Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Sterbefallzahlen im Juni 2021: 7 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 338 vom 13.07.2021

Sterbefallzahlen im Juni 2021: 7 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

WIESBADEN – Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind im Juni 2021 in Deutschland 76 462 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 7 % oder 5 309 Fälle über dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 für diesen Monat. Mitte des Monats waren die Sterbefallzahlen zeitgleich mit einer Hitzewelle besonders deutlich erhöht (+17 % in Kalenderwoche 24 vom 14. bis zum 20. Juni). Zum Monatswechsel lagen die Zahlen wieder im Bereich des Durchschnitts der Vorjahre (+1 % in Kalenderwoche 26 vom 28. Juni bis zum 4.
Juli). Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland nach etwa einer Woche veröffentlicht werden.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
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Pflegekräfte: Arbeitsunfähigkeit deutlich über dem Durchschnitt aller Beschäftigten

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Pflegekräfte: Arbeitsunfähigkeit deutlich über dem Durchschnitt aller Beschäftigten
12. Juli 2021 Statement von Prof. Dr. Stefan Sell
Pflegekräfte sind deutlich häufiger krank als der Durchschnitt aller Beschäftigten. Und was das nicht nur mit Covid-19 zu tun hat
» mehr > https://aktuelle-sozialpolitik.de/2021/ ... egeberufe/
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Coronamaßnahmen: Wann sind Lockerungen sinnvoll?

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Coronamaßnahmen: Wann sind Lockerungen sinnvoll?

Heute fallen in England die Coronaregeln. Es gibt keine gesetzlichen Kontaktbeschränkungen mehr, keine Masken- oder Abstandspflicht. Selbst Großveranstaltungen sind im Prinzip erlaubt. Begründet wird das mit der hohen Impfquote. Fast 70 % der Bevölkerung haben eine erste Impfung, über 50 % die zweite. Aber die 7-Tage Inzidenz liegt schon jetzt wieder über 450. Und momentan müssen in England rund 700 Menschen täglich ins Krankenhaus eingewiesen werden. Deshalb gab es auch viel Kritik von Wissenschaftlern. Sie bezeichnen die Öffnungen als gefährliches und unethisches Experiment. Aber es gibt auch Experten, die sagen: Der ideale Zeitpunkt für Lockerungen ist jetzt – der Sommereffekt hilft noch dabei, das Virus im Zaum zu halten. Eine Erkrankungswelle gebe es so oder so, wenn man öffnet. Und die könnte sogar insgesamt schlimmer ausfallen, wenn man noch wartet und dann im Herbst und Winter auch noch Grippe und Co obendrauf hat. Antje Sieb aus dem Quarks-Team berichtet vom Für und Wider – und wie andere Länder handeln | sendungspodcast – 00:41:35 > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/wdr ... e-100.html

Mehr: "Wann die Corona-Pandemie endet" ¬– ein Quarks-Beitrag vom 03.05.21 | quarks.de > https://www.quarks.de/gesundheit/medizi ... t-beendet/

Quelle: Mitteilung vom 19.07.2021
Quarks-Team - quarks@wdr.de
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9 % mehr Fälle: Jugendämter melden 2020 Höchststand an Kindeswohlgefährdungen

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 350 vom 21.07.2021

9 % mehr Fälle: Jugendämter melden 2020 Höchststand an Kindeswohlgefährdungen

Behörden registrierten im Corona-Jahr 2020 rund 5 000 Fälle mehr als 2019
Jedes dritte betroffene Kind war jünger als 5 Jahre Psychische Misshandlungen besonders stark gestiegen (+17 %)
Weniger Hinweise von Schulen (-1,5 %), aber mehr aus der Bevölkerung (+21 %)


WIESBADEN – Die Jugendämter in Deutschland haben im Jahr 2020 bei fast 60 600 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung festgestellt. Das waren rund 5 000 Fälle oder 9 % mehr als 2019. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, haben die Kindeswohlgefährdungen damit im Corona-Jahr 2020 den höchsten Stand seit Einführung der Statistik im Jahr 2012 erreicht. Bereits in den beiden Vorjahren war die Zahl der Kindeswohlgefährdungen deutlich - und zwar um jeweils 10 % - gestiegen.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

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Corona-Bezug bei Werbung für Vitamin D unzulässig

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Corona-Bezug bei Werbung für Vitamin D unzulässig
Verbraucherzentrale NRW mahnt erfolgreich zwei Anbieter ab


Vitamin D wird häufig als eine Art Wundermittel beworben. In der Corona-Pandemie immer wieder auch als wichtige Maßnahme zur Vorbeugung oder Therapie gegen Covid-19. Um unangemessene Werbung für das Präparat zu verhindern, mahnte die Verbraucherzentrale NRW nun zwei besonders auffällige Anbieter ab.
Ein niedergelassener Arzt aus Bayern empfahl auf seiner Homepage eindringlich Vitamin D als „das effektivste Mittel in der Prävention und auch der Therapie der Corona-Infektion“. Und der Betreiber einer Ratgeber-Webseite betonte die „große Bedeutung“ von Vitamin D, um das „Risiko für Infektionskrankheiten wie Atemwegsinfekte“ zu verringern. Besonders bedenklich: Auf beiden Webseiten waren zusätzlich Anzeigen für konkrete Vitamin D-Produkte platziert – direkt neben den medizinischen Informationen.
Die Verbraucherzentrale NRW mahnte in beiden Fällen ab, denn das ist verboten. „Der Arzt darf zwar seine Patient:innen über die aus seiner Sicht bestehende Wirksamkeit von Vitamin D informieren. Er verstößt aber gegen das ärztliche Berufsrecht, wenn er für konkret genannte Präparate gewerblicher Hersteller wirbt. Das gilt selbst dann, wenn er damit selber kein Geld verdient oder die Produkte tatsächlich einen wirksamen Schutz vor Covid-19 bieten würden“, erklärt Arne Weinberg, Jurist und Gesundheitsmarktexperte bei der Verbraucherzentrale NRW.
Die Werbung darf nicht zu Fehlentscheidungen verleiten
Bei den beworbenen Vitamin D-Produkten handelte es sich außerdem nicht nur um Nahrungsergänzungsmittel, sondern zum Teil auch um Arzneimittel. Damit liegen neben Zuwiderhandlungen gegen die EU-Lebensmittelinformationsverordnung zusätzlich Verstöße gegen das Heilmittelwerbegesetz vor. „Für Arzneimittel darf außerhalb von Fachkreisen grundsätzlich nicht unter Bezugnahme auf Covid-19 geworben werden und Nahrungsergänzungsmitteln dürfen in der Werbung keine Eigenschaften der Vorbeugung oder Behandlung einer Krankheit zugeschrieben werden“, unterstreicht Weinberg. Sinn dieser Werbeverbote ist der Verbraucherschutz: Die Regeln sollen verhindern, dass Menschen durch eine unangemessene Werbung zu Fehlentscheidungen bei der Wahl des Heilmittels verleitet werden. „Dies gilt umso mehr, wenn die Werbung einen Schutz vor einem weltweit grassierenden Virus suggeriert und die pandemiebedingte Verunsicherung der Verbraucher:innen ausgenutzt wird“, so Weinberg. Beide abgemahnten Anbieter haben sich inzwischen verpflichtet, diese Art der Werbung künftig zu unterlassen.
Weiterführende Infos und Links:
• Kaufpreis zurück bei übertriebenen Werbeversprechen? Mehr auf Faktencheck-Gesundheitswerbung.de:
https://www.faktencheck-gesundheitswerb ... chen-61358
• Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit Bezug zur Corona-Epidemie:
https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsberei ... _node.html
Diesen Pressetext finden Sie im Anhang und im Internet unter:
https://www.verbraucherzentrale.nrw/pre ... ssig-62898

Für weitere Informationen:
Arne Weinberg | Jurist und Gesundheitsmarktexperte
Tel. (0211) 38 09-101
presse@verbraucherzentrale.nrw
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Quelle: Pressemitteilung vom 21.07.2021
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216

Attachments
20210721_PI Unzulässige Werbung für Vitamin D.pdf > https://cache.pressmailing.net/content/ ... 0210721_PI Unzul%C3%A4ss~g f%C3%BCr Vitamin D.pdf
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BARMER-Hotline zu Corona-Schutzimpfung

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BARMER-Hotline zu Corona-Schutzimpfung
Fundierte Informationen zu Nutzen und Risiken


Berlin, 21. Juli 2021 – Eine bundesweite Hotline der BARMER beantwortet ab heute Fragen rund um die Corona-Schutzimpfung. Die Hotline steht allen Bundesbürgerinnen und Bundesbürgern offen. Sie soll dazu beitragen, die weit verbreiteten Unklarheiten rund um die Immunisierung auszuräumen. „Corona und die Schutzimpfung lösen bei vielen Menschen Fragen aus. Oft ist unklar, wann die Schutzwirkung der verschiedenen Impfstoffe eintritt und wie hoch diese ist. Aber auch die Risiken und Nebenwirkungen der Impfung machen so manchem zu schaffen. Diese und weitere Fragen beantworten wir entsprechend des aktuellen Stands der Wissenschaft“, sagt Dr. Ursula Marschall, Leitende Medizinerin der BARMER. Die Hotline mit medizinisch geschultem Personal sei rund um die Uhr erreichbar und auch für nicht bei der BARMER Versicherte kostenlos.

Aufklärungsbedarf zum Thema Corona ungebrochen hoch
Mit ihrer neuen Hotline setze die BARMER ihre vor über einem Jahr begonnene Aufklärungsarbeit zum Thema „Corona“ fort. Bereits im Januar 2020 sei eine erste Hotline geschaltet worden. Fast 57.600 Anruferinnen und Anrufer hätten diese genutzt. Davon allein rund 24.400 in diesem Jahr. „Der Bedarf an Informationen über die Corona-Pandemie spielt in der Beratung durch unseren Teledoktor nach wie vor eine große Rolle. Daran dürfte sich auch in nächster Zeit nichts ändern“, sagt Marschall.

Die Hotline zur Corona-Schutzimpfung ist erreichbar unter: 0800 84 84 111.

Diese Pressemitteilung finden Sie in unserem Presseportal unter: www.barmer.de/p017090

Quelle: Pressemitteilung vom 21.07.2021
Presseabteilung der BARMER
Athanasios Drougias (Leitung), Telefon: 0800 33 30 04 99 14 21
Sunna Gieseke, Telefon: 0800 33 30 04 99 80 31
E-Mail: presse@barmer.de
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RKI warnt vor erneut schweren Corona-Ausbrüchen in Altenheimen

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Ärzte Zeitung vom 26.07.2021:
SARS-CoV-2
RKI warnt vor erneut schweren Corona-Ausbrüchen in Altenheimen

Das Gros der Pflegebedürftigen hat die erste und zweite Spritze gegen COVID-19 bekommen. Mit zunehmendem zeitlichen Abstand zur Impfung könne es aber vermehrt zu Impfdurchbrüchen kommen, so das RKI.
Von Thomas Hommel
Berlin. Wissenschaftler des Robert-Koch-Instituts (RKI) haben vor erneut schweren COVID-19-Ausbrüchen in den rund 14.000 Alten- und Pflegeheimen gewarnt. Ein „denkbares Szenario“ im Herbst und Winter sei, „dass bei hochbetagten Menschen mit zunehmendem zeitlichen Abstand zur Impfung vermehrt Impfdurchbrüche auftreten können“.
Auch Pflegekräfte könnten wieder „verstärkt von Erkrankungen betroffen sein“ – sowohl im stationären wie auch im ambulanten Setting, heißt es in einem Ausblick des RKI auf das Infektionsgeschehen in den kommenden Monaten.
... (weiter lesen unter) ... >
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Corona – warum Herdenimmunität kein Ziel mehr ist

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Corona – warum Herdenimmunität kein Ziel mehr ist

Mittlerweile haben wir es häufiger mal gehört: Das Coronavirus werden wir wahrscheinlich nicht mehr los. Eine Herdenimmunität halten Experten mittlerweile für unwahrscheinlich. Denn dafür müssten 80 bis 85 Prozent der Bevölkerung dauerhaft komplett immun sein. Doch wenn zum Beispiel bei einigen Menschen der Immunschutz schneller nachlässt oder man einen Teil der Bevölkerung, in diesem Fall Kinder unter 12, noch gar nicht impfen kann – dann ist es mathematisch schon schwierig, einen Zustand hinzubekommen, in dem sich das Virus nicht mehr verbreiten kann. Es wird also weiterhin Ausbrüche der Krankheit geben, aber sie könnten dann begrenzter sein und schneller an Fahrt verlieren – je nach Höhe der Impfquote und der durch Krankheit Immunisierten. Auf lange Sicht erwarten Experten, dass das Virus bei uns heimisch, also endemisch wird. Das könnte heißen, dass man schon als Kind damit Kontakt hat und die Verläufe deshalb weniger schlimm werden. Sicher vorhersagen lässt sich das aber bisher nicht. Antje Sieb aus dem Quarks-Team berichtet | quarks daily – 00:08:50 > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/dai ... l-100.html

Mehr: "Wann die Corona-Pandemie endet" – ein Quarks-Beitrag vom 03.05.21 | quarks.de > https://www.quarks.de/gesundheit/medizi ... t-beendet/

Quelle: Mitteilung vom 26.07.2021
Quarks-Team - quarks@wdr.de
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Corona-Pandemie präsentiert sich weiterhin als Allgemeinbedrohung besonderen Ausmaßes und erfordert massive Schutzmaßnah

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Bild Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Harffer Straße 59 - 41469 Neuss


27.07.2021

Corona-Pandemie präsentiert sich weiterhin als Allgemeinbedrohung besonderen Ausmaßes und erfordert massive Schutzmaßnahmen!

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Die Corona-Pandemie ist, wie die erneut deutlich steigenden Infektionen (auch in anderen Ländern) zeigen, eine Allgemeinbedrohung besonderen Ausmaßes. Das Robert Koch Institut hat bereits vor schweren Corona-Ausbrüchen im Herbst und Winter in den rd. 14.000 Alten- und Pflegeheimen gewarnt (Quelle: Ärzte Zeitung vom 26.07.2021). Corona-Schutzimpfungen (einschließlich Nachimpfungen bei älteren Menschen) scheinen daher alternativlos. Insoweit müssen alle Möglichkeiten genutzt werden, vielen Menschen ein entsprechendes Angebot zu machen (so auch durch mobiles Impfen, z.B. in sozialen Brennpunkten). Wer sich aber, trotz ausreichender Angebote, nicht impfen lässt, muss unter Umständen mit Sanktionen rechnen (kostenpflichtige Testungen, Ausschluss bei bestimmten Veranstaltungen).

Der Botschaft aus dem Bundeskanzleramt "Geimpfte werden definitiv mehr Freiheiten haben als Ungeimpfte“ kann zugstimmt werden. Im Newsletter des Redaktionsnetzwerkes Deutschland (RND) vom 26.07.2021 heißt es dazu u.a.: "Als Geimpfter oder Geimpfte fragt man sich, wer wirklich noch daran glaubt, dass wir eine ausreichende Impfquote erreichen werden, um das Virus und seine Mutanten ein für alle Mal einzudämmen. Dass der Punkt kommen wird, an dem die Entscheidung gegen eine Impfung individuelle Folgen haben wird, ist abzusehen."

Es ist aber auch bereits jetzt erforderlich, an eine Impfpflicht zu denken. Eine solche Impfpflicht, wäre, auch wenn anderes (z.B. durch selbsternannte Patientenschützer) behauptet wird, wegen der immensen Gefahren für das gemeinschaftliche Zusammenleben als letztes Mittel mit rechtsstaatlichen Grundsätzen durchaus vereinbar. Voraussetzung wäre, dass allen eine freiwillige Impfung angeboten worden ist. Dies scheint spätestens bis Ende September/Oktober 2021 möglich.

Werner Schell - Diplom-Verwaltungswirt - Oberamtsrat a.D. - Buchautor/Journalist - Dozent für Pflegerecht
Mitglied im Verband der Medizin- und Wissenschaftsjournalisten e. V.- https://www.vmwj.de
https://www.wernerschell.de - Pflegerecht und Gesundheitswesen
Infos auch bei https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner

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Pro Pflege - Selbsthilfenetzwerk
führt regelmäßig Pflegetreffs mit bundesweiter Ausrichtung durch.
ist Initiator bzw. Mitbegründer des Quartierkonzeptes Neuss-Erfttal.
ist Unterstützer von "Bündnis für GUTE PFLEGE".
ist Unterstützer der "Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen".
tritt für wirksame Patientenrechte und deren Durchsetzung ein.
unterstützt im Rahmen der Selbsthilfe auch Patienten mit Schlaganfall einschließlich deren Angehörige.
ist Mitgründer und Mitglied bei "Runder Tisch Demenz" (Neuss).


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"Impfmuffelei bedeutet: die Lasten der Pandemie anderen zu überlassen" (Dorothee Krings am 27.07.2021 in einem Kommentar in der Rheinischen Post mit dem Titel "Die Impfdebatte ehrlich führen").

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Kein besonderes Infektionsrisiko für Sars-Cov-2 durch Bargeld

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Kein besonderes Infektionsrisiko für Sars-Cov-2 durch Bargeld

Wie lange bleiben Sars-Coronaviren auf Banknoten und Münzen infektiös? Ist es möglich, sich durch den Kontakt mit Bargeld anzustecken? Diese Frage wollten Experten der Europäischen Zentralbank in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Medizinische und Molekulare Virologie der Ruhr-Universität Bochum (RUB) in einer Studie klären. Die Forschenden um Prof. Dr. Eike Steinmann und Dr. Daniel Todt entwickelten eigens eine Methode, um zu überprüfen, wie viele infektiöse Viruspartikel von Geld auf die Haut übertragen werden können. Fazit: Unter realistischen Bedingungen ist das Risiko, sich per Bargeld mit Sars-Cov-2 anzustecken, sehr gering.

Die Studie ist veröffentlicht in der Zeitschrift iScience vom 26. Juli 2021.

Viren auf Scheinen und Münzen

Um herauszufinden, wie lange sich Sars-Cov-2 auf Münzen und Banknoten hält, behandelten die Forschenden verschiedene Eurogeldstücke und -scheine mit unterschiedlich hoch konzentrierten Viruslösungen und beobachteten über mehrere Tage, wie lange noch infektiöse Viren nachweisbar waren. Als Vergleich diente jeweils eine Edelstahloberfläche. Die Ergebnisse können beruhigen: Während auf der Edelstahloberfläche noch nach sieben Tagen infektiöse Viren vorhanden waren, waren sie vom 10-Cent-Stück nach sechs Stunden, vom 5-Cent-Stück nach einer Stunde komplett verschwunden. „Dass es beim 5-Cent-Stück schneller geht, liegt daran, dass es aus Kupfer besteht, worauf Viren bekanntermaßen weniger stabil sind“, erklärt Daniel Todt. Auf 10-Euro-Scheinen dauerte es drei Tage bis zum vollständigen Verschwinden infektiöser Viren, bei der 1-Euro-Münze zwei Tage.

Künstliche Haut

Das Forschungsteam entwickelte eine neue Methode, um zu untersuchen, wie gut das Virus von einer Oberfläche auf die Fingerspitze übertragen wird. Sie benetzten Geldscheine, Münzen und kredtikartenähnliche PVC-Platten mit ungefährlichen Coronaviren sowie unter Hochsicherheitsbedingungen mit Sars-Cov-2. Diese Oberflächen wurden dann noch feucht oder bereits getrocknet von Probandinnen und Probanden mit den Fingerspitzen oder im Fall von Sars-Cov-2 mit künstlicher Haut berührt. Danach wurden Zellkulturen mit den an den Fingerspitzen haftenden Viren angeimpft. Diese und die künstliche Haut untersuchten die Forschenden dann daraufhin, wie viele infektiöse Viruspartikel übertragen worden waren.

„Wir haben gesehen, dass schon nachdem die Flüssigkeit angetrocknet war, praktisch keine Übertragung infektiöser Viren mehr stattfindet“, fasst Daniel Todt zusammen. „Unter realistischen Bedingungen ist eine Ansteckung mit Sars-Cov-2 an Bargeld sehr unwahrscheinlich.“

Ansteckung über Aerosole oder Tröpfchen

Diese Beobachtung deckt sich mit den Ergebnissen anderer Studien, wonach die Ansteckung in den allermeisten Fällen über Aerosole oder Tröpfchen erfolgt. Schmierinfektionen über Oberflächen kommen so gut wie nicht vor. Die aktuelle Studie wurde neben der Wildtyp-Variante auch mit der Alpha-Variante von Sars-Cov-2 durchgeführt. „Wir gehen davon aus, dass sich auch andere Varianten wie die zurzeit vorherrschende Delta-Variante ähnlich verhalten“, erklärt Eike Steinmann. Die Haltbarkeit der bisher untersuchten Virusvarianten habe sich nicht von der des ursprünglichen Virus unterschieden.

Förderung

Die Studie wurde unterstützt von der Europäischen Zentralbank.

Text: Meike Drießen

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Dr. Daniel Todt
Abteilung für Medizinische und Molekulare Virologie
Medizinische Fakultät
Ruhr-Universität Bochum
Tel.: +49 234 32 22463
E-Mail: daniel.todt@rub.de

Prof. Dr. Eike Steinmann
Abteilung für Molekulare und Medizinische Virologie
Medizinische Fakultät
Ruhr-Universität Bochum
Tel.: +49 234 32 28189
E-Mail: eike.steinmann@rub.de

Originalpublikation:
Daniel Todt et al.: A realistic touch-transfer method reveals low risk of transmission of SARS-CoV-2 by contaminated euro coins and banknotes, in: iScience, 2021, DOI: 10.1016/j.isci.2021.102908

Quelle: Pressemitteilung vom 29.07.2021
Dr. Julia Weiler Dezernat Hochschulkommunikation
Ruhr-Universität Bochum
https://idw-online.de/de/news773556
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