Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Ansteckung mit Corona: Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung leicht gestiegen

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Ansteckung mit Corona: Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung leicht gestiegen
Knapp die Hälfte der Befragten denkt, dass sie sich vor einer Infektion schützen kann


46 Prozent der Befragten einer aktuellen Umfrage sind sich sicher, dass sie sich selbst vor einer Infektion mit dem Coronavirus schützen können. Zwei Wochen zuvor lag dieser Wert noch bei 40 Prozent. Dies zeigt die 33. Ausgabe des BfR-Corona-Monitors, eine regelmäßige Erhebung des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zu den aktuellen Geschehnissen rund um die Corona-Pandemie. Das Sicherheitsgefühl ist anscheinend auch vom Alter abhängig. „54 Prozent derjenigen, die 60 oder älter sind, denken, dass sie sich vor einer Ansteckung schützen können - bei den jüngeren Altersgruppen liegt dieser Wert nur bei jeweils knapp über 40 Prozent“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Dies lässt sich möglicherweise auch dadurch erklären, dass bereits mehr Ältere geimpft sind.“

Link zu den Ergebnissen: BfR-Corona-Monitor | 13.-14. April 2021
https://www.bfr.bund.de/cm/343/210413-b ... onitor.pdf

Unterschiede zwischen den Altersgruppen zeigen sich auch bei den persönlichen Maßnahmen, mit denen sich die Bevölkerung vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus schützen möchte. So gaben Personen ab 40 Jahren häufiger als Jüngere an, mehr Abstand zu anderen zu halten, geschlossene Räume öfter zu lüften oder Desinfektionsmittel zu nutzen. Gleichzeitig lassen sich jüngere Personen jedoch häufiger auf das Coronavirus testen und sich häufiger Lebensmittel liefern.

Im Vergleich zur vorigen Befragung sehen zudem deutlich mehr Personen die Medienberichterstattung über das Coronavirus als übertrieben an. Während Ende März noch 35 Prozent diese als überzogen wahrnahmen, sind dies nun 44 Prozent der Befragten. Der Anteil der Personen, die die Berichterstattung als angemessen empfinden, sank erstmalig auf knapp unter 50 Prozent. Als verharmlosend wird die Berichterstattung unverändert von acht Prozent der Bevölkerung eingeschätzt.

Das BfR hat Fragen und Antworten zum Thema Coronavirus veröffentlicht:
https://www.bfr.bund.de/de/kann_das_neu ... mittel_und...

Über den BfR-Corona-Monitor
Der BfR-Corona-Monitor ist eine wiederkehrende (mehrwellige) repräsentative Befragung zur Risikowahrnehmung der Bevölkerung in Deutschland gegenüber dem neuartigen Coronavirus. Zwischen dem 24. März und 26. Mai 2020 wurden dazu jede Woche rund 500 zufällig ausgewählte Personen per Telefon unter anderem zu ihrer Einschätzung des Ansteckungsrisikos und zu ihren Schutzmaßnahmen befragt. Seit Juni 2020 wird die Befragung im Zwei-Wochen-Rhythmus mit jeweils rund 1.000 Befragten fortgeführt. Eine Zusammenfassung der Daten wird regelmäßig auf der Homepage des Bundesinstituts für Risikobewertung veröffentlicht. Mehr Informationen zur Methode und Stichprobe finden sich in den Veröffentlichungen zum BfR-Corona-Monitor.

Über das BfR
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist eine wissenschaftlich unabhängige Einrichtung im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es berät die Bundesregierung und die Bundesländer zu Fragen der Lebensmittel-, Chemikalien- und Produktsicherheit. Das BfR betreibt eigene Forschung zu Themen, die in engem Zusammenhang mit seinen Bewertungsaufgaben stehen.

Quelle: Pressemitteilung vom 19.04.2021
Dr. Suzan Fiack Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
https://idw-online.de/de/news766993
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Corona-Gedenken: Was es bedeutet, die Liebsten im Sterben allein lassen zu müssen

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Corona-Gedenken: Was es bedeutet, die Liebsten im Sterben allein lassen zu müssen
DGP-Präsidentin fordert gesellschaftlichen Austausch, wie wir Schwerstkranke, Sterbende und ihre Familien gemeinsam durch diese Pandemie begleiten können
Ein Weg: Enge Zusammenarbeit zwischen Intensiv- und Palliativmedizin – Jede Geste zählt in Abschied und Trauer


Berlin/19.04.2021: Eindringlich waren die Worte der Angehörigen bei der Gedenkfeier für die während der Corona-Pandemie Verstorbenen: Den Vater, die Mutter, den Ehemann oder die Tochter in schwerster Krankheit und im Sterben allein lassen zu müssen und nichts dagegen tun zu können, das drang auch in die Herzen all derer, die sich vor den Fernsehgeräten auf die Trauer der Familien einließen. Ebenso die Dankbarkeit für winzige Momente des Dabeiseins, die in anderen Zeiten so selbstverständlich sind.

„Insbesondere unter den Bedingungen strenger Schutz- und Isolationsmaßnahmen wird es noch bedeutsamer, die Schwerstkranken und ihre Nahestehenden gut zu begleiten. Diese dringend notwendige Betreuung kann durch die Mitarbeit von Palliativversorgern besser gelingen.“ so Dr. Wiebke Nehls, Chefärztin der Klinik für Palliativmedizin und Geriatrie des Helios Klinikum Emil von Behring in Berlin sowie Vorstandsmitglied der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin. Nach ihren Erfahrungen aus dem vergangenen Jahr ist dies in enger Zusammenarbeit zwischen Intensiv- und Palliativmedizin möglich und schafft ein neues Miteinander.

„Wir sind die Verbindung und die Brücke zwischen den Schwerkranken und den ihnen nahestehenden Menschen“, betont Nehls. „Machen wir uns klar, welch große Bedeutung eine kleine Geste für den Abschied und die Trauer der Familien haben kann. Machen wir uns klar, was es für eine Mutter bedeutet, die ihrer Tochter auf der Intensivstation verspricht wiederzukommen und das dann nicht darf. Machen wir uns klar, wieviel Trost es auch noch lange nach dem Tod des geliebten Menschen bedeuten kann, sich noch einmal nah gewesen zu sein.“ Manchmal wird eine kleine Rose am Bett zum Symbol für die Familie, dass hier ein geliebter Mensch gestorben ist und nicht nur ein Patient.

Prof. Dr. Claudia Bausewein, Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin mit über 6.000 Mitgliedern: „Auch wenn wir Schwerkranken und Sterbenden mit ihren Familien derzeit nicht immer die umfassende Fürsorge und Nähe zukommen lassen können, die wir in der Palliativversorgung für essentiell halten, so möchte ich ausdrücklich all denen danken, die unter höchstem persönlichen Einsatz neue Ideen und Wege entwickelt haben, um die Verbindung zu Sterbenden und den ihnen Nahestehenden allen Schutz- und Isolierungsbedingungen zum Trotz zu halten.“ Diese Grundhaltung und gelebte Solidarität sei es, die Hoffnung auf menschliches Miteinander und gemeinsames Aushalten von Abschied und Trauer vermittele.

Diese außerordentliche gemeinschaftliche Aufgabe kann nicht allein auf den Schultern der Gesundheitsversorger lasten, sondern sie muss von allen Teilen der Gesellschaft unterstützt werden. „Wir alle tragen Verantwortung“, unterstrich Regisseur Jochen Sandig, welcher mit der Inszenierung des vom Rundfunkchor Berlin in der Gedenkveranstaltung dargebotenen „Human Requiems“ eindrucksvolle Bilder für Trauer und Schmerz von Menschen, aber auch für Trost und Zuversicht geschaffen hat. „Brahms richtet sich in seinem sehr menschlichen Requiem direkt an uns, damit wir das Sterben als Teil unseres Lebens erkennen. Mit der Palliativversorgung werden Wege aus der Angst und Einsamkeit heraus entwickelt – diese Kultur der würdevollen Begegnung mit dem Tod verbindet uns.“, unterstreicht der Kulturschaffende und wünscht sich eine breite gesellschaftliche Unterstützung für Familien, die einen persönlichen Abschied am Sterbebett ersehnen.

„Lassen Sie uns in den gesellschaftlichen Austausch darüber gehen, wie wir Schwerstkranke, Sterbende und ihre Angehörigen so eingebunden wie möglich durch diese Pandemie begleiten können, ohne uns und unsere Ressourcen aus den Augen zu verlieren.“ so das Fazit von Claudia Bausewein.

DGP, DIVI, BVT, PSO, DVSG, DGSF: Empfehlungen zur Unterstützung von belasteten, schwerstkranken, sterbenden und trauernden Menschen in der Corona Pandemie aus palliativmedizinischer Perspektive > http://link.mediaoutreach.meltwater.com ... lBCQ-3D-3D

Quelle: Pressemitteilung vom 20.04.2021
KONTAKT: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Tel: 030 / 30 10 1000, E-Mail: dgp@palliativmedizin.de
www.palliativmedizin.de
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Sterbefallzahlen in der 14. Kalenderwoche 2021 im Bereich des Durchschnitts der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 197 vom 20.04.2021

Sterbefallzahlen in der 14. Kalenderwoche 2021 im Bereich des Durchschnitts der Vorjahre

WIESBADEN – Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind in der 14. Kalenderwoche (5. bis 11. April 2021) in Deutschland 19 018 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt im Bereich des Durchschnitts der Jahre
2017 bis 2020 für diese Kalenderwoche (-82 Fälle). Im Vergleich zur Vorwoche ist die Zahl der Sterbefälle gestiegen – in der 13. Kalenderwoche lag sie nach aktuellem Stand bei 18 259 und damit 5 % beziehungsweise 971 Fälle unter dem Durchschnitt der vier Vorjahre. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland sehr aktuell veröffentlicht werden.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt
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Schutzwirkung nach überstandener Corona-Infektion

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Schutzwirkung nach überstandener Corona-Infektion
Gesundheit/Antwort

Berlin: (hib/PK) Wer eine Corona-Infektion durchgemacht hat, muss nach Einschätzung der Ständigen Impfkommission (Stiko) nicht prioritär geimpft werden. Die verfügbaren Daten belegten eine Schutzwirkung für mindestens sechs bis acht Monate nach überstandener Infektion, heißt es in der Antwort (19/28314 https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/283/1928314.pdf ) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (19/27390 https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/273/1927390.pdf ) der AfD-Fraktion.
Entsprechend sollte frühestens sechs Monate nach Genesung oder Diagnose eine Impfung erwogen werden. Hierbei reiche eine Impfstoffdosis aus. Ob eine Zweitimpfung zu einem späteren Zeitpunkt notwendig werde, könne derzeit noch nicht abschließend bewertet werden.

Quelle: Mitteilung vom 20.04.2021
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Tel.: +49 30 227-35642, Fax +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de
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Ein Jahr Covid-19: WIdO zieht Fehlzeiten-Bilanz

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Ein Jahr Covid-19: WIdO zieht Fehlzeiten-Bilanz

(22.04.21) Jeder zwölfte Beschäftigte mit einer Covid-19-Diagnose musste im Krankenhaus behandelt werden. 2,6 Prozent davon sind gestorben. Das geht aus der Zwölf-Monats-Bilanz der Arbeitsunfähigkeitsdaten von AOK-Mitgliedern hervor, die das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) am Donnerstag (22. April) vorgelegt hat. In seiner Analyse hat das WIdO die Krankschreibungen der gut 14 Millionen AOK-versicherten Erwerbstätigen von März 2020 bis Februar 2021 ausgewertet. Wie bereits in früheren Auswertungen bestätigte sich auch jetzt, dass insbesondere Beschäftigte in Pflege, Betreuungs- und Erziehungsberufen betroffen sind.

Weitere Zahlen und Informationen:
https://aok-bv.de/presse/pressemitteilu ... 24462.html
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Quelle. Pressemitteilung vom 22.04.2021
Web-Infomail des AOK-Bundesverbandes
Herausgeber:
AOK-Bundesverband
Webredaktion
Tel.: 030/220 11-200
Fax: 030/220 11-105
mailto:mailto:mailto:aok-mediendienst@bv.aok.de
https://www.aok-bv.de
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Infizierte Pflegekraft steckte geimpfte Heimbewohner an

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Ärzte Zeitung vom 22.04.2021:

Corona-Studien-Splitter
Infizierte Pflegekraft steckte geimpfte Heimbewohner an


In einem US-Pflegeheim hat ein ungeimpfter Mitarbeiter einen Ausbruch mit einer SARS-CoV-2-Mutante verursacht. Außerdem: Bei Krebskranken unter Therapie mit Immun-Checkpoint-Inhibitoren (ICI) ist Comirnaty® wohl sicher.
Ein ungeimpfter Mitarbeiter hat im März einen Corona-Ausbruch in einem weitgehend durchgeimpften Pflegeheim im US-Staat Kentucky verursacht. Das berichten Forscher der US-Seuchenbehörde CDC. Insgesamt gab es 46 SARS-CoV-2-Infektionen: 26 bei Bewohnern (18 komplett geimpft) und 20 bei Mitarbeitern (vier geimpft). Ein geimpfter Bewohner sowie zwei ungeimpfte sind gestorben. Insgesamt waren 90 Prozent der 83 Bewohner und 50 Prozent der Mitarbeiter geimpft. Die meisten Infizierten hatten keine oder nur wenig Symptome. Die Forscher weisen auf die große Bedeutung der Impfung in Heimen auch bei Besuchern hin. Nach Impfung sollten Maßnahmen zum Infektionsschutz wie Masken und Routinetests weiter angewandt werden. --- (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Nachrichte ... 20[rundate]
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„Corona-Notbremse“ gilt ab Sonntag auch im Rhein-Kreis Neus

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Rhein-Kreis Neuss
PRESSEMITTEILUNG NR. 304/2021
Datum: 23. April 2021



„Corona-Notbremse“ gilt ab Sonntag auch im Rhein-Kreis Neuss

Rhein-Kreis Neuss. Der Bundestag und der Bundesrat haben sich mehrheitlich für die bundesweit geltende „Corona-Notbremse“ ausgesprochen. Damit werden in Deutschland einheitliche Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus durchgesetzt. Im Rhein-Kreis Neuss treten die Änderungen am Sonntag, 25. April, um 0 Uhr in Kraft. Somit gelten ab Sonntag diese bundeseinheitlichen Regeln:

• Private Treffen sind auf die Angehörigen eines Hausstandes und maximal eine weitere Person begrenzt. Diese Kontaktbeschränkungen gelten sowohl für den öffentlichen als auch für den privaten Raum.

• Zwischen 22 und 5 Uhr gelten Ausgangsbeschränkungen und Bürger dürfen die Wohnung oder das eigene Grundstück nicht verlassen. Ausnahmen gelten u.a. für Notfälle, die Berufsausübung oder das Gassigehen mit dem Hund. Joggen und Spaziergänge bleiben bis Mitternacht erlaubt, allerdings nur alleine.

• Der Lebensmittelhandel bleibt geöffnet, ebenfalls die Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Hier gilt eine begrenzte Kundenzahl je nach Größe des Geschäfts. Für alle anderen gilt: Geschäfte können Kunden nur einlassen, wenn diese einen bestätigten negativen Corona-Test mit Nachweis (Bürgertestung) vorlegen und einen Termin gebucht haben. Steigt der Inzidenzwert über 150, ist nur noch das Abholen bestellter Waren erlaubt.

• Nicht-medizinische körpernahe Dienstleistungen sind untersagt. Eine Ausnahme gibt es für Friseurdienstleistungen und Fußpflege. Kundinnen und Kunden müssen allerdings ein negatives Corona-Test-Ergebnis vorweisen, das nicht älter als 24 Stunden sein darf.

• Kontaktloser Sport im Freien ist nur alleine, zu zweit oder mit dem eigenen Haushalt erlaubt. Kinder unter 14 Jahren dürfen kontaktlosen Sport maximal zu fünft machen.

• Kultur- und Freizeiteinrichtungen bleiben geschlossen. Nur zoologische und botanische Gärten können mit einem aktuellen negativen Test besucht werden.

• Arbeitgeber müssen Homeoffice anbieten, wo das möglich ist.

• In Schulen ist Präsenzunterricht ab einer 7-Tage-Inzidenz von 165 verboten. Wenn die Inzidenz an drei Tagen hintereinander über 165 liegt, geht es ab dem übernächsten Tag in den Distanzunterricht. Ab einem Wert von 100 ist Wechselunterricht möglich. Ausnahmen für Abschlussklassen und Förderschulen sind möglich. Schülerinnen und Schüler sollen zweimal in der Woche auf eine Corona-Infektion getestet werden.

• Kindertagesstätten gehen ab einer Inzidenz von 165 in die Notbetreuung über.

Angesichts der rasant ansteigenden Neuinfektionen ist nicht auszuschließen, dass im Rhein-Kreis Neuss im Laufe der nächsten Woche in Schulen wieder Distanzunterricht eingeführt werden muss und Kindertagesstätten in den Notbetrieb wechseln müssen. Die „Corona-Notbremse“ tritt erst dann wieder außer Kraft, wenn die Wochen-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 liegt.

Der Rhein-Kreis Neuss weist darauf hin, dass die örtlichen Ordnungsbehörden, also die kreisangehörigen Städte und die Gemeinde Rommerskirchen, zuständig für die Durchsetzung der Vorgaben und die Ahndung von Verstößen sind. Die Polizei wird die Ordnungsämter insbesondere bei der Ausgangssperre unterstützen.

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke appelliert an die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Kreis Neuss, sich solidarisch zu zeigen und sich an die Regeln zu halten. „Es ist jetzt wichtig, dass jeder Einzelne umsichtig und verantwortungsvoll handelt, um den weiteren starken Anstieg der Neuinfektionen zu verhindern. Das bundeseinheitliche Infektionsschutzgesetz ist ein weiterer Schritt zu diesem Ziel. Dazu müssen wir alle unseren Beitrag leisten, auch indem wir jeden Kontakt vermeiden, der nicht unbedingt notwendig ist“, so Petrauschke.


Reinhold Jung
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Impressum:

Rhein-Kreis Neuss
Der Landrat
Pressesprecher
Benjamin Josephs (V.i.S.d.P.)
Oberstr. 91
41460 Neuss
Tel.: 02131/928-1300

Rhein-Kreis Neuss
ZS5.2 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Oberstraße 91
41460 Neuss
Tel: 02131 928-1300
Fax: 02131 928-1330
Email: Presse@rhein-kreis-neuss.de
> https://www.rhein-kreis-neuss.de/de/ver ... eis-neuss/


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WernerSchell
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Bundes-Corona-Notbremse kommt zu spät und ist in Teilen überzogen bzw. rechtlich problematisch!

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Werner Schell
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss

Internet:
https://www.wernerschell.de
https://pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
https://neuss-erfttal.de


Neuss, den 24.04.2021


Bundes-Corona-Notbremse kommt zu spät und ist in Teilen überzogen bzw. rechtlich problematisch!


Die Corona-Pandemie hat seit über einem Jahr Veranlassung zu umfänglichen Schutzmaßnahmen gegeben. Diese Maßnahmen werden auch von mir grundsätzlich als unabdingbar empfunden. Da ich zu Beginn meiner aktiven Beamtentätigkeit im ehemaligen Medizinaldezernat in Aachen u.a. für den Infektionsschutz und Impfangelegenheit zuständig war, sind mir entsprechende Handlungserfordernisse gut vertraut. Im Rahmen meiner langjährigen Lehrtätigkeit an Krankenpflegeschulen nahmen diese Themen folgerichtig einen breiten Raum ein. Auch mein Lehrbuch "Staatsbürger- und Gesetzeskunde für die Pflegeberufe" (12 Auflagen, Thieme Verlag) befasste sich breit mit dem Infektionsschutzthema war in rd. 40 Jahren DAS Standardwerk in der Pflegeausbildung.

Aufgrund dieser Gegebenheiten habe ich die staatlichen Maßnahmen zur Corona-Pandemiebekämpfung intensiv beobachtet und auch im Wesentlichen unterstützt. Bei den Bekämpfungsmaßnahmen sind aber zahlreiche Fehlentscheidungen bzw. zu spätes Handeln aufgefallen. Selbst die Kanzlerin hat insoweit erklärt: "Die Monate der Pandemie haben gravierende Schwachstellen im Funktionieren unseres Gemeinwesens offengelegt" (> viewtopic.php?f=5&t=13&p=756#p756 ). Diese Erklärung wurde mit großer Aufmerksamkeit zur Kenntnis genommen. Dies auch deshalb, weil es üblich geworden ist, Fehler eher nicht ansprechen zu sollen, sondern immer nur nach vorne zu schauen. Diese Auffassung wird von hier nicht geteilt mit der Folge, dass Fehler in der Pandemiebekämpfung auch jetzt benannt werden müssen:

Zu Beginn der Pandemie wurde in Deutschland zunächst die Situation verharmlost und dann zu spät gehandelt. Der Sommer 2020 wurde nicht genutzt, um der allseits erwarteten 2. Welle zielgerichtet entgegen zu treten. Als diese 2. Welle anrollte, wurde wieder zu spät reagiert und in den Folgemonaten in einem Zick-Zack-Kurs halbherzig bzw. nicht angemessen reagiert. Die föderalen Strukturen legten offen, dass die MP-Konferenzen und die damit verbundenen "Hahnenkämpfe" zum Teil kontraproduktiv waren. Richtigerweise gibt es jetzt eine bundeseinheitlich Strategie. Zu bedenken sind aber die immensen wirtschaftlichen Schäden und staatlichen Schulden, die unser Gemeinwesen noch in erhebliche Schwierigkeiten bringen werden (> viewtopic.php?f=5&t=55 ).

Das geänderte Infektionsschutzgesetz mit mehr Bundeskompetenz, befristet bis zum 30.06.2021, ist grundsätzlich zu begrüßen. Allerdings sind nun wieder einige Regelungen vorgesehen, die in breiter Front kritisiert bzw. hinterfragt werden müssen. Gerichtliche Auseinandersetzungen bahnen sich bereits an.

Tatsächlich ist es nicht gelungen festzustellen, wo vornehmlich die Ansteckungen mit dem Coronavirus stattfinden. Daher hat man einige Einschränkungen verfügt, die hinsichtlich der Wirksamkeit und damit der grundgesetzlichen Rechtfertigung hinterfragt werden können. Dies trifft vor allem für das Thema "Ausgangssperren" zu. Es gibt aber auch einige andere Einschränkungen, die akzeptabel erscheinen. So wird z.B. für den Friseur- und Fußpflegebereich - ergänzend zu den bisherigen Maßnahmen - ein aktueller Test verlangt. Solche Tests erscheinen u.a. für diese Bereiche völlig überzogen, zumal festzustehen scheint, dass gerade diese körpernahen Dienstleistungen bislang zu keinen Infektionsproblemen geführt haben.

Tests werden anscheinend als harmlos und damit zumutbares Erfordernis verstanden. Dabei wird aber verkannt, dass solche Test auch mit unterschiedlichen Risiken verbunden sein können (z.B. im Zusammenhang mit Gefäßproblemen) und im Übrigen - je nach Wohnlage - nur mit einem gewissen Aufwand durchgeführt werden können. Es entstehen natürlich auch Kosten. Mittlerweile gibt es vielfältige Kritik bezüglich der Tests:

Corona: Wie zuverlässig sind Antigen-Schnelltests? - NDR-Visite informierte am 20.04.2021 > https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/ ... st252.html / > https://www.ndr.de/ratgeber/gesundheit/ ... st166.html - Auch Report Mainz berichtete am 20.04.2021in mehreren Beiträgen: Gefährlicher Boom? Unsichere Corona-Schnelltests für jedermann … > https://www.swr.de/report/gefaehrlicher ... index.html / - Mangelnde Kontrolle und ausufernde Preise - Goldgrube Corona-Testzentrum … > https://www.swr.de/report/mangelnde-kon ... index.html

Nach all dem sind die nun verfügten einschränkenden Regelungen in Teilen problematisch und werden damit voraussichtlich von großen Teilen der Bevölkerungen nicht oder nur halbherzig befolgt werden. Damit sind die aktuellen Maßnahmen ein weiterer Tiefpunkt in der Corona-Pandemiebekämpfung. Soweit die Maßnahmen als geeignet und gerechtfertigt angesehen werden können, kommen sie wieder einmal um Wochen (oder gar Monate) zu spät!

Und wo bleiben die "Freiheiten" für diejenigen Menschen, die bereits erfolgreich (2x) geimpft sind (> https://www.tagesschau.de/inland/gesell ... t-101.html )? Solche Regelungen hinauszuzögern, nur weil viele Menschen noch auf ihre Impfung warten müssen, überzeugt nicht. Die bereits Geimpften sind überwiegend ältere Menschen, die in bescheidener Form wieder Freiräume brauchen. … In diesem Zusammenhang sind Erwägungen des Bundesjustizministerium von Belang, die am 24.04.2021 von der Tagesschau vorgestellt wurden (> https://www.tagesschau.de/inland/locker ... e-101.html ). Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte danach dem "Handelsblatt": "Wenn feststeht, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schützt, sondern auch die weitere Übertragung des Virus verhindern kann, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden." Das sei "kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung", so Lambrecht. Und weiter: Geimpfte Menschen fragten sich nun, welche Freiheiten sie wieder zurückbekämen. Das sei keine theoretische Frage mehr, und deshalb müsse die Politik darauf jetzt auch praktische Antworten geben, so Lambrecht.

Werner Schell


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Weitere Stellungnahme vom 27.04.2021 zu den Freiheitsrechten für vollständig geimpfte Personen:

Die Corona-Pandemie dauert an und verlangt unter Beachtung rechtsstaatlicher Grundsätze konsequentes Handeln. Dazu gehört aktuell aber auch, dass Corona-Geimpfte und Genesene SOFORT gewährleistet wird, dass sie ihre Grundrechte ohne Einschränkungen wahrnehmen können. Die Betroffenen sollten etwa beim Einkaufen oder beim Friseur- bzw. Fußpflegetermin keinen negativen Corona-Tests vorlegen müssen. Irgendwann eine Rechtsverordnung auf den Weg zu bringen, die diesem Verfassungsgebot Rechnung trägt, ist nicht ausreichend. Insoweit hat die MP-Runde + Kanzlerin am 26.04.2021 wieder einmal nicht angemessen reagiert. Da es bereits zahlreiche Verfassungsbeschwerden gibt, wird wohl eine gerichtliche Klarstellung erfolgen müssen.
Meine vorgestellte Auffassung, rechtsstaatliche Grundsätze zu gewährleisten, wird u.a. von den Rechtsexperten der ARD und des ZDF und Verfassungsrechtlern geteilt. Die Rheinische Post berichtet heute, 27.04.2021, zum Treffen der MP mit Kanzlerin und bemerkt u.a.: "Gerd Landsberg, Hauptgeschäftsführer des Städte- und Gemeindebundes, bedauerte, dass die Runde noch keine abschließende Verständigung über die Aufhebung der Grundrechtseinschränkungen für vollständig geimpfte Bürger getroffen habe. ´Es handelt sich dabei nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien, sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe`, sagte er. ´Es geht insoweit um den von der Verfassung gebotenen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Es kommt dabei auch nicht darauf an, wie viele Menschen tatsächlich bereits zwei Impfungen erhalten haben.` - Genau so ist es!
Die Ärzte Zeitung berichtet am 27.04.2021 darüber, dass Bayern die überfällige Klarstellung mit Wirkung vom 28.04.2021 in Kraft setzt. In der Zeitung heißt es u.a.:
Impfpriorisierung und Freiheiten für Geimpfte: Bayern geht eigenen Weg
München – Bundesweit soll es Entscheidungen zur Impfpriorisierung und Geimpften erst Ende Mai ge­ben. Bayern prescht nun erneut vor und geht einen eigenen Weg. Vollständig Geimpfte sollen im Frei­staat ab morgen negativ auf Corona Getesteten gleichge­stellt sein. Die Impfpriorisierung soll Mitte bis Ende Mai wegfallen. Beides beschloss das Kabinett heute in München.
Der Freistaat setzt damit diesen Punkt früher um als der Bund. In der Praxis bedeutet dies, dass etwa Geimpfte mit einem vollständigen Impfschutz bei einem Friseurbesuch keinen negativen Coronatest vor­weisen müssen. Privilegien wie der Zugang zu derzeit geschlossenen Einrichtungen, wie Schwimmbä­dern, sind aber nicht vorgesehen. ... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e

Werner Schell
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Eckpunktepapier - Bundesregierung hält Ausnahmen für Geimpfte und Genesene für nötig

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Ärzte Zeitung vom 25.04.2021:
Eckpunktepapier
Bundesregierung hält Ausnahmen für Geimpfte und Genesene für nötig

Berlin. Für vollständig gegen COVID-19 Geimpfte und für Genesene soll es nach Auffassung der Bundesregierung gewisse Ausnahmen von den geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben. Das geht aus einem am Samstag innerhalb der Regierung abgestimmten Eckpunktepapier hervor, das als Vorbereitung für den an diesem Montag geplanten Impfgipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder erstellt wurde.
Die Entscheidungskompetenz liegt hier zwar beim Bund. Allerdings war in der verabschiedeten Novelle des Infektionsschutzgesetzes festgelegt worden, dass Bundestag und Bundesrat solchen Änderungen zustimmen müssen. Wann ein Entwurf für eine entsprechende Rechtsverordnung vom Kabinett verabschiedet wird, steht aber noch nicht fest.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Nachrichte ... 20[rundate]


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Anmerkung: Zahlreiche Medien berichten am 26.04.2021 ebenfalls über das Eckpunktpapier und die geplanten Ausnahmeregelungen!
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Infektionsgefahr vor allem in Innenräumen hoch

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Infektionsgefahr vor allem in Innenräumen hoch

(Quelle: DGUV) Ob Klassenzimmer oder Büro - kommen Menschen in einem geschlossenen Raum zusammen, steigt die Gefahr einer Ansteckung mit dem Coronavirus. Darauf hat die Deutsche Gesellschaft für Aerosolforschung erst kürzlich in einem offenen Brief aufmerksam gemacht. Das Infektionsrisiko steigt selbst dann, wenn die infizierte Person den Raum bereits wieder verlassen hat, bevor eine andere Person ihn betritt. Denn während größere Tröpfchen schnell zu Boden sinken, können die kleineren Aerosole - auch über längere Zeit - in der Luft schweben und sich im geschlossenen Raum verteilen. Regelmäßiges Stoßlüften ist dann besonders wichtig.

Dabei unterstützt die CO2-App des Instituts für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und der Unfallkasse Hessen (UKH). Sie liegt nun in einer aktualisierten Fassung vor. Für jede Raumgröße und Personenzahl berechnet sie die optimale, infektionsschutzgerechte Lüftungsfrequenz. "Der normale Lüftungszeitpunkt liegt bei einer CO2-Konzentration von 1000 ppm, für infektionsschutzgerechtes Lüften wurde in der App jetzt ein zusätzlicher Zeitpunkt bei 800 ppm eingeführt", sagt Dr. Simone Peters, Gefahrstoffexpertin im IFA. Da diese Konzentration eher erreicht sei, müsse natürlich auch früher gelüftet werden. Die App bietet eine Timer-Funktion, die an das Lüften zum berechneten Zeitpunkt erinnert. In der Anwendung kann bedarfsgerecht zwischen den Anforderungen Normal-Lüften und Infektionsschutz-Lüften gewechselt werden.

Wie man richtig stoßlüftet und was noch beachtet werden sollte, um der Pandemie zu begegnen, steht in diesen Tipps:
• Lüften. Als Faustregel für Innenräume gilt: stündlich über die gesamte Fensterfläche zwischen 3 Minuten (im Winter) und 10 Minuten (im Sommer) lüften. Besprechungs- und Seminarräume sollten mindestens alle 20 Minuten sowie vor und nach einer Sitzung gelüftet werden. Mit Hilfe der App lässt sich diese Faustregel den individuellen örtlichen Gegebenheiten anpassen.
• Schützen. Hände waschen, 1,5 Meter Mindestabstand halten und vor allem: Maske auf. Vielerorts sind FFP2-Masken in Innenräumen mittlerweile Pflicht. Sie bieten nicht nur anderen Schutz vor der Ausatemluft des oder der die Maske tragenden Person, sondern schützen auch diese selbst. Voraussetzung dafür ist, dass sie korrekt angewendet werden. > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... 9B&i=9u7al
• Testen. Selbsttests gibt es mittlerweile überall zu kaufen. Viele Unternehmen und Schulen geben sie kostenlos aus, insbesondere in Bildungseinrichtungen besteht mittlerweile oft auch eine Testpflicht. Wichtig auch bei negativem Ergebnis: Es ist nur für den laufenden Tag gültig. Die Hygieneregeln müssen weiter eingehalten werden.
• Impfen. Ohne Impfung kein Ende der Pandemie: Sich gegen eine Covid-19-Erkrankung impfen zu lassen bedeutet, sich selbst zu schützen, eine Überlastung der Krankenhäuser zu verhindern und die Verbreitung der Infektionen zu reduzieren. Daher setzen sich BG Kliniken, Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und ihr Verband, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), unter dem Motto #Impfen-Schützt für die Wahrnehmung der COVID-19-Impfangebote ein. > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... 10&i=9u7am

Alles zur CO2-App gibt es hier > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... 62&i=9u7an
• Zur App: AppStore > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... 1D&i=9u7ao und GooglePlay > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... DF&i=9u7ap
Wie sollte am Arbeitsplatz gelüftet werden? Ein neues Erklärvideo der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zeigt > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... 58&i=9u7aq , wie man es richtig macht. Das Video ist ein weiterer Informationsbaustein rund um das Thema Lüften > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... 1E&i=9u7ar

Quelle: Mitteilung vom 25.06.2021
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