Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
WernerSchell
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Corona-positiv trotz Impfung: Weitere Heimbewohner infiziert

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Corona-positiv trotz Impfung: Weitere Heimbewohner infiziert
Stand: 10.02.2021 15:25 Uhr
Der Corona-Ausbruch unter bereits geimpften Pflegeheim-Bewohnern in Belm bei Osnabrück ist seit Tagen bekannt. Mittlerweile sind weitere Einrichtungen betroffen - alle gehören zum Caritasverband.
> https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... 7QArBdrhHQ
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Corona-Impfung: 7,6 Millionen Menschen im Alter von 70 bis unter 80 Jahren mit hoher Priorität

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. N 012 vom 12.02.2021

Corona-Impfung: 7,6 Millionen Menschen im Alter von 70 bis unter 80 Jahren mit hoher Priorität

• Sachsen-Anhalt mit dem höchsten Anteil der 70- bis unter 80-Jährigen,
Hamburg mit dem niedrigsten
• 51,4 Millionen Menschen waren im Jahr 2019 im Alter von 18 bis 64
Jahre alt

WIESBADEN – Seit Ende des vergangenen Jahres wird in Deutschland gegen das Sars-CoV-2-Virus geimpft. Von höchster Priorität waren hierbei neben bestimmten Berufsgruppen zunächst die insgesamt 5,7 Millionen Menschen im Alter von 80 Jahren und älter. Der aktuellen Impfverordnung der Bundesregierung zufolge werden danach mit hoher Priorität Menschen im Alter von 70 bis unter 80 Jahren geimpft. In diesem Alter waren Ende 2019 rund 7,6 Millionen Menschen oder 9,1 % der Gesamtbevölkerung, wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt.
+++
Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
www.destatis.de/kontakt
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Beschäftigte geben ihren Arbeitgebern gute Noten in der Corona-Pandemie

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Übernahme aus Forum:
viewtopic.php?f=6&t=21&p=105#p105



Beschäftigte geben ihren Arbeitgebern gute Noten in der Corona-Pandemie

Die Corona-Pandemie verlangt den Arbeitnehmer:innen vieles ab: Tausende Jobs sind in Gefahr, Kurzarbeit verursacht finanzielle Einbußen, Homeoffice und Hygieneregeln sorgen für Stress. Dass die Berufstätigen nach Schuldigen suchen, wäre nachvollziehbar. Überraschend ist aber, dass nicht die Arbeitgeber als Sündenbock herhalten müssen.

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Gütersloh, 12.02.2021. 86 Prozent der Arbeitnehmer:innen in der Privatwirtschaft sind auch in der Corona-Krise mit dem Verhalten ihres Arbeitgebers gegenüber seinen Beschäftigten zufrieden. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage vom November unter 1.000 Beschäftigten im Auftrag der Bertelsmann Stiftung.

Weder unterscheiden sich die Antworten der Westdeutschen von denen der Ostdeutschen, noch gehen die Einschätzungen jüngerer und älterer Arbeitnehmer:innen auseinander. Lediglich das Einkommen beeinflusst die Einstellung gegenüber dem Arbeitgeber. In der Gruppe derjenigen, die mehr als 3.500 Euro im Monat verdienen, ist die Zustimmung mit 93 Prozent besonders hoch. Aber auch bei den Geringverdiener:innen sind noch 78 Prozent zufrieden. „Wir stecken immer noch mitten in der Pandemie“, erinnert Detlef Hollmann, Wirtschaftsexperte der Bertelsmann Stiftung, „trotzdem kann man schon jetzt festhalten, dass die Unternehmen beim Management der Pandemie mitarbeiterorientiert gedacht und gehandelt haben.“

Unternehmen helfen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie

65 Prozent der befragten Mitarbeiter:innen antworten, dass ihr Arbeitgeber den Beschäftigten mit Kindern geholfen hat, während der Corona-Krise Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Knapp zwei Drittel der Befragten sehen also bei den Betrieben das Bestreben, dieses vieldiskutierte Thema konstruktiv anzugehen. Die unterschiedlichen Antworten zeigen aber auch: Je höher das Einkommen und der formale Bildungsgrad, desto höher die Zustimmung, dass die Arbeitgeber bei der Vereinbarkeit geholfen haben.

Schon im Interesse des Unternehmens muss dem Arbeitgeber die Gesundheit seiner Mitarbeiter:innen am Herzen liegen. Diese Erkenntnis hat sich auf breiter Front durchgesetzt. 90 Prozent der Befragten sagt, dass ihr Unternehmen Maßnahmen ergriffen hat, damit Beschäftigte sich nicht infizieren. Weder die Art der Berufstätigkeit, noch der Bildungsgrad, noch das Einkommen der Befragten machen hier einen signifikanten Unterschied.

Doch wie ist es in Corona-Zeiten mit dem gesellschaftlichen Engagement? Vielfach hätte der Eindruck herrschen können, Unternehmen hätten den Einsatz zurückgefahren. Die Befragung beweist das Gegenteil. Knapp zwei Drittel geben an, dass ihr Betrieb Verantwortung übernommen und sich für die Gemeinschaft engagiert hat. „Das ist ein starkes Indiz dafür, dass sich Betriebe in einer für sie herausfordernden Zeit eben nicht zurückgezogen haben“, sagt Christian Schilcher, Wirtschaftsexperte der Bertelsmann Stiftung.

50 Prozent sehen im Betrieb eine Chance auf Verbesserungen nach Corona

Was kommt nach Corona? Auch diese Frage haben die Mitarbeiter:innen beantwortet. Die Zuversicht, dass nach der Pandemie alles besser ist, hält sich allerdings in Grenzen. Die Hälfte der Beschäftigten sagt, dass sie in der Pandemie eine Chance sieht, dass es nach Corona zu Verbesserungen im Betrieb kommt. Die Beschäftigten im Alter von 50 Jahren und älter sowie diejenigen mit niedrigerem Bildungsabschluss sind etwas weniger optimistisch.

Ist das Glas also halb voll oder halb leer? Die Autoren haben da eine klare Meinung: „Denken wir uns einen beliebigen Betrieb in Deutschland und stellen uns vor, dass die Hälfte der Belegschaft glaubt, dass es nach Corona zu Verbesserungen kommen kann. Das ist als eine weit verbreitete Zuversicht innerhalb der Belegschaft zu bezeichnen.“

Zusatzinformationen
Das Projekt „Unternehmensverantwortung regional wirksam machen“ der Bertelsmann Stiftung arbeitet zu Themen von nachhaltigem Wirtschaften und Corporate Citizenship. Die Plattform www.regional-engagiert.de informiert wirtschaftsnahe Akteure zum Thema Corporate Social Responsibility und beinhaltet die größte Sammlung von guten Beispielen für Unternehmensengagement. Im Wettbewerb www.mein-gutes-beispiel.de zeichnet die Bertelsmann Stiftung jährlich Unternehmen aus, die sich gesellschaftlich engagieren und nachhaltig wirtschaften. Auf www.unternehmensengagement.de sind die Ergebnisse der größten Unternehmensbefragung zu Corporate Citizenship zu finden.

Unsere Experten:
Detlef Hollmann, Telefon: 0 52 41 81 81 520
E-Mail: detlef.hollmann@bertelsmann-stiftung.de

Dr. Christian Schilcher, Telefon: 0 52 41 81 81 362
E-Mail: christian.schilcher@bertelsmann-stiftung.de

Über die Bertelsmann Stiftung: Menschen bewegen. Zukunft gestalten.
Die Bertelsmann Stiftung setzt sich dafür ein, dass alle an der Gesellschaft teilhaben können – politisch, wirtschaftlich und kulturell. Unsere Themen: Bildung, Demokratie, Europa, Gesundheit, Werte und Wirtschaft. Dabei stellen wir die Menschen in den Mittelpunkt. Denn die Menschen sind es, die die Welt bewegen, verändern und besser machen können. Dafür erschließen wir Wissen, vermitteln Kompetenzen und erarbeiten Lösungen. Die gemeinnützige Bertelsmann Stiftung wurde 1977 von Reinhard Mohn gegründet.
Weitere Informationen: www.bertelsmann-stiftung.de

Quelle: Pressemitteilung vom 12.02.2021
Pressestelle
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Pflege: nicht gut geschützt im zweiten Lockdown - DBfK präsentiert Ergebnisse der Online-Befragung

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Pflege: nicht gut geschützt im zweiten Lockdown
DBfK präsentiert Ergebnisse der Online-Befragung



In einer Online-Befragung vom Dezember 2020 wollte der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) von den beruflich Pflegenden wissen, ob sie sich in ihrem beruflichen Alltag für die zweite Welle der Pandemie vorbereitet und geschützt fühlen. Die Antworten von 3.571 Teilnehmenden liegen nun vor.

„Wir haben im Dezember 2020 die Umfrage durchgeführt, weil wir angesichts der steigenden Infektionszahlen wissen wollten, ob die beruflich Pflegenden sich für die zweite Welle besser gewappnet fühlen“, erläutert DBfK-Präsidentin Christel Bienstein. „Mehr als 57 Prozent der Teilnehmenden fühlen sich während ihrer Arbeit nicht sicher vor einer COVID-Infektion geschützt und 86 Prozent fürchten noch weitere Herausforderungen auf sich zu kommen. Nach neun Monaten Pandemie und den Erfahrungen aus der ersten Welle hätte der Schutz der beruflich Pflegenden besser vorbereitet sein müssen.“ Die Teilnehmenden der Umfrage arbeiten in unterschiedlichen Pflegebereichen und kommen aus allen Bundesländern. Fast 30 Prozent der Befragten gaben an, auf Intensiv- oder COVID-Stationen zu arbeiten.

Auf die Frage, bei welchen Schutzmaterialien Engpässe erwartet werden, gaben mehr als 56 Prozent an, dass sie einen Mangel an FFP-2- und medizinischen Schutzmasken fürchten. Bei rund 19 Prozent der Befragten herrschte hier zum Befragungszeitpunkt bereits ein Mangel. „Die FFP-2-Masken sind aktuell der sicherste Schutz, den die beruflich Pflegenden in ihrem Arbeitsalltag, der eben kein Abstandhalten möglich macht, nutzen können. Dass hier immer noch keine flächendeckende Versorgung herrscht, ist ein Skandal“, so Bienstein.

Bei steigenden Infektionszahlen fürchten die Teilnehmenden vor allem einen sich noch weiter verschärfenden Personalmangel. Dies gaben 51,4 Prozent der Befragten an. „Mit dieser Befürchtung geht die Sorge einher, dass die Menschen mit Pflegebedarf sowohl im Krankenhaus als auch in der Langzeitpflege nicht mehr sicher versorgt werden können“, erläutert Bienstein. „Die beruflich Pflegenden sind enormen Belastungen ausgesetzt und sie erhalten nur teilweise psychosoziale Unterstützung. Welche Folgen das haben könnte, zeigt uns vor allem die letzte unserer Fragen: Ein Drittel der Teilnehmenden denkt regelmäßig über einen Berufsausstieg nach. Was es bedeutet, wenn die Kolleginnen und Kollegen dies in die Tat umsetzen, dürfte allen klar sein: Es wird zu gravierenden Mängeln in der pflegerischen Versorgung kommen, die uns alle jederzeit betreffen können.“


Die Auswertung steht hier zum Download zur Verfügung: > https://www.dbfk.de/media/docs/download ... eb2021.pdf

Quelle: Pressemitteilung vom 12.02.2021
Anja Kathrin Hild | Referentin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit | Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe - Bundesverband e. V.
hild@dbfk.de | www.dbfk.de | Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin | Fon 030-219157- 0 | Fax 030-219157-77


+++
Anmerkung:

Ich habe bereits in der ersten Jahreshälfte 2020 - und dann immer wieder - für die dringend gebotenen Schutzmaßnahmen zu Gunsten der Pflegekräfte - und auch der Heimbewohner / Patienten - geworben, habe konkrete Hinweise gegeben (Testen usw.). Der bei nachträglicher Betrachtung zu beklagende Schutz der Pflege hat sicherlich zu vielen Corona-Infektionen beigetragen. Wie wir mittlerweile wissen, sind die Todesfälle bei den älteren Menschen, u.a. den Heimbewohner*Innen, hoch. Insoweit darf über Ursache, Wirkung und Verantwortlichkeiten nachgedacht werden. Es nützt jetzt auch nichts, darauf bezogen Kerzen ins Fenster zu stellen. - Werner Schell

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DGE: Vitamin D bei COVID-19? Fachgesellschaft empfiehlt für Risikopatienten Kompromiss

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DGE: Vitamin D bei COVID-19? Fachgesellschaft empfiehlt für Risikopatienten Kompromiss

Viele Untersuchungen haben gezeigt, dass schwer an COVID-19 Erkrankte einen niedrigen Vitamin D-Spiegel haben. Dies führt zur Diskussion, ob die vorsorgliche Einnahme des Sonnenvitamins vor der Krankheit schützen könne. Eine Vitamin D-Gabe alleine zur COVID-19-Infektionsprophylaxe oder -therapie ist derzeit jedoch nicht angebracht, sagt die Deutsche Gesellschaft für Endokrinologie (DGE) in einer aktuellen Stellungnahme.

Die wissenschaftliche Beweislage sei hierfür nicht ausreichend. Die DGE weist zudem darauf hin, dass ein Zuviel des Vitamins auch schädlich sein könne. Bis belastbare Studien vorliegen, empfiehlt die Fachgesellschaft einen Kompromiss: Zur Sicherstellung einer ausreichenden Vitamin D-Versorgung rät sie für Risikogruppen die Einnahme von 400-1000 IE pro Tag des Vitamins an. Dazu gehören Ältere, Bewohner von Pflegeeinrichtungen und chronisch kranke Menschen, die sich nur selten im Freien aufhalten. Mit diesem Vorgehen nutze man mögliche, bisher jedoch nicht eindeutig belegte Vorteile, ohne das Risiko potenzieller Nachteile einer Überdosierung in Kauf zu nehmen.

Vitamin D ist eigentlich ein Hormon, welches unter dem Einfluss von Sonnenlicht in der Haut gebildet wird und das an zahlreichen Prozessen im Körper beteiligt ist. Unter anderem ist es unverzichtbar für gesunde Knochen. Manche Studien lieferten Hinweise, dass Vitamin D möglicherweise respiratorischen Erkrankungen wie Lungenentzündungen vorbeugt und auch wichtig für die Herz-Kreislauf-Gesundheit ist. Ebenso gab es Anzeichen, dass es das Risiko für Diabetes und einige Krebsarten senken könnte. In den bisherigen Behandlungsstudien waren diese Effekte im Vergleich zu einem Scheinmedikament (Placebo) jedoch nicht eindeutig zu belegen. „Da die Datenlage nicht eindeutig ist, können bislang auch keine klaren Empfehlungen im Hinblick auf eine Vitamin D-Behandlung für diese Einsatzgebiete gegeben werden“, fasst Professor Dr. med. Matthias M. Weber, Mediensprecher der DGE zusammen. Hinzu komme ein von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlicher Stoffwechselweg von Vitamin D im Körper: „Dieser Umstand könnte auch die teils widersprüchlichen Studienergebnisse erklären“, so Weber, der Leiter des Schwerpunkts Endokrinologie und Stoffwechselerkrankungen am Universitätsmedizin Mainz ist.

Verschärft wurde diese Diskussion zuletzt durch die Corona-Pandemie. Zahlreiche Studien zeigen niedrige Vitamin D-Spiegel bei schwereren Verläufen von COVID-19. „Dies lässt die Rufe nach einer vorsorglichen Vitamin D-Einnahme immer lauter werden“, so Weber. Doch die klinischen Studien zum Einfluss von Vitamin D bei COVID-19 sind hauptsächlich Beobachtungsstudien und damit aus wissenschaftlicher Sicht nicht ausreichend beweiskräftig. „Sie zeigen lediglich, dass zwei Ereignisse zusammen auftreten, aber nicht, dass das eine die Ursache des anderen ist“, sagt Weber. So weisen auch häufig Patienten, die an anderen Krankheiten leiden, einen niedrigen Vitamin D-Spiegel auf. „Es gibt viele plausible Erklärungen dafür, dass eine schwere Krankheit niedrige Vitamin D-Spiegel zur Folge haben kann“, so Weber. Damit sei auch erklärt, warum die Gabe von Vitamin D keinen Erfolg bei der Behandlung dieser Krankheit mit sich bringt, meint er. Um eine Empfehlung zur Vitamin D-Gabe abzuleiten, brauche es daher weitere große Placebo-kontrollierte, klinische Studien.

Denn ein Zuviel an Vitamin D könne auch schaden. „Es gehört zur kleinen Gruppe der fettlöslichen Vitamine. Diese werden nicht mit dem Urin ausgeschieden, wenn ein Zuviel vorhanden ist. Vielmehr sammeln sie sich im Körper an“, erklärt Professor Dr. med. Helmut Schatz, ehem. Direktor der Medizinischen Klinik am Universitätsklinikum Bergmannsheil der Ruhr-Universität Bochum und Vorstandsmitglied der DGE. Ein Überschuss an Vitamin D könne neben Übelkeit und Erbrechen auch Nierensteine und Nierenschäden auslösen. Des Weiteren habe eine aktuelle Studie Hinweise dafür erbracht, dass Vitamin D-Gaben von mehr als 1000 IE/D sogar einen negativen Effekt mit erhöhtem Sturzrisiko bei älteren, gebrechlichen Menschen bewirken könnten (Appel et al., 2021).

„Gesichert ist jedoch, dass das Vermeiden von Vitamin D-Mangelzuständen besonders bei Risikopatienten hilfreich ist. Dies erreichen wir bereits durch Dosierungen von 400-1000 IU/Tag“, so Professor Dr. med. Günter Stalla, Präsident der DGE vom Medizinischen Versorgungszentrum Medicover Neuroendokrinologie in München. Weiterhin gelte: Zur Stärkung der Abwehrkräfte und der allgemeinen Gesundheit sind eine vollwertige und nicht zu üppige Ernährung und vor allem regelmäßige Bewegung im Freien wirksam. “So lassen sich - insbesondere in den Sommermonaten - auch nebenbei die Vitamin D Spiegel auf natürliche Weise auffüllen“, fügt Stalla hinzu.
„Die bisherige Datenlage rechtfertigt bis auf Weiteres keine hochdosierte Gabe von Vitamin D als Prophylaxe von COVID-19 bei der Allgemeinbevölkerung außerhalb der wissenschaftlich gesicherten Einsatzgebiete“, fasst Stalla zusammen. Darunter falle auch die routinemäßige Bestimmung der Vitamin D-Spiegel auf Kosten der Krankenkassen.

Die vollständige Stellungnahme der DGE zur Rolle von Vitamin D in der Corona-Pandemie ist auf der Website der DGE abrufbar:
https://www.endokrinologie.net/aktuelle ... -d-corona-...

Quellen:
Appel L, Michos ED, Christine M. Mitchell CM et al. The Effects of Four Doses of Vitamin D Supplements on Falls in Older Adults. A Response-Adaptive, Randomized Clinical Trial Ann Intern Med. 2021 doi:10.7326/M20-3812

Endokrinologie ist die Lehre von den Hormonen, Stoffwechsel und den Erkrankungen auf diesem Gebiet. Hormone werden von endokrinen Drüsen – zum Beispiel Schilddrüse oder Hirnanhangdrüse, aber auch bestimmten Zellen in Hoden und Eierstöcken – „endokrin“ ausgeschüttet, das heißt nach „innen“ in das Blut abgegeben. Im Unterschied dazu geben „exokrine“ Drüsen wie Speichel- oder Schweißdrüsen ihre Sekrete nach „außen“ ab.

Terminhinweis:
64. Deutscher Kongress für Endokrinologie, 3. bis 5. März 2021 (Online-Veranstaltung)
Kongressmotto: „Von Seltenem und Häufigem“
http://www.dge2021.de

Termin Online-Pressekonferenz:
Mittwoch, 3. März 2021 von 12.00 bis 13.00 Uhr
Teilnahmelink für Journalisten: https://attendee.gotowebinar.com/regist ... 9691243791
**********************************************************************
Kontakt für Journalisten
Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Endokrinologie (DGE)
Prof. Dr. med. Matthias M. Weber (Mediensprecher)
Dr. Adelheid Liebendörfer
Postfach 30 11 20, D-70451 Stuttgart
Tel.: 0711 8931-173, Fax: 0711 8931-167
E-Mail: liebendoerfer@medizinkommunikation.org
http://www.endokrinologie.net, http://www.hormongesteuert.net
http://www.dge2021.de

Quelle: Pressemitteilung vom 12.02.2021
Medizin - Kommunikation Medizinkommunikation
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.
https://idw-online.de/de/news763029
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Herz-Patienten werden zu spät geimpft – weiterer Anstieg der Übersterblichkeit befürchte

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Herz-Patienten werden zu spät geimpft – weiterer Anstieg der Übersterblichkeit befürchtet

In einem offenen Brief kritisiert die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie (DGK) die mangelnde Impf-Priorisierung von Herzerkrankten in der Corona-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Zudem fordert sie die Aufrechterhaltung der Ressourcen für die Herzmedizin, um keine weiteren Eingriffe absagen oder verschieben zu müssen. Andernfalls müsse ein weiterer Anstieg der Übersterblichkeit in Deutschland befürchtet werden.

Düsseldorf, 12. Februar 2021 – Kaum eine andere Vorerkrankung erhöht das Sterberisiko von COVID-19-Patienten so sehr wie eine chronische Herzschwäche, auch Herzinsuffizienz genannt. An ihr leiden 20 Prozent der im Krankenhaus behandelten COVID-19-Erkrankten. Auch Patientinnen und Patienten mit Herzrhythmusstörungen oder Herzklappenerkrankungen sind einem deutlich höheren Risiko ausgesetzt, an COVID-19 zu versterben als andere Personengruppen. Dennoch tauchen Herzpatienten in der kürzlich verabschiedeten Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) erst in der dritten Impfgruppe auf, der ein Anspruch auf eine Schutzimpfung lediglich mit erhöhter, nicht mit höchster oder hoher Priorität eingeräumt wird.

„Damit wird riskiert, dass die Übersterblichkeit, die COVID inzwischen auch in Deutschland verantwortet, weiter ansteigt“, befürchtet Prof. Dr. Stephan Baldus, zukünftiger Präsident der DGK. In einem offenen Brief hat sich die DGK daher in dieser Woche an die Gesundheitspolitik gewendet und eindringlich vor einer nachrangigen Impf-Priorisierung von Herzpatienten gewarnt.

Experten beurteilen Impf-Priorisierung als problematisch

In dem Brief heißt es unter anderem:
„Die DGK hat in der Vergangenheit wiederholt auf die Bedeutung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen für Prävalenz, Morbidität und Mortalität von COVID-infizierten Patienten hingewiesen. Hinzu kommen „Kollateralschäden“ bei durch COVID verunsicherten Patienten, die dringlich notwendige kardiovaskuläre Therapien nicht in Anspruch nehmen bzw. nehmen können: Jüngere Untersuchungen für Mitteldeutschland zeigen, dass in der Pandemie nicht nur bedeutend weniger Patienten invasiver Diagnostik zugeführt wurden, sondern auch die kardiovaskuläre bzw. kardiale Mortalität erhöht war (1). Eine diese Hochrisikopatienten nachrangig berücksichtigende Impfstrategie macht die Situation für kardiovaskulär erkrankte Patienten nicht besser.“

Herzmedizinische Eingriffe nicht aufschieben

Die Experten der DGK weisen außerdem darauf hin, dass die Aufrechterhaltung der Ressourcen für die kardiovaskuläre Medizin alternativlos ist und auch in den kommenden Monaten kraftvoll umgesetzt werden muss. Vor allem kathetergestützte Eingriffe dürften nicht verschoben werden, da diese für die Patienten schonenden Eingriffe mit kurzen Krankenhausaufenthalten im Anschluss an die Prozedur verbunden sind und daher die Ressourcen in der Intensivmedizin schonen. „Eine Beschneidung dieser Eingriffe, die die Prognose unserer Patientinnen und Patienten entscheidend verbessern, wäre fatal und würde die kardiovaskuläre Sterblichkeit, die in Teilen im vergangenen Jahr bereits erhöht war, weiter ansteigen lassen“, so Baldus. „Wir bieten uns zu einem detaillierten Aus-tausch mit den Entscheidungsträgern in der Gesundheitspolitik noch einmal ausdrücklich an.“

Symptome von Herzerkrankungen ernst nehmen

Dem derzeitigen Präsidenten der DGK, Prof. Dr. Andreas Zeiher, appelliert darüber hinaus an die Herz-Patientinnen und -Patienten: „Nehmen Sie die Symptome von akuten Herzerkrankungen und auch von Verschlechterungen einer bestehenden Herzerkrankung ernst und begeben sich wenn nötig zeitnah in ärztliche Behandlung oder rufen den Rettungsdienst!“ Die Notfallversorgung sei flächendeckend sichergestellt, betont der Herzmediziner.

Referenz:

1. Nef et al. Impact of the COVID-19 pandemic on cardiovascular mortality and catherization activity during the lockdown in central Germany: an observational study. Clin Res Cardiol 2020; 1-10
2. Offener Brief der DGK an die Gesundheitspolitik

Medienkontakt:
Deutsche Gesellschaft für Kardiologie
Pressesprecher: Prof. Dr. Michael Böhm (Homburg/Saar)
Pressestelle: Kerstin Kacmaz, Tel.: 0211 600 692 43, Melissa Wilke, Tel.: 0211 600 692 13
presse@dgk.org

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz und Kreislaufforschung e.V. (DGK) mit Sitz in Düsseldorf ist eine gemeinnützige wissenschaftlich medizinische Fachgesellschaft mit mehr als 10.500 Mitgliedern. Sie ist die älteste und größte kardiologische Gesellschaft in Europa. Ihr Ziel ist die Förderung der Wissenschaft auf dem Gebiet der kardiovaskulären Erkrankungen, die Ausrichtung von Tagungen die Aus-, Weiter- und Fortbildung ihrer Mitglieder und die Erstellung von Leitlinien. Weitere Informationen unter www.dgk.org
Wichtige Informationen für Nicht-Mediziner stellt die DGK auf den Seiten ihres Magazins „HerzFitmacher“ zusammen: www.herzfitmacher.de

Weitere Informationen:
https://dgk.org/presse
https://dgk.org/daten/offener_brief_imp ... iologie.pd...

Quelle: Pressemitteilung vom 12.02.2021
Prof. Dr. Michael Böhm Pressesprecher
Deutsche Gesellschaft für Kardiologie - Herz- und Kreislaufforschung e.V.
https://idw-online.de/de/news763057


Anhang
attachment icon Offener Brief der DGK an die Gesundheitspolitik > https://idw-online.de/de/attachment85787
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Grundsicherung für Arbeitssuchende muss auch 20 FFP2-Masken pro Woche beinhalten

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Sozialgericht Karlsruhe

Jobcenter muss nach erfolgreichem Eilantrag zusätzlich zum Regelsatz entweder als Sachleistung wöchentlich 20 FFP2-Masken verschicken oder als Geldleistung hierfür monatlich weitere 129,- € zahlen.
Kurzbeschreibung:

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Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 12. Kammer des Sozialgerichts Karlsruhe dem Eilantrag eines Arbeitsuchenden auf Gewährung eines im Epidemie-bedingten Einzelfall unabweisbaren Hygienebedarfs an FFP2-Masken bis zum Sommeranfang am 21.06.2021 stattgegeben.

Die Kammer meint, ein besonderer Mehrbedarf an wöchentlich 20 FFP2-Masken sei glaubhaft gemacht. Ohne Mund-Nasen-Bedeckungen dieses Standards seien Empfänger:innen von Grundsicherungsleistungen in ihrem Grundrecht auf sozialen Teilhabe in unverhältnismäßiger Weise beschränkt. Nach drei Monaten Lockdown müssten Arbeitsuchende wieder am Gemeinschaftsleben in einer dem sozialen Existenzminimum entsprechenden Art und Weise teilnehmen können.

Auf Alltagsmasken oder OP-Masken müssten sie sich nicht verweisen lassen. Diese seien für den Infektionsschutz vor SARS-Cov-2-haltigen Aerosolen in der Straßenbahn, im Supermarkt, im Treppenhaus, im Wartezimmer, in der Leichenhalle, etc. – auch angesichts der Virusvarianten – nicht gut genug geeignet. Wer bei der Verrichtung alltäglicher Erledigungen trotzdem lediglich eine OP-Maske gebrauche und einen Mitmenschen mit dem lebensgefährlichen Virus anstecke, schädige eine andere Person an der Gesundheit und verstoße gegen das gesetzliche Verbot gefährlicher Körperverletzungen. Dieses verbotswidrige Verhalten sei auch nicht allein deswegen außerhalb von Krankenhäusern oder Pflegeheimen erlaubt, weil die CoronaVO FFP2-Masken lediglich dort vorschreibe und andernorts OP-Masken genügen lasse.

Die Anerkennung individueller Mehrbedarfe an FFP2-Masken diene nicht nur der Befriedigung privater Bedürfnisse. Sie bezwecke den Infektionsschutz der Allgemeinheit vor einer weiteren Verbreitung des Virus. Zur effektiven Abwehr dieser gesteigerten Ansteckungsgefahr müsse die Mehrbedarfsgewährung wöchentlich 20 FFP2-Masken umfassen. Dem Infektionsschutz werde ein Bärendienst erwiesen, falls nicht mindestens täglich eine neue Maske sowie durchschnittlich ca. zwei weitere neue Ersatz-FFP2-Masken bereitgestellt würden. Es sei davon auszugehen, dass wenige Personen bereit und fähig seien, fortlaufend zuverlässig die sehr hohen Sorgfaltsanforderungen an die private Wiederverwendung von FFP2-Masken zu erfüllen. Diese seien zum Einmalgebrauch für geschultes Medizinpersonal konstruiert. Ohne die Beachtung der zum Trocknen notwendigen Hygiene-Routinen würden ggfs. über mehrere Tage und Wochen hinweg für den Infektionsschutz ungeeignete oder sogar virushaltige Masken getragen. Diese erweckten nur den falschen Anschein des Infektionsschutzes. Der massenhaft irreführende Anschein der Verwendung pandemie-adäquater FFP2-Masken wäre aber dem Infektionsschutz nicht zu-, sondern abträglich.
Der Kammerbeschluss (SG Karlsruhe vom 11.02.2021, Az. S 12 AS 213/21 ER, www.sozialgerichtsbarkeit.de) ist rechtskräftig.
Nach der online verfügbaren Statistik der Bundesagentur für Arbeit gab es bundesweit im Januar 2021 insgesamt 5.351.000 Empfänger:innen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).


Quelle: Pressemitteilung des Sozialgerichts Karlsruhe vom 1l2.02.2021 > https://sozialgericht-karlsruhe.justiz- ... GE=8971698


Beschlusstext > S 12 AS 213/21 ER · SG KA · Beschluss vom 11.02.2021 · (sozialgerichtsbarkeit.de)
>>> https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=215768


Siehe auch unter > https://www.focus.de/finanzen/recht/ger ... J_YAQBZVCs
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Mitbestimmungsrecht des Krankenhausbetriebsrates wg. Corona-Besuchskonzept

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Landesarbeitsgericht Köln


Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eines Krankenhauses bei der Ausgestaltung eines Besuchskonzepts in Zeiten der Corona-Pandemie

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Beschluss des Landesarbeitsgerichts Kölnvom 22.01.2021 – 9 TaBV 58/20
Downlaod >>> https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/ko ... 10122.html

Der Betriebsrat hat bei der Ausgestaltung eines Besuchskonzepts für ein Krankenhaus während der SARS-CoV-2-Pandemie mitzubestimmen. Dies hat das Landesarbeitsgericht Köln am 22.01.2021 entschieden.

Die Arbeitgeberin betreibt ein Krankenhaus und hatte im Zuge der Corona-Pandemie ohne Beteiligung des bei ihr gebildeten Betriebsrats ein System zur Dokumentation des Zutritts und Aufenthalts betriebsfremder Personen auf dem Klinikgelände eingeführt. Auf Antrag des Betriebsrats hat das Arbeitsgericht Siegburg eine Einigungsstelle zur Regelung des Besuchskonzepts eingesetzt. Das von der Arbeitgeberin daraufhin angerufene Landesarbeitsgericht Köln hat den Beschluss des Arbeitsgerichts am 22.01.2021 bestätigt, die Beschwerde der Arbeitgeberin zurückgewiesen und ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG bejaht.

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei betrieblichen Regelungen über den Gesundheitsschutz bezieht sich auf Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verhütung von Gesundheitsschäden, die Rahmenvorschriften konkretisieren. Eine solche Rahmenvorschrift, die auch den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bezweckt, stellt nach der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln § 5 Abs. 1 der Coronaschutzverordnung NRW dar. Nach dieser Vorschrift hat das Krankenhaus die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um den Eintrag von Coronaviren zu erschweren. Besuche sind (nur) auf der Basis eines einrichtungsbezogenen Besuchskonzepts zulässig, das die Empfehlungen und Richtlinien des Robert-Koch-Instituts zum Hygiene- und Infektionsschutz umsetzt. Entscheidet sich der Krankenhausträger für die Zulassung von Besuchen, trifft ihn nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts die entsprechende Verpflichtung zum Gesundheitsschutz auch gegenüber seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Für die Umsetzung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts bestehe– anders etwa als bei einer auf das Krankenhaus bezogen konkreten ordnungsbehördlichen Regelung – ein Gestaltungsspielraum, der das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats eröffne.

Gegen die Entscheidung ist ein Rechtsmittel nicht gegeben.

Quelle: Pressemitteilung vom 22.01.2021
Dr. Amrei Wisskirchen
Die Pressedezernentin des
Landesarbeitsgerichts Köln
https://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/pre ... /index.php
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Experten bewerten betriebliche Maßnahmen gegen Corona positiv

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Experten bewerten betriebliche Maßnahmen gegen Corona positiv

(Quelle: BAuA) Insgesamt zeichnen Fachleute im Arbeitsschutz ein positives Bild der Umsetzung von Maßnahmen deutscher Betriebe im Arbeits- und Infektionsschutz. Dabei hat der Großteil der Betriebe bereits im Februar und März 2020 erste Maßnahmen ergriffen. Aktive Kommunikation und Unterweisung, Persönliche Schutzausrüstung sowie Schutzabstände stehen dabei an erster Stelle. Aber auch das Homeoffice, dort wo es in den Betrieben möglich ist, wird von über 90 Prozent der Befragten genannt. Diese und weitere ausgewählte Ergebnisse fasst der baua: Fokus: "SARS-CoV-2-Arbeits- und Infektionsschutzmaßnahmen in deutschen Betrieben: Ergebnisse einer Befragung von Arbeitsschutzexpertinnen und -experten" zusammen, den die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) jetzt veröffentlicht hat. An der Befragung nahmen über 700 Fachleute aus dem inner- und überbetrieblichen Arbeitsschutz sowie aus den Aufsichtsbehörden teil. Eine ähnlich positive Einschätzung hinsichtlich der Umsetzung von betrieblichen Arbeitsschutzmaßnahmen in der Corona Krise war zuvor bereits in einer repräsentativen Betriebsbefragung von der BAuA und dem Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ermittelt worden.

Seit September 2020 nimmt ein Forschungsprojekt der BAuA die betriebliche Umsetzung von Maßnahmen im Arbeits- und Infektionsschutz gegen CoViD-19-Infektionen aus Sicht von Fachleuten im Arbeitsschutz unter die Lupe, um Erkenntnisse aus der betrieblichen Praxis zu gewinnen. An einer Online-Befragung nahmen insgesamt 724 Expertinnen und Experten aus den verschiedensten Bereichen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes und der Aufsicht teil. Die Ergebnisse wurden durch Telefoninterviews und Fokusgruppen-Workshops vertieft.

Aus den Betrieben werden insgesamt gute Bedingungen für einen effektiven Arbeits- und Infektionsschutz angegeben. Spätestens mit dem ersten Lockdown im März 2020 hat der Löwenanteil der Betriebe erste Maßnahmen ergriffen. Mit der Corona-Pandemie kam es zu Änderungen auf den verschiedensten Ebenen, vor allem beim Umgang mit Kunden oder Patienten, aber auch in den Arbeitsabläufen. Zudem gewann der Arbeitsschutz deutlich an Wertschätzung. Über 80 Prozent der befragten Arbeitsschutzfachleute berichten, dass spezielle betriebliche Regelungen erlassen wurden. In fast 90 Prozent der Fälle war neben einer breiten Beteiligung vieler Akteure auch die Unternehmensleitung aktiv eingebunden.

Für die Identifikation von Risiken und die Ableitung von Schutzmaßnahmen wurde das Instrument der Gefährdungsbeurteilung überwiegend als hilfreich beurteilt. Als ergriffene Maßnahmen nennen die Experten am häufigsten aktive Kommunikation und Unterweisung, Persönliche Schutzausrüstung/Mund-Nase-Schutz, Regelungen zu Schutzabständen sowie Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle. Nicht alle möglichen Maßnahmen sind für alle Betriebe relevant. So haben jedoch beispielsweise Regelungen für Dienstreisen und Meetings oder zum Homeoffice eine hohe Umsetzungsquote. Maßnahmen, um die psychische Belastung durch Corona zu verringern, werden hingegen noch vergleichsweise selten ergriffen.

Die Umsetzung betrieblicher Maßnahmen gehen etwa drei Viertel der Führungskräfte hoch oder sehr hoch motiviert an. Ähnlich hoch ist die Quote der Beschäftigten, die sich vollständig oder überwiegend an die betrieblichen Regeln halten. Dazu motiviert sie insgesamt eine hohe Wahrnehmung von Verantwortung für den Infektionsschutz. Dagegen spielt die Angst vor Sanktionen eine untergeordnete Rolle.

Neben der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel bewerten die Befragten den SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard sowie die Handlungshilfen der Länder und der Unfallversicherungsträger als nützlich und tauglich für die betriebliche Praxis. Als Informationsquellen nennen sie das Robert Koch-Institut, den zuständigen Unfallversicherungsträger, das Bundesarbeitsministerium sowie die BAuA.

"Die Befragung der Arbeitsschutzfachleute verdeutlicht die große Motivation und umfangreichen Anstrengungen der Unternehmen, für ihre Beschäftigten ein hohes Schutzniveau herzustellen.", sagt Isabel Rothe, Präsidentin der BAuA. "Angesichts der anhaltenden Pandemie ist es sehr wichtig, dass diese Schutzmaßnahmen konsequent weitergeführt werden. Dafür müssen die Maßnahmen regelmäßig überprüft und weiterhin von allen Beteiligten im Betrieb gemeinsam getragen werden. Das große Engagement der Arbeitsschutzakteure und der Sozialpartner sind hierbei von entscheidender Bedeutung."

Den baua: Fokus gibt es im PDF-Format im Internetangebot der BAuA unter www.baua.de/dok/8855610

Quelle: Mitteilung vom 14.02.2021
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Corona grassiert vor allem in Sozialberufen

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BARMER

BARMER-Branchenauswertung
Corona grassiert vor allem in Sozialberufen


Berlin, 15. Februar 2021 – In keiner anderen Berufsgruppe Deutschlands sind so viele Beschäftigte am Coronavirus erkrankt wie in der Altenpflege. Dies geht aus einem aktuellen Branchenvergleich der BARMER hervor. Dabei wurden die 20 Berufsgruppen mit den anteilig meisten Covid-19-Erkrankten ermittelt. So waren im vierten Quartal vergangenen Jahres 7,6 je 1.000 BARMER-versicherten Erwerbstätigen in der Altenpflege wegen einer Covid-19-Infektion krankgeschrieben. Nur knapp dahinter folgen Beschäftigte in Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst, Geburtshilfe sowie Erwerbstätige in Erziehung, Sozialarbeit und Heilerziehungspflege mit jeweils 7,3 je 1.000 Betroffenen. „Corona grassiert vor allem in Sozialberufen. Deshalb ist es auch dringend erforderlich, dass sich die Beschäftigten konsequent impfen lassen, sobald sie an der Reihe sind und der Impfstoff verfügbar ist“, sagt Prof. Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER.

Weniger Betroffene in Arztpraxen
Wie aus der BARMER-Branchenauswertung weiter hervorgehe, seien im vierten Quartal des vergangenen Jahres 5,5 je 1.000 BARMER-versicherten Beschäftigten in Arztpraxen wegen Covid-19 krankgeschrieben gewesen. Deutlich geringer seien die Covid-19-Fallzahlen dagegen in den Branchen, in denen der direkte Kontakt mit anderen Personen nicht immer zwingend erforderlich sei. Hier reichten die Zahlen der wegen Covid-19 krankgeschriebenen BARMER-Versicherten von jeweils 4,0 je 1.000 Betroffenen in den Branchen Metallverarbeitung und Verwaltung bis hin zu 2,5 je 1.000 Krankgeschriebenen aus dem Bereich Werbung und Marketing. „Die Covid-19-Fälle sind in den Berufsbranchen geringer, in denen sich die Abstands- und Hygieneregeln tendenziell leichter einhalten lassen oder verstärkt Homeoffice möglich ist. Diese Maßnahmen sollten auch weiterhin bestmöglich umgesetzt werden“, so Straub.

Busfahrer und Lokführer fallen am längsten Covid-19-bedingt aus
Massive Unterschiede zwischen den einzelnen Berufsbranchen gebe es aber nicht nur bei der Zahl der BARMER-versicherten am Coronavirus Erkrankten, sondern auch bei der Dauer der Krankschreibungen. So seien im vierten Quartal des vergangenen Jahres an Covid-19 erkrankte Fahrzeugführer im Schnitt 17,8 Tage arbeitsunfähig gewesen. Bei Beschäftigten in Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe seien es 15,0 Tage gewesen und in der Altenpflege 14,9 Tage. Die geringsten Fehlzeiten hätten Covid-19-erkrankte Beschäftigte in Werbung und Marketing mit 12,7 Tagen sowie in Arztpraxen mit 12,1 Tagen. „Die Beschäftigten sind tendenziell in den Branchen länger wegen Covid-19 krankgeschrieben, in denen Homeoffice kaum oder gar nicht möglich ist“, sagt Straub. Bemerkenswert gering sei die durchschnittliche Krankheitsdauer in Arztpraxen, aber auch in den Pflegeberufen. Eine mögliche Ursache könne darin liegen, dass sie im Kampf gegen das Coronavirus an vorderster Front stünden und die verbliebenen Kolleginnen und Kollegen schnellstmöglich wieder unterstützen wollten.


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Quelle: Pressemitteilung vom 15.02.2021
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