Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
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Ungeimpfte Pfleger haben keinen Anspruch auf Beschäftigung

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Ungeimpfte Pfleger haben keinen Anspruch auf Beschäftigung

So entschied das Landesarbeitsgericht Hessen mit Urteil vom 11.08.2022, Az. 5 SaGa 728/22, u.a. … > https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... eitsrecht/ / > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Studie: Ohne Masken mehr Infektionen an Schulen

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Deutsches Ärzteblatt vom 12.08.2022:

Studie: Ohne Masken mehr Infektionen an Schulen

Boston – In Bezirken des US-Staats Massachusetts, in denen die Maskenpflicht an den Schulen Ende Februar aufgehoben wurde, kam es in den folgenden Wochen deutlich häufiger zu Infektionen bei Schülern und Per¬sonal, was zu erheblichen Fehlzeiten führte. Den Ergebnissen einer Differenz-von-Differenzen-Analyse in medRxiv zufolge (2022; DOI: 10.1101/2022.08.09.22278385) könnte der Verzicht auf die Maskenpflicht zeitweise für fast 1/3 der Erkrankungen verantwortlich gewesen sein.
… > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Schutz vor Corona: Erfahrung ist beim Immunsystem nicht immer ein Vorteil

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Schutz vor Corona: Erfahrung ist beim Immunsystem nicht immer ein Vorteil

Bei der Corona-Impfung basiert eine gute Impfreaktion auf naiven Immunzellen, bereits existierende Gedächtniszellen sind eher nachteilig, wie ein Forschungsteam des Exzellenzclusters PMI zeigt.

Wer viele Infektionen mit gewöhnlichen Erkältungsviren durchgemacht hat, die ja auch zu den Coronaviren zählen, steht dadurch nicht besser da, was die Bekämpfung von COVID-19 angeht, sowohl nach Infektion mit SARS-CoV-2 als auch nach einer Corona-Impfung. „Wir haben bereits 2020 gezeigt, dass ein früherer Kontakt mit Erkältungsviren keinen Schutz vor COVID-19 bietet. In der Folgestudie konnten wir jetzt zeigen, dass dies auch für die Qualität der Impfreaktion nicht vorteilhaft ist“, erklärt Professorin Petra Bacher vom Institut für Immunologie der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel (CAU) und dem Universitätsklinikum Schleswig-Holstein (UKSH), Campus Kiel. Gemeinsam mit Professor Alexander Scheffold, dem Leiter des Instituts für Immunologie, und weiteren Kolleginnen und Kollegen des Exzellenzclusters „Precision Medicine in Chronic Inflammation“ (PMI) aus Kiel analysierte die Immunologin Blutproben von gesunden Personen vor und nach der Corona-Impfung. Das Ergebnis der jetzt in Immunity publizierten Studie: „Eine gute Immunantwort kommt aus dem naiven Repertoire an T-Zellen. Bereits vorhandene T-Gedächtniszellen, die SARS-CoV-2 erkennen, haben eher einen negativen Effekt.“ Das könnte erklären, warum bei alten Menschen die Immunreaktion nach Infektion oder Impfung oft schlechter verläuft.

Was macht eine gute Impfantwort aus?

T-Zellen, genau genommen, T-Helferzellen, sind die zentralen Organisatoren von Immunantworten. Jede einzelne erkennt über ihren „T-Zell-Rezeptor“ einen spezifischen Krankheitserreger. Naive T-Zellen, hatten noch keinen Kontakt mit einem Erreger. Bei einer Infektion oder Impfung werden nur die Erreger-spezifischen T-Zellen aktiviert und können sich zu Gedächtniszellen umwandeln. Diese sorgen bei erneutem Kontakt mit dem Erreger für eine schnelle Immunreaktion, das Prinzip der Impfung. Man findet aber im Blut von Menschen, die weder geimpft sind noch infiziert waren auch Gedächtniszellen, die auf SARS-CoV-2 reagieren können, die aber aus Infektionen mit anderen Erregern stammen. Ein Phänomen, das Kreuzreaktivität genannt wird und das bisher als protektiv betrachtet wurde. „Wir haben uns gefragt, ob Gedächtniszellen, die bereits gegen einen ähnlichen Erreger wir SARS-CoV-2 reagiert haben, zum Beispiel ein Schnupfenvirus, tatsächlich die Reaktion auf die Corona-Impfung verbessern. Oder ob es wichtiger ist, viele naive Zellen gegen SARS-CoV-2 zu haben, die sich spezifisch auf den neuen Erreger einstellen können. Das ist in der Regel bei jungen Menschen der Fall, die meist gut mit Infektionen und Impfungen zurechtkommen“, verdeutlicht Bacher, die den Dorothea-Erxleben-Forscherinnenpreis 2021 des Exzellenzclusters PMI erhalten hat und das Preisgeld in dieses Projekt steckte.
Für die aktuelle Studie wurde das Blut von 50 gesunden Personen vor der Corona-Impfung sowie mehrere Wochen nach der ersten und zweiten Impfung analysiert. Eine vorhergehende Corona-Infektion wurde ausgeschlossen. Durch eine spezielle Technik, die sogenannte Antigen-reaktive-T-Zell-Anreicherung, können ganz gezielt die Zellen untersucht werden, die auf den Impfstoff reagieren. Bacher: „Wir sortieren die Zellen heraus, die auf SARS-CoV-2 reagieren, denn nur die entscheiden über die Immunantwort. Über den T-Zell-Rezeptor können wir feststellen, ob die Zellen aus dem naiven Repertoire stammen oder aus dem Gedächtnis-Repertoire.“ Die Ergebnisse dieser Analyse wurden mit der Qualität der Impfantwort in Beziehung gesetzt.

Impferfolg bei über 80-Jährigen nicht so gut

Das Ergebnis der Untersuchung war, so Bacher, „Bereits vorhandene Gedächtnis-T-Zellen tragen nicht zu einer qualitativ hochwertigen Immunantwort bei. Eher im Gegenteil. Eine sehr gute Immunantwort kommt aus dem naiven Repertoire.“ Bei den über 80-jährigen zeigte sich eine insgesamt schwächere Reaktion. Die Impfung führte bei ihnen nur zu einem geringen Anstieg der SARS-CoV-2 spezifischen T-Zellen. „Wir zeigen, dass bei Älteren die wenigen naiven T-Zellen, die im höheren Alter noch übrig sind, nicht mehr so gut aktiviert werden können. Aber auch die stark vorhandenen Gedächtniszellen tragen bei Älteren nicht positiv zur Impfantwort bei.“ Dieser Defekt im Immunsystem von alten Menschen lasse sich zwar mit weiteren Auffrischimpfungen mildern aber nicht ausgleichen. Trotz Impfungen bleiben hochbetagte Menschen eine vulnerable Gruppe. „Wir müssen uns bewusst machen, dass es immer noch eine Gruppe gibt, die gefährdet ist. Das betrifft überwiegend die Älteren, deren Immunsystem nicht mit diesem „neuen“ Erreger zurechtkommt. Aber auch bei jungen Menschen gibt es welche mit schlechter Impfantwort. Das sieht man auch daran, dass trotz Impfung immer noch schwere Verläufe vorkommen“, ergänzt Alexander Scheffold.

Impfschutz – Antikörperwerte sind nicht aussagekräftig

Wie gut und wie lange die Impfung im Einzelfall vor einer Infektion mit Corona schützt, lässt sich nach wie vor durch Blutuntersuchungen nicht zuverlässig feststellen. Die Messung spezifischer Antikörper gegen den Erreger ist nicht wirklich aussagekräftig. Denn es ist nicht bekannt, ab welchem Wert ein ausreichender Immunschutz vorliegt. Bacher: „Im Immunsystem gibt es keine klaren Grenzen. Welcher Faktor entscheidend ist, kann von Mensch zu Mensch verschieden sein. Insgesamt tragen viele Faktoren zum Infektionsschutz bei, neben den Antikörpern eben vor allem die T-Zellen“. Die in der Studie angewandten T-Zelluntersuchungen sind aber für die klinische Anwendung noch viel zu aufwändig. Hier muss noch einiges in Forschung und Entwicklung investiert werden, um diese Organisatoren der Immunantwort auch im klinischen Alltag bestimmen zu können, nicht nur für SARS-CoV-2. Die Notwendigkeit aber hat die Corona-Epidemie klar vor Augen geführt.

Der Exzellenzcluster „Präzisionsmedizin für chronische Entzündungserkrankungen/Precision Medicine in Chronic Inflammation“ (PMI) wird von 2019 bis 2025 durch die Exzellenzstrategie des Bundes und der Länder gefördert (ExStra). Er folgt auf den Cluster Entzündungsforschung „Inflammation at Interfaces“, der bereits in zwei Förderperioden der Exzellenzinitiative (2007-2018) erfolgreich war. An dem neuen Verbund sind rund 300 Mitglieder in acht Trägereinrichtungen an vier Standorten beteiligt: Kiel (Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Muthesius Kunsthochschule, Institut für Weltwirtschaft und Leibniz-Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften und Mathematik), Lübeck (Universität zu Lübeck, Universitätsklinikum Schleswig-Holstein), Plön (Max-Planck-Institut für Evolutionsbiologie) und Borstel (Forschungszentrum Borstel - Leibniz Lungenzentrum).

Ziel ist es, die vielfältigen Forschungsansätze zu chronisch entzündlichen Erkrankungen von Barriereorganen in ihrer Interdisziplinarität verstärkt in die Krankenversorgung zu übertragen und die Erfüllung bisher unbefriedigter Bedürfnisse von Erkrankten voranzutreiben. Drei Punkte sind im Zusammenhang mit einer erfolgreichen Behandlung wichtig und stehen daher im Zentrum der Forschung von PMI: die Früherkennung von chronisch entzündlichen Krankheiten, die Vorhersage von Krankheitsverlauf und Komplikationen und die Vorhersage des individuellen Therapieansprechens.

Exzellenzcluster Präzisionsmedizin für chronische Entzündungserkrankungen
Wissenschaftliche Geschäftsstelle, Leitung: Dr. habil. Susanne Holstein
Postanschrift: Christian-Albrechts-Platz 4, D-24118 Kiel
Telefon: (0431) 880-4850, Telefax: (0431) 880-4894
Twitter: PMI @medinflame

Pressekontakt:
Kerstin Nees
Telefon: (0431) 880 4682
E-Mail: kerstin.nees@hamburg.de
https://precisionmedicine.de

Link zur Meldung:
https://www.precisionmedicine.de/de/det ... in-vorteil

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Petra Bacher
Institut für Immunologie und Institut für klinische Molekularbiologie, CAU und UKSH
0431 500-31005
Petra.Bacher@uksh.de

Prof. Alexander Scheffold
Institut für Immunologie, CAU und UKSH
0431 500-31000
Alexander.Scheffold@uksh.de

Originalpublikation:
Carina Saggau, Gabriela Rios Martini, Elisa Rosati, …, Alexander Scheffold, Petra Bacher. The pre-exposure SARS-CoV-2 specific T cell repertoire determines immune response quality to vaccination. Immunity (2022). Doi: https://doi.org/10.1016/j.immuni.2022.08.003

Quelle: Pressemitteilung vom 12.08.2022
Frederike Buhse Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Exzellenzcluster Präzisionsmedizin für chronische Entzündungserkrankungen
https://idw-online.de/de/news799731
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Kein Beschäftigungsverbot im Krankenhaus trotz fehlender Impfung

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Kein Beschäftigungsverbot im Krankenhaus trotz fehlender Impfung

Urteil des Arbeitsgerichts (ArbG) Bonn vom 18.05.2022, 2 Ca 2082/21

Ein bereits vor dem 15.03.2022 in einem Krankenhaus beschäftigter Auszubildender hat nach einer unwirksamen Kündigung seines Ausbildungsverhältnisses auch ohne Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nach § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG Anspruch auf Annahmeverzug gegen seinen Arbeitgeber. Es besteht nach § 20a Abs. 1 und Abs. 2 IfSG kein gesetzliches Beschäftigungsverbot, welches den Anspruch des Auszubildenden auf Annahmeverzugslohn nach § 297 BGB ausschließen würde.
Der Kläger war seit Oktober 2019 bei der Beklagten, einem regionalen Krankenhaus, als Auszubildender zum Gesundheits- und Krankenpfleger beschäftigt. Die Beklagte kündigte das Ausbildungsverhältnis des Klägers mit Kündigungsschreiben vom 01.12.2021 fristlos, nachdem dieser u.a. in dem Testzentrum der Beklagten seine Maske unter die Nase zog und auf eine Anweisung des Geschäftsführers, seine Maske ordnungsgemäß zu tragen, nicht sogleich reagierte. Der Kläger erhob Kündigungsschutzklage und begehrte Annahmeverzugslohn für den Zeitraum ab Dezember 2021 bis April 2022 von der Beklagten. Der Kläger ist nicht gegen SARS-CoV-2 geimpft oder hiervon genesen.
Die 2. Kammer des Arbeitsgerichts Bonn hat mit einem Urteil vom 18.05.2022 entschieden, dass die fristlose Kündigung des Ausbildungsverhältnisses des Klägers mangels vorheriger Abmahnung unwirksam ist. Weiterhin hat das Arbeitsgericht Bonn dem Kläger trotz der Einführung der sog. „einrichtungsbezogenen Impfpflicht“ ab dem 15.03.2022 und trotz der fehlenden Vorlage eines Impf- oder Genesenennachweises nach § 20a Abs. 2 Satz 1 IfSG einen Anspruch auf Annahmeverzugslohn zugesprochen.
Nach dem Ausspruch einer unwirksamen außerordentlichen Kündigung steht einem Auszubildenden grundsätzlich nach §§ 17 Abs. 1, 10 Abs. 2 BBiG i.V.m. § 615 Satz 1 BGB, 293 ff BGB Annahmeverzug betreffend seiner Ausbildungsvergütung gegen den Arbeitgeber zu. Zum 15.03.2022 ist jedoch mit § 20a IfSG eine sog. „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ in Kraft getreten, die u.a. für Krankenhäuser vorsieht, dass alle dort tätigen Personen über einen Impf- oder Genesenennachweis gegen das Coronavirus SARS-CoV- 2 verfügen müssen, welche sie dem Einrichtungsleiter vorlegen müssen.
Im Hinblick auf die Rechtsfolge der fehlenden Vorlage eines Impf- bzw. Genesenennachweises differenziert die gesetzliche Regelung in § 20a Abs. 2 und Abs. 3 IfSG jedoch danach, ob ein Arbeitnehmer bereits vor dem 15.03.2022 beschäftigt war oder erst ab dem 16.03.2022 neu eingetreten ist. Ausschließlich für ab dem 16.03.2022 neu eintretende Arbeitnehmer ist in § 20a Abs. 3 Satz 4 IfSG ein Beschäftigungsverbot ausdrücklich gesetzlich geregelt. Für die bereits vor dem 15.03.2022 beschäftigten
Arbeitnehmer, welche dem Einrichtungsleiter keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen, besteht hingegen lediglich eine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt. Dieses kann sodann nach § 20a Abs. 5 Satz 3 IfSG im Wege einer ermessensgeleiteten Einzelfallentscheidung ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot erlassen. Da der Kläger bereits vor dem 15.03.2022 bei der Beklagten beschäftigt war und ein behördliches Betretungs- und Tätigkeitsverbot für ihn nicht vorlag, war die Beklagte auch über den 15.03.2022 hinaus verpflichtet, dem Kläger Annahmeverzugslohn zu zahlen.

Quelle: Mitteilung vom 14.08.2022
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Mögliche Coronaimpfschäden: Bislang 96 Anträge auf Entschädigung bewilligt

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Deutsches Ärzteblatt vom 15.08.2022:

Mögliche Coronaimpfschäden: Bislang 96 Anträge auf Entschädigung bewilligt

Berlin – Seit Beginn der Coronaimpfkampagne sind mehr als 4.441 Anträge auf Entschädigung bei den Versor­gungsämtern eingegangen. Das berichtet die Welt am Sonntag (WamS) auf Grundlage einer Umfrage in allen Bundesländern.
Nach Angaben der Länder wurden bisher 96 Anträge positiv beschieden, wie die Zeitung schreibt. In Deutsch­land wurden bislang 184,3 Millionen Impfdosen gegen COVID-19 verabreicht – die Quote der Impf­ge­schädig­ten mit Anspruch auf Entschädigung beträgt somit derzeit 0,00005 Prozent.
... (weiter lesen unter) ,,, > http://170770.eu1.cleverreach.com//c/40 ... 363d99bdcc
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Corona-Pandemie: Lebenserwartung in Teilen Deutschlands stark gesunken

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Corona-Pandemie: Lebenserwartung in Teilen Deutschlands stark gesunken

Deutschland hat bei der Lebenserwartung im zweiten Pandemiejahr 2021 etwas stärkere Rückgänge verzeichnet als 2020. Im internationalen Vergleich steht das Land aber weiterhin relativ gut da. Allerdings zeigen erstmalige Berechnungen des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung (BiB) für die Bundesländer, dass der nationale Durchschnitt erhebliche regionale Unterschiede verdeckt. In einigen Teilen Deutschlands ist die Lebenserwartung stark gesunken.

Demnach ging die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt in Deutschland im Verlauf des ersten Coronajahres 2020 bei Männern um 0,2 Jahre und bei Frauen um 0,1 Jahr zurück. Als 2021 die Alpha- und Deltavarianten dominierten, sank sie bei Männern um weitere 0,4 und bei Frauen um 0,3 Jahre. Mit gravierenden regionalen Unterschieden: In den besonders von Coronawellen betroffenen Bundesländern Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen lag die Lebenserwartung von Männern 2021 im Vergleich zur Zeit vor der Pandemie rund eineinhalb Jahre niedriger, bei Frauen etwas mehr als ein Jahr. „In der Betrachtung zwischen 2019 und 2021 haben die südlichen Regionen Ostdeutschlands die stärksten Rückgänge verzeichnet“, erklärt Markus Sauerberg, Mortalitätsforscher am BiB. „Dabei gingen nicht nur Lebensjahre bei älteren Personen verloren. Bei Männern trug auch eine erhöhte Sterblichkeit im mittleren Alter zwischen 45 und 70 Jahren erheblich zu dieser Entwicklung bei.“ Am anderen Ende der Skala steht Schleswig-Holstein – hier kletterte die Lebenserwartung zwischen 2019 und 2021 bei Männern sogar um 0,2 Jahre, während Frauen einen vergleichsweise geringen Rückgang um -0,2 Jahre zeigten.

Vor dem Beginn der Pandemie war die durchschnittliche Lebenserwartung bei Geburt in Deutschland jährlich um etwa 0,1 Jahr gestiegen. Eine sinkende Lebenserwartung von mehr als einem Jahr ist außerhalb von Kriegszeiten sehr ungewöhnlich: „Rückgänge in dieser Größenordnung wurden letztmals zum Ende der DDR verzeichnet“, betont Sebastian Klüsener, Forschungsdirektor am BiB. Die Zahlen belegen die Gefahr, welche vom Coronavirus ausgehen kann. Die starken regionalen Unterschiede verdeutlichen zusätzlich, dass neben den nationalen Rahmenbedingungen auch regionale Faktoren einen Einfluss auf die Sterblichkeit haben. Hierzu zählen etwa regionale Unterschiede in der Infektionslage, den ergriffenen Maßnahmen und dem Verhalten der Bevölkerung.

Aber wie stehen Deutschland und einzelne Regionen im internationalen Vergleich da? Westdeutsche Bundesländer haben vergleichsweise geringe Rückgänge der Lebenserwartung verzeichnet. Dies gilt sowohl für 2020 wie auch für 2021, während viele andere westeuropäische Länder 2020 deutlich stärkere Rückgänge verzeichneten. Für Ostdeutschland insgesamt (Männer -1,3 Jahre; Frauen -0,8 Jahre) bewegt sich der Rückgang der Lebenserwartung zwischen 2019 und 2021 in der Größenordnung von England und Wales, die ebenfalls stark von der Coronapandemie betroffen waren. Im Vergleich zu den direkten Nachbarn Tschechien und Polen, wo bei den Männern Rückgänge von 2 bzw. 2,4 Jahren und bei den Frauen Rückgänge von 1,5 Jahren bzw. 2 Jahren verzeichnet wurden, fallen die Rückgänge der Lebenserwartung in Ostdeutschland dagegen geringer aus. „Dass Ostdeutschland an von Corona stark betroffene Länder angrenzt, muss bei der Bewertung der dortigen Entwicklung mitberücksichtigt werden“, sagt Markus Sauerberg. „Insofern sollten in der Coronapandemie regionale Unterschiede in Deutschland immer im gesamteuropäischen Kontext betrachtet werden.“

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Markus Sauerberg,
Telefon: 0611 75 4914
Markus.Sauerberg@bib.bund.de

Quelle: Pressemitteilung vom 17.08.2022
Dr. Christian Fiedler Pressestelle
Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB)
https://idw-online.de/de/news799835
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Sterbefallzahlen im August 2022 um 11 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 385 vom 13.09.2022

Sterbefallzahlen im August 2022 um 11 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

WIESBADEN – Im August 2022 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 85 542 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 11 % oder 8 156 Fälle über dem mittleren Wert (Median) der Jahre 2018 bis 2021 für diesen Monat. Im Gegensatz zu den beiden Vormonaten war die Tendenz sowohl bei Sterbefällen insgesamt als auch bei den COVID-19- Todesfällen im August wieder rückläufig. Jedoch waren die Sterbefallzahlen auch in allen Augustwochen weiterhin deutlich höher als in den Vorjahren.

+++

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt
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BAGSO-Broschüre informiert in verschiedenen Sprachen über Impfungen für Ältere

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Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO)


Training für das Immunsystem
BAGSO-Broschüre informiert in verschiedenen Sprachen über Impfungen für Ältere


Impfungen sind wertvolle Vorsorgemaßnahmen. Sie stärken das menschliche Immunsystem und rüsten es gegen Infektionen. Die Broschüre „Impfen als Vorsorge für ein gesundes Älterwerden“ der BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen informiert umfassend und verständlich zu Impfungen für Erwachsene ab 60 Jahren. Der Ratgeber liegt jetzt in Neuauflage vor. Neben der deutschsprachigen Ausgabe kann er in vier weiteren Sprachen kostenfrei bestellt werden.
Die BAGSO-Broschüre gibt Antworten auf zwölf häufig gestellte Fragen, u.a. für wen welche Impfungen besonders wichtig sind, wo man sich beraten lassen kann und ob die Kosten von der Krankenkasse übernommen werden. Die Antworten basieren auf den Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) und der Unabhängigen Ständigen Impfkommission (STIKO).
„Gerade jetzt, während der Corona-Pandemie, haben sich die Impfungen als großartiger Schutz vor schwerer Erkrankung und Tod erwiesen“, schreibt die Ärztin und Medizinjournalistin Dr. Marianne Koch in ihrem Vorwort. „Aber auch andere Krankheiten wie Gürtelrose, Grippe oder Lungenentzündungen durch Pneumokokken, Gehirnentzündungen durch Zeckenbisse gefährden vor allem ältere Leute, deren Immunsystem oft nicht mehr so stark ist. Durch entsprechende Impfungen erfährt dieses System ein effektives Training.“
Die Broschüre ist in deutscher Sprache und in zweisprachigen Ausgaben in türkisch – deutsch, russisch – deutsch, ukrainisch – deutsch und englisch – deutsch erhältlich. Der Ratgeber kann auch in größerer Stückzahl kostenfrei bestellt werden und steht zum Download zur Verfügung. Eine telefonische Bestellung ist unter 0228 / 55 52 55 50 möglich.
Zum Ratgeber „Impfen als Vorsorge für ein gesundes Älterwerden“

Über die BAGSO
Die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen vertritt die Interessen der älteren Generationen in Deutschland. Sie setzt sich für ein aktives, selbstbestimmtes und möglichst gesundes Älterwerden in sozialer Sicherheit ein. In der BAGSO sind mehr als 120 Vereine und Verbände der Zivilgesellschaft zusammengeschlossen, die von älteren Menschen getragen werden oder die sich für die Belange Älterer engagieren.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.09.2022
Pressekontakt
Barbara Stupp
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen e.V.
Noeggerathstr. 49
53111 Bonn
Tel.: 0228 24 99 93 - 12
E-Mail: stupp@bagso.de
www.bagso.de
twitter.com/bagso_de
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Wenige Betroffene, aber lange krankheitsbedingte Ausfallzeiten

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WIdO – Wissenschaftliches Institut der AOK


Wenige Betroffene, aber lange krankheitsbedingte Ausfallzeiten
Erkrankte Beschäftigte fehlen im Durchschnitt fast sieben Wochen an ihrem Arbeitsplatz


Eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zeigt, dass seit Pandemiebeginn mehr als jeder Fünfte durchgängig erwerbstätige AOK-Versicherte im Zusammenhang mit einer akuten COVID-19-Erkankung ausgefallen ist. In der Folge waren 3,8 Prozent dieser Personen aufgrund einer Long-COVID- oder Post-COVID-Symptomatik arbeitsunfähig. Das entspricht etwa 0,9 Prozent aller erwerbstätigen AOK-Versicherten. Während eine akute COVID-19-Infektion mit durchschnittlich 9,5 krankheitsbedingten beruflichen Ausfalltagen verbunden war, sind es bei Beschäftigten mit einer anschließenden Long-COVID oder Post-COVID-Symptomatik fast sieben Wochen. Detaillierte Auswertungen zeigen große Unterschiede hinsichtlich der verschiedenen Virusvarianten. So waren in der jüngsten, seit Frühjahr 2022 durch die Omikron-Variante geprägten Krankheitswelle nur 2,1 Prozent der Beschäftigten wegen Long-COVID oder Post-COVID krankgeschrieben, während es beim Vorherrschen der Delta-Variante noch 6,3 Prozent waren. Damit gibt es aktuell ein geringeres Risiko für eine mögliche anschließende Long-COVID- bzw. Post-COVID-Symptomatik, aber da bis dato nur wenig über diese und andere mögliche Langzeitfolgen bekannt ist, sollte weiterhin gelten, sich und andere bestmöglich vor einer COVID-19-Infektion zu schützen.

In den zurückliegenden 29 Monaten (1. März 2020 bis 31. Juli 2022) haben insgesamt 1,8 Millionen durchgängig bei der AOK versicherte Beschäftigte im Zusammenhang mit einer akuten COVID-19-Infektion in ihren Unternehmen gefehlt. Damit war seit Beginn der COVID-19-Pandemie mehr als jeder fünfte Beschäftigte (22,5 Prozent) betroffen. Pro Erkrankungsfall gab es im Durchschnitt 9,5 krankheitsbedingte Ausfalltage. 3,8 Prozent der Betroffenen waren laut der Diagnosen ihrer Arbeitsunfähigkeitsmeldung im weiteren Verlauf von Long-COVID oder Post-COVID betroffen. Dies entspricht seit Pandemiebeginn etwa 68.000 AOK-versicherten Personen, die aufgrund ihrer Erkrankung durchschnittlich 47,4 Tage in ihren Betrieben fehlten.

In der Phase, in der die sogenannte Delta-Variante dominierte (Oktober bis Dezember 2021), gab es dabei verhältnismäßig mehr, absolut betrachtet jedoch weniger von Long-COVID oder Post-COVID Betroffene als in der Phase, in der die Omikron-Variante vorherrschte (Februar bis April 2022). So wurden im Rahmen einer jeweils dreimonatigen Nachbeobachtungszeit in der Delta-Welle 6,3 Prozent von den mehr als 200.000 akut COVID-19-erkrankten Beschäftigten wegen Long-COVID oder Post-COVID arbeitsunfähig geschrieben. Dies traf in der Omikron-Welle nur auf 2,1 Prozent der etwa 782.000 akut erkrankten Personen zu. Von den Arbeitsunfähigkeitsfällen wegen Long-COVID oder Post-COVID stammen mehr als die Hälfte (54,5 Prozent) aus dem Omikron-Zeitraum. Die durchschnittliche Zahl der erkrankungsbedingten Ausfalltage lag jedoch im Delta-Zeitraum mit 44,6 Tagen deutlich über der des Omikron-Zeitraums mit 39,6 Tagen.

Quelle: Pressemitteilung vom 15.09.2022
WIdO – Wissenschaftliches Institut der AOK
Zur Pressemitteilung >> https://www.wido.de/fileadmin/Dateien/D ... d_0922.pdf
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Empfehlungen zur Förderung von Pflegeforschung und Hebammenforschung zum Umgang mit SARS-CoV-2

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (16. September 2022, Nr. 29/2022)


Zweite Stellungnahme des Expert:innenrats Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie des Deutschen Pflegerats
Empfehlungen zur Förderung von Pflegeforschung und Hebammenforschung zum Umgang mit SARS-CoV-2


Der vom Deutschen Pflegerat e.V. (DPR) einberufene „Expert:innenrat Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie“ hat in seiner zweiten Stellungnahme folgendes Thema aufgegriffen: „Empfehlungen zur Förderung von Pflegeforschung und Hebammenforschung, um evidenzbasierte Entscheidungsgrundlagen zum Umgang mit SARS-CoV-2 zu schaffen“.

Genannt werden fünf konkrete Forschungsfelder, die der Expert:innenrat im Rahmen von Covid-19 zur Versorgungssicherheit in der Pflege- und Hebammenversorgung empfiehlt. Die Forschungsarbeiten sollten maßgeblich unter pflege- und hebammenwissenschaftlicher Verantwortung geplant und durchgeführt werden.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Der Einbezug der Pflege- und Hebammenwissenschaft ist einer der entscheidendsten Hebel, um die Corona-Pandemie im Bereich von Pflege und Gesundheit zu bewältigen und auf künftige Pandemien besser vorbereitet zu sein. Der Expert:innenrat des Deutschen Pflegerats hat jetzt aufgezeigt, was dafür nötig ist. Die Bundesregierung sollte das Know-how der Pflege- und Hebammenwissenschaft aufgreifen und mit Hilfe der Analyse und einer ausreichenden finanziellen Förderung von deren Forschung einen Werkzeugkasten aufbauen, der Deutschlands Pflege- und Gesundheitsbereich widerstandsfähiger gegen Pandemien macht als dieser es in der jetzigen Pandemie ist.“

Prof. Dr. Thomas Fischer, Evangelische Hochschule Dresden, Sprecher des Expert:innenrats:

„Deutschlands Pandemiebekämpfung fehlen grundlegende Entscheidungsdaten. Dies insbesondere im Bereich der vulnerablen Gruppen. Nicht ausreichend bewertet ist beispielsweise die Wirksamkeit, Effektivität und gleichzeitig Unbedenklichkeit unterschiedlicher Schutzmaßnahmen. Hierzu gehören die Teststrategie, Besuchsrestriktionen, Beschränkungen von Aufnahmen, Schutzkleidung und Masken, Kohortenbildung beim Personal und Pflegebedürftigen sowie Hygienemaßnahmen in den unterschiedlichen Settings und Pflegebedürftigengruppen.

Es fehlen Untersuchungen zu passgenauen Schutz- und Präventionsmaßnahmen und sich daraus ergebende Empfehlungen zur Pandemiebekämpfung. Die Pflege- und Hebammenwissenschaft kann die enormen Wissenslücken und die fehlende Evidenz für Entscheidungen in der pflegerischen Versorgung schließen. Sie muss jedoch hierfür finanziell gefördert werden.“

Die Empfehlungen des Expert:innenrats Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie für Forschungsfelder sind:

Empfehlung 1: Versorgungssicherheit und Etablierung einer pflegeepidemiologischen Überwachung unter Covid-19 (Surveillance)
Empfehlung 2: Infektionsschutz und Schulungen
Empfehlung 3: Gestaltung von Versorgungsprozessen und Interventionen
Empfehlung 4: Erleben von und Gestaltung der Arbeitssituation
Empfehlung 5: Entwicklung und Etablierung neuer Versorgungsmodelle

In den Forschungsfeldern sollen Fragestellungen aller Sektoren und Settings berücksichtigt werden. Die Forschungsarbeiten sollen maßgeblich unter pflege- und hebammenwissenschaftlicher Verantwortung geplant und durchgeführt werden.

Die zweite Stellungnahme des Expert:innenrats Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie liegt der Anlage bei und steht auf der Homepage des Deutschen Pflegerats zum Download zur Verfügung.

Hintergrund:

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat im März 2022 einen Expert:innenrat Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie einberufen. Damit reagierte der DPR darauf, dass die pflegewissenschaftliche Expertise in den Beiräten und Expertenräten auf der Bundesebene während der Corona-Pandemie bislang kaum eingebunden war. Aufgabe des Expert:innenrats ist es, das weitere pandemische Geschehen durch Stellungnahmen und Empfehlungen zu begleiten und dabei Steuerungsimpulse zu geben. Darüber hinaus soll er analysieren, welche Aspekte dieses krisenhaften Geschehens vertieft beachtet werden müssen, um künftig auf vergleichbare Ereignisse besser vorbereitet zu sein.

In seiner ersten Stellungnahme hat der Expert:innenrat im Juni 2022 das Thema „Vorbereitung auf eine weitere SARS-CoV-2-Welle im Herbst 2022 in der Pflege und im Hebammenwesen“ aufgegriffen. (Download Langfassung)

Mitglieder des Expert:innenrats:

Prof. Dr. Katrin Balzer (Lübeck), Prof. Dr. Nicola H. Bauer (Köln), Prof. Dr. Christa Büker (Bielefeld), Dr. Martin Dichter (Köln), Prof. Dr. Astrid Elsbernd (Esslingen), Prof. Dr. Thomas Fischer (Dresden) – (Sprecher), Prof. Dr. Margareta Halek (Witten), Prof. Dr. Daniela Holle (Bochum), Prof. Dr. Annegret Horbach (Frankfurt a.M.), Prof. Dr. Annett Horn (Münster), Prof. Dr. Uta Gaidys (Hamburg), Andreas Kocks MScN (Bonn), Prof. Dr. Kirsten Kopke (Hannover), Dr. Tobias Mai (Frankfurt a. M.), Prof. Dr. Melanie Messer (Trier), Prof. Dr. Gabriele Meyer (Halle), Prof. Dr. Günter Meyer (Wolfsburg), Dr. Peter Nydahl (Kiel), Dr. Anna-Henrikje Seidlein (Greifswald)

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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