Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Die 10 W-Fragen auf dem Weg zur Impfung - Handlungshilfe

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Die 10 W-Fragen auf dem Weg zur Impfung - Handlungshilfe
(Quelle: DGUV) Eine neue Handlungshilfe der DGUV unterstützt Arbeitgebende bei der Information ihrer Beschäftigten hinsichtlich der Bedeutung einer Schutzimpfung gegen das Coronavirus (SARS-CoV-2).
Zur Handlungshilfe > http://www.dguv.de/cmsbs-restproxy/t/nl ... 5A&i=aeb88
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Änderung des Infektionsschutzgesetzes

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Änderung des Infektionsschutzgesetzes
Gesundheit/Gesetzentwurf


Berlin: (hib/PK) Die Fraktionen von SPD, Grünen und FDP haben einen Gesetzentwurf (20/15 > https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/20/000/2000015.pdf ) zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vorgelegt. Anlass ist die geplante Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite, die am 25. November ausläuft, sofern sie nicht verlängert wird.
Geplant ist die Einfügung eines bundeseinheitlich anwendbaren Katalogs möglicher Schutzvorkehrungen in Paragraf 28a IfSG. Damit soll es möglich sein, je nach Entwicklung der Lage erforderliche Schutzvorkehrungen zu ergreifen. Ferner würden gesetzliche oder untergesetzliche Regelungen zum Infektionsschutz im regulären parlamentarischen Verfahren jederzeit zeitnah ermöglicht, heißt es in dem Entwurf.
Zugleich werde dafür gesorgt, dass Kindern und anderen vulnerablen Gruppen, für die kein Impfangebot verfügbar sei, der notwendige Schutz rechtssicher gewährleistet werden könne.
Der neue Katalog sei auf Vorkehrungen beschränkt, die in der jetzigen Phase der Pandemie sinnvoll und angemessen sein könnten. Die je nach regionaler Lage differenzierte Anwendung bleibe gewährleistet.
In Paragraf 28a, Absatz 7 IfSG werden die Schutzvorkehrungen benannt, die bundesweit bis zum 19. März 2022 unabhängig von der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite ergriffen werden können.
Genannt werden die Anordnung eines Abstandsgebots, die Maskenpflicht, die Vorlage von Impf-, Genesenen- oder Testnachweisen, verpflichtende Hygienekonzepte, Auflagen für den Betrieb von Gemeinschaftseinrichtungen wie Hochschulen oder Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie die Verarbeitung von Kontaktdaten von Kunden, Gästen oder Teilnehmern einer Veranstaltung.
Der Gesetzentwurf beinhaltet auch die Möglichkeit für Arbeitgeber, unabhängig von der epidemischen Lage in bestimmten Einrichtungen und Unternehmen zur Verhinderung von Infektionen Daten zum Impf- und Serostatus der Beschäftigten zu verarbeiten. Ferner sollen die Sonderregelungen zum Kinderkrankengeld auf das Jahr 2022 ausgedehnt werden.
Geplant sind auch die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den sozialen Mindestsicherungssystemen sowie die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis Ende März 2022. Auch „bewährte Vorgaben“ zum betrieblichen Infektionsschutz sollen für drei Monate fortgeführt werden.
Die zum Schutz der öffentlichen Gesundheit und für eine bessere Vereinbarkeit von Pflege und Beruf nötigen Regelungen im Pflegezeitgesetz, Familienpflegezeitgesetz und im SGB XI sollen auch nach Ende der epidemischen Lage und über das Jahresende 2021 hinaus gelten. Der Entwurf sieht zudem die Fortführung von Sonderregelungen in der Pflege bis Ende März 2022 vor.
Schließlich soll die Eintragung falscher Impfdokumentationen in Blankett-Impfausweise unter Strafe gestellt werden. Auch der Gebrauch fremder Gesundheitszeugnisse soll ausdrücklich im Strafgesetzbuch erfasst werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.11.2021
Deutscher Bundestag
Parlamentsnachrichten
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Telefon: +49 30 227-35642, Fax: +49 30 227-36001
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Sterbefallzahlen im Oktober 2021: 9 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 512 vom 09.11.2021

Sterbefallzahlen im Oktober 2021: 9 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

WIESBADEN – Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind im Oktober 2021 in Deutschland 82 733 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 9 % über dem mittleren Wert (Median) der Jahre 2017 bis 2020 für diesen Monat (+6 615 Fälle). Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland nach etwa einer Woche veröffentlicht werden. In der 43. Kalenderwoche (vom 25. bis 31.
Oktober) lagen die Zahlen 12 % über dem mittleren Wert der Vorjahre.

+++

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Quelle: Pressemitteilung vom 09.11.2021
Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt
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Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite vrlängern!

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Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite soll über den 25.11.2021 nicht verlängert werden. Geplant ist ein Katalog möglicher Schutzvorkehrungen in § 28a IfSG, die nach regionalen Erwägungen umgesetzt werden sollen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP vor (> https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/20/000/2000015.pdf / > vie ... 3163#p3163 ). Angesichts drastisch steigender Infektionszahlen sind die geplanten Regelungen nicht wirklich hilfreich, weil bundesweit einheitliche Pandemiebekämpfungsmaßnahmen geboten erscheinen. Bereits jetzt gibt in den Bundesländern zu viele unterschiedliche Regelungen. Ein Durchblick ist für den Normalbürger kaum noch möglich. Hilfreich sind auf jeden Fall Corona-Schutzimpfungen (einschließlich Auffrischungsimpfungen)!


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„Engpass in der Pflege spitzt sich massiv zu“

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Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe | DBfK Südost e.V.


„Engpass in der Pflege spitzt sich massiv zu“
Pflegepersonal arbeitet am Limit / Weitere Bettensperrungen absehbar / DBfK fordert alle Menschen auf, sich impfen zu lassen, um die Überforderung des Gesundheitspersonals abzuwenden


Die vierte Welle rollt mit voller Wucht und besonders hart trifft es erneut das Pflegepersonal: „Wir warnen vor einem massiven Versorgungsengpass in allen Bereichen der Pflege. Besorgniserregend ist die Situation in der Intensivpflege, aber auch in der ambulanten Pflege und in der stationären Altenhilfe fehlt es an Pflegefachpersonen“, berichtet Dr. Marliese Biederbeck, Geschäftsführerin des DBfK Südost e.V. Und weiter: Die Landesregierungen müssen jetzt ein deutliches Zeichen zur Stärkung des Pflegeberufs setzen.“ Gleichzeitig ruft der DBfK in dieser dramatischen Lage alle Menschen auf, sich impfen zu lassen, um die Überforderung des Gesundheitspersonals abzuwenden. „Nur so wird sich der drohende Kollaps in der Pflege verhindern lassen“, so Dr. Biederbeck. Der DBfK spricht sich unterdessen weiter gegen eine Impfpflicht alleine für die Berufsgruppe Pflege aus: „Es kann nicht sein, dass die mangelnde Impfbereitschaft der Bevölkerung auf eine einzelne Berufsgruppe, die ohnehin extrem belastet ist, abgewälzt wird“, so. Dr. Biederbeck

Bayern, Sachsen und Thüringen besonders betroffen
Die dramatische Lage auf den Intensivstationen verdeutlicht die aktuelle Umfrage des Deutschen Krankenhaus Institutes (DKI): Diese legt die Abwanderung des Personals aus der Intensivpflege in den letzten Monaten offen: 72 Prozent der Krankenhäuser haben derzeit durch Kündigungen, interne Stellenwechsel oder Arbeitszeitreduktionen weniger Intensivpflegepersonal zur Verfügung, als noch am Ende des vergangenen Jahres. In rund einem Drittel der befragten Kliniken sind sogar zehn Prozent des Pflegepersonals abgewandert. Die Folge: Intensivbetten können nicht mehr betrieben werden, es drohen derzeit weitere Bettenschließungen. Angesichts ansteigender Corona-Fälle werden die Intensivstationen noch schneller als erwartet überlastet sein. „Die Lage spitzt sich weiter zu, derzeit vor allem in Bayern, Sachsen und Thüringen“, warnt Dr. Biederbeck.

Pflegepersonal arbeitet am Limit
Nicht nur die Zahl der Infizierten sei besorgniserregend, sondern auch die Zahl der Pflegenden, die am Limit arbeiten: Einerseits fehlen überall Kolleginnen und Kollegen, andererseits sind sie unter erschwerten Bedingungen im Einsatz, ausgerüstet mit spezieller Schutzkleidung, Maske, Haube, Mundschutz und Handschuhen. Die Pflegenden fühlen sich von der Politik nicht ernst genommen, weil trotz der dramatischen Lage immer noch keine handfesten Lösungen für den gravierenden Personalengpass in Sicht sind.

DBfK fordert klares Signal der politisch Verantwortlichen und einen Masterplan für die professionelle Pflege

Besonders enttäuscht zeigt sich der DBfK als Interessenvertretung der professionell Pflegenden von den Initiativen der Landesregierungen, die über Vorschläge und Versprechungen bisher nicht hinausgehen. Der DBfK fordert:

1. Eine deutliche Verbesserung der Bezahlung und der Arbeitsbedingungen durch klare Vorgaben. Die finanziellen Mittel müssen tatsächlich den Pflegenden zu Gute kommen, nur so lässt sich die Versorgung sicherstellen.
2. Die Mitsprache in allen relevanten Gremien: Die Pflegenden müssen gehört und ernst genommen werden
3. Die Förderung von Entwicklungsmöglichkeiten im Pflegeberuf durch Stipendien und Förderprogramme für die Fort- und Weiterbildung oder ein Studium in der Pflege.
4. Die Stärkung der Ausbildung in der Pflege durch ausreichende Finanzierung.

Es braucht jetzt ein klares Signal der politisch Verantwortlichen für die Aufwertung des Pflegeberufs, es braucht einen Masterplan für die Pflegeberufe, so der DBfK.

Quelle: Pressemitteilung vom 10.11.2021
Sabine Karg
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe | DBfK Südost e.V. | Edelsbergstraße 6 | 80686 München
Telefon: 089-179970-23 | Mobil: 0176 43996058 | Fax: 089-1785647 | s.karg@dbfk.de | www.dbfk.de | www.facebook.com/dbfk.suedost
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Verschärfte Corona-Lage - Leopoldina fordert 2G und Impfpflicht

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ZDF

Verschärfte Corona-Lage - Leopoldina fordert 2G und Impfpflicht
Datum: 10.11.2021
Mit Blick auf die rasant steigenden Corona-Zahlen dringen Forscher der Leopoldina darauf, die 2G-Regel auszuweiten. Zudem fordern sie eine Impfpflicht für bestimmte Berufe.
Angesichts der Corona-Entwicklung wird der Druck auf Ungeimpfte größer. Es mehren sich die Rufe nach bundesweiten Einschränkungen - vor allem Forderungen nach einer flächendeckenden Einführung der 2G-Regel werden laut. Nur Geimpfte oder Genesene hätten dann Zutritt zu Gaststätten oder Veranstaltungen.
Leopoldina: Impfpflicht und Abfrage des Impfstatus
Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina fordert neben 2G auch eine Impfpflicht in bestimmten Berufen - für "Multiplikatoren". Gemeint sind nicht nur Pflegekräfte - auch Lehrende oder andere Berufsgruppen mit viel Kontakt zu anderen Menschen sollten nach Ansicht der Wissenschaftler verpflichtend geimpft werden.
.... (weiter unter) ... > https://www.zdf.de/nachrichten/politik/ ... a-100.html
Siehe auch ... > https://www.tagesschau.de/inland/corona ... t-101.html ... > https://www.br.de/nachrichten/deutschla ... fe,SoLtQYK
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Ethikrat empfiehlt Prüfung einer Impfpflicht gegen Covid-19 für Mitarbeitende in besonderer beruflicher Verantwortung

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Ethikrat empfiehlt Prüfung einer Impfpflicht gegen Covid-19 für Mitarbeitende in besonderer beruflicher Verantwortung

Der Deutsche Ethikrat plädiert mit großer Mehrheit für die rasche Prüfung einer berufsbezogenen Impfpflicht in Bereichen, in denen besonders vulnerable Menschen versorgt werden:

Zur Impfpflicht gegen Covid-19 für Mitarbeitende in besonderer beruflicher Verantwortung

Die Pandemie geht in den zweiten Winter. Nur mit einem Bündel von bekannten Maßnahmen lässt sich das Virus einhegen: von einer effektiven Teststrategie über deutlich bessere Datennutzung bis hin zu verschiedenen Formen von Hygienekonzepten und Kontaktreduzierungen. In den letzten Wochen hat die öffentliche Debatte über berufsbezogene gesetzliche Impfpflicht immens an Intensität gewonnen. In einigen europäischen Ländern ist sie eingeführt worden.

Der Deutsche Ethikrat hat sich bereits in seiner Stellungnahme zur Masernimpfung im Jahr 2019 mit einer berufsbezogenen Impfpflicht beschäftigt und diese für eine Reihe von Berufsgruppen empfohlen. [1] In seinem gemeinsam mit der Ständigen Impfkommission und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina veröffentlichten Positionspapier vom November 2020 hat er zudem ausgeführt: „Eine undifferenzierte, allgemeine Impfpflicht ist (…) auszuschließen. Wenn überhaupt, ließe sich eine Impfpflicht nur durch schwerwiegende Gründe und für eine präzise definierte Personengruppe rechtfertigen. Dies beträfe insbesondere Mitarbeiter*innen, die als potenzielle Multiplikatoren in ständigem Kontakt mit Angehörigen einer Hochrisikogruppe sind, wenn nur durch eine Impfung schwere Schäden von dieser Personengruppe abgewendet werden könnten.“ [2]

Der Rat empfiehlt angesichts der gegenwärtigen pandemischen Situation nun ohne Gegenstimme bei drei Enthaltungen eine ernsthafte und rasche Prüfung einer berufsbezogenen Impfpflicht in Bereichen, in denen besonders vulnerable Menschen versorgt werden. Beschäftigte, die schwer oder chronisch kranke sowie hochbetagte Menschen beruflich versorgen, wie ärztliches und pflegendes Personal, aber auch Mitarbeitende des Sozialdienstes, der Alltagsbegleitung oder der Hauswirtschaft, tragen eine besondere Verantwortung dafür, die ihnen Anvertrauten nicht zu schädigen. Gleiches gilt für Institutionen und Einrichtungen, die dafür verantwortlich sind, die dort versorgten Menschen keinen vermeidbaren gesundheitlichen Gefahren auszusetzen.

Der Deutsche Ethikrat empfiehlt der Bundesregierung, unverzüglich eine hinreichend differenzierte gesetzliche Regelung für eine berufsbezogene Impfpflicht zu prüfen und gegebenenfalls eine praktikable und effektive Umsetzung vorzubereiten. Vielfach diskutierte Sorgen um etwaige negative Konsequenzen einer solchen Maßnahme, etwa Berufsausstiege in den betroffenen Berufsgruppen, müssen dabei berücksichtigt werden, sind aber im Rahmen der Schutzpflichten gegenüber Menschen aus Hochrisikogruppen zu bewerten. Jedenfalls ist darauf zu achten, vorhandene strukturelle Probleme in Einrichtungen und für die betroffenen Berufsgruppen auf keinen Fall zu verstärken. [3]

Es steht zu hoffen, dass bereits die Diskussion um die Einführung einer gesetzlichen Impfpflicht als ein Signal in den Institutionen wahrgenommen wird, zügig effektive, aufsuchende Impfkampagnen mit zielgruppenspezifischer Information und Aufklärung für die verschiedenen Berufsgruppen zu organisieren, die mit den ohnehin angezeigten Booster-Impfkampagnen kombiniert werden könnten.

Der Deutsche Ethikrat betont, dass die – auf Freiwilligkeit, Information, Überzeugungsarbeit und Vertrauensbildung beruhende – Impfstrategie unverändert wichtig bleibt. Die Anstrengungen, möglichst alle Menschen von der Notwendigkeit der Impfung zu überzeugen, sollten verstärkt werden. Außerdem muss eine weiter ausgebaute Teststrategie die Impfstrategie ergänzen.

Der Text ist abrufbar unter https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ ... eutsch/ad-....

____

[1] Stellungnahme des Deutschen Ethikrates (2019): Impfen als Pflicht? https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ ... flicht.pdf
[2] Gemeinsames Positionspapier des Deutschen Ethikrates mit der Ständigen Impfkommission und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina (2020): Wie soll der Zugang zu einem COVID-19-Impfstoff geregelt werden? https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ ... ierung.pdf
[3] Ad hoc-Empfehlung des Deutschen Ethikrates (2020): Mindestmaß an sozialen Kontakten in der Langzeitpflege während der Covid-19-Pandemie. https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ ... pflege.pdf

Originalpublikation: https://www.ethikrat.org/fileadmin/Publ ... flicht.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 11.11.2021
Ulrike Florian Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Ethikrat
https://idw-online.de/de/news779128
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„Impfpflicht muss gesamtgesellschaftlich beantwortet werden“

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:
Berlin (11. November 2021, Nr. 43/2021)


Vogler: „Impfpflicht muss gesamtgesellschaftlich beantwortet werden“
Deutscher Pflegerat unterstützt Empfehlung des Deutschen Ethikrates und fordert eindeutige Kriterien


„Oberstes Ziel der Bekämpfung der Corona-Pandemie ist es, die uns Anvertrauten zu schützen. Hierin liegt eine besondere Verantwortung der gesamten Gesellschaft“, betont Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR).
„Der Deutsche Pflegerat unterstützt die Empfehlung des Deutschen Ethikrates zur Prüfung einer Impfpflicht gegen Covid-19 für Mitarbeitende in Bereichen, in denen besonders vulnerable Menschen versorgt werden. Es ist richtig, dass der Deutsche Ethikrat damit auf die gesamtgesellschaftliche Beantwortung der Frage einer Impfpflicht eingeht. Die isolierte, verkürzte Debatte um die Impfpflicht einer einzelnen Gruppe, die der Pflegenden, ist somit vom Tisch.
Allerdings darf die Aufzählung der vom Ethikrat genannten Berufsgruppen längst nicht abschließend sein. Es muss geklärt werden, nach welchen eindeutigen Kriterien eine mögliche Auswahl von Berufsgruppen bzw. der in diesen Bereichen Beschäftigten erfolgt. Die Kriterien müssen nachvollziehbar und juristisch sauber definiert sein.
Zum Schutz der uns anvertrauten, besonders vom Virus gefährdeten Menschen, wird zudem eine klare, einheitliche Gesetzgebung benötigt. Der Gesetzgeber ist in der Pflicht, hier mit den geforderten eindeutigen Regelungen klare Verhältnisse zu schaffen. Die dabei diskutierten Sorgen um negative Konsequenzen einer solchen Maßnahme müssen dabei mit einbezogen werden.
Es muss deutlich werden, dass bei der Bekämpfung der Pandemie zwischen der individuellen Freiheit des Einzelnen und dem Schutz der Gesamtbevölkerung abzuwägen ist. Festzuhalten ist, dass es bei der Diskussion um eine Impfpflicht nicht einzig um die Profession Pflege, sondern vielmehr um das Gesamtinteresse der Bevölkerung geht.“
Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Gemeinsam unser Gesundheitswesen vor Überlastung schützen

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PRESSEHINWEIS - 12.11.2021
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen:



Wir bitten um Beachtung der beigefügten Gemeinsamen Erklärung von Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V., Bundesärztekammer, Deutscher Pflegerat e.V., Bundespflegekammer e.V. und Verband medizinischer Fachberufe e.V. „Gemeinsam unser Gesundheitswesen vor Überlastung schützen“ vom heutigen Tag (12. November 2021). ... > https://deutscher-pflegerat.de/wp-conte ... BCtzen.pdf - Text auch weiter unten nachlesbar!

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Vize-Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin
Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 16 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.

Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).



Test der Presseinfo:

Gemeinsame Erklärung von
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.
Bundesärztekammer
Deutscher Pflegerat e.V.
Bundespflegekammer e.V.
Verband medizinischer Fachberufe e.V.


Gemeinsam unser Gesundheitswesen vor Überlastung schützen

Berlin, 12.11.2021: Krankenhausträger, Ärzteschaft, Pflegende und Medizinische Fachangestellte sehen die rasante Ausbreitung des CoronaVirus in Deutschland mit großer Sorge. Die mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorgesehenen Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie sind richtig und notwendig, sie reichen aber nicht aus, um der drohenden Überlastung des Gesundheitswesens entgegenzuwirken.
Weitergehende Sofortmaßnahmen von Bund und Ländern sind dringend erforderlich:
 Für den Zugang zu Angeboten des Öffentlichen Lebens sind bundesweit und einheitlich 2-G-Regelungen (geimpft oder genesen) als zwingende Zutrittsvoraussetzungen zu etablieren und wirksam zu kontrollieren.
 Für Aktivitäten mit besonders hohem Infektionsrisiko, vor allem in Regionen mit hohen Infektionsraten, sollten Antigen-Schnelltests zusätzlich zur 2-G-Regelung (2-G+) obligatorisch werden.
 Das Vorhaben der Bundesregierung, eine allgemeine und für die Arbeitgeber durchsetzbare 3-G-Regel am Arbeitsplatz einzuführen, wird ausdrücklich unterstützt.
 Wir begrüßen die aktuelle Stellungnahme des Deutschen Ethikrates, in der er die Bundesregierung auffordert, kurzfristig die Einführung einer berufsbezogenen Impfpflicht zum Schutz besonders vulnerabler Menschen in Einrichtungen des Gesundheitswesens zu prüfen. Eine offene, transparente und abwägende Diskussion dieser komplexen Fragestellung trägt mit dazu bei, eine Entscheidung für oder gegen eine Impfpflicht gut zu begründen und Akzeptanz zu schaffen. Sollte die Politik auf Basis dieser Stellungnahme des Ethikrates eine Impflicht für bestimmte Einrichtungen und Berufsgruppen einführen, werden wir dies unterstützen und uns an der Umsetzung beteiligen.
Krankenhausträger, Ärzteschaft, Pflegende und Medizinische Fachangestellte appellieren dringend an alle Bürgerinnen und Bürger, sich impfen zu lassen. Mit einer Impfung schützt man nicht nur sich selbst und seine Kontaktpersonen, man trägt aktiv dazu bei, die in immer mehr Regionen drohende Überlastung der Krankenhäuser zu vermeiden. Dabei kann eine Impfung nicht jede Infektion vermeiden, aber das Risiko selbst schwer zu erkranken und andere anzustecken wird durch die Impfung drastisch reduziert. Das zeigt die aktuelle Situation auf den Intensivstationen deutlich, auf denen mit großer Mehrzahl ungeimpfte Patientinnen und Patienten versorgt werden müssen.
Die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern und die Gesellschaft als Ganzes sind jetzt gefordert, Verantwortung zu übernehmen und unser Gesundheitswesen vor Überlastung zu schützen.

Kontakt:
Deutsche Krankenhausgesellschaft e.V.: Tel. 030 398 01 1021, pressestelle@dkgev.de
Bundesärztekammer: Tel. 030 4004 56 700, presse@baek.de
Deutscher Pflegerat e.V.: Tel: 030 398 77 303, u.haas@deutscher-pflegerat.de
Bundespflegekammer e.V.: Tel. 030 219 157 70, presse@bundespflegekammer.de
Verband medizinischer Fachberufe e.V.: Tel. 06198 575 98 78, presse@vmf-online.de
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Nur noch jeder fünfte Deutsche hat Angst vor Covid-19

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Die Sorge vor Covid-19 ist in Deutschland deutlich gesunken. 2020 hatten noch 37 Prozent der Deutschen Angst vor einer Corona-Erkrankung – aktuell sind es nur noch 20 Prozent. Damit halbiert sich der Wert fast im Vergleich zum Vorjahr. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag der DAK-Gesundheit. Die Krankenkasse warnt vor einem Nachlassen im Umgang mit Hygienemaßnahmen. Krebs bleibt der größte Angstmacher der Deutschen, gefolgt von Alzheimer und Demenz auf Rang zwei. Lesen Sie mehr in unserer Pressemitteilung.

Nur noch jeder fünfte Deutsche hat Angst vor Covid-19
DAK-Studie: Im Vergleich zum Vorjahr fürchten nur noch halb so viele Menschen eine Corona-Erkrankung

Die Sorge vor Covid-19 ist in Deutschland deutlich gesunken. 2020 hatten noch 37 Prozent der Deutschen Angst vor einer Corona-Erkrankung – aktuell sind es nur noch 20 Prozent. Damit halbiert sich der Wert fast im Vergleich zum Vorjahr. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage des Forsa-Instituts im Auftrag der DAK-Gesundheit. Die Krankenkasse warnt vor einem Nachlassen im Umgang mit Hygienemaßnahmen. Krebs bleibt der größte Angstmacher der Deutschen, gefolgt von Alzheimer und Demenz auf Rang zwei.

Besonders auffällig in der aktuellen DAK-Umfrage ist der Rückgang des Angst-Empfindens mit Blick auf eine potenzielle Covid-19-Erkrankung. Gaben 2020 noch 37 Prozent der Deutschen an, Angst vor dem Coronavirus zu haben, sind es in diesem Jahr nur noch 20 Prozent. Damit halbierte sich der Wert fast im Vergleich zum Vorjahr. In der Altersgruppe der 14- bis 29-Jährigen ist aktuell die Sorge mit 30 Prozent besonders groß. Bei den Menschen ab 30 Jahren sinkt der Wert um 13 Prozentpunkte ab. Deutliche Unterschiede gibt es auch beim Bildungsgrad. So fürchten sich 29 Prozent der Befragten mit Hauptschulabschluss vor dem Coronavirus, aber nur 17 Prozent der Frauen und Männer mit Abitur oder abgeschlossenem Studium.
„Wir stehen mitten in der vierten Welle und die Inzidenzen steigen. Gerade jetzt geht die Angst vor einer Covid-19-Erkrankung zurück. Die Corona-Pandemie ist scheinbar für viele Menschen so alltäglich geworden, dass die Sorge vor einer Infektion sinkt. Das ist bemerkenswert und alarmierend. Wir dürfen das Coronavirus nicht unterschätzen“, sagt Andreas Storm, Vorstandschef der DAK-Gesundheit. „Denn genau jetzt sind neben dem Impfen die bekannten Schutzmaßnahmen wie Mund-Nasen-Schutz und Abstandsregeln wichtig, um die Pandemie in den Griff zu bekommen. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorüber. Wir müssen auch weiterhin alle Hygieneregeln gewissenhaft einhalten, um uns alle zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden.“

Laut DAK-Umfrage halten aktuell nur rund neun Prozent der Deutschen Corona-Schutzmaßnahmen nicht ein. 2020 waren es mit acht Prozent ähnlich viele Menschen.

Seit zwölf Jahren untersucht das Forsa-Institut für die DAK-Gesundheit regelmäßig die Ängste vor Krankheiten in Deutschland. Am meisten fürchten sich die Deutschen auch in diesem Jahr vor Krebs (70 Prozent). Am zweithäufigsten wird die Sorge vor Alzheimer oder Demenz angegeben (54 Prozent). Einen Schlaganfall (49 Prozent) und Unfälle mit schweren Verletzungen (48 Prozent) fürchten jeweils rund die Hälfte der Bundesbürgerinnen und Bundesbürger. Es folgen die Angst vor einem Herzinfarkt (41 Prozent), einer schweren Augenkrankheit bis hin zur Erblindung (40 Prozent) und die Furcht vor einer psychischen Erkrankung (35 Prozent). Frauen geben noch etwas häufiger als Männer an, dass sie sich am meisten vor Krebs sowie einer Alzheimer- oder Demenzerkrankung fürchten.

Auch in Zeiten der Corona-Pandemie fühlen sich die Deutschen grundsätzlich gesund. Die deutliche Mehrheit (88 Prozent) bewertet ihren Gesundheitszustand als gut (52 Prozent) oder sehr gut (36 Prozent). Damit steigt der Anteil der Männer und Frauen, die ihre Gesundheit als sehr gut bewerten, wieder auf den höchsten Wert seit 2013. Im Vorjahr hatten 28 Prozent ihrem Gesundheitszustand die beste Note gegeben – ein Plus von acht Prozent. Männer fühlen sich hier gesünder als Frauen: Während 41 Prozent der männlichen Befragten ihre Gesundheit als sehr gut einschätzen, sind es bei Frauen 32 Prozent.

Die DAK-Studie zeigt: Frauen achten grundsätzlich mehr auf ihre Gesundheit als Männer. So nutzen sie per se häufiger Maßnahmen, um Krankheiten vorzubeugen: Sie ernähren sich oft gesünder, trinken seltener Alkohol und rauchen weniger. Besonders eklatant ist der Geschlechterunterschied bei Krebsvorsorgeuntersuchungen. Drei Viertel aller Frauen (75 Prozent) nehmen Krebsvorsorge-Termine wahr, wohingegen nur jeder zweite Mann (48 Prozent) den Weg in die Praxis findet, um sich untersuchen zu lassen. Einigkeit besteht aber beim Thema Sport: So treiben 85 Prozent der Deutschen regelmäßig Sport, um gesund zu bleiben. Besonders aktiv sind die 14-29-Jährigen: Hier treiben 91 Prozent regelmäßig Sport.

Die Umfrage „Angst vor Krankheiten“ ist eine regelmäßige und repräsentative Bevölkerungsbefragung durch Forsa im Auftrag der DAK-Gesundheit. Vom 4. und 25. Oktober 2021 wurden 2.007 Frauen und Männer ab 14 Jahren befragt.

Quelle: Pressemitteilung vom 13.11.2021
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