Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Das passiert, wenn wir nicht genug impfen

Beitrag von WernerSchell »

Das passiert, wenn wir nicht genug impfen

RKI-Wissenschaftler haben ein Szenario entworfen bei dem es um die Frage geht: Wie viele Menschen müssen bis zum Herbst geimpft sein, damit die Deltawelle nur ein bisschen schwappt. Bei den über 60jährigen müssten demnach 90 Prozent geimpft sein, von den unter 60jährigen, die geimpft werden können, 85 Prozent. Dann wären die Intensivstationen zwar etwas voller als jetzt, aber weit von Überlastung entfernt. Aber sind diese Prozentwerte erreichbar? Bei den über 60jährigen wahrscheinlich schon, da sind wir jetzt schon bei 85 Prozent Erstimpfungen. Bei den unter 60jährigen scheint der Wert sehr ambitioniert. Die Impfbereitschaft ist zwar mit 80 Prozent relativ hoch, das Impftempo ist aber zu niedrig. Wenn das bis zum Herbst gelingen soll, müssen täglich weit über eine Million Impfdosen verimpft werden. Der momentane 7-Tagesschnitt liegt bei 700.000, das müsste also deutlich gesteigert werden. Sonst könnten im schlimmsten Fall die Intensivstationen sogar voller werden als im vergangenen Winter. Antje Sieb aus dem Quarks-Team berichtet | DailyQuarks – 00:20:42 > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/dai ... f-100.html

Mehr: "Delta-Variante: Wo ist eigentlich das Problem?" ¬– ein Quarks-Beitrag vom 01.07.21 | quarks.de > https://www.quarks.de/gesundheit/darum- ... em-werden/

Quelle: Mitteilung vom 07.07.2021
Quarks-Team - quarks@wdr.de
WernerSchell
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Erste vorläufige Ergebnisse der Todesursachenstatistik für 2020 mit Daten zu COVID-19 und Suiziden

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 327 vom 08.07.2021

Erste vorläufige Ergebnisse der Todesursachenstatistik für 2020 mit Daten zu COVID-19 und Suiziden

WIESBADEN – Bei insgesamt 36 291 Todesbescheinigungen war im Jahr 2020 laut vorläufigen Daten der Todesursachenstatistik COVID-19 als Erkrankung vermerkt. In 30 136 Fällen war dies die Todesursache, in den anderen 6 155 Fällen war es eine Begleiterkrankung. Nach diesen ersten vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) starben somit in 83 % dieser Fälle die betroffenen Personen an COVID-19 als sogenanntem Grundleiden, das heißt die Krankheit war die für den Tod verantwortliche Todesursache. In 17 % der Fälle starben die Personen mit COVID-19 als Begleiterkrankung, jedoch an einem anderen Grundleiden. Dies geht aus den vorläufigen Ergebnissen der Todesursachenstatistik hervor, die ab dem Berichtszeitraum Januar 2020 erstmals monatlich veröffentlicht werden und die bis zur vorliegenden Auswertung knapp 92 % aller Sterbefälle umfassen.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
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Wegen der oben stehenden Pressemitteilung wurde heute, 08.07.2021, das Robert Koch Institut wie folgt angeschrieben:

An das Robert Koch Institut

Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie sprechen im Zusammenhang mit Covid-19 von über 90.000 Todesfällen. Siehe > https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... ahlen.html Das Statistische Bundesamt geht in einer Presseinfo vom 08.07.2021 von erheblich niedrigeren Fallzahlen lt. Todesbescheinigungen aus > viewtopic.php?f=5&p=1990#p1990
Welche Daten sind zutreffend? Wer muss hier korrigieren bzw. Sachverhalte erklären?
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell


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Die Antwort des Robert Koch Institut vom 08.07.2021:

Sehr geehrter Herr Schell,
danke für Ihre Anfrage. Die heute veröffentlichten Daten von DESTATIS beziehen sich nur auf das Jahr 2020. Die weit mehr als 90.000 Todesfälle, die das RKI bislang übermittelt bekommen hat, beziehen sich auf die gesamte Pandemie - also auch auf das Jahr 2021.
Unter https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/N ... aelle.html stellt das RKI ausführliche Tabellen mit den Todesfällen nach Sterbedatum in Verbindung mit COVID-19 zur Verfügung. Bis einschl. Dezember 2020 sind dort etwas mehr als 41.000 Sterbefälle aufgeführt. In seiner heute veröffentlichten Pressemitteilung zur Todesursachenstatistik erklärt DESTATIS ausführlich, wie es zu Unterschieden zwischen Ergebnissen der Todesursachenstatistik (DESTATIS) und der Meldungen nach Infektionsschutzgesetz (RKI) kommt:
https://www.destatis.de/DE/Presse/Press ... 23211.html
Viele Grüße,
i. A.
Marieke Degen
Stellv. Pressesprecherin
Robert Koch-Institut
Nordufer 20
13353 Berlin
+49 30 18754 2181
www.rki.de

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Trotz der gegebenen Hinweise verbleiben erhebliche Differenzen hinsichtlich der Sterbefallzahlen. Es wäre eigentlich hilfreich, wenn für die breite Öffentlichkeit eine einfache nachvollziehbare Erklärung veröffentlicht werden könnte. - Werner Schell
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Krisenbewältigung ab sofort nur noch mit der Profession Pflege!

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (08. Juli 2021, Nr. 28/2021)


Krisenbewältigung ab sofort nur noch mit der Profession Pflege!
Deutscher Pflegerat fordert stärkeren Einbezug

Anlässlich der heutigen Öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Begleitgremiums Covid-19-Pandemie zum Thema „Langfristige Konsequenzen für das Gesundheitssystem – Lernen aus der Pandemie" sagt die Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), Christine Vogler:

„Pflege als Heilberuf ist der Garant dafür, dass Deutschland die Versorgung der Bevölkerung sichern kann. Pflege muss mit ihrem Heilberufestatus in allen Bundesländern in eine selbstverantwortliche Struktur gemäß der Selbstverwaltung überführt werden.

Die pflegerischen Kompetenzen müssen über die Krisenbewältigung hinaus berücksichtigt werden. Benötigt werden neue Verantwortungsbereiche und die Übertragung heilberuflicher Aufgaben. So kann die Profession souverän vor und in Krisen angesprochen und einbezogen werden.

Die pflegerische Expertise muss in alle Krisenstäbe aufgenommen werden. Dass dies bislang nicht umfassend passiert ist, ist eines der wesentlichsten Mankos der Bewältigung der Corona-Pandemie.

Eine hohe Gesundheitskompetenz der Bevölkerung unterstützt in Krisen. Die gesundheitliche Bildung kann eine maßgebliche Aufgabe der Profession Pflege sein. Community Health Nurses (CHN), Schulgesundheitspflegende und pflegerische Gesundheitsexpertinnen für Kitas, ausgestattet mit entsprechender Handlungskompetenz, können für eine gesunde, soziale und damit wirtschaftlich starke Gesellschaft sorgen.

Benötigt wird eine bessere Ausstattung mit Informationstechnik. Lösungen für Schnittstellen zwischen den Sektoren und den Gesundheitsämtern müssen etabliert werden. Wichtig sind besser strukturierte, differenzierte und bundesweit einheitlich erfasste statistische Zahlen zum Pandemiegeschehen. Bestimmte Entscheidungen müssen bei der Bundesregierung zentralisiert werden. Der Flickenteppich an lokalen Regelungen behindert die Krisenbewältigung.

Aufgebaut und besser ausgestattet werden müssen Infektionsstationen. Gefordert sind eine Rückverlagerung von Produktionskapazitäten für Schutzmaßnahmen nach Europa sowie der Aufbau von Reserven. Ein Register der Berufsangehörigen relevanter Gesundheitsberufe, auch die der inaktiven Berufsangehörigen, muss erstellt werden. Das kann und muss Aufgabe der Pflegekammern der Länder sein.

Die Themen Pandemie und Infektionskrankheiten müssen stärker in Aus-, Fort- und Weiterbildung der Profession Pflege berücksichtigt werden.

Ohne die Profession Pflege ist eine „Gesundheitsversorgung für Alle“ in Deutschland nicht umsetzbar. Ohne sie funktioniert kein Gesundheitssystem. Wenn Krisen wie die Corona-Pandemie bewältigt werden müssen, führt am Einbezug des umfangreichen Kompetenzprofils der Profession Pflege kein Weg vorbei.“

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de
Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.
Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Impfen, impfen, impfen ... Solidarität ist gefordert!

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Impfen, impfen, impfen ... Solidarität ist gefordert!

Bekanntlich ist eine Impfung die wirksamste Corona-Schutzmaßnahme. Sie schützt die geimpfte Person, ist aber auch gleichzeitig ein Beitrag zum Schutz der Allgemeinheit. Sich Impfen zu lassen ist so gesehen ein Ausdruck der Solidarität. Offensichtlich ist es aber um diese Solidarität im Augenblick nicht so gut bestellt, wie dies gelegentlich vermutet wurde. Allzu viele Menschen nutzen das Impfangebot (noch) nicht oder verweigern sich ausdrücklich einer Impfung.
Dies gibt Veranlassung, darüber nachzudenken, wie die Impfskepsis überwunden werden kann. Eine klare Regelung wäre die Verfügung einer Impfpflicht. Dies ist aber politisch nicht gewollt. Dann verbleiben nur intensive Werbung und das Bemühen, Impfaktionen so wenig aufwendig, wie möglich, zu gestalten. Dabei sind besonders Migranten bzw. aus anderen EU-Ländern zugewanderte Personen in den Blick zu nehmen. Insoweit bietet sich, wie bereits teilweise praktiziert, vorrangig an, mit Impfangeboten an die Menschen wohnortnah heranzutreten. Von den darüber hinaus diskutierten Impfaktionen mit Anreizen - Preisvergabe - wird abgeraten. Es wäre ein Irrweg mit der Folge, dass die gebotene Solidarität endgültig aus dem Rennen wäre.


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Das Redaktions-Netzwerk Deutschland (RND) hat in seinem Newsletter vom 09.07.2021 zu dieser Thematik ausgeführt:

Ein Sprachkurs für den Piks
Diese Art des positiven Denkens erfordert zurzeit auch die deutsche Impfkampagne, die bei 33.909.828 vollständig geimpften Deutschen langsam, aber sicher ins Stocken gerät. Dafür kommt nun auch bei uns die Debatte um Impfanreize in Schwung. Fahrräder, Sprachkurse oder andere „schöne Preise“, die in einer Verlosung unter Impflingen angeboten werden, hält etwa der saarländische Ministerpräsident Tobias Hans nach eigener Aussage für hinreichend, wenn es darum geht, die Impfquote zu steigern. Er ist nicht der Einzige.
In den USA war in den vergangenen Monaten zu beobachten, mit welchem Einfallsreichtum die Politik versucht hat, die Bürgerinnen und Bürger in die Impfstationen zu locken. Weltreisen, Studienstipendien, Lotterielose und sogar Cannabis waren als Incentive für den gleichsam schützenden wie solidarischen Piks im Angebot. Genützt hat es bisher nicht in ausreichendem Maße: Die USA haben ihr ausgerufenes Impfziel, bis zum Unabhängigkeitstag 70 Prozent aller Erwachsenen mindestens einmal zu impfen, jüngst verpasst. Wie es nun in den USA weitergehen soll, ist offen. Die Deutschen diskutieren unter anderem auch über die Frage, ob Impfanreize vielmehr dazu führen könnten, dass die Aufgerufenen ihre Zweitimpfung gar aufschieben, um später in den Genuss eines Rabattgutscheins oder eines anderen Incentives zu kommen. Möglicherweise ist die Methode des sogenannten Nudgings in diesem Fall nicht unbedingt sinnvoll. Im Kampf gegen die Delta-Variante fehlt uns schlichtweg Zeit.
Auch moralisch sollten sich Impfanreizjäger und jägerinnen einmal ernsthaft hinterfragen. Schließlich sollte nach langen Monaten mit überfüllten Corona-Stationen, einer überlasteten Ärzteschaft, erschöpften Pflegekräften und dem Stopp des öffentlichen Lebens die Impfung selbst ein Geschenk sein. Bei mehr als 36.000 Menschen war im vergangenen Jahr Covid-19 als Erkrankung auf der Todesbescheinigung vermerkt, vermeldete das Statistische Bundesamt gestern. Allein das könnte einem zu denken geben.
Man kann es aber auch so formulieren, wie es ein Kollege aus dem RND-Newsroom gestern Morgen in der Frühkonferenz erklärte: „Ist ein neues Fahrrad wirklich wichtiger, als das Leben der eigenen Großmutter zu schützen?“ Oder, um es mit Adi Preißler zu sagen, die Antwort könnte auch lauten: Jedes Mittel, das mehr Deutsche zu einer Impfung bewegt und damit die Herdenimmunität steigert, sollte willkommen sein. Denn: „Grau is’ im Leben alle Theorie – aber entscheidend is’ aufm Platz.“


Zitat des Tages:
Man könnte an eine Verlosung denken, bei der unter den Impfbereiten beispielsweise ein Fahrrad, ein Fremdsprachenkurs oder ein anderer schöner Preis ausgegeben wird.
Tobias Hans, der saarländische Ministerpräsident, zu Impfanreizen

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Für die Aussage von Tobias Hans kann es von hier nur die rote Karte geben! Die BundesbürgerInnen, die sich bisher intensiv um einen Impftermin bemüht und dafür zum Teil einen großen Zeitaufwand in Kauf genommen haben, müssen sich durch die "Preisdiskussion" verarscht vorkommen. Es geht im Übrigen nicht nur um die aktuelle Impfkampagne. Es ist jetzt schon absehbar, dass es - v.a. für die Älteren - alsbald Auffrischungsimpfungen geben muss. Wird es dann eine Fortsetzung der "Preisdiskussion" geben?


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Lebenserwartung stagniert, Hauptursache sind hohe Sterbefallzahlen im Zuge der Corona-Pandemie

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 331 vom 09.07.2021

Lebenserwartung in Deutschland nahezu unverändert
Lebenserwartung stagniert, Hauptursache sind hohe Sterbefallzahlen im Zuge der Corona-Pandemie


WIESBADEN – Die durchschnittliche Lebenserwartung beträgt nach den Ergebnissen der Sterbetafel 2018/2020 für neugeborene Mädchen aktuell 83,4 Jahre und für neugeborene Jungen 78,6 Jahre. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich die Lebenserwartung von Neugeborenen damit im Vergleich zur vorangegangen Sterbetafel 2017/2019 nur sehr geringfügig
verändert: bei Jungen um +0,01 Jahre, bei Mädchen um +0,04 Jahre. Hauptgrund für die nahezu stagnierende Entwicklung sind die außergewöhnlich hohen Sterbefallzahlen zum Jahresende 2020 im Zuge der zweiten Welle der Corona- Pandemie. Zuvor war die Lebenserwartung Neugeborener bei beiden Geschlechtern seit der Berechnung für die Jahre 2007/2009 jeweils um durchschnittlich 0,1 Jahre angestiegen.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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Politische Kritik an STIKO-Empfehlung ist gefährliches Wahlkampf-Manöver

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Virchowbund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
Pressemitteilung vom 09.07.2021



Politische Kritik an STIKO-Empfehlung ist gefährliches Wahlkampf-Manöver

Berlin, 9. Juli 2021 – „Die Versuche der politischen Einmischung in die Arbeit der Ständigen Impfkommission (STIKO) sind unangebracht und gefährlich. Auch im Wahlkampf muss sich die Politik aus der Wissenschaft her-aushalten!“, fordert Dr. Dirk Heinrich, Bundesvorsitzender des Virchowbundes.
„Eine Impfempfehlung ist in jedem Einzelfall eine medizinische Entscheidung. Diese Entscheidung kann kein Politiker treffen, nur ein Arzt. Bloß weil die Politik aus Wahlkampf-Taktik heraus Versprechungen für den Herbst macht und einzelnen Bevölkerungsgruppen jetzt Wünsche erfüllen möchte, dürfen wir nicht unsere ärztlichen und wissenschaftlichen Grundsätze über Bord werfen“, so Dr. Heinrich weiter.

Wenn Politiker jetzt die STIKO auffordern, ihre Empfehlung zu überdenken, obwohl keine neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, sei das ein Angriff auf die ärztliche Freiberuflichkeit.

Denn Ärzte sind von Berufs wegen nur der Allgemeinheit und dem Patienten sowie dem eigenen Gewissen verpflichtet. Die ärztliche Freiberuflichkeit sichert freie medizinische Entscheidungen zum Wohl der Patienten. Dies gilt auch für Gremien von Ärzten, wie die STIKO. Nicht-Ärzte dürfen Ärzten nicht vorschreiben, wie sie ihre Patienten behandeln sollen.

Die STIKO ist aus gutem Grund als unabhängiges Gremium konzipiert. Sie gibt ihre Empfehlungen rein auf Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse. Dabei berücksichtigt sie sowohl den Schutz der Gesamtbevölkerung als auch den einzelnen Menschen mit seinen individuellen Risiken. Dr. Heinrich betont: „Die STIKO soll und wird ihre Einschätzung nicht ändern, nur weil ein Ministerpräsident sich das wünscht, sondern erst, wenn die wissenschaftliche Faktenlage sich ändert. Gerade weil sie immer wieder angegriffen wird, brauchen wir die ärztliche Unabhängigkeit in Wissenschaft und Behandlung mehr denn je.“

Sachliche Kritik an der STIKO ist dagegen in Bezug auf die jüngste Kommunikationsstrategie angebracht. „Die jüngste Vorankündigung einer Empfehlung zur Kreuzimpfung hat einmal wieder unnötig für Verunsicherungen bei den Patienten und Mehraufwand in den Praxen gesorgt“, berichtet Dr. Heinrich. „Eine Empfehlung sollte erst kommuniziert werden, wenn sie auch wirklich eine Empfehlung ist.“

Der Virchowbund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.


Virchowbund
Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
Pressestelle
Leitung: Klaus Greppmeir
Pressereferent: Adrian Zagler
Tel: 0 30 / 28 87 74 - 124
Fax: 0 30 / 28 87 74 - 115
presse@virchowbund.de
www.virchowbund.de
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Neue Corona-Regeln des Landes NRW - sehr umstritten!

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Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 512/2021
Datum: 8. Juli 2021



Neue Corona-Regeln des Landes - Rhein-Kreis Neuss in Inzidenzstufe 0

Rhein-Kreis Neuss. Ab dem morgigen Freitag, 9. Juli tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Diese sieht eine neue Inzidenzstufe 0 für Kreise und kreisfreie Städte mit einer dauerhaften 7-Tages-Inzidenz unter 10 vor. Im Rhein-Kreis Neuss liegt der Wert seit dem 18. Juni unter dem Schwellenwert von 10. Damit gelten im Kreisgebiet ab dem 9. Juli die Regelungen der Inzidenzstufe 0.

„Um dauerhaft von den Lockerungen profitieren zu können und eine vierte Infektionswelle mit schweren Erkrankungen zu vermeiden ist es zwingend notwendig, dass alle das Impfangebot annehmen und sich auch vollständig impfen lassen“, warnt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Impfen sei der Schlüssel zum Erfolg in der Bewältigung der Pandemie und es stehe ausreichend Impfstoff zur Verfügung. „Ich appelliere an alle noch nicht Geimpften: Vereinbaren sie unbedingt einen Impftermin bei ihrem Haus- oder Betriebsarzt oder im Impfzentrun“, ruft der Landrat auf und bittet zudem auch noch nicht geimpfte Verwandte, Freunde und Kollegen von einer Impfung zu überzeugen. „Mit einer Impfung schützt man sich selbst und andere wirksam vor einer Ansteckung und insbesondere auch vor schweren Verläufen“, ergänzt Petrauschke.

Zudem sei es aber auch künftig wichtig, verantwortungsvoll mit den wiedergewonnenen Freiheiten umzugehen. „Nutzen Sie daher regelmäßig das Angebot der kostenfreien Bürgertestungen auch dann, wenn ein negativer Test nicht vorgeschrieben ist oder sie geimpft sind“, weist der Landrat darauf hin, dass Schnelltests ein weiterer wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung sind und dabei helfen Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu unterbrechen. „Auch wenn man selber keine Symptome hat, kann man andere anstecken, die dann möglicherweise einen schweren Verlauf haben“, so Petrauschke.

Die ab Freitag für den Rhein-Kreis Neuss geltenden Regelungen der Inzidenzstufe 0 der Coronaschutzverordnung des Landes sehen folgendes vor:

Allgemeine Kontaktbeschränkung:
Für private Treffen im öffentlichen Raum gibt es keine Personenbegrenzungen. Das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern wird empfohlen.

Private Veranstaltungen und Partys:
Bei privaten Veranstaltungen ist bei mehr als 50 Personen (einschließlich der Geimpften und Genesenen) ein Negativtest (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) erforderlich. Dann bestehen keine weiteren Beschränkungen. Ohne Test müssen die Mindestabstände und Maskenpflicht von allen Teilnehmern eingehalten werden. Bei Partys ist bei mehr als 50 Personen (einschließlich der Geimpften und Genesenen) ein Negativtest (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) erforderlich. Dann bestehen keine weiteren Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht von allen Teilnehmern eingehalten werden.

Große Veranstaltungen:
Große Veranstaltungen sind mit Vorlage eines Negativtests sämtlicher teilnehmenden Personen (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) erlaubt, da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt.

Bildungsangebote außerhalb von Schulen:
Es muss eine Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden. Weitere Einschränkungen bestehen nicht.

Kinder- und Jugendarbeit:
Bei Ferienfreizeiten besteht einmalig zu Beginn des Angebotes die Verpflichtung zur Vorlage eines Negativtests (außer für vollständig Geimpfte und Genesene), bei Kinder- und Jugendreisen zusätzlich zum Ende des Angebotes. Darüber hinaus gibt es keine Einschränkungen.

Kultur:
Bei kulturellen Veranstaltungen (z.B. Theater, Kino, Konzert) besteht wahlweise die Pflicht zur Vorlage eines Negativtests (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) oder eines Sitzplans nach Schachbrettmuster. Ab 5 000 Zuschauern sind ein negatives Testergebnis sowie ein Hygienekonzept erforderlich. Für den Besuch von Museen gibt es keine Einschränkungen, es muss auch keine Maske getragen werden.

Sport:
Die Sportausübung ist ohne Beschränkungen möglich. Veranstaltungen auf und in Sportanlagen sind mit mehr als 5 000 Zuschauerinnen
und Zuschauern (einschließlich immunisierter Personen) nur mit Negativtestnachweis (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) und einem von der zuständigen Behörde genehmigten Hygienekonzept zulässig, das eine Begrenzung auf bis zu 25 000 Zuschauerinnen und Zuschauer, höchstens aber die Hälfte der regulären Zuschauerkapazität, sowie Vorgaben zur Maskenpflicht, Ticketpersonalisierung und
so weiter vorsehen muss.

Einzelhandel:
Da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, entfällt die flächenmäßige Begrenzung. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Gastronomie:
Es gibt keine Einschränkungen, solange der Mindestabstand zwischen Tischen oder eine bauliche Abtrennung (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden ist, die eine Übertragung von Viren für den Tisch- und kompletten Sitzbereich verhindert. Bedienpersonal benötigt eine Maske oder ein max. 48 Stunden altes negatives Testergebnis (außer vollständig Geimpfte und Genesene), hierbei ist ein dokumentierter Selbsttest zulässig.

Freizeit- und Vergnügungsstätten:
Es gibt keine Beschränkungen. Da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, besteht auch keine Pflicht zur Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung.
Der Betrieb von Clubs und Diskotheken ist auch in Innenräumen erlaubt, ein Hygienekonzept, die Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung sowie ein Negativtest (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) sind erforderlich.

Beherbergung/Tourismus:
Es besteht die Pflicht zur Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung. Bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10 am Tag des Reiseantritts besteht Testpflicht (außer für vollständig Geimpfte und Genesene).

Messen und Märkte:
Da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, gibt es keine Beschränkungen.

Tagungen und Kongresse:
Es gibt keine Einschränkungen.

Maskenpflicht:
In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 0 gilt die Masken-pflicht nur noch in Bereichen, auf deren Nutzung auch Personen, die noch kein Impfangebot wahrnehmen konnten, zwingend angewiesen sind, nämlich im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr samt Taxen und Schülerbeförderung, im Einzelhandel sowie in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen. Betreiber anderer Angebote und Einrichtungen können deren Nutzung allerdings weiterhin vom Tragen einer Maske abhängig machen.
Beschäftigte mit einem besonders nahen Kundenkontakt wie die Erbringer körpernaher Dienstleistungen oder Servicekräfte in der Gastronomie müssen weiterhin eine Maske tragen oder über einen negativen Testnachweis verfügen.

Regelungen für Urlaubsrückkehrer:
Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.

Allgemein gilt:
Vollständig Geimpfte und Genesene sind den negativ getesteten Personen in allen Bereichen gleichgestellt. Als vollständig Geimpft gilt auch ein Genesener mit einer Impfdosis. Negativtests sind nur von zugelassenen Schnellteststellen sowie Arbeitgeber- und Schultestungen mit entsprechendem Nachweis gültig und dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Übersicht über die Schnellteststellen im Rhein-Kreis Neuss ist unter www.rhein-kreis-neuss.de/schnelltest verfügbar. Kinder bis zum Schuleintritt sind von einem Testerfordernis ausgenommen.

Sowohl für Genesene als auch für Geimpfte haben die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln wie das Tragen einer Maske oder Einhalten von Abständen weiterhin Bestand.

Die Regelungen des Landes gelten nur für Bereiche, die das Land selbst regeln kann. So bleiben weitergehende bundesrechtliche Vorgaben insbesondere des Arbeitsschutzes auch in der neuen Inzidenzstufe 0 bestehen.

Zuordnung der Inzidenzstufen:
Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht für Kreise und kreisfreie Städte Regelungen in vier Inzidenzstufen vor. Die Inzidenzstufe 0 greift bei einer dauerhaften 7-Tages-Inzidenz unter 10. Die Inzidenzstufe 1 gilt, wenn der Wert dauerhaft bei höchstens 35 liegt. Die Inzidenzstufe 2 greift, bei einer Inzidenz über 35, aber höchstens 50 liegt, die Inzidenzstufe 3 bei über 50. Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Abweichend davon erfolgt die Zuordnung beim Übergang von der Inzidenzstufe 0 zur Inzidenzstufe 1 erst, wenn der Grenzwert an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag.

Benjamin Josephs
Pressesprecher

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
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Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330
Email: Presse@rhein-kreis-neuss.de


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Grundsätzlich spricht einiges dafür, dass die NRW-Landesregierung mit ihren jüngsten Lockerungserwägungen in der Tendenz richtig liegt. Aber angesichts der Tatsache, dass die Impfquote noch relativ niedrig liegt, hätte man wohl bis mindestens Ende August 2021 warten müssen. Jetzt wird mit den Lockerungen von vielen noch nicht geimpften Menschen unterstellt, dass die Pandemie wohl vorbei ist. Die Impfaktionen werden jetzt schwieriger mit der Folge, dass die sog. Herdenimmunisierung in weite Ferne rücken kann. Genau diese Aspekte werden aktuell von Virologen und sonstigen Infektionsschutzexperten angesprochen!
WernerSchell
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Neue Corona-Regeln des Landes NRW - sehr umstritten!

Beitrag von WernerSchell »

Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 512/2021
Datum: 8. Juli 2021



Neue Corona-Regeln des Landes - Rhein-Kreis Neuss in Inzidenzstufe 0

Rhein-Kreis Neuss. Ab dem morgigen Freitag, 9. Juli tritt die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in Kraft. Diese sieht eine neue Inzidenzstufe 0 für Kreise und kreisfreie Städte mit einer dauerhaften 7-Tages-Inzidenz unter 10 vor. Im Rhein-Kreis Neuss liegt der Wert seit dem 18. Juni unter dem Schwellenwert von 10. Damit gelten im Kreisgebiet ab dem 9. Juli die Regelungen der Inzidenzstufe 0.

„Um dauerhaft von den Lockerungen profitieren zu können und eine vierte Infektionswelle mit schweren Erkrankungen zu vermeiden ist es zwingend notwendig, dass alle das Impfangebot annehmen und sich auch vollständig impfen lassen“, warnt Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Impfen sei der Schlüssel zum Erfolg in der Bewältigung der Pandemie und es stehe ausreichend Impfstoff zur Verfügung. „Ich appelliere an alle noch nicht Geimpften: Vereinbaren sie unbedingt einen Impftermin bei ihrem Haus- oder Betriebsarzt oder im Impfzentrun“, ruft der Landrat auf und bittet zudem auch noch nicht geimpfte Verwandte, Freunde und Kollegen von einer Impfung zu überzeugen. „Mit einer Impfung schützt man sich selbst und andere wirksam vor einer Ansteckung und insbesondere auch vor schweren Verläufen“, ergänzt Petrauschke.

Zudem sei es aber auch künftig wichtig, verantwortungsvoll mit den wiedergewonnenen Freiheiten umzugehen. „Nutzen Sie daher regelmäßig das Angebot der kostenfreien Bürgertestungen auch dann, wenn ein negativer Test nicht vorgeschrieben ist oder sie geimpft sind“, weist der Landrat darauf hin, dass Schnelltests ein weiterer wichtiger Baustein der Pandemiebekämpfung sind und dabei helfen Infektionsketten frühzeitig zu erkennen und zu unterbrechen. „Auch wenn man selber keine Symptome hat, kann man andere anstecken, die dann möglicherweise einen schweren Verlauf haben“, so Petrauschke.

Die ab Freitag für den Rhein-Kreis Neuss geltenden Regelungen der Inzidenzstufe 0 der Coronaschutzverordnung des Landes sehen folgendes vor:

Allgemeine Kontaktbeschränkung:
Für private Treffen im öffentlichen Raum gibt es keine Personenbegrenzungen. Das Einhalten des Mindestabstandes von 1,5 Metern wird empfohlen.

Private Veranstaltungen und Partys:
Bei privaten Veranstaltungen ist bei mehr als 50 Personen (einschließlich der Geimpften und Genesenen) ein Negativtest (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) erforderlich. Dann bestehen keine weiteren Beschränkungen. Ohne Test müssen die Mindestabstände und Maskenpflicht von allen Teilnehmern eingehalten werden. Bei Partys ist bei mehr als 50 Personen (einschließlich der Geimpften und Genesenen) ein Negativtest (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) erforderlich. Dann bestehen keine weiteren Beschränkungen. Ohne Test müssen Mindestabstände und Maskenpflicht von allen Teilnehmern eingehalten werden.

Große Veranstaltungen:
Große Veranstaltungen sind mit Vorlage eines Negativtests sämtlicher teilnehmenden Personen (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) erlaubt, da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt.

Bildungsangebote außerhalb von Schulen:
Es muss eine Kontaktnachverfolgung sichergestellt werden. Weitere Einschränkungen bestehen nicht.

Kinder- und Jugendarbeit:
Bei Ferienfreizeiten besteht einmalig zu Beginn des Angebotes die Verpflichtung zur Vorlage eines Negativtests (außer für vollständig Geimpfte und Genesene), bei Kinder- und Jugendreisen zusätzlich zum Ende des Angebotes. Darüber hinaus gibt es keine Einschränkungen.

Kultur:
Bei kulturellen Veranstaltungen (z.B. Theater, Kino, Konzert) besteht wahlweise die Pflicht zur Vorlage eines Negativtests (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) oder eines Sitzplans nach Schachbrettmuster. Ab 5 000 Zuschauern sind ein negatives Testergebnis sowie ein Hygienekonzept erforderlich. Für den Besuch von Museen gibt es keine Einschränkungen, es muss auch keine Maske getragen werden.

Sport:
Die Sportausübung ist ohne Beschränkungen möglich. Veranstaltungen auf und in Sportanlagen sind mit mehr als 5 000 Zuschauerinnen
und Zuschauern (einschließlich immunisierter Personen) nur mit Negativtestnachweis (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) und einem von der zuständigen Behörde genehmigten Hygienekonzept zulässig, das eine Begrenzung auf bis zu 25 000 Zuschauerinnen und Zuschauer, höchstens aber die Hälfte der regulären Zuschauerkapazität, sowie Vorgaben zur Maskenpflicht, Ticketpersonalisierung und
so weiter vorsehen muss.

Einzelhandel:
Da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, entfällt die flächenmäßige Begrenzung. Die Maskenpflicht bleibt bestehen.

Gastronomie:
Es gibt keine Einschränkungen, solange der Mindestabstand zwischen Tischen oder eine bauliche Abtrennung (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden ist, die eine Übertragung von Viren für den Tisch- und kompletten Sitzbereich verhindert. Bedienpersonal benötigt eine Maske oder ein max. 48 Stunden altes negatives Testergebnis (außer vollständig Geimpfte und Genesene), hierbei ist ein dokumentierter Selbsttest zulässig.

Freizeit- und Vergnügungsstätten:
Es gibt keine Beschränkungen. Da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, besteht auch keine Pflicht zur Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung.
Der Betrieb von Clubs und Diskotheken ist auch in Innenräumen erlaubt, ein Hygienekonzept, die Sicherstellung der Kontaktnachverfolgung sowie ein Negativtest (außer für vollständig Geimpfte und Genesene) sind erforderlich.

Beherbergung/Tourismus:
Es besteht die Pflicht zur Sicherstellung einer Kontaktnachverfolgung. Bei Gästen aus Gebieten mit einer Inzidenz über 10 am Tag des Reiseantritts besteht Testpflicht (außer für vollständig Geimpfte und Genesene).

Messen und Märkte:
Da auch für das Land die Inzidenzstufe 0 gilt, gibt es keine Beschränkungen.

Tagungen und Kongresse:
Es gibt keine Einschränkungen.

Maskenpflicht:
In Kreisen und kreisfreien Städten der Inzidenzstufe 0 gilt die Masken-pflicht nur noch in Bereichen, auf deren Nutzung auch Personen, die noch kein Impfangebot wahrnehmen konnten, zwingend angewiesen sind, nämlich im öffentlichen Personennah- und -fernverkehr samt Taxen und Schülerbeförderung, im Einzelhandel sowie in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen. Betreiber anderer Angebote und Einrichtungen können deren Nutzung allerdings weiterhin vom Tragen einer Maske abhängig machen.
Beschäftigte mit einem besonders nahen Kundenkontakt wie die Erbringer körpernaher Dienstleistungen oder Servicekräfte in der Gastronomie müssen weiterhin eine Maske tragen oder über einen negativen Testnachweis verfügen.

Regelungen für Urlaubsrückkehrer:
Beschäftigte ohne vollständigen Impfschutz oder Genesenen-Nachweis, die nach dem 1. Juli mindestens fünf Tage aufgrund von Urlaub oder ähnlichen Abwesenheiten nicht gearbeitet haben, müssen nach der Rückkehr am ersten Tag an ihrem Arbeitsplatz ein negatives Testergebnis vorweisen oder vor Ort einen Test durchführen. Krankheit oder Home-Office-Zeiten lösen keine Testpflicht aus.

Allgemein gilt:
Vollständig Geimpfte und Genesene sind den negativ getesteten Personen in allen Bereichen gleichgestellt. Als vollständig Geimpft gilt auch ein Genesener mit einer Impfdosis. Negativtests sind nur von zugelassenen Schnellteststellen sowie Arbeitgeber- und Schultestungen mit entsprechendem Nachweis gültig und dürfen nicht älter als 48 Stunden sein. Eine Übersicht über die Schnellteststellen im Rhein-Kreis Neuss ist unter www.rhein-kreis-neuss.de/schnelltest verfügbar. Kinder bis zum Schuleintritt sind von einem Testerfordernis ausgenommen.

Sowohl für Genesene als auch für Geimpfte haben die allgemeinen Verhaltens- und Hygieneregeln wie das Tragen einer Maske oder Einhalten von Abständen weiterhin Bestand.

Die Regelungen des Landes gelten nur für Bereiche, die das Land selbst regeln kann. So bleiben weitergehende bundesrechtliche Vorgaben insbesondere des Arbeitsschutzes auch in der neuen Inzidenzstufe 0 bestehen.

Zuordnung der Inzidenzstufen:
Die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sieht für Kreise und kreisfreie Städte Regelungen in vier Inzidenzstufen vor. Die Inzidenzstufe 0 greift bei einer dauerhaften 7-Tages-Inzidenz unter 10. Die Inzidenzstufe 1 gilt, wenn der Wert dauerhaft bei höchstens 35 liegt. Die Inzidenzstufe 2 greift, bei einer Inzidenz über 35, aber höchstens 50 liegt, die Inzidenzstufe 3 bei über 50. Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag. Abweichend davon erfolgt die Zuordnung beim Übergang von der Inzidenzstufe 0 zur Inzidenzstufe 1 erst, wenn der Grenzwert an acht aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Kalendertagen unterschritten wird, mit Wirkung für den übernächsten Tag.

Benjamin Josephs
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Siehe auch:
Gesundheitsministerium startet „Woche des Impfens“: Vielfältige Impfangebote in den Regionen und Impfen ohne Terminvergabe in den Impfzentren
9. Juli 2021
Minister Laumann: Wir setzen auf kreative Impfangebote in den Kreisen und kreisfreien Städten
Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium startet am kommenden Montag (12. Juli 2021) die „Woche des Impfens“. Die Kreise und kreisfreien Städte sind zum einen zu diesem Zweck dazu aufgerufen, möglichst niedrigschwellige Impfangebote ohne Terminvergabe zum Beispiel an viel frequentierten Orten wie Einkaufsstraßen, Sportstätten oder Shopping-Centern zu schaffen.
>>> https://www.land.nrw/de/pressemitteilun ... gebote-den


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Grundsätzlich spricht einiges dafür, dass die NRW-Landesregierung mit ihren jüngsten Lockerungserwägungen in der Tendenz richtig liegt. Aber angesichts der Tatsache, dass die Impfquote noch relativ niedrig liegt, hätte man wohl bis mindestens Ende August 2021 warten müssen. Jetzt wird mit den Lockerungen von vielen noch nicht geimpften Menschen unterstellt, dass die Pandemie wohl vorbei ist. Die Impfaktionen werden jetzt schwieriger mit der Folge, dass die sog. Herdenimmunisierung in weite Ferne rücken kann. Genau diese Aspekte werden aktuell von Virologen und sonstigen Infektionsschutzexperten angesprochen!
Man könnte aus den gemachten Erfahrungen gelernt haben. Im Verlauf der 2020 begonnenen Corona-Pandemie ist von den politisch Verantwortlich in Bund und Ländern wiederholt zu spät und mit unzureichenden Infektionsschutzmaßnahmen reagiert worden. Das hatte dann u.a. zur Folge, dass im Gefolge solcher Fehler auch systemimmanente Institutionen in harte Schutzmaßnahmen einbezogen werden mussten. Dies hatte und hat hohe Wirtschaftshilfen zur Folge, die nach grober Einschätzung bis jetzt wohl 200 - 300 Milliarden (oder sogar mehr) ausmachen. Darüber wird angesichts anstehender Wahlen kaum geredet. Aber das böse Erwachen wird alsbald erfolgen.
Werner Schell
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Einsamkeit unter Beschäftigten: Das können Unternehmen dagegen tun

Beitrag von WernerSchell »

Einsamkeit unter Beschäftigten: Das können Unternehmen dagegen tun

(Quelle: DGUV) Gemeinsam Projekte betreuen, Probleme lösen, mit anderen Pause machen – der Arbeitsplatz ist für viele Menschen ein wichtiger Ort des Miteinanders. Was ist, wenn der kollegiale Austausch wegbricht, etwa aufgrund der Pandemie? Fest steht: Einsamkeit kann langfristig krank machen. Doch auch kurzfristig sind Betroffene belastet. Für die Gesundheit ihrer Beschäftigten sollten Betriebe auch das soziale Wohlergehen ihrer Belegschaft stärken. Wie das gelingen kann, zeigt die neue Ausgabe der "Arbeit & Gesundheit ". > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... 5C&i=a3eh6

Derzeit werden Kontaktbeschränkungen zum Schutz gegen Corona-Infektion im häuslichen Bereich gelockert. Doch nach wie vor arbeiten viele Beschäftigte im Homeoffice oder vor Ort in kleinen, festen Gruppen, unter Einhaltung der Abstandsregeln. Es fehlt der kollegiale Austausch.
"Betriebe können sich bewusst machen, was die Arbeit für die Gesundheit der Menschen bedeute - vor allem aufgrund des sozialen Miteinanders", erläutert Jasmine Kix, Arbeitspsychologin der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft und stellvertretende Leiterin des DGUV Sachgebiets Psyche und Gesundheit in der Arbeitswelt.

Während der Corona-Pandemie beobachtete sie, dass Hygienekonzepte und Regeln zur Kontaktbeschränkung bei vielen Unternehmen so stark in den Vordergrund rückten, dass Begegnungsräume "wegorganisiert" wurden. Sie schlägt vor: "Stattdessen können Betriebe schauen, wie man Begegnungen - persönlich oder virtuell - trotz der Richtlinien ermöglichen kann."

Der Beitrag der aktuellen Ausgabe von Arbeit & Gesundheit > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... AF&i=a3eh7 hilft praxisnah dabei, isolierte Beschäftigte wieder ins Boot zu holen: Verantwortliche für die betriebliche Gesundheit können etwa ein offenes Ohr für die Sorgen von Kolleginnen und Kollegen haben. Sie können aktiv das Gespräch suchen, wenn sie merken, dass sich jemand zurückzieht oder anderweitig auffällig verhält. Betriebe können Beschäftigten, die sich allein gelassen fühlen, Hilfsangebote machen für inner- oder außerbetriebliche Ansprechpersonen. Vor allem auf Alleinstehende gilt es zu achten. Ziel ist es, Vereinsamung zu verhindern, denn Krankheiten wie Depressionen, Angststörungen oder Diabetes sind oft die Folge von sozialer Isolation.

Quelle: 11.07.2021
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Long-COVID: Leistungen zur Rehabilitation

Beitrag von WernerSchell »

Long-COVID: Leistungen zur Rehabilitation

(Quelle: BMAS) An COVID-19 Erkrankte können auch nach überstandener Infektion an körperlichen oder psychischen Beeinträchtigungen leiden, dem sog. Long-COVID oder auch Post-COVID-Syndrom. > https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2 ... olgen.html

Bei gefährdeter oder geminderter Erwerbsfähigkeit durch Long-COVID bieten sich insbesondere Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an. Haus- und Fachärzte sowie Post COVID-Ambulanzen können die Beantragung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation beim jeweils zuständigen Rehabilitationsträger anregen. Diese können Sie auch gezielt darauf ansprechen.
Betroffene können verschiedene Maßnahmen und Anlaufstellen in Anspruch nehmen. Welcher Rehabilitationsträger zuständig ist, bestimmt sich nach den jeweiligen Sozialgesetzen und der Aufgabe des jeweiligen Trägers. Die Rehabilitationsträger und weitere Einrichtungen, bieten auf ihren Webseiten weiterführende Informationen an.

Ist durch die Erkrankung die Erwerbsfähigkeit der Versicherten gefährdet, bietet die Deutsche Rentenversicherung passende Rehabilitationsleistungen und auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben an.

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) ist Träger für die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, sofern nicht ein anderer Rehabilitationsträger (z. B. die Rentenversicherung) zuständig ist. Wie Sie auch mit gesundheitlichen Einschränkungen wieder ins Berufsleben zurückkehren können, erfahren Sie auf der Internetseite der BA: > https://www.arbeitsagentur.de/menschen- ... erkrankung

Personen, bei denen die Erkrankung an COVID-19 als Berufskrankheit oder Arbeitsunfall der gesetzlichen Unfallversicherung anerkannt wurde, können sich an ihren Durchgangsarzt oder direkt an ihren Unfallversicherungsträger wenden, wenn sie Bedarf an Rehabilitationsleistungen haben.
Die sogenannten BG-Kliniken bieten als medizinische Einrichtungen der gesetzlichen Unfallversicherung weitere Informationen:
• Post-COVID-Programm > https://www.bg-kliniken.de/post-covid-programm/
• Post-COVID-Check: Hilfe bei COVID-19-Folgen > https://www.bg-kliniken.de/ueber-uns/da ... 19-folgen/

Quelle: Mitteilung vom 11.07.2021
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
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