Corona-Pandemie - Schutzmaßnahmen: AHA+L-Regeln und Impfschutz ...

Gesundheitswesen, Krankenhaus- und Heimwesen, Katastrophenschutz, Rettungsdienst, Arzneimittel- und Lebensmittelwesen, Infektionsschutzrecht, Sozialrecht (z.B. Krankenversicherung, Pflegeversicherung) einschl. Sozialhilfe und private Versorgung
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Unstatistik des Monats: Verwirrende Zahlen zur Coronasterblichkeit

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Unstatistik des Monats: Verwirrende Zahlen zur Coronasterblichkeit

Die Februar-Unstatistik erläutert, wie unterschiedliche Zahlen zur Coronasterblichkeit zustande kommen. Sie zeigt zudem auf, dass ein sinnvoller Vergleich der Zahlen über Länder hinweg schon aufgrund der unterschiedlichen Bevölkerungsstruktur kaum möglich ist.

Die Unstatistik Februar ist die Coronamortalität. Leider tragen die dazu publizierten Zahlen fast mehr zur Verwirrung als zur Aufklärung des Pandemiegeschehens bei. Das Internetportal Statista etwa meldet am 23. Februar für Deutschland eine Mortalitätsrate von 3,02 Prozent. Das Deutsche Ärzteblatt dagegen konstatiert eine Rate von 1,4 Prozent, und der bekannte Statistiker P.A. Ioannidis von der US-Amerikanischen Stanford Universität beziffert die Corona-Mortalität gar ganz allgemein auf weniger als ein halbes Prozent.

Ein Teil dieser Konfusion liegt in der Natur der Daten begründet. Zunächst gibt es bei Raten immer einen Zähler und einen Nenner, wobei im Falle der Corona-Pandemie beide Komponenten alles andere als einfach zu messen sind. Dass etwa der Zähler eigentlich die an Corona und nicht die mit Corona verstorbenen Menschen zählen sollte, ist zwar allgemein akzeptiert, aber nicht durchgehend implementiert. So meldet der Spiegel, dass selbst bei hochbetagten Patienten rund sieben Prozent der mit Corona Verstorbenen an anderen Ursachen als an Corona verstorben sind. Trotzdem gehen auch sie in die Statistik der Corona-Todesfälle ein. Schwerer wiegt, dass der Zähler der Mortalitätsrate, wie die Statistiker sagen, eine „Flussgröße“, der Nenner dagegen eine Bestandsgröße ist. Dies bringt gewisse technische Probleme mit sich: Die innerhalb eines bestimmten Zeitraums – aber welchen Zeitraums? - Verstorbenen geteilt durch eine bestimmte Anzahl Menschen an einem bestimmen Tag. Aber welche Menschen und an welchem Tag? Alle Menschen eines Landes insgesamt, die mit dem Coronavirus Infizierten oder die an Corona tatsächlich auch Erkrankten?

Es gibt deutlich weniger Erkrankte als Infizierte

Nur im ersten Fall spricht man streng genommen von Mortalität, andernfalls von Letalität. Das Auseinanderhalten der beiden letzten Gruppen ist dabei nicht einfach. Nur etwa jeder dritte von dem Corona Virus befallene Mensch entwickelt auch einschlägige Symptome. Bei den anderen hält das körpereigene Immunsystem den Eindringling in Schach. Das Robert-Koch-Institut dagegen wertet alle labordiagnostischen Nachweise von SARS-CoV-2 unabhängig von klinischen Symptomen als COVID-19-Fälle. So gehen dann auch Unfallopfer oder Gebärende, die beim Betreten des Krankenhauses standardmäßig auf Corona getestet werden, auch ohne krank zu sein in die Zahl der Coronakranken ein. Damit geben die RKI-Daten für keine der fallbasierten Definitionen des Zählers verlässliche Zahlen ab.

Im letzten Fall unterscheidet man noch zwischen dem „Fall-Verstorbenen-Anteil“ (Case Fatality Rate, CFR), die die Verstorbenen in Bezug setzt zu den bestätigten Fällen, und „Infizierten-Verstorbenen-Anteil“ (Infection Fatality Rate), die auch die Dunkelziffer der klinisch relevanten, aber nicht diagnostizierten Fälle berücksichtigt. Und dann wird bei der CFR noch unterschieden, ob nur tatsächlich Erkrankte oder auch bestätigte Infektionen ohne Symptome eingehen. Im Medienalltag werden diese unterschiedlichen Berechnungsweisen jedoch oft in einen Topf geworfen, mit deutlichen Konsequenzen. Teilt man etwa im Extremfall die Zahl der Verstorbenen statt durch die Zahl der gemeldeten Erkrankten durch die Zahl der Infizierten, ob gemeldet oder nicht, sinkt die Mortalitätsrate auf ein Drittel des Wertes.

Mortalitätsrate hängt auch von der erfassten Zeitspanne ab

Bei der Zahl der Verstorbenen kommt es ferner auf die Zeitspanne an, über die man die Verstorbenen zählt: ein Tag, eine Woche, ein Monat, der komplette Zeitraum seit Beginn der Pandemie? Oder idealerweise die Zeitspanne zwischen Infektion und Entscheidung „Überleben ja oder nein“? Je nach Auswahl kommen hier sehr unterschiedliche Raten zustande. Das Statistische Bundesamt zum Beispiel zählt die Zahl der Verstorbenen seit Beginn der Pandemie, und teilt durch die Bevölkerung an einem bestimmten Tag. Auf diese Weise erhält man theoretisch, bei einer Zählweise über Jahre hinweg, sogar Mortalitätsraten von über 100 Prozent.

Selbst wenn man sich bei Zähler und Nenner auf eine einheitliche Vorgangsweise verständigen könnte, bliebe immer noch eine unterschiedliche Bevölkerungsstruktur, die etwa einen sinnvollen Vergleich über Länder hinweg sehr erschwert. So sind etwa US-Amerikaner im Durchschnitt sechs Jahre jünger als Deutsche, mit einem Anteil an Über-80-Jährigen von knapp vier Prozent, verglichen mit fast sechs Prozent in der Bundesrepublik. Aber vor allem in dieser Altersklasse stellt Corona eine große Bedrohung dar. Mit dieser Information im Hinterkopf ist daher die von Statista gemeldete US-Mortalitätsrate von nur 1,77 Prozent verglichen mit den bundesdeutschen 3,02 Prozent nochmals positiver zu bewerten.

Für sinnvolle Vergleiche über Raum und Zeit hinweg braucht man also eine Standard-Altersstruktur. So hat P.A. Ioannidis ausgehend von den Coronatodesfällen auf dem Kreuzfahrtschiff „Diamond Princess“ und anderen Statistiken seine bekannte Mortalitätsrate von weniger als einem halben Prozent für die Standard-Bevölkerung extrapoliert. Aber auch hier bleibt offen, welche Standard-Bevölkerung man nimmt, so dass als unser Rat nur bleibt: Auf nationaler Ebene auf die absoluten Todeszahlen achten (und darauf, wie die Corona-Todesfälle definiert sind), und internationale Vergleiche eher als interessante Zahlenspielereien denn als seriöse Statistiken verstehen.

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Ansprechpartner/in:

Prof. Dr. Walter Krämer, Tel.: (0231) 755-3125
Sabine Weiler (Kommunikation RWI), Tel.: (0201) 8149-213

Mit der „Unstatistik des Monats“ hinterfragen der Berliner Psychologe Gerd Gigerenzer, der Dortmunder Statistiker Walter Krämer, die STAT-UP-Gründerin Katharina Schüller und RWI-Vizepräsident Thomas K. Bauer jeden Monat sowohl jüngst publizierte Zahlen als auch deren Interpretationen. Alle „Unstatistiken“ finden Sie im Internet unter www.unstatistik.de und unter dem Twitter-Account @unstatistik.

Unstatistik-Autorin Katharina Schüller ist zudem Mit-Initiatorin der „Data Literacy Charta“, die sich für eine umfassende Vermittlung von Datenkompetenzen einsetzt. Die Charta ist unter www.data-literacy-charta.de abrufbar.

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Walter Krämer, Tel.: (0231) 755-3125

Weitere Informationen:
https://rwi-essen.de/unstatistik/112/ - hier steht die Pressemitteilung inclusive Links auf der RWI-Homepage

Quelle: Pressemitteilung vom 25.02.2021
Sabine Weiler Kommunikation
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung
https://idw-online.de/de/news763854
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Update der S1-Leitlinie zu „Neurologischen Manifestationen bei COVID-19“ veröffentlicht

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Update der S1-Leitlinie zu „Neurologischen Manifestationen bei COVID-19“ veröffentlicht

25.02.2021 – Im August 2020 wurde die S1-Leitlinie zu „Neurologischen Manifestationen bei COVID-19“ unter Federführung von Prof. Dr. med. Peter Berlit, Generalsekretär der DGN, veröffentlicht. Nun folgte ein erstes Leitlinien-Update [1], denn es gab zwischenzeitlich relevante Erkenntnisse im Hinblick auf neurologische Manifestationen, ihre Therapien sowie die besondere Risikokonstellation von Patientinnen und Patienten mit neurologischen Erkrankungen. Eine wichtige Botschaft ist, dass bei ihnen keine Kontraindikation gegen die SARS-CoV-2-Impfung vorliegt. Eine weitere bedeutsame Erkenntnis: Menschen, die in der Vergangenheit einen Schlaganfall erlitten haben, sind eine COVID-19-Hochrisikogruppe.

Bei COVID-19-Erkrankungen kann es zum Auftreten von neurologischen Manifestationen wie Riech- und Geschmacksstörungen, Enzephalopathien, Enzephalomyelitiden, ischämischen Schlaganfällen und intrazerebralen Blutungen sowie neuromuskulären Erkrankungen kommen. Unter Federführung von Prof. Dr. med. Peter Berlit, Generalsekretär der DGN, wurde aktuell ein Update der S1-Leitlinie zu „Neurologischen Manifestationen bei COVID-19“ veröffentlicht. „Die Forschungsaktivität zu SARS-CoV-2/COVID-19 ist enorm hoch und wir haben in den letzten sechs Monaten neue, relevante Erkenntnisse im Hinblick auf neurologische Manifestationen, ihre Therapien sowie die besondere Risikokonstellation von Patientinnen und Patienten mit neurologischen Erkrankungen gewinnen können“, so Berlit. Eine gute Nachricht und besonders zentral in der aktuellen Situation sei demnach die Erkenntnis, dass eine vorbestehende neurologische Erkrankung nach jetzigem Wissensstand keine Kontraindikation gegen eine SARS-CoV-2-Impfung ist.

„Wir können nun auch genauer als vor einem halben Jahr die Risikogruppen benennen“, so der Experte. Nach aktueller Datenlage scheinen Patientinnen und Patienten mit neuroimmunologischen Erkrankungen wie z.B. der Multiplen Sklerose, kein erhöhtes Risiko für eine SARS-CoV-2-Infektion oder schwere COVID-19-Verläufe zu haben. Lediglich für jene, die mit einem monoklonalen Antikörper gegen das CD20-Antigen (Rituximab und Ocrelizumab) behandelt werden, liegen Berichte vor, die auf ein erhöhtes Infektions- und Mortalitätsrisiko hindeuten. Ebenso scheinen Patientinnen und Patienten mit präexistenten neuromuskulären Erkrankungen entgegen anfänglicher Befürchtungen keine besondere Gefährdungslage zu haben. Überraschend ist hingegen die Erkenntnis, dass Menschen mit zerebrovaskulären Erkrankungen in der Anamnese oft sehr schwer an COVID-19 erkranken und eine besonders vulnerable Gruppe darstellen. Der Experte bringt es so auf den Punkt: „Wer bereits einen Schlaganfall gehabt hat, ist COVID-19-Risikopatientin/-patient, sollte sich in besonderem Maße vor dem Virus schützen, die Kontaktbeschränkungen und Hygieneregeln strikt einhalten und ein Impfangebot unbedingt wahrnehmen!“

Das Auftreten verschiedener neurologischen Manifestationen während der COVID-19-Erkrankung beeinflusst, wie man heute weiß, die Prognose der Betroffenen. Während der Viruserkrankung auftretende Enzephalopathien (Verwirrtheit, Bewusstseinsstörungen und Gedächtnisprobleme) zeigen eine klare Assoziation mit höherer Morbidität und Mortalität.

Das Leitlinien-Update beleuchtet alle wesentlichen neurologischen Aspekte der COVID-19-Erkrankung und gibt Informationen zur Pathogenese, der Prognose, zur Diagnostik und Therapie – übrigens auch im Hinblick auf anhaltende Symptome. Bekannt ist, dass bei vielen Betroffenen die COVID-19-assoziierten Riechstörungen über eine lange Zeit anhalten. Die Leitlinie empfiehlt, dass bei einer Dauer von über vier Wochen eine neurologische und HNO-ärztliche Vorstellung mit weiterführender Diagnostik erfolgen sollte. Empfohlen wird dann ein konsequentes, strukturiertes „Riechtraining“, während die Datenlage für Kortikoid-haltige Nasensprays noch zu heterogen sei, um eine gesicherte Empfehlung auszusprechen. Offensichtlich sind neben Riech- und Geschmacksstörungen eine abnorme Erschöpfbarkeit (Fatigue) und neurokognitive Probleme eine häufige COVID-19-Krankheitsfolge, welche auch nach leichten Verläufen der Akuterkrankung fortbestehen können. „Diese COVID-19-Spätfolgen werden wir in unserer DGN-Leitlinie behandeln, sobald zuverlässige Daten zu den Ursachen und zum Management dieser neurologischen Folgekomplikationen vorliegen“, verspricht Prof. Berlit. Die bestehende Leitlinie wurde als „Living Guideline” angelegt, bei der eine jährliche Aktualisierung mit kontinuierlicher Überprüfung vorgesehen ist.

Literatur
[1] Berlit P. et al., Neurologische Manifestationen bei COVID-19 – Update vom 22.02.2021. Abrufbar unter https://dgn.org/leitlinien/neurologisch ... i-covid-19

Quelle: Pressemitteilung vom 25.02.2021
Pressestelle der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN)
Dr. Bettina Albers
c/o albersconcept, Jakobstraße 38, 99423 Weimar
Tel.: +49 (0)36 43 77 64 23
Pressesprecher: Prof. Dr. med. Hans-Christoph Diener, Essen
E-Mail: presse@dgn.org

Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN)
sieht sich als wissenschaftliche Fachgesellschaft in der gesellschaftlichen Verantwortung, mit ihren über 10.000 Mitgliedern die neurologische Krankenversorgung in Deutschland zu sichern und zu verbessern. Dafür fördert die DGN Wissenschaft und Forschung sowie Lehre, Fort- und Weiterbildung in der Neurologie. Sie beteiligt sich an der gesundheitspolitischen Diskussion. Die DGN wurde im Jahr 1907 in Dresden gegründet. Sitz der Geschäftsstelle ist Berlin. www.dgn.org
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Wir müssen beim Impfen endlich den Turbo einschalten

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Marburger Bund – Bundesverband
Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V.
Pressemitteilung vom 26. Februar 2021



Andreas Botzlar: „Wir müssen beim Impfen endlich den Turbo einschalten“
2. Vorsitzender des Marburger Bundes fordert rasche Einbeziehung von Arztpraxen und MVZ in die Impfkampagne gegen SARS-CoV-2


Bund und Länder müssen bei ihrem Treffen in der nächsten Woche eine Antwort darauf geben, wie die zugesagten Millionen an Impfstoffdosen zügig verimpft werden, fordert der Marburger Bund. „Wir sind in einer entscheidenden Phase der Pandemie. Wenn es gelingt, die ausgelieferten Mengen an Impfstoff unverzüglich an den Mann und an die Frau zu bringen, bekommen wir auch die dritte Welle besser in den Griff. Es zählt jeder Tag: Je mehr gefährdete Menschen geimpft sind, umso weniger stark sind die Krankenhäuser belastet. Sobald die große Masse an Impfstoff kommt, müssen wir beim Impfen endlich den Turbo einschalten. Dafür brauchen wir die Kolleginnen und Kollegen in den Arztpraxen und Medizinischen Versorgungszentren. Nur mit ihrer Hilfe wird es gelingen, mehrere Millionen Menschen in wenigen Wochen durchzuimpfen“, sagte Dr. Andreas Botzlar, 2. Vorsitzender des Marburger Bundes.

Die jetzige Struktur der Impfzentren könne nur eine Hilfskonstruktion sein. „Es liegt nicht am guten Willen der Beteiligten, sondern schlicht an den unzulänglichen Tageskapazitäten der Zentren. Wenn dann noch ein Drittel derer, die einen Termin erhalten hat, nicht erscheint, bleiben zu viele Impfdosen ungenutzt. Das können wir uns in dieser Situation schlicht nicht mehr leisten“, betonte Botzlar. Spätestens wenn nach Ostern die zugesagten Impfstoffmengen der verschiedenen Hersteller eintreffen, müssten die Arztpraxen und MVZ sofort einbezogen werden.

Mit steigendem Impfstoffvolumen werde auch die jetzige Priorisierung nicht mehr der bestimmende Faktor beim Impfen sein können. „Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte impfen jedes Jahr zig Millionen Menschen gegen Infektionskrankheiten. Es gibt eine funktionierende Infrastruktur und unkomplizierte Terminvergaben. Die Politik sollte deshalb alles unterlassen, was zusätzliche Zeit kosten könnte. Bitte keine weitere Bürokratie – davon haben wir genug! Die Ärztinnen und Ärzte in den Praxen und MVZ wissen selbst am besten, welche Patienten Vorrang vor anderen haben“, erklärte Botzlar.

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Marburger Bund Bundesverband
Referat Verbandskommunikation
Hans-Jörg Freese (Pressesprecher)
Tel.: 030/746846-41
Mobiltel.: 0162 2112425
presse@marburger-bund.de
http://www.marburger-bund.de

Der Marburger Bund ist der Verband aller angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte. Mit rund 127.000 Mitgliedern ist er der größte deutsche Ärzteverband mit freiwilliger Mitgliedschaft und Deutschlands einzige Ärztegewerkschaft.
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Warum Maskenpflicht draußen kaum Sinn macht

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Warum Maskenpflicht draußen kaum Sinn macht

Sonne, frühlingshafte Temperaturen – das lockt die Menschen nach draußen. Viele Städte verschärfen jetzt nochmals die Regeln für draußen, auch Maskenpflicht in Parks wird es geben. Dabei ist die Infektionswahrscheinlichkeit im Freien deutlich geringer als in Innenräumen. Je nach Studie, haben sich 95 bis 99,8 Prozent aller Erkrankten in Innenräumen angesteckt – zum Beispiel über herumwabernde Aerosolwolken. Im Freien werden aber gerade diese feinen Aerosole schnell mit der Luft weggetragen. Draußen gibt es also praktisch kaum Gefahren, wenn der Mindestabstand eingehalten werden kann. Wenn man dann doch mal kurz durch ein Gewusel muss – für diesen Weg macht die Maske dann Sinn. Ulrich Grünewald aus dem Quarks-Team mit den Einzelheiten und Empfehlungen | DailyQuarks – 00:00:57 > https://www1.wdr.de/mediathek/audio/dai ... t-100.html

Mehr: "Was man über Schutzmasken wissen muss" ¬– ein Quarks-Beitrag vom 21.01.21 | quarks.de > https://www.quarks.de/gesundheit/was-ma ... ssen-muss/

Quelle: Mitteilung vom 26.02.2021
Quarks-Team - quarks@wdr.de
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Covid-19-Impfungen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen müssen unbürokratisch zugänglich werden

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Covid-19-Impfungen für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen müssen unbürokratisch zugänglich werden

Berlin, 1. März 2021. Menschen mit einer Demenz gehören laut der aktuellen Impfverordnung zu den Personen, die mit hoher Priorität (Gruppe 2) eine Schutzimpfung gegen Covid-19 erhalten sollen. Vorgesehen ist auch, dass jede erkrankte Person bis zu zwei enge Kontaktpersonen benennen kann, die dann mit gleicher Priorität eine Impfung erhalten können. Unklar ist bisher, wie diese Regelungen in der Praxis umgesetzt werden. Eine schnelle und unbürokratische Regelung ist dringend erforderlich.

Rund zwei Drittel aller Demenzerkrankten leben zu Hause und werden von Angehörigen versorgt. Aufgrund der Pandemie sind viele Unterstützungsangebote ausgefallen und Angehörige noch stärker durch die Pflege belastet als es ohnehin der Fall ist. Die Hoffnung, durch eine Impfung zumindest das Risiko einer Corona-Infektion zu mindern, ist bei vielen groß. Herauszufinden, auf welchem Weg die Erkrankten einen Zugang zur Impfung erhalten, ist derzeit jedoch mit großen Hürden verbunden. Laut Kassenärztlicher Bundesvereinigung können sich Menschen, die aufgrund ihrer Erkrankung in die Gruppe mit hoher Priorität zählen, vom Hausarzt ein Attest geben lassen. Bei den Hausärzten selbst scheint diese Regelung aber weitestgehend unbekannt zu sein bzw. fehlt es an einer Umsetzung auf Landesebene. „Was wir jetzt brauchen, sind unkomplizierte Verfahren und klare Formulierungen, um Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen den Zugang zu einer Impfung zu ermöglichen", insistiert Sabine Jansen, Geschäftsführerin der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e.V.

Auch die formale Vorgabe, wie sich entsprechende Kontaktpersonen als diese ausweisen können, ist nicht geklärt. Und dies, obwohl in einigen Bundesländern bereits Berechtigte der zweiten Stufe zur Impfung eingeladen werden. Hinzu kommt, dass die Anmeldung zur Impfung, die sich in jedem Bundesland unterscheidet, per Internet oder über eine Hotline mit Sprachcomputer, für Erkrankte ohne Unterstützung kaum zu leisten ist.
Die Gefahr ist groß, dass auf diesem mühsamen Weg ein großer Teil derjenigen aufgibt, die sich jetzt bereitwillig impfen ließen. Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft fordert daher schnelle und unbürokratische Lösungen, um die Impfung Menschen zugänglich zu machen, für die dieser Schutz besonders wichtig ist.

Hintergrund
In Deutschland leben heute etwa 1,6 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Etwa zwei Drittel davon werden in der häuslichen Umgebung von Angehörigen betreut und gepflegt. Jährlich erkranken rund 300.000 Menschen neu. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzerkrankten wird bis 2050 auf 2,4 bis 2,8 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in Prävention und Therapie gelingt.

Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz. Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffentlichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen.
Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft.

Quelle: Pressemitteilung vom 01.03.2021
Kontakt
Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Susanna Saxl
Friedrichstraße 236, 10969 Berlin
Tel.: 030 - 259 37 95 0
Fax: 030 - 259 37 95 29
E-Mail: info@deutsche-alzheimer.de
www.deutsche-alzheimer.de
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Corona und Gleichstellung: Neue Studie beleuchtet Wirkung auf Gender Pay Gap, Arbeitszeiten und Aufteilung von Sorgearbe

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Hans-Böckler-Stiftung - Pressestelle


Forscherinnen finden ambivalente Trends
Corona und Gleichstellung: Neue Studie beleuchtet Wirkung auf Gender Pay Gap, Arbeitszeiten und Aufteilung von Sorgearbeit



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Die Corona-Krise stellt erwerbstätige Frauen und Männer zum Teil vor die gleichen Herausforderungen, teilweise sind sie aber auch unterschiedlich von den Folgen der Pandemie betroffen. Dadurch dürften sich bei der Datenlage zur Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt in Deutschland für das Corona-Jahr 2020 ambivalente Muster ergeben: Scheinbare kurzfristige Fortschritte beim Gender Pay Gap treffen auf möglicherweise dauerhafte Verschlechterungen der Arbeitszeit-Situation von erwerbstätigen Frauen. In einigen Familien verfestigt sich die traditionelle Verteilung der unbezahlten Kinderbetreuung, in anderen eröffnen sich aber auch neue Chancen für eine fairere Aufteilung. Das ergibt eine neue Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung. Im Vorfeld des Internationalen Frauentags am 8. März beleuchtet sie neueste geschlechtsspezifische Trends bei Einkommen, Erwerbsarbeitszeiten und dem Anteil an unbezahlter Sorgearbeit.*

So finden die WSI-Forscherinnen Dr. Yvonne Lott und Dr. Aline Zucco erste Indizien dafür, dass der Gender Pay Gap, also der Verdienstabstand zwischen Männern und Frauen, durch die Krise etwas kleiner geworden sein könnte. Das hat allerdings wenig mit Verbesserungen bei den Fraueneinkommen zu tun, sondern damit, dass in der ersten Welle der Pandemie mehr Männer als Frauen arbeitslos geworden sind und in Kurzarbeit arbeiten mussten, weshalb Männer-Einkommen im Mittel stärker unter Druck geraten sind. Dieser Effekt könnte sich zudem mittlerweile umkehren, zumindest war die Arbeitsmarktentwicklung für Frauen im Januar 2021 schlechter als bei Männern. Außerdem erhalten verheiratete Frauen durch das Ehegattensplitting bei Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit häufig niedrigere Sozialleistungen, was ihre Einkommen schmälert.

Gleichzeitig nimmt der Rückstand von Frauen bei der durchschnittlichen Erwerbsarbeitszeit (Gender Time Gap) Pandemie-bedingt zu, auch weil vor allem Mütter ihre Arbeitszeit im Job reduzieren, um bei geschlossenen Schulen und Kitas Kinder zu betreuen. Es besteht die Gefahr, dass ein Teil dieser Arbeitszeitreduzierungen auch nach Ende der akuten Krise nicht zurückgenommen werden kann, falls Arbeitgeber an einer Aufstockung der Arbeitszeit kein Interesse haben. Die Corona-Krise offenbart neben solchen Risiken aber auch ein Potenzial für mehr Geschlechtergleichheit: Während sich bei rund 75 Prozent der Familien die (meist vorwiegend von den Frauen übernommene) Verteilung der Kinderbetreuung während des Jahres 2020 nicht veränderte und sich in manchen Familien die traditionelle Arbeitsteilung zumindest zeitweise vertiefte, haben innerhalb der letzten 12 Monate auch etliche Väter durch kürzere Arbeitszeiten oder Homeoffice mehr Zeit mit Sorgearbeit verbracht.

„In der Gesamtschau spricht vieles dafür, dass sich die bereits vor der Krise existierenden Ungleichheitsstrukturen in der Krise verschärfen und damit auch langfristig zu einer wachsenden Ungleichheit zwischen den Geschlechtern führen könnten, wenn nicht rechtzeitig gegengesteuert wird“, fasst Prof. Dr. Bettina Kohlrausch, wissenschaftliche Direktorin des WSI, die aktuellen Trends zusammen. Dafür macht die neue Studie Vorschläge, die von Verbesserungen bei der Kinderbetreuung über Reformen der Ehegattenbesteuerung bis zu neuen Modellen verkürzter Vollzeit reichen (mehr dazu unten). Denn: „Gleichzeitig können wir durch die Erfahrungen der Krise lernen, welche Faktoren eine egalitäre Verteilung der Sorgearbeit ermöglichen: mehr Arbeit im Homeoffice und ein geringeres Arbeitszeitvolumen sind wichtige Säulen einer gerechteren Geschlechterordnung“, so Kohlrausch.

Da zu Einkommen oder Arbeitszeiten im Corona-Jahr 2020 derzeit noch keine Daten der amtlichen Statistik vorliegen, werten die Gender-Expertinnen Lott und Zucco für ihre Untersuchung neben dem aktuellen internationalen Forschungsstand auch die Erwerbspersonenbefragung der Hans-Böckler-Stiftung intensiv aus. Dafür wurden erstmalig im April 2020 mehr als 7600 Erwerbstätige und Arbeitsuchende von Kantar Deutschland online befragt. Weitere Befragungswellen richteten sich im Juni und im November 2020 an dieselben Personen, so dass Trends im Zeitverlauf analysiert werden können. Die Panel-Befragung bildet die Erwerbspersonen in Deutschland im Hinblick auf die Merkmale Geschlecht, Alter, Bildung und Bundesland repräsentativ ab.

Die Ergebnisse im Einzelnen:
Gender Pay Gap könnte sinken, weil Männer häufiger arbeitslos oder in Kurzarbeit waren

Der Rückstand von Frauen beim durchschnittlichen Bruttostundenverdienst ist zwischen 2009 und 2019 zwar leicht zurückgegangen, zeigen Lott und Zucco. Mit 19 Prozent 2019 war der Gender Pay Gap in Deutschland aber weiterhin groß, auch im europäischen Vergleich. Die Forscherinnen halten es für wahrscheinlich, dass sich die Schere in der Corona-Krise zunächst wieder etwas schließen könnte. Ein wesentlicher Grund dafür wäre allerdings alles andere als positiv: Zwischen Frühjahr und Herbst 2020 stieg die Arbeitslosigkeit relativ bei Männern noch deutlich stärker an als bei Frauen (siehe Grafik 1 in der pdf-Version dieser PM; Link unten), gleichzeitig waren mehr männliche Beschäftigte in Kurzarbeit. Beide Faktoren dürften die durchschnittlichen Stundenlöhne von Männern stärker in Mitleidenschaft gezogen haben als die von Frauen – obwohl im speziellen Segment der Minijobs vor allem weibliche Beschäftigte von Arbeitslosigkeit betroffen waren.

Der Effekt könnte sich zum Jahreswechsel aber wieder gedreht haben, weil sich im zweiten Lockdown die Beschäftigungsentwicklung bei den Frauen relativ stärker verschlechterte. Außerdem wirken sich Kurzarbeit und Arbeitslosigkeit bei weiblichen Beschäftigten häufig negativer aufs Einkommen aus als bei männlichen. Das hat zwei wesentliche Ursachen: Erstens leitet sich die Höhe des Kurzarbeitergeldes, wie auch die des Arbeitslosengeldes, vom Nettoeinkommen ab. Und das ist bei vielen verheirateten Frauen niedriger, weil beim Ehegattensplitting in Steuerklasse V überproportional hohe Abzüge fällig werden. Zweitens erhalten Frauen seltener eine Aufstockung des Kurzarbeitergeldes über das gesetzliche Niveau hinaus. Laut Erwerbspersonenbefragung profitierten davon im November knapp 48 Prozent der Kurzarbeiter, aber nur 36,5 Prozent der Kurzarbeiterinnen (siehe Grafik 2 in der pdf-Version). Das liegt unter anderem daran, dass Frauen seltener in tarifgebundenen Betrieben arbeiten, für die Gewerkschaften häufig eine Aufstockung durch den Arbeitgeber vereinbaren konnten.

Gender Time Gap: In der Krise gewachsen

Insbesondere während der ersten Lockdown-Phase schlug die Pandemie sowohl auf die Erwerbsarbeitszeiten von Frauen als auch die von Männern durch. Allerdings mit signifikanten Unterschieden, wie Lott und Zucco herausarbeiten: „Frauen reduzierten ihre Arbeitszeiten häufiger wegen Kinderbetreuung, während Männer aufgrund von Kurzarbeit oder anderen betrieblichen Maßnahmen zur Eindämmung des Virus kürzer arbeiten.“ So gaben zur Zeit der weitgehenden Schul- und Kitaschließungen im April rund 24 Prozent der erwerbstätigen Mütter an, ihre Arbeitszeit wegen der Kinder reduziert zu haben, unter den Vätern waren es etwa 16 Prozent. Bis zum November sank der Anteil zwar bei beiden Geschlechtern, er war mit fast zehn Prozent unter den Müttern aber weiterhin deutlich höher als unter den Vätern (knapp sechs Prozent; siehe Grafik 3).
Zwar ging auch die durchschnittliche Erwerbsarbeitszeit von Frauen ohne Kinder im Zuge der Corona-Krise stärker zurück als die der Männer, die Arbeitszeitreduzierung zur Kindebetreuung ist nach Analyse der Forscherinnen aber ein wichtiger Faktor dafür, dass der Gender Time Gap gewachsen ist: Vor Ausbruch der Pandemie arbeiteten erwerbstätige Mütter im Durchschnitt zehn Stunden pro Woche kürzer als erwerbstätige Väter in einem bezahlten Job. Im Frühjahr 2020 betrug die Differenz 12 Stunden und auch im November, als nach den Arbeitszeiten vom Oktober gefragt wurde, noch 11 Stunden (siehe Grafik 4).

Die WSI-Expertinnen sehen das Risiko, dass diese Schere auch längerfristig weiter geöffnet bleibt – zumal seit Dezember erneut Schulen und Kitas weitestgehend geschlossen waren. Denn: Anders als bei der Kurzarbeit, bei der der Wechsel zurück zur vorherigen Arbeitszeit durch die Beteiligung der Bundesagentur faktisch „automatisch“ geschehe, sei der Einfluss der Arbeitgeber nach familienbedingten Reduzierungen größer. Im schlimmsten Fall könnte sich „ungewünschte Teilzeit“ verstetigen. Außerdem signalisierten kürzere Erwerbsarbeitszeiten aus familiären Gründen aus Arbeitgebersicht „oftmals ein geringeres Arbeitsengagement, was negative Folgen für den weiteren beruflichen Werdegang wie geringere Löhne, weniger Weiterbildungschancen und Aufstiegsmöglichkeiten haben kann“, schreiben Lott und Zucco.

Gender Care Gap: Bei den meisten Familien wenig Änderung, vertiefte Traditionalisierung vs. Egalisierung in Teilgruppen

Unbezahlte Arbeit bei der Kinderbetreuung übernehmen in Deutschland nach wie vor in erster Linie die Frauen, und zwar auch, wenn sie berufstätig sind. Das zeigen ältere repräsentative Zeitverwendungsstudien, aus denen die Forscherinnen zitieren. 2013 wandten Männer mit Vollzeitjob in Paarhaushalten mit minderjährigen Kindern über die Woche gemittelt 2:49 Stunden pro Tag für solche unbezahlten Tätigkeiten auf.

Vollzeiterwerbstätige Frauen waren hingegen täglich 4:12 Stunden mit Sorgearbeit beschäftigt, Teilzeitbeschäftigte 5:23 Stunden. Andererseits war die Erwerbsarbeitszeit von Männern in Vollzeit spürbar länger als die vollzeitbeschäftigter Frauen – ein Hinweis auf mehr Überstunden.
Im Zuge der Corona-Krise hat sich an diesen meist ungleichen Verhältnissen in der großen Mehrheit der Familien nicht viel geändert, zeigen die Daten aus der aktuellen Erwerbspersonenbefragung: Rund 75 Prozent der Befragten mit Job und Kindern gaben an, die Verteilung der Betreuungszeit sei im Verhältnis zu vor der Pandemie gleich geblieben. In gut sieben Prozent der Partnerschaften zeigte sich ein Wechsel zu einer traditionellen Arbeitsteilung: Die Frauen übernahmen den größten Anteil der anfallenden zusätzlichen Sorgearbeit, obwohl diese vor der Krise einigermaßen gleich verteilt war.

Auf der anderen Seite berichteten fast 12 Prozent der Befragten, in ihrem Haushalt sei die Kinderbetreuung ausgeglichener, egalisierter, verteilt. Bei weiteren knapp fünf Prozent sprechen die Forscherinnen von einer „umgekehrten Traditionalisierung“, bei der sich vor allem der Mann um die Kinder kümmert (siehe Grafik 5). Diese Veränderungen waren zwar im Zeitverlauf der unterschiedlichen Befragungswellen etwas weniger stabil als der in anderen Familien beobachtete Wechsel zur traditionellen Arbeitsteilung. Dass die Väter mehr Sorgearbeit übernahmen, scheine also „in erster Linie eine kurzfristige Anpassung an die Notsituation zu sein“, schreiben Lott und Zucco. Gleichwohl machen sie auf dieser Basis ein gewisses „Modernisierungspotenzial bei der partnerschaftlichen Arbeitsteilung“ aus, das sich oft ergeben habe, wenn Väter durch Kurzarbeit oder Homeoffice mehr Zeit zu Hause verbrachten.

Empfehlungen: Bessere Vereinbarkeit, mehr Vätermonate in der Elternzeit, Reform von Kurzarbeitergeld und Ehegattensplitting
Um negative gleichstellungspolitischen Folgen der Krise aufzuhalten bzw. abzufedern empfehlen die Wissenschaftlerinnen einige kurzfristige Reformen. Zusätzlich bedürfe es aber auch langfristiger Schritte, um den Gender Pay Gap, Gender Time Gap und Gender Care Gap dauerhaft zu reduzieren.

Zu den kurzfristigen Maßnahmen zählen:

Gewährleistung der institutionellen Kinderbetreuung: Die institutionelle Kinderbetreuung solle ausgebaut und besser ausgestattet werden. Das gewährleiste auch mehr Stabilität in Krisen.

Förderung betrieblicher Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Damit Mütter und Väter auch in Krisenzeiten ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen und Beruf und Familie besser vereinbaren können, müsse die Arbeitszeitsouveränität von Beschäftigten gestärkt werden. Betriebliche Angebote zu orts- und zeitflexiblen Arbeitsarrangements müssten flankiert werden durch eine betriebliche Kultur, die familiäre Verpflichtungen anerkennt, und eine Arbeitsorganisation, die flexibles Arbeiten durch eine ausreichende Personalausstattung und verbindliche Vertretungsmöglichkeiten unterstützt.

Loslösen des Kurzarbeitergelds und des Arbeitslosengelds von der Steuerklasse III/V: Da Frauen deutlich häufiger in der Steuerklasse V und Männer häufiger in der Steuerklasse III vertreten sind und Frauen somit aufgrund der ungleichen steuerlichen Belastung geringere Nettoeinkommen beziehen, erhalten sie im Schnitt auch ein geringeres Kurzarbeitergeld bzw. Arbeitslosengeld. Um diese Ungleichheit zu vermeiden, sollten diese Leistungen an die Steuerklasse IV gekoppelt werden. Zugleich sollten aber Verschlechterungen der bisherigen Entgeltersatzleistungen wegen des Entfallens dieser Steuerklassenkombination verhindert werden, um Familieneinkommen nicht zu schädigen. Dazu empfehlen die Forscherinnen, die Lohnersatzraten generell zu erhöhen.

Aufwertung der sozialen Dienstleistungsberufe: Einmal mehr sei in der Krise die Unterbewertung von Dienstleistungsberufen (z.B. Pflegeberufe, Einzelhandel) deutlich geworden. Die Arbeitsleistung von Beschäftigten diesen Bereichen müssten gesellschaftlich und finanziell anerkannt und aufgewertet werden.

Langfristig empfehlen die WSI-Expertinnen:

Reform des Ehegattensplittings: Die Steuerklassenkombination III/V bei verheirateten Paaren setze Fehlanreize, da aufgrund der überproportionalen steuerlichen Belastung bei einer Aufstockung der Arbeitsstunden das Nettoeinkommen unterproportional steigt. Zusammen mit der kostenlosen Mitversicherung in der Krankenkasse führe dies dazu, dass es für verheirate Frauen teilweise (kurzfristig) sinnvoller erscheint, geringfügig statt sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu sein. Eine mögliche Reform des Ehegattensplittings könnte die Abschaffung der Steuerklasse V sein, sodass Ehepaare auf die bestehende Alternative IV/IV oder das Faktorverfahren zurückgreifen.

Ausbau der Partnermonate des Elterngeldes: Zur langfristigen Förderung der egalitären Aufteilung der Kinderbetreuung sollten die Partnermonate von 2 auf 4 und langfristig auf 6 Monate erhöht werden.

Ausbau der 30-Stunden-Woche: Mit der Förderung der 30-Stunden-Woche könnte ein Abbau von Arbeitsplätzen verhindert und gleichzeitig die Gleichstellung zwischen Frau und Mann gefördert werden.


*Yvonne Lott, Aline Zucco
Stand der Gleichstellung. Ein Jahr mit Corona. WSI Report Nr. 64, März 2021 PDF › https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_report_64_2021.pdf
Die Pressemitteilung mit Grafiken PDF › http://www.boeckler.de/pdf/pm_wsi_2021_03_01_.pdf


Quelle: Pressemitteilung vom 01.03.2021
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Sterbefallzahlen in der 7. Kalenderwoche 2021: 4 % unter dem Durchschnitt der Vorjahre

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PRESSEMITTEILUNG des Statistischen Bundesamtes (DESTATIS) Nr. 095 vom 02.03.2021

Sterbefallzahlen in der 7. Kalenderwoche 2021: 4 % unter dem Durchschnitt der Vorjahre

WIESBADEN – Nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) sind in der 7. Kalenderwoche (15. bis 21. Februar) in Deutschland 20 162 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt 4 % oder 776 Fälle unter dem Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2020 für diese Kalenderwoche. Dies geht aus einer Sonderauswertung der vorläufigen Sterbefallzahlen hervor. Durch ein Hochrechnungsverfahren unvollständiger Meldungen können die ersten Sterbefallzahlen für Deutschland bereits nach etwa einer Woche veröffentlicht werden.

Die vollständige Pressemitteilung sowie weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des Statistischen Bundesamtes unter https://www.destatis.de/pressemitteilungen zu finden.

Herausgeber:
DESTATIS | Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden
Telefon: +49 (0) 611 / 75 - 34 44
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Zur Impfung gehen – bitte jetzt!

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Zur Impfung gehen – bitte jetzt!

Alle zugelassenen Impfstoffe sind sicher und schützen effektiv vor einer schweren COVID-19-Erkrankung. Um die wichtigen Impfziele möglichst schnell zu erreichen, und angesichts der steigenden Frequenz der mutierten SARS CoV 2 Varianten ist dringend zu raten, alle verfügbaren Impftermine wahrzunehmen, unabhängig vom vorgesehenen Impfstoff!

Für jeden der aktuell in der EU zugelassenen SARS-CoV-2 Impfstoffe, Comirnaty (BioNTech/ Pfizer), mRNA-1273 (Moderna) oder ChAdOx1-S (AstraZeneca) treffen folgende wichtige Aussagen zu:

• Die Impfstoffe sind sicher! Alle drei zugelassenen Impfstoffe lösen eine Immunantwort gegen das Spike-Protein von SARS-CoV-2 aus. Die Impfreaktion kann zwar bei vielen Geimpften von sogenannten induzierten Nebenwirkungen wie z.B. Kopfschmerzen, Muskel- und Gliederschmerzen oder allgemeines Krankheitsgefühl begleitet sein. Diese können aber als grippeähnliche Beschwerden zusammengefasst werden. Dabei unterscheiden sich die drei Impfstoffe nicht wesentlich in der Häufigkeit oder Schwere dieser Nebenwirkungen (Punkt 1). Bei ca. 1 von 100.000 Impfungen kann es zu schweren allergischen Reaktionen kommen – wie bei anderen Impfstoffen auch. Darüber hinaus sind aus den klinischen Studien sowie aus der Überwachung der über 100 Mio. in den USA, Großbritannien und der EU verabreichten Impfungen keine weiteren schweren Nebenwirkungen bekannt, die ursächlich von der Impfung ausgelöst werden (Punkt 2).

• Die Impfstoffe schützen effektiv vor einer schweren COVID-19 Erkrankung! In den Zulassungsstudien und den nachfolgenden klinischen Beobachtungsstudien wurden durch alle drei Impfstoffe schwere COVID-19 Erkrankungen nahezu komplett verhindert. Darüber hinaus werden symptomatische COVID-19 Erkrankungen mit hoher Effektivität reduziert – bei Comirnaty (BioNTech/ Pfizer) mit ca. 95%, bei mRNA-1273 (Moderna) mit ca. 94% und mit ChAdOx1-S (AstraZeneca) mit ca. 80% (Punkt 3).

• Die Impfung ist auch gegenüber den bisher bekannten Virusvarianten wirksam! Bei der zuerst in Großbritannien aufgetretenen Variante (B.1.1.7) ist keine wesentliche Verringerung der Effektivität zu erwarten. Bei den zuerst in Südafrika (B.1.351) bzw. in Brasilien (P.1) aufgetretenen Varianten ist die Effektivität der Impfungen geringer, sie sind aber nicht wirkungslos und schützen wahrscheinlich immer noch vor einer schweren COVID-19 Erkrankung (Punkt 4).

• Alle drei Impfstoffe lösen bei nahezu jedem Geimpften eine schützende Immunantwort aus (Punkt 5). Durch diesen Immunschutz wird selbst bei einer Ansteckung die Vermehrung des Virus stark reduziert. Somit sind die Geimpften geschützt und das persönliche Risiko, schwer an COVID 19 zu erkranken, wird auf ein Minimum reduziert. Zusätzlich wird durch die Verhinderung von Erkrankungen und durch die Reduktion der Virusvermehrung auch eine Weitergabe des Virus stark vermindert (Punkt 6). Auch dies ist wichtig, da momentan nicht alle Mitbürger wie Schwangere oder Kinder geimpft werden können.

Die oben getroffenen Aussagen werden im Folgenden wissenschaftlich begründet:
Zu Punkt1: Die Impfstoffe unterscheiden sich nicht wesentlich in der Häufigkeit oder Schwere der induzierten Nebenwirkungen.

Die Impfung erzeugt eine Immunreaktion gezielt gegen einen Bestandteil des Erregers, in diesem Fall das Spike-Protein von SARS-CoV-2, das alleine aber nicht krank machen kann. Diese Immunreaktion kann bei vielen Geimpften grippeähnliche Symptome auslösen, die am Tag der Impfung oder einen Tag danach auftreten und ca. 1-2 Tage anhalten können. Die folgende Tabelle fasst die Häufigkeit dieser Symptome bei den drei momentan zugelassenen Impfstoffen zusammen. Dabei ist wichtig zu beachten, dass die Symptome bei den beiden mRNA-Impfstoffen (BioNTech/ Pfizer, Moderna) vermehrt nach der zweiten Impfung und bei dem AstraZeneca-Impfstoff vermehrt nach der ersten Impfung auftreten können.

Impfstoff BioNTech/ Pfizer Moderna AstraZeneca
Symptom 1. / 2. Impfung 1. / 2. Impfung 1. / 2. Impfung

Schmerzen an Einstichstelle 83% / 78% 84% - 88% 51% / 27%
Abgeschlagenheit 47% / 59% 37% / 65% 59% / 38%
Kopfschmerzen 42% / 52% 33% / 59% 54% / 33%
Muskelschmerzen 21% / 37% 23% / 58% 45% / 22%
Schüttelfrost 14% / 35% 8% / 44% 31% / 5%
Fieber 4% / 16% 0,8% / 15% 9% / 0,5%

VERMEHRT VERMEHRT GERINGER
nach 2. Dosis nach 2. Dosis nach 2. Dosis

Quellen: ‚public assessment reports‘ der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) [1-3] basierend auf den klinischen Studien [4-6].

Zu Punkt 2: Die Impfstoffe sind sicher.

Neben den unter (1) genannten induzierten Nebenwirkungen, die vorwiegend Impfreaktionen sind, haben die klinischen Zulassungsstudien auch das Auftreten schwerer unerwünschter Nebenwirkungen untersucht. Im Vergleich zur Placebo-Gruppe traten folgende Ereignisse auf:

Comirnaty (BioNTech/ Pfizer), 4 Ereignisse bei 21.621 Geimpften: Schulterverletzung durch die Kanüle bei der Impfung, axilläre Lymphadenopathie (Lymphknotenschwellung), paroxysmale ventrikuläre Arrhythmie (Herzrhythmusstörung), sowie eine Parästhesie (Kribbeln, Taubheit) des rechten Beins [5].

mRNA-1273 (Moderna), die Anzahl der Ereignisse war zwischen Impf- (146 Ereignisse bei 15.185 Probanden) und Placebo-Gruppe (153 Ereignisse bei 15.166 Probanden) gleich verteilt [4].

ChAdOx1-S (AstraZeneca), 3 Ereignisse bei 12.021 Geimpften: Pyrexie (hohes Fieber), CRP-Anstieg, transverse Myelitis (entzündliche Erkrankung des Rückenmarks) [6].
Nebenwirkungen, die im zeitlichen Zusammenhang mit den COVID-19 Impfungen auftreten, müssen in Deutschland dem Paul-Ehrlich-Institut, dem deutschen Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel, gemeldet werden. Im letzten Sicherheitsbericht wurden die Nebenwirkungen von ca. 4 Mio. verabreichten Impfungen bewertet [7]. Dabei betrafen die meisten Meldungen die bekannten induzierten Nebenwirkungen, die unter grippeähnliche Symptome fallen. Schwere allergische Reaktionen traten in ca. 1 von 100.000 Impfungen mit den beiden mRNA-Impfstoffen auf, jedoch ist bisher kein Fall mit schwerwiegenden Folgen bekannt. Auch beim Impfstoff von AstraZeneca können allergische Reaktionen auftreten, jedoch mit einer geringeren Wahrscheinlichkeit. Von den 223 Todesfällen, die im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung gemeldet wurden, konnte die meisten auf Vorerkrankungen oder COVID-19 Erkrankungen während der Phase des inkompletten Impfschutzes zurückgeführt werden. Die Anzahl der noch ungeklärten Todesfälle liegt in dem Bereich der erwarteten Todesfälle mit unbekannter Ursache, die bei der Anzahl der Geimpften entsprechend der Altersgruppe und des Beobachtungszeitraums statistisch zu erwarten gewesen wäre. Somit sind bisher keine Todesfälle bekannt, die kausal mit der Impfung assoziiert sind. Diese Daten decken sich auch mit dem Bericht der britischen Arzneimittelbehörde, der unter anderem auch Daten von ca. 5 Mio. verabreichten Impfungen des AstraZeneca-Impfstoffes enthält [8]. Somit sind außer den seltenen schweren allergischen Reaktionen keine schweren Nebenwirkungen bekannt, die durch die Impfungen hervorgerufen werden.

Zu Punkt 3: Die Impfstoffe schützen effektiv vor einer schweren COVID-19 Erkrankung.

Die Effektivität der Impfstoffe gegenüber einer COVID-19 Erkrankung wurde in groß angelegten klinischen Studien belegt. Comirnaty (BioNTech/ Pfizer): 43.448 Probanden, mRNA-1273 (Moderna): 30.351 Probanden, ChAdOx1-S (AstraZeneca): 23.753 Probanden – jeweils 1:1 aufgeteilt in Impf- und Placebo-Gruppe. Dabei zeigten sich ca. 7 Tage nach der zweiten Impfung in der Impf-Gruppe eine Reduktion der symptomatischen COVID-19 Erkrankungen im Vergleich zur Placebo-Gruppe. Aus dieser Reduktion wurde die Effektivität der Impfstoffe berechnet: Comirnaty (BioNTech/ Pfizer): 95,0% (8 Fälle in der Impf- und 162 Fälle in der Placebo-Gruppe) [5], mRNA-1273 (Moderna): 94,1% (11 Fälle in der Impf- und 185 Fälle in der Placebo-Gruppe) [4], ChAdOx1-S (AstraZeneca): 70,4% (30 Fälle in der Impf- und 101 Fälle in der Placebo-Gruppe) [6]. Diese Effektivitäten waren zwischen den verschiedenen Altersgruppen vergleichbar und wurden auch bei einer Studie mit fast 600.000 Geimpften in Israel bestätigt [9].

In den bisher publizierten Daten über die Studien zum AstraZeneca Impfstoff ist die Gruppe der über 65-Jährigen noch unterrepräsentiert, so dass Aussagen zur wahren Vakzine-Effektivität des ChAdOx1-Impfstoffs bei Senioren derzeit noch nicht verlässlich getroffen werden können [6]. Jüngste Post-Marketing-Analysen aus Großbritannien lassen allerdings erkennen, dass der Impfstoff bereits nach der ersten Dosis die Hospitalisierung von alten Menschen wegen COVID-19 sehr wirksam verhindert [10]. Auch die Immunreaktion der >65-Jährigen lässt einen guten Impfschutz erwarten (siehe Punkt 5). Daher kann man zwar eine gute Effektivität bei den >65-Jährigen vermuten, was aber aktuell noch die durch die Ständige Impfkommission (STIKO) geprüft wird.
In Deutschland wird der Impfstoff von AstraZeneca mit einem Abstand vom 9 – 12 Wochen zwischen der ersten und der zweiten Dosis verabreicht. Neue Daten aus den klinischen Studien lassen bei diesem längeren Abstand eine Steigerung der Effektivität auf bis zu ca. 80% erwarten [11].

Gerade die schweren Verläufe von COVID-19 werden von allen drei Impfstoffen sehr gut verhindert. Die Anzahl dieser schweren Verläufe war in den klinischen Studien zwar gering, sie traten aber nahezu alle nur in den Placebo-Gruppen auf: Comirnaty (BioNTech/ Pfizer): 1 Fall in Impf- und 9 Fälle in Placebo-Gruppe [5], mRNA-1273 (Moderna): 0 Fälle in Impf- und 30 Fälle in Placebo-Gruppe [4], ChAdOx1-S (AstraZeneca): 0 Fälle in Impf- und 10 Fälle in Placebo-Gruppe [6]. Somit sind alle drei Impfstoffe in Bezug auf den Schutz gegenüber einer schweren COVID-19 Erkrankung als gleichwertig anzusehen. Aus der Kohorten-Studie EAVE II liegen Krankenkassendaten von 5,4 Mio. Personen aus Schottland vor. 28-34 Tage nach der ersten Impfung war die Anzahl von krankenhauspflichtigen SARS-CoV-2 Infektionen bei Comirnaty Geimpften um 85% und bei AstraZeneca Geimpften um 94% reduziert [10].
Alle Studien der zugelassenen Impfstoffe basieren auf 2 Impfdosen mit dem identischen Impfstoff und daher steht in dieser Phase der Impfkampagne in Deutschland eine Kombination nicht zur Diskussion. In England findet allerdings gerade eine Studie mit den Impfstoffen von BioNTech/ Pfizer und AstraZeneca statt, in der mit je 100 Probanden in 8 Studienarmen verglichen wird, ob Kombinationen aus 2 identischen Impfdosen oder zuerst Comirnaty gefolgt von ChAdOx1-S oder umgekehrt gleichwertig in der Auslösung der Antikörper- und T-Zell-Antworten sind. Auch die Frage des Abstandes zwischen 1. und 2. Impfdosis von 4 oder 12 Wochen wird in entsprechenden Studienarmen untersucht. Sobald diese und ggf. weitere Studienergebnisse vorliegen, kann in EMA und STIKO mit der Diskussion begonnen werden, wie vor der nächsten Wintersaison eine mögliche neue Impfkampagne konzipiert werden kann.

Zu Punkt 4: Die Impfung ist auch gegenüber den bisher bekannten Virusvarianten wirksam.

Für die in steigender Frequenz auftretenden B.1.1.7, B.1.351 und P.1 Virusvarianten weisen die beiden mRNA-Impfstoffe von BioNTech/ Pfizer und Moderna in in vitro-Laborversuchen mit Antikörpern aus dem Serum geimpfter Personen unterschiedlich gute Neutralisations-kapazitäten auf [12-15]. Die Infektion von Zellen mit einem Virus, das die B.1.1.7-Variante des Spike-Proteins trägt, wird durch Zugabe der Antikörper genauso gut blockiert, wie die des Virus mit der hauptsächlich kursierenden „üblichen“ D614G-Spike-Variante. Dies lässt vermuten, dass die Impfungen genauso effektiv gegen die aktuell in Deutschland vermehrt auftretende B.1.1.7 Variante schützen, was auch aktuell durch Daten aus Israel und Großbritannien bestätigt wird [9, 10]. Dagegen war die Neutralisationskapazität gegen das Spike-Protein der B.1.351-Variante zwar noch vorhanden, allerdings weniger effektiv [12, 15]. Wie sich das auf die Effektivität der Impfungen bei der Verhinderung von Erkrankungen durch die B.1.351 oder die P.1 Variante auswirkt, ist noch unklar. Jedoch zeigen Impfstudien von Johnson & Johnson eine Effektivität ihres Impfstoffes Ad26.COV2.S gegenüber der D614G-Spike-Variante von ca. 72% und gegenüber der B.1.351-Variante von ca. 64% [16]. In ähnlicher Weise fällt die Effektivität des Impfstoffes von Novavax, einem Proteinimpfstoff, von ca. 85% gegenüber der B.1.1.7-Variante auf ca. 60% gegenüber der B.1.351-Variante [17]. Daher kann man davon ausgehen, dass der Impfschutz gegen die B.1.351-Variante und die P.1-Variante geringer sein wird, die aktuellen Impfungen aber nicht nutzlos gegen diese Varianten sind.

Zu (5): Die Impfungen lösen bei nahezu jedem Geimpften eine schützende Immunantwort aus.

Bei allen Impfstoffen sind nach der zweiten Dosis bei >99% der Geimpften hohe Titer von anti-Spike-Antikörpern nachweisbar [18-24]. Im Vergleich zu den Antikörpertitern von genesenen COVID-19 Infizierten liegen die Titer nach den Impfungen im oberen Bereich oder sogar darüber. Ebenso sind nach der zweiten Dosis bei >99% der Geimpften spezifische T-Zell-Antworten vorhanden. Auch bei den älteren Probanden reagieren >99% mit solchen Immunantworten, die im Vergleich zu den Jüngeren nur minimal geringer ausfielen [11, 21, 22]. Dies verdeutlicht, dass jeder Geimpfte einen Immunschutz gegen eine COVID-19 Erkrankung aufbaut. Durch diesen Impfschutz ist das persönliche Risiko, symptomatisch an COVID-19 zu erkranken, um 80-95% (entsprechend der Effektivität des Impfstoffes) reduziert. Das Risiko, schwer an COVID-19 zu erkranken, ist nochmals deutlich geringer. Der Impfstoff von AstraZeneca wird aktuell in Deutschland nur bei den 18-64 Jährigen verabreicht. Das Risiko einer schweren COVID-19 Erkrankung ist in dieser Altersgruppe vergleichsweise gering und wird durch die Impfung zusätzlich um über 85% reduziert [10] (siehe auch Punkt 3). Bei Patienten mit bestimmten immunsupprimierenden Therapien kann die Impfantwort reduziert sein. Diese Patienten sollten mit ihrem Arzt besprechen, ob eine Kontrolle des Schutzes nach erfolgter Impfung sinnvoll ist (s auch Empfehlung der Deutschen Gesellschaft für Hämatologie und Onkologie, DGHO, https://www.dgho.de/covid-19).

Zu (6): Die Impfung vermindert auch die Weitergabe des Virus.

Die Antikörper und Gedächtnis-T-Zellen, die durch die Impfung generiert werden, verhindern die Vermehrung des Virus nach einer Infektion, weil sie Viren neutralisieren sowie infizierte Zellen direkt erkennen und eliminieren können. Wenn durch hohe Antikörperspiegel in den oberen Atemwegen eine Infektion komplett verhindert werden kann, spricht man von steriler Immunität, was eine Verhinderung der Weitergabe des Virus durch Geimpfte bedeuten würde. Eine solche sterile Immunität wurde zwar im Tiermodell gezeigt [25, 26], ist aber nicht für alle Geimpften anzunehmen. Auch wenn die Infektion durch die Impfung nicht komplett verhindert werden kann, wird die Replikation des Virus durch die Immunreaktion in Geimpften deutlich vermindert. Das ist die Grundlage für die Wirkung der Impfungen in Bezug auf den Schutz vor einer COVID-19 Erkrankung. Da die Virusvermehrung unterdrückt wird, wird auch die Weitergabe des Virus vermindert. Wie stark diese Verminderung ist, lässt sich aktuell nicht durch Studiendaten belegen. Eine Studie zum Impfstoff von AstraZeneca konnte aber zeigen, dass 14 Tage nach der zweiten Impfung die Gesamtzahl der Infektionen (asymptomatische und symptomatische) stark reduziert war [11]. Ähnliche Daten gibt es aktuell aus Großbritannien, wo in der SIREN-Studie nach der zweiten Impfung mit Comirnaty (BioNTech/Pfizer) 86% weniger asymptomatische und symptomatische Infektionen aufge-treten sind [27]. Durch die Impfung verringert sich daher die Gesamtzahl an Infizierten deutlich und dadurch reduziert sich natürlich auch die Anzahl der Personen, die das Virus weitergeben können. Zusätzlich zeigt sich in Israel, dass selbst wenn bei Geimpften eine Infektion auftritt, die Viruslast der Infizierten um 50% bis 95% reduziert ist [28]. Einige dieser Daten müssen noch wissenschaftlich begutachtet publiziert werden. Jedoch kann man jetzt schon davon ausgehen, dass durch die Impfung auch die Weitergabe des Virus deutlich eingeschränkt wird.

Prof. Dr. Christine S. Falk (Präsidentin),
Prof. Dr. Carsten Watzl (Generalsekretär)
Prof. Dr. Reinhold Förster (Vizepräsident)
Prof. Dr. Thomas Kamradt (Vizepräsident)
Prof. Dr. Diana Dudziak (Öffentlichkeitsarbeit)

DGfI Geschäftsstelle
Dr. Ulrike Meltzer
c/o DRFZ, Chariteplatz 1
10117 Berlin
Tel. 030 28460 648
mail@dgfi.org

Zitierte Literatur
1. Public_assessment_report_AstraZeneca, https://www.ema.europa.eu/en/documents/ ... ine-astraz....
2. Public_assessment_report_comirnaty, https://www.ema.europa.eu/en/documents/ ... r-public-a....
3. Public_assessment_report_moderna, https://www.ema.europa.eu/en/documents/ ... ine-modern....
4. Baden, L.R., et al., Efficacy and Safety of the mRNA-1273 SARS-CoV-2 Vaccine. N Engl J Med, 2021. 384(5): p. 403-416.
5. Polack, F.P., et al., Safety and Efficacy of the BNT162b2 mRNA Covid-19 Vaccine. N Engl J Med, 2020. 383(27): p. 2603-2615.
6. Voysey, M., et al., Safety and efficacy of the ChAdOx1 nCoV-19 vaccine (AZD1222) against SARS-CoV-2: an interim analysis of four randomised controlled trials in Brazil, South Africa, and the UK. Lancet, 2021. 397(10269): p. 99-111.
7. Sicherheitsbericht_Paul-Ehrlich-Institut, https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads ... tsberichte....
8. Sicherheitsbericht_Großbritannien, https://www.gov.uk/government/publicati ... e-adverse-....
9. Dagan, N., et al., BNT162b2 mRNA Covid-19 Vaccine in a Nationwide Mass Vaccination Setting. N Engl J Med, 2021.
10. Torjesen, I., Covid-19: First doses of vaccines in Scotland led to a substantial fall in hospital admissions. BMJ, 2021. 372: p. n523.
11. Voysey, M., et al., Single-dose administration and the influence of the timing of the booster dose on immunogenicity and efficacy of ChAdOx1 nCoV-19 (AZD1222) vaccine: a pooled analysis of four randomised trials. Lancet, 2021.
12. Xie, X., et al., Neutralization of SARS-CoV-2 spike 69/70 deletion, E484K and N501Y variants by BNT162b2 vaccine-elicited sera. Nat Med, 2021.
13. Liu, Y., et al., Neutralizing Activity of BNT162b2-Elicited Serum - Preliminary Report. N Engl J Med, 2021.
14. Wu, K., et al., Serum Neutralizing Activity Elicited by mRNA-1273 Vaccine - Preliminary Report. N Engl J Med, 2021.
15. Zhou, D., et al., Evidence of escape of SARS-CoV-2 variant B.1.351 from natural and vaccine induced sera. Cell, 2021.
16. FDA_briefing_document_Johnson&Johnson, https://www.fda.gov/media/146217/download.
17. NOVAVAX_Efficacy_statement, https://ir.novavax.com/node/15506/pdf.
18. Walsh, E.E., et al., Safety and Immunogenicity of Two RNA-Based Covid-19 Vaccine Candidates. N Engl J Med, 2020. 383(25): p. 2439-2450.
19. Sahin, U., et al., COVID-19 vaccine BNT162b1 elicits human antibody and TH1 T cell responses. Nature, 2020. 586(7830): p. 594-599.
20. Mulligan, M.J., et al., Phase I/II study of COVID-19 RNA vaccine BNT162b1 in adults. Nature, 2020. 586(7830): p. 589-593.
21. Ramasamy, M.N., et al., Safety and immunogenicity of ChAdOx1 nCoV-19 vaccine administered in a prime-boost regimen in young and old adults (COV002): a single-blind, randomised, controlled, phase 2/3 trial. Lancet, 2021. 396(10267): p. 1979-1993.
22. Anderson, E.J., et al., Safety and Immunogenicity of SARS-CoV-2 mRNA-1273 Vaccine in Older Adults. N Engl J Med, 2020. 383(25): p. 2427-2438.
23. Jackson, L.A., et al., An mRNA Vaccine against SARS-CoV-2 - Preliminary Report. N Engl J Med, 2020. 383(20): p. 1920-1931.
24. Folegatti, P.M., et al., Safety and immunogenicity of the ChAdOx1 nCoV-19 vaccine against SARS-CoV-2: a preliminary report of a phase 1/2, single-blind, randomised controlled trial. Lancet, 2020. 396(10249): p. 467-478.
25. Vogel, A.B., et al., BNT162b vaccines protect rhesus macaques from SARS-CoV-2. Nature, 2021.
26. Corbett, K.S., et al., Evaluation of the mRNA-1273 Vaccine against SARS-CoV-2 in Nonhuman Primates. N Engl J Med, 2020. 383(16): p. 1544-1555.
27. SIREN_Study, https://dx.doi.org/10.2139/ssrn.3790399.
28. Petter, E., et al., Initial real world evidence for lower viral load of individuals who have been vaccinated by BNT162b2. medRxiv, 2021: p. 2021.02.08.21251329.

Quelle: Pressemitteilung vom 02.03.2021
Dr. rer. nat. Agnes Giniewski Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Immunologie
https://idw-online.de/de/news764105

Anhang
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Deutsche Krebsgesellschaft bemängelt unklare und uneinheitliche Zugänge zur COVID-Impfung für Krebspatient*innen

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Deutsche Krebsgesellschaft bemängelt unklare und uneinheitliche Zugänge zur COVID-Impfung für Krebspatient*innen

Obwohl Krebspatient*innen und andere Betroffene mit einer chronischen Erkrankung gemäß der COVID19-Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vom 8.2.2021 das Recht auf einen bevorzugten Zugang zu einer Impfung gegen SARS-CoV-2 haben, sind die Zugangsregelungen für die Betroffenen auf Länderebene weitgehend unklar.

„In einigen Bundesländern steht die erste Impfwelle der über 80-Jährigen und des medizinischen Personals kurz vor Zielerreichung oder ist abgeschlossen. Jetzt geht es darum, in der zweiten Impfwelle chronisch Kranke mit einem hohen Risiko für einen schweren COVID19-Verlauf rasch durch eine Impfung zu schützen“, kommentiert Professor Thomas Seufferlein, Präsident der Deutschen Krebsgesellschaft (DKG), den aktuellen Stand der COVID19-Impfung. „Täglich erreichen uns Nachrichten von Betroffenen mit einem dringenden Impfbedarf, die noch nicht wissen, wie sie an ihre Impfung kommen.“ Die DKG fordert einen raschen, transparenten und bundesweit möglichst einheitlichen Zugangsprozess für Krebspatient*innen auf der Basis der aktuellen Corona-Impfverordnung.

Nach der aktuellen Fassung der Verordnung zur COVID-19-Schutzimpfung haben Menschen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen unabhängig vom Alter Anspruch auf eine Impfung in der zweiten Impfwelle. Das gilt im Übrigen auch für Krebsbetroffene mit einer Remissionsdauer bis zu fünf Jahren. Voraussetzung für die Durchsetzung des Anspruchs der Erkrankten ist laut Impfverordnung die Vorlage eines ärztlichen Attestes oder die Bescheinigung des behandelnden Krankenhauses. Selbst wenn die Krebserkrankung länger als fünf Jahre zurückliegt, kann eine bevorzugte Impfung in der dritten Impfwelle stattfinden.

In den 16 Bundesländern werden derzeit unterschiedliche Regelungen für den Zugang zur COVID19-Impfung diskutiert, zum Teil mit deutlichen Abweichungen von den Regelungen in der Impfverordnung. In Berlin zum Beispiel übernimmt die Kassenärztliche Vereinigung Berlin nach Beauftragung durch die Gesundheitsverwaltung die Impfeinladung der an Krebs erkrankten über 65-Jährigen. Die Vorlage eines Attests ist nicht nötig. „Ein Beratungsgespräch mit dem behandlungsführenden Arzt oder Onkologen, insbesondere in der akuten Behandlungssituation, ist nicht vorgesehen. Ob und ab wann dieses Verfahren auch für Krebsbetroffene unter 65 Jahren gilt, bleibt unklar, ebenso die Antwort auf die Frage, wie Krebskranke, die sich in der stationären Behandlung befinden, an eine COVID19-Impfung kommen“, sagt Dr. Johannes Bruns, Generalsekretär der DKG. „Welche Zugangsregelungen auch immer getroffen werden, sie sollten sich an der Impfverordnung orientieren, transparent sein und Krebsbetroffene unter 65 Jahren mit einem dringenden Impfbedarf nicht vom raschen Zugang zur COVID19-Impfung ausschließen.“

Derzeit erkranken jährlich mehr als 500.000 Menschen in Deutschland neu an Krebs, schätzungsweise 1,5 Mio. Menschen leben mit einer Krebserkrankung seit fünf Jahren oder weniger in Deutschland. Für eine Schutzimpfung gegen COVID-19 sind in Deutschland aktuell drei Impfstoffe zugelassen. Mehr als 4 Mio. Deutsche haben bis zum 28.2.2021 mindestens eine Erstimpfung erhalten. In der ersten Impfwelle werden bevorzugt Menschen im Alter von über 80 Jahren gegen COVID-19 geimpft, sowie Personen, die in Pflegeheimen oder der ambulanten Pflege tätig sind, aufgrund ihrer Arbeit in einer medizinischen Einrichtung ein hohes Expositionsrisiko in Bezug auf SARS-CoV-2 aufweisen oder regelmäßig Menschen mit einem sehr hohen Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus medizinisch oder pflegerisch versorgen. Die zweite Impfwelle umfasst unter anderem Menschen mit einer chronischen Erkrankung, darunter auch Personen mit malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt.

Die Deutsche Krebsgesellschaft
Die Deutsche Krebsgesellschaft e. V. (DKG) – eine Nachfolgeorganisation des 1900 gegründeten „Comité für Krebssammelforschung“ – ist die größte wissenschaftlich-onkologische Fachgesellschaft im deutschsprachigen Raum. In der DKG vertreten sind rund 8.000 Einzelmitglieder in 25 Arbeitsgemeinschaften, die sich mit der Erforschung und Behandlung von Krebserkrankungen befassen; dazu kommen 16 Landeskrebsgesellschaften und 35 Fördermitglieder. Die DKG engagiert sich für eine Krebsversorgung auf Basis von evidenzbasierter Medizin, Interdisziplinarität und konsequenten Qualitätsstandards, ist Mitinitiatorin des Nationalen Krebsplans und Partnerin der „Nationalen Dekade gegen Krebs". Mehr: https://www.krebsgesellschaft.de/

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Pressekontakte Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
Dr. Katrin Mugele
Kuno-Fischer-Straße 8
14057 Berlin
Tel: 030 3229329-60
E-Mail: presse@krebsgesellschaft.de

Angelina Gromes
Tel: 030 3229329-82
E-Mail: presse@krebsgesellschaft.de

Quelle: Pressemitteilung vom 02.03.2021
Katrin Mugele Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Krebsgesellschaft e. V.
https://idw-online.de/de/news764174
WernerSchell
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Appell: Jetzt handeln: Personal im Gesundheitswesen vor Burnout!

Beitrag von WernerSchell »

Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e. V.
Karin Dlubis-Mertens
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin
Aachener Str. 5 / 10713 Berlin
Tel: 030 / 30 10 100 13
E-Mail: redaktion@palliativmedizin.de



Appell: Jetzt handeln: Personal im Gesundheitswesen vor Burnout!
Täglicher Umgang mit Notfällen, Leid, Sterben und Tod fordert seinen Tribut – Entlastung, psychosoziale Unterstützung und Prävention dringend erforderlich – Aufruf an Fachverbände, sich anzuschließen!


Mit dem dringenden Appell „Jetzt handeln: Personal im Gesundheitswesen vor Burnout!“ wenden sich heute diverse Fachgesellschaften, Berufsverbände und Stiftungen unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) in ernster Sorge um die hohe Belastung der Gesundheitsfachkräfte durch die Corona-Pandemie an die Politik. „In Anbetracht dieser ununterbrochenen Konfrontation mit Notfallsituationen, teils leidvollem Sterben und Tod ist Entlastung für Gesundheitsfachkräfte durch den Einsatz psychosozialer Fachkräfte in Versorgungsbereichen mit hoher Belastung unerlässlich.“, so Dipl.-Psych. Urs Münch, Vizepräsident der DGP, Psychologischer Psychotherapeut und Psychoonkologe. Die DGP ruft Fachverbände und -gesellschaften dazu auf, sich dem Appell anzuschließen.

„Die Corona-Pandemie führt in allen Bereichen der Gesundheitsversorgung zur Überlastung der Gesundheitsfachkräfte. Sie sind seit einem Jahr dauerhaft zahlreichen Stressoren ausgesetzt.“ unterstreicht DGP-Präsidentin Prof. Dr. Claudia Bausewein, die als Direktorin der Klinik und Poliklinik für Palliativmedizin am LMU Klinikum, Campus Großhadern, erlebt, welche Kraftanstrengung dies täglich für die Teams bedeutet. „Besonders zu schaffen machen den Fachkräften neben dem täglichen Umgang mit Notfällen, Leid, Sterben und Tod die Ausfälle ihrer Kolleginnen und Kollegen durch Covid-19-Erkrankungen oder Quarantäne, die physische und psychische Herausforderung bei der Pflege beatmeter wie nicht beatmeter Covid-19-Erkrankter, das eigene Infektionsrisiko inclusive der Covid-19-Stigmatisierung und der erhöhte Betreuungsaufwand von durch Besuchsverbote vereinsamten Menschen.“ betont Heidi Müller, Dipl.-Politologin, Trauerforscherin und Trauer-beraterin, Sprecherin der AG Psychosoziale und Spirituelle Versorgung der DGP und Erstautorin des Aufrufs.

Das Problem gilt für alle Arbeitsbereiche: Alten- und Pflegeheime, ambulante Versorgung Schwerstkranker und Kliniken, dort insbesondere auf COVID-19- und Intensivstationen. Die wirt-schaftlichen Kosten der gesundheitlichen Folgen, wie z.B. Posttraumatische Belastungsstörungen oder Depressionen, werden durch Arbeitsausfälle, Behandlungskosten, dauerhaften Personalman-gel massiv und hoch ausfallen. Das Rahmenkonzept für den Schutz vor chemischen, biologischen, radiologischen und nuklearen Gefahren (CBRN) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe thematisiere zwar psychosoziale Unterstützung für Professionelle in Schadens- und Gefahrenlagen, biete aber keinen Ansatz für eine konkrete Umsetzung.

„Es besteht akuter Bedarf an Entlastung der Gesundheitsfachkräfte!“ so die Unterzeichnenden des Appells, genannt werden insbesondere Pflegende wie auch Ärztinnen und Ärzte. Da strukturelle Schwachstellen wie der Mangel an Pflegekräften so schnell nicht behoben werden können, muss dies vorrangig durch psychologische, psychotherapeutische, soziale und spirituelle Unterstützung Schwerstkranker, deren An- und Zugehöriger wie auch pflegender Angehöriger geschehen. Unumgänglich ist außerdem präventive Hilfe für betroffene Gesundheitsfachkräfte, Schwerstkranke und deren An- und Zugehörige, auch, um Folgekosten durch langwierige psychische Störungen und deren Behandlungen zu reduzieren.

„Wir fordern Sie auf, eine Lösung zur Entlastung der von COVID-19 besonders betroffenen Bereiche der Gesundheitsversorgung zu finden, die auch den Grundsätzen des Rahmenkonzepts des CBRN-Schutzes für eine Pandemie entspricht.“ Es sei dringend dafür zu sorgen, dass die von COVID-19 besonders betroffenen Bereiche der Gesundheitsversorgung mit zusätzlichen Fachkräften aus der Psychologie, Psychotherapie, Neuropsychologie, Sozialarbeit und Spiritual Care bzw. Seelsorge gestärkt werden, appellieren die unterzeichnenden Fachgesellschaften und Berufsverbände.
Kurzfristig profitieren könnten COVID-19-Stationen und Intensivstationen in den Kliniken, Alten- und Pflegeheime und die Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV). Mittel- und langfristig braucht es zum Schutz der durch eine Pandemie besonders belasteten Gesundheitsfachkräfte im Sinne des Rahmenkonzepts für den CBRN-Schutz ein nachhaltiges Konzept, das letztlich die psychische Gesundheit aller im Gesundheitssystem durch die Pandemie besonders belasteten Personengruppen sowohl aus ethisch-moralischer als auch aus volkswirtschaftlicher Perspektive gewährleistet. Die Unterzeichnenden stellen ihre Expertise gerne beratend zur Verfügung.

Die Initiative zum Appell hat die DGP als wissenschaftliche Fachgesellschaft mit über 6.000 Mitgliedern aus der Hospiz- und Palliativversorgung ergriffen, „weil wir aus unserer Erfahrung um den wirksamen Effekt multiprofessionellen Arbeitens und der regelhaften Einbeziehung psychosozialer und spiritueller Fachkräfte wissen“, so Susanne Kiepke-Ziemes, Dipl.-Sozialarbeiterin und Systemische Therapeutin, ebenfalls Sprecherin der AG Psychosoziale und Spirituelle Versorgung der DGP und Mitautorin des Aufrufs.

APPELL JETZT HANDELN PERSONAL IM GESUNDHEITSWESEN VOR BURNOUT
https://www.dgpalliativmedizin.de/image ... urnout.pdf
Unterzeichnet haben bis zum 3. März:
• Berufsverband für Anthroposophische Kunsttherapie (BVAKT)
• Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP)
• Bundesarbeitsgemeinschaft Künstlerische Therapien (BAG-KT)
• Bundesarbeitsgemeinschaft Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (BAG-SAPV)
• #dauerhaftsystemrelevant
• Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Psychosoziale Onkologie e.V. (dapo)
• Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP)
• Deutsche Gesellschaft für Systemische Therapie, Beratung und Familientherapie e.V. (DGSF)
• Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e.V. (DGVT)
• Deutsche PalliativStiftung (DPS)
• Deutsche Vereinigung für Soziale Arbeit im Gesundheitswesen e.V. (DVSG)
• Deutscher Berufsverband für Soziale Arbeit e.V. (DBSH)
• Deutscher Hospiz- und PalliativVerband e.V. (DHPV)
• Gesellschaft für Neuropsychologie e.V. (GNP)
• Psychosoziale Arbeitsgemeinschaft in der Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie (PSAPOH)

Quelle: Pressemitteilung vom 03.03.2021
KONTAKT: Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin, Tel: 030 / 30 10 1000, E-Mail: dgp@palliativmedizin.de
www.palliativmedizin.de
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