Weltweite Ächtung der Genitalverstümmelung rückt näher

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WernerSchell
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Weltweite Ächtung der Genitalverstümmelung rückt näher

Beitrag von WernerSchell »

Weltweite Ächtung der Genitalverstümmelung rückt näher
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Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 010 Veröffentlicht am 05.02.2021

Entschieden gegen Genitalverstümmelung vorgehen: Ministerin Giffey stellt Schutzbrief vor

Neues Dokument soll Mädchen auch im Ausland schützen.

Zum internationalen Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung stellt Bundesfrauenministerin Franziska Giffey einen Schutzbrief vor, der Mädchen vor Genitalverstümmelung schützen soll.

Weltweit sind über 200 Millionen Frauen von weiblicher Genitalverstümmelung betroffen, 3 Millionen Mädchen sind von ihr bedroht. Alleine in Deutschland leben 68.000 Frauen, die eine Genitalverstümmelung über sich ergehen lassen mussten. Und 15.000 Mädchen leben in der Angst, dass ihnen eine solche schwere Körperverletzung angetan wird.

Oftmals wird die weibliche Genitalverstümmelung während der Ferienzeiten in den Herkunftsländern durchgeführt. Um Mädchen davor zu schützen hat Ministerin Giffey in enger Abstimmung mit Nichtregierungsorganisationen, den Ländern und den zuständigen Ressorts der Bundesregierung einen Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung entwickelt, den die Familien und gerade auch die betroffenen Mädchen mit auf ihre Reisen in die Herkunftsländer nehmen sollen.

Der Schutzbrief informiert über die Strafbarkeit in Deutschland, auch wenn die weibliche Genitalverstümmelung im Ausland vorgenommen wird. Es drohen bis zu 15 Jahre Haft. Weiterhin wird über den möglichen Verlust des Aufenthaltstitels informiert. Durch diese konkreten Informationen sollen Familien davon abgehalten werden, auf Reisen eine Genitalverstümmelung an ihren Töchtern durchzuführen. Der offizielle Schutzbrief gibt ihnen starke und überzeugende Argumente gegen den gesellschaftlichen und familiären Druck in den Herkunftsländern an die Hand.

Bundesministerin Franziska Giffey: „Mit dem Schutzbrief haben wir ein wichtiges Instrument gegen weibliche Genitalverstümmelung geschaffen, das den Mädchenberatungsstellen vor Ort und den Mädchen selbst Hilfestellung geben wird. In meiner Zeit als Bürgermeisterin in Berlin-Neukölln hätte ich mir eine solche konkrete Unterstützung von oberster Stelle der Bundesregierung immer gewünscht. Der Schutzbrief macht Familien deutlich, dass das deutsche Recht bei dieser archaischen Straftat nicht an unseren Landesgrenzen Halt macht und weist sie auf die ernsthaften Konsequenzen hin. Morgen ist der internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung. Er erinnert daran, um was für eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung es sich hier handelt. Betroffene Frauen leiden unter lebenslangen Schmerzen und gesundheitlichen Problemen. Ihnen wird ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung genommen. Gegen diese grausame Praxis müssen wir entschieden vorgehen.“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht, Bundesaußenminister Heiko Maas, Bundesinnenminister Horst Seehofer und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn haben den Schutzbrief ebenfalls mitunterzeichnet.

Der Schutzbrief wird auf den Webseiten der beteiligten Ministerien, der Bundesländer sowie diverser NGOs zum Herunterladen und Bestellen bereitstehen (auf der Seite des BMFSFJ hier: bmfsfj.de/fgm-schutzbrief).

Der gedruckte Flyer soll künftig bei NGOs, Beratungsstellen und Arztpraxen ausliegen und so das Beratungspersonal bei der Aufklärung unterstützen. Gedruckt hat der Flyer die Größe eines Reisepasses, so dass er bequem auf Reisen mitgenommen werden kann. Zudem wird der Schutzbrief zeitnah in andere Sprachen übersetzt werden (neben Englisch und Französisch auch in verschiedene afrikanische und asiatische Sprachen).

Weitere Informationen

Das BMFSFJ leitet die Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland, in der sechs Bundesressorts, die Bundesländer, die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die Bundesärztekammer, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie Integra, die Dachorganisation von NGOs, die sich in Deutschland gegen weibliche Genitalverstümmelung einsetzen, vertreten sind. Die Arbeitsgruppe konzipiert und entwickelt Maßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland.

Bundesweites Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Unterstützung erhalten Betroffene von weiblicher Genitalverstümmelung auch über das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 - 116 016. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Das barrierefreie, anonyme und mehrsprachige Angebot steht rund um die Uhr zur Verfügung.

Weitere Hintergrundinformationen
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gle ... chen/80720

Web-Ansicht: http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/p ... or-/165700

Kontakt
Telefon: 030 201 791 30
E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Glinkastraße 2410117 Berlin
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
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Nein zu weiblicher Genitalverstümmelung

Beitrag von WernerSchell »

Nein zu weiblicher Genitalverstümmelung

Weibliche Genitalverstümmelung (englisch: Female Genital Mutilation/Cutting (FGM/C)) ist eine Menschenrechtsverletzung. Sie basiert auf einem von Männern bestimmten Frauenbild, ist eine Missachtung der sexuellen Selbstbestimmungsrechte der Frau und negiert ihr Recht auf gesundheitliche Unversehrtheit. Deshalb ist weibliche Genitalverstümmelung mehr als eine tief verwurzelte Ungleichheit zwischen den Geschlechtern und eine Diskriminierung von Mädchen und Frauen. FGM/C geschieht auch in Europa und Deutschland. Sie ist seit 2013 in Deutschland gesetzlich verboten und wird als eigener Straftatbestand gemäß § 226 a Strafgesetzbuch (StGB) eingestuft. Doch um FGM/C wahrzunehmen und wirksam zu verhindern, bedarf es der Enttabuisierung, einer gesellschaftlichen Wissensvermittlung und der Schaffung von Diskussionsräumen. Als Expertinnen müssen Betroffene besonders gehört werden sowie Vertreterinnen relevanter Berufsgruppen (z. B. Ärztinnen, Hebammen, Erzieherinnen) weitergebildet werden.

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken fordert die politisch Verantwortlichen in Bund und Ländern auf,
 Fortbildungs- und Beratungsangebote für medizinische, sozialpädagogische und juristische Fachkräfte, die mit diesen Zielgruppen arbeiten, auszubauen. Sie müssen in der Lage sein, diese – drohende – Menschenrechtsverletzung in der Praxis erkennen und Maßnahmen einleiten zu können.
 die weibliche Genitalverstümmelung als ein zunehmend europäisches bzw. deutsches Thema anzusehen, das sensibler gesellschaftlicher Aufklärung bedarf. Die bereits erlittene, aber auch drohende FGM/C und deren weitreichende physische, psychische und soziale Folgen müssen als geschlechterspezifische Gewalt anerkannt werden.
 erlittene und drohende Folgen konsequent als geschlechterspezifische Verfolgung durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) anzuerkennen. Unabhängig vom Grad der Beschneidung (partielle oder vollständige Entfernung der weiblichen Genitalien, Infibulation) muss ein Anspruch auf Asyl in Deutschland bestehen.
 sicherzustellen, dass Mitarbeitende im BAMF geschlechtsspezifische Asylgründe mitbedenken, mit hoher Sensibilität wahrnehmen und ansprechen. Für die komplexen Erscheinungen und Auswirkungen von Genitalverstümmelung sind die Mitarbeitenden zu schulen. Zusätzlich müssen Sonderbeauftragte für geschlechtsspezifische Verfolgung ausgebildet und eingesetzt werden.
 das gesetzliche Verfahren bei der Aufenthaltsbewilligung und beim Familiennachzug durch die zuständigen deutschen Botschaften und Ausländerbehörden zu beschleunigen, wenn Frauen und Mädchen und/oder ihren Töchtern während des Wartens auf ihr Visum eine FGM/C droht.
 alle Frauen und Mädchen aus Prävalenzländern frühzeitig rechtlich als auch fachmedizinisch aufzuklären. Die Beratungen und Informationsvermittlungen müssen flächendeckend, möglichst in der Muttersprache, kultursensibel, niedrigschwellig, in leichter Sprache erfolgen.
 die bereits vorhandenen Strukturen von Nicht-Regierungsorganisationen bzw. Migrantinnen- und Migrantenorganisationen national sowie international zu vernetzen, auszubauen und finanziell zu unterstützen, damit deren wertvolle Arbeit auch langfristig gesichert ist.
 mit nationalen sowie internationalen Aufklärungskampagnen über FGM/C regelmäßig zur gesellschaftlichen Sensibilisierung beizutragen. Männer und Frauen sind dabei gleichermaßen als Akteurinnen und Akteure der Präventionsbemühungen anzusprechen.

Quelle: Pressemitteilung vom 24.04.2021
Pressestelle Hochkreuzallee 246. 53175 Bonn Postfach 24 01 41. 53154 Bonn
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Mädchen und Frauen vor weiblicher Genitalverstümmelung schützen

Beitrag von WernerSchell »

Pressemitteilung des Bundesfamilienministeriums Pressemitteilung 07 Veröffentlicht am 07.02.2022

Mädchen und Frauen vor weiblicher Genitalverstümmelung schützen
Internationaler Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung am 6. Februar


Weibliche Genitalverstümmelung verletzt das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit von Mädchen und Frauen. Viele leiden ihr Leben lang unter erheblichen gesundheitlichen Problemen. Weltweit sind über 200 Millionen Frauen betroffen. Weibliche Genitalverstümmelung wird vor allem in afrikanischen Ländern, im Nahen Osten und in Südostasien praktiziert. In Deutschland leben etwa 68.000 Frauen mit einer weiblichen Genitalverstümmelung, bis zu 15.000 Mädchen sind davon bedroht.

Dazu erklärt Bundesfamilienministerin Anne Spiegel: „Weibliche Genitalverstümmelung ist eine schwerwiegende Menschen­rechts­verletzung und in Deutschland mit Strafe bedroht. Gemeinsam mit den Communities und den Fachkräften werde ich alle Anstrengungen unter­nehmen, um bedrohte Mädchen und Frauen vor diesem Verbrechen zu schützen. Wir brauchen mehr Aufklärung und effektive Frühwarnsysteme, um Mädchen und Frauen noch besser zu schützen. Ich werde mich dazu eng mit Expertinnen und Experten und NGOs abstimmen, um praxisnahe Lösungen für die Arbeit vor Ort zu finden. Es geht mir dabei um niedrig­schwellige Aufklärungsarbeit und effektive Kooperationen zum Schutz von Mädchen und Frauen.“

Bundesministerin Anne Spiegel wird in einem Fachgespräch gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern aus den Communities, von NGOs, aus dem Gesundheitsbereich und weiteren Expertinnen und Experten Konzepte für effektive Frühwarnsysteme und Aufklärungsarbeit erörtern. Ein zentrales Thema dabei wird die Verwendung des von der Bundesregierung veröffent­lichten Schutzbriefs gegen weibliche Genitalverstümmelung sein. Die Gespräche knüpfen an die Empfehlungen aus der Bund-Länder-NGO-AG zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland an, die regelmäßig unter der Leitung des Bundesfamilienministeriums tagt, zuletzt am 19. Januar 2022.

Weitere Informationen
Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung Der Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung der Bundes­regierung ist in 16 Sprachen übersetzt und kann auf den Seiten des Bundes bestellt und heruntergeladen werden.
www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen
Bund-Länder-NGO-AG zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend leitet die Arbeitsgruppe zur Überwindung von weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland, in der sechs Bundesressorts, die Bundesländer, die Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration, die Bundesärztekammer, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sowie Integra, die Dachorganisation von NGOs, die sich in Deutschland gegen weibliche Genitalverstümmelung einsetzen, vertreten sind. Die Arbeitsgruppe konzipiert und entwickelt Maßnahmen zur Überwindung weiblicher Genitalverstümmelung in Deutschland.

Bundesweites Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"
Unterstützung erhalten Betroffene von weiblicher Genitalverstümmelung auch über das bundesweite Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" unter der kostenlosen Telefonnummer 08000 - 116 016. Neben den betroffenen Frauen können sich auch Angehörige, Freunde und Menschen aus dem sozialen Umfeld sowie Fachkräfte an das Hilfetelefon wenden. Das barriere­freie, anonyme und mehrsprachige Angebot steht rund um die Uhr zur Verfügung.
Ergänzende Informationen auch unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gle ... lung-80720

Web-Ansicht: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/aktuelles/ ... zen-192938

Kontakt:
Telefon: 030 201 791 30
E-Mail: poststelle@bmfsfj.bund.de
Glinkastraße 24
10117 Berlin
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Genitalverstümmelung: Rund 17.000 Mädchen in Deutschland gefährdet[

Beitrag von WernerSchell »

Ärzte Zeitung vom 05.02.2024:

Grausame Tradition
Genitalverstümmelung: Rund 17.000 Mädchen in Deutschland gefährdet

Nach Angaben der Frauenrechtsorganisation Terre de Femmes leben in Deutschland mehr als 100.000 Frauen mit beschnittenen Genitalien. 17.000 weitere gelten als gefährdet.
... (weiter lesen unter) ... > https://www.aerztezeitung.de/Medizin/Ge ... rundate%5D
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