Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Sterbefallzahlen im Juni 2022 um 8 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 295 vom 12.07.2022

Sterbefallzahlen im Juni 2022 um 8 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

WIESBADEN – Im Juni 2022 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 78 298 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 8 % oder 5 477 Fälle über dem mittleren Wert (Median) der Jahre 2018 bis
2021 für diesen Monat. Die Sterbefallzahlen waren dabei vor allem in der zweiten Monatshälfte erhöht, als sehr hohe Temperaturen verzeichnet wurden. In den Kalenderwochen 24 und 25, also vom 13. bis 26. Juni, lagen die Sterbefälle mit +10 % und +14 % deutlich über den Vergleichswerten. Dass im Zuge von Hitzewellen die Sterbefallzahlen ansteigen, ist ein bekannter Effekt, der auch in den Vorjahren beobachtet wurde.

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„Wer schlechter Deutsch spricht, ist im Vergleich seltener geimpft“

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Im Zusammenhang mit den zurückliegenden Corona-Infektionsschutzmaßnahmen ist u.a. deutlich geworden, dass Menschen mit Migrationshintergrund besonders häufig an Corona erkrankten und vermehrt die Hilfen von Krankenhaus-Intensivpflegestationen in Anspruch nehmen mussten, Auch die Inanspruchnahme von Impfangeboten war bei diesen Personen relativ niedrig. Über die Gründe all dieser Gegebenheiten kann spekuliert werden. Ein Grund für die offensichtlich zurückhaltende Teilnahme an Infektionsschutzmaßnahmen wird wohl u.a. an den zum Teil mangelhaften Sprachkenntnissen liegen. Über weitere Gründe darf man spekulieren. Insoweit hat jetzt das Deutsche Ärzteblatt informiert und aufgezeigt, dass tatsächlich mangelnde Deutschkenntnisse bei der Impfzurückhaltung eine Rolle gespielt haben (siehe dazu den angefügten Hinweis zum Zeitungsbericht).
Angesichts der wieder massiv ansteigenden Inzidenz- bzw. Infektionszahlen erscheinen verstärkte Schutzmaßnahmen geboten. Dabei sollten die Menschen mit Migrationshintergrund besonders angesprochen und die Teilnahme an Schutzmaßnahmen, z.B. Impfungen, eingefordert werden.



Deutsches Ärzteblatt vom 12.07.2022:
„Wer schlechter Deutsch spricht, ist im Vergleich seltener geimpft“
Hamburg – Forscher aus Hamburg haben kürzlich anhand von zwei Stichtagserhebungen im September und November 2021  den Impfstatus bei Pa¬tienten erfasst, die aufgrund von COVID-19 auf Normal- und Intensiv¬sta¬tion in 18 Hamburger Krankenhäusern behan¬delt worden sind. An der Publikation mitgewirkt hat auch der Präsident der Ärztekammer Hamburg, Pedram Emami. Das Deutsche Ärzteblatt sprach mit ihm über die Ergebnisse und die Bedeutung der Coronaimpfung.

DÄ: Bei welcher noch ungeimpften Gruppe sehen Sie das größte Potenzial, sie von einer Impfung zu überzeu¬gen? Reicht die Impfquote aus, um eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden?
Emami: Ersteres ergibt sich aus dem Studienergebnis. Bei Migrantinnen und Migranten mit schlechten Sprach¬¬¬kenntnissen kann man am ehesten durch gezielte Informationen und Impfangebote die Lücken schließen oder zumindest verkleinern.
… (weiter lesen unter) … > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e
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COVID-19: Gesetzliche Unfallversicherung zählt über 220.000 Versicherungsfälle seit Beginn der Pandemie

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COVID-19: Gesetzliche Unfallversicherung zählt über 220.000 Versicherungsfälle seit Beginn der Pandemie

(Quelle: DGUV) Seit Beginn der Pandemie haben Berufsgenossenschaften und Unfallkassen über 350.000 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit (BK) zu COVID-19 erhalten. Besonders hoch war das Aufkommen in der ersten Jahreshälfte 2022. Von Januar bis Juni 2022 gingen 175.430 BK-Anzeigen bei Berufsgenossenschaften und Unfallkassen ein, das waren mehr als im Jahr 2021 insgesamt. Die Omikron-Welle hat damit auch das Versicherungsgeschehen in der gesetzlichen Unfallversicherung deutlich beeinflusst. Das geht aus Zahlen hervor, die der Spitzenverband der Unfallversicherungsträger, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), heute veröffentlicht hat. Seit Beginn der Pandemie hat die gesetzliche Unfallversicherung bereits in 195.739 Fällen COVID-19 als Berufskrankheit anerkannt. Hinzu kommen 20.452 Erkrankungen an COVID-19, bei denen die Infektion als Arbeitsunfall anerkannt wurde und 12.496 Fälle in der Schülerunfallversicherung. Seit 2020 verzeichnete die Unfallversicherung damit über 220.000 Versicherungsfälle im Zusammenhang mit Corona.
Beschäftigte sind bei der Arbeit gesetzlich gegen das Risiko eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit versichert. Auch eine Erkrankung an COVID-19 kann unter bestimmten Voraussetzungen als Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung gelten. Bei Beschäftigten im Gesundheitswesen und der Wohlfahrtspflege kann die Erkrankung als Verdacht auf eine Berufskrankheit angezeigt werden. Bei Beschäftigten in anderen Berufen besteht die Möglichkeit, einen Arbeitsunfall anzuzeigen, wenn deutliche Hinweise auf eine beruflich verursachte Infektion vorliegen.
"COVID-19 ist eine erhebliche Herausforderung für die gesetzliche Unfallversicherung", sagt DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy. "In den Jahren vor der Pandemie hatten wir im Schnitt zwischen 75.000 und 80.000 BK-Anzeigen im Jahr. Das hat Corona deutlich verändert." Die gesetzliche Unfallversicherung habe dennoch schnell reagiert und den betroffenen Personen schnell umfassende medizinische, berufliche und soziale Rehabilitationsmaßnahmen ermöglicht. Mit Hilfe ihrer BG Kliniken haben die Unfallversicherungsträger bereits Versorgungsangebote für von Post-COVID betroffene Versicherte geschaffen. Bei der Fallbearbeitung unterstützen sich die Unfallversicherungsträger gegenseitig und bemühen sich, Anzeigen möglichst zügig zu bearbeiten.
Der Großteil der BK-Anzeigen entfällt auf die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). 131.757-mal wurde der Verdacht auf eine Berufserkrankung im Zusammenhang mit Covid-19 vom 1.1. bis zum 30.6.2022 bei der BGW gemeldet. Damit übersteigt die Menge der Verdachtsmeldungen nach der Hälfte des laufenden Jahres bereits deutlich die Zahl für das gesamte Jahr 2021 (111.126).
"Wie das gesamte Gesundheitssystem sind auch wir als gesetzlicher Unfallversicherungsträger stark gefordert." sagt Jörg Schudmann, Hauptgeschäftsführer der BGW und ergänzt: "Obwohl wir tun, was wir können, uns zwischenzeitlich personell verstärkt haben und unsere Prozesse stetig optimieren, lässt sich angesichts dieser außergewöhnlich hohen Meldezahlen eine verzögerte Bearbeitung nicht immer verhindern." Am stärksten betroffen ist 2022 bisher die Branche Kinderbetreuung mit 37.835 Verdachtsmeldungen. Auch aus den Branchen Pflege (34.628) und Kliniken (23.794) gingen besonders viele Meldungen ein. Versicherte mit längeren Krankheitsverläufen werden vom Reha-Management der BGW betreut. Seit Beginn der Pandemie sind dies insgesamt gut 2.900 Personen – hier mit abnehmender Tendenz: Beim Vergleich der Erkrankungen in den Jahren 2020 und 2021 lässt sich ein Rückgang der schweren und längeren Krankheitsverläufe beobachten.

Quelle: Mitteilung vom 24.07.2022
Verband Kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Rheinland-Westfalen-Lippe
Beratgerstraße 36
44149 Dortmund
Tel.: 0231/ 579743
Fax: 0231/ 579754
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Lebenserwartung in Deutschland seit Beginn der Pandemie gesunken

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 313 vom 26.07.2022

Lebenserwartung in Deutschland seit Beginn der Pandemie gesunken
Hauptursache sind hohe Sterbefallzahlen im Zuge der Corona-Pandemie


WIESBADEN – Die durchschnittliche Lebenserwartung betrug im Jahr 2021 für neugeborene Mädchen 83,2 Jahre und für neugeborene Jungen 78,2 Jahre. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, hat sich die Lebenserwartung von Neugeborenen im Vergleich zum letzten Vorpandemiejahr 2019 deutlich verringert: Bei Jungen um 0,6 Jahre, bei Mädchen um 0,4 Jahre.
Hauptgrund für diese Entwicklung sind die außergewöhnlich hohen Sterbefallzahlen während der Coronawellen. Die Entwicklung der Lebenserwartung zeigt Veränderungen der Sterblichkeit an, die von der Altersstruktur unabhängig sind. Sie ist deshalb besonders gut für Zeitvergleiche geeignet.
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Studie: Unsicherheiten abbauen erhöht Akzeptanz für Impfungen

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Übernahme aus Forum > viewtopic.php?f=5&t=508



Studie: Unsicherheiten abbauen erhöht Akzeptanz für Impfungen

Das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit hat eine Studie zu den Corona-Ungeimpften in Rheinland-Pfalz in Auftrag gegeben. Im Zeitraum zwischen März und Mai 2022 wurden über 8.600 Menschgen befragt. Die Ergebnisse haben der Landesimpfkoordinator, Ministerialdirektor Daniel Stich, und die Leiterin der Studie, Jana Faus, vorgestellt.

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„Wir sehen aktuell steigende Inzidenzen und eine steigende Anzahl an Menschen, die in den Krankenhäusern behandelt werden müssen. Hinzu kommen krankheitsbedingte Ausfälle beim Pflegepersonal. Unser Ziel bleibt, gerade vulnerable Gruppen zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Je höher die Impfquote, umso besser kommen wir durch die nächste Welle. Auch mit Blick auf den Herbst beschäftigen wir uns daher mit der Frage, wie wir bei Bedarf Menschen wieder dazu bewegen können, sich impfen zu lassen“, sagte Landesimpfkoordinator Daniel Stich. Um schwere Verläufe zu verhindern, sei das Impfen immer noch das Mittel der Wahl. Dennoch gäbe es Menschen, die auf eine Infektion ohne vorangegangene Impfung und die anschließende Behandlung durch entsprechende zugelassene Mittel setzten. „Das ist fahrlässig. Zwar lässt sich die Sterblichkeit durch eine angemessene und rechtzeitige Behandlung reduzieren. Die Gefahr schwerer Verläufe wird vor allem durch die Impfung gemindert“, so Stich.

Die Studie habe gezeigt, dass die Entscheidung gegen eine Corona-Schutzimpfung mehrheitlich durch fehlendes Vertrauen in Politik, Medien, Institutionen und Gesellschaft geleitet wird. Überrepräsentiert sind AFD-Wähler*innen, Nichtwähler*innen, Menschen mit osteuropäischem Migrationshintergrund und Bürger*innen mit niedrigem Einkommen, so Jana Faus, Geschäftsführerin der pollytix strategic research gmbh. „Ungeimpft-sein gilt als Zeichen eigener Widerstandsfähigkeit und ist damit identitätsstiftend. Die Wahrnehmung eigener Stärke führt zu einer Herabsetzung und einer bewussten Abgrenzung gegenüber geimpften Menschen. 87 Prozent der nicht aus medizinischen Gründen Ungeimpften werden von Verschwörungsnarrativen beeinflusst und sind daher überwiegend nicht für eine Impfkampagne erreichbar“, so Faus. Eine Minderheit von 13 Prozent, meist Eltern oder junge Frauen und Menschen aus städtischen Wohnorten seien noch offen, sich mit Hilfe von unabhängigen Langzeitstudien in verständlicher Sprache, individuellen Beratungsangeboten oder einer ergebnisoffenen, neutralen Impfkampagne von dem Impfschutz vor Langzeitfolgen einer Corona-Infektion überzeugen zu lassen.

Für den Herbst werde die Verfügbarkeit omikronangepasster Impfstoffe erwartet. Der Landesimpfkoordinator rechnet wie in den vorangegangenen Impfkampagnen auch mit einer hohen Impfbereitschaft in der Bevölkerung, aber auch mit Mythen, Legenden und Unwahrheiten, die aus dem Kreis der Verschwörungstheorie und der Impfgegner verbreitet werden: „Um noch gezielter für die Schutzimpfung zu werben, müssen wir verstehen, warum Menschen so vehement und abseits aller Fakten und Vernunft gegen das Impfen agieren. Mit der nun vorliegenden Studie erschließen sich uns mehr Klarheit über die Motivation aber auch neue Wege, um Menschen weiterhin für eine Impfung zu gewinnen. Wir werden akzeptieren müssen, dass es einen Teil von Menschen gibt, die wir nicht erreichen und noch weniger überzeugen können. Umso engagierter werden wir uns um jene bemühen, die sich von Unwahrheiten haben täuschen lassen“, sagte Landesimpfkoordinator Daniel Stich.


Studie zu Corona-Ungeimpften in Rheinland-Pfalz > https://mwg.rlp.de/fileadmin/mbwwk/Pres ... __002_.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 26.07.2022
Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit
Mittlere Bleiche 61
55116 Mainz
Kontaktmöglichkeiten
Telefon 06131 16-0 - zentraler Telefondienst
Telefax 06131 16-29 97
E-Mail poststelle(at)mwg.rlp.de
Postfachanschrift
Postfach 32 20
55022 Mainz
> https://mwg.rlp.de/de/service/pressemit ... impfungen/


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Siehe auch Bericht der Ärzte Zeitung vom 26.07.2022:
Neue Studie
Ärzte sollten mit Corona-Ungeimpften über Haftungsfragen sprechen

Sieben Prozent der Rheinland-Pfälzer sind nicht gegen Corona geimpft. Autoren einer Studie haben Beweggründe analysiert – und zeigen drei Hebel auf, um die Impfquote zu erhöhen.
... (weiter lesen unter) ... > https://nlcontent.aerztezeitung.de/redi ... F1DD0CCD68
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Aktueller Cochrane Review: Wie zuverlässig sind Corona-Schnelltests?

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Aktueller Cochrane Review: Wie zuverlässig sind Corona-Schnelltests?

Inzwischen kennt sie Jede*r: Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2, die Virusproteine in Proben aus der Nase oder dem Rachen nachweisen. Ein eben aktualisierter Cochrane Review gibt einen Überblick über die wissenschaftliche Evidenz zur Zuverlässigkeit solcher Tests. Er bestätigt auf erheblich vergößterter Evidenzbasis die wichtigesten Aussagen seines Vorgängers von 2021. Antigen-Schnelltest besitzen demnach nur bei Personen mit potentiellen Symptomen von COVID-19 ausreichende Sensitivität: Sie erkennen dann rund drei Viertel der tatsächlich Infizierten korrekt. Bei symptomlosen Personen mit einer SARS-CoV-2-Infektion erkennen sie dagegen nur jede zweite Infektion.

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Für Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 gelten wie für alle diagnostischen Tests vor allem zwei Qualitäts-Maßstäbe: Die Sensitivität ist der Anteil tatsächlich infizierter Personen, bei denen der Test ein positives Ergebnis liefert. Die Spezifität ist der Anteil nicht infizierter Personen, bei denen der Test ein negatives Ergebnis liefert. Je näher Sensitivität und Spezifität an 100 % liegen, desto genauer ist der Test. Inkorrekte Testergebnisse nennt man falsch positiv bzw. falsch negativ.
Sensitivität und Spezifität sind keine festen Werte. Sie variieren vielmehr aufgrund von Unterschieden in den untersuchten Bevölkerungsgruppen, der Art der Durchführung der Tests oder der Art und Weise, wie das Vorhandensein der Krankheit unabhängig vom untersuchten Test bestätigt wird.

Kernaussagen des Reviews

Die Ergebnisse von Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 sind am zuverlässigsten, wenn man Personen mit potentiellen Symptomen von COVID-19 in der ersten Woche der Erkrankung testet. Die Tests liefern auch dann recht zuverlässige Ergebnisse, wenn die Getesteten zuvor mit einer nachweislich infizierten Person in Kontakt waren. Personen mit negativem Testergebnis können dennoch infiziert sein (falsch negativ). Bei symptomlosen Personen sind Antigen-Schnelltests im Allgemeinen wesentlich weniger zuverlässig.
Die Genauigkeit der Antigen-Schnelltests variiert zwischen den Tests verschiedener Hersteller, und für viele im Handel erhältliche Tests gibt es keine ausreichende Evidenz.

Was wollten die Autor*innen herausfinden?

Die Autor*innen wollten wissen, ob die im Handel erhältlichen Antigen-Schnelltests genau genug sind, um eine COVID-19-Infektion zuverlässig zu diagnostizieren, und wie sich die Genauigkeit bei Menschen mit und ohne Symptome unterscheidet.

Wie gingen die Autor*innen vor?

Der Review basiert auf Studien, die die Ergebnisse von kommerziell hergestellten Antigen-Schnelltests mit denen eines PCR-Tests auf SARS-CoV-2 verglichen. Die Tests wurden im Krankenhaus, in einem öffentlichen Testzentrum oder Zuhause durchgeführt. In den eingeschlossenen Studien konnten Personen mit oder ohne Symptome getestet werden.

Was ist die Datenbasis?

Der Review konnte 155 Studien in die Untersuchung einbeziehen. Die wichtigsten Ergebnisse basieren auf 152 Studien, in denen insgesamt 100 462 Nasen- oder Rachenproben untersucht wurden; in 16 822 dieser Proben wurde COVID-19 bestätigt. In den Studien wurden 49 verschiedene Antigentests untersucht.

Was sind die wichtigsten Ergebnisse?

Sensitivität: Bei Personen mit einer durch PCR bestätigten SARS-CoV-2-Infektion erkannten Antigentests die Infektion bei durchschnittlich 73 % der Personen mit Symptomen korrekt. Die Tests waren am genauesten, wenn sie in der ersten Woche nach Beginn der Symptome eingesetzt wurden (durchschnittlich 82 % der bestätigten Fälle hatten dann auch positive Antigentests). Dies ist wahrscheinlich darauf zurückzuführen, dass die Viruslast in den ersten Tagen der Erkrankung am größten ist.

Bei Personen ohne Symptome lag Sensitivität nur bei 55 %. Etwas bessere Werte lieferten die Tests für symptomlose Personen, die Kontakt zu anderen Infizierten gehabt hatten: Durchschnittlich 64 % der mit PCR bestätigten Fälle hatten hier auch einen positiven Antigentest.

Spezifität: Für Personen, die laut PCR tatsächlich nicht mit SARS-CoV-2 infiziert waren, zeigten mehr als 99% der Antigentests dies auch korrekt an, unabhängig vom Vorhandensein von Symptomen.

Variabilität der Tests: Tests verschiedener Marken waren unterschiedlich genau. Die zusammenfassenden Ergebnisse (kombiniert aus mehr als einer Studie pro Testmarke) für sieben Tests entsprachen den Standards der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Zwei weitere Tests erfüllten in je einer Studie die WHO-Norm. Kein Test erfüllte diesen Standard, wenn er bei Personen ohne Symptome ausgewertet wurde.

Was bedeutet das in absoluten Zahlen?

Mit Symptomen
Die Zuverlässigkeit von Test hängt auch immer von der Rate von Infektionen in der Bevölkerung ab. Legt man die Ergebnisse für symptomatische Personen in der ersten Woche nach Symptombeginn zugrunde und wendet sie auf eine hypothetische Gruppe von 1000 Personen mit Symptomen an, von denen 50 (5 %) tatsächlich COVID-19 haben, so ergeben sich folgende Zahlen:

45 Personen würden positiv auf COVID-19 getestet. Von diesen hätten 5 Personen (11 %) in Wirklichkeit kein COVID-19, also ein falsch positives Ergebnis.

955 Personen würden negativ auf COVID-19 getestet. Davon hätten 10 Personen (1,0 %) tatsächlich COVID-19 (falsch negatives Ergebnis).

Ohne Symptome
Bei Personen ohne Symptome dürfte die Zahl der bestätigten Fälle viel geringer sein als bei Personen mit Symptomen. Legt man die Review-Ergebnisse für Personen ohne bekannte Exposition gegenüber COVID-19 in einer größeren Population von 10.000 Personen ohne Symptome zugrunde, von denen 50 (0,5 %) tatsächlich COVID-19 haben:

62 Personen würden positiv auf COVID-19 getestet. Von diesen hätten 30 Personen (48 %) kein COVID-19 (falsch positives Ergebnis).

9938 Personen würden negativ auf COVID-19 getestet. Davon würden 18 Personen (0,2 %) tatsächlich COVID-19 haben (falsch negatives Ergebnis).

Was bedeutet das?

Bei Menschen mit Symptomen sind einige Antigen-Schnelltests genau genug, um PCR-Tests zu ersetzen, vor allem wenn es darum geht, das Vorliegen einer Infektion festzustellen. Wenn PCR zur Verfügung steht, könnten Antigen-Schnelltests auch dazu verwendet werden, die Personen mit Symptomen auszuwählen, die weitere Tests mit PCR benötigen, wodurch die Belastung der Labordienste verringert würde. Antigen-Schnelltests sind weniger gut geeignet, um eine Infektion bei symptomatischen Personen auszuschließen - Personen, die ein negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests erhalten, können dennoch infiziert sein.

Antigen-Schnelltests sind weniger genau bei Personen, die keine Symptome von COVID-19 aufweisen. Es bedarf weiterer Evidenz über die Zuverlässigkeit von Schnelltests bei symptomlosen Personen und darüber, inwieweit wiederholtes Testen einer Person die Zuverlässigkeit erhöhen kann. Für viele der kommerziell erhältlichen Testmarken gibt es keine unabhängige Evidenz. Es sind mehr direkte Vergleiche verschiedener Testmarken erforderlich, wobei sich die Tester an die Anweisungen der Hersteller halten sollten - dies war nicht in allen Studien der Fall.

Was ist der Stand der Evidenz?

Diese dritte Aktualisierung des Reviews umfasst Studienergebnisse, die bis zum 8. März 2021 veröffentlicht wurden.

Originalpublikation:
Dinnes J, Sharma P, Berhane S, van Wyk SS, Nyaaba N, Domen J, Taylor M, Cunningham J, Davenport C, Dittrich S, Emperador D, Hooft L, Leeflang MMG, McInnes MDF, Spijker R, Verbakel JY, Takwoingi Y, Taylor-Phillips S, Van den Bruel A, Deeks JJ. Rapid, point‐of‐care antigen tests for diagnosis of SARS‐CoV‐2 infection. Cochrane Database of Systematic Reviews 2022, Issue 7. Art. No.: CD013705. DOI: 10.1002/14651858.CD013705.pub3

Weitere Informationen:
> https://www.cochrane.de/news/aktueller- ... hnelltests

Quelle: Pressemitteilung vom 28.07.2022
Georg Rüschemeyer Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Cochrane Deutschland
https://idw-online.de/de/news799097
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Kinder von Alleinerziehenden und Müttern mit niedrigem Einkommen stärker durch die Pandemie belastet

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WIdOmonitor: Kinder von Alleinerziehenden und Müttern mit niedrigem Einkommen stärker durch die Pandemie belastet

Berlin. Wie haben sich die pandemiebedingten Belastungen auf die Gesundheit von Kindern ausgewirkt? Dieser Frage geht der aktuelle WIdOmonitor zu den „Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf die psychische Gesundheit von Kindern“ nach. Die Mehrheit der befragten Mütter ist der Meinung, dass ihre Kinder gesundheitlich relativ gut durch die Pandemie gekommen sind. Während nur 16 Prozent Verschlechterungen der körperlichen Gesundheit des Nachwuchses bemerkt haben, berichtet aber mehr als jede dritte Mutter, dass die seelische Gesundheit der Kinder gelitten habe. Überdurchschnittlich häufig betrifft dies Familien mit einem niedrigen Haushaltseinkommen.

Für den WIdOmonitor des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO), der in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut durchgeführt worden ist, wurden im Februar und März dieses Jahres 3.000 Mütter von drei- bis zwölfjährigen Kindern befragt.

Bei den Antworten auf die Fragen zur seelischen Gesundheit der Heranwachsenden zeigt sich ein deutliches soziales Gefälle: Während der Corona-Pandemie haben vor allem Alleinerziehende und Mütter mit einfacher Bildung und geringem Haushaltseinkommen eine Verschlechterung der seelischen Gesundheit ihrer Kinder bemerkt. Das sagen deutlich mehr Geringverdienerinnen (51,0 Prozent) und Alleinerziehende (44,1 Prozent) als der Durchschnitt mit 34,9 Prozent. Generell wird die aktuelle seelische Gesundheit des eigenen Kindes im Vergleich zur körperlichen Gesundheit deutlich schlechter bewertet. 59,4 Prozent schätzen den seelischen Zustand ihrer Kinder als gut oder sehr gut ein. Auch hier fällt die Bewertung der Mütter mit einfacher Bildung (50,2 Prozent) oder geringem Haushaltseinkommen (40,7 Prozent) sowie von Alleinerziehenden (45,9 Prozent) deutlich schlechter aus.

„Wie ein roter Faden zieht sich durch fast alle Ergebnisse unserer Untersuchung, dass Kinder aus sozial schwächeren Familien deutlich stärker durch die Pandemie belastet waren“, sagt Klaus Zok, Studienleiter im Forschungsbereich Gesundheitspolitik und Systemanalysen des WIdO. Die Ergebnisse deckten sich mit denen anderer Studien und Befragungen, wonach bei Kindern von Alleinerziehenden eine niedrigere gesundheitsbezogene Lebensqualität und mehr psychische Probleme beobachtet wurden.

Viele Kinder konnten seit Beginn der Pandemie die Angebote der (vor)schulischen Bildung, Betreuung und Erziehung nur selten oder unregelmäßig nutzen. „Nun gilt es, die pandemiebedingten Belastungen zu bewältigen und Versäumtes nach- oder aufzuholen“, so Zok. Die meisten befragten Mütter wünschen sich hierfür Unterstützung durch Sportvereine (27,8 Prozent), gefolgt von Schulpsychologen und Sozialarbeitern (24,8 Prozent). Mütter mit niedrigem sozialem Status formulierten überdurchschnittlich häufig Bedarfe hinsichtlich Nachhilfe- und Lerngruppen. Nur ein knappes Drittel wünscht sich keinerlei Unterstützung. Überdurchschnittlich hoch ist dieser Anteil in der Gruppe, die mutmaßlich einen höheren Bedarf an Unterstützung hat, also bei Müttern mit einfacher Bildung (34,9 Prozent) und geringem Haushaltseinkommen (32,8 Prozent). „Das lässt befürchten, dass bestehende Versorgungsangebote ausgerechnet diejenigen Kinder nicht adäquat erreichen, die ein sehr hohes Risiko für pandemiebedingte Belastungen und mögliche Folgeerkrankungen haben“, so Klaus Zok. Viele dieser Angebote seien darauf ausgerichtet, dass Eltern die Initiative ergreifen und Hilfe für ihre Kinder aktiv nachfragen.

Die Mehrheit der befragten Mütter hat sich vor allem durch den während der Pandemie eingeschränkten Kindergarten- und Schulbetrieb stark oder sehr stark belastet gefühlt (65,2 Prozent), insbesondere die Alleinerziehenden mit 69,6 Prozent. Es zeigen sich auch hier deutliche soziale Unterschiede: So gaben Mütter mit niedrigem Haushaltseinkommen sowie Alleinerziehende häufiger starke oder sehr starke Belastungen an. Dies ist offenbar nicht ohne Folgen für das Familienleben geblieben. Fast jede zweite Mutter berichtet von einer Zunahme familiärer Meinungsverschiedenheiten seit Pandemiebeginn. Das betrifft sowohl kleinere Probleme, wie nervige Diskussionen (47,6 Prozent) als auch gravierende Vorfälle wie lauten Streit oder Handgreiflichkeiten (30,9 Prozent). Auch hier zeigten sich jeweils höhere Werte bei Geringverdienerinnen, Alleinerziehenden und bei Müttern, die mit ihren Kindern auf weniger als 20 Quadratmeter Wohnfläche je Person leben.
Aber die Pandemie hat nicht nur negative Auswirkungen auf die Familien. So berichten mehr als zwei Drittel der Mütter (73,1 Prozent), dass das Zusammengehörigkeitsgefühl in der Familie gewachsen sei. „Die positiven Pandemie-Effekte wie der gestärkte familiäre Zusammenhalt oder das Entdecken neuer, gemeinsamer Hobbys wurden jedoch in sozial schwächeren Familien deutlich seltener wahrgenommen“, so Zok.

Kinder sind reizbarer und aggressiver geworden

Wie hat sich der Corona-Stress nun ganz konkret im Verhalten der Kinder und Jugendlichen bemerkbar gemacht? Mehr als jede zweite Mutter (56,3 Prozent) benennt Auffälligkeiten, die mit den pandemiebedingten Kontaktbeschränkungen in Verbindung stehen könnten. Reizbarkeit und Aggressivität (36,5 Prozent) stehen dabei mit Abstand an erster Stelle. Rund ein Viertel der Befragten gibt Antriebsmangel (25,3 Prozent), Ängstlichkeit (24,5 Prozent), gedrückte Stimmung (23,8 Prozent) sowie starke Unruhe (23,1 Prozent) an. Generell findet jede fünfte Mutter, dass ihr Nachwuchs seit dem Beginn der Pandemie reizbarer und aggressiver geworden ist. Als ungünstige Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen auf ihre Kinder geben die Mütter vor allem einen übermäßigen Medienkonsum (74,4 Prozent) und Bewegungsmangel (63,2 Prozent) an. Bei übergewichtigen Kindern haben sich in vier Fünftel aller Fälle die Gewichtsprobleme während der Pandemie verschärft, bei Kindern aus Familien mit niedrigem Einkommen sogar in über neun Zehntel der Fälle. Auch hier zeigt sich ein deutlicher Sozialgradient: Mütter mit einfacher Schulbildung, geringem Haushaltseinkommen und Alleinerziehende berichten viel häufiger von gesundheitsgefährdendem Verhalten ihrer Kinder sowie ungünstigen Auswirkungen der Pandemiemaßnahmen als der Durchschnitt. Rund elf Prozent der befragten Mütter geben an, dass ein Arzt oder Psychotherapeut bei ihrem Kind eine psychische Erkrankung diagnostiziert habe. Eine Empfehlung für eine psychotherapeutische Behandlung wurde für Kinder von Alleinerziehenden sowie Müttern mit einfacher Schulbildung oder geringem Einkommen häufiger ausgesprochen.

Mehr Infos im Internet: https://www.wido.de/publikationen-produ ... or-1-2022/

Weitere Informationen:
https://www.wido.de/publikationen-produ ... or-1-2022/

Quelle: Pressemitteilung vom 28.07.2022
Peter Willenborg Presse & Kommunikation
Wissenschaftliches Institut der AOK
https://idw-online.de/de/news799142
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Pandemievorsorge für Herbst und Winter: neuer rechtlicher Rahmen im Infektionsschutzgesetz

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Pandemievorsorge für Herbst und Winter: neuer rechtlicher Rahmen im Infektionsschutzgesetz


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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und das Bundesministerium der Justiz (BMJ) haben unter Beteiligung des Bundeskanzleramtes einen Vorschlag für eine Fortentwicklung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) erarbeitet. Das IfSG enthält unter anderem die rechtlichen Grundlagen zur Pandemiebekämpfung. Die bisherigen auf die COVID-19-Pandemie bezogenen Sonderregeln sind bis zum 23. September 2022 befristet. Im Herbst und Winter ist mit einem saisonalen Anstieg der COVID-19-Fälle zu rechnen – und mit einer gesteigerten Belastung des Gesundheitssystems und der sonstigen kritischen Infrastrukturen. Deshalb sind modifizierte Anschlussregeln erforderlich. Der Vorschlag sieht lageangepasste Rechtsgrundlagen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 vor. Die bisherigen pandemiebedingten Sonderregelungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) werden bis zum 30. September 2022 befristet.

Bundesminister für Gesundheit Prof. Karl Lauterbach:
„Deutschland soll besser als in den vergangenen Jahren auf den nächsten Coronawinter vorbereitet sein. Dafür haben wir einen 7- Punkte-Plan entwickelt. Die jetzt vereinbarten Anpassungen des IfSG sind Teil dieses Plans zur Umsetzung der Corona-Herbststrategie. Impfkampagne mit neuen Impfstoffen, Pandemieradar mit tagesaktuellen Daten, Test- und Behandlungskonzepte, Schutzkonzepte für Pflegeheime und ein rechtssicherer Rahmen für Schutzmaßnahmen: Damit können wir arbeiten. Mit einem solchen IfSG-Stufenmodell geben wir Bund und Ländern rechtssichere Werkzeuge zur Pandemievorsorge an die Hand. Dazu gehört der bundesweite Einsatz von Masken und zielgerichtetes Testen für besonders gefährdete Personen. Ab 1.10. können die Länder die Maskenpflicht in den Innenräumen nutzen. Wenn die Situation es gebietet, gilt auch eine Maskenpflicht bei Außenveranstaltungen und es kommt zu Obergrenzen im öffentlichen Raum. Wir können die Pandemie nur gemeinsam überwinden.“

Bundesminister der Justiz Dr. Marco Buschmann:
„Vorbereitet sein – Verhältnismäßigkeit wahren – vulnerable Personen schützen: An diesen drei V orientiert sich unser Corona-Schutzkonzept für die Zeit ab Oktober. Wir nehmen die Pandemie weiter ernst. Und vor allem nehmen wir die Grundrechte ernst. Auch im Herbst und Winter gilt: Freiheitseinschränkungen darf es nur geben, wenn sie erforderlich sind. Lockdowns und Ausgangssperren erteilt unser Konzept deshalb eine Absage. Stattdessen setzen wir auf Maßnahmen, die wirksam sind und zugleich zumutbar.

Masken schützen. Und in bestimmten Situationen ist eine Maskenpflicht auch zumutbar. Deshalb wird es in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen sowie im Fernverkehr eine Maskenpflicht geben. Wenn das Pandemiegeschehen dies erfordert, können die Länder daneben für weitere Bereiche des öffentlichen Lebens in Innenräumen eine Maskenpflicht anordnen. In Kultur, Freizeit, Sport und Gastronomie muss es allerdings Ausnahmen für getestete, frischgeimpfte und frischgenesene Personen geben. In diesen sozialen Bereichen ist es richtig, mehr auf die Eigenverantwortung der Zivilgesellschaft zu setzen – so wie es auch die meisten anderen europäischen Staaten tun.

Den Schulen gilt unser besonderes Augenmerk. Kinder haben ein Recht auf schulische Bildung und einen möglichst unbeschwerten Schulalltag. Schulschließungen darf es deshalb nicht geben. Auch eine pauschale Maskenpflicht an Schulen wäre nicht angemessen. Die Länder werden eine Maskenpflicht an Schulen deshalb nur anordnen können, wenn dies erforderlich ist, um weiter Präsenzunterricht durchführen zu können – und auch dann nur für Kinder ab der fünften Klasse.

Unser Schutzkonzept ist die richtige Antwort auf die jetzige Pandemielage. Ich bin froh, dass wir uns innerhalb der Bundesregierung so zügig darauf verständigt haben. Wir folgen damit genau dem vereinbarten Fahrplan. Bis Ende September ist ausreichend Zeit, um das Gesetzgebungsverfahren zu einem überzeugenden Abschluss zu bringen.“
Der Vorschlag für die Fortentwicklung des IfSG sieht ein mehrstufiges, lagebezogenes Schutzkonzept vor. Danach sollen zwischen Anfang Oktober und Anfang April bestimmte bereichsspezifische Schutzmaßnahmen bundesweit gelten. Vorgesehen ist ferner, dass die Länder bestimmte weitere Schutzmaßnahmen anordnen können, soweit dies erforderlich ist, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten und einen geregelten Schulunterricht in Präsenz aufrechtzuerhalten. Sofern in einem Land eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur besteht, kann das Land – nach einem Parlamentsbeschluss – in betroffenen Gebietskörperschaften bestimmte weitergehende Schutzmaßnahmen anordnen.
Schutzmaßnahmen vom 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023:

Bundesweit geltende Schutzmaßnahmen
• Maskenpflicht im Luft- und öffentlichen Personenfernverkehr.
• Masken und Testnachweispflicht für den Zutritt zu Krankenhäusern sowie voll- und teilstationären Pflegeeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen sowie für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern während ihrer Tätigkeit.
Ausnahmen von der Testnachweispflicht sind vorgesehen für frisch geimpfte und genesene Personen sowie für Personen, die in den jeweiligen Einrichtungen oder von den jeweiligen Dienstleistern behandelt, betreut oder gepflegt werden.

Ausnahmen von der Maskenpflicht sind vorgesehen, wenn die Behandlung dem Tragen einer Maske entgegensteht sowie für in den jeweiligen Einrichtungen behandelte oder gepflegte Personen in den für ihren persönlichen Aufenthalt bestimmten Räumlichkeiten; ferner für Kinder unter 6 Jahren, für Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, sowie gehörlose und schwerhörige Menschen.
Optionale, weitergehende Schutzmaßnahmen der Länder
Die Länder können weitergehende Regelungen erlassen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Diese möglichen Maßnahmen in Länderverantwortung sind:
• Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr.
• Maskenpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Eine zwingende Ausnahme ist bei Freizeit-, Kultur- oder Sportveranstaltungen, in Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie in gastronomischen Einrichtungen und bei der Sportausübung für Personen vorzusehen, die über einen Testnachweis verfügen oder genesen sind (Genesenennachweis; es gilt die bisherige 90 Tage-Frist) oder die vollständig geimpft sind und bei denen die letzte Impfung höchstens drei Monate zurückliegt.
• Verpflichtung zur Testung in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen (z.B. Einrichtungen zur Unterbringung von Asylbewerbern, Hafteinrichtungen, Kinderheimen) sowie Schulen und Kindertageseinrichtungen.
• Maskenpflicht in Schulen und sonstigen Ausbildungseinrichtungen für Beschäftigte und für Schülerinnen und Schüler ab dem fünften Schuljahr, wenn dies zur Aufrechterhaltung eines geregelten Präsenz-Unterrichtsbetriebs erforderlich ist.
Stellt ein Landesparlament für das gesamte Bundesland oder eine konkrete Gebietskörperschaft anhand bestimmter, gesetzlich geregelter Indikatoren eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastrukturen fest, können dort außerdem folgende Maßnahmen angeordnet werden:
• Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich, wenn ein Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann, sowie bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen. Die Ausnahmeregelung für genesene, frisch geimpfte oder getestete Personen gilt dann nicht.
• Verpflichtende Hygienekonzepte (Bereitstellung von Desinfektionsmitteln, Vermeidung unnötiger Kontakte, Lüftungskonzepte) für Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe, Angebote und Veranstaltungen aus dem Freizeit-, Kultur- und Sportbereich für öffentlich zugängliche Innenräume, in denen sich mehrere Personen aufhalten.
• Anordnung eines Mindestabstands von 1,5 m im öffentlichen Raum.
• Festlegung von Personenobergrenzen für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen.
Der Vorschlag für die Fortentwicklung des IfSG soll voraussichtlich noch im August vom Bundeskabinett beschlossen werden. Anschließend soll er in das bereits laufende Verfahren zum Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 eingebracht werden. Dadurch ist sichergestellt, dass die Regelungen rechtzeitig in Kraft treten können.

Quelle: Pressemitteilung vom 03.08.2022
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Zum Thema passt:


Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2 / Studie zu Corona-Ungeimpften … Infos:
• Inzwischen kennt sie Jede*r: Antigen-Schnelltests auf SARS-CoV-2, die Virusproteine in Proben aus der Nase oder dem Rachen nachweisen. Ein eben aktualisierter Cochrane Review gibt einen Überblick über die wissenschaftliche Evidenz zur Zuverlässigkeit solcher Tests. Er bestätigt auf erheblich vergößterter Evidenzbasis die wichtigesten Aussagen seines Vorgängers von 2021. Antigen-Schnelltest besitzen demnach nur bei Personen mit potentiellen Symptomen von COVID-19 ausreichende Sensitivität: Sie erkennen dann rund drei Viertel der tatsächlich Infizierten korrekt. Bei symptomlosen Personen mit einer SARS-CoV-2-Infektion erkennen sie dagegen nur jede zweite Infektion. … Näheres > viewtopic.php?f=5&t=13&p=5914#p5914
• Studie zu Corona-Ungeimpften verdeutlicht: Unsicherheiten abbauen erhöht Akzeptanz für Impfungen. - Aktuell steigende Inzidenzen und eine steigende Anzahl an Menschen, die in den Krankenhäusern behandelt werden müssen, geben Veranlassung, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern. Je höher die Impfquote, umso besser kommen wir durch die nächste Welle. … > viewtopic.php?f=5&t=508
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Sterbefallzahlen im Juli 2022 um 12 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 343 vom 09.08.2022

Sterbefallzahlen im Juli 2022 um 12 % über dem mittleren Wert der Vorjahre

WIESBADEN – Im Juli 2022 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 85 285 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 12 % oder 9 130 Fälle über dem mittleren Wert (Median) der Jahre 2018 bis 2021 für diesen Monat. Wie bereits im Juni waren die Sterbefallzahlen dabei vor allem in Phasen sehr hoher Temperaturen erhöht. In den Kalenderwochen 28 bis 30, also vom 11. bis 31. Juli, lagen die Sterbefälle mit +16 %, +24 % und +14 % deutlich über den Vergleichswerten. Dass im Zuge +von Hitzewellen die Sterbefallzahlen ansteigen, ist ein bekannter Effekt, der bereits in den Vorjahren beobachtet wurde. In diesem Jahr sind jedoch bereits bis Ende Juli außergewöhnlich viele Wochen von diesem Effekt betroffen.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.
Verbreitung mit Quellenangabe erwünscht.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
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Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests

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Annahmeverzug nach Vorlage eines negativen Corona-Tests

Erteilt der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer, der aus einem SARS-CoV-2-Risikogebiet zurückkehrt, ein 14-tägiges Betretungsverbot für das Betriebsgelände, obwohl der Arbeitnehmer entsprechend den verordnungsrechtlichen Vorgaben bei der Einreise aufgrund der Vorlage eines aktuellen negativen PCR-Tests und eines ärztlichen Attests über Symptomfreiheit keiner Absonderungspflicht (Quarantäne) unterliegt, schuldet der Arbeitgeber grundsätzlich Vergütung wegen Annahmeverzugs.

Der Kläger ist als Leiter der Nachtreinigung bei der Beklagten, die am Standort Berlin Lebensmittel für den Handel produziert, beschäftigt. Die Beklagte erstellte zum Infektionsschutz ein Hygienekonzept, das für Arbeitnehmer, die aus einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet zurückkehren, eine 14-tägige Quarantäne mit Betretungsverbot des Betriebs ohne Entgeltanspruch anordnet. Die SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung des Landes Berlin vom 16. Juni 2020 sah nach Einreise aus einem Risikogebiet grundsätzlich eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 14 Tagen vor. Diese sollte jedoch nicht für Personen gelten, die über ein ärztliches Attest nebst aktuellem Laborbefund verfügen, der ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests ausweist, der höchstens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen wurde, und die keine Symptome einer COVID-19-Erkrankung aufweisen.

Der Kläger reiste während des ihm erteilten Urlaubs vom 11. August bis zum 14. August 2020 wegen des Todes seines Bruders in die Türkei, die zu dieser Zeit als Corona-Risikogebiet ausgewiesen war. Vor der Ausreise aus der Türkei unterzog er sich einem Corona-PCR-Test, der ebenso wie der erneute Test nach Ankunft in Deutschland negativ war. Der Arzt des Klägers attestierte ihm Symptomfreiheit. Die Beklagte verweigerte dem Kläger für die Dauer von 14 Tagen den Zutritt zum Betrieb und zahlte keine Arbeitsvergütung. Mit seiner Klage hat der Kläger Vergütung wegen Annahmeverzugs in Höhe von 1.512,47 Euro brutto verlangt. Er hat geltend gemacht, die Beklagte habe zu Unrecht die Annahme seiner Arbeitsleistung verweigert.

Das Landesarbeitsgericht hat der Klage stattgegeben. Die hiergegen gerichtete Revision der Beklagten hatte vor dem Fünften Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Das Berufungsgericht hat richtig erkannt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der vom Kläger angebotenen Arbeitsleistung in Annahmeverzug befand. Das von ihr erteilte Betretungsverbot des Betriebs führte nicht zur Leistungsunfähigkeit des Klägers (§ 297 BGB), weil die Ursache der Nichterbringung der Arbeitsleistung von der Beklagten selbst gesetzt wurde. Dass ihr die Annahme der Arbeitsleistung des Klägers aufgrund der konkreten betrieblichen Umstände unzumutbar war, hat sie nicht dargelegt. Die Weisung, dem Betrieb für die Dauer von 14 Tagen ohne Fortzahlung des Arbeitsentgelts fernzubleiben, war außerdem unbillig (§ 106 GewO) und daher unwirksam. Die Beklagte hat dem Kläger nicht die Möglichkeit eröffnet, durch einen weiteren PCR-Test eine Infektion weitgehend auszuschließen. Hierdurch hätte sie den nach § 618 Abs. 1 BGB erforderlichen und angemessenen Schutz der Gesundheit der Arbeitnehmer erreichen und einen ordnungsgemäßen Betriebsablauf sicherstellen können.


Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10. August 2022 – 5 AZR 154/22 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 2. März 2022 – 4 Sa 644/21 –

Quelle: Pressemitteilung vom 10.08.2022
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