Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Immunologie zur COVID-19-Impfung bei Jugendlichen (12-17 Jahre)

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Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Immunologie zur COVID-19-Impfung bei Jugendlichen (12-17 Jahre)

Die DGfI empfiehlt, die von der STIKO eröffneten Möglichkeiten der Impfung von Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren wahrzunehmen.

Der mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer (BNT162b2, Comirnaty) zeigt bei Jugendlichen ab 12 Jahren eine hohe Wirksamkeit und bietet daher einen sehr guten Schutz vor COVID-19 (siehe Anmerkung 1). Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine Impfung mit Comirnaty für Jugendliche von 12 bis 17 Jahren, die selbst Vorerkrankungen haben oder in deren Umfeld Angehörige und andere Kontaktpersonen mit hoher Gefährdung für eine schwere COVID-19-Erkrankung sind [1]. Die DGfI unterstützt aus immunologischer Sicht diese Indikationsempfehlung.

Die European Medicines Agency (EMA) hat nach Prüfung der mit dem Zulassungsantrag eingereichten Unterlagen unter Mitarbeit des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) den Einsatz des Impfstoffs Comirnaty für die Anwendung bei Personen ab 12 Jahren aufgrund einer günstigen Nutzen-Risikobilanz empfohlen und die Europäische Kommission hat die Erweiterung der Altersindikation zugelassen [2, 3]. Auch die STIKO sagt, dass eine Impfung nach ärztlicher Aufklärung und bei individuellem Wunsch und Risikoakzeptanz des Kindes oder Jugendlichen bzw. der Sorgeberechtigten möglich ist. Für die eingeschränkte Empfehlung der STIKO war von Bedeutung, dass das Risiko einer schweren COVID-19 Erkrankung in dieser Altersgruppe gering ist [1].

Für eine generelle Impfempfehlung ist die studienbasierte Datenlage derzeit noch zu gering, aber es werden weltweit kontinuierlich weitere Daten erhoben, z.B. im Zuge des Zulassungs-verfahrens für den COVID-Impfstoff von Moderna für diese Altersgruppe [4], sowie der laufenden Studien zu Comirnaty bei Kindern zwischen 6 Monaten und 11 Jahren [5]. Auch internationale „Real-World“-Daten von mehr als drei Millionen Geimpften im Alter von 12 bis17 Jahren können dazu beitragen, möglichst zeitnah belastbarere Daten auch zu seltenen Nebenwirkungen bei Jugendlichen zu erhalten, die in die Nutzen-Risikobilanz einfließen können [6-9].

Kinder und Jugendliche ohne Impfung sind einem Infektionsrisiko ausgesetzt, vergleichbar zu allen anderen ungeimpften Altersgruppen. So wurden die höchsten Inzidenzen der 3. Welle bei den 12-17 Jährigen erreicht [1]. Ohne Impfung von Kindern und Jugendlichen besteht im Herbst die Gefahr vermehrter Ausbrüche in Schulen und ähnlichen Einrichtungen. Dies sollte verhindert werden, nicht allein durch die Impfung, sondern als Teil eines Maßnahmenkatalogs für Schulen. Neben dem direkten medizinischen Nutzen für die geimpfte Person sind laut PEI auch der indirekte und ggf. der soziale bzw. sozial-psychologische Nutzen in Betracht zu ziehen. Dieser Aspekt kann nicht in Zulassungsstudien überprüft werden kann, sollte aber in die Betrachtung des Infektionsgeschehens auf die Bevölkerung einbezogen werden [3].

Die DGfI unterstützt daher auch die von der STIKO eröffnete Möglichkeit der Impfung von Kindern und Jugendlichen zwischen 12 und 17 Jahren nach ärztlicher Aufklärung. Es ist wichtig, auch diese Altersgruppe vor einer Infektion zu schützen und eine Virusverbreitung vor allem der aggressiveren Varianten, z. B. B.1.617.2 (delta, d), möglichst effektiv zu verhindern.

Ergänzende Anmerkungen:
Anmerkung 1: Ausgehend von den Daten einer randomisierten Placebo-kontrollierten klinischen Prüfung [11] mit etwas mehr als 1.100 Comirnaty-geimpften Kindern und Jugendlichen im Alter von 12 bis 15 Jahren in USA, Argentinien, Deutschland, Brasilien, Südafrika und der Türkei zeigte sich, dass die Immunisierung nach zweimaliger Impfung, gemessen am Titer der neutralisierenden Antikörper gegen SARS-CoV-2, gleich hoch oder sogar höher war als bei der Vergleichsgruppe aus 16- bis 25-jährigen Personen in der gleichen klinischen Prüfung. Die Analyse der häufigen, vorübergehenden Nebenwirkungen (Reaktogenität) wie z.B. Schmerz an der Einstichstelle, Kopfschmerz, Abgeschlagenheit ergab ein ähnliches Profil wie bei Erwachsenen, wenngleich diese etwas häufiger als bei Erwachsenen berichtet wurden – auch in der Placebo-Kontrollgruppe. Schwerwiegende unerwünschte Ereignisse wurden bei 0,4 % der Geimpften und 0,2 % der Probanden/Innen der Placebogruppe beobachtet, wobei keines dieser Ereignisse auf den Impfstoff zurückgeführt werden konnte.



Zitierte Literatur:

[1] STIKO Stellungnahme 6. Aktualisierung

[2] https://www.ema.europa.eu/en/news/first ... d-12-15-eu

[3] https://www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldu ... ahren.html

[4] https://www.ema.europa.eu/en/documents/ ... 021_en.pdf

[5] https://www.pfizer.com/news/press-relea ... ts-pivotal

[6] https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-nc ... ditis.html

[7] https://www.cdc.gov/coronavirus/2019-nc ... cents.html

[8] https://www.cps.ca/en/documents/positio ... r-children

[9] https://www.nature.com/articles/d41586-021-01061-4

[10] https://www.ecdc.europa.eu/en/covid-19/variants-concern

[11] Frenck RW Jr, Klein NP, Kitchin N, Gurtman A, Absalon J, Lockhart S, Perez JL, Walter EB, Senders S, Bailey R, Swanson KA, Ma H, Xu X, Koury K, Kalina WV, Cooper D, Jennings T, Brandon DM, Thomas SJ, Türeci Ö, Tresnan DB, Mather S, Dormitzer PR, Şahin U, Jansen KU, Gruber WC; C4591001 Clinical Trial Group. Safety, Immunogenicity, and Efficacy of the BNT162b2 Covid-19 Vaccine in Adolescents. N Engl J Med. 2021 May 27:NEJMoa2107456. doi: 10.1056/NEJMoa2107456.

Prof. Dr. Christine S. Falk (Präsidentin),
Prof. Dr. Carsten Watzl (Generalsekretär)
Prof. Dr. Reinhold Förster (Vizepräsident)
Prof. Dr. Thomas Kamradt (Vizepräsident)
Prof. Dr. Diana Dudziak (Öffentlichkeitsarbeit)

DGfI Geschäftsstelle
Dr. Ulrike Meltzer
c/o DRFZ, Virchowweg 12
10117 Berlin
Tel. 030 28460 648
mail@dgfi.org

Weitere Informationen:
https://dgfi.org

Quelle: Pressemitteilung vom 11.06.2021
Dr. rer. nat. Agnes Giniewski Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Immunologie
https://idw-online.de/de/news770587

Anhang
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Studie signalisiert verzögerte SARS-CoV-2-­Impfantwort bei Älteren

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Deutsches Ärzteblatt vom 14.06.2021:
Studie signalisiert verzögerte SARS-CoV-2-­Impfantwort bei Älteren
Berlin – Trotz vollständiger Impfung der Bewohner kommen COVID-19-Ausbrüche in Pflegeheimen vor. Ein Forschungsteam der Charité – Universitätsmedizin Berlin hat einen solchen Ausbruch in einer Berliner Einrichtung analysiert und die Immunreaktion älterer Menschen auf die Impfung untersucht. Ihre Schlussfolgerungen sind in 2 Beiträgen im Fachmagazin Emerging Infectious Diseases erschienen (2021; DOI: 10.3201/eid2708.210887 und DOI: 10.3201/eid2708.211145).
Die Wirksamkeit der COVID-19-Impfung mit dem Vakzin von Biontech/Pfizer gilt als sehr hoch: 1 Woche nach der 2. Dosis verhinderte sie in den Zulassungsstudien mehr als 90 % der symptomatischen Infektionen mit SARS-CoV-2. Auch in großen Beobachtungsstudien in der Bevölkerung hat sich die hohe Wirksamkeit der Impfung bestätigt.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/ ... 7ac2e8834e


+++
Dazu folgender Text gepostet:
Deutschlandweit gibt es Berichte von SARS-CoV-2-Ausbrüchen in Pflegeheimen trotz vollständiger Impfung der Bewohner. Nach einer Studie ergibt sich, dass bei älteren Menschen die Immunantwort nach der Impfung verzögert ist und nicht das Niveau von jungen Impflingen erreicht. Es kann dann zu einzelnen Krankhausausbrüchen kommen. Hygienemaßnahmen und Testungen spielen daher weiter eine bedeutende Rolle. Insbesondere die Impfung des pflegerischen Personals sowie der Besucherinnen und Besucher ist immens wichtig, um Ausbrüche in Pflegeheimen zu verhindern. Mittelfristig kommt sicherlich auch eine weitere Auffrischimpfung für ältere Menschen infrage, um deren Impfschutz zu verbessern (Näheres unter > viewtopic.php?f=5&t=14&p=1646#p1646 - > viewtopic.php?f=5&t=13&p=1706#p1706 ). Nicht akzeptabel erscheint, Zusammenkünfte völlig sorglos zu gestalten. Wenn jetzt z.B. Fußballstadien mit zigtausend Zuschauern als vertretbar angesehen werden, dürfen wir uns über neue Krankheitsausbrüche nicht wundern. Die Virologin Melanie Brinkmann hat es in der Rheinischen Post vom 12.06.2021 auf den Punkt gebracht: "Haben wir keine anderen Sorgen?". Es sei deutlich wichtiger, dass Kinder wieder in die Schule und zum Sport gehen könnten oder Menschen ihre Jobs nicht verlören. ,,,
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Sterbefallzahlen im Mai 2021: 6 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 283 vom 15.06.2021

Sterbefallzahlen im Mai 2021: 6 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

WIESBADEN – Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind im Mai 2021 in Deutschland 79 756 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 6 % oder 4 300 Fälle über dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 für diesen Monat. In der 22. Kalenderwoche (31. Mai bis 6. Juni 2021) lagen die Sterbefallzahlen ebenfalls 6 % oder 1 030 Fälle über dem Durchschnitt der Vorjahre, nachdem sie in der Woche davor im Bereich dieses Durchschnitts gelegen hatten (+1 % oder 92 Fälle). Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland nach etwa einer Woche veröffentlicht werden.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt
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Maskenskandal: Intransparenz der Bundesregierung ist unhaltbarer Zustand

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0446 / 17. Juni 2021
Pressemitteilung von Achim Kessler


Maskenskandal: Intransparenz der Bundesregierung ist unhaltbarer Zustand

"Die Bundesregierung schafft es offensichtlich nicht, bei den Skandalen bei der Maskenbeschaffung, der persönlichen Bereicherung von Abgeordneten der CDU/CSU und bei der Erstattung von Schnelltests für Transparenz zu sorgen. Das ist ein unhaltbarer Zustand. Es darf nicht der Eindruck entstehen, dass der Bundestag persönliche Bereicherung und Korruption zu verschleiern hilft", erklärt Achim Kessler, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. Kessler weiter:

"Für die Beschaffung von Schutzmasken und die damit verbundenen Kosten etwa für Transport, Lagerung und anwaltliche Vertretung fallen bisher Ausgaben von fast sieben Milliarden Euro an. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass es keinerlei Verfahren zur systematischen Mengensteuerung gab. Das Bundesgesundheitsministerium beschaffte allein bei den FFP2-Masken das Dreizehnfache des ermittelten Bedarfs. Insgesamt wurden 5,8 Milliarden Schutzmasken beschafft, was den vom Gesundheitsministerium selbst berechneten Bedarf noch um 23 Prozent übersteigt. Die viel zu viel bestellten Masken können auch nicht bevorratet werden, da etwa bei FFP2-Masken die Schutzwirkung nach zwei bis drei Jahren nachlässt.

Viele Entscheidungen im Bundesgesundheitsministerium sind nur unzureichend dokumentiert und lassen sich nicht nachvollziehen. Die Schutzausrüstung wurde ohne Systematik und auf verschiedenen Wegen besorgt. Bereits das sogenannte Open-House-Verfahren führte ohne Mengenbegrenzung zu einer massiven Überbeschaffung. Danach schloss das Ministerium noch weitere Direktverträge ohne Ausschreibung ab, im Fall des Unternehmens EMIX Trading sogar unter persönlicher Mitwirkung von Minister Spahn. In jedem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis hätte der Minister Konsequenzen befürchten müssen."

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Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Platz der Republik 1, 11011 Berlin
Pressesprecher: Michael Schlick, Tel. 030/227-50016, Mobil 0172/373 13 55 Stellv. Pressesprecher: Jan-Philipp Vatthauer, Tel. 030/227-52801, Mobil 0151/282 02 708 Stellv. Pressesprecherin: Sandy Stachel, Tel. 030/227-52810, Mobil 0151/22 10 28 35 Telefax 030/227-56801, pressesprecher@linksfraktion.de, www.linksfraktion.de
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EI-Chef: „Brauchen wohl jährliche Corona-Auffrischimpfungen“

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Ärzte Zeitung vom 17.06.2021:
Daten geben Hinweis
PEI-Chef: „Brauchen wohl jährliche Corona-Auffrischimpfungen“

Wie oft gegen COVID-19 impfen? Und was sollten Deutschland und Europa aus anderthalb Jahren Impfstoffentwicklung unter Pandemiebedingungen lernen? Auf dem Hauptstadtkongress wurden Antworten gesucht – und gefunden.
Von Philipp Grätzel
Berlin. Impfgipfel in Berlin: Beim Hauptstadtkongress gaben sich am Donnerstagnachmittag der Chef des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI), Vertreter von Bundesregierung und bayerischer Staatsregierung sowie zwei Topmanager von BioNTech und Pfizer die Ehre.
Diskutiert wurde natürlich zunächst über die Bekanntgabe der Zwischenergebnisse des mit viel Hoffnungen und Vorschusslorbeeren gestarteten CureVac-Impfstoffs. Er weist ersten Daten zufolge eine Effektivität von nur 47 Prozent auf – deutlich niedriger als die bei den vier bisher in Europa zugelassenen Vektor- und mRNA-Impfstoffen.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Kongresse/ ... 20[rundate]
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Schlaf trägt möglicherweise zur besseren Wirksamkeit einer Impfung und zu einer verbesserten Immunabwehr bei

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Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)


Schlaf trägt möglicherweise zur besseren Wirksamkeit einer Impfung und zu einer verbesserten Immunabwehr bei

Ein ausreichender und erholsamer Schlaf hat einen positiven Effekt auf das Immunsystem, kann vielleicht sogar Infekten vorbeugen und kann dienlich für die Genesung sein. Zunehmend klar wird, dass Schlaf auch eine wichtige Rolle in der Immunantwort nach einer Impfung hat. Schlafhygienische Maßnahmen sind deshalb nicht nur ein wichtiges Instrument für eine möglicherweise bessere Wirksamkeit einer Impfung, sondern tragen auch allgemein zu einer verbesserten Immunabwehr bei.

In dem Sprichwort „Schlaf ist die beste Medizin“ steckt viel mehr Wahrheit als man zunächst vermuten würde. Dass Schlaf in engem Zusammenhang mit einem funktionierenden Immunsystem steht, ist unumstritten, auch wenn die Zusammenhänge dieser beiden sehr komplexen Systeme sicherlich bisher nur in Ansätzen verstanden werden. Dabei sind die Verbindungen zwischen Schlaf und Immunsystem bidirektional, das heißt, dass auf der einen Seite eine Aktivierung des Immunsystems, z.B. im Rahmen eines Infektes, den Schlaf beeinflussen kann, aber auch andersherum der Schlaf wesentlich für eine funktionierende Immunabwehr ist. Die Aktivierung des Immunsystems während eines Infektes oder auch bei chronisch entzündlichen Erkrankungen kann sowohl zu einem erhöhten Schlafbedürfnis mit einer erhöhten Schlafdauer und -intensität, aber auch zu einer Schlafstörung mit vermindertem oder fragmentiertem Schlaf führen.

Ein ausreichender und erholsamer Schlaf hat einen positiven Effekt auf das Immunsystem, kann vielleicht sogar Infekten vorbeugen und kann dienlich für die Genesung sein. Man nimmt an, dass der Schlaf wesentlich dafür verantwortlich ist, ein Gleichgewicht von während des Wachens anfallenden Entzündungsmediatoren wiederherzustellen und bestimmte Funktionen des Immunsystems in Gang zu setzen, die für die Abwehr eines Infektes notwendig sind. Schlaf ist somit für das Immunsystem keineswegs ein passiver Zustand, sondern das Gehirn und Körper sind hoch aktiv während dieses besonderen Zustands. Es ist bereits gut bekannt, dass Schlafmangel einen negativen Einfluss auf das Immunsystem hat und das Risiko von Infektionen erhöht. In ersten Untersuchungen zu COVID-19 hatten Betroffene mit einem schweren COVID-19-Verlauf häufiger bereits schwerwiegendere Schlafstörungen auch schon vor der Erkrankung.

Bei einer Impfung soll bewusst eine Immunreaktion ausgelöst werden. Bisher gibt es nur wenige Studien, die den Zusammenhang von Schlaf, Immunreaktion und die Wirkung von Impfungen im Zusammenhang von Schlaf untersucht haben. Diese Studien zeigen bisher keine eindeutigen Befunde und sind möglicherweise auch in Abhängigkeit der spezifischen Impfung unterschiedlich. Der Schlaf kann in der ersten Nacht nach einer Impfung beeinträchtigt sein. Bei Untersuchungen von gesunden Probanden, die eine Hepatitis A bzw. eine Impfung gegen das Influenza A-Virus bekommen hatten, konnte gezeigt werden, dass diese Schlafstörungen jedoch nur sehr mild ausgeprägt waren. Anderseits konnte aber nachgewiesen werden, dass die Intensität von Tiefschlaf nach einer Impfung Einfluss auf die Zahl der gebildeten Antikörper hatte. Die Mechanismen, die hierbei eine Rolle spielen, sind sehr komplex und das Wissen der Zusammenhänge wächst. „Zunehmend klar wird, dass Schlaf auch eine wichtige Rolle in der Immunantwort nach einer Impfung hat. Ob diese Daten auf eine Corona-Impfung übertragbar sind, ist bisher zwar nicht bestätigt, aber sehr gut möglich. Sicher ist, dass man vor und nach einer Impfung aktiv auf einen ausreichenden und erholsamen Nachtschlaf achten sollte. Schlafhygienische Maßnahmen sind deshalb nicht nur ein wichtiges Instrument für eine möglicherweise bessere Wirksamkeit einer Impfung, sondern tragen auch allgemein zu einer verbesserten Immunabwehr bei“, betont Dr. med. Anna Heidbreder, Mitglied des DGSM-Vorstands und Oberärztin in der Universitätsklinik für Neurologie der Medizinischen Universität Innsbruck. Schlaf ist also nicht nur die „beste Medizin“, sondern hat sogar präventive Funktionen.

Dieses Thema wird zur Pressekonferenz des DGSM-Aktionstages Erholsamer Schlaf gemeinsam mit weiteren spannenden Aspekten unter dem Motto „Schlaf in Zeiten von Covid-19“ am 18. Juni 2021 von schlafmedizinischen Experten weiter erläutert. Die Pressekonferenz findet online in der Zeit von 10.00-11.00 Uhr statt. Dazu möchten wir interessierte Medienvertreter recht herzlich einladen! Bitte melden Sie sich beim Pressekontakt an und Sie erhalten die Zugangsdaten zur Pressekonferenz zugesandt.

Pressekontakt:
Conventus Congressmanagement & Marketing GmbH
Romy Held
Mobil: 0173/5733326
E-Mail: romy.held@conventus.de

Weitere Informationen:
http://www.dgsm.de
http://www.dgsm.de/gesellschaft/aktions ... nstag-2021

Quelle: Pressemitteilung vom 18.06.2021
Romy Held Pressestelle
Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM)
https://idw-online.de/de/news770407
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Ergebnisse von RT-PCR-Tests allein ungeeignet als Entscheidungsgrundlage für Pandemie-Maßnahmen

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Ergebnisse von RT-PCR-Tests allein ungeeignet als Entscheidungsgrundlage für Pandemie-Maßnahmen

Forschende der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen (UDE) weisen im renommierten Journal of Infection darauf hin, dass die Ergebnisse von RT-PCR-Tests allein eine zu geringe Aussagekraft haben, um damit Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung zu begründen. Gemäß ihrer Untersuchung beweisen positive Testergebnisse nicht hinreichend, dass mit SARS-CoV-2 Infizierte andere Personen mit dem Coronavirus anstecken können. Zusammen mit Wissenschaftler:innen der Universität Münster und dem MVZ Labor Münster hatten sie zuvor rund 190.000 Ergebnisse von mehr als 160.000 Menschen dahingehend ausgewertet.

Die RT-PCR-Test-Technik gilt als Goldstandard, wenn es um den Nachweis einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 geht. Sie kann nur in spezialisierten Einrichtungen durchgeführt werden. Während der Pandemie wurden und werden die Ergebnisse von Corona-Tests mittels RT-PCR-Technik verwendet, um die Zahl der bundesweiten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner:innen (Inzidenz) zu ermitteln.

Dieser Inzidenzwert bildet für Bund und Länder wiederum eine wichtige Basis, um Anti-Corona-Maßnahmen zu begründen, zum Beispiel Kontaktbeschränkungen bzw. Ausgangssperren. Dies stellen die Forschungsteams aus Essen und Münster jedoch aufgrund ihrer Datenauswertung infrage. „Ein positiver RT-PCR-Test allein ist nach unser Studie kein hinreichender Beweis dafür, dass Getestete das Coronavirus auf Mitmenschen auch übertragen können“, sagt Erstautor Prof. Dr. Andreas Stang, Direktor des Instituts für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie (IMIBE) des Universitätsklinikums Essen. „Die am Ende errechnete Zahl von SARS-CoV-2 positiv Getesteten sollte daher nicht als Grundlage für Pandemiebekämpfungsmaßnahmen, wie Quarantäne, Isolation oder Lockdown, benutzt werden.“

Die Autor:innen raten deshalb, Daten aus anderen Bereichen zur Bewertung der Pandemie-Lage zu erheben bzw. zu nutzen. „Geeigneter wären zum Beispiel verlässliche Angaben zur Intensivbetten-Belegung sowie zur Mortalität, also zu der jeweiligen Zahl der Todesfälle in Zusammenhang mit COVID-19“, schlägt Epidemiologe Prof. Stang vor. In seinem Fachgebiet werden die Folgen von Epidemien auf Gesellschaften untersucht.

Das Forschungsteam spricht aber auch über die Möglichkeit, die Aussagekraft des RT-PCR-Wertes bei künftigen Bewertungen der Pandemielage zu verbessern, indem der sog. Cycle-threshold-Wert (Ct-Wert) einbezogen wird. Durch die auch als Schwellen-Zyklus-Wert bekannte Zahl können Aussagen über die Ansteckungsgefahr durch positiv getestete Personen gemacht werden. Liegt der Ct-Wert bei positiv Getesteten bei 25 oder höher, geht man derzeit davon aus, dass diese nicht mehr ansteckend sind, weil die Viruslast zu gering ist. „Bei durchschnittlich etwa 60 Prozent der Getesteten mit COVID-19-Symptomen wurden solch hohe CT-Werte nachgewiesen. In den Wochen 10 bis 19 waren es sogar 78 Prozent, die sehr wahrscheinlich nicht mehr ansteckend waren“, betont Prof. Stang. „Auch das Abfragen von COVID-19-Symptomen bei Getesteten würde helfen, die Ergebnisse von RT-PCR-Tests besser bewerten zu können.“

Redaktion: Martin Rolshoven, Medizinische Fakultät, martin.rolshoven@uk-essen.de, Tel. 0201/723-6274

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Andreas Stang, IMIBE, imibe.dir@uk-essen.de

Originalpublikation:
https://doi.org/10.1016/j.jinf.2021.05.022

Quelle: Pressemitteilung vom 18.06.2021
Dr. Thomas Wittek Ressort Presse - Stabsstelle des Rektorats
Universität Duisburg-Essen
https://idw-online.de/de/news771029
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Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung ...

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Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung eines ehemals Infizierten
Pressemitteilung Nr. 51/2021 vom 18. Juni 2021


Beschluss vom 07. Juni 2021 - 1 BvR 1260/21

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Ersten Senats eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, mit der der Beschwerdeführer eine unzulässige Benachteiligung durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmeV) geltend macht. Die Verordnung sieht keine Ausnahmen für Personen vor, deren Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 mehr als sechs Monate zurückliegt, die aber nach wie vor über ausreichend neutralisierende Antikörper gegen das Coronavirus im Blut verfügen und die das mittels eines aktuellen Nachweises neutralisierender Antikörper auch belegen können.

Sachverhalt:

Der Beschwerdeführer war Ende März 2020 mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infiziert. Er beanstandet eine unzulässige Benachteiligung durch die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung. Personen, deren nachgewiesene Infektion mit dem Coronavirus schon mehr als sechs Monate zurückliegt, gelten im Unterschied zu solchen, bei denen die nachgewiesene Infektion weniger als sechs Monate zurückliegt, nicht als genesene Personen. Für den Beschwerdeführer kommen deshalb die Ausnahmen nach der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung nicht zur Anwendung. Daran ändert auch nichts, dass er nach wie vor über ausreichend neutralisierende Antikörper gegen das Coronavirus im Blut verfügt und das mittels eines aktuellen Nachweises auch belegen kann. Er sieht sich auch dadurch benachteiligt, dass er nicht durch lediglich eine Impfung den Status einer geimpften Person erreichen könne, weil auch dies voraussetze, dass die Infektion nicht länger als sechs Monate zurückliege.

Wesentliche Erwägungen der Kammern:

Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig.

1. Die hier angegriffene Ausnahmeregelung und die bundesrechtlichen Beschränkungen (§ 28b IfSG) betreffen den Beschwerdeführer nicht mehr. Soweit ersichtlich, lagen deren Voraussetzungen am Wohnort des Beschwerdeführers im Zeitpunkt der Erhebung der Verfassungsbeschwerde nicht mehr vor.

2. Sofern der Beschwerdeführer aktuell durch Beschränkungen des Landesrechts Berlins betroffen sein könnte, genügt die Verfassungsbeschwerde nicht den Anforderungen der Subsidiarität. Das Landesrecht von Berlin enthält zu der hier streitigen Frage eine großzügigere Regelung als die bundesrechtliche Vorschrift. Nach § 6c Abs. 1 Nr. 2 der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin entfällt eine vorgeschriebene Testpflicht oder die Pflicht zur Vorlage eines negativen Testergebnisses für genesene Personen, deren Infektion mehr als sechs Monate zurückliegt, schon dann, wenn sie lediglich eine Impfung gegen Covid-19 erhalten haben.

Es ist eine im Wege fachgerichtlichen Rechtsschutzes zu klärende Frage der Auslegung von § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 2 SchAusnahmeV, ob diese einer Landesregelung entgegenstehen, die wie § 6c Abs. 1 Nr. 2 der 2. InfSchMV für den Anwendungsbereich landesrechtlicher Beschränkungen die Begriffe der genesenen oder der geimpften Person großzügiger fasst als § 2 Nr. 3 lit. b) SchAusnahmeV.

Sollte die Auslegung des Fachrechts ergeben, dass § 7 Abs. 1 in Verbindung mit § 2
SchAusnahmeV großzügigeren Ausnahmen von landesrechtlichen Beschränkungen nicht entgegenstehen, könnte der Beschwerdeführer auch sein Begehren, über § 6c Abs. 1 Nr. 2 der 2. InfSchMV hinaus ohne jede weitere Impfung in den Genuss der Befreiungen zu kommen, auf der Grundlage des Landesrechts im Wege des verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes durchzusetzen versuchen.

Quelle: Pressemitteilung vom 18.06.2021
> https://www.bundesverfassungsgericht.de ... 1-051.html
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Der Sommer wird gut – aber mit Einschränkungen

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Der Sommer wird gut – aber mit Einschränkungen
K. Lauterbach


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Re: Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 291 vom 22.06.2021

Sterbefallzahlen in der 23. Kalenderwoche 2021: 3 % über dem Durchschnitt der Vorjahre

WIESBADEN – Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind in der 23. Kalenderwoche (7. bis 13. Juni 2021) in Deutschland 17 418 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 3 % oder 587 Fälle über dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 für diese Kalenderwoche. Im Vergleich zur Vorwoche ist die Zahl der Sterbefälle zurückgegangen. In der 22. Kalenderwoche (31. Mai bis 6. Juni 2021) lag sie nach aktuellem Stand bei 17 969 und damit 6 % über dem Durchschnitt der vier Vorjahre (+1 061 Fälle). Dies geht aus einer Sonderaus- wertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland bereits nach etwa einer Woche veröffentlicht werden.

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Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
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Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
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