Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Sterbefallzahlen im Oktober 2022 um 19 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 480 vom 15.11.2022

Sterbefallzahlen im Oktober 2022 um 19 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

WIESBADEN – Im Oktober 2022 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 92 954 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 19 % oder 14 560 Fälle über dem mittleren Wert (Median) der Jahre 2018 bis 2021 für diesen Monat. Während zu Beginn des Monats die Sterbefallzahlen sowie ihre Differenz zum Vergleichswert deutlich angestiegen sind, gingen beide Werte am Ende des Monats wieder zurück. Auch die COVID-19- Todesfallzahlen erreichten Mitte des Monats ein zwischenzeitliches Maximum, können die Differenz aber nur zum Teil erklären. Die Alterung der Bevölkerung wirkt sich dabei nur geringfügig auf den Unterschied zum Niveau der Vorjahre aus. In welchem Ausmaß weitere Faktoren zu den erhöhten Zahlen im Oktober beigetragen haben, lässt sich derzeit nicht einschätzen. Zu dieser Frage können die später vorliegenden Ergebnisse der Todesursachenstatistik zusätzliche Hinweise geben.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
erbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

Herausgeber:
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65189 Wiesbaden
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Impfpflicht kann nicht verlängert werden – wir wollen keine Verlängerung der Zweiklassengesellschaft

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Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (16. November 2022, Nr. 44/2022)


Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Deutscher Pflegerat: Impfpflicht kann nicht verlängert werden – wir wollen keine Verlängerung der Zweiklassengesellschaft

„Die einrichtungsbezogene Impfpflicht muss zum Ende des Dezembers 2022 auslaufen. Nichts anderes macht Sinn. Wer mit dem Schutz der Patient*innen und Pflegebedürftigen argumentiert, verkennt, dass die berufliche Pflege nicht erst seit Beginn der Corona-Pandemie Expert*innen in Fragen des Infektionsschutzes und der Hygiene sind“, betonte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin.

Diese Haltung des Deutschen Pflegerats steht im Einklang mit der gesellschaftlichen Verantwortung, sich impfen zu lassen. Der Deutsche Pflegerat ruft ausdrücklich zur Impfung auf. Die Möglichkeiten für Impfungen müssen vor Ort in den Settings der Pflege und Betreuung angeboten werden. Zur Impfung ermächtigt werden sollten endlich auch Pflegefachpersonen. Beibehalten werden muss eine engmaschige Teststrategie. Die hierfür notwendige Finanzierung muss über den November hinaus gesichert sein.

Die Maskenpflicht fällt in vielen Bundesländern, Isolationszeiten werden aufgehoben. Nur in der Pflege sollen nach wie vor Restriktionen gelten. „Das passt nicht mehr zur Realität“, wies die Pflegeratspräsidentin weiter hin.

„Lange genug hat es eine Zweiklassengesellschaft bei der Bewältigung der Corona-Pandemie gegeben. Für die beruflich Pflegenden muss das gleiche Freiheitsrecht gelten wie für alle anderen. Solidarität darf keinen Masken- und Impfgesetzen ausgesetzt sein. Wenn Impfpflicht, dann für die gesamte Gesellschaft.“

Weiter sagte Vogler zum Thema ´Tragen von Masken´ und der hierzu laufenden Diskussion: „In der ambulanten und stationären Langzeitpflege muss es aus Sicht des Deutschen Pflegerats den Pflegebedürftigen selbst überlassen werden, was sie für richtig erachten. Wir können nicht beständig von der eigenen Häuslichkeit, der Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben sprechen und dann die Bewohner*innen von Pflegeheimen anders behandeln und ihre Persönlichkeitsrechte verletzen. Ihr Zuhause ist ihr Pflegeheim. Das Tragen von Masken der Pflegebedürftigen in Heimen muss in allen Settings für die dort lebenden Menschen beendet werden.“

Ohne die beruflich Pflegenden ist keine Pflege und Betreuung möglich. Es muss daher alles dafür getan werden, dass genügend Pflegepersonal vorhanden ist. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht torpediert dieses Ziel und stellt sich damit gegen die Patienten- und Bewohnersicherheit. Denn wenn nicht mehr genügend Personal da ist, um die vulnerablen Gruppen zu pflegen, sind die vulnerablen Gruppen selbst auch nicht geschützt.

Die beruflich Pflegenden sind weit über dem Durchschnitt geimpft. Der aktuelle Virus verhält sich in seinem Krankheitsbild anders als der zur Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Anders als zu Beginn der Pandemie bietet die Impfung keinen sicheren Schutz vor der Ansteckung, wohl aber vor einem schweren Verlauf der Krankheit.

Die Kompetenz zur Erstellung und Einhaltung der Hygienekonzepte in den Einrichtungen liegt bei den beruflich Pflegenden und muss ihnen auch überlassen werden. „Einen Rat und eine wissenschaftliche Expertise prüfen wir immer gerne. Darüber hinaus verbieten wir uns jedoch die Einmischung von außen in die Kernkompetenzen unseres Berufsstandes.“

Der Deutsche Pflegerat weiß um die Gefahr des Corona-Virus gerade für vulnerable Gruppen. Beruflich Pflegende müssen sich daher bei eigener Infektion ihrer ethischen Verantwortung bewusst sein. Auch wenn sie symptomlos sind, ist ein Arbeiten vor Ort nicht möglich.

Weitere Informationen:
• Zweite Stellungnahme des Expert:innenrats Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie des Deutschen Pflegerats. Empfehlung zur Förderung von Pflegeforschung und Hebammenforschung, um evidenzbasierte Entscheidungsgrundlagen zum Umgang mit SARS-CoV-2 zu schaffen (Download Zweite Stellungnahme)
• Erste Stellungnahme des Expert:innenrats Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie des Deutschen Pflegerats. Handlungsempfehlungen zur „Vorbereitung auf eine weitere SARS-CoV-2-Welle im Herbst 2022 in der Pflege und im Hebammenwesen“ (Download Erste Stellungnahme)

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Corona-Pandemie: Große Belastungen von pflegenden Angehörigen und beruflich Pflegenden

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In den sozialen Medien gepostet:

Studie "Covid-Heim" untersucht Auswirkungen der Corona-Pandemie und verdeutlicht u.a. die großen Belastungen von pflegenden Angehörigen und beruflich Pflegenden (> viewtopic.php?f=5&t=617 ) Die Ergebnisse sind nach den Einschätzungen des Deutschen Pflegerates dramatisch und erschreckend. Drei Viertel des befragten Pflegepersonals weist laut der Covid-Heim-Studie einen arbeitsbezogenen Burnout auf (> viewtopic.php?p=7164#p7164 ). Das Leibniz-Institut für Resilienzforschung hat sich ebenfalls mit der COVID-19-Pandemie befasst und die vielfältigen psychischen Belastungsreaktionen untersucht. Diese wurden mit den bekannten Reaktionen nach anderen Stressereignissen untersucht. Das Ergebnis: Die meisten Menschen sind resilient (> viewtopic.php?p=7165#p7165 ).

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Studie: Pneumokokkenimpfung hat bei Senioren viele Hospitalisierungen vermieden

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Deutsches Ärzteblatt vom 08.12.2022:

Studie: Pneumokokkenimpfung hat bei Senioren viele Hospitalisierungen vermieden

Atlanta – Ein 13-valenter Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff (PCV13), der ab September 2013 in den USA bei Senioren eingesetzt wurde, hat bis Ende 2017 schätzungsweise 35.127 Hospitalisierungen verhindert. Zu die­sem Ergebnis kommt eine landesweite Analyse von Mitarbeitern der Centers for Disease Control and Preven­tion (CDC) in JAMA Internal Medicine (2022; DOI: 10.1001/jamainternmed.2022.5472).
Der Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff PCV13 war in den USA 2013 zunächst nur für Kinder eingeführt wor­den. Er senkte in den Folgejahren nicht nur die Zahl der Erkrankungen bei Kindern. Auch unter den Erwach­senen ging die Zahl der invasiven Pneumonien, bei denen Streptococcus pneumoniae in einer Blutkultur nach­gewiesen wurde, um 58 % bis 72 % zurück. Die Impfung der Kinder hatte vielfach verhindert, dass sich Eltern und Großeltern (oder andere Erwachsene) bei Kindern infizierten.
... (weiter lesen unter) > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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COVID-19, Influenza & Co.: akute Atemwegsinfektionen in Deutschland

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COVID-19, Influenza & Co.: akute Atemwegsinfektionen in Deutschland

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Wie im Herbst und Winter üblich treten derzeit vermehrt akute Atemwegsinfektionen in Deutschland auf. Nach wie vor zirkulieren SARS-CoV-2 und verschiedene andere Atemwegsviren in der Bevölkerung. Darüber hinaus hat Ende Oktober die Grippewelle begonnen – deutlich früher als in den vorpandemischen Jahren.
Atemwegsviren verbreiten sich überall dort, wo Menschen zusammenkommen. Um Übertragungen zu reduzieren, empfiehlt das RKI weiterhin, Hygieneregeln zu beachten, bei Zusammenkünften in Innenräumen Maske zu tragen, regelmäßig zu lüften (Stoßlüften) und die Empfehlungen der STIKO für die Schutzimpfungen gegen COVID-19, Influenza und Pneumokokken zu beachten. Wer Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat, sollte zu Hause bleiben, bis die Symptome abgeklungen sind und ggf. einen Arzt/eine Ärztin konsultieren.
Quelle: Robert Koch Institut (Stand 08.12.2022) > https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html


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Die Medien berichten von fast 10 Millionen Menschen, die an einer Atemwegsinfektion erkrankt sind!
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Gericht hebt Tätigkeitsverbot für ungeimpften Pfleger auf

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Ärzte Zeitung vom 12.12.2022:

Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Gericht hebt Tätigkeitsverbot für ungeimpften Pfleger auf

Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat einem ungeimpften Pfleger erlaubt, wieder zur Arbeit zu gehen. Denn zum Zeitpunkt der Anordnung sei längst bekannt gewesen, dass das Tätigkeitsverbot Ende des Jahres auslaufe.
Saarlouis. Ein ungeimpfter Pfleger darf seiner Arbeit vorerst wieder nachgehen. Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat dem Eilantrag des Mannes stattgegeben, der gegen sein Tätigkeitsverbot geklagt hatte. Das Betretungs- und Tätigkeitsverbot sei nicht situationsangemessen und halte einer rechtlichen Überprüfung nicht stand, urteilte die 6. Kammer des Gerichts am Montag in Saarlouis.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Wirtschaft ... 20[rundate]
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Todesursachenstatistik 2021: 7 % aller Todesfälle gehen direkt auf COVID-19 zurück

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 544 vom 16.12.2022


Todesursachenstatistik 2021: 7 % aller Todesfälle gehen direkt auf COVID-19 zurück
• COVID-19 bei 71 331 Verstorbenen als Grundleiden diagnostiziert
• Herz-/Kreis¬lauferkrankungen weiterhin häufigste Todesursache (33 % aller Todesfälle)


WIESBADEN – Im Jahr 2021 sind in Deutschland nach endgültigen Ergebnissen der Todesursachenstatistik insgesamt 1 023 687 Menschen verstorben, davon waren 515 559 Männer und 508 128 Frauen. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, stieg die Zahl der Todesfälle damit um 3,9 % gegenüber dem Vorjahr (2020: 985 572 Verstorbene). An COVID-19 als Grundleiden verstarben im Jahr 2021 in Deutschland insgesamt 71 331 Menschen, das waren 79 % mehr als im Vorjahr (2020: 39 758). Damit war COVID-19 bei 7,0 % aller Verstorbenen die ausschlaggebende Todesursache.

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Sterbefallzahlen im November 2022 um 7 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 552 vom 20.12.2022

Sterbefallzahlen im November 2022 um 7 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

WIESBADEN – Im November 2022 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 88 129 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 7 % oder 5 945 Fälle über dem mittleren Wert (Median) der Jahre 2018 bis
2021 für diesen Monat. Während die Zahl der COVID-19-Todesfälle im November abnahm, nahm die Aktivität von Atemwegserkrankungen im Allgemeinen zu. Laut dem aktuellen Influenza-Wochenbericht des Robert Koch-Instituts (RKI) wurde im November ein Niveau erreicht, das über dem Höhepunkt schwerer Grippewellen der Vorjahre lag. Während schwerer Grippewellen wurden auch in der Vergangenheit erhöhte Sterbefallzahlen beobachtet. Im Oktober 2022, als es in etwa doppelt so viele COVID-19-Todesfälle wie im November 2022 gab, lagen die Sterbefallzahlen allerdings deutlicher über dem mittleren Wert der Vorjahre (+19 % oder +14 973 Fälle). Anfang Dezember 2022 nahm die Differenz der Sterbefallzahlen zum Vergleichswert dann wieder etwas zu. In der Kalenderwoche 49 (5. bis 11. Dezember) lagen die Sterbefallzahlen um 12 % über dem mittleren Wert der Vorjahre.

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Sterbefallzahlen im Dezember 2022 um 19 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 012 vom 10.01.2023

1,06 Millionen Sterbefälle im Jahr 2022
Sterbefallzahlen im Dezember 2022 um 19 % über dem mittleren Wert der Vorjahre


WIESBADEN – Im Jahr 2022 sind in Deutschland nach vorläufigen Ergebnissen einer Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 1,06 Millionen Menschen gestorben. Die Zahl der Sterbefälle ist im Vergleich zum Vorjahr damit um 3,4 % oder mehr als 35 000 Fälle gestiegen. Im Gegensatz zu den ersten beiden Pandemiejahren haben die Sterbefallzahlen bei den Frauen (+4,3
%) stärker zugenommen als bei den Männern (+2,5 %) – in den Jahren 2020 und
2021 war dies umgekehrt. Im Dezember 2022 lagen die Sterbefallzahlen um 19 % über dem Vergleichswert der vier Vorjahre.

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Prof. Lothar H. Wieler verlässt das Robert Koch-Institut

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Prof. Lothar H. Wieler verlässt das Robert Koch-Institut


Der Präsident des Robert Koch-Instituts Prof. Lothar H. Wieler wird auf eigenen Wunsch zum 1. April sein Amt niederlegen, um sich neuen Aufgaben in Forschung und Lehre zu widmen. Der Schritt erfolgt im Einvernehmen mit Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach. Wieler steht seit März 2015 an der Spitze des RKI und hat in dieser Zeit die Modernisierung der zentralen Einrichtung des Bundes auf dem Gebiet der anwendungs- und maßnahmenorientierten biomedizinischen Forschung wesentlich vorangetrieben. In der Pandemiebekämpfung spielte das RKI auf nationaler und internationaler Ebene eine zentrale Rolle. Für eine Übergangszeit wird Wielers Aufgabe durch seinen Stellvertreter Prof. Lars Schaade übernommen.

Dazu erklärt RKI-Präsident Prof. Lothar H. Wieler:
„In der Pandemie hat das Robert Koch-Institut seine Exzellenz unter Beweis gestellt. Es war ein Privileg, in dieser Krise an exponierter Position zusammen mit einem motivierten Team hervorragender Expertinnen und Experten arbeiten zu dürfen. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des RKI danke ich für Ihren außergewöhnlichen Einsatz. Sie haben der Forschung, dem Institut, aber vor allem dem Land einen großen Dienst erwiesen. Genauso danke ich den Gesundheitsministern, mit denen ich zusammenarbeiten durfte. Die Unabhängigkeit der Forschung muss auch zukünftig akzeptiert werden, denn sie ist unabdingbar, damit das RKI seine Aufgaben erfüllen kann.“

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach:
„Prof. Lothar H. Wieler hat sich als Präsident des Robert Koch-Instituts bei der Bewältigung der Pandemie für das Land bleibende und herausragende Verdienste erworben. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihm habe ich über all die Jahre sehr geschätzt. Umso mehr bedauere ich, dass er das RKI verlassen wird, um sich jetzt wieder verstärkt Forschung und Lehre widmen zu können. Ohne Prof. Wieler wäre Deutschland deutlich schlechter durch diese Pandemie gekommen. Dafür möchte ich mich auch im Namen der gesamten Bundesregierung ganz herzlich bedanken. Der Schritt erfolgt im Einvernehmen.“

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Bundesministerium für Gesundheit
Pressestelle
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Fax +49 (0)30 18441-1245
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Robert Koch-Institut
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presse@rki.de

Quelle: Pressemitteilung vom 11.01.2023
Susanne Glasmacher Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Robert Koch-Institut
Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und des Robert Koch-Instituts
https://idw-online.de/de/news807529
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