Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Kündigung wegen einer Covid-19-Quarantäne

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Kündigung wegen einer Covid-19-Quarantäne

Urteil des ArbG Köln vom 15.04.2021, 8 Ca 7334/20

Das Arbeitsgericht Köln hat die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses für unwirksam erklärt, die ein Arbeitgeber aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne gegenüber seinem Arbeitnehmer ausgesprochen hatte.
Der Arbeitnehmer befand sich auf telefonische Anordnung des Gesundheitsamts im Oktober 2020 als Kontaktperson des positiv auf Covid-19 getesteten Bruders seiner Freundin in häuslicher Quarantäne. Hierüber informierte der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber, einen kleinen Dachdeckerbetrieb. Der Arbeitgeber bezweifelte die Quarantäneanordnung und vermutete, der Arbeitnehmer wolle sich lediglich vor der Arbeitsleistung „drücken“. Er verlangte eine schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes, die der Arbeitnehmer auch beim Gesundheitsamt telefonisch einforderte. Als diese schriftliche Bestätigung des Gesundheitsamtes auch nach mehreren Tagen noch nicht vorlag, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis.
Die 8. Kammer des Arbeitsgerichts Köln hat der Kündigungsschutzklage stattgegeben. Zwar fand das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung, so dass der Arbeitgeber grundsätzlich keinen Kündigungsgrund für die Rechtswirksamkeit einer fristgerechten Kündigung vor Gericht darlegen muss. Das Gericht sah die Kündigung jedoch als sittenwidrig und treuwidrig an. Der Arbeitnehmer habe sich lediglich an die behördliche Quarantäneanordnung gehalten. Erschwerend kam nach Auffassung des Gerichts hinzu, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ausdrücklich aufgefordert hatte, entgegen der Quarantäneanweisung im Betrieb zu erscheinen.
Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

Quelle: Mitteilung vom 23.05.2021
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
E-Mail: info@vkm-rwl.de
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Das große Corona-Testen – Kontrolle mangelhaft

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Ärzte Zeitung vom 24.05.2021:
Medienbericht
Das große Corona-Testen – Kontrolle mangelhaft

Testzentren sprießen derzeit überall wie Pilze aus dem Boden. Doch wie es um die Qualitätssicherung bestellt ist und ob die Abrechnungen stimmen, das wird kaum kontrolliert, wie ein Bericht der „FAS“ aufdeckt.
Frankfurt am Main. Für das Eröffnen einen Schnelltestzentrums auf SARS-CoV-2 hat die Testverordnung die Hürden recht niedrig angelegt. Eignung des Personals und das Betreiberkonzept werden vielerorten nur auf dem Papier kontrolliert, wie die „Frankfuter Allgemeine Sonntagszeitung“ (FAS) berichtet. Der Verdienst mit 18 bis 21 Euro pro Schnelltest scheint verlockend. Immerhin haben sich die Ausgaben des Staates seit Einführung der Bürgertestung fast vervierfacht: auf fast 700 Milionen Euro allein zwischen Mitte April und Mitte Mai im Vergleich zum Zeitraum zwischen Mitte Januar und Mitte Februar, heißt es in dem Bericht.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Nachrichte ... 20[rundate]
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Sterbefallzahlen in der 19. Kalenderwoche 2021: 6 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 247 vom 25.05.2021

Sterbefallzahlen in der 19. Kalenderwoche 2021: 6 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

WIESBADEN – Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind in der 19. Kalenderwoche (10. bis 16. Mai 2021) in Deutschland 18 324 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 6 % oder 991 Fälle über dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 für diese Kalenderwoche. Im Vergleich zur Vorwoche ist die Zahl der Sterbefälle zurückgegangen. In der 18. Kalenderwoche (3. bis 9. Mai 2021) lag sie nach aktuellem Stand bei 18 916 und damit 10 % über dem Durchschnitt der vier Vorjahre. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland bereits nach etwa einer Woche veröffentlicht werden.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt
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Berichte über Schlaganfälle nach Impfung mit Astrazeneca-Vakzine

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Deutsches Ärztblatt vom 26.05.2021:
VITT: Berichte über Schlaganfälle nach Impfung mit Astrazeneca-Vakzine
London – Die impfstoffinduzierte immune thrombotische Thrombozytopenie (VITT), eine seltene Kom­plikation von Vektor-basierten SARS-CoV-2-Impfstoffen, kann offenbar auch arterielle Thrombosen aus­lösen. Britische Mediziner berichten im Journal of Neurology Neurosurgery & Psychiatry (2021; DOI: 10.1136/jnnp-2021-326984) von drei jüngeren Patienten, die im Anschluss an die Impfung mit dem Impfstoff AZD1222 des Herstellers Astrazeneca einen Schlaganfall erlitten, der in einem Fall tödlich endete.
Die VITT wird nach derzeitigem Kenntnisstand durch Autoantikörper ausgelöst, die gegen einen Kom­plex aus dem Plättchenfaktor 4 (PF4) und einer noch unbekanntem Substanz gebildet werden. Die Er­krankung wurde vor allem bei jüngeren Frauen im Anschluss an eine Impfung mit den Vakzinen von Astrazeneca und Johnson & Johnson beobachtet, die beide ein Adenovirus nutzen, um das Gen für die Produktion des Spike-Antigens in die Zellen zu schleusen.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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Medizin - Kommunikation Medizinkommunikation Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften

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DGP: Fachgesellschaft veröffentlicht Medizin - Kommunikation Medizinkommunikation


Rauchen schadet der Gesundheit – das ist hinlänglich bekannt und durch Zahlen belegt. Dennoch brauchen Raucherinnen und Raucher oft einen konkreten Anlass, um sich zu einem Rauchstopp durchzuringen. Einen solchen bietet die Coronapandemie: Wie inzwischen zahlreiche Studien belegen, ist das Risiko für schwere oder gar tödliche COVID-19-Verläufe bei Rauchern besonders hoch. Darüber müssten Raucher noch besser aufgeklärt werden, fordert die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP) nun in einem Positionspapier. Abhängigen Rauchern sollten außerdem verstärkt Angebote für eine wissenschaftlich fundierte Entwöhnungsbehandlung gemacht werden. Bisher übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für diese Programme nur unzureichend, kritisiert die DGP.

Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation WHO hat der weltweite Tabakkonsum allein im vergangenen Jahr zu über acht Millionen Todesfällen geführt. Zu den besonders schwerwiegenden Folgeerkrankungen des Rauchens zählen dabei Lungenerkrankungen wie Lungenkrebs oder COPD sowie Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems. Aber auch für Atemwegsinfektionen wie die Grippe, MERS oder Tuberkulose sind Raucher deutlich anfälliger als Nichtraucher. „Mittlerweile wissen wir, dass auch SARS-CoV-2-Viren bei Rauchern schwerere Krankheitsverläufe verursachen als bei Nichtrauchern“, sagt Dr. med. Matthias Raspe von der Medizinischen Klinik mit Schwerpunkt Infektiologie und Pneumologie der Charité in Berlin. Er hat das Positionspapier federführend mitverfasst. Noch nicht abschließend geklärt sei die Frage, ob Tabakkonsum auch das Risiko erhöht, sich überhaupt mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Hierzu gebe es bislang widersprüchliche Studienergebnisse.

Recht eindeutig fällt dagegen die Literaturrecherche aus, die die Mitglieder der Taskforce Tabakentwöhnung zum Einfluss des Tabakkonsums auf den Verlauf einer COVID-19-Erkrankung vorgenommen haben. Die sieben aktuellsten im Jahr 2021 publizierten Metaanalysen kamen zu dem Ergebnis, dass aktives Tabakrauchen das Risiko für schwere Krankheitsverläufe auf das 1,55- bis 2,19-Fache erhöht. Auch das Risiko, an einer SARS-CoV-2-Infektion zu versterben, war bei Rauchern um ein Drittel bis die Hälfte höher. „Auch wenn die Zusammenhänge zwischen COVID-19-Erkrankungen und E-Zigarettenkonsum noch nicht gut untersucht sind, deuten erste Studien auf ein erhöhtes Infektions- und Morbiditätsrisiko durch E-Zigaretten hin“, so Professor Dr. med. Stefan Andreas, Ärztlicher Leiter der Lungenfachklinik Immenhausen und Leiter der Taskforce Tabakentwöhnung der DGP.

In ihrem Positionspapier fordert die „Taskforce Tabakentwöhnung“ der DGP, Raucher verstärkt über die bekannten Risiken und die Zusammenhänge von Tabakkonsum und COVID-19 zu informieren und ihnen eine Entwöhnungsbehandlung anzubieten. „Eine Tabakabhängigkeit kann heute sehr erfolgreich behandelt werden“, sagt Professor Dr. med. Michael Pfeifer, Präsident der DGP. Hierfür stünden verschiedene evidenzbasierte und leitliniengestützte Methoden zur Verfügung. Mit dem Positionspapier appellieren die Mediziner an die Politik, diese medikamentös begleitete Entwöhnungsprogramme stärker zu fördern und zu unterstützen. Entscheidend hierfür sei unter anderem eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Weitere Forderungen beziehen sich auf die Aus-, Fort- und Weiterbildung in den Gesundheitsberufen – hier möchte die DGP Kompetenzen zur Förderung des Rauchstopps als verpflichtenden Bestandteil aufgenommen sehen – sowie auf die konsequente Anpassung des Nichtraucherschutzes an die Vorgaben der WHO. Diese sehen nicht nur ein vollständiges Werbeverbot für tabakhaltige Produkte vor, sondern auch ein einheitliches Rauchverbot in Gaststätten und im öffentlichen Raum.

Material für Journalisten:
Zum Positionspapier „COVID-19 und Rauchen“ der Taskforce Tabakentwöhnung der DGP: https://www.thieme-connect.de/products/ ... 3-1744.pdf

Die Pressemappe und den Video-Mitschnitt zur Vorab-Pressekonferenz des 61. Kongresses der DGP, bei der Professor Dr. med. Wulf Pankow zum Thema „E-Zigaretten: (k)eine Alternative zu herkömmlichen Tabakzigaretten?“ sprach, finden Interessierte hier:
https://attendee.gotowebinar.com/record ... 2410451715

Quelle: Pressemitteilung vom 27.05.2021
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V.
Stephanie Balz
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931-168
Fax: 0711 8931-167
balz@medizinkommunikation.org
http://www.pneumologie.de
> https://idw-online.de/de/news769551
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Bewegung und Wohlbefinden sinken weltweit durch Corona-Einschränkungen

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Bewegung und Wohlbefinden sinken weltweit durch Corona-Einschränkungen – Studie unter Leitung der Goethe-Universität

Gut 40 Prozent weniger aktiv waren die Menschen während des ersten Lockdowns, zeigt eine internationale Studie unter Leitung der Goethe-Universität Frankfurt. Auch das psychische Wohlbefinden sank; der Anteil an Menschen mit einem Risiko für Depressionen verdreifachte sich. Das Autorenteam befürchtet langfristige Auswirkungen und fordert, dies künftig zu berücksichtigen.

FRANKFURT. Vor einer versteckten „Pandemie innerhalb der Pandemie“ warnen 20 Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus 14 Ländern in zwei aktuellen Veröffentlichungen. Zum einen sei die körperliche Aktivität während der Corona-bedingten Einschränkungen deutlich gesunken, zum anderen habe das psychische Wohlbefinden gelitten. „Regierungen und Verantwortliche für das Gesundheitssystem sollten unsere Erkenntnisse ernst nehmen“, betont das Team unter Leitung von Dr. Jan Wilke vom Institut für Sportwissenschaften der Goethe-Universität Frankfurt.

Rund 15.000 Menschen aus den beteiligten Ländern hatten im Rahmen einer internationalen Erhebung standardisierte Fragebögen beantwortet. Dabei schätzten sie im April/Mai 2020 ihre körperliche Aktivität (13.500 Teilnehmende) oder ihr psychisches und physisches Wohlbefinden (15.000 Teilnehmende) vor und während der Pandemie-bedingten Einschränkungen ein.

Ältere Menschen besonders betroffen

„Die Ergebnisse zeigen einen drastischen Rückgang der körperlichen Aktivität und des Wohlbefindens“, so Wilke. Mehr als zwei Drittel der Befragten konnten ihr übliches Bewegungsniveau nicht aufrechterhalten. Mäßige sportliche Aktivitäten nahmen nach Eigenangaben durchschnittlich um 41 Prozent ab – dazu zählt alles, was Herzschlag und Atmung erhöht, beispielsweise flottes Gehen, Laufen, Radfahren oder auch anstrengende Gartenarbeit.

Ähnlich stark sank mit 42 Prozent der Anteil intensiver Bewegung, bei der man schwitzt und deutlich außer Atem kommt. Die Effekte waren etwas höher bei Berufssportler:innen und besonders aktiven Menschen sowie vergleichsweise Jungen und Alten. Besonders auffällig war der Aktivitäts-Rückgang bei den über 70-Jährigen, die sich zu 56 bis 67 Prozent weniger bewegten als zuvor. „Dabei wissen wir, dass körperliche Inaktivität gerade bei Älteren schon nach zwei Wochen nur noch schwer reversible Änderungen nach sich ziehen kann – beispielsweise beim Körperfettanteil oder der Insulinsensitivität“, warnen die Studienautor:innen.

Bewegung schützt vor Krankheiten und senkt die Sterblichkeit

Die WHO empfiehlt mindestens 150 Minuten mäßige oder mindestens 75 Minuten intensive körperliche Aktivität pro Woche – das erreichten vor der Pandemie 81 Prozent der Studienteilnehmer:innen, während des Lockdowns nur noch 63 Prozent. Dabei kann ausreichende Bewegung die Sterblichkeit um bis zu 39 Prozent senken, wie eine Studie 2015 zeigte. Daten lassen vermuten, dass zu wenig Bewegung bei etwa jedem zehnten vorzeitigen Todesfall eine Rolle spielt, denn körperliche Aktivität verringert die Wahrscheinlichkeit beispielsweise von Bluthochdruck, Stoffwechselstörungen wie Typ-2-Diabetes sowie Krebs.

Es ist bekannt, dass Bewegung das Immunsystem aktiviert, da sie die Durchblutung fördert und die für die Abwehr wichtigen Lymphozyten und Botenstoffe (Zytokine) aktiviert. So zeigen Studien, dass körperlich aktive Menschen weniger empfänglich sind für Influenza-, Rhino- und Herpesviren sowie Atemwegsinfektionen allgemein. Möglicherweise schützt Bewegung also auch vor schweren COVID-19-Verläufen, indem sie Risikofaktoren wie Übergewicht verringert. Körperliche Gesundheit und Bewegung reduzieren zudem das Risiko psychischer Beschwerden wie Depressionen und Angststörungen.

Drastisch reduziertes mentales Wohlbefinden

In einem weiteren Teil der Studie hatte das Autorenteam das mentale Wohlbefinden während der Pandemie-Einschränkungen erfragt. 73 Prozent der Studienteilnehmer:innen gaben an, dass es sich verschlechtert habe. Der Wohlbefindlichkeits-Index der WHO, der Stimmung, Entspannung, Aktivität, Ausgeruhtheit und Interesse misst, sank durchschnittlich während der ersten Lockdown-Phase von 68 Prozent gefühlter Lebensqualität vor der Pandemie auf 52 Prozent.

Die Menschen empfanden sich vor allem weniger „aktiv und energiegeladen“ und führten ein weniger „mit interessanten Dingen gefülltes Leben“. Der Anteil sehr niedriger Werte, die auf eine Depression hinweisen, verdreifachten sich von 15 auf 45 Prozent. „Diese Effekte waren stärker bei Frauen und Jüngeren “, heißt es in der Studie. „Besonders die Bedürfnisse von Frauen sollten stärker berücksichtigt werden, da sie deutlich gefährdeter sind.“

Immerhin 14 bis 20 Prozent der Befragten gaben aber auch an, dass sich ihr Befinden verbessert habe – mögliche Gründe sehen die Autor:innen in mehr Familienzeit, höherer Arbeitsautonomie, weniger Dienstreisen oder auch einer veränderten Gesundheitswahrnehmung. „Doch ein großer Bevölkerungsteil leidet möglicherweise still an noch kaum sichtbaren gesundheitlichen Auswirkungen der Pandemie“, warnt das Autorenteam.

Relevant für weltweit vier Milliarden Menschen

Das könnte sich auch in steigenden Gesundheitskosten äußern: Laut US-Daten sind die jährlichen Ausgaben für inaktive oder unzureichend aktive Personen um 1200 bzw. 600 Euro erhöht – das würde sich allein für die 3104 Menschen aus der Befragung, die sich während des Lockdowns nicht mehr ausreichend bewegten, nach einem Jahr auf zwei bis vier Millionen Euro summieren.

Die Ergebnisse dieser ersten multinationalen Studien dürften für geschätzt weltweit vier Milliarden Menschen relevant sein, die von den Einschränkungen der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020 betroffen waren. Allerdings wurden die Daten überwiegend über elektronische Medien erhoben, sodass Bevölkerungsteile ohne Internet nicht einbezogen wurden. Auch nach Faktoren wie Wohnumfeld, Bildung und Sozialstatus wurde nicht differenziert. Zudem beruhen die Daten auf Eigeneinschätzungen, nicht auf Messungen, was gerade die rückblickende Wahrnehmung verzerren könnte. „Dennoch zeigen unsere Ergebnisse, dass die Themen körperliche Aktivität und Wohlbefinden auf die Agenda der Politik gehören“, betont Wilke.

„Interessenvertreter müssen Strategien entwickeln, um den Verlust der körperlichen Aktivität abzumildern“, schreiben die Autor:innen. Sie schlagen vor, die Öffentlichkeit besser aufzuklären, Aktivitätsmöglichkeiten mit geringer Infektionswahrscheinlichkeit zu schaffen und beispielsweise qualifizierte Sportprogramme für zu Hause anzubieten. Dies würde sich neben zahlreichen weiteren gesundheitlichen Facetten insbesondere positiv auf das mentale Wohlbefinden auswirken.

Ähnlich negative Effekte wie in diesen Studien beobachtet müssten bei künftigen Pandemien unbedingt vermieden werden. „Körperliche Aktivität und Bewegung haben leider keine starke Lobby und werden im öffentlichen Diskurs meist vernachlässigt“, so Wilke. „Dabei können sie uns massiv dabei helfen, die Pandemie besser zu bewältigen.“

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Jan Wilke
Institut für Sportwissenschaften
Goethe-Universität Frankfurt
Tel. +49 (69) 798-24588,
wilke@sport.uni-frankfurt.de
https://www.uni-frankfurt.de/50765300/A ... Leistungsp...

Originalpublikation:
Jan Wilke et al. A Pandemic within the Pandemic? Physical Activity Levels Substantially Decreased in Countries Affected by COVID-19. Int. J. Environ. Res. Public Health, Vol. 18, 5 (2021), https://www.mdpi.com/1660-4601/18/5/223 ... h-18-02235
Jan Wilke et al., Drastic Reductions in Mental Well-Being Observed Globally During the COVID-19 Pandemic: Results from the ASAP Survey. Front. Med. 8:578959 (2021), https://www.frontiersin.org/articles/10 ... 78959/full

Quelle: Pressemitteilung vom 27.05.2021
Dr. Markus Bernards Public Relations und Kommunikation
Goethe-Universität Frankfurt am Main
https://idw-online.de/de/news769532
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Betrugsmasche Coronatest? Abrechnung wird nicht kontrolliert und Zahl der Abstriche verfälscht

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Focus-online - 28.05.2021
Hunderte Millionen Euro fließen
Betrugsmasche Coronatest? Abrechnung wird nicht kontrolliert und Zahl der Abstriche verfälscht

Ärzte, Apotheker und Amateure haben seit März durch Bürgertests eine neue Einnahmequelle. Recherchen von WDR, NDR und SZ zeigen, wie unkontrolliert das Ganze zum Teil vonstatten geht. Abrechnungen werden von keiner Behörde geprüft - und Testbetreiber melden hunderte Abstriche zu viel.
… (weiter lesen unter) … > https://www.focus.de/corona-virus/priva ... aNA9bUrU_I


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Ich habe bereits vor Monaten bei den Schnelltests von einem "Geschäftsmodell" gesprochen und qualitätssichernde Maßnahmen und Kontrollen gefordert. Ich fühle mich durch die aktuellen Berichte mehr als bestätigt. Und wer übernimmt die Verantwortung für die Fehlentwicklungen und den finanziellen Schaden? … Werner Schell
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Hohe Impfbereitschaft bei Beschäftigten in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

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BGW und CVcare ermitteln hohe Impfbereitschaft bei Beschäftigten in Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege

Hamburg – Beschäftigte im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege haben ein erhöhtes Risiko, sich während der Arbeit mit SARS-CoV-2 zu infizieren. Doch anfänglich waren viele von ihnen skeptisch gegenüber den vorhandenen Impfstoffen. Hat sich das geändert? Um dies herauszufinden, wurde über die Website der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) in März und April eine Online-Befragung durchgeführt. Das Ergebnis: 84 Prozent der Befragten waren bereits geimpft oder hatten dies schnellstmöglich vor.

Online-Befragung zeigt hohe Impfquote
Die Befragung wurde vom Kompetenzzentrum für Epidemiologie und Versorgungsforschung in der Pflege (CVcare) des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) durchgeführt. Dabei erhebt die Untersuchung keinen Anspruch auf Generalisierbarkeit oder Repräsentativität. Vielmehr sollte sie ein aktuelles Stimmungsbild zum Thema Impfen bei Beschäftigten in der Gesundheits- und Wohlfahrtspflege ermitteln. Erstmals wurden dabei auch andere Berufsgruppen abgebildet, die ebenfalls beruflich häufige und zum Teil intensive Kunden- oder Patientenkontakte haben.

Von den 3.401 Teilnehmenden hatten 62 Prozent zum Befragungszeitpunkt mindestens eine Impfdosis erhalten. Weitere 22 Prozent wollten sich möglichst schnell impfen lassen. 7 Prozent warteten noch ab oder waren unentschlossen und 9 Prozent lehnten eine COVID-19-Schutzimpfung eher oder ganz ab. Die Impfquote und -bereitschaft war mit über 80 Prozent bei allen Berufsgruppen und Tätigkeitsbereichen hoch. Am höchsten war sie in den Pflegeberufen. In der Altenpflege waren mit 81 Prozent am meisten Beschäftigte bereits mindestens einmal geimpft, weitere 7 Prozent wollten sich impfen lassen.

Hauptgründe: andere und sich selbst schützen
Am häufigsten wurden die Impfstoffe von BioNTech/Pfizer (54 Prozent) und AstraZeneca (41 Prozent) verabreicht. Von den noch nicht geimpften Befragten bevorzugten 55 Prozent mRNA-basierte Impfstoffe, nur 2 Prozent bevorzugten vektorbasierte Impfstoffe. Nach dem zwischenzeitlichen Impfstopp des AstraZeneca-Vakzins fiel dieser Trend noch eindeutiger aus. 23 Prozent war die Impfstoffwahl egal und weitere 21 Prozent der noch nicht Geimpften wollten sich mit keinem der zum Befragungszeitpunkt verfügbaren Impfstoffe impfen lassen.

Als Gründe für die Impfung nannten die Befragten am häufigsten, dass sie damit Patienten und Patientinnen, Familienangehörige und sich selbst schützen wollten. Außerdem wollten viele einen Beitrag zur Pandemiebekämpfung leisten. Auch geplante Maßnahmenlockerungen spielten eine Rolle. Wer eine Impfung ablehnte, begründete dies am häufigsten mit der Unsicherheit über langfristige Folgen und Nebenwirkungen sowie Bedenken über Sicherheit und Wirksamkeit. Die wenigsten Befragten lehnten Impfungen grundsätzlich ab. Um die Impfbereitschaft zu steigern, hielten die Befragten ausführliche Informationen zu den Impfstoffen sowie nachweislich weniger COVID-19-Erkrankungen bei geimpften Kolleginnen und Kollegen für hilfreich. Weitere Lockerungen oder eine freie Impfstoffwahl könnten demnach ebenfalls die Impfbereitschaft steigern.

Diese Pressemitteilung finden Sie auch im BGW-Pressezentrum unter http://www.bgw-online.de/presse. Dort finden Sie zudem weitere aktuelle Meldungen und die Möglichkeit, diese per E-Mail-Service zu abonnieren.

Über uns
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist die gesetzliche Unfallversicherung für nicht staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst und in der Wohlfahrtspflege. Sie ist für knapp neun Millionen Versicherte in mehr als 665.000 Unternehmen zuständig. Die BGW unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe beim Arbeitsschutz und beim betrieblichen Gesundheitsschutz. Nach einem Arbeitsunfall oder Wegeunfall sowie bei einer Berufskrankheit gewährleistet sie optimale medizinische Behandlung sowie angemessene Entschädigung und sorgt dafür, dass ihre Versicherten wieder am beruflichen und gesellschaftlichen Leben teilhaben können.

Quelle: Pressemitteilung vom 28.05.2021
Pressekontakt:
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Torsten Beckel und Mareike Berger, Kommunikation
Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Tel.: (040) 202 07-27 14, Fax: (040) 202 07-27 96

E-Mail: presse@bgw-online.de
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Beschäftigungsverbot für Seniorenpflegeeinrichtungsleiterin nach Hygieneverstößen

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Beschäftigungsverbot für Seniorenpflegeeinrichtungsleiterin nach Hygieneverstößen


Beschluss des OVG NRW vom 25.03.201 - 12 B 198/21 - > https://www.justiz.nrw.de/nrwe/ovgs/ovg ... 10325.html


Die Leiterin einer Seniorenpflegeeinrichtung im Kreis Minden-Lübbecke darf weiterhin nicht beschäftigt werden, nachdem sie sich im Zusammenhang mit der Bekämpfung eines akuten Covid-19-Ausbruchs den Anordnungen des Gesundheitsamtes beharrlich widersetzt hat. Dies hat das Oberverwaltungsgericht mit Eilbeschluss vom 24. März 2021 entschieden und die vorausgegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden geändert.

Bei einem Ausbruch von Covid-19 in der Seniorenresidenz kam es im Dezember 2020 zu 20 Infektionen bei Bewohnern und zehn Infektionen bei Mitarbeitern der Einrichtung. Sieben Bewohner verstarben. Das Gesundheitsamt des Kreises Minden-Lübbecke stellte bei mehrfachen Begehungen fest, dass die als Einrichtungsleiterin und Pflegefachkraft tätige Mitarbeiterin trotz anders lautender Anordnungen wiederholt nicht in Dienstkleidung angetroffen worden war. Zudem hatte diese, nachdem eine sofort vollziehbare Anordnung zur strikten Trennung der Wohnbereiche in solche für Covid-19-erkrankte und solche für nicht daran erkrankte Bewohner erlassen und die strikte Zuordnung des Pflegepersonals zu jeweils einem Bereich angeordnet war, mehrfach während ihrer Schicht zwischen den beiden Bereichen gewechselt. Der Kreis Minden-Lübbecke untersagte der Einrichtung daraufhin mit für sofort vollziehbar erklärter Ordnungsverfügung vom 23. Januar 2021 die weitere Beschäftigung der betroffenen Mitarbeiterin. Dem dagegen gerichteten Eilantrag der Antragstellerin gab das Verwaltungsgericht Minden statt; die hiergegen eingelegte Beschwerde hatte Erfolg.

Zur Begründung seiner Entscheidung hat der 12. Senat ausgeführt: Das Beschäftigungsverbot für die Mitarbeiterin erweise sich voraussichtlich als rechtmäßig, weil diese ihre Vorbildfunktion als Leiterin der Einrichtung, der eine besondere Bedeutung zukomme, nicht wahrgenommen habe. Sie habe ihre eigenen Regeln über die Anordnungen des Gesundheitsamtes gesetzt. So sei sie bei wiederholten Kontrollen durch das Gesundheitsamt selbst noch nach Erlass des Beschäftigungsverbotes in privater Kleidung im Dienst angetroffen worden. Auch den mehrmaligen Wechsel zwischen den strikt getrennten Wohnbereichen während ihrer Schicht habe sie nicht bestritten, sondern für notwendig und nicht gefahrbringend gehalten. Angesichts der Möglichkeit eines erneuten Ausbruchs und der gegenwärtigen Verbreitung hochansteckender Mutationen des Virus falle auch eine von den Erfolgsaussichten der Hauptsache unabhängige Interessenabwägung zu Gunsten des öffentlichen Interesses an der strikten Einhaltung des hygienischen Standards durch das Pflegepersonal aus.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Aktenzeichen: 12 B 198/21 (I. Instanz VG Minden 6 L 65/21)

Quelle: Pressemitteilung des OVG Münster vom 29.03.2021 > https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/ ... /index.php
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Gesetzliche Verpflichtung bringt Corona-Schnelltests am Arbeitsplatz voran

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Gesetzliche Verpflichtung bringt Corona-Schnelltests am Arbeitsplatz voran – Beschäftigte mit regelmäßigem Zugang sind zufriedener und haben weniger Sorge vor Ansteckung

(Quelle: WSI) Nach einem schleppenden Start hat sich das Angebot an betrieblichen Corona-Schnelltests in den letzten Wochen stark verbessert: In der zweiten Aprilhälfte hatten 73 Prozent der Präsenz-Beschäftigten mindestens einmal wöchentlich Zugang zu einem Schnelltest am Arbeitsplatz. Weitere 6 Prozent konnten in geringerer Frequenz Schnelltests machen und noch einmal 8 Prozent hatten bereits eine entsprechende Ankündigung ihres Arbeitgebers erhalten. Insgesamt berichteten damit 87 Prozent der Befragten von konkreten Schritten ihres Arbeitgebers in Sachen Schnelltests am Arbeitsplatz, verglichen mit 46 Prozent in der 2. Märzhälfte. Die Einführung der generellen Angebotspflicht zum 20. April 2021 war ein wesentlicher Faktor für die deutlichen Fortschritte bei der Umsetzung von betrieblichen Schnelltests. Dies ist das Ergebnis einer neuen Studie, für die Forscher am Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Institut (WSI) insgesamt 7.179 Datensätzen des Portals Lohnspiegel.de ausgewertet haben.*
Um zu ermitteln, wie stark sich die Angebotspflicht auf die tatsächliche Verbreitung von betrieblichen Schnelltests ausgewirkt hat, werteten Dr. Elke Ahlers und Dr. Malte Lübker vom WSI ein natürliches Experiment aus: In der ersten Aprilhälfte galt in Berlin und Sachsen schon eine Angebotspflicht für alle Betriebe, nicht aber in den restlichen Bundesländern. Andere Faktoren – wie die Verfügbarkeit von Schnelltests oder organisatorische Hürden bei der praktischen Umsetzung im Betrieb – waren hingegen in allen Bundesländern ähnlich. Nach den Analyseergebnissen berichteten insgesamt 83 Prozent der Befragten aus Berlin und Sachsen bereits in der ersten Aprilhälfte von der erfolgten oder angekündigten Einführung von Schnelltests für alle Präsenz-Beschäftigten, verglichen mit 60 Prozent im Rest der Republik (siehe Abbildung 2 in der pdf-Version). Der deutliche Vorsprung kam zustande, obwohl die Angebotspflicht in beiden Bundesländern nur zum Tragen kam, soweit ausreichend Tests zur Verfügung standen und deren Beschaffung zumutbar war. Die Ergebnisse sind statistisch hochsignifikant und bestätigen sich auch in einer komplexen, multivariaten Analyse.
„Unsere Befunde zeigen, dass die Verpflichtung der Arbeitgeber zum Angebot von Schnelltests der richtige Schritt war – zumal viele Betriebe zuvor mit der Einführung auf freiwilliger Basis gezögert haben“, sagt Co-Autorin Dr. Elke Ahlers, Expertin für Arbeit und Gesundheit am WSI. Die Untersuchung belegt dies anhand einer Sekundäranalyse der verfügbaren Arbeitgeber-Umfragen, die Ende März und Anfang April durchgeführt wurden. Auch die Ausweitung der Angebotspflicht auf mindestens zwei Schnelltests pro Woche ist nach Ansicht der Expertin aus Infektionsschutzgründen sinnvoll. „Jetzt kommt es darauf an, dass auch die letzten säumigen Betriebe noch nachziehen und tatsächlich regelmäßig Schnelltests im vorgesehenen Umfang anbieten“, so Ahlers.
Die Studie dokumentiert, dass die Beschäftigten mit den Infektionsschutzmaßnahmen ihres Arbeitgebers deutlich zufriedener sind, wenn dieser mindestens einmal wöchentlich Schnelltests anbietet. In dieser Gruppe bewerteten in der 2. Aprilhälfte 92 Prozent die betrieblichen Corona-Maßnahmen als ausreichend; nur 8 Prozent vermissten ausreichende Schutzvorkehrungen. Bei Arbeitgebern, die keine wöchentlichen Schnelltests anbieten, lag der Anteil der Unzufriedenen hingegen bei 29 Prozent. Beschäftigte, die mindestens einmal wöchentlich Zugang zu Schnelltests haben, machen sich zudem auch deutlich seltener Sorgen vor einer Ansteckung im beruflichen Kontext. Es ist nach der WSI-Analyse dabei möglich, dass der positive Effekt nicht ausschließlich auf das Angebot von betrieblichen Schnelltests zurückgeht. Vielmehr sei es plausibel, dass viele Arbeitgeber, die bei der Einführung von Schnelltests Vorreiter waren, auch ansonsten vorbildliche Schutzkonzepte umsetzen. „Schnelltests sind ein sinnvoller Baustein für den betrieblichen Infektionsschutz, können aber die anderen Maßnahmen nur ergänzen und nicht ersetzen“, so Ahlers. Die konsequente Nutzung von Homeoffice, wo immer dies möglich ist, und die Einhaltung der AHA+L-Regeln blieben deshalb weiterhin wichtig.


Mehr Informationen hier: > https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_56_2021.pdf

Quelle: Mitteilung vom 30.05.2021
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