Sechster MDS-Pflegequalitätsbericht veröffentlicht

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
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WernerSchell
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Sechster MDS-Pflegequalitätsbericht veröffentlicht

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Pressemitteilung vom 18.03.2021


AKTUELL
Sechster MDS-Pflegequalitätsbericht veröffentlicht


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> https://www.mds-ev.de/uploads/media/dow ... es_MDS.pdf


Der MDS hat die Daten aus mehr als 28.000 Qualitätsprüfungen in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen ausgewertet und im sechsten Pflege-Qualitätsbericht veröffentlicht. Dabei wurde die Versorgungsqualität bei über 200.000 pflegebedürftigen Menschen untersucht. Der Bericht bezieht sich auf Prüfungen der Medizinischen Dienste und des Prüfdienstes der privaten Krankenversicherung im Jahr 2019. In den Bericht sind zudem erstmals Daten aus Qualitätsprüfungen eingeflossen, die nach dem neuen Prüfverfahren für die stationäre Pflege in der Zeit von November 2019 bis März 2020 erfolgt sind.

Der Vorteil des neuen Prüfverfahrens, das seit November 2019 für die Pflegeheime gilt, ist, dass Qualitätsdefizite sehr differenziert betrachtet werden können. So zeigte sich zum Beispiel im Bereich Mobilität, dass bei mehr als 80 Prozent der Pflegebedürftigen keine relevanten Auffälligkeiten in der Versorgung vorlagen. Bei rund 12 Prozent stellten die Prüfer jedoch Defizite mit einem Risiko für negative Folgen und bei 5 Prozent Defizite mit bereits eingetretenen negativen Folgen - wie zum Beispiel Druckgeschwüre - fest.

Nachbesserungsbedarf zeigte sich auch bei den Prüfungen in der ambulanten außerklinischen Intensivpflege, bei der es insbesondere um die Versorgung von Personen mit einer Beatmung geht. Rund 1.200 ambulante Pflegedienste versorgten beatmungspflichtige Pflegebedürftige. Rund 72 Prozent der dabei eingesetzten Pflegefachkräfte verfügten über die notwendige Zusatzqualifikation, bei 28 Prozent war dies nicht der Fall. Insgesamt zeigen die im sechsten Pflege-Qualitätsbericht dargelegten Prüfergebnisse, dass die externen Qualitätsprüfungen einen wesentlichen Beitrag für die Transparenz und die Entwicklung der Pflegequalität leisten.

Aufgrund der Corona-Pandemie konnten im vergangenen Jahr aus Infektionsschutzgründen nur wenige Qualitätsprüfungen erfolgen. Die Regelprüfungen werden im März 2021 unter Berücksichtigung des Impfstatus der Pflegebedürftigen und der regionalen Pandemielage wieder aufgenommen. Dabei werden von den Prüferinnen und Prüfern strenge Sicherheits- und Hygienemaßnahmen eingehalten. Die Ergebnisse der Qualitätsprüfungen der Medizinischen Dienste und des PKV-Prüfdienstes in der ambulanten und stationären Pflege werden alle drei Jahre vom MDS ausgewertet und veröffentlicht. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 114a Abs. 6 SGB XI.

Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e. V. (MDS) Theodor-Althoff-Straße 47
45133 Essen
Telefon: 0201 8327-115
Fax: 0201 8327-3115
E-Mail: m.gehms@mds-ev.de
Internet: www.mds-ev.de


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Weitere Informationen
6. Bericht des MDS über die Qualität in der ambulanten und stationären Pflege - PDF Dokument, 0.81 MB > https://www.mds-ev.de/uploads/media/dow ... es_MDS.pdf
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Der Medizinische Dienst ─ gut aufgestellt für die neuen Aufgaben

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Pressemitteilung vom 08.07.2021


Der Medizinische Dienst ─ gut aufgestellt für die neuen Aufgaben

Ob Pflegebegutachtung, Gutachten zu Arbeitsunfähigkeit und Hilfsmittelversorgung, Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen oder Abrechnungsprüfungen im Krankenhaus ─ der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) ist der Begutachtungs- und Beratungsdienst der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Mit dem MDK-Reformgesetz wurde die Unabhängigkeit gestärkt und die Aufgaben wurden erweitert. Die 15 regionalen Dienste firmieren nun unter „Medizinischer Dienst“. Der MDS wird Ende 2021 „Medizinischer Dienst Bund“ sein. Bei der Vorstellung der Neuorganisation zieht der Medizinische Dienst Bilanz über die Leistungen im Pandemiejahr 2020: Knapp 4,3 Mio. sozialmedizinische Empfehlungen haben die Gutachterinnen und Gutachter für die gesetzliche Kranken- und 2,8 Mio. für die Pflegeversicherung abgegeben.

„Die Neuorganisation unterstreicht unsere Unabhängigkeit und sie schafft die Voraussetzung für mehr Rollenklarheit in der Öffentlichkeit. Wir als Medizinische Dienste sind keine Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen mehr, sondern eigenständige Körperschaften des öffentlichen Rechts und damit gesundheitspolitischer Akteur mit klarem Auftrag“, sagt Erik Scherb, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Baden-Württemberg.

Durch die Reform verändert sich die Zusammensetzung der Verwaltungsräte. In jedem Verwaltungsrat sind nun 16 ehrenamtliche Mitglieder aus der sozialen Selbstverwaltung, 5 Vertreterinnen und Vertreter aus Patienten- und Verbraucherorganisationen sowie 2 Mitglieder ohne Stimmrecht aus Ärzteschaft und Pflegeberufen vertreten. Der Verwaltungsrat entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten wie Haushaltsplan, Betriebs- und Rechnungsführung und er wählt den Vorstand. „Die Neuzusammensetzung des Verwaltungsrates wird zu mehr Transparenz über unsere Arbeit führen“, erläutert Scherb. Die Umwandlung auf Landesebene wurde zum 1. Juli abgeschlossen.

Medizinischer Dienst Bund in Trägerschaft der Medizinischen Dienste

Im nächsten Schritt erfolgt die Errichtung des „Medizinischen Dienstes Bund“. Der MDS, der die Arbeit der regionalen Dienste koordiniert und fördert, wird künftig in Trägerschaft der Medizinischen Dienste und nicht mehr in der des GKV-Spitzenverbandes sein. Neue Aufgabe des Medizinischen Dienstes Bund ist der Erlass von Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste. Die Beratung des GKV-Spitzenverbandes bleibt als zentrale Aufgabe bestehen. „Es kommt jetzt darauf an, dass der Medizinische Dienst seine Rolle als kompetenter und verlässlicher Berater der Kranken- und Pflegeversicherung weiterhin unabhängig wahrnimmt und durch transparentes Handeln auch bei den Betroffenen gute Akzeptanz findet“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Geschäftsführer des MDS.

Neue Aufgaben im Krankenhausbereich

Durch das MDK-Reformgesetz erhalten die Medizinischen Dienste zudem neue Aufgaben im Krankenhausbereich: Bisher erfolgten die Abrechnungsprüfungen ausschließlich auf den Einzelfall bezogen, nachdem Versicherte behandelt worden sind. Nun können Krankenhäuser im Vorfeld sogenannte Strukturprüfungen beim zuständigen Medizinischen Dienst auf Landesebene beauftragen. Damit ist die Prüfung von personellen und technischen Ausstattungen für besonders komplexe und teure Behandlungen gemeint. Dies ist in Zukunft Voraussetzung dafür, dass die Krankenhäuser diese Leistungen in Zukunft mit den Krankenkassen abrechnen können.

Neues Logo und neuer Außenauftritt

Die Neuorganisation ist auch im Außenauftritt des Medizinischen Dienstes sichtbar: „Aus den Bezeichnungen MDK und MDS wird der Medizinische Dienst. Diese Veränderung spiegelt sich in unserem Logo und Corporate Design ebenso wider wie die Kontinuität unserer Tätigkeit als sozialmedizinischer Begutachtungsdienst. Uns ist es wichtig, das, was wir tun, transparent, nachvollziehbar und verständlich darzustellen“, sagt Dr. Ulf Sengebusch, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Sachsen.

Das zentrale Webportal www.medizinischerdienst.de wurde daher überarbeitet. Von hier aus werden Versicherte, Leistungserbringer sowie Kranken- und Pflegekassen zu den Medizinischen Diensten auf Landesebene weitergeleitet. Dort finden sie dann zielgruppenspezifische Informationen und Hinweise zum regionalen Medizinischen Dienst.

Leistungen im Pandemiejahr 2020: weniger Krankenhausabrechnungsprüfungen

Um die Vielfalt der Leistungen transparent zu machen, hat der MDS die bundesweiten Begutachtungszahlen des vergangenen Jahres ausgewertet: Im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen gaben die Gutachterinnen und Gutachter 4,3 Mio. sozialmedizinische Stellungnahmen ab. Das Spektrum der Einzelfallbegutachtungen umfasste Stellungnahmen zu Arbeitsunfähigkeit, zur Häuslichen Krankenpflege, zu Hilfsmitteln, Krankenhausabrechnungsprüfungen und vieles andere mehr.

Das Pandemiejahr hatte unmittelbare Auswirkungen: Mit dem COVID-19- Krankenhausentlastungsgesetz sind die Krankenhäuser von administrativem Aufwand entlastet worden, um sich auf die Versorgung von Corona-Patienten zu konzentrieren. Die Möglichkeit der Krankenkassen, Abrechnungen prüfen zu lassen, wurde vom Gesetzgeber auf maximal fünf Prozent aller Abrechnungen begrenzt. Im Ergebnis führte der Medizinische Dienst im Pandemiejahr ein Drittel weniger Prüfungen durch als in den Vorjahren (2020: 1,9 Mio. Krankenhausabrechnungsprüfungen; 2019: 3,04 Mio.).

Telefonbegutachtung stellte zeitnahen Leistungsbezug der Versicherten sicher

Im Bereich der Pflegeversicherung haben die Gutachterinnen und Gutachter knapp 2,8 Mio. Empfehlungen abgegeben (2019: 2,6 Mio.). Dabei waren über 2,3 Mio. Pflegebegutachtungen zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit zu leisten (2019: 2,1 Mio.). Die Aufrechterhaltung der Pflegebegutachtung war in der Pandemie besonders wichtig, um den zeitnahen Leistungsbezug der Versicherten zu ermöglichen. Ab März 2020 erfolgte die Pflegebegutachtung mittels eines strukturierten Telefoninterviews und vorliegender schriftlicher Unterlagen.

Qualitätsregelprüfungen und Unterstützungsleistungen in der Pandemie

Um die besonders verletzlichen pflegebedürftigen Menschen vor Infektionen zu schützen, mussten im Corona-Jahr die Qualitätsprüfungen in den Pflegeeinrichtungen erheblich eingeschränkt werden. Die Regelprüfungen wurden durch den Gesetzgeber für mehr als 8 Monate ausgesetzt. Daher konnten sie nur in 6.600 Pflegeeinrichtungen stattfinden – was etwas mehr als einem Viertel der üblichen Anzahl der Prüfungen entspricht (2019: 24.500 Prüfungen). Anlassprüfungen aufgrund von Beschwerden von Angehörigen waren jederzeit möglich. Mittlerweile finden die Qualitäts-Regelprüfungen wieder flächendeckend statt.

Die Pandemie erforderte auf vielen Ebenen neue Wege und Kooperationen. So unterstützten im Jahr 2020 zeitweise bis zu 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Medizinischen Dienstes freiwillig den Öffentlichen Gesundheitsdienst, Krisenstäbe und die Versorgung. Sie waren zum Beispiel in der Kontaktnachverfolgung, in Abstrichzentren und in Krisenstäben tätig.

Hintergrund:
Mit dem MDK-Reformgesetz ─ dem „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“─ das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, erfolgt die schrittweise Umwandlung von MDK und MDS einheitlich in Körperschaften öffentlichen Rechts. Ziel des Gesetzes war es, die Medizinischen Dienste zu stärken und sie unabhängiger von den Krankenkassen zu organisieren und die Abrechnungsprüfungen im Krankenhaus zu reformieren. Die Medizinischen Dienste auf Landesebene sind seit 1. Juli nicht mehr als Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassen organisiert. Es erfolgte eine Neuaufstellung der Verwaltungsräte. In jedem Verwaltungsrat sind 16 ehrenamtliche Mitglieder aus der sozialen Selbstverwaltung, 5 Vertreterinnen und Vertreter aus Patienten- und Verbraucherorganisationen sowie 2 Mitglieder ohne Stimmrecht aus Ärzteschaft und Pflegeberufen vertreten. Der Verwaltungsrat entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten wie Haushaltsplan, Betriebs- und Rechnungsführung und er wählt den Vorstand.

Der MDS wird im Zuge der Reform aus der Trägerschaft des GKV-Spitzenverbandes gelöst, Träger des künftigen „Medizinischen Dienstes Bund“ sind ab Anfang 2022 die Dienste auf Landesebene. Der Medizinische Dienst Bund erhält die Aufgabe, Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste zu erlassen. Zu seinen Aufgaben gehören außerdem die Koordination und Förderung der Arbeit der Medizinischen Dienste sowie die Beratung des GKV-Spitzenverbandes in medizinischen und pflegerischen Fragen.

Pressekontakt:
Michaela Gehms
Mobil: +49 172 3678007
Email: m.gehms@mds-ev.de

Weitere Informationen und die komplette Pressemappe finden Sie auf der Internetseite des MDS: www.mds-ev.de
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MDS ist jetzt Medizinischer Dienst Bund

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MDS ist jetzt Medizinischer Dienst Bund

Der Medizinische Dienst Bund wurde zum 1. Januar 2022 errichtet und tritt in die Nachfolge des bisherigen MDS ein. Träger des Medizinischen Dienstes Bund sind die 15 Medizinischen Dienste in den Ländern. Das Aufgabenspektrum wurde erweitert. Der Medizinische Dienst Bund hat eine neue Webseite unter www.md-bund.de.

Der Medizinische Dienst Bund koordiniert die fachliche Arbeit der Medizinischen Dienste in den Ländern, fördert deren Zusammenarbeit und vertritt ihre Interessen auf Bundesebene. Neu ist die Aufgabe, Richtlinien für die Tätigkeit der Medizinischen Dienste zu erlassen. Diese dienen der bundesweit einheitlichen Begutachtung der Versicherten, wenn es z. B. um die Feststellung des Pflegegrads oder um Leistungen der Krankenversicherung geht. Zu den zentralen Aufgaben gehört weiterhin die Beratung der Kranken- und Pflegeversicherung auf Bundesebene, insbesondere des GKV-Spitzenverbandes.

Dem paritätisch mit Frauen und Männern besetzten Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund gehören ehrenamtliche Mitglieder aus der Selbstverwaltung der Krankenkassen und ihrer Verbände, Vertreterinnen und Vertreter aus Patienten- und Betroffenenorganisationen sowie Mitglieder aus Ärzteschaft und Pflegeberufen an. „Mit der Errichtung des Medizinischen Dienstes Bund ist die Neuaufstellung des Medizinischen Dienstes erfolgreich abgeschlossen. Zusammen mit den Medizinischen Diensten in den Ländern werden wir unsere Rolle als kompetenter Partner der Kranken- und Pflegeversicherung engagiert wahrnehmen. Wir setzen auf Akzeptanz durch unsere fachliche Unabhängigkeit und transparentes Handeln für ein solidarisches Gesundheitswesen“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Vorstandsvorsitzender des Medizinischen Dienstes Bund.

Mit der Umfirmierung ändern sich das Logo und der Außenauftritt des Medizinischen Dienstes Bund. Im Zuge des Namenswechsels werden die Adressen für Internet und E-Mail umbenannt: Die neue Internetseite ist erreichbar unter www.md-bund.de. E-Mail-Adressen erhalten die Endung @md-bund.de. Die bisherigen Adressen sind übergangsweise weiterhin gültig, sodass die Erreichbarkeit gewährleistet ist.

Hintergrund
Mit dem MDK-Reformgesetz ─ dem „Gesetz für bessere und unabhängigere Prüfungen“─ das am 1. Januar 2020 in Kraft getreten ist, wurden die MDK (Medizinischer Dienst der Krankenversicherung) und der MDS (Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen) organisatorisch neu aufgestellt und einheitlich in Körperschaften öffentlichen Rechts umgewandelt. Die Medizinischen Dienste in den Ländern wurden bereits zum 30. Juni 2021 umbenannt; danach erfolgte die Errichtung des Medizinischen Dienstes Bund in Trägerschaft der 15 Medizinischen Dienste in den Ländern. Mit der Reform wurde die fachliche Unabhängigkeit der Gutachterinnen und Gutachter des Medizinischen Dienstes gestärkt. Zudem erhielt der Medizinische Dienst neue Aufgaben im Bereich der Krankenhausprüfungen.

Quelle: Pressemitteilung vom 06.01.2022
Pressekontakt:
Michaela Gehms
Mobil: +49 172 3678007
E-Mail: m.gehms@md-bund.de
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Dr. Stefan Gronemeyer und Carola Engler führen Medizinischen Dienst Bund

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Dr. Stefan Gronemeyer und Carola Engler führen Medizinischen Dienst Bund

Das Führungsduo des Medizinischen Dienstes Bund ist komplett: Der Verwaltungsrat hat nach der Wahl von Dr. Stefan Gronemeyer zum Vorstandsvorsitzenden nun Carola Engler zur stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden berufen. Gronemeyer und Engler werden die Geschicke des neu konstituierten Medizinischen Dienstes Bund bis Juni 2028 lenken.

„Wir freuen uns auf die gemeinsame Arbeit. Zusammen wollen wir die Rolle des Medizinischen Dienstes Bund als unabhängiger, fachlich ausgerichteter Akteur im Gesundheitswesen stärken und zukunftsorientiert weiterentwickeln“, sagen Dr. Stefan Gronemeyer und Carola Engler. Im Zusammenspiel mit seinen Trägern, den Medizinischen Diensten in den Ländern, leistet der Medizinischen Dienst Bund einen wichtigen Beitrag zu einer einheitlichen Begutachtung der Versicherten.

Darüber hinaus berät der Medizinische Dienst Bund die Kranken- und Pflegeversicherung auf der Bundesebene mit seiner umfassenden medizinischen und pflegefachlichen Expertise in vielen Versorgungsfragen. Damit unterstützt er eine fachlich fundierte, qualitativ hochwertige und sichere medizinische und pflegerische Versorgung der Versicherten.

Die Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Medizinischen Dienstes Bund, Sandra Goldschmidt und Detlef Stange, wünschen dem Team viel Erfolg. „Beide Persönlichkeiten bringen vielfältige Erfahrungen aus dem Gesundheitswesen ein. Der Medizinische Dienst Bund ist damit für die Wahrnehmung seiner erweiterten Aufgaben und die Ausgestaltung seiner neuen Rolle sehr gut aufgestellt“, erklären Goldschmidt und Stange.

Zu Dr. Stefan Gronemeyer
Dr. Stefan Gronemeyer (61) wurde vom Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes Bund im Februar 2022 zum Vorstandsvorsitzenden gewählt. Der Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie war zuvor als Geschäftsführer und Leitender Arzt bei der Vorgängerorganisation des Medizinischen Dienstes Bund, MDS, seit 2010 beschäftigt.

Zu Carola Engler
Carola Engler (39) beginnt ihre Tätigkeit als stellvertretende Vorstandsvorsitzende am 1. September. Engler ist seit 2017 als Justiziarin im Stab des Vorstandes des BKK Dachverband e.V. tätig und war in dieser Funktion bereits im Verwaltungsrat des MDS engagiert. Seit 2008 war sie in unterschiedlicher Funktion und in verschiedenen Institutionen des Gesundheitswesens wie dem Gemeinsamen Bundesausschuss tätig.

Auf Wunsch stellt der Medizinische Dienst Bund Porträtfotos für die Veröffentlichung zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie dazu die Pressestelle per Email. Vielen Dank.

Quelle: Pressemitteilung vom 14.07.2022
Pressekontakt:
Michaela Gehms
Tel.: 0201 8327-115
E-Mail: m.gehms@md-bund.de
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