Gutachten des Sachverständigenrates Gesundheit und Pflege zum Thema "Fachkräfte im Gesundheitswesen"

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
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WernerSchell
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Gutachten des Sachverständigenrates Gesundheit und Pflege zum Thema "Fachkräfte im Gesundheitswesen"

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Gutachten des Sachverständigenrates Gesundheit und Pflege:
Thema: "Fachkräfte im Gesundheitswesen"


Der Sachverständigenrat Gesundheit und Pflege hat ein Gutachten zum Thema "Fachkräfte im Gesundheitswesen" vorgelegt, abrufbar unter > https://www.svr-gesundheit.de/fileadmin ... refrei.pdf

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Die Gesundheitsweisen empfehlen eine Primärversorgung für alle – und Quotierung der Weiterbildung. Immer mehr Beschäftigte im Gesundheitswesen und trotzdem Engpässe: Der neue Sachverständigenrat Gesundheit sieht dennoch keine Überalterung. Er empfiehlt mehr Steuerung: Primärversorgung als Regel, eine Planung für Gesundheitspersonal, Quoten für die Weiterbildung. Und er knöpft sich IGeL vor.
WernerSchell
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Fachkräftesicherung: Gesundheitspolitik muss jetzt handeln

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DKG ZUM GUTACHTEN DES SACHVERSTÄNDIGENRATS
Fachkräftesicherung: Gesundheitspolitik muss jetzt handeln

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Zum heute vorgestellten Gutachten des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege erklärt der Vorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß:

„Der Sachverständigenrat hat in seinem Gutachten den bereits vorhandenen und weiter absehbaren Mangel an Fachkräften im Gesundheitswesen in den Mittelpunkt gestellt. Wir begrüßen diese Schwerpunktsetzung ausdrücklich und halten auch die Stoßrichtung der vorgeschlagenen Maßnahmen für richtig.

Ganz richtig konstatiert der Rat, dass es genauso unrealistisch wie ineffizient sei, einfach die Zahl der Beschäftigten zu erhöhen. Für die Politik ist das Gutachten eine unüberhörbare Aufforderung, die vom Rat benannten Themen wirkungsvoll aufzugreifen. Dazu sind einige wesentliche Reformschritte nötig:

Die Politik insgesamt, nicht nur die Gesundheitspolitik, muss einen starken Schwerpunkt darauf setzen, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken und die Prävention von Krankheit in den Mittelpunkt zu rücken. Vermeidbare Erkrankungen vermeiden und damit die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen auf das notwendige Maß zu konzentrieren, ist die wichtigste Maßnahme überhaupt.

Richtig ist auch, dass wir insgesamt die Effizienz unseres Versorgungssystems steigern müssen. Patienten mit Behandlungsbedarf müssen besser gesteuert werden, damit sie am richtigen Ort ankommen. Die vom Rat vorgeschlagene Primärarztversorgung und die längst überfällige Reform der Notfallversorgung sind richtige Hinweise.

Auch im Bereich der Krankenhausversorgung mahnt der Rat weitere Maßnahmen an, die mehr Effizienz in die stationäre Versorgung bringen müssen. Auch das ist richtig. Hier könnten wir bereits weiter sein, wenn der Bundesgesundheitsminister die von allen geforderte Krankenhausreform nicht fortlaufend durch Alleingänge gegenüber den Ländern gefährden würde. Hier ist bereits viel Zeit für eine geordnete Transformation verloren gegangen.

Allerdings liegen die vom Rat monierten Effizienzreserven nicht ausschließlich beim stationären Sektor. Auch im ambulanten Bereich sehen wir eine Über- und Fehlversorgung, die viel Personal bindet.

Neben diesen strukturellen Maßnahmen brauchen wir aber auch ganz grundsätzlich eine Entlastung des Gesundheitspersonals von Bürokratie und Überregulierung. Dass Ärztinnen und Ärzte genauso wie Pflegekräfte im Krankenhaus heute rund drei Stunden täglich mit Bürokratie verbringen müssen, die zum überwiegenden Teil keinen medizinischen oder pflegerischen Nutzen hat oder überflüssige Doppelarbeit verlangt, ist völlig inakzeptabel. In dieser Zeit fehlen sie bei ihrer eigentlichen Arbeit am Patientenbett. Allein durch die Halbierung dieser Bürokratiezeit würden wir im Krankenhaus 30.000 Vollkräfte im ärztlichen Dienst und 70.000 Vollkräfte im Pflegedienst für die Patientenversorgung gewinnen. Im niedergelassenen Bereich sieht es nicht besser aus. Mit Blick auf die Gesetzesvorhaben aus dem Lauterbach-Ministerium dürften sich die Menschen in Gesundheitsberufen aber eher auf noch mehr Bürokratie und noch mehr Ineffizienz einstellen. Das ist eine Entwicklung in die völlig falsche Richtung, die immer mehr Versorgungseinschränkungen zur Folge haben wird, obwohl in kaum einem anderen Land so viel Gesundheits- und Pflegepersonal zur Verfügung steht wie in Deutschland.

Wir benötigen ein Gesundheitssystem, in dem Angebote endlich im Sinne der Patientenversorgung verzahnt werden. Die starren und nicht mehr nachvollziehbaren Grenzen zwischen den Sektoren müssen durchlässig werden. In Krankenhäusern müssen viel mehr ambulante Behandlungen möglich werden. Das entlastet einerseits die Beschäftigten der Kliniken vom Aufwand stationärer Behandlungen. Andererseits unterstützt dies die Arbeit der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte, deren Praxen es vor allem in ländlichen Regionen immer seltener zu finden sind.

Das Gesundheitswesen muss endlich in die Lage versetzt werden, die Potentiale der Digitalisierung zu nutzen. Krankenhäuser und deren Beschäftigte sind noch immer von analoger Aktenführung und fehlenden digitalen Meldewegen betroffen. Dort, wo Prozesse digitalisiert sind, sind die Beschäftigten häufig mit hoher Dysfunktionalität oder noch aufwendigeren Arbeitsabläufen als vorher konfrontiert. Schon heute ist Deutschland in Sachen Digitalisierung weitgehend abgehängt. Und es scheint, als ob die schwerfällige Politik daran auch in den kommenden Jahren nicht viel ändern wird. Fehlende Digitalisierung und übermäßige Bürokratie sind zu zwei besonders deutschen Phänomenen geworden, die sich aber gegenseitig verschärfen.

Es gibt also mehr als genug Arbeitsaufträge an den Bundesgesundheitsminister. Nur leider fehlt uns die Zuversicht, dass die Politik diese Aufträge ernstnehmen und umsetzen wird.“

Quelle: Pressemitteilung vom 25.04.2024
Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG)
Bereich Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Wegelystraße 3
10623 Berlin

>>> https://www.dkgev.de/dkg/presse/details ... t-handeln/
WernerSchell
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DBfK zum Gutachten des Sachverständigenrats für Gesundheitswesen und Pflege

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Richtige Analyse, wirksame Maßnahmen
DBfK zum Gutachten des Sachverständigenrats für Gesundheitswesen und Pflege



Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen und in der Pflege hat sein Gutachten zum Fachkräftemangel im Gesundheitswesen vorgelegt. Der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) teilt die Erkenntnisse des Gutachtens und fordert, den Empfehlungen schnell und mutig zu folgen.

„Die Erkenntnisse des Sachverständigenrats sind natürlich keine Überraschung für uns“, konstatiert DBfK-Präsidentin Christel Bienstein, „denn wir weisen schon seit Jahren auf die Situation hin und fordern für die Pflegeprofession genau die Maßnahmen, die der Rat nun empfohlen hat.“

Der DBfK teilt die Auffassung aus dem Gutachten, dass der Fachkräftemangel nur durch eine grundlegende Reform des Gesundheitswesens mit einem Fokus auf Gesundheitsförderung und Prävention, einer Umverteilung der Aufgaben, einer Stärkung der Primärversorgung sowie einer Kompetenzerweiterung einschließlich Professionalisierung und Akademisierung einhergeht, bewältigt werden kann. „Wir fordern auch schon lange, dass die Aufgabenprofile modernisiert und die Verantwortungsbereiche der Pflegefachpersonen erweitert werden. Dazu gehört zwingend ein allgemeines Heilberufegesetz, das Pflegefachpersonen die eigenverantwortliche Ausübung von Heilkunde erlaubt. Wir teilen auch die Empfehlung aus dem Gutachten, Pflegekammern und eine Registrierungspflicht zu etablieren, um unsere Autonomie und Selbstorganisation zu stärken“, so Bienstein weiter.

„Der Sachverständigenrat weist in seinem Gutachten auch auf die Folgen des Personalmangels hin. Neben fehlenden Versorgungsangeboten und Leistungseinschränkungen muss man sich vor Augen führen, was Mängel in der Patient:innensicherheit und Qualitätseinbußen praktisch bedeuten“, meint Bienstein. „Vermeidbare Sterbefälle und vermeidbare Komplikationen bedeuten unnötiges Leid für Menschen. Und das kann uns alle betreffen, sei es das zu früh geborene Kind, den Handwerker nach der Knieoperation oder die Mutter im Pflegeheim. Das scheint weder in der Bevölkerung noch bei den politisch Verantwortlichen wirklich anzukommen, sonst müssten wir diese Erkenntnisse nicht schon jahrzehntelang wiederholen. Ich hoffe sehr, dass der Gesundheitsminister seine Reformvorschläge nun zügig und mutig umsetzt.“

Quelle: Pressemitteilung vom 26.04.2024
Anja Kathrin Hild | Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) Bundesverband e. V.
Alt-Moabit 91 | 10559 Berlin
Telefon +49 30 219157-30 | Telefax +49 30 219157-77 | hild@dbfk.de
www.dbfk.de
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Der Sachverständigenrat hat eine Blaupause zur Rettung der Pflege vorgelegt

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PRESSEMELDUNG
Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Berlin (26. April 2024, Nr. 15/2024)


Gutachten des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege
Deutscher Pflegerat: Der Sachverständigenrat hat eine Blaupause zur Rettung der Pflege vorgelegt


Zu den Inhalten des Gutachtens des Sachverständigenrats Gesundheit und Pflege „Fachkräfte im Gesundheitswesen. Nachhaltiger Einsatz einer knappen Ressource“, erklärt Christine Vogler, Präsidentin des Deutschen Pflegerats (DPR):

„Das Maßnahmenpaket des Sachverständigenrats zur Sicherung des Personals im Pflege- und Gesundheitswesen und damit zur Sicherung der Versorgung ist beeindruckend. Es ist eine Blaupause zur Rettung des Pflege- und Gesundheitswesens.

Der Deutsche Pflegerat unterstützt das Gutachten und sieht darin viele seiner langjährigen Forderungen aufgegriffen und bestätigt. Die im Gutachten genannten Maßnahmen müssen in einen Maßnahmenplan überführt werden. Erforderlich ist die Bildung einer Task-Force unter Beteiligung der Profession Pflege, die jeden einzelnen Punkt wertfrei aufgreift und umgehend in die Umsetzung bringt.

Die Gesetzgebung muss jetzt vorangetrieben werden – ohne Wenn und Aber. Spätestens jetzt kann niemand mehr Zweifel an der Notwendigkeit eines grundlegenden Umbaus des Pflege- und Gesundheitswesens unter besonderer Berücksichtigung der beruflichen Pflege haben. Das Gutachten verdeutlicht, dass die Fortführung ineffizienter Strukturen keine Lösung ist.“

Zu den vom Sachverständigenrat u.a. vorgeschlagenen und vom Deutschen Pflegerat seit Jahren geforderten Maßnahmen gehören die Weiterentwicklung von Personalplanungs- und -einsatzmodellen, wie sie beispielsweise aktuell mit der Pflegepersonalbemessungsverordnung im Bundesrat zur Verabschiedung ansteht. Zudem wird die Stärkung der professionellen Autonomie und Selbstorganisation in der Pflege durch die Etablierung von Pflegekammern und die Einführung einer beruflichen Registrierungspflicht empfohlen.

Der Sachverständigenrat empfiehlt außerdem die Modernisierung von pflegerischen Aufgaben- und Verantwortungsprofilen, wie sie derzeit im Rahmen des kommenden Pflegekompetenzgesetzes umgesetzt wird, sowie die Schaffung lebenslanger Karrierewege. Insbesondere sollten qualifizierte Pflegefachpersonen auf der Grundlage eines allgemeinen Heilberufegesetzes befugt sein, eigenverantwortlich und selbständig Heilkunde auszuüben.

Des Weiteren empfiehlt der Sachverständigenrat ein nationales Monitoring der Personalressourcen, das in eine strategische Gesundheitspersonalplanung eingebunden werden sollte. Gezielte Maßnahmen zur Professionalisierung und Akademisierung der Pflege werden ebenfalls empfohlen. Dazu zählen unter anderem die Einführung eines durchlässigen Qualifikationsstufenmodells sowie eine Fortbildungspflicht für Pflegeberufe.

Download Pressemitteilung > https://deutscher-pflegerat.de/professi ... tteilungen

Ansprechpartner*in:
Christine Vogler
Präsidentin des Deutschen Pflegerats

Michael Schulz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0151 650 617 86 | E-Mail: m.schulz@deutscher-pflegerat.de

Deutscher Pflegerat e.V. (DPR)
Bundesarbeitsgemeinschaft Pflege- und Hebammenwesen
Alt-Moabit 91, 10559 Berlin

Telefon: (030) 398 77 303 | Telefax: (030) 398 77 304
E-Mail: presse@deutscher-pflegerat.de | Internet: www.deutscher-pflegerat.de

Der Deutsche Pflegerat als Dachverband vertritt die geeinten Interessen der Berufsverbände und nicht die einzelnen Partikularinteressen der Verbände. Unterschiedliche Positionen und Meinungen einzelner Verbände können sichtbar sein und die Vielfalt der pflegerischen Profession widerspiegeln. Dieses berührt nicht die gemeinsamen Ziele und Intentionen des Deutschen Pflegerats.

Zum Deutschen Pflegerat e.V. (DPR):
Der Deutsche Pflegerat e.V. wurde 1998 gegründet, um die Positionen der Pflegeorganisationen einheitlich darzustellen und deren politische Arbeit zu koordinieren. Darüber hinaus fördert der Zusammenschluss aus 18 Verbänden die berufliche Selbstverwaltung. Als Bundesarbeitsgemeinschaft des Pflege- und Hebammenwesens und Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen vertritt der Deutsche Pflegerat heute die insgesamt 1,7 Millionen Beschäftigten der Pflege. Über die berufliche Interessensvertretung hinaus ist der Einsatz für eine nachhaltige, qualitätsorientierte Versorgung der Bevölkerung oberstes Anliegen des Deutschen Pflegerats.
Präsidentin des Deutschen Pflegerats ist Christine Vogler. Vize-Präsidentinnen sind Irene Maier und Annemarie Fajardo.

Mitgliedsverbände:
Arbeitsgemeinschaft christlicher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen e.V. (ADS); AnbieterVerband qualitätsorientierter Gesundheitspflegeeinrichtungen e.V. (AVG); Bundesverband Lehrende Gesundheits- und Sozialberufe e.V. (BLGS); Bundesverband Geriatrie e.V. (BVG); Bundesverband Pflegemanagement e.V.; Deutscher Hebammenverband e.V. (DHV); Berufsverband Kinderkrankenpflege Deutschland e.V. (BeKD); Bundesfachvereinigung Leitender Krankenpflegepersonen der Psychiatrie e.V. (BFLK); Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe e.V. (DBfK); Deutsche Gesellschaft für Endoskopiefachberufe e.V. (DEGEA); Deutsche Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste e.V. (DGF); Deutsche Gesellschaft für Pflegewissenschaft e.V. (DGP); Deutscher Pflegeverband e.V. (DPV); Initiative Chronische Wunden e.V. (ICW); Katholischer Pflegeverband e.V.; Verband der Schwesternschaften vom Deutschen Roten Kreuz e.V. (VdS); Verband für Anthroposophische Pflege e.V. (VfAP) und Verband der Pflegedirektorinnen und Pflegedirektoren der Universitätskliniken und Medizinischen Hochschulen Deutschlands e.V. (VPU).
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