Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Sterbefallzahlen in der 5. Kalenderwoche 2021 im Bereich des Durchschnitts der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 069 vom 16.02.2021

Sterbefallzahlen in der 5. Kalenderwoche 2021 im Bereich des Durchschnitts der Vorjahre / Vorläufige Sterbefallzahlen für Deutschland durch neue Hochrechnung schneller verfügbar

WIESBADEN – Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind in der 5. Kalenderwoche (1. bis 7. Februar) in Deutschland 20 908 Menschen gestorben. Das waren 1 % beziehungsweise 201 Menschen mehr als in den Jahren 2017 bis 2020 durchschnittlich in dieser Woche gestorben waren. In der letzten Januarwoche lagen die Sterbefallzahlen nach aktuellem Stand 11 % über dem Durchschnitt der vier Vorjahre. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein neues Hochrechnungsverfahren, das das Statistische Bundesamt seit Kurzem einsetzt, können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland bereits nach etwa einer Woche veröffentlicht werden.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt
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Diskussion um Grenzwerte: Was steckt hinter Laschets Kritik am Corona-Kurs?

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Die Rheinische Post hat in ihrem Newsletter vom 16.02.2021 neueste Erklärungen von MP Armin Laschet vorgestellt:

Diskussion um Grenzwerte: Was steckt hinter Laschets Kritik am Corona-Kurs?
Armin Laschet überrascht dagegen mit Bemerkungen in der Corona-Krise, die es in sich haben. Man könne nicht immer neue Grenzwerte erfinden, um zu verhindern, dass Leben wieder stattfindet, sagte der NRW-Ministerpräsident und warnte vor einer Bevormundung der Bürger. Was es damit auf sich hat und inwiefern die Äußerungen als Befreiungsschlag von Kanzlerin Merkel zu deuten sind, erfahren Sie hier: > https://rp-online.de/politik/deutschlan ... newsletter

Anmerkung:
Die angesprochenen Bemerkungen lassen vielerlei Deutungen zu. Auf jeden Fall wird erneut klar, dass die föderalen Absprachen der MP mit der Kanzlerin keine Langzeitwirkung haben. Wie bereits früher bemerkt, geht es offensichtlich auch um Profilierung einzelner Akteure mit der Folge, dass uns der beklagte "Flickenteppich" erhalten bleibt. Wer bleibt da noch durch? ….
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Neue Testverordnung - BMG plant kostenlose Corona-Schnelltests ab 1. März für alle

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Ärzte Zeitung vom 17.02.2021:

Neue Testverordnung
BMG plant kostenlose Corona-Schnelltests ab 1. März für alle


Schnelltests könnten ein probates Mittel sein, um Corona-Beschränkungen zu lockern. Laut einem Entwurf des Spahn-Ministeriums sollen die Tests bald allen Bundesbürgern kostenfrei bereitstehen.
Von Thomas Hommel
Berlin. Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erweitert seine nationale Corona-Teststrategie. So soll ab dem 1. März jeder Bundesbürger Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest haben, wie aus einem Entwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) hervorgeht.
Das Papier liegt der „Ärzte Zeitung“ vor. Die Schnelltests werden von vielen Beobachtern als ein probates Mittel gesehen, um bestehende Corona-Beschränkungen lockern zu können.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Politik/BM ... NEWSLETTER
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Wer Impfstoff schlechtredet, ist mitschuldig an weiteren Coronatoten

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Virchowbund, Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
Pressemitteilung vom 17.02.2021


Wer Impfstoff schlechtredet, ist mitschuldig an weiteren Coronatoten

Berlin, 17. Februar 2021 – Zu Äußerungen von vereinzelten Ärztefunktionären zur Wirksamkeit des Impfstoffes von AstraZeneca und der Warnung vor einer Verimpfung bei medizinischem Personal erklärt der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (Virchowbund), Dr. Dirk Heinrich:

„Der Impfstoff von AstraZeneca ist wie die anderen derzeit zugelassenen Impfstoffe von Moderna und BioNTech ein elementarer Baustein zum Weg aus der Pandemie. Wer aus Gründen des Populismus und der Selbstdarstellung den Impfstoff von AstraZeneca schlechtredet, indem er die Wirksamkeit anzweifelt und medizinischem Personal von einer Impfung abrät, macht sich mitschuldig daran, wenn der Lockdown länger dauert als nötig und gerade die älteren Menschen weiter an COVID-19 sterben.

Denn jeder unter 65-Jährige, der nicht mit AstraZeneca geimpft wird, nimmt einem Über-80-Jährigen derzeit den Impfstoff von BioNTech oder Moderna weg. Weil diese dadurch ein höheres Sterberisiko haben, wird damit billigend in Kauf genommen, dass Über-80-Jährige nach Infektionen durch das Coronavirus vermehrt sterben.

Eine höhere Nebenwirkungsrate bei AstraZeneca ist durch die stärkere Immunantwort in der geimpften Altersgruppe der bis zu 65-Jährigen erklärbar. Zudem ist diese Altersgruppe noch vorwiegend berufstätig und meldet sich daher auch eher krank als ältere. Dieser Impfstoff ist jedoch wirksam und in jedem Fall besser als gar kein Impfstoff. Außerdem wird er derzeit in Großbritannien in hohen Mengen erfolgreich verimpft.
Die Wirksamkeit aller zugelassenen Impfstoffe ist nachgewiesen und wird der entscheidende Beitrag in der Pandemie sein. Diese Meinung vertreten im Übrigen auch alle seriösen Virologen in Deutschland.

Ehemalige Ärztevertreter, zumal wenn sie in Deutschland nicht mehr in Amt und Würden stehen und die vergangenen Jahre weder selbst geimpft noch einen Patienten persönlich behandelt haben, und die weder Virologen noch Epidemiologen sind, diskreditieren sich selbst. Aber viel schlimmer ist: Sie torpedieren die Arbeit aller ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, die sich derzeit dem Kampf gegen die Pandemie stellen.“

Virchowbund
Verband der niedergelassenen Ärzte Deutschlands
Pressestelle
Leitung: Klaus Greppmeir
Pressereferent: Adrian Zagler
Tel: 0 30 / 28 87 74 - 124
Fax: 0 30 / 28 87 74 - 115
presse@virchowbund.de

Der Virchowbund ist der einzige freie ärztliche Verband, der ausschließlich die Interessen aller niederlassungswilligen, niedergelassenen und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte aller Fachgebiete vertritt.

www.virchowbund.de
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Auch bei Vorerkrankung kein Anspruch auf Sofortimpfung

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Bild Verwaltungsgericht Stuttgart

Eilanträge auf unverzügliche Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 bleiben ohne Erfolg.
Datum: 16.02.2021
Kurzbeschreibung: PRESSEMITTEILUNG vom 16. Februar 2021


Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Beschlüssen vom 25. Januar 2021, 11. Februar 2021 und 15. Februar 2021 drei Eilanträge auf unverzügliche Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 abgelehnt. Die Antragsteller im Alter von 39, 60 und 79 Jahren, die Vorerkrankungen geltend machen, haben keinen Anspruch darauf, in der durch die Priorisierungsgruppen der Coronavirus-Impfverordnung vorgegeben Impfreihenfolge vorgezogen und sofort geimpft zu werden.

Zur Begründung ihrer Entscheidungen führt die Kammer aus, die Antragsteller gehörten weder aufgrund ihres Alters noch aus sonstigen Gründen zu der Personengruppe mit der höchsten Priorität bei der Nutzung des vorhandenen Impfstoffs, die in § 2 der Coronavirus-Impfverordnung umschrieben werde. Ein Anspruch auf Impfung vorrangig vor Personen dieser höchsten Priorisierungsgruppe komme nur unter ganz engen Voraussetzungen in Betracht. Es müssten hierfür schwerwiegende Gründe vorliegen, die der Verordnungsgeber bei der Schaffung der Priorisierungsgründe offensichtlich nicht berücksichtigt habe. Zudem müssten diese Gründe die Annahme rechtfertigen, dass eine Versagung der Impfung zu einem unmittelbar bevorstehenden, sehr hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 führe.

Derartige Gründe seien von den Antragstellern nicht hinreichend glaubhaft gemacht worden. Als Vorerkrankungen seien in einem Fall Atemnot, in einem anderen Fall eine Krebserkrankung in Remission sowie ein kürzlich erlittener Herzinfarkt und im dritten zu entscheidenden Fall eine Querschnittslähmung vom Hals abwärts bei Schwächung des Immunsystems geltend gemacht worden. Diese Erkrankungen seien jedoch vom Verordnungsgeber im Rahmen der Einteilung der Priorisierungsgruppen bereits berücksichtigt worden. Dies führe gleichwohl nicht zu einer Einordnung in die höchste Priorisierungsgruppe, da nach wissenschaftlichen Erkenntnissen das Risiko, an einer COVID-19-Erkrankung zu versterben, durch die Vorerkrankungen der Antragsteller nur geringfügig erhöht sei, während über 80-jährige Personen einem 16-fach höheren Sterberisiko ausgesetzt seien.

Ein Anspruch der Antragsteller auf unverzügliche Impfung ließe sich schließlich auch nicht dem verfassungsrechtlichen Teilhabeanspruch entnehmen. Dieser könne ein Recht auf Teilhabe an einer staatlichen Leistung, hier der Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, nur im Rahmen des Möglichen gewähren. Da der Impfstoff derzeit (noch) knapp sei, müsse er nach sachgerechten Gründen verteilt werden. Hierbei stehe dem Verordnungsgeber nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Dass der Verordnungsgeber vor den Antragstellern zunächst noch ältere Personen über 80 Jahre, Personen, die in entsprechenden stationären Einrichtungen zur Betreuung und Pflege wohnen, Personen, die in ambulanten Pflegediensten mit der Betreuung älterer und pflegebedürftiger Menschen betraut sind sowie die in besonders gefährdeten Bereichen der medizinischen Versorgung tätige Personen priorisiere, sei nicht zu beanstanden. Nach aktuellen Erkenntnissen trügen insbesondere Personen oberhalb des 80. Lebensjahres ein extrem hohes Risiko, an einer Erkrankung mit COVID-19 zu versterben. Zudem sei bis zum Ende des Jahres 2020 besonders deutlich ein Anstieg der 7-Tage-Inzidenzen in den Altersgruppen ab 80 Jahren zu beobachten. Aufgrund des signifikant erhöhten Risikos eines schweren Krankheitsverlaufs bei Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben, sei damit zu rechnen, dass durch diese Personen in besonderem Maße Intensivbetten in den Kliniken belegt würden. Die vorrangige Impfung von Personen der höchsten Priorisierungsgruppe diene daher sowohl deren Gesundheitsschutz als auch der Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des medizinischen Versorgungssystems und damit der Allgemeinheit.

Gegen die Beschlüsse ist die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim gegeben, die innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntgabe eingelegt werden kann.

Aktenzeichen: 16 K 193/21, 16 K 511/21, 16 K 581/21

Quelle: https://verwaltungsgericht-stuttgart.ju ... GE=5597587 / http://170770.eu1.cleverreach.com//c/35 ... 2505e4580e
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Therapieumstellung bei COVID-19-Erkrankten reduziert Risiko

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Auswertung bestätigt: Therapieumstellung bei COVID-19-Erkrankten reduziert Risiko

Die in Folge einer UKE-Studie angepasste, empfohlene Behandlung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten mit Blutverdünnungsmitteln zeigt Erfolge. Das hat die Auswertung der im vergangenen Jahr vom Institut für Rechtsmedizin des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf (UKE) durchgeführten Obduktionen bestätigt.

Bereits im Mai 2020 hatten UKE-Forschende veröffentlicht, dass COVID-19 in ungewöhnlich vielen Krankheitsfällen zu Thrombosen sowie Lungenembolien führt. Daraufhin wurden die bundesweit geltenden Leitlinien für die Behandlung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten angepasst. Seitdem wird darin empfohlen, diese Patientinnen und Patienten nach individueller Risikoeinschätzung mit einem Blutverdünnungsmittel zu behandeln.

„Zwar haben unsere Obduktionen der Verstorbenen gezeigt, dass die COVID-19-Erkrankten trotz der Gabe von Blutverdünnungsmitteln noch Blutgerinnsel in den Lungenschlagadern aufweisen konnten. In der statistischen Auswertung zeigten sich aber längere Überlebenszeiten seit der erfolgten Therapieumstellung. Das ist ein wichtiger Erfolg der gemeinsamen Forschung und unterstreicht die Bedeutung der Rechtsmedizin für die Lebenden. Jetzt bedarf es Studien, die unsere Ergebnisse mit den Daten von überlebenden Intensivpatientinnen und -patienten vergleichen“, sagt Prof. Dr. Benjamin Ondruschka, Direktor des Instituts für Rechtsmedizin des UKE.

Insgesamt hat das Institut für Rechtsmedizin seit Beginn der Pandemie im Auftrag der Hamburger Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration eine Evaluation von 735 SARS-CoV-2 assoziierten Todesfällen des Kalenderjahres 2020 durchgeführt – wobei rund zwei Drittel der Untersuchten während der zweiten Pandemie-Welle ab Oktober verstorben sind, die meisten im Dezember. Bei 618 Fällen stellten die UKE-Forschenden eine COVID-19-Erkrankung als Todesursache fest, konkret starben die meisten Infizierten an einer Pneumonie oder an den Folgen einer Thrombose. In sieben Prozent der Fälle waren die Verstorbenen zwar mit dem SARS-CoV-2-Erreger infiziert, die Infektion war aber nicht todesursächlich.

Weitere Ergebnisse der Auswertung
Die UKE-Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler fanden zudem heraus, dass Hamburger COVID-19-Verstorbene am häufigsten im Krankenhaus gestorben sind und regelmäßig mehrere Vorerkrankungen hatten. 20 Prozent der Verstorbenen wiesen ein krankhaftes Übergewicht auf. Im Median waren die COVID-19-Verstorbenen 83 Jahre alt und 75 Prozent aller Todesopfer waren älter als 76 Jahre. Die verstorbenen Männer waren statistisch etwas jünger als die Frauen und es verstarben mehr Männer als Frauen. Kinder oder Jugendliche waren nicht unter den untersuchten Todesfällen. Sieben Personen verstarben infolge der Infektion vor Erreichen des 50. Lebensjahres. Zu den häufigsten Vorerkrankungen zählen laut der Auswertung Bluthochdruck, eine chronische Niereninsuffizienz oder eine chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD). Über die Hamburger Bezirke verteilt ergaben sich für die COVID-19-Sterbefälle keine signifikanten Unterschiede in der Alters- oder Geschlechterverteilung.

Hintergrundinformationen
Verstorbene werden seit den ersten Todesfällen im März 2020 im Institut für Rechtsmedizin sorgfältig auf eine SARS-CoV-2-Infektion untersucht. Jeder Verstorbene wird hier vor allen anderen Untersuchungen zunächst auf den SARS-CoV-2-Erreger getestet. Dieses Ergebnis wird mit den Angaben aus den ärztlichen Befunden und den Eintragungen in der Todesbescheinigung abgeglichen. Dadurch haben die Rechtsmedizinerinnen und Rechtsmediziner auch COVID-19-Erkrankungsfälle entdeckt, die zu Lebzeiten nicht bekannt waren. Neben dem PCR-Test und der Auswertung der ärztlichen Vorbefunde haben die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler die Verstorbenen mittels einer postmortalen Computertomographie, einer minimal-invasiven Autopsie oder einer konventionellen Obduktion untersucht. Auf dieser Basis systematisch untersuchte Körpergewebe zeigten bereits im Frühsommer, dass es sich bei COVID-19 um eine Erkrankung handelt, die diverse Organe in ihrer Funktion schädigen kann.

Die Ergebnisse fließen in das gemeinsam vom UKE und der Uniklinik RWTH Aachen geleitete Deutsche Forschungsnetzwerk Autopsien bei Pandemien (DEFEAT PANDEMIcs) ein, ein Projekt des Netzwerks Universitätsmedizin. Ziel ist der Aufbau eines deutschlandweiten Obduktionsnetzwerks für den Pandemiefall, um schnell, systematisch und standardisiert Daten, Biomaterialien und Erkenntnisse möglichst vollständig, umfassend und zeitnah zu erfassen, zusammenzuführen und den Netzwerkpartnern zur Auswertung zur Verfügung zu stellen.

Hinweis
Die vom Institut für Rechtsmedizin ermittelten Zahlen der COVID-19-Verstorbenen liegen etwas niedriger als die vom Robert Koch-Institut (RKI) für Hamburg veröffentlichten Zahlen für den gleichen Zeitraum. Gründe hierfür sind neben einer unterschiedlichen Zählweise auch Fehlerfassungen.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Benjamin Ondruschka
Institut für Rechtsmedizin
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE)
Martinistraße 52
20246 Hamburg
Telefon: 040 7410-52130
b.ondruschka@uke.de

Quelle: Pressemitteilung vom 18.02.2021
Saskia Lemm Unternehmenskommunikation
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
https://idw-online.de/de/news763389

Anhang
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Das Immunsystem nachhaltig unterstützen

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Das Immunsystem nachhaltig unterstützen

Lebensmittel wie Pilze, Brokkoli und Fisch unterstützen aktiv das Immunsystem.

Speziell durch die Corona-Pandemie kamen immer wieder Fragen auf, wie das Immunsystem unterstützt werden kann, um einer möglichen Infektionen mit dem Virus vorzubeugen. Während der Pandemie sind dabei besonders Verhaltensweisen nach der AHA-Regel empfohlen worden, um die Virenlast für unseren Körper zu verringern: Abstand halten, regelmäßiges Händewaschen und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz sowie mehrfaches Lüften. Doch wie beeinflusst eine gesunde Ernährung unser Immunsystem nachhaltig und was kann eine ausgewogene Ernährung dem Infektionsrisiko entgegensetzen? Mit diesen Fragen hat sich Prof. Dr. Dorothea Portius von der SRH Hochschule für Gesundheit beschäftigt.

Viele Menschen greifen zum Schutz vor Infektionskrankheiten auf Vitamin C Präparate sowie Nahrungsergänzungsmittel zurück, welche die Abwehr stärken sollen. Oft wird auch bei einer anbahnenden Infektion auf Hausmittel, wie Orangen, Ingwer, Zitronen oder Hühnersuppe zurückgegriffen. Dabei ist es am effektivsten, immunfördernde Lebensmittel dauerhaft in den täglichen Speiseplan zu integrieren, um Infektionskrankheiten aktiv vorzubeugen.

„Bei einigen Nahrungsmitteln konnte bereits eine immunfördernde Wirkung nachgewiesen werden. Der regelmäßige Konsum von Pilzen steht zum Beispiel im Zusammenhang, eine positive Wirkung auf Diabetes-, Adipositas- und Bluthochdruckrisiko zu haben. Brokkoli hingegen enthält Substanzen, die effektiv zur Grippeabwehr beitragen. Um hier die beste Wirkung zu erreichen, sollte Brokkoli zusammen mit Senfkörnern, Radieschen, Rucola oder Kresse verzehrt werden. Fettiger Fisch und natives oder extra-virgines Olivenöl tragen ebenfalls zu einer verbesserten Immunabwehr und reduzierten Entzündungsprozessen bei“, weiß Prof. Dr. Dorothea Portius, Professorin für Ernährungstherapie und -beratung. Ebenso wie Pilze tragen auch fermentierte und probiotische Lebensmittel zum Aufbau einer verbesserten Darmflora bei und haben direkte immunfördernde Effekte an bestimmten Organen wie Gehirn, Leber und Fettgewebe. Zur weiteren Unterstützung des Immunsystems empfiehlt es sich, viel Wasser oder ungesüßten Tee zu trinken. Aber auch tägliche Bewegung an der frischen Luft, regelmäßiger Sport sowie ausreichend Schlaf sollten in den Alltag integriert werden.

Durch den Verzehr dieser Lebensmittel sowie eine Einbettung von mehr Bewegung und Schlaf in den Alltag kann aktiv gegen eine Infektion durch Viren und Bakterien gewirkt werden. „Als Gesundheitshochschule im Gesundheitskonzern ist es unser Auftrag unseren Teil für eine nachhaltig gesunde Gesellschaft zu leisten. Eine gesunde Ernährung ist ein wichtiger und nicht zu vernachlässigender Teil dieser – gerade in dieser Pandemie“, so Prof. Dr. Dorothea Portius.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Dorothea Portius
Professorin für den Bachelorstudiengang Ernährungstherapie und -beratung
(Vertretungsprofessorin)
Campus Gera
Telefon: 0365 773 407-19
E-Mail: dorothea.portius@srh.de

Quelle: Pressemitteilung vom 18.02.2021
SRH Hochschule für Gesundheit Marketing / PR
SRH Hochschule für Gesundheit
https://idw-online.de/de/news763434

Anhang
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Covid-19-Tote weltweit: Menschen unter 75 verlieren am meisten Lebenszeit

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Covid-19-Tote weltweit: Menschen unter 75 verlieren am meisten Lebenszeit

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Quelle: MPIDR Im globalen Durchschnitt entfallen drei Viertel der verlorenen Lebensjahre auf Verstorbene, die jünger waren als 75 Jahre. © iStockphoto.com/Tomas Ragina

Um die Folgen der COVID-19-Pandemie auf die Sterblichkeit richtig einzuschätzen, reicht es nicht aus, die Toten zu zählen. Deshalb hat ein internationales Forschenden-Team 1,2 Millionen Todesfälle aus 81 Ländern ausgewertet, um herauszufinden, wie alt die Menschen waren, die an COVID-19 gestorben sind – und damit, wie stark ihre Leben im Vergleich zur durchschnittlichen Lebenserwartung verkürzt wurden.

Nach Schätzungen der Forschenden kostete die Pandemie bislang 20,6 Millionen Lebensjahre. „Menschen in der Mitte ihres Lebens und im frühen Rentenalter tragen im weltweiten Vergleich den größten Anteil an den insgesamt verlorenen Lebensjahren“, sagt Mikko Myrskylä, Direktor des Max-Planck-Instituts für demografische Forschung (MPIDR) in Rostock. Zusammen mit Héctor Pifarré i Arolas von der Universitat Pompeu Fabra in Spanien leitete er das internationale Wissenschaftler*innen-Team.

Sind die meisten Menschen, die versterben, sehr betagt, geht man davon aus, weniger Lebensjahre zu verlieren als im Falle vieler junger Toter. Im globalen Durchschnitt entfallen nur knapp 25 Prozent der verlorenen Lebensjahre auf Verstorbene, die älter als 75 Jahre waren. Rund 45 Prozent der Lebensjahre haben Menschen im Alter zwischen 55 und 75 Jahren verloren. Die Bevölkerung unter 55 Jahren trägt einen Anteil von rund 30 Prozent. Damit entfallen 75 Prozent der verlorenen Lebensjahre auf Menschen, die jünger waren als 75 Jahre.

Das steht im deutlichen Gegensatz zur häufig verbreiteten Meinung, dass nur Menschen an COVID-19 stürben, die sowieso nur noch wenige Jahre zu leben hätten. „Deshalb sollten auch Maßnahmen ergriffen werden, die jüngere Teile der Bevölkerung schützen“, sagt Mikko Myrskylä.


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Ein Blick auf die Details zeigt: In Ländern mit hohen Einkommen trägt die älteste Bevölkerungsgruppe über 75 Jahren meist über die Hälfte der verlorenen Lebensjahre. Genau umgekehrt ist dieses Bild in Ländern mit mittleren und niedrigen Löhnen. Hier ist der Anteil der verlorenen Lebensjahre in der jüngsten Bevölkerungsgruppe unter 55 Jahren größer.

Besonders deutlich tritt die COVID-19 Sterblichkeit in diesem Vergleich hervor: In besonders betroffenen Ländern, wie Italien und den USA, verlor die Bevölkerung bis zu neun Mal mehr Lebensjahre, als während einer durchschnittlichen Grippe-Saison.


Sterblichkeit mit passender Methode erfassen

Über geeignete Methoden, die COVID-19-Sterblichkeit möglichst genau zu erheben, wird viel diskutiert. „Jede Methode hat ihre eigenen Stärken und Schwächen“, sagt Mikko Myrskylä.

Die Infektionssterblichkeit erfasst nur die Teilgruppe der Personen, deren COVID-19-Infektion bestätigt ist. Ohne die tatsächliche Zahl Infizierter zu kennen, ist die Infektionssterblichkeit nur schwer mit demografischen Modellen abzuschätzen.

Die Zahl der Sterbefälle, die COVID-19 zugeschrieben werden, kann die tatsächliche Zahl der COVID-19 Todesfälle sowohl über- als auch unterschätzen. Denn sie hängt davon ab, durch welche Kriterien ein Todesfall als COVID-19-Todesfall registriert wird; das unterscheidet sich von Land zu Land.

Die Übersterblichkeit vergleicht Sterblichkeitsraten während der Pandemie mit einem Basiswert, der sich aus den vergangenen Jahren ableitet. Diesen Basiswert richtig abzuschätzen ist dabei die komplexe Voraussetzung.

Wegen dieser und weiterer methodischer Herausforderungen stellen auch die Ergebnisse der vorliegenden Studie nur eine Momentaufnahme während der Pandemie dar. Sie können die tatsächliche Zahl verlorener Lebensjahre sowohl überschätzen als auch unterschätzen.

„Trotzdem bestätigen unsere Ergebnisse, dass die Auswirkungen der Pandemie auf die Sterblichkeit groß sind, und zwar nicht nur in Bezug auf die absolute Zahl der Toten, sondern auch bezogen auf verlorene Lebensjahre“, sagt Mikko Myrskylä.


Originalpublikation

Pifarré i Arolas, H., Acosta, E., López Casasnovas, G., Lo, A., Nicodemo, C., Riffe, T., Myrskylä, M.: Years of life lost to COVID-19 in 81 countries. Scientific Reports (2021). DOI: 10.1038/s41598-021-83040-3

Autor*innen und Institutionen

Héctor Pifarré i Arolas, Centre for Research in Health Economics, Universitat Pompeu Fabra
Enrique Acosta, Max-Planck-Institut für demografische Forschung, Rostock
Guillem López Casasnovas, Centre for Research in Health Economics, Universitat Pompeu Fabra
Adeline Lo, Department of Political Science, University of Wisconsin-Madison
Catia Nicodemo, Centre of Organisation, Department of Primary Economics, University of Oxford
Tim Riffe, Max-Planck-Institut für demografische Forschung, Rostock
Mikko Myrskylä, Max-Planck-Institut für demografische Forschung, Rostock

Quelle: Pressemitteilung vom 18.02.2021
https://www.demogr.mpg.de/de/news_event ... szeit_8843
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Homeschooling und Homeoffice – Gefahren für die Augen vermeiden

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Homeschooling und Homeoffice – Gefahren für die Augen vermeiden

Digitale Medien bestimmen seit fast einem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie bei vielen Menschen Arbeit und Freizeit. Die Nutzungszeiten von Smartphone, Tablet und PC haben stark zugenommen – und dies in fast jedem Alter, von Vorschulkindern bis hin zu Senioren.
Arbeitsprozesse, Handlungen, Verhalten und Kommunikation haben sich enorm verändert.


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Foto: EAH Jena

Auf der einen Seite können wir froh sein, dass dank Digitalisierung Informationsaustausch auch ohne reale Kontakte möglich ist, auf der anderen Seite zeigen sich nun vermehrt auch
die negativen Auswirkungen von Homeschooling und Homeoffice.

Da wir die meisten Informationen mit den Augen aufnehmen, leiden unsere Augen besonders an Folgen des hohen digitalen Konsums. Denn die menschlichen Augen sind nicht für dauerhaftes Nahsehen auf Displays ausgelegt. Sie werden vom dauernden Blick in die Nähe stark belastet. Und die Gefahren für die Augen bestehen selbst an Arbeitsplätzen, die nach aktuellem Stand „ergonomisch“ sind.

Computer Vision Syndrome

Bewegungsmangel und ständige Naharbeit sorgen häufig für einen Komplex mit typischen Beschwerdemustern, die in der Wissenschaft unter den modernen Begriffen Computer Vision Syndrome (CSV), Office Eye Syndrome (OES) oder Digital Eye Strain (DES) zusammengefasst werden. Typische Beschwerden sind Kopfschmerzen, Augenschmerzen, Trockene Augen, Verspannungen und Haltungsbeschwerden sowie Unschärfe und Doppeltsehen. Ausgelöst werden diese durch die statische Tätigkeit und eine hohe Konzentration auf das Display.
Tipp: Sorgen Sie für Abwechslung und schauen Sie immer wieder mal in die Ferne. Blinzeln Sie regelmäßig und machen Sie Pausen!

Zunehmende Kurzsichtigkeit

Prof. Dr. Stephan Degle, Fachbereich SciTec der EAH Jena, berichtet: „Bei Schülern und Studierenden sehen wir sowohl in der optometrischen Forschung als auch in der Praxis, dass es in den vergangenen Monaten in zahlreichen Fällen zur einer ,coronabedingten‘ starken Zunahme von Kurzsichtigkeit kommt. Dabei hat der Anstieg von Kurzsichtigkeit nichts direkt mit dem Virus zu tun, vielmehr ist er die Folge davon, dass wir so viel mehr in die Nähe schauen. Auch wenn Kurzsichtigkeit selbst keine Krankheit ist, so ist es wichtig einem raschen Anstieg gezielt entgegenzuwirken. Denn ein schneller Anstieg kann fatale Folgen für die Augengesundheit haben und irreparable Schäden bewirken.“
Tipp: Mit speziellen Brillengläsern oder Kontaktlinsen und auch mit gezielten Augenübungen kann das Voranschreiten der Kurzsichtigkeit gehemmt werden. Fragen Sie dazu Ihren Augenarzt, Optometristen oder Augenoptiker.

Gleitsichtbrillen sind nicht geeignet

Im abwechslungsreichen Alltag sorgen Gleitsichtbrillen für scharfe Sicht von fern bis nah. Als komfortable optische Allround-Lösung sind sie jedoch für länger dauernden Blick auf Computer nicht geeignet. Sie haben kleine Sehbereiche. „Oft haben Brillenträger Beschwerden, die sich mit einer speziellen Computerbrille einfach beheben lassen“ so Prof. Dr. Degle.
Tipp: Sogenannte Nahkomfort-Brillengläser haben große Blickfelder und ermöglichen scharfes Sehen auch bei mehreren Bildschirmen und in verschiedenen Entfernungen. Ihr Optiker berät Sie zu den verschiedenen Möglichkeiten. Übrigens gibt es auch für Menschen, die noch keine Leseschwäche haben, sogenannte „digitale“ Brillengläser, die das Sehen am Bildschirm entspannter machen.

Blaulicht als Gefahr

Intensive Strahlung kann die Haut und besonders auch die Netzhaut im Auge irreparabel schädigen. Neben dem UV-Licht gilt blaues Licht als besonders schädigend. Der Anteil des blauen Lichts ist in vielen LEDs und Displays von Smartphones, Tablets und PC-Monitoren besonders hoch, auch wenn das Licht weiß erscheint. Prof. Degle sieht die Gefahr im aktuell verstärkten Konsum: „Auch wenn Grenzwerte (z.B. von EU-Richtlinien) eingehalten werden, so ist liegt es sehr nahe, dass auch in Leuchtmitteln und Displays enthaltene Strahlungen Netzhautschäden bzw. Makuladegenerationen fördern. – Wir brauchen zwar blaues Licht, das wir über die Haut aufnehmen, in unserem Biorhythmus als Aktivator. Doch die Natur gibt uns beim Aufenthalt im Freien davon genug und nimmt das blaue Licht gegen Abend weg, so dass wir müde werden. Wir sollten also vor allem am Abend und nachts auf Computer & Co. verzichten“.
Tipp: Nicht immer ist ein Verzicht auf digitale Medien möglich. Dann helfen zum einen qualitativ gute Monitore, wie sie z.B. von Grafikern verwendet werden, oder auch Software, die Blaulichtanteile ein wenig reduziert. Zum anderen gibt es auch spezielle Brillengläser, die Blaulichtanteile wegnehmen.

Weitere Tipps finden sich in der Broschüre „Entspannt am Bildschirm – Praxis-Tipps für Computer, Smartphone & Co.“ von Degle, S. und Friedrich, M., erhältlich im DOZ-Verlag (http://www.doz-verlag.de) und unter http://www.ergoptometrie.de.

Als hochaktuelle Fachtagung zum Thema „Arbeitsplätze gesund gestalten - Haltung und Bewegung, Myopie und Blaulicht“ findet das 5. INTERBILD Symposium am 9. Juni 2021 an der EAH Jena statt.

Kontakt:
Prof. Dr. Stephan Degle,
Professor für Optometrie und Ophthalmologische Optik
Fachbereich SciTec - Fachgebiet Augenoptik/Optometrie/Ophthalmotechnologie/Vision Science
Ernst-Abbe-Hochschule Jena, Carl-Zeiss-Promenade 2, 07745 Jena
Email: optometrie@eah-jena.de
Tel.: +49 3641 205 428

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Stephan Degle,
Professor für Optometrie und Ophthalmologische Optik
Email: optometrie@eah-jena.de

Originalpublikation:
„Entspannt am Bildschirm – Praxis-Tipps für Computer, Smartphone & Co.“ von Degle, S. und Friedrich, M., erhältlich im DOZ-Verlag (http://www.doz-verlag.de) und unter http://www.ergoptometrie.de

Weitere Informationen:
http://www.eah-jena.de

Quelle: Pressemitteilung vom 18.02.2021
Sigrid Neef Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation
Ernst-Abbe-Hochschule Jena
https://idw-online.de/de/news763462
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Niemanden zurücklassen auf dem Weg zur Impfung

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Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V


"Niemanden zurücklassen auf dem Weg zur Impfung"

Düsseldorf, 19. Februar 2021. Nachdem laut Ministerium die überwiegende Zahl der in Pflegeheimen Wohnenden und Beschäftigten die zweite Impfung gegen das Coronavirus erhalten hat, geraten jetzt zunehmend die über 80-Jährigen in den Blick, die zuhause leben. Dabei sollte eines nicht vergessen werden: Viele dieser Älteren leben allein oder werden von ihren ebenfalls betagten Partnerinnen und Partnern gepflegt.

„Wer stellt sicher, dass alle diejenigen, die es wünschen, einen Impftermin bzw. eine Impfung notfalls auch zuhause bekommen?“, fragt Regina Schmidt-Zadel, die Vorsitzende des Landesverbandes der Alzheimer Gesellschaften NRW. Angesichts der technischen Hürden auf dem Weg zu einem Impftermin ist die Sorge berechtigt, dass gerade die verletzlichsten Menschen, besonders solche mit einer Demenz, entmutigt aufgeben, bevor sie sich einen Impftermin sichern können. Und dann sind da noch die immobilen Menschen, für die der Weg zum Impfzentrum zu beschwerlich ist und für die noch keine Impfstrategie steht. „Sehr bedenklich stimmt uns auch, dass Ältere im Krankenhaus bisher nicht geimpft werden“, bemängelt die ehemalige Bundestagsabgeordnete und langjährige Gesundheitspolitikerin. „Gerade Menschen mit Demenz befinden sich in der Gruppe Älterer, die länger im Krankenhaus sind.“ An ihnen gehe die Impfung vorbei – wie bisher auch an großen Teilen der medizinischen Versorgung wie z. B. Pflegepersonal und Physiotherapeuten, die die Älteren versorgen und damit blendend für die Verbreitung des Virus geeignet seien.

Prof. Dr. Ralf Ihl, stellvertretender Vorsitzender von Alzheimer NRW und Chefarzt der Klinik für Gerontopsychiatrie und -psychotherapie der Alexianer Krefeld GmbH, berichtet, dass in seiner Klinik gerade täglich Anfragen zum Thema Impfungen eingehen. „Menschen, die keine Hilfe durch Angehörige erhalten können, bitten um Unterstützung bei der Vereinbarung eines Impftermins. Viele wissen auch nicht, an wen sie sich mit ihrer Unsicherheit und ihren Fragen zur Impfung selbst wenden können. Die Wartezimmer niedergelassener Ärztinnen und Ärzte sind voll, und andere Anlaufstellen finden sich kaum.“ Die Alexianer helfen in solchen Fällen weiter und fahren die Menschen zum Impfzentrum und von dort wieder nach Hause. Auch Alzheimer Gesellschaften helfen ihren Mitgliedern, so gut sie es vermögen. „Wer sonst ist zu solchen Hilfen bereit und in der Lage?“ fragt Regina Schmidt-Zadel und appelliert an den NRW-Gesundheitsminister: „Sprechen Sie die alten Menschen an und machen Sie Anlaufstellen oder Telefon-Hotlines überall im Land bekannt!“

Klärungsbedarf gibt es auch beim Ablauf der Impfung von Menschen, die ihr Zuhause nicht mehr verlassen können, sowie von solchen, die längerfristig stationär behandelt werden. Und die rasche Impfung der unentbehrlichen pflegenden Angehörigen bedarf ebenfalls noch einiger Vorbereitungen.

Zwar hat Bundesminister Spahn in seiner novellierten Impfverordnung Anfang Februar jeweils zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen alten Menschen in die Gruppe zwei mit „hoher Priorität“ beim Impfen aufgenommen. Diese Gruppe wird voraussichtlich ab April geimpft. Noch ist aber völlig unklar, wann, in welcher Form und an welcher Stelle die Pflegebedürftigen ihre zwei Kontaktpersonen benennen können. Die Alzheimer Gesellschaften wären bereit, die Menschen mit Demenz und ihre engsten Vertrauten darin zu unterstützen, entsprechende Erklärungen abzugeben und weiterzuleiten.

„Hier ist jetzt das Gesundheitsministerium gefragt“, betont die Vorsitzende von Alzheimer NRW, Regina Schmidt-Zadel. „Es sollte unverzüglich die offenen Fragen und Unterstützungsbedarfe angehen und Entscheidungen treffen, damit auch die verletzlichsten Menschen in Nordrhein-Westfalen in vollem Umfang von den Impfungen profitieren.“

Quelle: Pressemitteilung vom 18.02.2021
V.i.S.d.P. Regina Schmidt-Zadel MdB a.D., Vorsitzende
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Der Landesverband der Alzheimer Gesellschaften NRW e.V. wurde 2003 gegründet. Er ist die Interessenvertretung der regionalen Alzheimer Gesellschaften und Alzheimer Angehörigen- Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeinitiativen in NRW. Er führt laufend eigene Projekte durch, z.B. das Projekt "Leben mit Demenz", eine Schulungsreihe für Angehörige. Er ist Veranstalter von Fachtagungen und Herausgeber eigener Publikationen. Er setzt sich für einen würdevollen Umgang mit Menschen mit Demenz ein, insbesondere in der Pflege, und wirkt an der Verbesserung der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in Gremien, Ausschüssen und auf politischer Ebene mit.
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