Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Pandemie: Gesundheitsfachleute fordern Konzept für den Herbst

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Medieninformation
25.05.2022


Gesundheitsausschuss des Landkreistags NRW
Pandemie: Gesundheitsfachleute fordern Konzept für den Herbst

Herford – Der Gesundheitsausschuss des Landkreistags NRW fordert rechtzeitige Vorkehrungen für das zu erwartende verstärkte Corona-Infektionsgeschehen im Herbst.

Die Gesundheitsfachleute des Landkreistages NRW fordern die zügige Aufnahme von Vorbereitungen für eine mögliche Corona-Welle zum Jahresende. „Um auf ein sich verschärfendes Infektionsgeschehen im Herbst und Winter 2022 reagieren zu können, braucht es schon jetzt ein schlüssiges Konzept mit Perspektive. Zudem müssen die Kreise zielgerichtete Schutzmaßnahmen ergreifen können“, mahnte der Vorsitzende des Gesundheitsausschusses des Landkreistags NRW, Landrat Jürgen Müller (Kreis Herford) in der heutigen Sitzung des Fachausschusses in Herford.

Vor diesem Hintergrund begrüßte der Gesundheitsausschuss den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 16. Mai 2022, mögliche Schutzmaßnahmen wieder im Infektionsschutzgesetz (IfSG) zu regeln. Bund und Länder seien in diesem Zusammenhang aber auch in der Pflicht, die Kommunen frühzeitig in die Erarbeitung von Strategien zur Pandemie-Bekämpfung und IfSG-Änderungen einzubinden.

Die baldige Anpassung des IfSG solle schließlich dazu genutzt werden, die umfassenden Einzelfallmeldungen an das Robert Koch-Institut (RKI) zu streichen. Die Erfahrungen der vergangenen Monate hätten gezeigt, dass diese Meldungen keinen relevanten Mehrwert mehr generieren, aber noch immer erhebliche personelle Ressourcen binden. „Es kann nicht sein, dass unverändert eine Vielzahl von Beschäftigten mit der Pflege einer praktisch nicht mehr relevanten Statistik betraut werden müssen. Die GMK hat dies in ihrem Beschluss vom 16. Mai 2022 auch erkannt und verdeutlicht. Der Bund ist gefordert, endlich die notwendigen Regelungen zu treffen, um dieses Personal wieder für andere Aufgaben einzusetzen“, bekräftigte Müller.

Hinweis
Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an unsere Presse-sprecherin Rosa Moya, Telefon: +49 211 30 04 91 160, E-Mail: r.moya@lkt-nrw.de.

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Der Landkreistag Nordrhein-Westfalen (LKT NRW) ist der kommunale Spitzenverband der 31 Kreise des Landes mit rund 11 Millionen Einwohnern.
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Sterbefallzahlen im Mai 2022 um 6 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 246 vom 14.06.2022

Sterbefallzahlen im Mai 2022 um 6 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

WIESBADEN – Im Mai 2022 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 80 062 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 6 % oder 4 310 Fälle über dem mittleren Wert (Median) der Jahre 2018 bis
2021 für diesen Monat. Die Sterbefallzahlen waren vor allem in der ersten Monatshälfte erhöht. Zum Monatsende und Anfang Juni in den Kalenderwochen 21 und 22 (vom 23. Mai bis 5. Juni) lagen die Sterbefallzahlen im Bereich der Vergleichswerte aus den Vorjahren.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 611 75 3444
www.destatis.de/kontakt
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Das DIVI-Intensivregister ist für die Steuerung der Pandemie unverzichtbar – gestern wie heute!

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„Das DIVI-Intensivregister ist für die Steuerung der Pandemie unverzichtbar – gestern wie heute!“

Es ist etwas mehr als zwei Jahre her, dass die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) gemeinsam mit dem Robert Koch-Institut (RKI) das DIVI-Intensivregister aus der Taufe hob. Tagesaktuell sind hierdurch die Kapazitäten jeder Intensivstation mit Akutversorgung abrufbar, können Patientenströme gelenkt und Engpässe frühzeitig erkannt werden. Auch zeigen die Langzeitdaten des Registers deutlich, wo wir heute in der Pandemie stehen und wie stark das Personal in der Klinik belastet ist.

„Ein Paradebeispiel, wie wichtig die Digitalisierung für unser Gesundheitssystem ist“, resümiert DIVI-Präsident Prof. Dr. med. Gernot Marx am heutigen Tag der Intensivmedizin im Interview. Ein Gespräch über Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft.

Herr Prof. Marx, das DIVI-Intensivregister ist heute beinahe jedem in der Republik ein Begriff. Was bedeutet das für die Intensivmedizin?

„Die Intensivmedizin hat schon durch die Pandemie an sich deutlich mehr Wahrnehmung in der Bevölkerung erlangt. Vorher wurde dieser Teil der Medizin glaube ich vor allem mit Apparaten, Schläuchen und Tod in Verbindung gebracht. Jetzt steht er für Möglichkeiten, die wir ausschöpfen können, um kritisch Kranke zurück ins Leben zu bringen. Das Intensivregister hat durch seine täglich verfügbaren Daten ein Wesentliches zu dieser Wahrnehmung und Bedeutung beigetragen – weil wir hierdurch die Auswirkungen von COVID-19 mit Blick auf die Bettenbelegung der Intensivstationen darstellen konnten.“

Das Register ist ja zu Beginn der Pandemie in wahnsinniger Geschwindigkeit aufgebaut worden – Tag und Nacht, weil es dringend gebraucht wurde...

„Richtig! Das Intensivregister ist in sehr kurzer Zeit und durch sehr viel Engagement der Verantwortlichen am RKI, insbesondere Dr. med. Linus Grabenhenrich und Dr. rer. nat. Martina Fischer sowie weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und aus der DIVI durch unsere beiden medizinisch-wissenschaftlichen Leiter, Prof. Dr. med. Christian Karagiannidis und Prof. Dr. med. Steffen Weber-Carstens, PD. Dr. med. Mario Menk und unser damaliger Präsident, Prof. Uwe Janssens, aufgebaut worden. Sie alle haben sich im Februar und März 2020 bis tief in die Nacht in Videokonferenzen besprochen, Aufgaben verteilt und Bedürfnisse abgeglichen, um dann in sehr kurzer Zeit Geldmittel beim Gesundheitsministerium zu beantragen, ein Team zusammen zu stellen, Dienstleister zu rekrutieren und ein Register zu programmieren, die Krankenhäuser bei der Registrierung und bei der Handhabung des Registers zu betreuen und so ein funktionierendes Meldesystem aufzubauen.“

Aber warum unbedingt ein Intensivregister?

„Nun, der DIVI wie auch dem RKI war in den Wochen vorher sehr deutlich geworden, dass die intensivmedizinische Versorgung – und hier konkret die maschinelle Beatmung von COVID-19-Patienten – ein großes Problem in schwer betroffenen Ländern wie China oder Italien dargestellt hat. So haben wir zur Vernetzung der Krankenhäuser und ihrer Intensivstationen gemeinsam ein System entwickelt, um deutschlandweit die Kapazitäten auf den Intensivstationen tagesaktuell darzustellen. Im Zuge der H1N1-Pandemie im Jahr 2009 hatten die Kollegen Karagiannidis und Weber-Carstens bereits ein deutschlandweites Netzwerk innerhalb der DIVI aufgebaut, in dem immerhin rund 80 Kliniken ihre Behandlungskapazitäten für Patienten mit akutem Lungenversagen tagesaktuell anzeigen konnten. Diese Basis wurde für das neue DIVI-Intensivregister genutzt. Am 17.03.2020 ging es erstmals online.“

Seither hat die Verfügbarkeit der Daten durch die täglichen Meldungen der Intensivstationen einiges ermöglicht.

„Ohne die Daten aus dem Intensivregister hätten wir keinen Überblick über die tatsächlichen Kapazitäten auf den Intensivstationen gehabt. Und ohne diesen Überblick wäre in der akuten Situation auch nicht deutlich geworden, wie belastet manche Regionen durch die Vielzahl zusätzlicher COVID-19-Intensivpatienten waren. So konnten wir in Deutschland aber in Ruhe und ohne Hektik die strategische Verlegung einiger Patienten aus Hotspots planen und umsetzen. Aus Bayern, Thüringen und Sachsen wurden Patienten in ganz Deutschland verteilt, um für akute Notfälle wieder Kapazitäten zu haben – für die man im Notfall nicht mehrere Stunden entfernt liegende Klinik ansteuern kann. Für diese Lenkung von Patientenströmen beneiden uns viele andere Krisenstäbe im Ausland.“

Auch der Blick in die Zukunft wurde ja durch die Daten in der Krisensituation möglich.

„Das hat mich über alle Maßen beeindruckt! Im Frühjahr 2021, mitten in der zweiten Welle und in Erwartung der dritten, ist es unserem Mathematiker, Herrn Prof. Dr. Andreas Schuppert von der RWTH Aachen mit dem DIVI-Prognosemodell gelungen, durch die Daten des DIVI-Intensivregisters die Auswirkungen von einem möglichen Lockdown oder weniger drastischen Maßnahmen mit Blick auf die Belegung der COVID-19-Patienten auf den Intensivstationen vorherzusagen. Da er tagesaktuell die Modellierungen anhand der tatsächlichen Daten abgleichen konnte, wurde das Modell von Tag zu Tag noch exakter. Wir Intensivmediziner wussten daher sehr genau, was uns in den nächsten zwei bis vier Wochen erwartet. Das war für die Kliniken in einer Ausnahmesituation und die Patientenversorgung und -sicherheit von enormer Bedeutung.
Parallel weist das DIVI-Intensivregister im Login-Bereich ebenfalls bis heute Modellierungen aus, die vom Institut für Medizinische Biometrie und Statistik (IMBI) der Uni Freiburg, dem Projekt „SPoCK“, stammen. Auf diese Vorhersagen können viele tausend Menschen täglich zugreifen und ihre aktuellen Entscheidungen entsprechend mit den Erwartungen für die nächsten Wochen abgleichen – und eben eventuell anpassen.“

Aber nicht nur für die Pandemie ist das DIVI-Intensivregister ein wichtiges Werkzeug.

„Nein, natürlich nicht. Wir Intensivmediziner – und damit natürlich das Gesundheitssystem im Ganzen – profitieren grundsätzlich von der Verfügbarkeit der Daten, die ja tagesaktuell, wie auch als Zeitverläufe der vergangenen zwei Jahre, zur Verfügung stehen. Bitte führen Sie sich vor Augen: Bis heute ist das Betreiben des Registers eine tagfüllende Aufgabe. Wir alle halten dieses für wahnsinnig wichtig – deshalb sind bis heute unsere med.-wissenschaftlichen Leiter ehrenamtlich auch weiter hochengagiert.
Es braucht zum Beispiel nur einen Blick auf die Kartendarstellung im DIVI-Intensivregister: Schon wird deutlich, dass selbst ohne eine Vielzahl an COVID-19-Patienten die Betten in Großstädten und Ballungsräumen auf den Intensivstationen stark ausgelastet sind. Hier können sich immer weniger Pflegekräfte das Leben und Arbeiten leisten – wir verlieren das Personal und damit die Möglichkeit Betten auf den Intensivstationen zu betreiben, also letztendlich Kapazitäten im Gesundheitssystem. Alle Verantwortlichen, vom Pflegedirektor bis hin zu unserem Gesundheitsminister, sehen und wissen das. Entsprechend können, müssen und werden jetzt auch Maßnahmen ergriffen werden.“

Wie wird sich das DIVI-Intensivregister entsprechend entwickeln, auch wenn derzeit die Intensivmedizin für die Pandemie nicht mehr im absoluten Fokus steht?

„Das Register hat wie gesagt Bedeutung für jeden Intensiv- und Notfallmediziner erlangt, wie auch für die Verantwortlichen in der Klinik und in der Politik. Derzeit arbeiten DIVI, RKI und das Bundesgesundheitsministerium gemeinsam daran, das Intensivregister mit anderen Meldesystemen zu verknüpfen, damit einige Daten nur noch einmal gemeldet werden müssen und über Schnittstellen die Informationen zwischen Meldesystemen geteilt werden. Teilweise verschlanken wir auch Fragen, weil diese nicht mehr für die Patientenversorgung relevant sind – wie das Corona-Virus passen wir uns auch in Punkto Abfrage an. Weiterhin gibt es also viel zu tun und sind viele Menschen im Vorder- wie im Hintergrund damit beschäftigt, das DIVI-Intensivregister aufrechtzuerhalten und weiterzuentwickeln.“

Also ein absolutes Zukunfts-Projekt?

„Die Verstetigung von Instrumenten, die wir in der Akutphase der Pandemie entwickelt haben und die sich als extrem wichtig und hilfreich zeigen konnten, ist die beste Vorbereitung auf alles, was noch kommen wird – also auch auf die aktuelle Frage nach dem ‚wie wird der Herbst 2022?‘.
Die Verfügbarkeit von Daten, die digitalisierte Medizin, ist vor allem in der Intensivmedizin gut umsetzbar und ein richtiger Schritt in die Zukunft. Hier ist das DIVI-Intensivregister ein Paradebeispiel. Aber auch telemedizinische Netzwerke und damit eine vernetzte Versorgung der Intensivpatienten an jedem Standort nach höchstem Standard sind wichtige Errungenschaften der Intensivmedizin, die wir jetzt dringend in die reguläre Versorgung überführen müssen. Hierfür setzen wir uns als DIVI ein, als Sprachrohr für alle Intensiv- und Notfallmediziner und natürlich für unsere Patienten.“


Ansprechpartnerin für Journalisten:
Nina Meckel
Pressesprecherin der DIVI
presse@divi.de
Tel +49 (0)89 230 69 60 21
www.divi.de/presse

Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI)
Die 1977 gegründete Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) ist ein weltweit einzigartiger Zusammenschluss von mehr als 2.500 persönlichen Mitgliedern und entsprechenden Fachgesellschaften. Ihre fächer- und berufsüber-greifende Zusammenarbeit und ihr Wissensaustausch machen im Alltag den Erfolg der Intensiv- und Notfallmedizin aus.
Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung vom 24.12.1953 und ist damit ein nicht-wirtschaftlicher Verein gemäß § 21 ff BGB.

Mehr über die DIVI im Internet: www.divi.de

Weitere Informationen:
https://www.divi.de/presse/pressemeldun ... -wie-heute
https://www.zurueck-ins-leben.de/43-tag ... dizin.html

Quelle: Pressemitteilung vom 18.06.2022
Nina Meckel Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V.
> https://idw-online.de/de/news795756
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Verlangen von Impfnachweisen - Verwaltungszwang durch die Gesundheitsämter unzulässig ...

Beitrag von WernerSchell »

Gesundheitsämter dürfen nach einem Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts (VG) vom 13. Juni 2022 (Az. 1 B 28/22) nicht durch Verwaltungsakte von Gesundheits- und Pflegepersonal Impfnachweise fordern. Entsprechend ist ihnen auch die Möglichkeit verwehrt mit Verwaltungszwang, wie etwa Zwangsgeld, eine solche Aufforderung durchzusetzen. … > https://corona-blog.net/wp-content/uplo ... cx_pdf.pdf Bericht dazu unter > https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/ ... weis-ifsg/

+++
Siehe dazu ergänhzend:
Gesundheitsamt darf Pflegemitarbeiterin nicht zur Vorlage eines Impfnachweises verpflichten
Das Ge­sund­heits­amt darf un­ge­impf­te Pfle­ge­per­so­nen nicht dazu zwin­gen, in­ner­halb einer be­stimm­ten Frist den Nach­weis einer voll­stän­di­gen Co­ro­na-Imp­fung zu er­brin­gen. Die "ein­rich­tungs- und un­ter­neh­mens­be­zo­ge­ne Impf­nach­weis­pflicht" be­grün­de ge­ra­de keine Ver­pflich­tung der be­trof­fe­nen Per­so­nen, sich gegen das Co­ro­na-Virus imp­fen zu las­sen, ent­schied das Ober­ver­wal­tungs­ge­richt Lü­ne­burg, son­dern er­mög­li­che nur für den Fall der Nicht­imp­fung ein Be­tre­tens- oder Tä­tig­keits­ver­bot.
.... (weiter lesen unter) ... > https://rsw.beck.de/aktuell/daily/meldu ... rpflichten
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SARS-CoV-2-Welle im Herbst 2022 - Stellungnahme DPR

Beitrag von WernerSchell »

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (23. Juni 2022, Nr. 16/2022)


Erste Stellungnahme des Expert:innenrats Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie des Deutschen Pflegerats
Vorbereitung auf eine weitere SARS-CoV-2-Welle im Herbst 2022 in der Pflege und im Hebammenwesen


Der vom Deutschen Pflegerat e.V. (DPR) einberufene „Expert:innenrat Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie“ greift in seiner ersten Stellungnahme das Thema „Vorbereitung auf eine weitere SARS-CoV-2-Welle im Herbst 2022 in der Pflege und im Hebammenwesen“ auf.

Genannt werden 10 Empfehlungen, die klare Steuerungsimpulse für das weitere Pandemiegeschehen enthalten. Deutlich wird, dass die Sektoren der Pflege und des Hebammenwesens erneut vor großen Herausforderungen stehen. Erforderlich sind ein gemeinsames Handeln und eine zeitnahe Vorbereitung, um eine neue pandemische Welle bewältigen zu können.

Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats e.V. (DPR):

„Die Ergebnisse müssen in die künftigen Entscheidungen der Gesundheitsversorgung mit einfließen. Sie zeigen deutlich, dass die Expertise der Pflegewissenschaft in Deutschland aus den Experten- und Entscheidergremien zur Sicherung der Gesundheitsversorgung nicht mehr ausgeschlossen werden darf. Die Pflege und ihre Expertise muss strukturell, finanziell und personell gestärkt werden.“

Prof. Dr. Thomas Fischer, Evangelische Hochschule Dresden, Sprecher des Expert:innenrats

„Der Schutz von pflegebedürftigen und kranken Menschen vor COVID-19 liegt wesentlich in den Händen von Pflegefachpersonen. Der Umgang mit einer nächsten pandemischen Welle wird nur gelingen, wenn Wissen und Können von Pflegewissenschaft und -praxis endlich in die Ausgestaltung der Eindämmungsmaßnahmen eingebunden werden. Die Verbindung von Infektionsschutz und Wahrung von Würde und Lebensqualität vulnerabler Gruppen sind dabei für uns zentral.“

Die Empfehlungen in der Übersicht:

Empfehlung 1: Pflegebedürftige Menschen, Patient:innen und deren Angehörige nicht ausgrenzen
Empfehlung 2: Pflegerische und Hebammen-Versorgung auch in der Pandemiewelle sicherstellen
Empfehlung 3: Pflegefachpersonen und Hebammen autorisieren, Schutzimpfungen durchzuführen
Empfehlung 4: Patient:innen und pflegebedürftige Menschen bestmöglich vor Infektionen schützen
Empfehlung 5: Berufliche Expertise der Pflegefachpersonen und Hebammen in alle Entscheidungsgremien und Krisenstäbe einbinden
Empfehlung 6: Infektionsgeschehen, Krankheitslast und Sterblichkeit im Hinblick auf COVID-19 lückenlos epidemiologisch erfassen
Empfehlung 7: Pflegeforschung und Hebammenforschung fördern, um Entscheidungsgrundlagen zum Umgang mit SARS-CoV-2 zu schaffen
Empfehlung 8: Pflegerische und Hebammen-Versorgungsstrukturen innovativ weiterentwickeln
Empfehlung 9: Eine interdisziplinäre und sektorenübergreifende Zusammenarbeit fördern
Empfehlung 10: Ambulante Hebammenarbeit als systemrelevante, kritische Infrastruktur mitberücksichtigen

Die Empfehlungen richten sich an die Akteure der Gesundheitspolitik und -verwaltung auf Bundes- und Landesebene, Verbände, Kammern und Träger von Einrichtungen im Gesundheitswesen. Sie basieren auf dem internationalen und nationalen pflegewissenschaftlichen und hebammenwissenschaftlichen Diskurs.

Die Empfehlungen in der Kurz- und Langfassung stehen auf der Homepage des Deutschen Pflegerats zum Download zur Verfügung (https://deutscher-pflegerat.de/verband/ ... missionen/).

Hintergrund:

Der Deutsche Pflegerat (DPR) hat im März 2022 einen Expert:innenrat Pflegewissenschaft/ Hebammenwissenschaft und Pandemie einberufen. Damit reagierte der Deutsche Pflegerat darauf, dass die pflegewissenschaftliche Expertise in den Beiräten und Expertenräten auf der Bundesebene während der Corona-Pandemie bislang kaum eingebunden war.

Aufgabe des Expert:innenrats ist es, das weitere pandemische Geschehen durch Stellungnahmen und Empfehlungen zu begleiten und dabei Steuerungsimpulse zu geben. Darüber hinaus soll er analysieren, welche Aspekte dieses krisenhaften Geschehens vertieft beachtet werden, um künftig auf vergleichbare Ereignisse besser vorbereitet zu sein.

Mitglieder des Expert:innenrats:

Prof. Dr. Katrin Balzer (Lübeck), Prof. Dr. Nicola H. Bauer (Köln), Prof. Dr. Christa Büker (Bielefeld), Dr. Martin Dichter (Köln), Prof. Dr. Astrid Elsbernd (Esslingen), Prof. Dr. Thomas Fischer (Dresden) – (Sprecher), Prof. Dr. Margareta Halek (Witten), Prof. Dr. Daniela Holle (Bochum), Prof. Dr. Annegret Horbach (Frankfurt), Prof. Dr. Annett Horn (Münster), Prof. Dr. Uta Gaidys (Hamburg), Andreas Kocks MScN (Bonn), Prof. Dr. Kirsten Kopke (Hannover), Dr. Tobias Mai (Frankfurt a. M.), Prof. Dr. Melanie Messer (Trier), Prof. Dr. Gabriele Meyer (Halle), Prof. Dr. Günter Meyer (Wolfsburg), Dr. Peter Nydahl (Kiel), Dr. Anna-Henrikje Seidlein (Greifswald)

Ansprechpartnerin:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (0 30) 398 77 303
Telefax: (0 30) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de
Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 17 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,2 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätsklinika e.V. Deutschland (VPU).
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Corona-Herbststrategie: Impfkampagne mit professioneller Pflege umsetzen

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Corona-Herbststrategie: Impfkampagne mit professioneller Pflege umsetzen

„In der Vorbereitung der Herbststrategie zum Umgang mit der COVID-19-Pandemie täten die politisch Verantwortlichen gut daran, die professionelle Pflege umfassend einzubinden.“ fordert die Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bernadette Klapper mit Verweis auf die Handlungsempfehlungen des Expert:innenrats „Pflegewissenschaft/Hebammenwissenschaft und Pandemie“ vom 23.06.2022.

„In der heftigen Infektionswelle im vergangenen Winter 2021 hatten wir bei den Bundesministerien angeregt, Pflegefachpersonen am Impfen insbesondere in der Langzeitpflege zu beteiligen. Das bieten wir erneut im Rahmen der Corona-Herbststrategie 2022 an“, so Klapper. Die Pflege hat das notwendige Fachwissen und ist in den Einrichtungen der Langzeitpflege präsent. Sie hat in den ambulanten Pflegediensten Zugang zu vulnerablen Personengruppen. „Wir verstehen bis heute nicht, warum unser Vorschlag damals nicht aufgegriffen wurde. Er war sehr pragmatisch gedacht. Nah am Bewohner, nah in der Häuslichkeit. Zusammen mit der professionellen Pflege hätte man rasch viele Personen erreicht.“ Zur Umsetzung wären lediglich eine befristete Regelung der Heilkundeübertragung und der Leistungsvergütung nötig gewesen. Bei einer erneuten Impfkampagne im kommenden Herbst kann das vorbereitet werden, um das Potenzial der professionellen Pflege zu nutzen. Das ist ein wichtiger Beitrag, um möglichst rasch den umfassenden Schutz der Bevölkerung zu gewährleisten.

Die heute vorgestellten Handlungsempfehlungen des Expert:innenrat „Pflegewissenschaft/Hebammenwissenschaft und Pandemie“ zum weiteren Umgang mit der COVID-19-Pandemie geben die Richtung vor. Die Expert:innen mahnen außerdem, pflegebedürftige Menschen, Patient:innen und deren Angehörige nicht wieder auszugrenzen. Einrichtungen sollen geöffnet bleiben und je nach Situation mit gezielten Besuchsmöglichkeiten reagieren. Ferner fordert der Rat u.a., die pflegerische Versorgung sicherzustellen und Krisenpläne vorzubereiten. Die Expertise von Pflegefachpersonen und Hebammen soll in allen Entscheidungsgremien und Krisenstäben eingebunden werden. Eine weitere zentrale Forderung zielt auf die Verbesserung der Datenlage, vor allem zur Situation pflegebedürftiger Menschen in der Häuslichkeit und zu Personalzahlen in den unterschiedlichen Pflegebereiche.
Der Expert:innenrat ist vom Deutschen Pflegerate DPR einberufen worden. Die Empfehlungen basieren auf dem internationalen und nationalen pflegewissenschaftlichen und hebammenwissenschaftlichen Diskurs.

Download Handlungsempfehlungen des DPR-Expert:innenrat „Pflegewissenschaft/Hebammenwissenschaft und Pandemie“ (Kurzversion)
https://deutscher-pflegerat.de/wp-conte ... 220623.pdf

Download Langversion mit ausführlicher Begründung und Literatur
https://deutscher-pflegerat.de/wp-conte ... 220623.pdf

Quelle: Pressmitteilung vom 23.06.2022
Susanne Adjei | Sozialmanagerin | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e.V.
adjei@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157-11 | Fax 030-219157-77
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Wie kann professionelle und würdevolle Pflege im Corona-Herbst gelingen?

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Wie kann professionelle und würdevolle Pflege im Corona-Herbst gelingen?

Expertin der Uni Witten/Herdecke empfiehlt für den kommenden Corona-Herbst einen stärkeren Fokus auf die Pflegesituation in Deutschland.

Die Corona-Debatte ist zurück und die Sorge vor den voraussichtlich steigenden Infektionszahlen im Herbst 2022 bereitet Wissenschaft, Politik und Gesellschaft Sorgen. Ist Deutschland auf eine nächste Welle gut vorbereitet?

Um die Bewältigung der Pandemie zu gewährleisten, berät regelmäßig der „Expert:innenrat der Bundesregierung“, dem 19 Expert:innen aus unterschiedlichen wissenschaftlichen Disziplinen angehören. In einer aktuellen Veröffentlichung vom 24. Mai 2022 werden erneut Wege zur zukünftigen Pandemiebekämpfungen in Pflegeeinrichtungen aufgezeigt. Mit Blick auf das Pflegesystem sei allerdings noch Luft nach oben, sagt Margareta Halek, Pflegewissenschaftlerin und Dekanin der Gesundheitsfakultät an der Universität Witten/Herdecke: „Die dramatische Situation in der Vergangenheit sollte sich nicht wiederholen, es müssen Lehren hieraus gezogen werden, und vorausschauend Maßnahmen zur Verbesserung geplant werden“, so die Pflegeexpertin.

Der Deutsche Pflegerat (DPR), der sich für die optimale Ausübung der Profession einsetzt, sieht die Pflege- und Hebammenberufe im Expert:innen-Gremium der deutschen Bundesregierung nicht ausreichend repräsentiert. Kein Wunder, denn keine einzige Pflege- oder Hebammenwissenschaftlerin oder Pflege- oder Hebammenwissenschaftler ist Bestandteil.

Punkte-Plan für eine bessere Pflege in Coronazeiten

Deshalb wurde bereits im März 2022 ein eigenständiges Gremium „Pflegewissenschaft/Hebammenwissenschaft und Pandemie“ gegründet. Ziel war es, im Frühsommer 2022 konkrete Handlungsempfehlungen für eine bessere und vorausschauende Pflegesituation in Deutschland präsentieren zu können. In einer Stellungnahme mit dem Titel „Vorbereitung auf eine weitere SARS-CoV-2-Welle im Herbst 2022 in der Pflege und im Hebammenwesen“ vom 23. Juni präsentiert der deutsche Pflegerat, dem auch Margareta Halek angehört, nun einen 10-Punkte-Plan, um ein gemeinsames Handeln und eine zeitnahe Vorbereitung zwischen Politik und Gesundheitswesen mit Blick auf die herausfordernde Situation in der Pflege zu ermöglichen. Dieser Plan geht dabei über die vom „Expert:nnenrat der Bundesregierung“ formulierten Empfehlungen deutlich hinaus.

Beispielweise empfiehlt der DPR in seiner Stellungnahme, dass im Rahmen der stationären Langzeitpflege alle Einrichtungen durchgehend geöffnet bleiben und nur dann Einschränkungen greifen sollten (beispielsweise in den Besuchszeiten), wenn die Pandemielage am Ort der Einrichtung es nicht anders zulässt. Und dies nur „vor dem Hintergrund der einrichtungsbezogenen und lokalen Impfquote sowie der vorherrschenden Virusvariante“ und somit keine Pauschalschließungen mehr.

Keine Vereinsamung mehr

Mit Blick auf die Pflegesituation im Krankenhaus empfiehlt das Expert:innen-Gremium, dass Angehörige von pflegebedürftigen Personen unbedingt fester Bestandteil des Behandlungskonzeptes sein sollten – auch in Zeiten der Pandemie. „Natürlich geben die Pflegenden und Mediziner:innen in den Krankenhäusern ihr Bestes. Doch wir wissen, dass kein Personal die Anwesenheit und Unterstützung durch Angehörige zu 100 Prozent ersetzen kann. Vor allem bei Personen, die schwer pflegebedürftig sind und kaum noch soziale Kontakte haben, ist die soziale Teilhabe immens wichtig".

Auch sei es wichtig, dass Pflegefachpersonen und Hebammen autorisiert werden, Schutzimpfungen durchzuführen, um Menschen mit einem erhöhtem Risiko vor gesundheitlichen Komplikationen zu schützen.

Zudem wünscht sich der DPR, dass Pflege- und Hebammenforschung gefördert werden, um bessere Entscheidungsgrundlagen zum Umgang mit SARS-CoV-2 zu schaffen. „Im nunmehr dritten Jahr der Pandemie findet die internationale Forschung zu adäquaten Interventionen weitestgehend ohne Beteiligung der deutschen Pflege- und Hebammenwissenschaft statt. Dieser Mangel steht im Gegensatz zur Bedeutung der Pflege- und Hebammenpraxis zur Bewältigung der Pandemie. Es fehlt grundlegendes Wissen, etwa zu Wirksamkeit und unerwünschten Wirkungen von Infektionsschutzmaßnahmen bei pflegebedürftigen oder vulnerablen Personen“, heißt es in der Stellungnahme.

Alle Berufsgruppen einbeziehen

„Wir sollten die Maßnahmen überdenken und uns vor Augen führen, wie vielschichtig das gesamte Spektrum professioneller Pflege- und Hebammenarbeit ist. Die Bekämpfung einer Pandemie ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht allein durch Ausgrenzung bestimmter Gruppen realisiert werden kann. Alle an der Pflege beteiligten Personen, die Pflegebedürftigen selbst und pflegende Angehörige sowie die entsprechenden Berufsgruppen müssen einbezogen werden, und ihre Standpunkte und Perspektiven einbringen können. Die Empfehlungen des Expertenrats machen deutlich, dass die Berufsgruppe der Pflege durch ihre Expertise sehr viel mehr zur Bewältigung der Pandemie beizutragen hat, als ihr bisher zugestanden wurde. Wir hoffen, dass sie in Zukunft mehr Gehör findet“, betont Halek.
Alle Handlungsempfehlungen des DPR finden sich auf folgender Website: https://deutscher-pflegerat.de

Ansprechpartner Presseteam: Malte Langer, 02302/926-931, malte.langer@uni-wh.de

Über uns:
Die Universität Witten/Herdecke (UW/H) nimmt seit ihrer Gründung 1982 eine Vorreiterrolle in der deutschen Bildungslandschaft ein: Als Modelluniversität mit rund 3.000 Studierenden in den Bereichen Gesundheit, Wirtschaft und Gesellschaft steht die UW/H für eine Reform der klassischen Alma Mater. Wissensvermittlung geht an der UW/H immer Hand in Hand mit Werteorientierung und Persönlichkeitsentwicklung.

Quelle: Pressemitteilung vom 30.06.2022
Kay Gropp Pressestelle
Universität Witten/Herdecke
https://idw-online.de/de/news797625
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Pandemie: Sozial benachteiligte Kinder leiden besonders

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Sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler leiden in der Corona-Zeit besonders. Die betroffenen Mädchen und Jungen erleben die negativen Veränderungen durch die Pandemie deutlich stärker als alle Vergleichsgruppen. Das gilt für die Lebenszufriedenheit, den Gesundheitszustand und das psychische Wohlbefinden. Das zeigt der aktuelle Präventionsradar der DAK-Gesundheit. Für die bundesweit einmalige Schulstudie wurden rund 18.000 Mädchen und Jungen im Schuljahr 2021/2022 befragt. Lesen Sie mehr in unserer Pressemeldung.

Pandemie: Sozial benachteiligte Kinder leiden besonders
• DAK-Präventionsradar untersucht veränderte Lebensqualität von 18.000 Mädchen und Jungen in der Corona-Zeit
• In Familien mit niedrigem Sozialstatus haben sich Gesundheit und Wohlbefinden stark verschlechtert
• DAK-Vorstandschef Storm fordert konzertierte Aktion von Gesundheits- und Familienpolitik zur Kindergesundheit


Sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler leiden in der Corona-Zeit besonders. Die betroffenen Mädchen und Jungen erleben die negativen Veränderungen ihrer Lebensqualität durch die Pandemie deutlich stärker als alle Vergleichsgruppen. Das gilt für die Lebenszufriedenheit, den Gesundheitszustand und das psychische Wohlbefinden. Insbesondere klagen immer mehr Kinder und Jugendliche über häufige Kopf-, Bauch- oder Rückenschmerzen – vor allem in Familien mit einem niedrigen Sozialstatus. Das zeigt der aktuelle Präventionsradar der DAK-Gesundheit für das Schuljahr 2021/2022. Für die bundesweit einmalige Schulstudie befragte das IFT-Nord in Kiel für die Krankenkasse bundesweit rund 18.000 Jungen und Mädchen der Klassen 5 bis 10 in insgesamt 13 Bundesländern und verglich die Ergebnisse mit den Vorjahren. Als Konsequenz fordert DAK-Vorstandschef Andreas Storm eine konzertierte Aktion der Gesundheits- und Familienpolitik, um die Kinder- und Jugendgesundheit in Deutschland zu stärken. Für den Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte verschärft sich die soziale Ungleichheit.

„Der aktuelle DAK-Präventionsradar zeigt, dass sich in der Pandemie die Gesundheit und Lebenszufriedenheit vieler Kinder und Jugendlicher aus sozial schwachen Familien besonders stark verschlechtert hat“, sagt DAK-Vorstandschef Andreas Storm. „Die Ergebnisse zahlreicher Studien und Untersuchungen zeigen einen großen Handlungsdruck. Wir müssen verhindern, dass durch die Pandemie eine verlorene Generation mit Gesundheitsproblemen und seelischen Leiden entsteht. Ich fordere kurzfristig eine konzertierte Aktion der Gesundheit- und Familienpolitik in Bund und Ländern, um die Kinder- und Jugendgesundheit zu stärken.“
Der Präventionsradar der DAK-Gesundheit untersucht seit 2016 das körperliche und psychische Wohlbefinden sowie das Gesundheitsverhalten der Klassen 5 bis 10. Rund 18.000 Mädchen und Jungen aus 1.100 Klassen in 13 Bundesländern haben an der sechsten Befragungswelle durch das IFT-Nord in Kiel teilgenommen. Demnach berichten 29 Prozent aller Schulkinder von einem schlechteren Gesundheitszustand aufgrund der Pandemie. Bei den sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen sind dies mit 38 Prozent deutlich mehr. Im Vergleich zur Vor-Corona-Zeit ist in der Gesamtheit aller Jungen und Mädchen der Anteil derjenigen, die mindestens einmal pro Woche Kopf, Bauch- oder Rückenschmerzen haben, um etwa ein Drittel gestiegen. In sozial schwachen Familien ist es ein Anstieg um fast die Hälfte. Insgesamt leiden aktuell 24 Prozent aller Befragten regelmäßig unter Schmerzen. Bei den Benachteiligten sind es 38 Prozent. In Bezug auf Erschöpfung und Müdigkeit zeigt sich ein vergleichbares Bild: Bei den sozial benachteiligten Kindern fühlen sich 70 Prozent häufig müde und erschöpft – in der Gesamtheit sind es 57 Prozent.

Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte, bestätigt die Studienergebnisse der DAK-Gesundheit. „Wir sehen in unseren Praxen, dass neben organbezogenen Erkrankungen wie Adipositas auch psychosomatische Beschwerden wie häufige Bauch- und Kopfschmerzen zunehmen. Und es gibt mehr allgemeine psychische Probleme wie fehlende Motivation und Erschöpfung bis hin zu depressiven Störungen. Insgesamt bereiten uns die sozial benachteiligten Kinder die größten Sorgen. Die Pandemie wirkt als zusätzlicher Verstärker der sozialen Ungleichheiten und die Bundespolitik schaut bislang tatenlos zu.“
Laut DAK-Präventionsradar hatte für mehr als die Hälfte der Kinder und Jugendlichen die Pandemie Auswirkungen auf die Lebenszufriedenheit. Insgesamt hat sich bei 7,7 Prozent der Befragten die wahrgenommene Lebenszufriedenheit „deutlich verschlechtert“. Vergleichbare Ergebnisse gibt es bei den Zukunftsaussichten. Zudem hatte jedes zweite Schulkind im Schuljahr 2021/2022 ein vermindertes psychisches Wohlbefinden. In der Gruppe der sozial Benachteiligten waren es 67 Prozent; am stärksten hier betroffen: die im Mittel 15-jährigen Mädchen der Klassen 5 bis 10 mit einem Anteil von 86 Prozent.
Auffällig sind auch die Angaben, die viele Mädchen und Jungen zum Thema Einsamkeit machen: Die ganz große Mehrheit aller Befragten (rund 84 Prozent) hat während der Corona-Schuljahre Einsamkeit erlebt. Von diesen geben rund 39 Prozent an, dass sie sich aufgrund der Pandemie sogar häufiger einsam gefühlt haben. Befragte mit diesem Befinden geben auch öfter als andere Kinder an, dass Freundschaften durch die Pandemie leiden.

„Der aktuelle DAK-Präventionsradar macht in verschiedenen Bereichen deutlich, dass die Pandemie je nach sozialem Status der Schulkinder sehr unterschiedliche Auswirkungen und Folgen hatte. Vermutlich verfügen Kinder und Jugendliche mit einem höheren Sozialstatus über mehr Ressourcen, die notwendig sind, die Ausnahmesituation zu überblicken, einzuordnen und sie letztlich gut zu überstehen“, erklärt Professor Reiner Hanewinkel als Studienleiter beim IFT-Nord in Kiel. Das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung führt die jährlichen Befragungen zum Präventionsradar durch und wertet die Ergebnisse für die DAK-Gesundheit aus. „Kinder und Jugendliche erleben während der Pandemie ein deutliches Ausmaß an psychischen Belastungen und Einbußen bei der Lebensqualität. Familien mit einem niedrigen sozialen Status verfügen über weniger Ressourcen zur Bewältigung und benötigen Unterstützungsangebote.“

Die DAK-Gesundheit ist mit 5,5 Millionen Versicherten die drittgrößte Krankenkasse Deutschlands und engagiert sich besonders für Kinder- und Jugendgesundheit.


Quelle: Pressemitteilung vom 30.06.2022
DAK-Gesundheit
Pressestelle
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Soldaten müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen

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Pressemitteilung Nr. 44/2022 vom 07.07.2022
> https://www.bverwg.de/de/pm/2022/44



Soldaten müssen sich gegen Covid-19 impfen lassen


Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute die Anträge zweier Luftwaffenoffiziere gegen die Verpflichtung, die Covid-19-Impfung zu dulden, als unbegründet zurückgewiesen. Gegenstand dieser Anträge nach der Wehrbeschwerdeordnung ist eine Allgemeine Regelung des Bundesministeriums der Verteidigung vom 24. November 2021, mit der die Schutzimpfung gegen Covid-19 in die Liste der für alle aktiven Soldatinnen und Soldaten verbindlichen Basisimpfungen aufgenommen worden ist. Die beiden Antragsteller haben vorgetragen, die Impfung mit den von der Bundeswehr verwendeten mRNA-Impfstoffen sei rechtswidrig und greife in unzumutbarer Weise in ihre Rechte ein. Die mit den Impfstoffen verbundenen Risiken stünden außer Verhältnis zu deren Nutzen.

Der 1. Wehrdienstsenat hat die Allgemeine Regelung zur Durchführung der Covid-19-Impfung als anfechtbare dienstliche Maßnahme i.S. des § 17 Abs. 3 Satz 1 WBO angesehen, weil sie für die ausführenden Truppenärzte und Disziplinarvorgesetzten bindend ist und unmittelbare Auswirkungen auf die Rechtsposition der betroffenen Soldaten hat. Er hat darum die Einwände gegen die Covid-19-Impfung an vier Verhandlungstagen erörtert und inhaltlich überprüft. Dabei sind neben Sachverständigen der Antragsteller und der Bundeswehr auch Fachleute des Paul-Ehrlich- und Robert-Koch-Instituts angehört worden.

Im Ergebnis hat sich die Allgemeine Regelung als formell und materiell rechtmäßig erwiesen. Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Regelung in einem ordnungsgemäßen Verfahren erlassen und insbesondere die Soldatenvertretungen beteiligt. Es war im Rahmen der ihm zustehenden Weisungsbefugnis nach § 10 Abs. 4 SG berechtigt, nach pflichtgemäßen Ermessen den Kreis der notwendigen Schutzimpfungen durch Verwaltungsvorschrift festzulegen. Denn das Soldatengesetz enthält in § 17a SG* eine ausdrückliche Regelung darüber, dass jeder Soldat verpflichtet ist, sich im Interesse der militärischen Auftragserfüllung gesund zu erhalten und dabei ärztliche Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten gegen seinen Willen zu dulden. Dies hat seinen Grund darin, dass der militärische Dienst seit jeher durch die Zusammenarbeit in engen Räumen (Fahrzeugen, Schiffen, Flugzeugen), durch Übungen und Einsätze in besonderen naturräumlichen Gefährdungslagen und durch das Gemeinschaftsleben in Kasernen das besondere Risiko der Verbreitung übertragbarer Krankheiten mit sich bringt. Das Gesetz erwartet, dass jeder Soldat durch die Duldung von Schutzimpfungen zu seiner persönlichen Einsatzfähigkeit und damit zur Funktionsfähigkeit der Bundeswehr (Art. 87a GG) insgesamt beiträgt. Die Erhaltung der eigenen Einsatzfähigkeit ist eine zentrale Dienstpflicht im hoheitlichen Dienst- und Treueverhältnis des Soldaten (Art. 33 Abs. 4 GG)

Die gesetzliche Ausgestaltung der Duldungspflicht genügt auch dem rechtsstaatlichen Gebot, dass der Gesetzgeber alle wesentlichen Entscheidungen selbst trifft. Denn er hat die Reichweite des Eingriffs in das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit in allgemeiner Weise hinreichend klar bestimmt und auf zumutbare Eingriffe begrenzt. Die genaue Festlegung der im Einzelnen hinzunehmenden Impfungen und zu verwendenden Impfstoffe konnte er dem Dienstherrn überlassen, weil die Soldatinnen und Soldaten abhängig von ihrem Einsatzort im In- und Ausland unterschiedliche Impfungen benötigen. Außerdem erfordern etwa das Auftreten neuer Krankheitserreger oder das Bekanntwerden neuer Nebenwirkungen von Impfstoffen eine flexible und schnelle Entscheidungsfindung.

Das Bundesministerium der Verteidigung hat bei der Einführung der Duldungspflicht im November 2021 das ihm eingeräumte Ermessen nicht überschritten. Damals wies die Delta-Variante des SARS-CoV-2-Virus eine erhebliche Gefährlichkeit auf. Die vorhandenen Impfstoffe konnten zwar das Risiko einer Infektion und Übertragung nur verringern, aber die Gefahr schwerer Verläufe um 90 % reduzieren. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht das Vorhandensein einer sich verschärfenden pandemischen Lage im Winter 2021 bestätigt und näher ausgeführt, dass nach damaliger überwiegender fachlicher Einschätzung von einer erheblichen Reduzierung der Infektions- und Transmissionsgefahr durch die Covid-19-Impfung ausgegangen wurde (BVerfG, Beschluss vom 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 157 ff., 173 f.).

Der 1. Wehrdienstsenat hat sich nach der von ihm durchgeführten Sachverständigen-anhörung auch der Bewertung angeschlossen, dass die Impfung gegenüber der nunmehr vorherrschenden Omikron-Variante eine noch relevante Schutzwirkung im Sinne einer Verringerung der Infektion und Transmission bewirkt (BVerfG a.a.O. Rn. 184 f.). Außerdem reduziert sie vor allem nach einer Auffrischungsimpfung das Risiko eines schweren Verlaufs über längere Zeiträume, so dass der positive Effekt der Impfung das mit ihr verbundene Risiko weiter deutlich überwiegt. Dies gilt nach den aktuellen Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts auch für die Gruppe der 18- bis 59-Jährigen, die den überwiegenden Anteil des militärischen Personals ausmachen. Das Bundesministerium der Verteidigung war berechtigt, bei seiner Einschätzung der Impfrisiken auf die Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts zurückzugreifen, auch wenn diese Fachbehörde die Daten der Kassenärztlichen Vereinigungen entgegen § 13 Abs. 5 IfSG bislang nicht erhalten hat. Durch die zahlreichen Einwendungen der Antragsteller wurde die Überzeugungskraft der amtlichen Auskünfte der beiden Fachbehörden nicht durchgreifend erschüttert.

Allerdings ist das Bundesministerium der Verteidigung verpflichtet, die Aufrechterhaltung der Covid-19-Impfung zu evaluieren und zu überwachen. Denn Daueranordnungen müssen stets daraufhin überprüft werden, ob sie angesichts veränderter Umstände weiterhin verhältnismäßig und ermessensgerecht sind. Das Nachlassen der Gefährlichkeit des SARS-CoV-2-Virus und die Verringerung der Effektivität der aktuell verfügbaren Impfstoffe sind Umstände, die eine erneute Ermessensentscheidung für die Anordnung weiterer Auffrischungsimpfungen angezeigt erscheinen lassen. Außerdem ist eine Evaluierung der Entscheidung dem Gesamtvertrauenspersonenausschuss im Schlichtungsverfahren zugesagt worden.

Fußnote:
*§ 17a Soldatengesetz (Auszug)
(1) Der Soldat hat alles in seinen Kräften Stehende zu tun, um seine Gesundheit zu erhalten oder wiederherzustellen. Er darf seine Gesundheit nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig beeinträchtigen.
(2) Der Soldat muss ärztliche Maßnahmen gegen seinen Willen nur dann dulden, wenn sie
1. der Verhütung oder Bekämpfung übertragbarer Krankheiten dienen
oder
2. der Feststellung seiner Dienst- oder Verwendungsfähigkeit dienen.
Das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit (Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt. In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 bleibt § 25 Absatz 3 Satz 3 des Infektionsschutzgesetzes unberührt.
(3) Einfache ärztliche Maßnahmen wie Blutentnahmen aus Kapillaren oder peripheren Venen und röntgenologische Untersuchungen hat der Soldat zu dulden.
(4) Lehnt der Soldat eine zumutbare ärztliche Maßnahme ab und wird dadurch seine Dienst- oder Erwerbsfähigkeit beeinträchtigt, kann ihm die Versorgung insoweit versagt werden. Nicht zumutbar ist eine ärztliche Maßnahme, die mit einer erheblichen Gefahr für Leben oder Gesundheit verbunden ist.

BVerwG 1 WB 2.22 - Beschluss vom 07. Juli 2022
BVerwG 1 WB 5.22 - Beschluss vom 07. Juli 2022

WernerSchell
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Größte deutsche Impfstudie: Mögliche Ursache für Durchbruchinfektionen

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Größte deutsche Impfstudie: Mögliche Ursache für Durchbruchinfektionen

Die Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus schützt vor COVID-19. Wie gut, hängt aber von der Stärke der Antikörperantwort ab, die der Körper gegen das Virus entwickelt – und das ist von Mensch zu Mensch verschieden. Das zeigt die größte deutsche Impfstudie zu COVID-19, die ein Forschungsteam der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen (UDE) seit über einem Jahr am Universitätsklinikum Essen durchführt.

Unter der Leitung des Instituts für Pharmakogenetik (Direktor: Prof. Dr. Winfried Siffert) und des Instituts für Virologie (Direktor: Prof. Dr. Ulf Dittmer) wurden ab dem Frühjahr 2021 mehr als 2.500 Beschäftigte der Universitätsmedizin Essen in diese Studie aufgenommen und kontinuierlich untersucht. Es wurden regelmäßig nach der Erst-, Zweit-, und Drittimpfung Blutproben entnommen und die Menge der Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Virus bestimmt, der sogenannte Antikörpertiter. Zusätzlich beantworteten die Teilnehmenden Fragen zu ihrem Gesundheitszustand und ob Corona-Infektionen trotz Impfung auftraten.

Seine ersten Studienergebnisse hat das Forschungsteam jetzt in der renommierten Fachzeitschrift Frontiers in Immunology publiziert, in die die Daten von 1391 Teilnehmenden eingeflossen sind. Im Zeitraum von Ende November 2021 bis Anfang März 2022 infizierten sich trotz Boosterimpfung 102 Personen (7%) mit der SARS-CoV-2 Omikron-Variante. Die meisten Infektionen erfolgten im privaten Umfeld und nicht am Arbeitsplatz im Krankenhaus. „Das Gute an der Nachricht ist“, so Prof. Siffert, „dass bei allen Infizierten die Erkrankung nur kurz dauerte und milde verlief, ähnlich wie bei einer Erkältung. Niemand musste im Krankenhaus behandelt werden. Wir sehen also bestätigt, dass man nach Booster-Impfung trotz Infektion vor einem schweren Verlauf geschützt ist.“

Das Forschungsteam ging auch der Frage nach, wer von einer Durchbruchinfektion betroffen war. „Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen oder ähnliches haben hier keine Rolle gespielt“, so Prof. Dittmer. „Allerdings hatten Infizierte im Vergleich zu Nicht-Infizierten niedrigere Antikörpertiter, haben also schlechter auf die Impfung angesprochen – warum ist Gegenstand weiterer Untersuchungen.“

Auch die sogenannte Neutralisierungsfähigkeit der Antikörper wurde im Rahmen der Studie untersucht. Sie misst, wie gut die Antikörper das Virus binden und es an der Infektion von Zellen hindert. Hier fiel ein weiterer Unterschied auf: Das Blutserum von Infizierten konnte die Virusvariante Omikron deutlich schlechter neutralisieren, als dies bei Nicht-Infizierten der Fall war. Die Ursache liegt neben der geringeren Antikörperzahl vermutlich in der Beschaffenheit der Antikörper. Auch diesen Punkt will das Essener Team zukünftig näher untersuchen.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Winfried Siffert, Institut für Pharmakogenetik/UK Essen, Tel. 0201-7233470; winfried.siffert@uk-essen.de
Prof. Dr. Ulf Dittmer, Institut für Virologie/UK Essen, Tel. 0201-7233693; ulf.dittmer@uk-essen.de

Originalpublikation:
Individuals With Weaker Antibody Responses After Booster Immunization Are Prone to Omicron Breakthrough Infections: doi: 10.3389/fimmu.2022.907343
https://www.frontiersin.org/articles/10 ... 07343/full

Quelle: Pressemitteilung vom 11.07.2022
Dr. Milena Hänisch Ressort Presse - Stabsstelle des Rektorats
Universität Duisburg-Essen
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