Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Enorme Kosten, Verzicht auf Kontrollmechanismen – Corona-Testzentren als ertragreiches Geschäftsmodell in viralen Zeiten

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Statement von Prof. Dr. Stefan Sell vom 29.05.2021:

Enorme Kosten, Verzicht auf Kontrollmechanismen – Corona-Testzentren als ertragreiches Geschäftsmodell in viralen Zeiten

„Ich schätze, dass allein im Mai 50 bis 60 Millionen Bürgertests abgerechnet werden, also Kosten von rund einer Milliarde Euro entstehen … Am Ende wird man auf die Tests schauen wie auf die Masken: Die Politik brauchte ganz dringend große Mengen, es war Wildwest, viele Glücksritter und Betrüger drängten in den Markt und es gab keine vernünftige Kontrolle.“ (Aussage eines hochrangigen Funktionärs einer Kassenärztlichen Vereinigung)
... (weiter lesen unter) ... > https://aktuelle-sozialpolitik.de/2021/ ... stzentren/
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Wenn aus ​keine mehr Kontrollen werden. Über Testzentren, Abrechnungsbetrügereien ...

Beitrag von WernerSchell »

Statement von Prof. Dr. Stefan Sell vom 31.05.2021:

Wenn aus keine mehr Kontrollen werden. Über Testzentren, Abrechnungsbetrügereien und einem Hornberger Schießen in einem System der organisierten Unzuständigkeit

»Einige Betreiber von Corona-Testzentren haben bei der Abrechnung betrogen. Das passiert überall, wo es schnelles Geld gibt. Doch das Gute an den flächendeckenden Tests überwiegt bei Weitem den Missbrauch durch wenige.« So die Kommentierung unter der forschen Überschrift Testen first! Prüfen können wir immer noch von Rainer Haubrich. Und um den weiterhin kritisch-nachdenklichen Zeitgenossen den Unmut aus dem Gesicht zu blasen angesichts der Berichte über einen – möglicherweise – umfassenden Betrug bei der Abrechnung von (nicht) gemachten Schnelltests (vgl. hierzu ausführlich den Beitrag Enorme Kosten, Verzicht auf Kontrollmechanismen – Corona-Testzentren als ertragreiches Geschäftsmodell in viralen Zeiten vom 29. Mai 2021), schiebt der Kommentator beruhigend hinterher: Man habe es zu tun mit einem Missbrauch durch wenige. »Und die sollten wissen: Die meisten Betrüger fliegen auf.« Denn es »bleibt noch genügend Zeit, die Abrechnungen unter die Lupe zu nehmen: Anbieter von Schnelltests müssen ihre Unterlagen bis Ende 2024 aufheben. Um sie zu prüfen, könnte man Mitarbeiter der Ordnungsämter abstellen, die sonst Bußgelder verhängen. Das ergäbe für viele Bürger eine schöne Nach-Corona-Friedensdividende.« Entspannt euch, Leute und genießt die geöffnete Außengastronomie.
... (weiter lesen unter) ... > https://aktuelle-sozialpolitik.de/2021/ ... en-werden/
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Sterbefallzahlen in der 20. Kalenderwoche 2021: 2 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

Beitrag von WernerSchell »

PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 257 vom 01.06.2021

Sterbefallzahlen in der 20. Kalenderwoche 2021: 2 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

WIESBADEN – Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind in der 20. Kalenderwoche (17. bis 23. Mai 2021) in Deutschland 17 283 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 2 % oder 313 Fälle über dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 für diese Kalenderwoche. Im Vergleich zur Vorwoche ist die Zahl der Sterbefälle zurückgegangen. In der 19. Kalenderwoche (10. bis 16.
Mai 2021) lag sie nach aktuellem Stand bei 18 340 und damit 6 % über dem Durchschnitt der vier Vorjahre. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland bereits nach etwa einer Woche veröffentlicht werden.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt
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Pflegereförmchen väööog unzureichend ...

Beitrag von WernerSchell »

Zur heute im Bundeskabinett beratenen Pflegereform sagt Janine Wissler, Vorsitzende der Partei DIE LINKE:

"Spahns Paket reicht nicht, um ‚Pflege attraktiver‘ zu machen. Der kleine Fortschritt bei den Tarifverträgen bedeutet noch keine umfassende Aufwertung des Berufs. Damit wird sich auch am Pflegenotstand nichts ändern.
Spahns Reform kann nicht verhindern, dass die Kosten auf die Pflegebedürftigen und die Beitragszahlerinnen abgewälzt werden, weil Spahn die unzureichende Pflegeversicherung nicht angehen will.
Die beschlossenen Zuschläge werden nicht reichen, um Pflegebedürftige vor steigenden Kosten zu schützen. Nur eine solidarische Pflegevollversicherung kann höhere Pflege-Löhne und mehr Personal mit stabilen Beiträgen vereinbaren. Dazu müsste die Beitragsbemessungsgrenze angehoben werden und es müssten Einkommen einbezogen werden."

i.A. Götz Lange
Pressestelle DIE LINKE. Parteivorstand
Pressesprecher Matthias Hinze – Büro 030 24009-543 matthias.hinze@die-linke.de
Stellv. Pressesprecher Götz Lange – Büro 030 24009-674 goetz.lange@die-linke.de
Stellv. Pressesprecherin Antje Dieterich – Büro 030 24009-544 antje.dieterich@die-linke.de


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Soeben bei Facebook gepostet:
Zum Pflegenotstand wurde - wiederholt - alles gesagt! … Die jetzt geplanten bescheidenen Reformschritte des amtierenden Bundesgesundheitsministers sind völlig unzureichend und werden die Pflegenotstand nicht vermindern können. … > viewtopic.php?f=5&t=23&p=1448#p1448 - Wer das aktuelle Reförmchen schön redet, hat vom Pflegenotstand nichts verstanden!
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„Corona befeuert eine andere Pandemie“

Beitrag von WernerSchell »

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„Corona befeuert eine andere Pandemie“

Wie hat die Corona-Pandemie das Ernährungs- und Bewegungsverhalten von Erwachsenen und damit auch ihr Gewicht verändert? Dieser Frage gingen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Technischen Universität München (TUM) nach. Rund 40 Prozent der Befragten haben seit dem Beginn der Pandemie zugenommen. Etwas mehr als die Hälfte bewegt sich zudem weniger als vor der Corona-Krise.

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Corona-Pandemie und Adipositas: ein Teufelskreis
EKFZ / TUM
Verwendung frei für Berichterstattung über die TU München unter Nennung des Copyrights.


Dass sie seit Beginn der Corona-Pandemie zugenommen haben, geben überdurchschnittlich häufig die 30- bis 44-Jährigen (48 Prozent) sowie die Befragten an, die bereits zuvor ein Gewichtsproblem hatten (53 Prozent). Dies ist eines der Ergebnisse der Umfrage, die das Else Kröner Fresenius Zentrum für Ernährungsmedizin (EKFZ) an der TUM gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut Forsa durchgeführt hat.

Diese Analyse beruht auf der online Befragung von 1.001 Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 70 Jahren im April 2021 im Rahmen eines systematischen Zufallsverfahrens. Hans Hauner, Professor für Ernährungsmedizin an der TUM, und Renate Oberhoffer-Fritz, Professorin für Präventive Pädiatrie an der TUM, nahmen im Rahmen eines Expertengesprächs zu den Daten Stellung.

Gewichtszunahme durch Corona-Pandemie verstärkt

Je höher der Body-Mass-Index (BMI) der Befragten, desto häufiger geben sie an, dass sie seit Beginn der Pandemie zugenommen haben. „Corona befeuert damit die Adipositas-Pandemie“, sagt Hans Hauner, Ernährungsmediziner und Leiter des Else Kröner Fresenius Zentrums für Ernährungsmedizin. Im Durchschnitt liegt die Gewichtszunahme bei 5,6 Kilo, bei den Befragten mit einem höheren BMI von über 30 ergibt sich sogar eine Gewichtszunahme von durchschnittlich 7,2 Kilo.

„Im Gegenzug gilt Adipositas als Treiber der Covid-19-Pandemie, denn mit dem BMI steigt auch das Risiko, schwer an Corona zu erkranken. So entsteht ein Teufelskreis aus dem Zusammenspiel von Corona und Adipositas“, erklärt Prof. Hauner. Unabhängig von Covid-19 kostet zu hohes Gewicht in Deutschland jährlich etwa 80.000 bis 100.000 Menschenleben. „Der Kollateralschaden durch die Fokussierung auf Corona ist daher im Bereich der vielen lebensstilbedingten Krankheiten enorm“, meint Prof. Hauner.

Ernährungsverhalten seit Beginn der Corona-Pandemie

Die Mehrheit (über 60 Prozent) der Befragten gibt allerdings an, dass sich ihr Ernährungsverhalten seit Beginn der Pandemie nicht grundlegend verändert hat. Vergleichsweise häufig sagen die Befragten, dass sie mehr Zeit zum Essen haben (33 Prozent) und dass sie häufiger aus Langeweile essen (28 Prozent). Dabei handelt es sich überwiegend um ungünstige Lebensmittel wie Süßigkeiten, Fastfood oder zuckergesüßte Getränke. Dieses Verhalten findet sich vor allem bei Menschen, die sich durch die Pandemie psychisch belastet fühlen.

„Der Energiebedarf eines Erwachsenen liegt – je nach Alter, Geschlecht und Gewicht – zwischen 1.500 und 2.500 kcal pro Tag. Das Ziel beim Essen muss deshalb eine gute, aber nicht übermäßige Versorgung mit den Energieträgern Kohlenhydrate, Fette, Eiweiß sowie mit Vitaminen, Mineralstoffen und Spurenelementen sein, also eine vollwertige Ernährung“, erklärt Prof. Hauner.

Studie belegt Bewegungsmangel bei Erwachsenen

52 Prozent der Befragten bewegen sich seit Beginn der Corona-Krise weniger als vorher. Je höher der BMI, desto häufiger (60 Prozent) geben die Befragten an, dass sie sich jetzt weniger bewegen. Als Gründe für den Bewegungsrückgang nennen die Befragten, dass sie weniger Bewegung im Alltag haben (54 Prozent), aber auch, dass die Räumlichkeiten für Einzel- oder Gruppensport – etwa Turnhallen oder Fitnessstudios – geschlossen sind (53 Prozent).

„Aktivität und Bewegung sind wichtig, um unsere Gesundheit und auch unser Wohlbefinden zu stärken“, sagt Renate Oberhoffer-Fritz, Professorin für Präventive Pädiatrie und Dekanin der Fakultät für Sport- und Gesundheitswissenschaften der TUM. „Erwachsene sollten mindestens 150 Minuten pro Woche mit moderater bis hoher Intensität aktiv sein. Klassische Ausdauersportarten wie Radfahren, Laufen und Schwimmen bieten sich hier an.“

Expertenteam rät zu ausgewogener Ernährung und regelmäßiger Bewegung

„Eine ausgewogene Ernährung und regelmäßige körperliche Bewegung sind entscheidende Voraussetzungen für Gesundheit, Fitness und Leistungsfähigkeit“, resümiert Prof. Oberhoffer-Fritz.

„Wer sich fettarm ernährt und sich ausreichend bewegt, hat mehr vom Leben – und dies gilt nicht nur in Corona-Zeiten“, sagt Prof. Hauner.

Mehr Informationen:

Die Zusammenfassung der Studienergebnisse findet sich unter www.ekfz.tum.de.

Die Studie wurde finanziert durch die Else Kröner-Fresenius-Stiftung (EKFS).

Die Else Kröner-Fresenius-Stiftung wurde im Jahr 1983 von der Unternehmerin Else Kröner, geb. Fernau, gegründet und zu ihrer Alleinerbin eingesetzt. Die gemeinnützige Else Kröner-Fresenius-Stiftung dient der Förderung medizinischer Wissenschaft und unterstützt medizinisch-humanitäre Projekte. Die EKFS bezieht nahezu alle ihre Einkünfte aus Dividenden des Gesundheitskonzerns Fresenius, dessen größte Aktionärin sie ist. Die Stiftung fördert satzungsgemäß nur solche Forschungsaufgaben, deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich sind. Bis heute hat die Stiftung mehr als 2.000 Projekte gefördert. Mit einem jährlichen Fördervolumen von aktuell rund 60 Millionen Euro ist sie die größte Medizin fördernde Stiftung Deutschlands.www.ekfs.de

Das Else Kröner Fresenius Zentrum für Ernährungsmedizin (EKFZ) an der TU München ist eine national und international anerkannte Forschungseinrichtung auf dem Gebiet der Ernährungsmedizin. Das Zentrum an der TU München besteht aus dem Lehrstuhl für Ernährungsmedizin, dem Lehrstuhl für Molekulare Ernährungsmedizin und der Professur für Pädiatrische Ernährungsmedizin. Das interdisziplinäre Team nutzt Knowhow aus Medizin, Ernährungs-, Sport- und Gesundheitswissenschaften für exzellente Forschung und Lehre und engagiert sich zudem auch sehr stark im Public Health Bereich. www.ekfz.tum.de

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. med. Hans Hauner
Technische Universität München
Lehrstuhl für Ernährungsmedizin
Tel.: +49 8161 71 2000
Hans.Hauner@tum.de
https://www.ekfz.tum.de/ernaehrungsmedizin/
https://www.professoren.tum.de/hauner-hans

Prof. Dr. Renate Oberhoffer-Fritz
Technische Universität München
Lehrstuhl für Präventive Pädiatrie
Tel.: +49 89 24570
Renate.Oberhoffer@tum.de
https://www.sg.tum.de/praeventive-paedi ... tartseite/
https://www.professoren.tum.de/oberhoffer-renate

Weitere Informationen:
https://www.tum.de/nc/die-tum/aktuelles ... ils/36713/
https://mediatum.ub.tum.de/1613205
https://www.tum.de/die-tum/aktuelles/co ... cle/36255/
https://www.ekfz.tum.de/fileadmin/PDF/E ... 260719.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 02.06.2021
Dr. Katharina Baumeister Corporate Communications Center
Technische Universität München
> https://idw-online.de/de/news769982

Anhang
attachment icon EKFZ-Expertengespräch mit Prof. Hans Hauner, Dr. Ulrike Schneider und Prof. Renate Oberhoffer-Fritz
> https://idw-online.de/de/attachment86689
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Corona-Kilos: Mehr als jeder Dritte hat sie

Beitrag von WernerSchell »

Corona-Kilos: Mehr als jeder Dritte hat sie

Der ein oder andere wird das Problem kennen: Seit Beginn der Pandemie haben sich Corona-Kilos an Hüften oder Bauch festgesetzt. Eine Umfrage bestätigt das jetzt: Fast 40 Prozent der Befragten hat in den letzten Monaten an Gewicht zugelegt – im Schnitt über 5 Kilo. Und je höher der Body Mass Index, desto höher auch die Wahrscheinlichkeit, dass man zugenommen hatte. Ein wichtiger Grund: weniger Bewegung – das gab über die Hälfte der Befragten an. Ein anderer: Frust- oder Stressessen. Weniger Bewegung und Stress – da kommt man leicht in eine Negativ-Spirale. Denn Bewegung hilft Stress abzubauen. Keine Bewegung, mehr Stress. Mehr Stress, noch mehr essen. Und immer so weiter. Antje Sieb aus dem Quarks-Team mit Tipps, die Spirale zu verlassen | DailyQuarks – 00:16:40 > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/dai ... t-100.html

Mehr:
"Darum werden Menschen übergewichtig" – ein Quarks-Beitrag vom 30.09.20 | quarks.de > https://www.quarks.de/gesundheit/ernaeh ... gewichtig/
"Neue Strategien gegen starkes Übergewicht " – ein WDR 5 Quarks-Beitrag vom 27.04.21 | audio > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr ... t-100.html

Quelle: Mitteilung vom 02.06.2021
Quarks-Team - quarks@wdr.de
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Corona-Pandemie hat das Ernährungs- und Bewegungsverhalten von Erwachsenen verändert

Beitrag von WernerSchell »

Die Corona-Pandemie hat nach Recherchen der TU München das Ernährungs- und Bewegungsverhalten von Erwachsenen verändert. Rund 40% der Befragten haben seit dem Beginn der Pandemie u.a. durch weniger Bewegung zugenommen. Nachlesbar unter > viewtopic.php?f=5&t=13&p=1556#p1556 Auch Quarks & Co hat über die Zunahme der Corona-Kilos berichtet und dazu entsprechende Informationen angeboten: > viewtopic.php?f=5&t=13&p=1557#p1557 - Auf die hiesigen Anregungen zur "gesunden Lebensführung" wird daher nochmals aufmerksam gemacht > viewtopic.php?f=5&t=78 / > https://www.wernerschell.de/forum/neu/v ... 87#p114787
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Impfkritischer Betreuer entlassen ...

Beitrag von WernerSchell »

Übernahme aus Forum > viewtopic.php?f=3&t=170&p=1592#p1592


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- 1 BvR 1211/21 -

In dem Verfahren
über die Verfassungsbeschwerde des Herrn P…,
gegen
a) den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26. Mai 2021 - 2-29 T 51/21 -,
b) den Beschluss des Landgerichts Frankfurt am Main vom 25. März 2021 - 2-29 T 51/21 -,
c) den Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main - Außenstelle Höchst - vom 1. März 2021 - 405 XVII 293/08 F -
hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch die Richter Paulus, Christ und die Richterin Härtel
gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 31. Mai 2021 einstimmig beschlossen:
Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.

G r ü n d e:

Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Entlassung eines Berufsbetreuers im Zusammenhang mit einer Corona-Schutzimpfung (Impfung).

I.
Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt und vormaliger Berufsbetreuer einer 93-Jährigen (im Folgenden: Betroffene), die an Demenz leidet und durch Dritte im Rahmen von Tagespflege zu Hause gepflegt wird. Daneben war der Beschwerdeführer für mindestens zwei weitere Personen als Betreuer mit dem Aufgabenkreis der Gesundheitsfürsorge bestellt. In allen drei Verfahren wirkte der Beschwerdeführer einer Impfung der betreuten Personen entgegen, weil er nach eigener Einschätzung das damit verbundene Risiko im Verhältnis zu ihrem Nutzen für das Leben und die körperliche Unversehrtheit der betreuten Personen als schwerwiegender erachtete.
Nachdem das Betreuungsgericht den Beschwerdeführer zur Stellungnahme aufgefordert hatte, entließ es ihn schließlich als Betreuer der Betroffenen wegen mangelnder Eignung, ihre Angelegenheiten zu besorgen. Das Beschwerdegericht bestätigte die Entscheidung. Dagegen wendet sich der Beschwerdeführer mit seiner Verfassungsbeschwerde. Er rügt eine Verletzung seines rechtlichen Gehörs aus Art. 103 Abs. 1 GG, weil die Gerichte seine Risiko-Nutzen-Abwägung einer Impfung für die Betroffene, die wegen der noch nicht zu überblickenden Nebenwirkungen mit „Russisch Roulette“ gleichzusetzen sei, nicht angehört hätten.

II.
Die Verfassungsbeschwerde ist nicht zur Entscheidung anzunehmen, weil keine Annahmegründe nach § 93a Abs. 2 BVerfGG vorliegen und auch sonst kein Grund für ihre Annahme ersichtlich ist. Die Verfassungsbeschwerde ist mangels einer den § 92, § 23 Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 BVerfGG entsprechenden Begründung bereits unzulässig; sie hat damit keine Aussicht auf Erfolg (vgl. BVerfGE 90, 22 <25 f.>).
Der Beschwerdeführer rügt einen Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG. Er ist vor seiner Entlassung als Betreuer jedoch durchaus gehört worden.
Auch im Übrigen ist gegen die angegriffenen Gerichtsentscheidungen verfassungsrechtlich nichts zu erinnern. Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet den Gesetzgeber, ein System der Hilfe und des Schutzes für betreute Menschen vorzusehen, welche die Erforderlichkeit einer medizinischen Behandlung zur Abwehr erheblicher Erkrankungen nicht erkennen oder nicht danach handeln können (vgl. BVerfGE 142, 313 <338 Rn. 71>). Nach der gesetzgeberischen Ausgestaltung (vgl. §§ 1901 ff. BGB) ist der Wille einer betreuten Person wegen ihres grundrechtlich geschützten Selbstbestimmungsrechts für den Betreuer und die staatlichen Organe handlungsleitend (vgl. BVerfGE 142, 313 <339 f. Rn. 74>; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 31. März 2021 - 1 BvR 413/20 -, Rn. 30 f.).
Die Ersetzung des Willens der Betreuten durch den Betreuer und das Betreuungsgericht kommt unter den Voraussetzungen des § 1904 BGB überhaupt nur subsidiär in Betracht, wenn ihr tatsächlicher oder mutmaßlicher Wille nicht festzustellen ist. Wenn die ärztliche Maßnahme – wie hier möglicherweise die Impfung – medizinisch angezeigt ist und bei ihrer Unterlassung eine begründete Gefahr für Leben oder Gesundheit des Betreuten besteht, muss das Betreuungsgericht gemäß § 1904 Abs. 2 BGB die Nichteinwilligung des Betreuers in den Eingriff genehmigen. Ansonsten ist der Betreuer in Erfüllung seiner besonderen Verantwortung für die betreute Person zur Einwilligung in die Maßnahme verpflichtet. Die dauerhafte Nichterfüllung dieser Verpflichtung kann die Entlassung eines Betreuers gemäß § 1908b Abs. 1 Satz 1 BGB rechtfertigen.

Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

Paulus Christ Härtel

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 21121.html



+++
Die Redaktion beck-aktuell hat dazu am 4. Juni 2021 in Kürz erklärt:

BVerfG bestätigt Entlassung von impfkritischem Berufsbetreuer
Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt hat die Ent­las­sung eines Be­rufs­be­treu­ers be­stä­tigt, der eine 93 Jahre alte de­men­te Frau und min­des­tens zwei an­de­re Be­treu­te von der Co­ro­na-Imp­fung ab­hal­ten woll­te. Das Ge­richt nahm seine Ver­fas­sungs­be­schwer­de nicht zur Ent­schei­dung an. Der Rechts­an­walt hatte sich gegen die Imp­fung ge­stellt, weil er die Ri­si­ken für grö­ßer hielt als den Nut­zen.
Anwalt: "Impfen wie Russisch Roulette"
Wegen der noch nicht zu überblickenden Nebenwirkungen sei das Impfen wie Russisch Roulette, so der Anwalt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte ihn daraufhin Anfang März wegen mangelnder Eignung als Betreuer der Betroffenen entlassen. Das Landgericht bestätigte die Entlassung. Dagegen wandte sich der Mann erfolglos mit seiner Verfassungsbeschwerde.
BVerfG: Pflicht zur Einwilligung in medizinisch angezeigte Maßnahmen
Die Verfassungsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Ein Betreuer sei grundsätzlich zur Einwilligung in medizinisch angezeigte Maßnahmen verpflichtet, wenn sonst Leben oder Gesundheit der Betreuten bedroht seien, entschieden die Richter. Die dauerhafte Nichterfüllung dieser Pflicht könne die Entlassung rechtfertigen.
Quelle: https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... fsbetreuer
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Sterbefallzahlen in der 21. Kalenderwoche 2021 im Bereich des Durchschnitts der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 266 vom 08.06.2021

Sterbefallzahlen in der 21. Kalenderwoche 2021 im Bereich des Durchschnitts der Vorjahre

WIESBADEN – Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind in der 21. Kalenderwoche (24. bis 30. Mai 2021) in Deutschland 16 893 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt im Bereich des Durchschnitts der Jahre 2017 bis 2020 für diese Kalenderwoche (+1 % oder 91 Fälle). Im Vergleich zur Vorwoche ist die Zahl der Sterbefälle zurückgegangen. In der 20. Kalenderwoche (17. bis 23. Mai 2021) lag sie nach aktuellem Stand bei 17 357 und damit 2 % über dem Durchschnitt der vier Vorjahre (+387 Fälle). Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland bereits nach etwa einer Woche veröffentlicht werden.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
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Zi zur STIKO-Empfehlung, Kinder und Jugendliche nur indikationsbezogen gegen das COVID-19-Viru

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Zi zur STIKO-Empfehlung, Kinder und Jugendliche nur indikationsbezogen gegen das COVID-19-Virus

452.000 Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren fallen unter STIKO-Risikomerkmale – Etwa die Hälfte davon leidet unter Asthma

Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) hat gestern seine Empfehlungen zu Schutzimpfungen von 12- bis 17-Jährigen gegen das COVID-19-Virus veröffentlicht. Die STIKO empfiehlt, lediglich jene Kinder und Jugendliche aus dieser Altersgruppe impfen zu lassen, die eine besondere Vorerkrankung aufweisen. Die Empfehlung umfasst insgesamt 12 Erkrankungsentitäten bzw. Erkrankungsgruppen. Dazu zählen unter anderen Adipositas, Diabetes, Herzinsuffizienz, Herzfehler, chronische Lungenerkrankungen und Trisomie 21.

Eine aktuelle Auswertung des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zeigt, dass etwa 11 Prozent der Kinder und Jugendlichen, die zwischen 12 und 17 Jahre alt sind, unter mindestens eines der STIKO-Risikomerkmale fallen. Die regionale Spannbreite der spezifischen Impfindikationen reicht von 9,5 Prozent in Baden-Württemberg bis 13,8 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern. Bei gesetzlich Versicherten ergeben sich bundesweit etwa 402.000 Impflinge. 45 Prozent davon sind Kinder und Jugendliche, die unter asthmatischen Erkrankungen leiden. Unter Berücksichtigung der Privatversicherten sind bundesweit etwa 452.000 potenzielle Impflinge betroffen.

„Unsere Auswertung gibt eine Orientierung, wo besonders viele Kinder- und Jugendliche unter die Empfehlung der STIKO fallen. Die Indikationsimpfungen für Kinder und Jugendliche mit bestimmten Vorerkrankungen sollten in den Praxen der Kinder- und Jugendärzte vorgenommen werden können. Hier gehören die Impfungen hin; die Praxen kennen ihre Patientinnen und Patienten am besten. Eine Voraussetzung für ein zügiges Impfen dieser schutzbedürftigen Personengruppe dürfte allerdings die regelmäßige, planbare Belieferung der Praxen mit Impfstoff sein“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Auf Basis der bundesweiten, krankenkassenübergreifenden vertragsärztlichen Abrechnungsdaten des Jahres 2019 sind in der Auswertung die Zahl der Erkrankten mit Impfindikation gemäß STIKO-Empfehlung und deren Anteil an allen Patienten der GKV für den Altersbereich 12 bis 17 Jahre berechnet worden. Die Auswertung erfolgte auf Ebene der KV-Bereiche sowie der Landkreise und kreisfreien Städte. Die Operationalisierung zur Identifizierung der Erkrankungsfälle mit Impfindikation erfolgte über ICD-10-GM-Codes gemäß der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (ICD-10-GM). Lagen bei Patienten mehrere Erkrankungen vor, sind diese nur einmal gezählt worden.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Jörg Bätzing
Fachbereichsleiter Regionalisierte Versorgungsanalysen & Versorgungsatlas
Tel: 030 4005 2419
jbaetzing@zi.de

Originalpublikation:
Holstiege J, Akmatov MK, Kohring C, Heuer J, Dammertz L, Czihal T, von Stillfried D, Bätzing J. COVID-19-Impfung von Kindern und Jugendlichen im Altersbereich 12 bis 17 Jahre – Schätzung der Patientenzahlen auf Kreisebene für die Impfindikation gemäß STIKO-Empfehlung bei Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversicherung. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi). Versorgungsatlas-Bericht Nr. 21/08. Berlin 2021. URL: https://doi.org/10.20364/VA-21.08

Weitere Informationen:
https://www.versorgungsatlas.de Der Versorgungsatlas ist ein Angebot des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung in der Bundesrepublik Deutschland (Zi). Der Versorgungsatlas stellt Informationen aus der medizinischen Versorgungsforschung bereit. Der Schwerpunkt liegt dabei in der Untersuchung und kartografischen Darstellung regionaler Unterschiede. Dadurch sollen Verbesserungen der Gesundheitsversorgung in den Regionen angeregt und gefördert werden.

Quelle: Pressemitteilung vom 11.06.2021
Andrea Kuserau Pressestelle Versorgungsatlas
Versorgungsatlas
https://idw-online.de/de/news770576
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