Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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13 % weniger stationäre Krankenhausbehandlungen im Jahr 2020

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 445 vom 22.09.2021

13 % weniger stationäre Krankenhausbehandlungen im Jahr 2020

• Corona-Pandemie führt zu deutlich weniger Behandlungsfällen: Fast 2,5 Millionen weniger Krankenhausbehandlungen und gut 690 000 weniger Operationen als im Vorjahr
• 176 100 Menschen mit oder wegen einer Corona-Infektion stationär behandelt

WIESBADEN – Die Corona-Pandemie hatte im Jahr 2020 deutliche Auswirkungen auf die Zahl der stationären Behandlungsfälle und Operationen in den deutschen Krankenhäusern: Insgesamt wurden 16,4 Millionen Patientinnen und Patienten in den allgemeinen Krankenhäusern stationär behandelt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 13 % beziehungsweise fast 2,5 Millionen Fälle weniger als im Vorjahr. Besonders stark war der Rückgang in der ersten Corona-Welle im April 2020 mit über einem Drittel (-35 %) weniger stationärer Behandlungsfälle als im Vorjahresmonat. Die Zahl der Operationen ging im Jahr 2020 gegenüber dem Vorjahr um 9,7 % auf 6,4 Millionen zurück. Mit oder wegen einer Corona-Infektion wurden 176 100 Menschen behandelt. Ein Drittel (33 %) davon waren über 80-Jährige, ein weiteres gutes Drittel (36 %) war 60 bis 80 Jahre alt.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
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Coronavirus-Testverordnung – TestV - vom 21.09.2021

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Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) vom 21.09.2021

Wortlaut der Verordnung - Bundesanzeiger
Inkrafttreten: 11.10.2021 >>> https://www.bundesanzeiger.de/pub/publi ... pdf?inline
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Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte

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Keine Lohnfortzahlung für Ungeimpfte
DBfK zum Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz



Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat am 22. September beschlossen, die Lohnfortzahlung im Fall einer angeordneten Quarantäne für Ungeimpfte ab November bundesweit einzustellen. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) fordert, zusätzlich die Impfbereitschaft stärker durch Aufklärung und niedrigschwellige Impfangebote zu fördern.

Wenn ohne medizinischen Grund das Impfangebot ausgeschlagen werde, sei es eine Frage der Fairness, dass diese Entscheidung nicht von der Solidargemeinschaft bezahlt werden müsse, teilt der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) mit. Der Verband bezweifelt aber, dass die Impfbereitschaft durch den finanziellen Druck wesentlich erhöht werde. Es bestehe außerdem die Gefahr, dass positiv Getestete das Ergebnis verschweigen würden, um eine Quarantäne zu umgehen, und dadurch eine Gefahr für andere darstellten.

Der DBfK setzt weiterhin auf Überzeugungsarbeit, um die Impfquote zu erhöhen. In der Impfkampagne sei noch längst nicht alles ausgeschöpft. Man müsse die Menschen von der Impfung überzeugen, die noch zögern, und diejenigen mit niedrigschwelligen Impfangeboten erreichen, die bislang aus Nachlässigkeit noch kein Impfangebot angenommen hätten. Aufsuchende Impfangebote sind nach Ansicht des DBfK wirksam, um gerade diese Gruppe zu erreichen.

Der DBfK rät allen beruflich Pflegenden nachdrücklich zur Impfung. Die Impfung sei nicht nur ein Ausdruck von Solidarität gegenüber der Gemeinschaft, sondern vor allem der beste Schutz für die beruflich Pflegenden selbst, ihre Familien und die Menschen, die sie versorgen. In den Pflegeberufen sei es außerdem eine Frage der Kollegialität: Wenn Ungeimpfte wegen einer Quarantäneanordnung ausfielen, müsse dies von den sowieso schon überlasteten Kolleginnen und Kollegen kompensiert werden. Es seien aber auch die Arbeitgeber gefragt, die durch Aufklärung, Beratung und Impfangebote am Arbeitsplatz die Impfbereitschaft fördern könnten.

Informationen und Aufklärung zur Impfung speziell für beruflich Pflegende bietet der DBfK auf seiner Website unter anderem in einer Videoreihe mit dem Immunologen Professor Karsten Watzl vom Leibniz-Institut für Arbeitsforschung an der TU Dortmund: https://www.dbfk.de/de/themen/Covid-Pandemie.php

Quelle: Pressemitteilung vom 23.09.2021
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 30 | Fax 030-219157-77
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Fortbestand der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wegen der Corona-Pandemie ...

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Fortbestand der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wegen der Corona-Pandemie


Der Bundestag hatte Ende August 2021 beschlossen hat, den Fortbestand der „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ wegen der Corona-Pandemie erneut um drei Monate bis zum 25. November 2021 zu verlängern, deshalb gelten bestimmte Sonderregeln des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) > https://www.g-ba.de/service/sonderregelungen-corona/ ab dem 01. Oktober 2021 auch weiter. Ebenso sind „ Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie“ aus dem Pflege-Schutzschirm durch den Beschluss des BR vom Freitag, 17. September 2021 bis 31. Dezember 2021 verlängert worden.

Die AWO Pflegeberatung hat daraufhin das Informationsblatt: „Welche veränderten Leistungen erhalten Krankenversicherte, Pflegebedürftige und pflegende Angehörige in Corona-Zeiten? Gesetzliche Sonderregeln“ mit Stand: 21. September 2021 wieder aktualisiert und stellt es Ihnen als Webdatei zum Versenden in Ihre Netzwerke zur Verfügung.

Quelle: Mitteilung vom 27.098.2021
i.A. Gudula Wolf
Referentin für Online- Pflege- und Seniorenberatung
Abt. Gesundheit/Alter/Behinderung
Arbeiterwohlfahrt
Bundesverband e.V.
Tel: + 493026309-168
Fax: + 49302230932-168
gudula.wolf@awo.org
www.awo-pflegeberatung.de
www.awo.org
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Jetzt der Grippe zuvorkommen – mit der Grippeschutzimpfung!

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Jetzt der Grippe zuvorkommen – mit der Grippeschutzimpfung!
BMG, BZgA, RKI und PEI rufen zur Grippeschutzimpfung auf

Im Herbst 2021 ist die Grippeschutzimpfung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie besonders wichtig. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), das Robert Koch-Institut (RKI) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) rufen daher insbesondere Menschen mit einem erhöhten Risiko für den schweren Verlauf einer Grippe auf, sich jetzt impfen zu lassen.

Im Herbst 2021 ist die Grippeschutzimpfung vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie besonders wichtig. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), das Robert Koch-Institut (RKI) und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) rufen daher insbesondere Menschen mit einem erhöhten Risiko für den schweren Verlauf einer Grippe auf, sich jetzt impfen zu lassen.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sagt: „Fast genauso wichtig wie die Corona-Impfung ist für diesen Herbst und Winter eine zweite Impfung - die Grippeschutzimpfung. Eine zu große Grippewelle in diesem Winter hat das Risiko, die Folgen und Belastungen der vierten Corona-Welle noch zu verstärken. Eine zusätzliche Belastung der Intensivstationen sollten wir auf jeden Fall vermeiden. Deshalb appelliere ich besonders an alle Älteren, Schwangere, Vorerkrankte und auch an das medizinische Personal: Lassen Sie sich gegen Grippe impfen! Damit schützt man sich und andere. Und man schützt unser Gesundheitssystem vor Überlastung.“

Grippe wird durch Influenzaviren hervorgerufen. Die Grippewelle 2020/21 ist weltweit ausgefallen – die Coronavirus-Schutzmaßnahmen haben auch die Influenzaviren erfolgreich eingedämmt. Dadurch könnte unser Immunsystem in diesem Winter jedoch weniger gut auf die dann zirkulierenden Influenzaviren vorbereitet sein. Daher sollten sich Menschen mit erhöhtem Gesundheitsrisiko, darunter Menschen ab 60 Jahren, Schwangere und chronisch Kranke aller Altersgruppen, im Oktober, November oder in der ersten Dezemberhälfte gegen Grippe impfen lassen. Dies gilt zudem für medizinisches und pflegerisches Personal, das ein berufliches Ansteckungsrisiko hat.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, betont: „Um möglichst viele Menschen dazu zu bewegen, sich jetzt gegen Grippe impfen zu lassen, motivieren wir mit Plakaten, Anzeigen und Wartezimmerpostern und informieren auf http://www.impfen-info.de/grippeimpfung sowie in den sozialen Netzwerken. Wir rufen zur Grippeschutzimpfung auf, damit sich insbesondere Menschen ab 60 Jahren, Schwangere und Menschen mit chronischen Erkrankungen schützen. Denn auch in diesem Jahr gilt: Kommen Sie der Grippe zuvor – mit einer Impfung.“

Die Wirksamkeit einer Grippeschutzimpfung kann bei älteren Menschen geringer ausfallen. Um dieser Personengruppe einen besseren Schutz vor einer Grippe-Infektion und möglichen Komplikationen zu bieten, wurde für sie ein Hochdosis-Grippeimpfstoff entwickelt. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt diesen Impfstoff allen Menschen ab 60 Jahren. Zudem ist eine zeitgleiche Impfung gegen Grippe und zum Schutz vor COVID-19 möglich.

Prof. Dr. Lothar H. Wieler, Präsident des RKI, erläutert: „Die Grippeschutzimpfung ist der beste Schutz, auch wenn die Wirksamkeit von Saison zu Saison unterschiedlich ausfallen kann. Aber auch die Basismaßnahmen gegen COVID-19 – Abstand, Hygiene, Alltag mit Maske und Lüften – verringern das Risiko, sich mit Influenzaviren anzustecken. In Kliniken und Pflegeheimen ist der Grippeschutz besonders wichtig – für Beschäftigte und für Betreute. Alle über 60 sollten nicht nur gegen Influenza und COVID-19, sondern auch gegen Pneumokokken geimpft sein.“

Prof. Dr. Klaus Cichutek, Präsident des PEI, ergänzt: „Mit den für die Saison 2021/2022 insgesamt über 26 Millionen geplanten Impfstoffdosen werden wir – wie in den Vorjahren auch – zuverlässig für die bevorstehende Grippesaison mit qualitativ hochwertigen, sicheren und wirksamen Impfstoffen in Deutschland gerüstet sein. Bis zum 04.10.2021 hat das Paul-Ehrlich-Institut bereits 22,8 Millionen Impfstoffdosen nach erfolgreicher Chargenprüfung freigegeben. Wir veröffentlichen den Verlauf der Chargenfreigabe kontinuierlich unter http://www.pei.de/grippeimpfstoff-chargenfreigabe. Alle, die sich gegen Grippe impfen lassen wollen, können und sollten auch in der kommenden Saison die Grippeschutzimpfung in Anspruch nehmen.“

Die echte Grippe ist eine ernste Erkrankung, die nicht mit einer Erkältung zu verwechseln ist: Nach der Ansteckung mit dem Grippevirus erkranken ungefähr zwei Drittel der Betroffenen und entwickeln teils heftige Krankheitssymptome wie plötzliches hohes Fieber über 38,5 Grad Celsius, trockenen Reizhusten, Kopf-, Hals- und Muskelschmerzen, Abgeschlagenheit oder Schweißausbrüche. Besonders ältere Menschen entwickeln jedoch häufig keine typischen Krankheitszeichen, weshalb sie und andere Risikopatienten im Zweifelsfall immer auf Influenza getestet werden sollten – auch wenn sie geimpft sind. Für gefährdete Gruppen stehen zudem eine antivirale Therapie und eine Postexpositionsprophylaxe zur Verfügung. Auch Personen, die keine Krankheitszeichen entwickeln, können andere Personen mit einer Grippe anstecken.

Die BZgA-Informationsmaterialien, die gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut entwickelt wurden, können online abgerufen oder kostenfrei bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bestellt werden, teilweise auch in Fremdsprachen wie Türkisch, Russisch, Englisch und Arabisch, unter:
http://www.bzga.de/infomaterialien/impf ... onsschutz/...

Weitere Informationen zum Thema Grippeschutz:
http://www.impfen-info.de/grippeimpfung/
http://www.infektionsschutz.de/erregers ... influenza/
http://www.pei.de/influenza-impfstoffe
http://www.rki.de/influenza
http://www.rki.de/impfen-faktenblaetter
http://www.bundesgesundheitsministerium ... uenza.html

Quelle: Pressemitteilung vom 06.10.2021
Dr. Marita Völker-Albert Pressestelle
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
https://idw-online.de/de/news777004
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Wer Coronatests nun selbst bezahlen muss – und wer nicht

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Wer Coronatests nun selbst bezahlen muss – und wer nicht


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Was sich ab Montag ändert, was die Tests kosten und wer weiterhin Anspruch auf einen kostenfreien Test hat.
Da sich mittlerweile fast alle Menschen in Deutschland impfen lassen können, werden die Kosten für Coronatests nicht länger vom Staat getragen. Das kostenlose Testangebot endet am 11. Oktober 2021. Menschen ohne corona-spezifische Symptome, die keinen anderweitigen Anspruch aus der Coronavirus-Testverordnung haben, müssen die Testkosten damit grundsätzlich selber tragen. Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, haben jedoch auch weiterhin einen Anspruch auf einen kostenlosen wöchentlichen Schnelltest.

• Wer kann weiterhin kostenlose Tests in Anspruch nehmen?
Folgende Personen haben auch nach dem 11. Oktober 2021 die Möglichkeit, sich mindestens einmal die Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen zu lassen:
- Kinder bis zu einem Alter von 12 Jahren und drei Monaten;
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können (z.B. Schwangere im ersten Schwangerschaftsdrittel);
- Verbraucher:innen, die sich wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne begeben mussten, wenn sie sich zur Beendigung testen lassen müssen.

• Übergangsfrist für Minderjährige und Schwangere
Bis zum 31. Dezember 2021 können sich alle, die zum Zeitpunkt der Testung noch minderjährig sind, weiterhin kostenlos testen lassen. Das Gleiche gilt auch für Schwangere. Obwohl auch für diese Personengruppen eine allgemeine Impfempfehlung besteht, soll ihnen noch bis zum Jahresende die Möglichkeit gegeben werden, sich über die Impfangebote zu informieren und diese in Anspruch zu nehmen.

• Welche Nachweise muss man für einen kostenlosen Test vorlegen?
Wer nach dem Ende der sogenannten allgemeinen Bürgertestung am 11. Oktober einen kostenlosen Test in Anspruch nehmen möchte, muss sich gegenüber der Teststelle ausweisen und den persönlichen Anspruch auf einen kostenlosen Bürgertest aus einem der oben genannten Gründen belegen. Wer beispielsweise aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss eine entsprechende ärztliche Bescheinigung vorlegen.
• Wie teuer wird ein kostenpflichtiger Test?
Das Bundesgesundheitsministerium gibt keinen Preis vor und plant derzeit keine Regulierung. Bisher variieren die Preise für Antigen-Schnelltests zwischen 18 und 40 Euro. Es ist deshalb ratsam, Preise zu vergleichen. Das Testzentrum sollte durch den öffentlichen Gesundheitsdienst zertifiziert und die Tests durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüft und beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gelistet sein.

Weiterführende Infos und Links:
Weitere Informationen zu Corona-Schnelltests bietet die Verbraucherzentrale NRW online unter: www.verbraucherzentrale.nrw/node/57907
.

Für weitere Informationen:
Pressestelle der Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw
--
Quelle: Pressemitteilung vom 07.10.2021
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216

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PI PCR-Test_Bild.jpg > https://cache.pressmailing.net/content/ ... 105cd1c/PI PCR-Test_Bild.jpg
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Corona-Auffrischungsimpfung zur Optimierung für bestimmte Personengruppen von STIKO empfohlen

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Pressemitteilung der STIKO zur COVID-19-Auffrischimpfung und zur Optimierung der Janssen-Grundimmunisierung


Die STIKO spricht eine Empfehlung für eine COVID-19-Auffrischimpfung für Personen ≥ 70 Jahre sowie für bestimmte Indikationsgruppen aus und empfiehlt außerdem Personen, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden, eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis – der Beschlussentwurf ist soeben in das vorgeschriebene Stellungnahmeverfahren gegangen.

COVID-19-Auffrischimpfung
Generell schützen die COVID-19-Impfstoffe effektiv und anhaltend vor schweren Erkrankungen und Tod durch COVID-19. Die Impfung schützt zudem vor SARS-CoV-2 Infektion und reduziert so auch das Übertragungsrisiko von Geimpften auf deren Kontaktpersonen. Allerdings zeigt sich, dass der Impfschutz mit der Zeit insbesondere in Bezug auf die Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milder Krankheitsverläufe nachlässt. Im höheren Alter fällt die Immunantwort nach der Impfung insgesamt geringer aus und Impfdurchbrüche können häufiger auch zu einem schweren Krankheitsverlauf führen.

Daher soll folgenden Personen eine Auffrischimpfung angeboten werden:

Personen im Alter von ≥ 70 Jahren
BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen. Aufgrund des erhöhten Ausbruchspotentials sind hier auch BewohnerInnen im Alter von < 70 Jahren eingeschlossen.
Pflegepersonal und andere Tätige mit direktem Kontakt mit den zu Pflegenden in ambulanten, teil- oder vollstationären Einrichtungen der Pflege für (i) alte Menschen oder (ii) für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Krankheitsverläufe
Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Patientenkontakt
Die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff soll frühestens 6 Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Bei mRNA-Impfstoffen soll möglichst der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff zur Anwendung kommen.

Optimierung der Grundimmunisierung mit der COVID-19 Vaccine Janssen
Im Verhältnis zur Anzahl der verabreichten Impfstoffdosen werden in Deutschland die meisten COVID-19-Impfdurchbruchserkrankungen bei Personen beobachtet, die mit der COVID-19 Vaccine Janssen geimpft wurden. Weiterhin wurde für den Janssen-Impfstoff im Unterschied zu den anderen zugelassenen Impfstoffen eine vergleichsweise geringe Impfstoffwirksamkeit gegenüber der Delta-Variante beobachtet. Aufgrund des ungenügenden Impfschutzes nach der bislang bei diesem Impfstoff nur einen empfohlenen Impfstoffdosis empfiehlt die STIKO, eine Grundimmunisierung mit der COVID-19 Vaccine Janssen mit einem mRNA-Impfstoff als weitere Dosis zu optimieren. Personen, die bisher eine Impfstoffdosis der COVID-19 Vaccine Janssen erhalten haben, sollen eine zusätzliche mRNA-Impfstoffdosis ab 4 Wochen nach der Janssen-Impfung erhalten.

Der Beschlussentwurf und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung sind heute in ein Stellungnahmeverfahren betroffener Fachkreise und der Bundesländer gegangen. Änderungen sind daher noch möglich. Die endgültige Aktualisierung der STIKO-Empfehlung erscheint zeitnah im Epidemiologischen Bulletin.

Weitere Informationen
STIKO-Empfehlung zur COVID-19-Impfung
Internetseite des RKI zur COVID-19-Impfung, u.a. mit Antworten auf häufig gestellte Fragen

Quelle: Pressemitteilung vom 07.10.2021
> https://www.rki.de/DE/Content/Kommissio ... 10-07.html
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Wohin bei Long- und Post-COVID? - Fachgesellschaften veröffentlichen erste Patientenleitlinie

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Wohin bei Long- und Post-COVID?
Fachgesellschaften veröffentlichen erste Patientenleitlinie



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Berlin – Müdigkeit, Erschöpfung, Konzentrationsstörungen – zehn bis 15 Prozent der Patientinnen und Patienten klagen nach einer Infektion mit SARS-CoV-2 über mehr als 200 Symptome. Medizinerinnen und Mediziner bezeichnen diese Langzeitfolgen als Long- oder Post-COVID-Syndrom. Betroffene wissen häufig nicht, was sie tun sollen oder an wen sie sich wenden können. Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP) hat deshalb zusammen mit anderen Fachgesellschaften und Betroffenen die neue Patientenleitlinie „Long-/Post-COVID-Syndrom“ veröffentlicht, die sich speziell an Betroffene und Angehörige richtet. Die Leitlinie gibt einen Überblick über aktuelle Symptome der Erkrankung und zeigt auf, was Erkrankte tun können, um mit den Beschwerden zurechtzukommen. Die Patientenleitline steht auf der Website der AWMF unter https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/020-027.html zum Download bereit. Im Rahmen einer Online-Pressekonferenz am Freitag, den 8. Oktober 2021, von 11.00 bis 12.00 Uhr stellen Experten der DGP und der Deutschen Lungenstiftung e. V. (DLS) die neue Patientenleitlinie vor.

In Folge meiner Infektion leide ich unter Denk- und Konzentrationsstörungen. Was hat das zu bedeuten? Wird sich das wieder bessern? Was kann ich gegen Fatigue unternehmen? Seit meiner COVID-19-Erkrankung habe ich häufig Kopfschmerzen. Woher kommt das? Was kann ich gegen die Riechstörungen tun? An wen wende ich mich jetzt? Diese und weitere Fragen von Erkrankten beantwortet die neue Patientenleitlinie, die sich auf die ärztliche S1-Leitlinie „Long-/Post-COVID“ stützt. „An der Leitlinie waren nicht nur Ärztinnen und Ärzte, sondern auch Betroffene und Selbsthilfegruppen beteiligt“, sagt Dr. med. Christian Gogoll, federführender Koordinator der Patientenleitlinie. „Das Ergebnis ist ein allgemeinverständlicher Überblick, der ganz explizit auf die Themen eingeht, die Long- beziehungsweise Post-COVID-Patienten beschäftigen.“

Neue beziehungsweise direkt nach einer COVID-19-Infektion entstandene und anhaltende Symptome werden als Long- oder Post-COVID bezeichnet. Laut Definition des Britischen National Institute for Health and Clinical Excellence (NICE) werden als Long-COVID Beschwerden beschrieben, die mehr als vier Wochen nach der akuten COVID-19-Erkrankung bestehen. Post-COVID hingegen beschreibt das Krankheitsbild ab der 12. Woche nach der ursprünglichen Infektion.

Personen, die sich Sorgen über ihren Gesundheitszustand im Zusammenhang mit COVID-19 machen, sollten – unabhängig davon, ob sie positiv auf das Coronavirus getestet wurden oder nicht – einen Arzt aufsuchen. Für Patienten, die an COVID-19 erkrankt waren, empfiehlt sich generell ein Nachsorgetermin. „In erster Instanz sollten Patienten immer eine Hausarztpraxis kontaktieren – idealerweise die, in der sie bereits bekannt sind und die ihre Krankengeschichte kennt“, so Gogoll. „Dieses Vorgehen verhindert, dass sich Betroffene bei unterschiedlichen Spezialisten vorstellen und, auf sich allein gestellt, von Termin zu Termin durchkämpfen müssen. Vom Hausarzt werden die Patienten ausführlich körperlich untersucht und je nach Beschwerden, die bei Long- und Post-COVID vielfältig sind, gezielt weitere Untersuchungen wie erweiterte Lungenfunktionstests oder ein Elektrokardiogramm (EKG) durchgeführt beziehungsweise veranlasst.“ Wenn Fachärzte wie Pneumologen, Kardiologen oder Psychosomatiker aufgesucht oder Behandlungen in unterschiedlichen Ambulanzen, Physio- und Ergotherapie oder Rehamaßnahmen vorgenommen werden müssen, können die Hausarztpraxen dorthin überweisen.

Die DGP möchte mit der Patientenversion der Long-/Post-COVID-Leitlinie vor allem die Betroffenen selbst aufklären. „Patienten sollten sich darüber bewusst sein, dass anhaltende Symptome auch nach einem milden und moderaten COVID-19-Verlauf möglich sind“, sagt Professor Dr. med. Torsten Bauer, Präsident der DGP. „Die Symptome bilden sich bei einem Großteil der Fälle im Verlauf einiger Wochen bis Monate vollständig zurück. Meist bleiben keine bleibenden Schäden“, ergänzt Professor Dr. med Claus Vogel-meier, Vorsitzender der DLS.

Die vollständige Patientenleitlinie steht auf der AWMF Website unter https://www.awmf.org/leitlinien/detail/ll/020-027.html zum Download bereit. Bei der Leitlinie handelt es sich um eine sogenannte Living Guideline – eine lebende Leitlinie, die basierend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen laufend aktualisiert wird.

Weitere Informationen:
Erklärfilm der DGP zur Patientenleitlinie: https://pneumologie.de/index.php?id=243

*************************************************************

Terminhinweis:

Online-Pressekonferenz der
Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V. (DGP)

Termin: Freitag, 8. Oktober 2021, 11.00 bis 12.00 Uhr
Link: https://attendee.gotowebinar.com/regist ... 8615262734

„Patientenleitlinie Long-/Post-COVID-Syndrom – für Betroffene, Angehörige, nahestehende und pflegende Personen“

Ihre Referenten:
Professor Dr. med. Torsten Bauer
Präsident der DGP, Chefarzt der Klinik für Pneumologie, Lungenklinik Heckeshorn, HELIOS Klinikum Emil von Behring, Berlin

Dr. med. Christian Gogoll
federführender Koordinator der Patientenleitlinie, Oberarzt an der Evangelischen Lungenklinik in Berlin-Buch

Professor Dr.med. Christian Taube
Deutsche Lungenstiftung (DLS), Direktor der Klinik für Pneumologie sowie Professor für den Fachbereich Pneumologie an der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen

Quelle: Pressemitteilung vom 08.10.2021 und Kontakt für Journalisten:
Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e. V.
Stephanie Balz
Postfach 30 11 20
70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931-168
Fax: 0711 8931-167
balz@medizinkommunikation.org
www.pneumologie.de
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Großteil der Bevölkerung sieht Corona-Schutzimpfung positiv – Ungeimpfte haben weniger Vertrauen in die Impfung

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Großteil der Bevölkerung sieht Corona-Schutzimpfung positiv – Ungeimpfte haben weniger Vertrauen in die Impfung



Die Mehrheit der Bevölkerung ab 16 Jahren hat eine positive Einstellung zur Corona-Schutzimpfung und fühlt sich darüber gut informiert. Das zeigen die Ergebnisse einer Reihe deutschlandweiter Repräsentativbefragungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Corona-Schutzimpfung in Deutschland (CoSiD-Studie).

Die Mehrheit der Bevölkerung ab 16 Jahren hat eine positive Einstellung zur Corona-Schutzimpfung und fühlt sich darüber gut informiert. Das zeigen die Ergebnisse einer Reihe deutschlandweiter Repräsentativbefragungen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Corona-Schutzimpfung in Deutschland (CoSiD-Studie).

Von 19 Prozent der Befragten, die im Erhebungszeitraum Juli 2021 angaben, noch ungeimpft zu sein, wollten sich mit knapp 27 Prozent ein Viertel der Ungeimpften auf jeden Fall bzw. eher noch impfen lassen. Mit 52 Prozent gab etwa die Hälfte an, sich (eher) nicht impfen lassen zu wollen. 21 Prozent waren noch unentschlossen. 54 Prozent der Ungeimpften, die unentschlossen waren oder sich noch (eher) impfen lassen wollten, gaben in der CoSiD-Studie den eigenen Schutz vor einer Ansteckung als wichtigsten Grund an, gefolgt von dem Wunsch, zu einem normalen Leben zurückzukehren, was 35 Prozent der Befragten angaben. Für 47 Prozent der Befragten, die eine Impfung (eher) ablehnten, sprachen vor allem der nach ihrer Meinung noch zu wenig erforschte Impfstoff sowie für 37 Prozent die Nebenwirkungen der Impfung.

Prof. Dr. Martin Dietrich, Kommissarischer Direktor der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, betont: „Die Befragungsergebnisse zeigen, dass es besonders wichtig ist, vor allem diejenigen, die noch unentschlossen und zögerlich hinsichtlich einer Corona-Schutzimpfung sind, in ihrem Vertrauen in die Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung zu stärken. Die Impfung ist das wirksamste Mittel, die Pandemie einzudämmen und langfristig zum normalen Leben zurückzukehren. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung unterstützt bei Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung mit verlässlichen Antworten und bietet umfassende verständliche Informationen unter http://www.infektionsschutz.de/coronavirus.“

Die BZgA-Befragungsergebnisse verdeutlichen eine überwiegend positive Einstellung der Befragten zur Corona-Schutzimpfung. Beispielsweise gaben 89 Prozent an, dass auch sie eine Verantwortung tragen, die Verbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. 81 Prozent sehen Impfen als eine gemeinschaftliche Aufgabe gegen die Verbreitung von COVID-19. Jedoch ist vor allem in der Gruppe der Ungeimpften ohne Impfbereitschaft das Vertrauen in die Sicherheit einer Corona-Schutzimpfung nur gering ausgeprägt.

Die CoSiD-Daten zeigen, dass das Informationsbedürfnis gut bedient werden konnte: 79 Prozent der Befragten fühlen sich (sehr) gut informiert. Dabei ist der Anteil in der Gruppe der Geimpften mit 37 Prozent und in der Gruppe der Ungeimpften, die eine Impfung ablehnen mit 35 Prozent, etwa gleich hoch. Noch Unentschlossene fühlen sich jedoch deutlich weniger gut informiert.

Mit der CoSiD-Befragung begleitet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung seit Juli 2021 die Kommunikation der Kampagne zur Corona-Schutzimpfung mit bevölkerungsweiten Repräsentativbefragungen, die wiederholt durchgeführt werden. Neben dem Impfverhalten liegen die Schwerpunkte der Befragungen auf Absichten, Einstellungen sowie auf Informiertheit und Informationsbedarf in der Bevölkerung. In der ersten Erhebungswelle im Juli 2021 wurden 3.832 Erwachsene im Alter ab 16 Jahren telefonisch und online befragt.

Der BZgA-Forschungsbericht „Begleitforschung zur Kommunikation der Corona-Schutzimpfung in Deutschland (CoSiD) Ergebnisse einer Repräsentativbefragung der Allgemeinbevölkerung im Juli 2021“ steht zum Download unter:
http://www.bzga.de/forschung/studien/ab ... -1997/impf...

Ein Informationsblatt mit ausgewählten Studienergebnissen steht zum Download unter:
http://www.bzga.de/presse/daten-und-fak ... onsschutz/

Die BZgA informiert zur Corona-Schutzimpfung und zu COVID-19 unter:
http://www.infektionsschutz.de/coronavirus/

Informationsangebot der BZgA zur Corona-Schutzimpfung:
http://www.infektionsschutz.de/coronavi ... pfung.html

Merkblatt „Die Corona-Schutzimpfung – sicher und wirksam!“:
http://www.infektionsschutz.de/fileadmi ... rei_01.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 08.10.2021
Dr. Marita Völker-Albert Pressestelle
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
https://idw-online.de/de/news777179
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Sterbefallzahlen im September 2021: 10 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 481 vom 12.10.2021

Sterbefallzahlen im September 2021: 10 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

WIESBADEN – Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind im September 2021 in Deutschland 77 612 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 10 % über dem mittleren Wert (Median) der Jahre 2017 bis 2020 für diesen Monat (+7 247 Fälle). Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland nach etwa einer Woche veröffentlicht werden. In der 39. Kalenderwoche (vom 27. September bis 3. Oktober) lagen die Zahlen 6 % über dem mittleren Wert der Vorjahre.

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