstation eingesetzt. Auf dieser werden seit Pandemiebeginn regelmäßig auch Covid-19-Fälle behandelt. Im November 2020 kam es zu Meinungsverschiedenheiten über den Umgang mit den zum Eigen- und Fremdschutz bei der Arbeit am Patienten ständig zu tragenden FFP2-Masken. Die Klägerin forderte unter Hinweis auf Empfehlungen unter anderem in Richtlinien der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGVU) nach einer Tragezeit von je 75 Minuten eine Erholungsphase mit Arbeiten ohne Maske von je 30 Minuten ein. Dagegen verwiesen Vorgesetzte auf das Ergebnis einer für das Haus unter Beteiligung des betriebsärztlichen Dienstes und der Beauftragten für Arbeitssicherheit durchgeführten Gefährdungsbeurteilung. Danach sei es ausreichend, nach je 120 Minuten der Tätigkeit unter Maske eine Pausenzeit von je 15 Minuten einzuplanen. Eine andere Handhabung sei aus Gründen einer gesicherten Patientenversorgung unter Berücksichtigung des verfügbaren Personals organisatorisch nicht umsetzbar. Im zeitlichen Zusammenhang mit der Ankündigung der Klägerin, über ihre Gewerkschaft nunmehr rechtlichen Beistand in Anspruch nehmen zu wollen, nahm die Klinik mit Wirkung zum 30. November 2020 eine Versetzung auf eine onkologische Pflegestation vor, wo sich die Maskenfrage nicht in gleicher Weise stellte.

Die gegen diese Versetzung gerichtete Klage blieb in erster Instanz ohne Erfolg (Arbeitsgericht Herne, Urteil vom 6. Mai 2021, Az.: 4 Ca 2437/21). Das Arbeitsgericht sah die streitige Versetzung als eine zulässige, vom Direktionsrecht der Arbeitgeberin gedeckte Maßnahme an. Der Arbeitsvertrag beschränke die Tätigkeit der Klägerin nicht auf den Bereich der Intensivpflege, diese sei vielmehr umfassend im Berufsbild der Krankenschwester einsetzbar. Mit der Versetzung werde den Interessen beider Seiten entsprochen. Das Konfliktpotential betreffend die Arbeit auf der Intensiveinheit sei ausgeräumt, dem Interesse der Klägerin an einem größeren Arbeitszeitanteil ohne Maskeneinsatz werde zugleich entsprochen. Eine unzulässige Maßregelung sei nicht erkennbar, weil die Maßnahme der Konfliktentschärfung und der möglichst störungsfreien Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses diene.

Mit ihrer Berufung zum Landesarbeitsgericht hat die Klägerin dagegen weiterhin geltend gemacht, wegen einer berechtigten Forderung in unzulässiger Weise benachteiligt worden zu sein. Dies führe entgegen der erstinstanzlichen Entscheidung zur Unwirksamkeit der Versetzung. Darüber war nach Auffassung der befassten 18. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm jedoch aufgrund zwischenzeitlich neu eingetretener Umstände nicht zu entscheiden. Denn die beklagte Klinik hatte im November 2021 nochmals die Versetzung der Klägerin angeordnet. Sowohl Vorgesetzte wie auch weitere Pflegepersonen der Intensivstation lehnten die weitere Zusammenarbeit mit der Klägerin ab, so die streitig gebliebene Begründung. Die Klärung eines vollständig neuen Lebenssachverhalts sei zunächst der ersten Instanz vorbehalten, hieß es in der kurzen mündlichen Urteilsbegründung am Schluss der Sitzung. Dieser könne vorliegend nicht in zulässiger Weise über eine Klageänderung zum Gegenstand des Berufungsverfahrens gemacht werden. Das Rechtsmittelbegehren der Klägerin habe sich vielmehr überholt, die Berufung sei deshalb unbegründet.

Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen v. 06.01.2022
> https://www.justiz.nrw/JM/Presse/presse ... /index.php > https://www.juris.de/jportal/portal/t/c ... detail.jsp
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DBfK empört über Lauterbachs Kritik an Pflegenden zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht

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Erst Applaus, dann Ohrfeige?
DBfK empört über Lauterbachs Kritik an Pflegenden zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht



Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach verurteilte in einem Interview Gesundheitspersonal scharf, das die Impfung verweigere. Im Titel des Interviews heißt es „Lauterbach kritisiert Pflegekräfte, die sich Impfung widersetzen“. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) ist empört, dass Versäumnisse der Politik der Berufsgruppe angelastet werden.

Kurz vor Einsetzen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht mehren sich die Befürchtungen, dass die pflegerische Versorgung durch Kündigungen nicht mehr gewährleistet werden könne. Dass jetzt Einrichtungsträger Sorge haben müssen, nach Eintritt der Impfpflicht ihrem Versorgungsauftrag nicht mehr nachkommen zu können, zeigt laut DBfK, dass durch die langjährige Vernachlässigung der Pflegeberufe ein ernsthaftes Gesundheitsproblem entstanden sein könnte. Die Verantwortung dafür hätte aber die Politik zu tragen, nicht einzelne Pflegende mit ihrem Impfverhalten. Der DBfK hatte sich frühzeitig für die einrichtungsbezogene und sogar eine allgemeine Impfpflicht ausgesprochen und von Beginn an für die Impfung geworben.

Die Personalsituation in den Pflegeberufen ist aufgrund jahrzehntelanger Versäumnisse schon vor der Pandemie unzureichend gewesen. „Bei all den vergangenen Versuchen, dem Pflegenotstand etwas entgegenzusetzen, war das Mittel der Wahl, möglichst viel Personal ungeachtet der Qualifikation einzusetzen“, so DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Das führt zwangsläufig zu einer Deprofessionalisierung, die offenbar politisch gewollt oder zumindest billigend in Kauf genommen wurde. Sich jetzt zu wundern, dass einzelne Mitarbeitende nicht den wissenschaftlichen Erkenntnissen folgen, ist grotesk. Wenn der Minister das so sieht, sollte er schleunigst eine der zentralen Forderungen des DBfK und DPR umsetzen und für mehr Hochschulbildung in den Pflegeberufen sorgen. Dass der Minister Pflegewissenschaft im Expertengremium nicht berücksichtigt hat, zeigt allerdings, dass er seinerseits pflegewissenschaftlichen Erkenntnissen wenig Relevanz beimisst. Schließlich trägt auch die Vernachlässigung pflegerischer Weiterentwicklung dazu bei, Patient:innen zu gefährden.“

Aktuelle Zahlen der Deutschen Krankenhausgesellschaft und des Robert Koch Instituts zeigen, dass die Impfquote unter den beruflich Pflegenden bei 95 Prozent in den Krankenhäusern und über 81 Prozent in den Pflegeeinrichtungen liegt.

Quellen: https://www.dkgev.de/dkg/presse/details ... t-geimpft/; https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Im ... cationFile

Quelle: Pressemitteilung vom 31.01.2022
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
WernerSchell
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CoronaCare: Verbesserung der pflegerischen Versorgung

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CoronaCare: Verbesserung der pflegerischen Versorgung

Vertreterinnen und Vertreter aus dem Gesundheits- und Sozialbereich sowie aus Sozialverbänden entwickeln gemeinsam mit Beschäftigten aus Pflegeeinrichtungen im Rahmen des BMBF-geförderten Projekts CoronaCare politische Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der pflegerischen Versorgung unter Pandemiebedingungen.

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Pflegekräfte im Spannungsverhältnis zwischen Abstand halten und helfen wollen
Christian Morawe - Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg


„Im vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) geförderten CoronaCare-Projekt untersuchen wir die Auswirkungen der Pandemie sowohl auf die Soziale Gesundheit der Bevölkerung als insbesondere auch auf die Soziale Gesundheit von Pflegekräften und Gepflegten“, erklärt Prof. Dr. Christine Holmberg, Leiterin des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane, die das Forschungsprojekt gemeinsam mit Prof. Dr. Christian Apfelbacher vom Institut für Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung an der Universitätsmedizin Magdeburg durchgeführt hat. „In Workshops mit Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern aus Kommunen, der Verwaltung und Menschen aus der Pflege wird dann diskutiert, was die Alltagserfahrungen der Bürgerinnen und Bürger für ein besseres Pandemiemanagement bedeuten“, ergänzt Prof. Apfelbacher. Erste Handlungsempfehlungen im Pflegebereich für ein Pandemiemanagement, welches lokale Bedingungen und Akteure berücksichtigt, sind nun entwickelt und veröffentlicht worden.

„Dem Projekt liegt die anthropologische Grundannahme des Menschen als einem sozialen Wesen zugrunde. In diesem Verständnis bilden soziale Beziehungen die zentralen Voraussetzungen für das Menschsein und Menschwerden. Sorgen und versorgt werden sind dabei Grundbedingungen des menschlichen Seins“, erklärt Prof. Holmberg das Konzept der Sozialen Gesundheit.

Da die von der Politik ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung und Bekämpfung der Corona-Pandemie zu großen Teilen auch die Reduktion sozialer Interaktionen bewirken, schützen diese Maßnahmen zwar unsere körperliche Gesundheit, haben zugleich aber auch Auswirkungen nicht nur auf unsere psychische, sondern vor allem auch auf unsere Soziale Gesundheit und führen somit zu vielfältigen Spannungsverhältnissen im alltäglichen Leben während der Pandemie. „Die Diskussionen unserer Forschungsergebnisse in den CoronaCare-Workshops haben verdeutlicht, dass diese Spannungsverhältnisse nicht auflösbar sind und dementsprechend allen Eindämmungsmaßnahmen vorangestellt werden müssten“, so Prof. Apfelbacher. So habe sich insbesondere auch im Pflegebereich ein Spannungsverhältnis zwischen dem beruflichen Ethos guter Pflege und den notwendigen Abstandsregeln einer Pandemieplanungslogik ergeben, erklärt Prof. Holmberg.

„In Telefoninterviews erzählten Studienteilnehmende von ihrem Alltag während der Coronakrise und von den Herausforderungen und Chancen, die sich für sie aus den veränderten Umständen ergaben. Darüber hinaus wurden die Studienteilnehmenden gebeten, ihren Alltag während der Corona-Krise mithilfe von Tagebüchern oder audiovisuellen Medien zu dokumentieren. Ziel der Studie war es, Strategien zu identifizieren, welche Menschen, aber auch Gemeinden während der Corona-Krise anwenden, um bedeutungsvolle soziale Beziehungen trotz Pandemie aufrechtzuerhalten oder zu ermöglichen“, erläutert Prof. Apfelbacher.

„Besonders inspirativ und wichtig waren die CoronaCare-Workshops mit Leitungen aus Einrichtungen aus anderen Bundesländern sowie mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Personal aus Gesundheitsämtern, in denen erste Ergebnisse diskutiert und präzisiert wurden“, merkt Dr. Gudrun Silberzahn-Jandt vom Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart an.

Insbesondere für Pflegekräfte sei es laut der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler wichtig, das bestehende Spannungsverhältnis zwischen dem Wunsch zu helfen und zu versorgen und den „asozialen“ Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie zu benennen und auch anzuerkennen, was auch bedeute für sich selbst die Tatsache anzunehmen, dass es nur mehr oder weniger angemessene Lösungen, aber keine eindeutig richtigen oder falschen Lösungen geben könne. Neben einer engen Zusammenarbeit auf kommunaler Ebene zwischen Gesundheits-, Sozial-, Familienpolitik und Verwaltung sei auch die Schaffung individueller Gestaltungsfreiräume hilfreich, in denen ethische Reflexionen des pflegerischen Handelns stattfinden können und die damit Handlungsoptionen eröffnen würden.

Das Team setzt seine Arbeit fort und erarbeitet aus dem Datenmaterial weitere Empfehlungen für Kommunen, Gemeinschaften und Firmen.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. phil. Christine Holmberg, Leiterin des Instituts für Sozialmedizin und Epidemiologie der Medizinischen Hochschule Brandenburg Theodor Fontane, Telefon: 03381/41-1281, E-Mail: christine.holmberg@mhb-fontane.de

Prof. Dr. Christian Apfelbacher, Direktor am Institut für Sozialmedizin und Gesundheitssystemforschung der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Telefon: +49-391-67-24316, E-Mail: christian.apfelbacher@med.ovgu.de


Weitere Informationen:
https://www.mhb-fontane.de/coronacare-de.html
Anhang
attachment icon Kurzfassung Handlungsempfehlungen > https://idw-online.de/de/attachmentdata91306.pdf


Quelle: Pressemitteilung vom 01.02.2022
Dr. Eric Alexander Hoffmann Kommunikation
Medizinische Hochschule Brandenburg Theodor Fontane
https://idw-online.de/de/news787584
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