Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung - 15.02.2022

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STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung

- Am 15.2.2022 ist die 18. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung erschienen. Darin empfiehlt die STIKO nach abgeschlossener COVID-19-Grundimmunisierung und erfolgter 1. Auffrischimpfung eine 2. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff für besonders gesundheitlich gefährdete bzw. exponierte Personengruppen. -Alternativ zu den bereits empfohlenen COVID-19-Impfstoffen empfiehlt die STIKO zur Grundimmunisierung gegen COVID-19 den Impfstoff Nuvaxovid von Novavax für Personen ≥18 Jahre mit 2 Impfstoffdosen im Abstand von mindestens 3 Wochen. - Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Im ... ssung.html
- Beschluss der STIKO zur 18. - Aktualisierung der COVID19-Impfempfehlung > https://www.rki.de/DE/Content/Kommissio ... cationFile
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BGW startet Impfinitiative mit Dr. Eckart von Hirschhausen

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BGW startet Impfinitiative mit Dr. Eckart von Hirschhausen

(Quelle: BGW) "Impfen schützt. Mich. Dich. Alle." – unter diesem Motto startete die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) am 14. Februar eine Impfinitiative. Gemeinsam mit Dr. Eckart von Hirschhausen möchte die BGW angesichts der hohen Zahl beruflich verursachter Corona-Infektionen für die Covid-19-Impfung als wichtige Präventionsmaßnahme werben. Auf www.bgw-online.de/impfen-schuetzt-alle gibt es neben Beratungsangeboten auch eine Gewinnaktion.

Corona ist gerade für die Gesundheitsberufe eine große Belastung und Herausforderung. Die Zahl der bei der BGW gemeldeten Covid-19-Verdachtsfälle ist seit 2020 förmlich explodiert. Rund 87.000 Fälle wurden von der BGW bis Ende 2021 als Berufskrankheit anerkannt. Um zukünftige beruflich bedingte Infektionen und das Risiko schwerer Erkrankungen zu vermeiden, ist die Impfung gegen Covid-19 die derzeit wirksamste Präventionsmaßnahme.
Zum 16. März kommt die Impfpflicht für Gesundheitseinrichtungen – eine Herausforderung für betroffene Unternehmen, denn nach wie vor gibt es Vorbehalte und Ängste gegenüber der Impfung. In dieser Situation unterstützt die BGW mit gezielten Beratungsangeboten: einer telefonischen Beratung für Beschäftigte mit Impfängsten und einem Video-Krisencoaching für Führungskräfte.

Auch Dr. Eckart von Hirschhausen spricht sich für die Impfung aus. In einer Folge des BGW-Podcasts „Herzschlag – Für ein gesundes Berufsleben“ teilt er unter anderem persönliche Erfahrungen, erklärt die Funktionsweise der Impfstoffe und gibt Tipps, wie man auf Impfskeptiker zugehen kann.
Betriebe, die die gesetzliche Impfpflicht erfüllen, leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesundheit von Beschäftigten sowie Patientinnen und Patienten und zur Aufrechterhaltung der gesundheitlichen Versorgung. Für sie gibt es drei attraktive Preise zu gewinnen:
• Großbetriebe (über 500 Mitarbeitende): Teilnahme von Dr. Eckart von Hirschhausen mit Impulsvortrag an einem Gesundheitstag oder einer ähnlichen Veranstaltung des Gewinnerbetriebs
• Mittlere Betriebe (100 bis 500 Mitarbeitende): fünf Workshops aus dem Programm der Stiftung „Humor Hilft Heilen“ und Produktion eines Imagefilms mit einem Videointro von Dr. Eckart von Hirschhausen
• Kleinere Betriebe (50 bis 99 Mitarbeitende): zwei Workshops aus dem Programm der Stiftung „Humor Hilft Heilen“ und Produktion eines Imagefilms mit einem Videointro von Dr. Eckart von Hirschhausen
Mitmachen können bei der BGW gesetzlich unfallversicherte Krankenhäuser, Rehakliniken sowie Einrichtungen der stationären und ambulanten Pflege, denn hier sind die beruflich verursachten Infektionszahlen besonders hoch. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können sich beteiligen, indem sie sich zusammentun und gemeinsam eine Betriebsgröße von mindestens 50 erreichen. Teilnehmen kann auch, wer die 100-Prozent-Impfquote nicht ganz erreicht, aber nah dran ist. Teilnahmeschluss ist am 11. April 2022 um 16 Uhr.
Wie man an der Gewinnaktion teilnimmt, erklärt Dr. Eckart von Hirschhausen in einem Video zusammen mit Diana Göttig aus dem BG-Klinikum Bergmannsheil in Bochum. Das Video und die Teilnahmebedingungen finden sich, wie alle anderen Angebote, auf www.bgw-online.de/impfen-schuetzt-alle. Auf der Infoseite gibt es auch ein Plakat mit Informationen zur Initiative in mehreren Sprachen zum Ausdrucken und Aushängen.

Quelle: Mitteilung vom 20.02.2022
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
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DGfI Stellungnahme zur Immunität gegen das SARS-CoV-2 Virus und dem Schutz vor COVID-19

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DGfI Stellungnahme zur Immunität gegen das SARS-CoV-2 Virus und dem Schutz vor COVID-19

Für den Aufbau eines langanhaltenden immunologischen Schutzes vor COVID-19 empfiehlt die Deutsche Gesellschaft für Immunologie (DGfI) drei Immunisierungen mit den in Deutschland zugelassenen Impfstoffen. Eine SARS-CoV-2-Infektion kann ein Teil dieser drei Immunisierungen sein.

Die Deutsche Gesellschaft für Immunologie empfiehlt aus immunologischer Sicht eine dreifache Immunisierung als Grundlage für eine langanhaltende Immunität und den dadurch vermittelten Schutz vor Infektion und COVID-19-Erkrankung. Dies gilt auch für die derzeit dominierenden Omikron-Varianten. Die Omikron-Varianten BA.1 und BA.2 können bei Geimpften lediglich den Schutz vor Ansteckung teilweise unterlaufen, wohingegen der Schutz vor schwerer Erkrankung weitgehend bestehen bleibt. Immunisierungen können zwar auch durch eine nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion erfolgen, wie dies z.B. für sog. Durchbruchs-infektionen zweimal geimpfter Personen der Fall ist, sollten aber dennoch möglichst vermieden werden, denn eine SARS-CoV-2-Infektion ist und bleibt eine Infektion mit einem Krankheitserreger. Infektionen mit dem Omikron-Virus nach einer dreimaligen Impfung, die derzeit durch die hohen Infektionszahlen häufiger beobachtet werden, vermitteln eine weitere Verfestigung der Grundimmunisierung und damit einen verbesserten Schutz vor künftigen Infektionen. Dieser Effekt beruht u.a. auf der Verbesserung der sogenannten mukosalen Immunität auf den Schleimhäuten des Nasen-Rachenraums und auf der abermals verstärkten Antikörper-vermittelten Immunantwort gegen das Spike-Protein.

In der aktuellen Diskussion wird häufig etwas vereinfacht dargestellt, dass die Omikron-Variante mildere Krankheitsverläufe verursacht als die zuvor bekannten SARS-CoV-2-Varianten. Dabei sollte beachtet werden, dass dieser Effekt zu einem wesentlichen Teil durch den Impfschutz bedingt ist. Zwei- und sogar dreifach geimpfte Personen können sich trotzdem mit der Omikron-Variante anstecken, weil diese durch ihr teilweise verändertes Spike-Protein zum einen besonders infektiös ist und zum anderen die lokale Immunantwort im Nasen-Rachenraum unterlaufen kann. Daher beobachten wir aktuell einen geringeren Schutz gegen eine symptomatische Infektion mit Omikron, wobei dieser immer noch je nach Alter, Impfstoff und Abstand zur 3. Impfstoffdosis laut RKI Wochenbericht vom 17.02.22 bei >65% liegt [1]. In dem aktuellen Bericht aus England liegt der Schutz vor symptomatischer Infektion 3 Monate nach der letzten Dosis je nach Impfschema bei 40-70% [2]. Die durch drei Impfungen aufgebaute systemische Immunität durch Antikörper, Gedächtnis-B- und T-Zellen [3], schützt aber nach wie vor sehr gut vor einem schweren Krankheitsverlauf, da auch die Omikron-Variante diese Schutzmechanismen kaum unterlaufen und eine Virusausbreitung im Körper somit verhindert werden kann.

Auch Infektionen mit einer der bisherigen SARS-CoV-2-Varianten vermitteln eine Immun-antwort, die sich neben dem Spike-Protein auch gegen die anderen ca. 30 Virusproteine richtet. Eine vor der Omikron-Welle durch natürliche Infektion erworbene Immunität schützt allerdings schlechter vor einer Infektion mit Omikron als z.B. mit Delta (92% vs. 56% Schutz [4]). Bei der Omikron-Variante gibt es bei erstinfizierten Personen ohne vorherige Impfung vorläufige Hinweise auf eine geringere neutralisierende Antikörperantwort auch gegen andere Varianten [5]. In wieweit dies bei einer ersten Omikron-Infektion zu einer generell niedrigeren Immunität führt, muss anhand weiterer Studien untersucht werden. Ein gravierender Unterschied zwischen einer Infektion und einer Impfung besteht darin, dass SARS-COV-2 einerseits versucht, die infizierten Zellen in Richtung Virusproduktion zu manipulieren und andererseits versucht, „störende“ Immunantworten zu unterdrücken. An dieser Virus-vermittelten Manipulation sind nach aktuellem Stand mindestens sieben virale Proteine beteiligt [6-7]. Im Falle einer Infektion ohne vorherige Impfung können diese Mechanismen nahezu ungehindert ablaufen, da die Immunantwort der Virusinfektion „hinterherläuft“. Zur Verbesserung des Immunschutzes nach einer Infektion sind daher zwei weitere Impfungen erforderlich, wie in der 16. Aktualisierung der STIKO Empfehlung zur Impfung genesener Personen ausgeführt [8].

Bei einer Impfung mit dem Spike-Protein, das bei allen derzeit in Deutschland eingesetzten Impfstoffen das immunisierende Antigen darstellt, wird das Immunsystem mit seinen spezifischen Antikörpern und T-Zellen bereits vor einer Infektion auf das Virus vorbereitet. Dieser Vorsprung vermittelt bei immun-gesunden Personen einen effektiven und nachhaltigen Schutz vor schweren Verläufen, da eine Virusausbreitung im Körper weitgehend verhindert wird. Im Falle einer Infektion nach einer zwei- oder dreimaligen Impfung wird dieser immunologische Vorsprung durch die Verbesserung der Spike-spezifischen Antikörper- und T-Zellantworten größer und der Schutz vor einem schweren Verlauf entsprechend effektiver. Zusätzlich zum Spike-Protein werden bei einer Infektion Immunantworten gegen andere Virusproteine gebildet, die gemeinsam mit den Impfantworten den Schutz vor zukünftigen Infektionen weiter erhöhen. Aufgrund der oben genannten Mechanismen stellen drei Impfungen den sichersten Schutz vor schweren Krankheitsverläufen dar. Jedoch kann aus immunologischer Sicht auch eine SARS-CoV-2-Infektion eine Immunisierung hervorrufen, die eine der drei Impfungen ersetzen kann. Hierbei stellt die Reihenfolge erst Impfung, dann Infektion die bevorzugte Option dar. Nach drei Immunisierungsschritten kann auf der Basis der Immungedächtnisbildung [8,9] nach derzeitigem Erkenntnisstand von einer langanhaltenden Immunität ausgegangen werden, die im Falle einer Infektion mit einer der aktuellen Varianten einen Schutz vor schwerer Erkrankung vermittelt.

Da für alle Altersgruppen ab 12 Jahren eine dritte Impfung von der STIKO empfohlen wurde [10], gilt unser Vorschlag entsprechend für diese Altersgruppe. Zudem empfiehlt die DGfI dringend den Ausbau der Impfangebote für Kinder und Jugendliche!

Aufgrund momentan noch unzureichender Daten zur Wirksamkeit einer 4. Impfung - insbesondere mit an Varianten angepassten Impfstoffen - sieht die DGfI zum jetzigen Zeitpunkt davon ab, zu weiteren Booster-Impfungen Stellung zu nehmen. Zur Verbesserung der Datenlage zur SARS-CoV-2-Immunität zum nächsten Herbst ist es jedoch wichtig, rechtzeitig im Sommer umfassende Kohorten Studien zur Bestimmung der Virus-neutralisierenden Antikörper durchzuführen. Dies ist insbesondere bei den über 60-Jährigen und den bekannten Risikogruppen von erheblicher Bedeutung.

Zitierte Literatur:
[1] RKI-Wochenbericht vom 17.02.22
[2] https://www.gov.uk/government/publicati ... ce-reports
[3] Wratil, P. R. et al. Three exposures to the spike protein of SARS-CoV-2 by either infection or vaccination elicit superior neutralizing immunity to all variants of concern. Nat Med 1–1 (2022) doi:10.1038/s41591-022-01715-4.
[4] Heba Altarawneh et al. Protection afforded by prior infection against SARS-CoV-2 reinfection with the Omicron variant. https://doi.org/10.1101/2022.01.05.22268782
[5] https://doi.org/10.1101/2022.02.10.22270789;
[6] Schultze JL, Aschenbrenner AC. COVID-19 and the human innate immune system. Cell. 2021 Apr 1;184(7):1671-1692. doi: 10.1016/j.cell.2021.02.029.
[7] Sette A, Crotty S. Adaptive immunity to SARS-CoV-2 and COVID-19. Cell. 2021 Feb 18;184(4):861-880. doi: 10.1016/j.cell.2021.01.007.
[8] Philip et al. SARS-CoV-2 mRNA vaccination elicits a robust and persistent T follicular helper cell response in humans, Cell, Volume 185, Issue 4, 2022: 603. https://doi.org/10.1016/j.cell.2021.12.026.
[9] Radbruch, A., & Chang, H. D. (2021). A long-term perspective on immunity to COVID. Nature 595, 359-360.
[10] Epidemiologisches Bulletin 22. Januar 2022 (16. Änderung der STIKO Stellungnahme)

Prof. Dr. Christine S. Falk (Präsidentin),
Prof. Dr. Carsten Watzl (Generalsekretär)
Prof. Dr. Reinhold Förster (Vizepräsident)
Prof. Dr. Thomas Kamradt (Vizepräsident)
Prof. Dr. Diana Dudziak (Öffentlichkeitsarbeit)

DGfI Geschäftsstelle
Dr. Ulrike Meltzer
c/o DRFZ, Virchowweg 12
10117 Berlin
Tel. 030 28460 648
mail@dgfi.org

Pressekontakt:
Dr. Agnes Giniewski
giniewski@dgfi.org

Weitere Informationen:
http://www.dgfi.org

Anhang
attachment icon DGfI Stellungnahme zur Immunität gegen das SARS-CoV-2 Virus und dem Schutz vor COVID-19 > https://idw-online.de/de/attachment91439

Quelle: Pressemitteilung vom 21.02.2022
Dr. rer. nat. Agnes Giniewski Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Immunologie
https://idw-online.de/de/news788737
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Gürtelrose - Immunsystem-Reaktion von Rheuma-Patienten auf Zoster-Totimpfstoff

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Gürtelrose - Immunsystem-Reaktion von Rheuma-Patienten auf Zoster-Totimpfstoff

Menschen mit geschwächtem Immunsystem haben ein erhöhtes Risiko, an Gürtelrose zu erkranken. Eine Impfung kann schützen. Doch wie lange sie wirkt, ist derzeit noch nicht klar.

Durch eine Schwächung des Immunsystems haben Rheuma-Patientinnen und -Patienten ein höheres Risiko, an einer Gürtelrose zu erkranken und werden deshalb dagegen geimpft. Privatdozentin Dr. Uta Kiltz, Oberärztin des Rheumazentrums Ruhrgebiet, leitet ein wissenschaftliches Projekt, das die Reaktion des Immunsystems auf den Impfstoff über ein Jahr untersucht und damit die Frage nach der Dauer des Impfschutzes beantworten kann. In Kooperation mit Prof. Dr. Benjamin Wilde, Klinik für Nephrologie der Universitätsklinik Essen, untersucht das Rheumazentrum Ruhrgebiet, das mit der Klinik für Innere Medizin und Rheumatologie Teil des Marien Hospitals Herne - Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum ist, 150 Patienten. GlaxoSmithKline fördert das Projekt mit 1,28 Millionen Euro.

Es gibt über 400 verschiedene Arten von Rheuma. Eine Gruppe davon bilden die entzündlich-rheumatischen Erkrankungen. Patientinnen und Patienten, die an einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung leiden, entwickeln häufiger als gesunde Menschen eine Gürtelrose, auch Herpes Zoster genannt. Typisches Symptom einer Gürtelrose ist ein Hautausschlag in Form von stecknadelkopfgroßen Bläschen auf geröteter, geschwollener Haut. Um eine Erkrankung zu verhindern, wird Rheuma-Patienten eine Zoster-Impfung empfohlen.

Zeitraum des Impfschutzes nach Impfung mit Zoster-Totimpfstoff

Die hohe Wirksamkeit des Zoster-Totimpfstoffes wurde zwar bereits in klinischen Studien bestätigt, allerdings ist noch nicht ausreichend erforscht, wie die Immunantwort des Körpers nach der Impfung gegen Zoster bei Patientinnen und Patienten mit geschwächtem Immunsystem ausfällt, also wie lange ein Schutz gegen Gürtelrose bei Personen mit einer entzündlich-rheumatischen Erkrankung besteht. Dies analysieren nun die Expertinnen und Experten des Rheumazentrum Ruhrgebiet zusammen mit dem Experimentellen Nephrologischen Labor der Klinik für Nephrologie des Universitätsklinikum Essen. Dazu untersuchen sie 150 Patienten mit unterschiedlichen rheumatischen Erkrankungen (rheumatoide Arthritis, Riesenzellenarthritis und axiale Spondyloarthritis) hinsichtlich der Immunantwort gegen Gürtelrose nach der Zoster-Impfung.

"Die Ergebnisse der Studie werden dabei helfen, Rheuma-Patienten den bestmöglichen Schutz gegen Herpes Zoster zu bieten und zu verstehen, ob ein langanhaltender Impfschutz aufgebaut wird", sagt Uta Kiltz. Das Projekt läuft ein Jahr.

Höheres Risiko bei Rheuma-Patienten erfordert Zoster-Impfung

Durch das schwächere Immunsystem ist für Patientinnen und Patienten mit Rheuma das Risiko, an einer Gürtelrose zu erkranken, generell höher als bei gesunden Menschen. Außerdem wird durch eine antirheumatische Therapie die Immunabwehr zusätzlich geschwächt, sodass eine Gürtelrose auch Komplikationen mit sich bringen und zu einer Ausweitung der Erkrankung auf andere Organe führen kann.

Quelle: Pressemitteilung vom 21.02.2022
Pressekontakt
Dr. Daniela Lobin
Marketing & Kommunikation
Katholische Kliniken Rhein-Ruhr
St. Elisabeth Gruppe
Tel.: +49 2325 986 2660
E-Mail: daniela.lobin@elisabethgruppe.de
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Gesetzentwurf für allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren

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Gesetzentwurf für allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren
Gesundheit/Gesetzentwurf

Berlin: (hib/PK) Abgeordnete aus verschiedenen Fraktionen haben einen Gesetzentwurf zur Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ab 18 Jahren vorgelegt. Zur Prävention gegen Sars-Cov-2 stünden gut verträgliche, sichere und hochwirksame Impfstoffe zur Verfügung, heißt es in dem Gesetzentwurf (20/899) zur Aufklärung, Beratung und Impfung aller Volljährigen.
Studien zeigten, dass Impfungen nicht nur die geimpfte Person wirksam vor einer Erkrankung und vor schweren Krankheitsverläufen schützten, sondern auch dazu führten, dass geimpfte Personen weniger zur Ausbreitung des Erregers beitrügen, heißt es in der Vorlage.
Die Abgeordneten schlagen vor, in einem ersten Schritt die Impfkampagne zu erweitern, alle Erwachsenen persönlich zu kontaktieren und von den Krankenversicherungen über Beratungs- und Impfmöglichkeiten informieren zu lassen. Darauf aufbauend solle eine allgemeine Impfpflicht für Personen über 18 Jahren eingeführt werden.
Demnach sollen alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren gewöhnlichen Aufenthalt seit mindestens sechs Monaten in Deutschland haben, dazu verpflichtet werden, ab dem 1. Oktober 2022 über einen Impf- oder Genesenennachweis zu verfügen. Der Nachweis soll auf Anforderung vorzulegen sein.
Ausgenommen sind Personen unter 18 Jahren oder solche, die permanent oder vorübergehend nicht immunisiert werden können sowie Schwangere in den ersten drei Monaten. Die Regelung soll vierteljährlich evaluiert und bis Jahresende 2023 befristet werden.

Quelle: Mitteilung vom 03.03.2022
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Telefon: +49 30 227-35642, Fax: +49 30 227-36001
E-Mail: vorzimmer.ik5@bundestag.de
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Corona - Auffrischungsimpfung ...

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Corona-Pandemie: Ich habe am 08.03.2022 die persönliche Immunisierung durch die 4. Impfung (2. Auffrischung) aktualisieren lassen. Einige leichte Nebenwirkungen sind abgeklungen. - Die neue Variante des Coronavirus Omikron, BA.2, ist offensichtlich noch ansteckender; die Fallzahlen (Inzidenzen) steigen wieder. Die Wissenschaftsjournalistin Frau Dr. Christina Berndt informiert dazu in einer Videokolumne … > https://www.youtube.com/watch?v=_CjG6eZgFD4 Eine wichtig Botschaft dieser Kolumne: Impfungen schützen gut! - Im Übrigen erscheinen auch weiterhin geeignete Infektionsschutzmaßnahmen unentbehrlich (> https://www.infektionsschutz.de/coronav ... on-corona/ ).
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Corona-Pandemie - Deutscher Pflegerat beruft Expert*innenrat

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (11. März 2022, Nr. 06/2022)


„Deutscher Pflegerat beruft Expert*innenrat Pflegewissenschaft / Hebammenwissenschaft und Pandemie ein
DPR reagiert damit auf mangelnde Einbindung der Pflege auf Bundesebene


„Der Deutsche Pflegerat hat einen Expert*innenrat Pflegewissenschaft / Hebammenwissenschaft und Pandemie einberufen“, teilte Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR), heute in Berlin mit.

„Während der Corona-Pandemie wurde die pflegewissenschaftliche Expertise in den Beiräten und Expertenräten auf der Bundesebene kaum eingebunden. Nun hat der Deutsche Pflegerat die Initiative ergriffen und einen Expert*innenrat Pflegewissenschaft / Hebammenwissenschaft und Pandemie einberufen.

Die politische Bühne in Berlin hat sich bei der Beteiligung der Profession Pflege in der Pandemiebekämpfung kaum bewegt. Trotz eines massiven Drängens des Deutschen Pflegerats und seiner Mitgliedsverbände, sowie von Wissenschaftsverbänden. Mit der Einberufung des Expert*innenrats hat der Deutsche Pflegerat jetzt ein klares Statement gesetzt und gleichzeitig aufgezeigt, dass Deutschland Pflegewissenschaft kann und braucht. Dieses Wissen muss zum Schutz der Bevölkerung genutzt werden.

Die Pflege in Deutschland muss greifbar werden. Sie muss sich in ihrer Profession und Wissenschaft deutlich Gehör verschaffen – denn Deutschland kann es sich nicht mehr leisten, dass die pflegerische Expertise ignoriert wird und andere Wissenschaftsdisziplinen für die Pflege sprechen.“

Ziel des Expert*innenrats ist es, eine bessere gesundheitliche Versorgung zu sichern, Qualität einzufordern und eine Allianz in der Bevölkerung für die pflegerische Versorgung zu bilden. Genutzt, gebündelt und sichtbar gemacht werden soll das Wissen, welches bereits im Rahmen der Pandemie in der Pflege geschaffen wurde. Darüber hinaus ist es wichtig, Forschungsschwerpunkte der Pflege zu identifizieren und Schritte einzufordern, die es ermöglichen, die bestehenden Forschungslücken baldmöglichst zu schließen. Dies ist insbesondere wichtig, um pflegebedürftige, kranke und vulnerable Personen auch weiterhin schützen zu können.

Die Arbeitsergebnisse des Expert*innenrats werden als Stellungnahmen, Handlungs- und Policy-Empfehlungen aus der Profession Pflege und der Pflegewissenschaft heraus enthalten – wie auch Hintergrundinformationen.

Der Expert*innenrat ist das erste Mal am 10. März 2022 virtuell zusammengekommen. Als Sprecher wurde Prof. Dr. Thomas Fischer (Dresden) bestätigt.

Bis zum Mai 2022 soll eine erste Stellungnahme zum Umgang mit der Corona-Pandemie und der fortbestehenden pandemischen Situationen veröffentlicht werden.

Der Expert*innenrat setzt sich aus Wissenschaftler*innen deutscher Hochschulen zusammen, die unter anderem zu den Auswirkungen der Pandemie auf pflegebedürftige und kranke Menschen und Möglichkeiten zu deren Schutz geforscht haben.

Die Mitglieder des Expert*innenrats Pflegewissenschaft / Hebammenwissenschaft und Pandemie sind:

Prof. Dr. Nicola Bauer (Bochum), Prof. Dr. Katrin Balzer (Lübeck), Prof. Dr. Christa Büker (Bielefeld), Dr. Martin Dichter (Köln) Prof. Dr. Astrid Elsbernd (Esslingen), Prof. Dr. Thomas Fischer (Dresden), Prof. Dr. Margareta Halek (Witten), Prof. Dr. Annegret Horbach (Frankfurt), Prof. Dr. Annett Horn (Münster), Andreas Kocks MScN (Bonn), Prof. Dr. Kirsten Kopke (Hannover), Prof. Dr. Günter Meyer (Wolfsburg), Dr. Peter Nydahl (Kiel), Dr. Anna-Henrikje Seidlein (Greifswald).

Der Deutsche Pflegerat dankt den Kolleg*innen aus den Hochschulen für Ihre Bereitschaft, Ihre Expertise zum Wohle der pflegerischen Versorgung zu bündeln und in dieser Form zur Verfügung zu stellen.

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Neues BZgA-Merkblatt für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen zur Corona-Schutzimpfung

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GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR) - Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Köln/ Berlin (14. März 2022, Nr. 07/2022)


Neues BZgA-Merkblatt für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen zur Corona-Schutzimpfung

Köln/ Berlin, 14. März 2022. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat mit Unterstützung des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR) ein neues Merkblatt mit Informationen zur Corona-Schutzimpfung speziell für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen erstellt. Beschäftigte dieser Berufsgruppen haben ein erhöhtes Risiko, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu infizieren. Zusätzlich kommen sie täglich Menschen nahe, die durch Krankheit oder Alter ein hohes Risiko haben, schwer an COVID-19 zu erkranken. Deshalb ist für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen die Corona-Schutzimpfung besonders wichtig.

Auch im Hinblick auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder bei ambulanten Pflegediensten ist das Merkblatt „Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen“ eine Hilfestellung, um wichtige Fragen zur Corona-Schutzimpfung leicht verständlich zu beantworten.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): „In Pflegeeinrichtungen stellen sich besondere Herausforderungen und spezielle Fragen für den Umgang mit der Corona-Pandemie. Diese greifen wir auf. Unser neues Merkblatt richtet sich direkt an Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen. Es informiert mit gesichertem Wissen dafür, dass die Corona-Schutzimpfung gut vor einem schweren COVID-19-Verlauf schützt.“

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR): „Der internationale Kodex der Pflegefachpersonen ist klar und geeint – wir schützen die uns anvertrauten Bedürftigen und uns selbst. Ich empfehle die Impfung gegen COVID-19 wirklich jedem Menschen, der in einem Pflege- oder Gesundheitsberuf arbeitet. Sie schützt die Beschäftigten vor einem schweren Verlauf und möglichen Langzeitfolgen einer Erkrankung. Außerdem reduziert die Impfung das Risiko, Patientinnen und Patienten oder Pflegebedürftige zu infizieren.“

Das Merkblatt beinhaltet unter anderem Informationen zu Auffrischimpfungen und gibt in einer Grafik einen Überblick über empfohlene Impfabstände für verschiedene Impfstoffe. In Kürze wird es auch in Leichter Sprache sowie in Englisch, Französisch, Türkisch, Russisch und Arabisch zur Verfügung stehen.

Download des Merkblatts:
Das BZgA-Merkblatt „Informationen zur Corona-Schutzimpfung für Beschäftigte in Pflege- und Gesundheitsberufen“ steht zum Download unter:
www.infektionsschutz.de/coronavirus/mat ... ng/#c16558

Weitere Informationen der BZgA rund um das Coronavirus und zur Corona-Schutzimpfung
Die BZgA informiert aktuell und wissenschaftlich gesichert zur Corona-Schutzimpfung, zu Schutzmaßnahmen im Alltag in Zeiten von Corona sowie zum richtigen Verhalten bei Krankheitszeichen und zu psychischer Gesundheit auf der BZgA-Internetseite unter: www.infektionsschutz.de/coronavirus

Zudem gibt die BZgA Antworten auf Fragen rund um COVID-19 und die Corona-Schutzimpfung und unterstützt mit Videos und Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen unter: www.infektionsschutz.de/coronavirus/schutzimpfung

Bestellung der kostenlosen BZgA-Materialien unter:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 50819 Köln
Online-Bestellsystem: https://shop.bzga.de/
Fax: 0221/8992257
E-Mail: bestellung@bzga.de


Ansprechpartnerin für den DPR:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303
Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Pressekontakt für die BZgA:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
Maarweg 149-161, 50825 Köln

Telefon: (0221) 8992-280, -332
Telefax: (0221) 8992-300
E-Mail: pressestelle@bzga.de
Internet: www.bzga.de
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Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände des Deutschen Pflegerats:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
WernerSchell
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Sterbefallzahlen im Februar 2022 im Bereich des mittleren Wertes der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 113 vom 15.03.2022

Sterbefallzahlen im Februar 2022 im Bereich des mittleren Wertes der Vorjahre

WIESBADEN – Im Februar 2022 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 81 510 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt im Bereich des mittleren Wertes (Median) der Jahre 2018 bis 2021 für diesen Monat (40 Fälle darunter). Nachdem sich die Sterbefallzahlen im Januar bereits dem mittleren Wert der Vorjahre angenähert hatten, hat sich das Sterbegeschehen demnach im Februar weiter normalisiert. Zum Jahresende 2021 hatten die Sterbefallzahlen deutlich über den mittleren Werten der Vorjahre gelegen.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
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Wegfall der Corona-Schutzmaßnahmen gefährdet Risikogruppe

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VdK-Präsidentin: „Wegfall der Corona-Schutzmaßnahmen gefährdet Risikogruppen“
• Menschen mit Behinderung, chronisch Kranken und Alten droht Ausschluss vom öffentlichen Leben
• Sozialverband fordert Überprüfung der geplanten Lockerungen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen


Am 19. März laufen bundesweit alle tiefgreifenden Corona-Maßnahmen aus. Das überarbeitete Infektionsschutzgesetz sieht dann eine Maskenpflicht nur noch in Pflegeheimen, Kliniken und im Nah- und Fernverkehr vor sowie Testpflichten in Pflegeheimen und Schulen. Die Länder können aber eine Übergangsfrist bis zum 2. April nutzen und bis dahin noch viele der bisherigen Regeln verlängern. VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu:
„Der VdK warnt eindringlich vor einer zu frühen Aufhebung von Corona-Schutzmaßnahmen. Ein Wegfall der Maskenpflicht in Geschäften, im Nahverkehr oder in öffentlich zugänglichen Räumen erhöht für Risikogruppen wie Menschen mit Behinderung, einer chronischen Krankheit, aber auch altersbedingt Geschwächten die Gefahr einer Ansteckung. Aufgrund der berechtigten Angst vor Ansteckung drohen sie wieder vom öffentlichen Leben ausgeschlossen zu werden. Denn der Selbstschutz erreicht schnell seine Grenzen, in einer Pandemie sind vor allem die Risikogruppen auf Maßnahmen mit breiter Wirkung angewiesen. Wir fordern daher die Überprüfung der geplanten Lockerungen nach wissenschaftlichen Erkenntnissen, auch weil die 7-Tages-Inzidenz aktuell nicht mehr sinkt, sondern offenbar aufgrund der Verbreitung der Omikron-Untervariante BA.2 wieder steigt. Im Zweifel sind die Schutzmaßnahmen daher beizubehalten.“

Über uns
Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die größte sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK kämpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.
Der VdK bietet außerdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverbände sind mit ihren Geschäftsstellen bundesweit vor Ort präsent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivitäten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de

Quelle: Pressemitteilung vom 16.03.2022
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